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Verfahren : 2010/2995(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0094/2011

Eingereichte Texte :

B7-0094/2011

Aussprachen :

PV 16/02/2011 - 4
CRE 16/02/2011 - 4

Abstimmungen :

PV 16/02/2011 - 6.4
CRE 16/02/2011 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0059

Angenommene Texte
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Mittwoch, 16. Februar 2011 - Straßburg
Fortschrittsbericht 2010 über Kroatien
P7_TA(2011)0059B7-0094/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2011 zu dem Fortschrittsbericht 2010 über Kroatien

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des vom Rat am 3. Oktober 2005 gefassten Beschlusses, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über Kroatien(1),

–  in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2010 über Kroatien, den die Kommission am 9. November 2010 veröffentlicht hat (SEK(2010)1326),

–  unter Hinweis auf die am 29. März 2010 auf der 11. Sitzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien in Zagreb und die am 30. November 2010 auf der 12. Sitzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien in Brüssel angenommenen Empfehlungen,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament weiterhin rückhaltlos für die Mitgliedschaft Kroatiens in der Europäischen Union eintritt und entschlossen ist, dazu beizutragen, dass der Beitrittsprozess zu einem raschen und erfolgreichen Abschluss gebracht wird,

B.  in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien beträchtlich vorangekommen und nunmehr in die Schlussphase eingetreten sind; unter Hinweis darauf, dass insgesamt beträchtliche Fortschritte insbesondere bei der Erreichung der in den Verhandlungskapiteln festgelegten Zielvorgaben festgestellt werden konnten,

C.  in der Überzeugung, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien in der ersten Hälfte 2011 unter der Voraussetzung abgeschlossen werden können, dass die notwendigen Reformen weiterhin insbesondere dadurch entschlossen durchgeführt werden, dass die öffentliche Verwaltung und die Justiz gestärkt werden, die Korruption weiterhin bekämpft wird, für die Nachhaltigkeit der Rückkehr von Flüchtlingen sowie eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ISTGHJ) gesorgt wird, der Privatisierungsprozess fortschreitet und die Umstrukturierungspläne der angeschlagenen Werften beschlossen werden,

D.  unter Hinweis darauf, dass die Reformmaßnahmen auch über den Abschluss der Beitrittsverhandlungen hinaus beibehalten werden müssen, damit das Land und seine Bürger in vollem Umfang von den Vorteilen der EU-Mitgliedschaft profitieren können,

E.  in der Erwägung, dass die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft ein starker Anreiz für andere Länder des westlichen Balkans auf dem Weg zur europäischen Integration ist, die notwendigen politischen, wirtschaftlichen und legislativen Reformen in Angriff zu nehmen und den Frieden, die Stabilität und die Koexistenz nach einer Aussöhnung in der Region auf der Grundlage gutnachbarlicher Beziehungen zu stärken; in der Überzeugung, dass die EU die europäische Perspektive der Nachbarstaaten Kroatiens, die zum Thessaloniki-Prozess gehören, stärken sollte,

Allgemeine Bemerkungen

1.  beglückwünscht Kroatien zu den beträchtlichen Fortschritten bei der Erreichung der Zielvorgaben, die für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen notwendig sind; ersucht Kroatien darum, die notwendigen Reformen entschlossen durchzuführen, um in der Lage zu sein, die Zielvorgaben für den Abschluss zu erreichen und die Verhandlungen abzuschließen; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Bemühungen Kroatiens um die Erreichung der Zielvorgaben zu unterstützen;

2.  begrüßt die Absicht der ungarischen Ratspräsidentschaft, die Verhandlungen im ersten Halbjahr 2011 zu beenden, wenn alle Kriterien erfüllt und Benchmarks erreicht sind;

3.  ist fest davon überzeugt, dass ein rascher Beitritt Kroatiens sowohl eine europäische als auch eine regionale Dimension hat und den Rest der Länder des westlichen Balkans weiter ermuntern würde, die mit einem Beitritt im Zusammenhang stehenden Reformen entschlossen einzuleiten und umzusetzen;

