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Verfahren : 2010/2247(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0050/2011

Eingereichte Texte :

A7-0050/2011

Aussprachen :

PV 05/04/2011 - 12
CRE 05/04/2011 - 12

Abstimmungen :

PV 06/04/2011 - 8.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0142

Angenommene Texte
PDF 235kWORD 58k
Mittwoch, 6. April 2011 - Straßburg
Schutz der finanziellen Interessen der Union – Betrugsbekämpfung
P7_TA(2011)0142A7-0050/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009 (2010/2247(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlaments und den Rat vom 14. Juli 2010 „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009“ (KOM(2010)0382) und seiner Begleitdokumente (SEK(2010)0897 und SEK(2010)0898),

–  unter Hinweis auf den Zehnten Tätigkeitsbericht des OLAF – Jahresbericht 2010(1),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der Organe(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf das Haushaltsjahr 2009, zusammen mit den Antworten der Kommission(3),

–  gestützt auf Artikel 319 Absatz 3 und Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(4),

–  unter Hinweis auf seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption(5), um zu gewährleisten, dass es bei der Inanspruchnahme der Mittel der EU nicht zu Korruption kommt;

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0050/2011),

Allgemeine Bemerkungen

1.  bedauert, dass der gemäß Artikel 325 Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegte Bericht der Kommission „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009“ (KOM(2010)0382) keine Informationen über den geschätzten Umfang der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle in den einzelnen Mitgliedstaaten enthält, da er sich auf das Berichtsniveau konzentriert, und es somit nicht möglich ist, sich einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle in den Mitgliedstaaten zu verschaffen und diejenigen mit den höchsten Unregelmäßigkeits- und Betrugsquoten zu ermitteln und zu disziplinieren;

2.  hebt hervor, dass Betrug ein vorsätzliches Fehlverhalten ist, das einen Straftatbestand darstellt, und dass eine Unregelmäßigkeit darin besteht, eine Regel nicht einzuhalten; bedauert, dass der Bericht der Kommission auf den Sachverhalt des Betrugs nicht gründlich eingeht, sich hingegen ausführlich mit Unregelmäßigkeiten beschäftigt; erinnert daran, dass sich Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (AEUV) mit Betrug und nicht mit Unregelmäßigkeiten befasst, und fordert, dass eine Abgrenzung zwischen Betrugsfällen und Fehlern beziehungsweise Unregelmäßigkeiten vorgenommen wird;

3.  weist darauf hin, dass in den letzen Jahren im Zuge der umfassenden Bemühungen um die Bekämpfung von Korruption zahlreiche Methoden zur Messung von Betrügereien entwickelt wurden und fordert die Kommission auf, diese Bemühungen um die Ermittlung von Betrug auszuweiten und - zunächst als Pilotverfahren - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten geeignete neue Methoden anzuwenden, die für die Messung von Unregelmäßigkeiten und Betrug entwickelt werden;

4.  fordert die Kommission auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Meldepflichten nachkommen und verlässliche und vergleichbare Daten über Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle bereitgestellt werden, selbst wenn dies eine Änderung des Sanktionssystems durch die Kommission für die Nichteinhaltung dieser Meldepflichten erforderlich macht;

5.  bedauert, dass immer noch hohe Beträge an EU-Geldern unrechtmäßig ausgezahlt werden, und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen mit Blick auf eine zügige Wiedereinziehung dieser Beträge zu ergreifen;

6.  ist angesichts des Ausmaßes nicht bereinigter Unregelmäßigkeiten in Italien besorgt, welche am Ende des Haushaltsjahres 2009 nicht wieder eingezogen oder als uneinbringlich erklärt wurden;

7.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in stärkerem Maße für die Geldsumme, die aufgrund von Unregelmäßigkeiten wieder eingezogen werden muss, zur Rechenschaft zu ziehen;

