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Verfahren : 2010/2276(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0043/2011

Eingereichte Texte :

A7-0043/2011

Aussprachen :

PV 08/03/2011 - 16
CRE 08/03/2011 - 16

Abstimmungen :

PV 09/03/2011 - 10.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0092

Angenommene Texte
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Mittwoch, 9. März 2011 - Straßburg
Strategie der EU zur Integration der Roma
P7_TA(2011)0092A7-0043/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zur EU-Strategie zur Integration der Roma (2010/2276(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte, insbesondere die Artikel 1, 8, 19, 20, 21, 24, 25, 35 und 45,

–  unter Hinweis auf internationale Menschenrechtsinstrumente, insbesondere das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, von 1992, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die europäischen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die damit verbundene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Europäische Sozialcharta und die damit verbundenen Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte sowie das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union, in denen die Grundrechte und Grundprinzipien der Europäischen Union verankert sind, einschließlich der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit,

–  unter Hinweis auf Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, der die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Union für den Fall darstellt, dass die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind,

–  unter Hinweis auf Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, der sich mit den Grundrechten in der Union befasst,

–  unter Hinweis auf Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union, der Sanktionen und die Aussetzung bestimmter Rechte im Falle schwerwiegender Verletzungen des EU-Rechts vorsieht,

–  unter Hinweis auf die Artikel 9 und 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union verpflichtet ist, – als horizontales Erfordernis – der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu bekämpfen,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, durch den der Rat ermächtigt wird, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft zu ergreifen,

–  unter Hinweis auf Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, durch den die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und ein angemessener sozialer Schutz als Ziele der Union und der Mitgliedstaaten festgeschrieben werden,

–  unter Hinweis auf Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem die Gebiete festgelegt sind, in denen die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen soll, insbesondere auf Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe h über berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen sowie Buchstabe j über die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,

–  unter Hinweis auf Titel XVIII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sich mit dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt befasst,

–  unter Hinweis auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Flexibilitätsklausel“), wonach die Annahme von angemessenen Maßnahmen zur Verwirklichung eines der Ziele der Verträge vorgesehen ist,

–  unter Hinweis auf die Artikel 3, 8, 16, 18, 20, 21 und 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Europarates 1355 (1998) zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Stärkung des sozialen Zusammenhaltes in Europa,

–  in Kenntnis der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates betreffend die Anerkennung der Regional- oder Minderheitensprachen als unveräußerliche Bestandteile des europäischen Kulturerbes sowie des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zur Europäischen Strategie für die Roma(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zur Zählung der Roma in Italien auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zu der sozialen Lage der Roma und der Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zum zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2010 zur Lage der Roma und zur Freizügigkeit in der Europäischen Union(8),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr(9),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(10),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(11),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten(12),

–  unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(13),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 437/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen(14),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007 und Juni 2008 sowie der Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom Dezember 2008,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen) zur Einbeziehung der Roma, die am 8. Juni 2009 in Luxemburg angenommen wurden, insbesondere der zehn Gemeinsamen Grundprinzipien zur Integration der Roma im Anhang zu diesen Schlussfolgerungen,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa (KOM(2010)0133), der Einsetzung einer Roma-Task Force(15) (am 7. September 2010), der ersten Ergebnisse der Task Force(16) sowie der Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Roma in Europa: Die Umsetzung der Instrumente und Politiken der Europäischen Union für die Integration der Roma – Fortschrittsbericht 2008-2010“ (SEK(2010)0400),

–  unter Hinweis auf das erste europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma am 16. September 2008 in Brüssel und auf das zweite europäische Gipfeltreffen zur Lage der Roma am 8. April 2010 in Córdoba,

–  unter Hinweis auf die Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über die Roma, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2009(17) und die Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarates Thomas Hammarberg,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Empfehlungen, Stellungnahmen und Erklärungen des Europarates, wie die Schlussfolgerungen des hochrangigen Treffens des Europarates zur Lage der Roma (Straßburg, 20. Oktober 2010)(18),

–  unter Hinweis auf die Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“ und den Roma-Bildungsfonds, die im Jahr 2005 von einer Reihe von Mitglied-, Bewerber- und Drittstaaten ins Leben gerufen wurde und in denen die EU-Organe stark vertreten sind,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung auf seiner 77. Tagung (2.-27. August 2010) angenommen hat,

–  unter Hinweis auf den am 15. Juni 2010 veröffentlichten 4. Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (Europarat) über Frankreich,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0043/2011),

A.  in der Erwägung, dass eine große Zahl der 10 bis 12 Millionen Roma in Europa – die meisten davon EU-Bürger – systematisch diskriminiert wird und deshalb mit sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Ausgrenzung und Menschenrechtsverstößen in unhaltbarem Ausmaß zu kämpfen hat und von einer gravierenden Stigmatisierung und Diskriminierung im öffentlichen und privaten Leben betroffen ist,

B.  in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regionen der Europäischen Union auch weiterhin bestehen und dass ein nicht unerheblicher Teil der Roma-Bevölkerung in Regionen lebt, die zu den wirtschaftlich und sozial rückständigsten der Union zählen,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union auf den in der EU-Charta der Grundrechte und den EU-Verträgen verankerten Prinzipien beruht, zu denen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, die besonderen Rechte, durch die die Unionsbürgerschaft gekennzeichnet ist, sowie die Freizügigkeit und die Gleichstellung gehören,

D.  in der Erwägung, dass der Dreiervorsitz der EU auf dem zweiten Gipfeltreffen zur Lage der Roma in Córdoba vom 8.-9. April 2010 sich in seiner gemeinsamen Erklärung verpflichtet hat, die Einbeziehung von Roma-Belangen in die europäische und die einzelstaatliche Politik in den Bereichen Grundrechte und Schutz vor Rassismus, Armut und sozialer Ausgrenzung voranzubringen, die Ausgestaltung des Konzepts der integrierten Plattform zur Integration der Roma zu verbessern und wichtigen Zielen und Ergebnissen Vorrang einzuräumen sowie dafür zu sorgen, dass den Roma Mittel aus den bestehenden Finanzinstrumenten der Europäischen Union, insbesondere den Strukturfonds, zur Verfügung gestellt werden,

E.  in der Erwägung, dass der Ausschluss der Kinder der Roma von der Bildung negative Folgen für die Rechte der Roma hat, insbesondere ihr Recht auf Arbeit, was ihre Marginalisierung verstärkt,

F.  in der Erwägung, dass die Bevölkerungsgruppen, die ihre Nomadentradition innerhalb Europas fortführen wollen, am meisten vom Analphabetentum betroffen sind und dass daher kulturelle Hindernisse der Schulbildung ihrer Kinder im Wege stehen,

G.  in der Erwägung, dass den Kindern der Roma die für ihre Schulbildung notwendigen materiellen Voraussetzungen garantiert werden müssen, insbesondere durch die Einsetzung von Schulmediatoren,

H.  in der Erwägung, dass die EU eine Reihe von nützlichen Instrumenten, Mechanismen und Fonds zur Förderung der Integration der Roma entwickelt hat, diese jedoch verschiedenen Politikbereichen zugeordnet und nicht ordnungsgemäß überwacht wurden, weswegen ihre Wirkung und ihr Nutzen begrenzt bleiben und schwer messbar sind; in der Erwägung, dass trotz zahlreicher Kooperationsmechanismen und Einrichtungen die Probleme und Herausforderungen in Bezug auf die Integration der Roma bislang noch nicht effizient angegangen wurden und daher die Entscheidung, so weiterzumachen wie bisher, nicht nachhaltig ist,

I.  in der Erwägung, dass im Jahre 2005 zur Bekämpfung der Diskriminierung und für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Roma-Bevölkerung ein „Jahrzehnt der Integration der Roma“ ausgerufen wurde, sowie in der Erwägung, dass die Unterzeichner der Erklärung zu diesem Jahrzehnt – Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Montenegro, die Tschechische Republik, Rumänien, Serbien, die Slowakei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – zugesagt haben, sich für die Beseitigung der Diskriminierung und der unannehmbaren Ausgrenzung der Roma vom Rest der Gesellschaft einzusetzen,

J.  in der Erwägung, dass eine wirkliche Integration der Roma nur im Wege einer gegenseitigen Anerkennung der Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinschaften stattfinden kann,

K.  in der Erwägung, dass es in mehreren Mitgliedstaaten zu Rückführungen und zu Ausweisungen von Roma gekommen ist und dass dieses Vorgehen oft von einer Stigmatisierung der Roma und einer allgemeinen „Zigeuner-Feindlichkeit“ in der politischen Diskussion begleitet war,