4.  ist weiterhin besorgt über die Tatsache, dass – nach der jüngsten Eurobarometer-Umfrage – die Mehrheit der kroatischen Bürger glaubt, dass die EU-Mitgliedschaft Kroatiens nicht gut für das Land wäre; ermuntert die kroatischen Behörden und die Zivilgesellschaft, mit der Unterstützung der Kommission ihre Aktionen mit dem Ziel auszuweiten, die Kroaten davon zu überzeugen, dass das europäische Projekt auch das ihrige ist; fordert die kroatische Regierung auf, Organisationen der Zivilgesellschaft, die bestrebt sind, die EU-Mitgliedschaft des Landes zu fördern, viel größere politische Unterstützung zu gewähren und diese nichtstaatlichen Akteure besser in den Beitrittsprozess einzubinden; ist der Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den Bürgerinnen und Bürgern klare und auf Fakten basierende Informationen über die Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens zukommen zu lassen;

Politische Kriterien

5.  begrüßt die Tatsache, dass im Juni 2010 eine überwältigende Mehrheit des kroatischen Parlaments wesentliche Änderungen der Verfassung, die für den EU-Beitritt notwendig sind, angenommen hat; glaubt, dass die angenommenen Verfassungsänderungen den Weg für die Verabschiedung der noch verbleibenden Rechtsvorschriften ebnen werden; bedauert die Tatsache, dass das Parlament und die Regierung die Chance verpasst haben, einen besseren Schutz von Minderheitengruppen wie Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen (LGBT) und den Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit in der Verfassung zu verankern;

6.  betont, dass zwar bedeutende weitere Schritte zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung unternommen worden sind, dass aber weiterhin größere Schwachpunkte bei den Verwaltungsverfahren bestehen und die Verwaltungskapazitäten immer noch unzureichend sind, insbesondere im Hinblick darauf, wie kompliziert die Reform der öffentlichen Verwaltung ist; empfiehlt der kroatischen Regierung, sich mit den beträchtlichen Verzögerungen bei dem Dezentralisierungsprozess durch die Erarbeitung und Umsetzung einer Dezentralisierungsstrategie und durch weitere Maßnahmen zur Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung und zur weiteren Stärkung ihrer Professionalität und ihrer Ethik zu befassen; ist der Auffassung, dass in dieser Hinsicht die Ausarbeitung einer eindeutig auf Verdiensten basierenden Strategie für Beförderungen und eine überarbeitete Vergütungspolitik von ausschlaggebender Bedeutung sind;

7.  stellt fest, dass Korruption in Kroatien wohl weit verbreitet ist und generell ein ernstzunehmendes Problem bleibt; begrüßt die Bemühungen der kroatischen Regierung, allen Formen der Korruption entschlossene entgegenzutreten; betont, dass die Regierung dem rechtlichen und institutionellen Rahmen der Korruptionsbekämpfung, insbesondere Ermittlungen, Strafverfolgung und Zusammenarbeit zwischen den Regierungsstellen und auf internationaler Ebene, besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat; nimmt die laufenden prominenten Fälle der Korruptionsbekämpfung unter Beteiligung eines ehemaligen Ministerpräsidenten, zweier ehemaliger Minister, hochrangiger Beamter und zahlreicher Generaldirektoren von Staatsfirmen zur Kenntnis; erwartet transparente und faire Verfahren und erinnert die kroatischen Behörden daran, wie wichtig es ist, die Korruptionsermittlungen vor politischer Einmischung zu schützen; begrüßt die Schaffung einer Sonderabteilung für Korruptionsbekämpfung und organisiertes Verbrechen in den vier größten Gerichten des Landes, wo Richter einer besonderen Überprüfung unterzogen werden und eine zusätzliche Schulung erhalten; fordert OLAF auf, eng mit den kroatischen Behörden zusammenzuarbeiten, um potentielle Folgeerscheinungen in Form sekundärer Korruption in EU-Institutionen zu beleuchten;