8.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten nach EU-Recht verpflichtet sind, spätestens zwei Monate nach Ablauf des Quartals, in dem eine Unregelmäßigkeit Gegenstand einer ersten behördlichen oder gerichtlichen Feststellung war und/oder neue Informationen über eine berichtete Unregelmäßigkeit bekannt werden, sämtliche Unregelmäßigkeiten zu melden; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Bemühungen zu unternehmen, einschließlich der Straffung der nationalen Verwaltungsverfahren, um die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten und die zeitliche Lücke zwischen der Feststellung einer Unregelmäßigkeit und der entsprechenden Meldung zu reduzieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug in erster Linie als Garanten zum Schutz des Geldes der Steuerzahler aufzutreten;

9.  erkundigt sich nach den von der Kommission eingeleiteten Schritten zur Bekämpfung der zunehmenden Betrugsverdachtsfälle, sowohl, was ihre Zahl als die betroffenen Summen angeht, im Vergleich zur Gesamtzahl der Unregelmäßigkeiten in den Mitgliedstaaten Polen, Rumänien und Bulgarien;

10.  ist angesichts der verdächtig niedrigen Betrugsverdachtsquoten in Spanien und Frankreich besorgt, die im Bericht der Kommission „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009“ aufgeführt sind, insbesondere, wenn man die Größe der Länder und das Ausmaß der ihnen zukommenden finanziellen Unterstützung in Betracht zieht, und fordert die Kommission daher auf, ausführliche Angaben über die angewandte Meldemethode und die Fähigkeit dieser Staaten, Betrugsfälle aufzudecken, zu machen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995(6) oder dessen Protokolle(7) (die PIF-Rechtsakte) noch nicht ratifiziert haben – also Estland, Malta und die Tschechische Republik –, dazu auf, diese Rechtsakte unverzüglich zu ratifizieren; fordert die Mitgliedstaaten, die die PIF-Rechtsakte ratifiziert haben, dazu auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren und ihre strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu verstärken und dabei insbesondere die bestehenden Mängel anzugehen, auf die im zweiten Bericht der Kommission über die Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seiner Protokolle (KOM(2008)0077) hingewiesen wurde;

12.  begrüßt das im Jahr 2009 eingeführte Meldesystem zum Umgang mit Unregelmäßigkeiten (IMS), eine von OLAF entwickelte und betriebene Anwendung, sowie die positiven Entwicklungen, die es hervorgebracht hat; ist besorgt, dass die Kommission die Zunahme der gemeldeten Fälle und des finanziellen Schadens mit der Anwendung neuer Technologien erklärt; fordert die Kommission auf, dem Parlament in ausführlicher Form die Methodik des neu installierten Meldesystems darzulegen und sie in ihre Berichte der kommenden Jahre aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses System vollständig umzusetzen und die Einhaltung ihrer Berichtspflichten weiter zu verbessern;

13.  fordert die Kommission auf, in ihrem Bericht für das kommende Jahr die Gesamtzahlen der mit dem neuen System und mit der herkömmlichen Methode gemeldeten Unregelmäßigkeiten gegenüberzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Geschwindigkeit, mit der Unregelmäßigkeiten gemeldet werden, zu erhöhen;

14.  bringt angesichts der ernsthaften Zweifel an der Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erneut sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Kommission mehr darum bemüht ist, das Europäische Parlament von der Notwendigkeit der Einführung eines „hinnehmbaren Fehlerrisikos“ zu überzeugen, statt die Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit nationaler Verwaltungserklärungen zu überzeugen, die vom nationalen Rechnungsprüfungsgremium ordnungsgemäß geprüft und vom Rechnungshof bestätigt werden müssen; fordert die Europäische Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mittels eines angemessenen vertragskonformen Berichts dem Europäischen Parlament die hinreichende Gewähr zu geben, dass dieses Ziel erreicht wurde beziehungsweise dass eine ordnungsgemäße Betrugsbekämpfung vonstatten geht;