L.  in der Erwägung, dass Nichtdiskriminierung zwar unverzichtbar ist, jedoch nach wie vor eine unangemessene Antwort auf eine Geschichte die Roma betreffender struktureller Diskriminierung darstellt, und dass daher die Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Gleichstellung dadurch ergänzt werden müssen, dass den besonderen Bedürfnissen der Roma im Hinblick auf die Achtung, den Schutz und die Förderung von Grundrechten, die Gleichstellung und die Nichtdiskriminierung, die umfassende und diskriminierungsfreie Anwendung von Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Mechanismen zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte der Roma sowie die Einhaltung ihrer spezifischen Menschenrechte auf Beschäftigung, Unterkunft, Kultur, Gesundheitsversorgung, Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten, Fortbildung, Bildung und Freizügigkeit sowie auf den Zugang dazu im Rahmen einer Strategie auf Ebene der EU Rechnung getragen wird,

M.  in der Erwägung, dass sich der „weiche“ Ansatz der offenen Koordinierungsmethode, der sich auf die freiwillige Teilnahme der Mitgliedstaaten stützt und keine „harten“ Anreize für wirksame Maßnahmen bietet, als unzureichend erwiesen hat, um die Integration der Roma zu fördern, und dass hier teilweise Abhilfe geschaffen werden kann, indem die Mechanismen zur Bereitstellung von EU-Mitteln enger an Beurteilungen durch eine Peer-Group geknüpft werden,

N.  in der Erwägung, dass Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, und insbesondere Roma-Frauen, einer viel gravierenderen Diskriminierung ausgesetzt sind als Männer aus der gleichen ethnischen Gruppe oder Frauen aus der Bevölkerungsgruppe, die die Mehrheit im Land stellt, und in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Roma-Frauen sogar noch niedriger ist als die von Roma-Männern und dass Frauen auf der anderen Seite in Anbetracht der Rolle, die sie in der Familie spielen, die Grundpfeiler für die Integration marginalisierter Gemeinschaften sein können,

O.  in der Erwägung, dass Jugendlichen und Kindern bei der Ausarbeitung einer europäischen Strategie zur Integration der Roma besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss,

P.  in der Erwägung, dass man sich im Rahmen der EU-Strategie zur Integration der Roma mit allen Verletzungen der Grundrechte der Roma – einschließlich Diskriminierung, Segregation, Hassreden, „Ethnic Profiling“ (Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale) und des rechtswidrigen Abnehmens von Fingerabdrücken sowie rechtswidriger Vertreibung und Ausweisung – befasst, indem man sicherstellt, dass alle damit zusammenhängenden Richtlinien und EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfange umgesetzt und entschlossener durchgesetzt werden,

Q.  in der Erwägung, dass die wachsende Stigmatisierung von Roma und der Anstieg der „Zigeuner-Feindlichkeit“ im politischen Diskurs und in der breiten Öffentlichkeit Anlass zur Sorge geben; in der Erwägung, dass die fragwürdigen Rückführungen und Ausweisungen von Roma, die in mehreren Mitgliedstaaten stattgefunden haben, zu Beunruhigung und Angst unter der Roma-Bevölkerung und zu einem besorgniserregenden Grad an Rassismus und Diskriminierung geführt haben,

R.  in der Erwägung, dass die Chancen der Roma, über die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürger eines Mitgliedstaates zu verfügen, weitgehend davon abhängen, ob sie einen rechtlichen Nachweis ihrer Staatsbürgerschaft erhalten,

S.  in der Erwägung, dass der Zugang der Roma zu hochwertigen Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Vermittlung und das Verständnis ihrer Kultur und Werte und insgesamt ihres kulturellen Erbes, ihre Teilnahme am Vereinsleben und eine bessere Vertretung ihrer Interessen unverzichtbare Bestandteile eines integrierten Ansatzes zur Verwirklichung von Strategien auf nationaler wie auf europäischer Ebene mit dem Ziel ihrer gesellschaftlichen Integration und Teilhabe sind,

T.  in der Erwägung, dass eine gute allgemeine und berufliche Bildung entscheidend ist für die Zukunft jedes Einzelnen in persönlicher wie beruflicher Hinsicht und für seine Beteiligung am Gesellschaftsleben, und dass folglich unbedingt darauf geachtet werden muss, dass die Bedingungen für den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für alle gleich sind, ohne Diskriminierung in jedweder Form; in der Erwägung, dass ein wirksames Mittel zur Integration der Roma und Förderung des gegenseitigen Verständnisses darin besteht, die kulturelle Vielfalt und die Bekämpfung von Stereotypen von Anfang an als feste Bestandteile in den Schulunterricht zu integrieren,

U.  in der Erwägung, dass die Kommission am 19. Oktober 2010 die Vorlage eines EU-Rahmens für Roma-Strategien der Mitgliedstaaten im April 20111 angekündigt hat(19),

1.  fordert die Kommission auf, eine EU-Strategie zur Integration der Roma (im Folgenden: „Strategie“) als EU-weiten, indikativen und integrativen Aktionsplan auf mehreren Ebenen vorzuschlagen, der auf allen politischen und administrativen Ebenen ausgearbeitet und umgesetzt wird und nach Bedarf weiterentwickelt werden kann, sich auf die grundlegenden Werte Gleichberechtigung, Zugang zu Rechten, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter stützt und der auf den oben genannten Aufgaben, Zielen, Grundsätzen und Instrumenten, die in den Verträgen, in der Charta der Grundrechte und in den einschlägigen EU-Rechtvorschriften festgelegt sind, sowie auf den geteilten Zuständigkeiten mit unterstützenden, koordinierenden und ergänzenden Maßnahmen der Union beruht;

2.  stellt fest, dass die Roma-Gemeinschaften in vielen Mitgliedstaaten diskriminiert und/oder häufig benachteiligt werden und dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise diese Situation noch verschärft, was zum Verlust von Arbeitsplätzen führt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten und die Einrichtungen der EU für die Integration der Roma verantwortlich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung integrierter Maßnahmen uneingeschränkt mit der EU und den Vertretern der Roma zusammenzuarbeiten und dabei die im Rahmen der EU-Fonds verfügbaren Mittel, insbesondere die EFRE-, ESF- und ELER-Mittel, vollständig auszuschöpfen, um die Integration der Roma auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern; fordert die Kommission auf, den Anträgen auf technische Unterstützung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um eine Verbesserung der Wirksamkeit aller Instrumente zu gewährleisten, die zur Verfügung stehen, um die Integration der Roma zu verwirklichen;

3.  weist darauf hin, dass EU-Programme und -Mittel für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration der Roma verfügbar und einsatzbereit sind, dass jedoch auf allen Ebenen eine bessere Kommunikation mit den lokalen Gebietskörperschaften, der Bürgergesellschaft und den potenziellen Zielgruppen dieser Programme notwendig ist, damit die Roma über sie informiert werden; spricht sich darüber hinaus für die Verwendung von bereits vorhandenen EU-Mitteln für den Bau neuer Häuser oder die Renovierung bestehender Häuser, den Ausbau der baulichen Infrastruktur, die Verbesserung der Versorgungsleistungen, der Kommunikationssysteme, der Bildung, der Maßnahmen für den Zugang zum Arbeitsmarkt usw. aus;