8.  stellt fest, dass die Bekämpfung der Korruption zwar weiterhin eine der wichtigsten Prioritäten der Regierung ist, dass aber wenige Korruptionsfälle vor Gericht gekommen sind und die meisten in der Strafverfolgungs-/Ermittlungsphase verharren; empfiehlt den kroatischen Behörden, die Verwaltungskapazitäten der Korruptionsbekämpfungsstellen weiter zu stärken, insbesondere diejenigen des Amtes für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK), und eine Kultur der politischen Rechenschaftspflicht weiter zu fördern; nimmt die Bemühungen der kroatischen Behörden zur Kenntnis, Korruption zu verhüten, indem Richter und sonstige staatliche Bedienstete Anweisungen erhalten und die gesamte Gesellschaft mit Informationen versorgt wird; betont, dass in dieser Hinsicht mehr unternommen werden muss, insbesondere durch die Verbesserung der Transparenz öffentlicher Ausgaben; begrüßt die Anstrengungen der Regierung, Mängel im Bereich der Finanzierung von politischen Aktivitäten und Wahlkampagnen zu beseitigen;

9.  ist erfreut über die beträchtlichen Bemühungen, die Justiz weiter zu reformieren, insbesondere durch die Annahme des überarbeiteten Aktionsplans für die Justizreform, um eine unabhängige und unparteiische Justiz zu schaffen; begrüßt den Fortschritt bei dem weiteren Abbau des Rückstaus anhängiger Verfahren, insbesondere bei solchen, bei denen die Verfahren schon länger als drei Jahre dauern, und bei der Rationalisierung des Gerichtssystems durch die Schaffung von größeren Gerichten, Bezirksgerichten und Handelsgerichten und die Spezialisierung von Richtern; nimmt die positiven Schritte, auch im Hinblick auf den staatlichen Justizrat, die Unabhängigkeit der Justizakademie und die Schaffung einer Schule für Justizbeamte, um die Unabhängigkeit bei Ernennungen in der Justiz zu stärken, für eine bessere Laufbahnentwicklung und disziplinarische Verantwortung von Vorsitzenden Richtern zu sorgen, sowie die Annahme allgemeiner Schutzmechanismen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zur Kenntnis;

10.  betont, dass die Gerichte zwar die Anzahl ungelöster Fälle, für die noch kein Verhandlungstermin anberaumt ist, vermindert haben, dass aber die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen der Bürger in die Justiz unter dem starken Rückstau anhängiger Verfahren und der übermäßigen Dauer von Gerichtsverfahren immer noch leiden; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass trotz der großen Anzahl von Richtern das Personal zur Unterstützung der Gerichte unzureichend ist, und empfiehlt deshalb den kroatischen Behörden, sich mit dieser Diskrepanz zu befassen; unterstreicht, dass die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen nach wie vor ein Problem ist;

11.  nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass die Fortschritte bei der Infrastruktur und der Ausstattung von Gerichten noch nicht ausreichen, hauptsächlich weil es an der angemessenen Finanzierung mangelt; erwartet, dass dieses System zum frühestmöglichen Zeitpunkt funktionsfähig ist, damit der Rückstau von Rechtssachen in Kroatien aufgelöst und sichergestellt wird, dass die Rechtsprechung nicht verzögert wird und effizient und zeitnah erfolgt; empfiehlt den kroatischen Behörden, die Unabhängigkeit, Effizienz und Mittelausstattung der Justiz weiter zu verbessern; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Reformen der öffentlichen Verwaltung und der Justiz vor dem Beitritt Kroatiens zur Union erfolgreich umgesetzt werden; ersucht die Kommission zu bewerten, wie sich die Zuweisung von EU-Mitteln auf die Reformierung der Justiz und die Korruptionsbekämpfung ausgewirkt hat und welche Ergebnisse erzielt wurden;

12.  nimmt die Erklärung des Anklägers des ISTGHJ vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) vom 6. Dezember 2010 zur Kenntnis; begrüßt die Tatsache, dass die kroatischen Behörden im Allgemeinen den Anträgen des Anklägers entsprechen, dass auf Ersuchen angemessen reagiert wird und dass Zugang zu Zeugen und Beweisen gewährt wird; empfiehlt allerdings der kroatischen Regierung, ihre administrativen Ermittlungen bezüglich der angeforderten Militärdokumente zu intensivieren und Unstimmigkeiten in ihren Berichten für die Anklagebehörde richtigzustellen, die in der letzten Erklärung des Anklägers an den UNSC erwähnt und noch nicht beseitigt worden sind;