Einnahmen: Eigenmittel

15.  ist angesichts des Ausmaßes der Betrugsfälle im Vergleich zu den Unregelmäßigkeiten im Bereich der Eigenmittel in den Mitgliedstaaten Österreich, Spanien, Italien, Rumänien und Slowakei besorgt, da in jedem dieser Mitgliedstaaten über die Hälfte der Unregelmäßigkeiten auf Betrugsfälle entfällt; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der engen Zusammenarbeit mit den EU-Organen, um alle Ursachen für Betrug im Zusammenhang mit EU-Geldmitteln anzugehen;

16.  bedauert die vom Rechnungshof aufgedeckten Mängel bei der nationalen zollamtlichen Überwachung – insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Risikoanalysen im Zusammenhang mit der Auswahl von Händlern und Importeuren für Zollkontrollen –, wodurch das Risiko nicht aufgedeckter Unregelmäßigkeiten erhöht wird und Traditionelle Eigenmittel verloren gehen; ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre zollamtlichen Überwachungssysteme zu verbessern, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen;

17.  betont, dass etwa 70 % sämtlicher Zolleinfuhrverfahren vereinfacht sind, was erhebliche Auswirkungen auf die Einziehung von Traditionellen Eigenmitteln und die Wirksamkeit der gemeinsamen Handelspolitik hat; hält in diesem Zusammenhang das Fehlen wirksamer Kontrollen bei vereinfachten Verfahren für die Einfuhren in die Mitgliedstaaten, auf das im Sonderbericht des Rechungshofs Nr. 1/2010 hingewiesen wurde, für nicht hinnehmbar, und fordert die Kommission auf, weitere Untersuchungen zur Wirksamkeit der Kontrollen bei vereinfachten Verfahren in den Mitgliedstaaten durchzuführen und insbesondere die von den Mitgliedstaaten im Anschluss an die Ex-post-Prüfungen erzielten Fortschritte zu untersuchen und das Parlament bis Ende 2011 über die Ergebnisse dieser Untersuchungen zu unterrichten;

18.  nimmt das Ergebnis der Ermittlungen zur Kenntnis, die OLAF auf dem Gebiet der Eigenmittel durchführte; ist zutiefst besorgt über das Ausmaß der Betrügereien im Zusammenhang mit aus China eingeführten Waren und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die betreffenden Beträge unverzüglich wieder einzuziehen;

19.  begrüßt den erfolgreichen Abschluss der gemeinsamen Zollaktion Diabolo II, an der Zollbeamte aus 19 asiatischen Ländern und 27 EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren und die von der Europäischen Kommission über das OLAF koordiniert wurde;

20.  begrüßt die Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit Tabakherstellern abgeschlossen haben; ist der Auffassung, dass es im finanziellen Interesse der EU ist, mit der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels fortzufahren, der laut Schätzungen zu Steuerausfällen im EU-Haushalt in Höhe von einer Milliarde EUR führt; fordert OLAF nachdrücklich auf, bei den Verhandlungen über ein Protokoll über die Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakwaren gemäß Artikel 15 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums eine führende Rolle einzunehmen, da dieses Protokoll die Bekämpfung illegalen Handels in der EU begünstigen würde; ist der Auffassung, dass die 500 Millionen EUR, die die beiden Unternehmen British American Tobacco und Imperial Tobacco zahlen sollen, von der Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten auch für die Stärkung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen verwendet werden sollten;

Ausgaben: Agrarausgaben

21.  begrüßt die Feststellung der Kommission, dass sich die Berichtsdisziplin in diesem Politikbereich verbessert hat und die Einhaltungsquote nunmehr bei 95 % liegt; fordert die Mitgliedstaaten, die ihre Berichte immer noch nicht rechtzeitig übermitteln (Österreich, Finnland, die Niederlande, die Slowakei und das Vereinigte Königreich) auf, unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;