4.  fordert die Kommission auf,

  a) vorrangige Bereiche für die Strategie anzunehmen, in erster Linie
   Grundrechte, insbesondere Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Freizügigkeit,
   allgemeine Bildung, berufliche Bildung und lebenslanges Lernen,
   Kultur,
   Beschäftigung,
   Wohnsituation, einschließlich einer gesunden Umwelt und angemessenen Infrastruktur,
   Gesundheitsversorgung und Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands der Roma und
   Teilhabe der Zivilgesellschaft der Roma, einschließlich der Roma-Jugendlichen, im politischen und zivilen Bereich;
   b) in der Strategie einen Fahrplan im Hinblick auf die Einführung verbindlicher Mindeststandards auf EU-Ebene für die vorrangigen Bereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit vorzulegen;
  c) im Zusammenhang mit den vorrangigen Bereichen die Ziele der Strategie festzulegen, insbesondere durch
   Annahme und Stärkung wirksamer Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und von Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung in allen Bereichen des Lebens, einschließlich Mehrfachdiskriminierung, und zur Gewährleistung, zum Schutz und zur Förderung von Grundrechten, von Gleichstellung und von Nichtdiskriminierung sowie des Rechts auf Freizügigkeit, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen, die auf Roma und Nicht-Roma abzielen, um diskriminierende Hindernisse aus dem Weg zu räumen,
   Bekämpfung von „Zigeuner-Feindlichkeit“, Vorurteilen, Stereotypen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Stigmatisierung und von Hassreden gegen Roma, insbesondere durch die Gewährleistung der Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften und die Verhängung angemessener Strafen für rassistisch motivierte Verbrechen,
   Sicherstellung, dass die Medien keine Vorurteile gegen die Gemeinschaft der Roma verbreiten, sondern dass sie vielmehr ein positives Bild der Vielfalt fördern, sowie Gewährleistung einer angemesseneren Beteiligung von Roma an den Medien,
   Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Schutz der Opfer, Sicherstellung, dass sie Rechtshilfe erhalten und ihnen wirksam Rechtsmittel zur Verfügung stehen, mit besonderem Augenmerk auf die Situation von Roma-Kindern und -Frauen, die oft einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind,
   Einführung von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels, unter dessen Opfern Roma unverhältnismäßig stark vertreten sind,
   Schulung von Personen auf allen Ebenen der Verwaltungs-, Justiz- und Polizeidienste in Bezug auf diskriminierungsfreie Verfahren,
   Einrichtung eines Dialogs zwischen Gebietskörperschaften, Justizorganen, der Polizei und der Gemeinschaft der Roma im Hinblick auf die Beseitigung der Diskriminierung im Rechtsbereich, auf Vertrauensbildung und die Bekämpfung des „Ethnic Profiling“ (Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale),
   Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung für alle,
   Gewährung gleichberechtigten Zugangs zur beruflichen Bildung von Erwachsenen und des Zugangs zum lebenslangen Lernen,
   Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zu Sozialdiensten und grundlegenden Pflegeinfrastrukturen, wie etwa Kinderbetreuung und Altenpflege,
   Aufhebung der Segregation in Schulen und Klassen durch Schaffung eines integrativen Schulklimas und Einstellung von Roma-Mediatoren in Schulen,
   Gewährung gleichberechtigten Zugangs zu einer angemessenen Vorbereitung auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt,
   Gewährung gleichberechtigten Zugangs zu Vorschulbildung,
   Gewährleistung der Bildung für Mädchen,
   Bereitstellung interkultureller Erziehung,
   Förderung des Dialogs zwischen den Familien und den Schulen besonders mithilfe von „Mediatoren“,
   Erhöhung der Zahl von Roma-Lehrern und Gewährleistung des Schutzes der Sprache und Identität von Roma-Kindern, indem der Unterricht in ihrer eigenen Sprache angeboten wird,
   Einführung von Maßnahmen gegen vorzeitigen Schulabgang und schulisches Versagen,
   Einführung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Kindern, die die Schule abgebrochen haben, ins Schulsystem, etwa durch Programme für eine zweite Chance,
   Gewährung gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Sekundarschulen und Hochschulen sowie Stipendienprogrammen,
   Bekämpfung der Überrepräsentation von Roma in Sonderschulen,
   Bekämpfung der Kinderarmut, Verringerung der Fälle, in denen Kinder von ihren Familien getrennt werden, und Verhinderung, dass sie aus Gründen der Armut in Pflegeheimen und Erziehungsanstalten untergebracht werden,
   Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum Arbeitsmarkt und Entwicklung und Bereitstellung von Mikrokrediten für Unternehmer und Selbständige,
   Gewährung gleichberechtigten Zugangs zu erschwinglichem und gesundem Wohnraum und Abschaffung getrennter Wohnsiedlungen für Roma,
   Gewährleistung des Rechts auf eine registrierte Wohnanschrift, einschließlich der Möglichkeit, sich bei einer Organisation der Zivilgesellschaft registrieren zu lassen, und Garantie vollständiger und aktualisierter Personenstandsurkunden für alle Roma sowie Bekämpfung der Diskriminierung bei der Ausstellung von Verwaltungsdokumenten,
   Bekämpfung der gesundheitlichen Ungleichheit durch Gewährung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung, insbesondere zur Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen, wie Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu richten ist,
   Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Roma, auch durch eine Politik des Aufbaus von Kapazitäten und durch eine Stärkung der administrativen Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Ermutigung der Roma zur Teilhabe am zivilen und politischen Leben,
   Verbesserung des aktiven Bürgersinns, Beteiligung von Roma in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens und Stärkung ihrer Vertretung in Institutionen und gewählten Gremien auf lokaler, nationaler und EU-Ebene,
   Einführung einer Erweiterungs- und Nachbarschaftsdimension in die Strategie, nach der eine Verbesserung der Lage der Roma in den Beitrittsländern und Kandidatenländern sowie potentiellen Kandidatenländern und denjenigen Ländern, die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligt sind, erforderlich ist; außerdem eine vorrangige Behandlung der Bewertung des Fortschritts in diesem Bereich in den jährlichen Fortschrittsberichten sowie in den Länderprüfungen bzgl. der Nachbarländer der EU,
   Gewährleistung der Achtung und Erhaltung der Kultur,
   Gewährleistung des Mainstreamings der Gleichstellung von Frauen und Männern durch Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Roma-Frauen, wobei diese gleichzeitig an der politischen Gestaltung beteiligt werden sollten; Einstellung der Praxis von Kinderehen,
   Einstellung der Rückführung von Roma in Länder, in denen sie Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung ausgesetzt sein könnten;

5.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass komplexe Programme und Projekte, die speziell auf die besonderen Bedürfnisse der in unterschiedlicher Weise lebenden Roma-Gemeinschaften zugeschnitten sind, von wesentlicher Bedeutung sind und dass die Roma in diesem Zusammenhang Zugang zu individuellen Dienstleistungen vor Ort erhalten müssen;

6.  erinnert daran, dass eine angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu Dienstleistungen hoher Qualität Grundpfeiler der in der Empfehlung 2008/867/EG vorgelegten Strategie zur aktiven Einbeziehung sind;

7.  betont, dass soziale Sicherung, menschenwürdige Wohnungen und Kleidung, zugängliche hochwertige Programme für Frühentwicklung sowie hochwertige Bildung ohne Segregation – vielmehr in einem Klima der Integration – mit dem Willen, die Eltern einzubeziehen, wesentlich sind, um Chancengleichheit und die Chance auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten und künftigen Diskriminierungen vorzubeugen; betont, wie notwendig die Bekämpfung von Schuleschwänzen und vorzeitigem Schulabbruch sowie die Bereitstellung von Zuschüssen und finanzieller Unterstützung ist; betont, dass Bildung, Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsassistenz, die Erwachsenen angeboten werden, entscheidend sind, wenn es darum geht, die Einstellung und dauerhafte Beschäftigung der Roma zu fördern, damit sich soziale Ausgrenzung nicht wiederholt;

8.  fordert mit Nachdruck, dass die Ausgrenzung bereits in früher Kindheit vermieden werden sollte, damit ein Kind, sobald es auf der Welt ist, so in das Melderegister eingetragen wird, dass seine Staatsbürgerschaft anerkannt wird und es alle Dienstleistungen des Gemeinwesens in Anspruch nehmen kann; hält es insbesondere für notwendig, dass allen Roma-Kindern im Vorschulalter Zugang zu hochwertiger Bildung gewährleistet wird und dass besondere Maßnahmen getroffen werden, um ihren Schulbesuch zu fördern;

9.  weist auf die Herausforderungen hin, mit denen Roma, insbesondere Frauen und Mädchen, im Hinblick auf extreme Armut, Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert sind, und die bewirken, dass sie keinen Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen, Beschäftigung und Sozialdiensten haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den besonderen Bedürfnissen der Roma-Frauen und -Mädchen Rechnung zu tragen, indem sie bei allen Maßnahmen zur Integration der Roma eine Gleichstellungsperspektive umsetzen, und besonders schutzbedürftigen Untergruppen Schutz zu bieten;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Bürger über die historische und aktuelle Lage der Roma zu informieren und dabei unter anderem auf die Berichte der Agentur für Grundrechte als zweckdienliches Informationsmaterial zurückzugreifen;

11.  betont, dass die EU-Strategie für die Integration der Roma auch Maßnahmen enthalten sollte, mit denen gewährleistet wird, dass die Lage der Roma im Hinblick auf die Achtung und die Förderung ihrer grundlegenden sozialen Rechte sowie ihrer Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit in der EU beobachtet wird;