13.  begrüßt die Bemühungen der kroatischen agenturübergreifenden Task-Force, genau darüber Auskunft zu geben, wo sich die angeforderten Dokumente befinden; fordert den Rat auf, andererseits auch den Standpunkt der Verfahrenskammer des ISTGHJ zu prüfen, insbesondere, dass nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, ob die angeforderten Artillerie-Logbücher noch existieren;

14.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Kroatien weiterhin aktiv Fälle von Kriegsverbrechen aus eigener Initiative untersucht und dass Staatsanwälte fortfahren, anhängige Fälle von Kriegsverbrechen und Verurteilungen in Abwesenheit zu prüfen und Standardmaßnahmen anzuwenden, um eine einheitliche Praxis ohne Ansicht der nationalen Herkunft des Angeklagten zu gewährleisten; betont jedoch, dass weitere Verbesserungen beim Ablauf der Gerichtsverfahren bei Kriegsverbrechen in Kroatien notwendig sind, um vollkommen objektive und unparteiische Gerichtsverfahren und Maßnahmen gegen die Nichtbestrafung der Täter zu gewährleisten und den Zeugenschutz zu verbessern; ermuntert die kroatischen Behörden, den Dialog und die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit Nachbarländern weiter zu vertiefen; lobt die kroatische Regierung für ihr Programm zur Beseitigung von Landminen, die aus der Zeit der Feindseligkeiten in den 1990er Jahren stammen, und fordert die Behörden nachdrücklich auf, das Programm mit besonderem Augenmerk auf den am schwersten betroffenen östlichsten Gebieten des Landes fortzusetzen;

15.  betont, um verbleibende Unzulänglichkeiten bei der innerstaatlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen anzugehen, dass es wichtig ist, solche Verfolgungen zügig voranzutreiben; fordert, dass das Strafgesetzbuch im Einklang mit den höchsten Standards des Völkerrechts aktualisiert wird, insbesondere hinsichtlich der Definition des Begriffs „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, der Bestimmungen über Kommandoverantwortung und der Gesetze, durch die festgelegt wird, was Verbrechen sexueller Gewalt sind; fordert darüber hinaus, dass die Maßnahmen des Zeugenschutzes weiter verbessert werden;

16.  begrüßt den allgemeinen Fortschritt im Bereich der Rückkehr von Flüchtlingen und stellt erfreut fest, dass die Feindseligkeit der Öffentlichkeit gegen zurückkehrende Serben in den meisten Teilen des Landes abgenommen hat; stellt jedoch fest, dass sich Flüchtlingen und Rückkehrern weiterhin Probleme stellen, und empfiehlt deshalb den kroatischen Behörden, den Wiedereingliederungsprozess der Rückkehrer zu erleichtern, indem Hindernisse für die Erlangung des Status des ständigen Aufenthaltsortes weiter beseitigt werden, das Programm zum Wiederaufbau von Häusern angemessen finanziert und beschleunigt wird sowie Projekte des sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbaus auf den Weg gebracht werden; empfiehlt den kroatischen Behörden, die verbleibenden Anträge entschlossen zu bearbeiten und der Überprüfung von eingelegten Rechtsbehelfen Vorrang einzuräumen, sich um die Wiederbelebung der Wirtschaft benachteiligter Gegenden, die vom Krieg betroffen waren, weiter zu bemühen, die Nachhaltigkeit der Rückkehr weiter zu verbessern und die Aussöhnung unter den ethnischen Bevölkerungsgruppen in einem Klima der ethnischen Toleranz und der Akzeptanz ethnischer und kultureller Vielfalt weiter zu fördern;

17.  stellt fest, dass die Freiheit der Meinungsäußerung – auch die Freiheit und der Pluralismus der Medien – im kroatischen Recht vorgesehen ist und in dem Land im Allgemeinen geachtet wird; fordert die kroatischen Behörden jedoch auf, weitere Schritte zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Professionalität der Medien zu unternehmen und sich weiterhin tatkräftig dafür einzusetzen, dass im Mediensektor ohne politische Einmischung gearbeitet werden kann und dass die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden garantiert ist; ermutigt die kroatischen Behörden, Fälle von Einschüchterung und politischem Druck auf Journalisten sowie von Einflussnahme der Wirtschaft weiter entschlossen zu untersuchen und die Untersuchungen im Zusammenhang mit Drohungen gegen Journalisten zu verstärken, die sich mit Fällen von Korruption, organisierter Kriminalität und anderer rechtswidriger Tätigkeiten beschäftigen; begrüßt in diesem Zusammenhang das Urteil des Bezirksgerichts Zagreb im Mordfall eines Herausgebers einer Wochenzeitung;