22.  fordert die Kommission auf, die Lage in Spanien und Italien, von denen die höchste Anzahl von Unregelmäßigkeiten bzw. die höchsten Schadensbeträge gemeldet wurden, genau zu überwachen und das Europäische Parlament über die konkreten Maßnahmen zu unterrichten, die ergriffen wurden, um die Probleme in diesen beiden Mitgliedstaaten anzugehen;

23.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Disparität zwischen höheren Ausgaben und dem Mindestwert gemeldeter Unregelmäßigkeiten sowie die erheblichen Unterschiede bei der Zahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten (Estland 88,25 %; Zypern, Ungarn, Lettland, Malta, Slowenien und Slowakei 0,00 %) Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Kontrollsysteme zulässt, mit dem Ziel, diese anschließend zu überarbeiten;

24.  ist zutiefst besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass im Jahr 2009 Zahlungen in diesem Politikbereich mit wesentlichen Fehlern behaftet waren und dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen generell bestenfalls bedingt wirksam waren; bedauert die Feststellung des Rechnungshofs, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) zwar auf einem soliden Grundkonzept basiert, seine Wirksamkeit aber durch ungenaue Daten in den Datenbanken, unvollständige Gegenkontrollen oder fehlerhafte bzw. unvollständige Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme genau zu überwachen, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, um sicherzustellen, dass die Informationen über die Unregelmäßigkeitsquote der einzelnen Mitgliedstaaten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln; fordert die Kommission auf, die Schwachstellen bei der Wirksamkeit des InVeKoS zu beseitigen;

25.  verweist darauf, dass sich endgültige Zahlen nur für Jahre ermitteln lassen, die als abgeschlossen gelten und dass demnach das Haushaltsjahr 2004 derzeit das letzte Haushaltsjahr ist, das als abgeschlossen betrachtet werden kann:

26.  bedauert die katastrophale Situation der Gesamtwiedereinziehungsquote in diesem Politikbereich, die im Jahr 2009 bei 42 % der 1 266 Millionen EUR lag, die zum Ende des Haushaltsjahrs 2006 ausstanden; ist insbesondere besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass die 121 Millionen EUR, die bei den Begünstigten wiedereingezogen wurden, weniger als 10 % des Gesamtbetrags der Wiedereinziehungen ausmachen; hält diese Situation für nicht hinnehmbar und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Problem dringend anzugehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein wirksames Wiedereinziehungssystem zu errichten, und in ihrem nächsten Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU das Europäische Parlament über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;

Ausgaben: Kohäsionspolitik

27.  bedauert es, dass die Angaben im Jahresbericht 2009 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU kein verlässliches Bild über die Anzahl der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen in diesem Politikbereich liefern, da ein hoher Umfang der Unregelmäßigkeiten und/oder Betrugsfälle lediglich ein Zeichen dafür sein könnte, dass wirksame Melde- und/oder Betrugsbekämpfungssysteme eingerichtet worden sind;

28.  ist zutiefst besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass im Jahr 2009 (mehr als 5 % der) Zahlungen in diesem Politikbereich mit wesentlichen Fehlern behaftet waren;

29.  stellt fest, dass schwerwiegende Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen eine wichtige Fehlerquelle sind; ersucht daher die Kommission, unverzüglich einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten, um diese Bestimmungen zu vereinfachen und zu modernisieren;

30.  ist zutiefst besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass den Mitgliedstaaten bei mindestens 30 % der vom Rechnungshof im Rahmen der Stichprobe 2009 festgestellten Fehler Informationen vorlagen, die ausgereicht hätten, um die Fehler vor der Bescheinigung der an die Kommission übermittelten Ausgabenerklärungen aufzudecken und zu berichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um ihre Systeme zur Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern zu verbessern;

31.  fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament über die Maßnahmen zu unterrichten, die bezüglich der von den Mitgliedstaaten gemeldeten und von der Kommission aufgedeckten Unregelmäßigkeiten in diesem Politikbereich ergriffen wurden;