12.  betont, dass der Zugang der Roma zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, das Teilen und Verstehen ihrer Kultur, ihrer Werte und ihres kulturellen Erbes, ihre Teilnahme am Vereinsleben und ihre bessere Vertretung unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Konzepts für die Umsetzung sowohl nationaler als auch europäischer Strategien sind, die auf ihre Eingliederung und ihre Teilhabe an der Bürgergesellschaft abzielen;

13.  weist darauf hin, dass eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung die persönlichen und beruflichen Lebensperspektiven jedes Einzelnen beeinflusst und es daher von wesentlicher Bedeutung ist, gleichen Zugang zu einer effektiven allgemeinen und beruflichen Bildung ohne jegliche Diskriminierung und Segregation zu gewährleisten;

14.  betont, dass die Strategie in transparenter Art und Weise gebilligt und ihre Umsetzung beaufsichtigt werden muss, wobei die Hauptverantwortung bei den demokratisch rechenschaftspflichtigen Ministern im Rat liegt, und unterstreicht, dass die Strategie für die EU keinesfalls kontrovers sein darf und zu keiner Spaltung zwischen den Mitgliedstaaten führen darf, sondern im Gegenteil zur Stärkung der Gemeinschaftsintegration beitragen sollte;

15.  weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Mittel, die den einzelnen Mitgliedstaaten für die vorrangigen Bereiche der Strategie zugeteilt wurden, angemessen verwendet werden;

16.  hält es unbedingt für notwendig, dass geprüft wird, ob und inwieweit die Ziele der Strategie umgesetzt wurden, damit die Mitgliedstaaten, die sich an die Strategie halten, belohnt und die Mitgliedstaaten, die dies nicht tun, bestraft werden;

17.  fordert die Kommission auf,

   gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Führungsrolle bei der strategischen Koordinierung im Hinblick auf die Fortschritte in den vorrangigen Bereichen und die Verwirklichung der Ziele der Strategie zu übernehmen;
   die Task Force als ständiges Gremium einzurichten, das die Verantwortung für die Beaufsichtigung, Koordinierung, Überwachung, Berichterstattung, Bewertung, Erleichterung der Durchführung, Mainstreaming und Nachbereitung zu übernehmen hat, und so dem Bedarf an einem unabhängigen, sektorübergreifenden Gremium nachzukommen, das als „externer Vermittler“ fungiert und die verschiedenen nationalen und sektorspezifischen Interessen in einer allgemein annehmbaren Weise beurteilen und miteinander vereinbaren kann;
   die Strategie regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren und die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den vorgenommenen Änderungen einzuholen,
   den vorrangigen Bereichen und Zielen der Strategie bei allen maßgeblichen politischen Initiativen und bei ihrer Programmplanung auf EU-Ebene Rechnung zu tragen,
   über die Umsetzung und die Fortschritte der Strategie und der nationalen Aktionspläne mit einer Bewertung der Ergebnisse, einschließlich Benchmarks und Indikatoren, zu berichten und den Rat und das Parlament jährlich zu informieren, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen und ihre Ex-post-Evaluierung zu einem Kriterium für die Bereitstellung von Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg werden sollten,
   für die Erfassung und Verbreitung notwendiger statistischer Daten zu sorgen und die Konsolidierung und Weiterentwicklung bewährter Verfahren, die auf lokaler Ebene entwickelt wurden, zu gewährleisten,
   die Übereinstimmung der nationalen Pläne mit der EU-Strategie zu überprüfen,
   den Ordnungsrahmen für Querfinanzierung zu ändern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Verfahren für die Beantragung von EU-Mitteln zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die Mitgliedstaaten aufzufordern, einfache und genormte Finanzierungsverfahren und Globalzuschüsse zu nutzen,
   unter Berücksichtigung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG nach und nach obligatorische institutionelle Garantien für die Einbeziehung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und Segregation in alle Politikbereiche einzuführen sowie diese Maßnahmen auch zu überwachen und Stigmatisierung zu bekämpfen,
   die Beteiligung der betroffenen Akteure auf allen Ebenen und in allen Phasen sowie Roma-Gemeinschaften aus allen Ebenen durch die Europäische Roma-Plattform sicherzustellen und partnerschaftlich mit den anderen Institutionen, den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, internationalen Finanzinstitutionen, transnationalen Planungsstellen und zwischenstaatlichen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen und zwischenstaatlichen Initiativen zusammenzuarbeiten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den betroffenen politischen Akteuren und Netzen unerlässlich ist, um Doppelarbeit zu vermeiden und die sich gegenseitig verstärkenden Wirkungen der Maßnahmen auf diesem Gebiet zu fördern sowie die Risiken von Überschneidungen und Widersprüchlichkeiten bei den Maßnahmen aufgrund der vermehrten Gründung von Netzen von Akteuren auszuschalten;

18.  weist darauf hin, dass die Kommission bei der Förderung einer EU-Strategie für die Integration der Roma eine besondere Verantwortung trägt, dass diese Strategie jedoch auf lokaler Ebene umgesetzt werden muss;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bestehende EU-Strategien und -Instrumente zu nutzen, um die sozioökonomische Integration der Roma sicherzustellen, sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma alle entsprechenden Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen;

20.  ist der Ansicht, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen führenden Vertretern der Roma, lokalen Behörden und EU-Gremien eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die größten Herausforderungen ausgemacht werden können, mit denen sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die sozioökonomische Eingliederung der Roma konfrontiert sind, und Lösungen dafür gefunden werden können;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entscheidungsstellen mit den notwendigen Befugnissen auszustatten, um eine komplexe und entwicklungsorientierte EU-Finanzierung sicherzustellen, die gute lokale Initiativen unterstützt und den unterschiedlichen örtlichen Bedürfnissen der Roma entspricht; betont, wie wichtig es ist, im Hinblick auf die Integration der Roma bewährte Verfahren zu ermitteln und auszutauschen sowie Erfolgsgeschichten besser sichtbar zu machen; fordert die Entwicklung institutioneller Kapazitäten, um die notwendige Unterstützung (administrativer Art und beim Projektmanagement) auf lokaler Ebene leisten zu können;

22.  ist der Auffassung, dass sowohl die Roma-Organisationen selbst als auch andere Organisationen sowie lokale, regionale, nationale und EU-Stellen während des gesamten Prozesses konzertierte Aktionen durchführen und Verantwortung übernehmen und sich dabei auf bewährte Vorgehensweisen, auf die bereits vorhandenen, von den Mitgliedstaaten aufgebauten, breiten Wissensgrundlagen sowie auf die Erfahrungen der ersten Zeit des Jahrzehnts der Integration der Roma stützen sollten; betont, wie wichtig es ist, Sensibilisierungskampagnen insbesondere für Regionen mit großen Roma-Gemeinschaften zu organisieren;

23.  ist der Auffassung, dass eine Eingliederung der Roma in die Gesellschaft nicht möglich ist, ohne dass eine Vertretung ihrer Interessen, einschließlich bei der politischen Entscheidungsfindung, eingeführt und gestärkt wird und bürgerrechtliche Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene in verstärktem Maße stattfinden;

24.  empfiehlt den EU-Stellen nachdrücklich, für eine stärkere Einbeziehung der nationalen Ebene in die Beratungen und Entscheidungsprozesse Sorge zu tragen, um zu einer künftigen Strategie zu gelangen, die für alle Beteiligten vorteilhaft ist; macht ferner die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf aufmerksam, dass es notwendig ist, in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, mit allen Bevölkerungsgruppen – Roma und Nicht-Roma –, mit Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie mit dem Ausschuss der Regionen und internationalen Organisationen Strategien zur möglichen Eingliederung der Roma zu konzipieren, zu entwickeln, umzusetzen und zu bewerten, um die Akzeptanz und Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu erhöhen;

25.  fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Erfahrungen und Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten, vor allem im Bildungs- und Kulturbereich, zusammenzutragen und bekannt zu machen;

26.  fordert, dass die Projektträger, die für EU-Mittel zur Förderung der Integration der Roma in Frage kommen, durch die Schaffung von Informations- und Analyseforen und durch Möglichkeiten zum Austausch bewährter Verfahren besser begleitet werden;

27.  weist nachdrücklich darauf hin, dass ein Teil der Lösung darin liegt, dass die Mitgliedstaaten sich uneingeschränkt dafür einsetzen, eine effektive Unterstützung der Projektträger sicherzustellen, und dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission dazu beitragen müssen, die lokalen Behörden dazu anzuhalten, die Projekte zur Eingliederung der Roma auszuwählen;