18.  stellt darüber hinaus fest, dass die kroatische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (HRT) weiterhin mit schweren Managementschwierigkeiten zu kämpfen hat, nachdem der Programmrat von HRT mehrmals erfolglos versucht hat, einen neuen HRT-Direktor zu wählen, was den Sendebetrieb von HRT beeinträchtigt; begrüßt das Inkrafttreten des neuen Funk- und Fernsehgesetzes und erwartet die Entpolitisierung der Managementstruktur von HRT und die Sicherstellung der redaktionellen Unabhängigkeit;

19.  begrüßt die relativen Fortschritte im Bereich der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter; stellt fest, dass etwa 25 % der Parlamentssitze sowie fast die Hälfte der Verwaltungsstellen im öffentlichen Sektor von Frauen besetzt sind, worin Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter deutlich werden; weist trotz der Tatsache, dass das Verhältnis der Geschlechter in der Erwerbstätigenquote der kroatischen Volkswirtschaft positiv ist, darauf hin, dass der Prozentsatz von Frauen, die Führungspositionen in Unternehmen besetzen, gering ist und dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Löhnen und Gehältern fortbestehen; fordert deshalb eine aktivere Förderung der Beteiligung von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsgremien und eine rasche Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes, einschließlich des Grundsatz der Lohngleichheit; vertritt die Auffassung, dass der soziale Schutz von Frauen derzeit im Vergleich zu den Nachbarn Kroatiens weiter entwickelt ist; legt den kroatischen Behörden nahe, der Bekämpfung der häuslichen Gewalt mehr Aufmerksamkeit zu schenken;

20.  begrüßt die Tatsache, dass Kroatien zu den ersten Ländern gehörte, die sich damit einverstanden erklärten, dass die internationale Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für sie verbindlich ist; empfiehlt den kroatischen Behörden, die bestehenden Maßnahmen umzusetzen und zusätzliche, konkrete und transparente Pläne zur Reform der Einweisung in ein Heim und der Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu erstellen sowie sich mit dem Problem der steigenden Zahl geistig behinderter Menschen zu befassen, die in überfüllten Heimen anstatt in Gemeinschaften leben, damit die gesetzlichen Rechte und die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang gewährleistet werden; empfiehlt den kroatischen Behörden angesichts der Tatsache, dass die Konvention ausdrücklich das Grundrecht geistig behinderter Menschen anerkennt, in einer Gemeinschaft zu leben, die Reformen mit dieser Bestimmung in Einklang zu bringen, indem sie alternative Betreuungsmöglichkeiten bereitstellen; ermuntert Kroatien, die Rechtsvorschriften über den Zugang zu öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Behinderungen zu stärken;

21.  nimmt die guten Fortschritte bei der Achtung der Minderheiten und bei deren Schutz mit einem stärkeren Schwerpunkt auf Minderheitenfragen im Zusammenhang mit den verbesserten Beziehungen in der Region zur Kenntnis; begrüßt die Stärkung der Verfassungsbestimmungen zu Minderheiten und die Tatsache, dass trotz der finanziellen Sparmaßnahmen die Fördermittel für Organisationen von Minderheiten nur geringfügig gekürzt wurden; betont jedoch, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Minderheit der Roma zu schützen;

22.  betont die Bedeutung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft und unterstreicht die wichtige Rolle dieser Organisationen bei der Festlegung politischer Prioritäten; erkennt die Anstrengungen der kroatischen Regierung an, die Zivilgesellschaft zu konsultieren; fordert die Staatsorgane auf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Beteiligung der Akteure der Zivilgesellschaft am politischen Entscheidungsprozess und an der Überwachung der Tätigkeiten der Staatsorgane zu formalisieren und sie zu verstärken; betont den entscheidenden Beitrag der Zivilgesellschaft zu einer verbesserten regionalen Zusammenarbeit in Bezug auf soziale und politische Aspekte;

23.  begrüßt die im Bereich des Strafvollzugssystems erzielten Fortschritte, insbesondere den Beginn des Baus neuer Strafvollzugsanstalten sowie die Umsetzung eines neuen Bewährungssystems; stellt jedoch fest, dass wegen des Problems der Überfüllung den Bedürfnissen der Gefangenen hinsichtlich Gesundheitsversorgung, Hygiene, Raum und frischer Luft sowie Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten erst noch in vollem Umfang entsprochen werden muss;

24.  begrüßt die Verbesserungen bei der Verfolgung so genannter Hassverbrechen durch die zuständigen Behörden; fordert die Staatsorgane auf, einen Schritt weiter zu gehen und eine geeignete Klassifizierung und Definition von Hassverbrechen zu erstellen, insbesondere in Bezug auf Verbrechen, die auf der sexuellen Ausrichtung, dem kulturellen Hintergrund oder der ethnischen Zugehörigkeit des Opfers beruhen;

25.  begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen; stellt jedoch fest, dass sich die Staatsorgane entschlossener mit Fällen von rassistischer Bedrohung und Intoleranz gegenüber sexuellen Minderheiten befassen müssen;

Wirtschaftliche Kriterien

26.  stellt fest, dass die kroatische Wirtschaft wenngleich sich der wirtschaftliche Niedergang verlangsamt hat, weiter geschrumpft und das reale BIP zurückgegangen ist; begrüßt zwar die Konjunkturprogramme, fordert aber die Regierung auf, ihre Empfehlungen in eine entschlossene Politik umzusetzen;

27.  fordert die kroatische Regierung auf, sich mit den strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu befassen und ihre Umverteilungsrolle durch Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu vermindern; betont, dass eine Rationalisierung des öffentlichen Sektors sowie eine weitere fiskale Konsolidierung/Reform mit dem Ziel der Senkung öffentlicher Ausgaben erforderlich sind; stellt außerdem fest, dass ernsthafte Bemühungen notwendig sind, um den Gesundheitssektor, die Sozialsysteme und die Politik der staatlichen Beihilfe Kroatiens zu reformieren, damit Kosteneffektivität und ein gleichbleibendes Niveau der öffentlichen Ausgaben innerhalb eines soliden fiskalpolitischen Rahmens erreicht wird;

28.  empfiehlt der kroatischen Regierung, sich mit den sehr geringen Beschäftigungsraten zu befassen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu steigern, indem unflexiblen Arbeitsmarktregelungen und Faktoren, die die Beteiligung von Arbeitnehmern am Arbeitsmarkt behindern, mit Maßnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Schulung und lebenslanges Lernen begegnet wird;

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

29.  stellt erfreut fest, dass Kroatien seine Fähigkeit, die aus dem Beitritt zur Europäischen Union erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiter verbessert und in den meisten Bereichen ein hohes Maß an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht hat; ermuntert die kroatischen Behörden allerdings, den Verwaltungskapazitäten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu sorgen, damit das Land möglichst weitgehend von den Vorteilen der EU-Mitgliedschaft nach dem Beitritt profitieren kann;

30.  nimmt das Ausschreibungsverfahren für die angeschlagenen Werften vom Mai 2010 zur Kenntnis; fordert die kroatische Regierung auf, sobald wie möglich den Prozess der Umstrukturierung in diesem Bereich abzuschließen, um eine wichtige Zielvorgabe der Beitrittsverhandlungen zu erreichen, was für die vorläufige Schließung des Kapitels Wettbewerb notwendig ist;

31.  begrüßt die beträchtlichen Anstrengungen bei der Verstärkung der administrativen und institutionellen Kapazitäten sowie der Stärkung des gesamten Systems der Verwaltung der Heranführungshilfe, um die Umsetzung der Kohäsionspolitik und der Politik für den ländlichen Raum beim Beitritt Kroatiens zur EU angemessen vorzubereiten;