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sektorübergreifende Strategien zur Verringerung der Armut zu entwickeln, die dem oft heiklen Punkt Rechnung tragen, dass die Roma und die Bürger der Mehrheitsgesellschaft, die beide von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung betroffen sind, Tür an Tür leben; hält es für wichtig, die Armen dazu anzuhalten, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, anstatt von Sozialhilfe oder gar Schwarzarbeit zu leben, und dies mit spürbaren Vorteilen zu verknüpfen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Programme zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Toleranz von großer Bedeutung sind;

29.  fordert die Kommission auf, eine Erweiterungsdimension in die Strategie aufzunehmen, indem sie Pilotprojekte in Kandidatenländern und potentiellen Kandidatenländern entwickelt, die sicherstellen, dass die nationalen Aktionspläne im Einklang mit der EU-Strategie erstellt werden;

30.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen hohen Regierungsbeamten oder eine Verwaltungsstelle zu benennen, die als nationale Kontaktstellen für die Durchführung der Strategie in transparenter und wirksamer Weise agieren, mit Durchführungsbefugnissen ausgestattet sind und für die Umsetzung, Koordinierung, Überwachung, das Mainstreaming und die Durchsetzung der Strategie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zuständig sind, wobei für ein Minimum an Bürokratie und eine wirksame Verwaltung und Kontrolle der Mittel sowie Transparenz bei der Berichterstattung zu sorgen ist;

31.  fordert die Bildungsministerien der Mitgliedstaaten und die Kommission auf, innovative und flexible Stipendien zur Talentförderung bereitzustellen und die Unterstützung für bestehende Stipendien und Programme zu verstärken;

32.  fordert die Kommission und den Rat auf, die erweiterten und detaillierten Bestandteile der Laeken-Indikatoren zur Messung der sozialen und territorialen Ausgrenzung anzunehmen sowie die Fortschritte zu bewerten; betont, dass die horizontalen Elemente der Laeken-Indikatoren auch auf die kleinsten statistischen Verwaltungseinheiten (LAU-1 und LAU-2) ausgeweitet werden müssen; weist ferner darauf hin, dass die Laeken-Indikatoren zu den künftigen Indikatoren im Rahmen der Kohäsionspolitik, insbesondere in Bezug auf die soziale Dimension, hinzugefügt werden könnten;

33.  fordert die Kommission auf, die Indikatoren durch ein System von Zielvorgaben und Benchmarks zu ergänzen, um ein echtes politisches Engagement für die Erzielung von Fortschritten zu bewirken; weist ferner darauf hin, dass Fortschritte bei der Erhebung aufgeschlüsselter Daten dringend notwendig sind, damit es möglich wird, die Fortschritte, die in Bezug auf die Ziele/Benchmarks/Indikatoren erreicht werden, zu messen und Maßnahmen auf der Grundlage von Fakten zu entwickeln, die Wirksamkeit zu erhöhen und die Bewertung zu verbessern;

34.  fordert umgehend – und auf der Grundlage bewährter Verfahren – die Entwicklung von Benchmarks, von Indikatoren sowie von unabhängigen Überwachungs- und Folgenabschätzungsmechanismen, mit denen die Effizienz und die konkreten Ergebnisse der Programme unterstützt und bewertet werden können, statt lediglich zu überprüfen, ob die Projekte, denen Zuschüsse gewährt werden, den formalen Modalitäten entsprechen, und fordert, dass wirksam überwacht wird, wie die Mittel eingesetzt werden, damit mit diesen Geldern auch tatsächlich eine echte Verbesserung der Lebensbedingungen, der Gesundheitsfürsorge, der Bildung und der Beschäftigungssituation der Roma erreicht wird;

35.  hält die strukturierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den bestehenden offenen Methoden der Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und soziale Integration für sehr wichtig, um die umfassende Integration der Roma voranzubringen, und fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten und allen von Belangen der Roma Betroffenen zu organisieren;

36.  fordert – damit gewährleistet ist, dass Mittel, deren genaue Verwendung festgelegt und angegeben ist, auch den bedürftigen Roma zugeführt werden und diese dadurch auf Dauer Fortschritte in ihrem Leben machen können –, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten sich ernsthaft darum bemühen, mehr zielgerichtete, komplexe, flexible und nachhaltige Programme einzuführen, die eine längere Laufzeit haben sowie stärker auf die einzelnen Gebiete und insbesondere auf die am stärksten benachteiligten Mikroregionen in ihrem geografischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontext zugeschnitten sind, wobei auch das Problem der Armut in den Vorstädten und auf dem Lande sowie der Segregation der Roma-Viertel angegangen werden muss und besonders die schlechten Wohnbedingungen (z. B. Fehlen von Trinkwasser, Heizung, Strom und Abwasserentsorgung) verbessert werden müssen und den Familien auch weiterhin dabei geholfen werden muss, ihre verbesserte Wohnsituation aufrechtzuerhalten; fordert ferner die Kommission auf, die Ergebnisse der Projekte zu überwachen, nachdem deren Finanzierung ausgelaufen ist;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Roma, einschließlich der Förderung der Mikrokredit-Fazilität bei den Unternehmern, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf den Erfahrungen mit erfolgreichen Projekten aufzubauen, z. B. wenn mit Hilfe von Sachverständigen die Betätigung nicht angemeldeter Unternehmen in eine legale Wirtschaftstätigkeit umgewandelt wurde;

38.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, klare Strategien zur Eingliederung der Roma in den Arbeitsmarkt anzunehmen, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der nachteiligen Auswirkungen einer langfristigen Abhängigkeit vom Sozialversorgungssystem zu prüfen und zu verabschieden;

39.  räumt ein, dass die Mehrheit der Roma in der Schattenwirtschaft tätig ist, und fordert die Mitgliedstaaten angesichts der Notwendigkeit, die Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit zu gewährleisten, auf, dieses Phänomen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern wirksam zu bekämpfen;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, die öffentlichen Akteure wie KMU und Kleinstunternehmen in die Umsetzung der Maßnahmen für die beschäftigungspolitische Eingliederung der Roma einzubeziehen;

41.  betont die wichtige Rolle, die KMU und Kleinstunternehmen bei der Integration der Roma spielen können, und rät dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um diejenigen, die zu diesem Ziel beitragen, zu belohnen;

42.  vertritt die Ansicht, dass bessere Zukunftsaussichten für die Roma, insbesondere mit Blick auf ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, durch höhere Investitionen der Mitgliedstaaten in die allgemeine und berufliche Bildung mit einem besonderen Schwerpunkt auf den neuen Technologien und dem Internet, sichergestellt werden können, wozu auch Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene gehören, die von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft, Stiftungen und in den Bereichen Beschäftigung und soziale Integration tätigen NRO unterstützt werden;

43.  fordert die Kommission auf, eine europäische Krisenkarte zu erstellen, auf deren Grundlage die Mikroregionen in der EU ausgemacht, gemessen und untersucht werden, deren Einwohner am stärksten unter Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung leiden, und sich dabei zumindest auf folgende Parameter zu stützen:

   Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen,
   Entfernung von städtischen Zentren oder problematische, übermäßig starke Konzentration unweit städtischer Zentren,
   hohe Arbeitslosenquote,
   unangemessene öffentliche Dienste,
   ungeeignete Umweltbedingungen,
   Mangel an in der Nähe angesiedelten Unternehmen,
   Mangel an funktionierenden Infrastrukturen,
   niedrige Einkommen,
   niedriges Ausbildungsniveau,
   schlecht qualifizierte Humanressourcen,
   schlechte/teure Verkehrsinfrastrukturen,
   soziale Spannungen,
   Kapazitäten der örtlichen öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf den Umgang mit Armut,
   gegen die Roma-Bevölkerung gerichtete gravierende Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen, Vertreibungen, Ausweisungen oder Rassismus vonseiten lokaler oder regionaler Behörden oder Dritter;

44.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich darum zu bemühen, Daten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage der Roma (vor allem in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Wohnraum und Beschäftigung) zur Verfügung zu stellen, und fordert die internationalen Organisationen (wie etwa die IAO und die OECD) auf, sich im Rahmen ihrer allgemeinen Erhebungen mit diesen Fragestellungen zu befassen, um dazu beizutragen, spezifische Ziele, beispielsweise in Bezug auf den Prozentsatz der Roma, die einen Sekundar- oder Hochschulabschluss erlangen, die in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind und die in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens vertreten sind, zu setzen, und fordert die Kommission auf, auf der Grundlage dieser Daten zur Konzipierung einer klaren und tragfähigen EU-Strategie zur Integration der Roma beizutragen;