32.  fordert die kroatische Regierung nachdrücklich auf, die Koordinierung der Institutionen der Zentralregierung, die für das Umweltmanagement zuständig sind, zu verbessern, insbesondere derjenigen in den Bereichen Raumordnung, Abfall- und Wasserbewirtschaftung und Luft, um die einzigartige Umwelt ausreichend erhalten und ein hohes Niveau der biologischen Vielfalt beibehalten zu können; fordert die Regierung insbesondere auf, als einen ersten Schritt umgehend eine gründliche Bewertung ihrer derzeitigen Verwaltungsarchitektur in Bezug auf die Entscheidungsfindung und das Management im Bereich Umwelt durchzuführen;

33.  stellt erfreut fest, dass die Lage Kroatiens und die drei europäischen Verkehrskorridore, die das Land durchqueren, einen kosteneffizienten Zugang zu den mitteleuropäischen Märkten für Fracht in den und aus dem Osten und dem Fernen Osten bieten, und betont die Notwendigkeit eines integrierten Ausbaus von Häfen sowie Eisenbahn- und Straßenverbindungen zu den europäischen Korridoren, die erforderlich sind, um einen attraktiven Standort für Verkehrsdienste aufrechtzuerhalten;

34.  stellt fest, dass Kroatien erhebliche Fortschritte bei der Angleichung seiner Politik, Rechtsvorschriften und Durchführungsverordnungen in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien an den Besitzstand erzielt hat, und ermutigt die kroatischen Behörden, einen möglichst weitreichenden Internetzugang zu fördern; begrüßt, dass der Übergang zum Digitalfernsehen erfolgreich bewältigt wurde; bedauert jedoch, dass der Wettbewerb auf dem Festnetz-Breitbandmarkt trotz der geltenden Durchführungsverordnungen weiterhin begrenzt ist;

35.  stellt fest, dass die strukturellen Probleme in der Landwirtschaft weiterbestehen und dass private Bauernhöfe immer noch auf kleinen, zerstückelten Ländereien mit einer beschränkten Kapazität zur Erreichung von größenbedingten Einsparungen betrieben werden;

36.  begrüßt die Teilnahme Kroatiens an Operationen und Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), insbesondere an der Militäroperation EU NAVFOR Atalanta und an den zivilen EU-Missionen EUPOL-Afghanistan und EULEX-Kosovo sowie den Beitrag Kroatiens zu den EU-Gefechtsverbänden durch die aktive Beteiligung am Nordischen Gefechtsverband und an dem von Deutschland angeführten Gefechtsverband; stellt außerdem mit Befriedigung fest, dass sich Kroatien systematisch und regelmäßig den Erklärungen, gemeinsamen Standpunkten und Erklärungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowohl in Brüssel als auch auf der Ebene internationaler Organisationen anschließt, wenn es darum ersucht wird;

Regionale Zusammenarbeit

37.  ermuntert Kroatien, in seinen Bemühungen um die Erhaltung und den Ausbau gutnachbarlicher Beziehungen nicht nachzulassen und ein wichtiger und proaktiver Förderer der regionalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu bleiben; lobt den kroatischen Präsidenten dafür, dass er bei seinem offiziellen Besuch im April 2010 in Sarajevo den bosnischen Opfern von Kriegsverbrechen sein tiefes Mitgefühl bekundet hat; wertet eine solche Initiative und Geste als eine Zusage Kroatiens, Probleme der Vergangenheit mit seinen Nachbarn fair, aufrichtig und in würdiger Weise zu lösen; begrüßt auch die gemeinsame Erklärung des Präsidenten und des Ministerpräsidenten Kroatiens zur Unterstützung der territorialen Integrität und Souveränität von Bosnien und Herzegowina und dessen Beitritt zur EU und zur NATO; stellt fest, dass der Fortschritt bei der regionalen Zusammenarbeit nicht einheitlich ist, und fordert deshalb die kroatische Regierung und die Regierungen der Nachbarländer nachdrücklich auf, ihren Dialog mit dem Ziel einer Aussöhnung zwischen den Bürgern der Region zu intensivieren und zu endgültigen und für beide Seiten akzeptablen Lösungen für alle noch verbleibenden bilateralen Probleme zu gelangen, insbesondere hinsichtlich endgültiger Abkommen über die Staatsgrenzen, vermisster Personen, Rückgabe von Eigentum und Rückkehr von Flüchtlingen sowie der Auslieferung von Bürgern in Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

38.  begrüßt das Inkrafttreten der Schiedsvereinbarung zwischen Kroatien und Slowenien zu der Grenzfrage am 29. November 2010; ist der Ansicht, dass die Beilegung der langen Grenzstreitigkeit zwischen den Nachbarstaaten ein wichtiges Signal für die gesamte Region zur Förderung der Kultur des Dialogs und des Kompromisses ist; weist auf die Bestimmungen des Artikels 10 der Schiedsvereinbarung hin, wonach beide Parteien von Maßnahmen oder Erklärungen absehen sollten, die den Streit verstärken oder die Arbeit des Schiedsgerichts gefährden könnten;

39.  fordert Fortschritte bei der Beilegung bilateraler Streitigkeiten mit Nachbarländern, wie etwa bei Grenzfragen mit Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina, damit diese Streitigkeiten kein Hindernis für künftige EU-Erweiterungen werden, sobald Kroatien beigetreten ist;

40.  beglückwünscht Kroatien und Serbien zu ihren ehrgeizigen Bemühungen um die Stärkung der Aussöhnung unter ihren Bürgern in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens; begrüßt den Besuch des serbischen Präsidenten Tadić zusammen mit dem kroatischen Präsidenten in Vukovar, wo der Präsident Serbiens sein Mitgefühl ausdrückte und sich für die in Ovčara unweit Vukovar verübten Verbrechen entschuldigte, sowie die gemeinsame Zusage, das Schicksal vermisster Personen zu untersuchen und Lösungen für die Fragen, die Flüchtlinge und die Rückkehr betreffen, zu finden, als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Aussöhnung; begrüßt die Tatsache, dass der kroatische Präsident Josipovic den serbischen Opfern des Krieges in Kroatien die Ehre erwies; begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über die Auslieferung von Personen, denen Straftaten zur Last gelegt werden oder die wegen Straftaten verurteilt wurden, die im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und Korruption stehen, zwischen Kroatien und Serbien vom 29. Juni 2010 sowie den Abschluss des Auslieferungsabkommens zwischen der Republik Kroatien und Montenegro vom 1. Oktober 2010 als einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Effektivität der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und zur Verminderung der Straffreiheit in der Region;

41.  begrüßt die regionale Initiative „Brdo- Process“, die im März 2010 von Kroatien und Slowenien auf den Weg gebracht wurde, insbesondere das Abkommen zwischen Kroatien, Slowenien und Serbien über die Errichtung einer gemeinsamen Gesellschaft für Gütertransport im Eisenbahnverkehr, um den Güterverkehr von und nach Westeuropa, die Türkei und Griechenland durch die drei Länder zu verbessern; glaubt, dass dies durch vereinfachte Grenz- und Zollkontrollen nicht nur spürbar die Transportkosten senken und die Reisezeiten verkürzen wird, sondern auch ein Ausdruck der Entschlossenheit ist, Aussöhnungsbemühungen in praktische Schritte umzusetzen, die wirtschaftliche Vorteile für alle bedeuten;

42.  ist der Auffassung, dass die Wirtschaftsentwicklung der Region beschleunigt werden könnte durch die enge Zusammenarbeit zwischen Kroatien und Serbien im Rahmen der Donaustrategie, da dies eine Gelegenheit für eine weitere Anbindung dieser Länder an die EU durch verschiedene Formen der Zusammenarbeit im Bereich Verkehr, Umwelt und Wirtschaftsentwicklung innerhalb des Rahmens der Makroregion Donau bieten würde;

43.  unterstreicht die Notwendigkeit, den Kraftwerksbau und die Regulierungsmaßnahmen entlang der Donau mit größter Sorgfalt und nach dem neuesten Stand der Umwelttechnik durchzuführen; verlangt dabei die Rücksichtnahme auf die für Europa einzigartige landschaftliche Situation und die Anwendung der in der EU geltenden Regeln für die Genehmigungen von Anbeginn an; ist der Meinung, dass diese Grundsätze auch für die entsprechenden baulichen Veränderungen anderer Flussläufe gelten müssen;

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44.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Kroatiens zu übermitteln.

(1) ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 48.

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