45.  fordert deshalb die Kommission auf, eine spezifische – auch finanzielle – Unterstützung für diese Mikroregionen vorzusehen und unverzüglich Pilotprojekte auszuarbeiten, an denen – im Einklang mit dem Programm des Europarates – Mediatoren beteiligt sind und die ein konkretes Follow-up im Hinblick auf die Entwicklung der Durchführung der Strategie umfassen;

46.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die zuständigen internationalen und europäischen Institutionen, NRO, Roma-Gemeinschaften, sonstige Akteure und die Öffentlichkeit im Rahmen der Strategie dazu aufzurufen, die Bezeichnung „Roma' / “Roma und Sinti„ immer dann zu verwenden, wenn von dieser Minderheit die Rede ist;

47.  fordert die Kommission und den Rat auf, zweckgebundene Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens dafür bereitzustellen, die Strategie explizit zu unterstützen, indem eine leistungsgebundene Reserve für die EU-Strategie zur Integration der Roma eingerichtet wird;

48.  ist der Auffassung, dass der derzeitige Grad der Inanspruchnahme von Mitteln zu niedrig ist; fordert daher die Kommission auf, die Gründe für dieses Phänomen zu analysieren und einen wirksameren Ansatz für die Überwachung der Inanspruchnahme von EU-Mitteln – und insbesondere derjenigen Mittel, die für Randgruppen vorgesehen sind – auszuarbeiten; fordert vor allem und mit Nachdruck, dass – unter gebührender Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien – umgehend Daten darüber eingeholt werden, ob die EU-Mittel effizient eingesetzt werden, damit Maßnahmen auf der Grundlage von Fakten entwickelt werden können;

49.  unterstreicht, dass die soziale Ausgrenzung der Roma in manchen Gebieten praktisch gleichbedeutend mit Armut und Marginalisierung ist, die vor allem in unterentwickelten Mikroregionen zu finden ist, die bei weitem nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um ihren eigenen Beitrag zu den Gemeinschaftsmitteln zu leisten, auf die sie Anspruch haben, und die oft weder über die Verwaltungskapazitäten noch über die Humanressourcen verfügen, die notwendig sind, damit die Mittel gut genutzt werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass verstärkt für diese Mikroregionen, bei denen es sich oft um Randgebiete innerhalb einer Region handelt, besondere Anstrengungen unternommen werden müssen und der Verwaltungsaufwand erheblich vereinfacht werden muss, damit im Rahmen der Kohäsionspolitik eine möglichst große Zuteilung von Ressourcen erfolgen kann;

50.  hält es ebenfalls für notwendig, neue Vorschriften über Zuweisungen im Rahmen der Strukturfonds zu erlassen, um Bedingungen festzulegen, damit die Segregation aufgehoben wird und ein gleichberechtigter Zugang der Roma zu den öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet ist; ist der Auffassung, dass Pläne für Chancengleichheit und gegen Segregation auch auf lokaler Ebene vorbereitet und auf messbaren Indikatoren und konkreten Maßnahmen beruhen sollten;

51.  fordert die Kommission auf, geeignete Instrumente bereitzustellen, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, Komplementarität zwischen dem ESF, dem EFRE und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sicherzustellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, andere Programme im Interesse der Integration der Roma zu nutzen, wie das Programm PROGRESS, das Programm für lebenslanges Lernen, das Kulturprogramm (2007-2013) und das Gesundheitsprogramm (2008-2013);

52.  fordert die Beauftragung von EU-Stellen zur Hilfe bei der Entwicklung unter der Aufsicht und Kontrolle der Roma Task Force, um

   eine entwicklungsorientierte EU-Finanzierung sicherzustellen, die gute lokale Initiativen unterstützen kann,
   die missbräuchliche Verwendung von Mitteln zügig zu ermitteln und zu melden,
   regelmäßige Überprüfungen vorzusehen, um zu gewährleisten, dass die Verwendung der Mittel schlüssig und effizient ist und im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis steht, auch was die Zwecke betrifft, für die im Rahmen der Strategie Mittel bereitgestellt werden,
   als Berater zu fungieren, indem sie sich des komplexen EU-weiten Wissens bedienen, Indikatoren erarbeiten, Folgenabschätzungen durchführen usw., und
   gezielte Unterstützung von lokalen Initiativen, Projekten und komplexen Programmen zu leisten, durch die die Ziele der Strategie erreicht werden und effiziente Lösungen für die konkreten Probleme der Roma-Gemeinschaften erarbeitet werden;

53.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine partizipatorische Überwachung und Bewertung unter Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften vorzunehmen und sowohl die Entwicklung der Kapazitäten der Akteure zu unterstützen, als auch externes Fachwissen einzuholen, um ein realistisches und objektives Gesamtbild über den Erfolg oder das Fehlschlagen der einzelnen Maßnahmen und Instrumente zu erhalten; fordert die Kommission außerdem auf, dem Parlament eine Liste mit von der Kommission finanzierten Projekten zugunsten der Roma seit 2000 – unter Angabe der erzielten Ergebnisse – vorzulegen;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die horizontale Priorität „Marginalisierte Bevölkerungsgruppen“ im Rahmen der EU-Strukturfonds umzusetzen und sich am Netzwerk EU-Roma, das sich mit der ordnungsgemäßen Ausführung der Strukturfondsmittel für die soziale Integration der Roma befasst, zu beteiligen; unterstreicht, dass die bestehenden Maßnahmen und Überwachungs- und Bewertungsmechanismen wesentlich verbessert werden müssen; betont außerdem, dass die Agenturen und Organisationen, die Projekte durchführen, welche im Rahmen der Strukturfonds kofinanziert werden, direkt auf Roma abzielen oder ihnen indirekt zugute kommen, rechenschaftspflichtig sind und die Maßnahmen in transparenter Weise durchführen müssen; fordert darüber hinaus eine kontinuierliche Kosten-Nutzen-Analyse des Anteils der Mittel, der für konkrete Programme und die Deckung der laufenden Kosten zugewiesen und ausgegeben wird;

55.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Umfang der EU-Finanzierung auszuweiten und – neben der Entwicklung – auch die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienste förderfähig zu machen; betont ferner, dass die Kofinanzierung überprüft und möglicherweise differenziert werden sollte, um der Vielfalt der Maßnahmen und Begünstigten besser Rechnung zu tragen, und dass in der Folge Projekte für Roma zu einem geringeren Anteil durch den Mitgliedstaat und zu einem höheren Anteil von der EU kofinanziert werden müssten;

56.  betont, dass die Koordinierung zwischen den einschlägigen EU-Maßnahmen deutlich verbessert werden muss, um Synergien und Ergänzungen zu fördern, dass bürokratische Vorschriften und Durchführungsbestimmungen wesentlich vereinfacht werden müssen und dass alle Schranken zwischen den verschiedenen Fonds beseitigt werden müssen, damit möglichst umfassende Mittel im Rahmen aller Instrumente zugewiesen werden können;

57.  betont, dass die Strukturfonds nationale und lokale Ansätze miteinander verbinden müssen, indem sie im Rahmen von Programmen agieren, die parallel zu einer nationalen Strategie operieren und lokale Antworten auf spezifische Bedürfnisse bieten; betont ferner, dass Synergien zwischen der Umsetzung der Strukturfonds und den staatlichen Strategien für Roma sowie zwischen den Verwaltungsbehörden des Europäischen Sozialfonds und den spezialisierten Roma-Referaten oder Koordinierungsstrukturen, die sich mit Roma-Fragen befassen, geschaffen werden müssen;

58.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Zugang lokaler Gebietskörperschaften und NRO, die im Bereich Roma-Integration tätig sind, zu EU-Mitteln zu verbessern, indem die Verfahren und Regeln für die Antragstellung vereinfacht werden;

59.  fordert die Kommission auf, in die Strategie einen Mechanismus aufzunehmen, der die Einstellung von Roma in der öffentlichen Verwaltung sowohl auf EU- wie auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten fördert, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Roma in der öffentlichen Verwaltung einzustellen, insbesondere in Organisationen, die an der Planung und Umsetzung der von der EU und den Mitgliedstaaten finanzierten Programme zur Integration der Roma beteiligt sind;

60.  betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit unterzeichnen und ratifizieren, das klar besagt, dass „die Staatsangehörigkeitsvorschriften eines Vertragsstaats [...] keine Unterscheidungen enthalten oder Praktiken umfassen [dürfen], die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen Herkunft oder der Volkszugehörigkeit darstellen“;

61.  hält es in diesem Zusammenhang für besonders notwendig, EU-Programme wie zum Beispiel das „Programm PROGRESS“ fortzuführen, um Diskriminierung zu bekämpfen, sowie JASMINE, mit dem Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten gefördert werden, und fordert, dass solche Programme auch über 2013 hinaus weiter ausgebaut werden;

62.  begrüßt, dass infolge der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 437/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 die Möglichkeit besteht, bis zu 3% der zugewiesenen EFRE-Mittel für spezifische Programme oder 2% der gesamten zugewiesenen Mittel für die Wiederherstellung der Unterkünfte aufzuwenden, was den ausgegrenzten Gemeinschaften direkt zugute käme; bedauert, dass bisher in keinem Fall die operationellen Pläne im Sinne einer Neufestlegung der Prioritäten zur Schaffung von Wohnraum für die Roma geändert wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese neue Gelegenheit im Rahmen der Strukturfonds rasch und vollständig zu nutzen, um die Aussichten auf eine funktionierende gesellschaftliche Integration zu verbessern; fordert die Kommission auf, einen spezifischen Aktionsplan zu dieser Verordnung vorzulegen, damit die Mittel schneller in Anspruch genommen werden können, und empfiehlt der Kommission, einen Bericht über die Verwendung der Mittel auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für Synergien zwischen EFRE, ESF und ELER bei der Entwicklung von Programmen zur Finanzierung der Integration der Roma effizient zu nutzen;

63.  räumt ein, dass die Roma äußerst heterogene Gruppen sind und es somit nicht eine einzige Strategie geben kann; schlägt in diesem Sinne den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten vor, wirksame Integrationsmaßnahmen vorzuschlagen, die sich je nach den besonderen Gegebenheiten der Regionen, aus denen sie stammen (geografisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich, kulturell), unterscheiden; empfiehlt der Kommission, die Erfahrungen öffentlicher Einrichtungen zu nutzen, die aktiv zur Integration der Roma-Gemeinschaften beigetragen haben, und bewährte Methoden und erfolgreiche Modelle für die soziale Eingliederung der Roma, die diese praktiziert haben, zu fördern;

64.  erinnert daran, dass gemeinsame Anstrengungen der Mehrheitsgesellschaft und der Roma eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, zur Verbesserung des Wohnraums für Roma und einer Besserung ihrer Beschäftigungssituation beizutragen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die Zuweisung neuer Wohnungen an ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen – im Einklang mit der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – in einen umfassenderen, komplexeren strategischen Rahmen des gegenseitigen und zweigleisigen Engagements, wie etwa den Aufbau von Gemeinschaften, zu integrieren, wozu auch die Teilhabe der Roma am Bau der neuen Einrichtungen sowie gegenseitige Anstrengungen zur Verbesserung des Schulbesuchs für Kinder und eines erheblichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit gehören; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten auf diese Weise erheblich zu einer konkreten Lösung für den Unterbringungsbedarf von Randgruppen, die unter schlechten Wohnbedingungen leben, beitragen können; fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls mit Nachdruck auf, das europäische Netz „EURoma“ für den Austausch bewährter Verfahren zu nutzen;

65.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Programme in Bezug auf das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ so stark wie möglich zu nutzen, wie etwa die Programme der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, und auf die vom Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit gebotenen Möglichkeiten zurückzugreifen;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse zu analysieren und zu beseitigen, die dem (Wieder-)Einstieg von Roma-Frauen in den Arbeitsmarkt und in die Selbständigkeit im Wege stehen, und darüber hinaus entsprechendes Augenmerk auf die Rolle der Frau in Bezug auf die wirtschaftliche Stärkung marginalisierter Roma und auf Unternehmensgründungen zu legen; fordert außerdem die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Roma-Frauen an der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der EU-Strategie zur Integration der Roma sicherzustellen;

67.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Aufbau von Kapazitäten und die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Roma-Frauen als horizontales Ziel in alle vorrangigen Bereiche der EU-Strategie zur Integration der Roma aufzunehmen;

68.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ebenso wie die Bekämpfung von mehrfachen und sich überschneidenden Diskriminierungen unter die Ziele der Strategie aufzunehmen;

69.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verlässliche statistische Daten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – zu sammeln, zu analysieren und zu veröffentlichen, um die Strategie richtig bewerten und aktualisieren zu können und um die Auswirkungen der Projekte und Maßnahmen der Strategie auf Roma-Frauen messen zu können;

70.  fordert, dass ein Mechanismus für die Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen und die Überwachung – nicht nur auf EU, sondern auch auf einzelstaatlicher Ebene – mit der Agentur für Grundrechte, dem Europarat, anderen einschlägigen internationalen und europäischen Institutionen, NRO, Roma-Gemeinschaften und sonstigen Akteuren in die Strategie aufgenommen wird, um zur Behebung von Problemen beizutragen, Lösungen zu finden und dafür zu sorgen, dass die Strategie sowohl auf EU- wie auch auf einzelstaatlicher Ebene von den Verantwortlichen richtig und vollständig umgesetzt und dadurch ein Erfolg wird;

71.  fordert die Kommission auf, die notwendige technische Unterstützung zu leisten, um die Verwaltungskapazitäten der mit der Verwaltung der Strukturfonds befassten Einrichtungen zu verbessern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Beratung und administrative Unterstützung zu gewähren, z. B. durch die Organisation von Schulungen und durch Unterstützung bei Zuschussanträgen und Erklärungen, um den Roma den Zugang zu Informationen über europäische und nationale Förderprogramme zur Unterstützung von Unternehmertum und Beschäftigung sowie das Stellen der entsprechenden Anträge zu erleichtern;

72.  fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete und spezifische Ziele sowie ausführliche und messbare Zielsetzungen in Bezug auf die gesellschaftliche Eingliederung der Roma festzulegen, wenn sie die Ziele der Strategie Europa 2020 betreffend Armutsbekämpfung und gesellschaftliche Integration in nationale Programme umsetzen, und fordert, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwirklichung dieser Ziele zu stärken;

73.  vertritt die Ansicht, dass eine bessere Zukunft für die Roma durch Bildung sichergestellt werden kann und dass Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen der Roma daher von wesentlicher Bedeutung sind; betont, dass die Schulbildung nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist, und fördert Maßnahmen, um den Schulbesuch von Schülern der Roma auch durch die aktive Einbeziehung der Familien zu verstärken;

74.  ist der Ansicht, dass die Förderung der Kenntnis der Roma-Kultur in Europa das gegenseitige Verständnis zwischen Roma und Nicht-Roma in Europa erleichtert und zugleich den europäischen interkulturellen Dialog fördert;

75.  ist der Auffassung, dass sich die zukünftige Strategie für die Roma-Minderheit auf die Bildung als Kerninstrument der Förderung sozialer Eingliederung konzentrieren sollte;

76.  ist der Ansicht, dass flankierende Maßnahmen wie Stipendien und Mentoring-Unterstützung für junge Roma eingerichtet werden sollten, um sie nicht nur zum Schulabschluss, sondern auch zu höherer Bildung und zur Verbesserung ihrer Qualifikationen zu ermutigen;

77.  ist der Auffassung, dass eine neue Form von Stipendienprogrammen entwickelt werden sollte, um für Roma-Studierende den hochwertigsten Unterricht zu gewährleisten, damit eine neue Generation von Roma in Führungspositionen ausgebildet wird;

78.  ist der Ansicht, dass Bildungseinrichtungen, deren unterprivilegierte Schüler Plätze in weiterführenden Einrichtungen erhalten oder deren Graduiertenanteil überdurchschnittlich ist, honoriert werden sollten, und fordert die Kommission auf, entsprechende Projekte zu entwickeln;

79.  betont, dass es entscheidend ist, dass die Mitgliedstaaten die Einbeziehung der Roma in das Vereins- und Kulturleben der Orte und Länder, in denen sie leben, fördern und ihre langfristige Teilnahme und Vertretung gewährleisten, auch durch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung und der Programme für lebenslanges Lernen, die auf die Roma zugeschnitten sind und bei denen das kulturelle Erbe und die Lebensweise der verschiedenen Roma-Gruppen in Europa zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass beispielsweise besondere Anstrengungen unternommen werden könnten, um besondere Schulungen für Lehrkräfte anzubieten, die Einstellung von Hauptschullehrern und -lehrerinnen der Roma zu fördern, die enge Zusammenarbeit mit den Familien und den Roma-Vereinigungen zu verstärken und eine Betreuung nach der Schule und Stipendien bereitzustellen; ist der Auffassung, dass die lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten in den Prozess aktiv eingebunden werden müssen und dass der gemeinnützige Sektor dazu angehalten werden muss, in seine Aktivitäten auch Programme zur gesellschaftlichen Integration von Roma-Gemeinschaften aufzunehmen;

80.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jede Form der Ausgrenzung der Roma aus der Gesellschaft und der Bildung zu bekämpfen und alle pädagogischen Maßnahmen zu fördern, die dazu dienen, in die Schulbildung der Roma zu investieren;

81.  ist der Ansicht, dass sich lokale Gebietskörperschaften um die Wiedereingliederung von Schülern, die aus dem Schulsystem herausfallen, bis zum Ende der Schulpflicht kümmern müssen; stellt fest, dass die Bildungseinrichtungen zu diesem Zweck die lokalen Gebietskörperschaften über Schulabbrecher informieren müssen;

82.  fordert die Kommission auf, weitere Initiativen zu unterstützen, die Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder und Jugendliche der Roma anbieten;

83.  ist der Ansicht, dass Kindergärten und/oder andere alternative Formen der Vorschulbetreuung und -bildung in den Gemeinschaften, in denen es solche nicht gibt, eingerichtet und solche, in denen Plätze fehlen, erweitert werden sollten;

84.  fordert die Kommission auf, solche Initiativen zu unterstützen, die sich als effektiv erwiesen haben, jede Art von Segregation zu verhindern, und integrativen Projekten Vorrang einräumen, die auf den Schulerfolg ausgerichtet sind und an denen sich die Roma-Familien beteiligen;

85.  äußert seine Besorgnis über den großen Prozentsatz an Analphabeten unter den Roma und hält es für wesentlich, dass Programme entworfen und entwickelt werden, die Roma-Mädchen und Roma-Frauen eine hochwertige Bildung der ersten, zweiten und dritten Ebene ermöglichen – einschließlich Strategien zur Erleichterung ihres Übergangs von der Primär- zur Sekundärschule – und durch den gesamten Prozess ein besseres Verständnis des kulturellen Erbes, der Geschichte und Werte der Roma fördern, und zwar sowohl unter den Roma als auch unter den Nicht-Roma;

86.  weist darauf hin, dass die hohen Quoten des Fernbleibens von der Schule und die geringe Zahl der Schulabschlüsse darauf hindeuten, dass sich Schüler und Eltern nicht immer der Bedeutung von Bildung bewusst sind; weitere einschlägige Faktoren sind möglicherweise unzulängliche Ressourcen, gesundheitliche Probleme, fehlende hochwertige Bildung vor Ort, fehlender zugänglicher Schultransport, schlechte Wohnbedingungen und Kleidung, die einen Schulbesuch unmöglich machen, ein nicht integratives Schulklima, segregierte Schulen, die keine angemessene Vorbereitung auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt bieten; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Förderung des Schulbesuches von Roma-Kindern zu ergreifen und den regelmäßigen Dialog über Bildungsfragen mit den Familien dieser Schüler, der Gemeinschaft der Roma und allen Akteuren fortzusetzen;

87.  hebt hervor, dass der Massen- und Leistungssport zur Sicherung des Integrationsprozesses der ethnischen Gruppe der Roma eine entscheidende Rolle spielen kann;

88.  unterstützt die Förderung von Programmen zur Schulung von Lehrkräften, die es ihnen erlaubt, besser mit Kindern und Jugendlichen mit einem Roma-Hintergrund umgehen zu können, ebenso wie mit deren Eltern und Personen, die als Roma-Mediatoren angestellt sind, insbesondere in Primärschulen, als einen Weg, den regelmäßigen Schulbesuch der Roma zu unterstützen;

89.  empfiehlt, unterschiedliche Ansätze für die schulische Integration von Kindern aus Roma-Familien zu wählen, z. B. eine Kontrolle des regelmäßigen Schulbesuchs der Kinder aus Familien, die sich fest an einem Ort niederlassen wollen, und Maßnahmen zur Erleichterung des Schulbesuches innerhalb der Lagerplätze der Roma für Kinder aus Familien, die ihr Nomadendasein fortführen möchten;

90.  betont, wie wichtig die Programme für Mobilität, lebenslanges Lernen und berufliche Aus- und Weiterbildung für die Eingliederung und die Anpassung an den Arbeitsmarkt der Jugendlichen und Erwachsenen aus den Roma-Gemeinschaften sind;

91.  ist der Ansicht, dass das Weiterbildungssystem am Arbeitsplatz erweitert werden muss, so dass es den Erwerb der notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten in großem Maßstab ermöglicht;

92.  hält es für notwendig, das Bildungsangebot an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, und fordert daher mittelfristige nationale und regionale Prognosen zum voraussichtlichen Arbeitsmarktbedarf;

93.  fordert die Kommission auf, gemeinsame Überwachungssysteme der EU-Organe, Mitgliedstaaten und führender Vertreter der Roma-Gemeinschaft für die Programme und Projekte, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, zu entwickeln und umzusetzen;

94.  sieht die Kultur der Roma als integralen Bestandteil des kulturellen Mosaiks Europas; weist darauf hin, dass es für das Verständnis der Roma und ihrer Lebensweise entscheidend ist, das Bewusstsein der übrigen Europäer für das Erbe, die Traditionen und die Sprache der Roma sowie für die gegenwärtige Roma-Kultur zu steigern; unterstützt nachdrücklich die Förderung und Bewahrung ihrer kreativen Tätigkeiten als wesentlichen Bestandteil des interkulturellen Dialogs;

95.  ist der Ansicht, dass sich die Roma-Bevölkerung bemühen sollte, die Gebräuche und die Kultur der Bevölkerung, bei der sie leben, kennenzulernen und somit eine bessere Integration in ihrem Umfeld zu erleichtern;

96.  hält die Förderung von Freiwilligentätigkeiten und des Sports, die Roma und Nicht-Roma einbeziehen, für wichtig, um eine bessere soziale Eingliederung zu unterstützen;

97.  fordert die Kommission auf, bewährte Vorgehensweisen und positive Modelle und Erfahrungen mit durchgeführten Programmen und Eigeninitiativen der Roma zu fördern, um die Wahrnehmung und das Bild der Roma in Nicht-Roma-Gemeinschaften sowie die aktive Teilnahme und kreative Mitarbeit der Roma in Programmen der EU, der Mitgliedstaaten oder auf lokaler Ebene zu verbessern;

98.  fordert eine bessere Zweckbestimmung und eine bessere Verwendung der bereits verfügbaren EU-Mittel auf allen Verwaltungsebenen für die Beschäftigung, die Bildung und die Förderung der Kultur der Bevölkerungsgruppen der Roma;

99.  empfiehlt, dass zukünftige politische Maßnahmen der EU für die Roma-Minderheit auf einem differenzierten Ansatz nach Maßgabe der Besonderheiten der unterschiedlichen Mitgliedstaaten und der Eigenheiten der Gemeinschaften beruhen sollten;

100.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Verwendung der EU-Mittel für die Integration der Roma stärker zu kontrollieren;

101.  hält den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, die im Prozess der Integration der Roma gute Ergebnisse erzielt haben, und den Mitgliedstaaten, die noch vor diesem Problem stehen, für sinnvoll;

102.  räumt ein, dass der große Verwaltungsaufwand für die Projektträger ein Hindernis darstellen kann; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Vereinfachung der Verfahren zur Beantragung von Beihilfen verstärkt vorangetrieben werden muss; unterstreicht, dass die hierfür zur Verfügung stehenden EU-Mittel nicht ausgeschöpft werden;

103.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 129.
(2) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 283.
(3) ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 428.
(4) ABl. C 68 E vom 21.3.2009, S. 31.
(5) ABl. C 294 E vom 3.12.2009, S. 54.
(6) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 60.
(7) ABl. C 4 E vom 7.1.2011, S. 7.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0312.
(9) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
(10) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(11) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(12) ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
(13) ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.
(14) ABl. L 132 vom 29. 5.2010, S. 1.
(15) IP/10/1097.
(16) MEMO/10/701 vom 21.12.2010.
(17) Bericht über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2009, European Union Minorities and Discrimination Survey, Data in Focus Report: The Roma in 2009, The Situation of Roma EU Citizens Moving to and Settling in Other EU Member States und Housing Conditions of Roma and Travellers in the European Union: Comparative Report.
(18) CM(2010)133.
(19) MEMO/10/502.

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