32.  bekundet seine Unzufriedenheit darüber, dass die Wiedereinziehungsquote im Programmplanungszeitraum 2000-2006 bei über 50 % lag; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um zu Unrecht gezahlte Beträge wiedereinzuziehen, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die eine höhere Wiedereinziehungsquote gewährleisten – angesichts der Tatsache, dass die Kommission gemäß Artikel 317 AEUV den Haushaltsplan in eigener Verantwortung ausführt;

Ausgaben: Heranführungshilfen

33.  zeigt sich zutiefst besorgt über die hohe bulgarischen Betrugsverdachtsquote im Rahmen des besonderen Beitrittsprogramms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) im Jahr 2009, die sich – bezogen auf den gesamten Programmplanungszeitraum – auf 20 % beläuft und die höchste Quote aller untersuchten Fonds (Kohäsion und Landwirtschaft) darstellt; weist darauf hin, dass mehr Betrugsverdachtsfälle durch externe Kontrollen/Interventionen aufgedeckt wurden als durch interne/nationale Kontrollen/Interventionen; stellt fest, dass die Kommission pflichtgemäß gehandelt hat, als sie die SAPARD-Zahlungen im Jahr 2008 eingestellt und nach gründlicher Prüfung am 14. September 2009 wieder freigegeben hat; fordert die Kommission auf, mit der Kontrolle der bulgarischen Behörden fortzufahren, um diese Situation weiter zu verbessern;

34.  nimmt zur Kenntnis, dass die Tschechische Republik, Estland, Lettland und Slowenien für das SAPARD-Programm eine Betrugsquote von 0 % gemeldet haben; hat jedoch Zweifel an der Verlässlichkeit der gemeldeten Informationen bzw. an der Fähigkeit dieser Staaten, Betrugsfälle aufzudecken; betont, dass Betrugsquoten, die bei 0 % oder einem ähnlich niedrigen Wert liegen, auf Schwächen der Kontrollsysteme hindeuten könnten und auch der Umkehrschluss gilt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Angaben über die Wirksamkeit der Kontrollmechanismen zu machen und zusammen mit OLAF strengere Kontrollen hinsichtlich der Art der Verwendung von EU-Geldern einzuführen;

35.  hält die sehr geringe Wiedereinziehungsquote bei Betrugsverdachtsfällen im Rahmen der Heranführungshilfen, die auf den gesamten Programmplanungszeitraum bezogen bei lediglich 4,6 % liegt, für nicht hinnehmbar, und fordert die Kommission auf, ein wirksames System einzurichten, um dieser Situation zu begegnen;

Öffentliches Beschaffungswesen, erhöhte Transparenz und Korruptionsbekämpfung

36.  fordert die Kommission, die einschlägigen EU-Agenturen und die Mitgliedstaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Ressourcen bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass es bei der Inanspruchnahme der Mittel der EU nicht zu Korruption kommt, abschreckende Sanktionen einzuführen, wenn Korruption und Betrug festgestellt werden, und verstärkt Vermögenswerte von Kriminellen in Zusammenhang mit Fällen von Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu beschlagnahmen;

37.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einheitliche Systeme des Beschaffungswesens zu konzipieren, umzusetzen und in regelmäßigen Abständen zu bewerten, um Betrug und Korruption vorzubeugen, klare Bedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie Kriterien, anhand derer Beschlüsse über die öffentliche Auftragsvergabe gefasst werden, festzulegen und umzusetzen, und außerdem Systeme zur Revision von Beschlüssen über die öffentliche Auftragsvergabe auf nationaler Ebene zu verabschieden und umzusetzen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und außerdem ein Risikomanagement und interne Kontrollsysteme zu verabschieden und umzusetzen;

38.  begrüßt das Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge; fordert den Rat und die Kommission auf, die Reform der grundlegenden EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) bis spätestens Ende 2012 zu verabschieden;

39.  fordert nach seinem Aufruf im Bericht des vergangenen Jahres, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu wahren, OLAF nachdrücklich auf, in seinem künftigen Jahresbericht eine detaillierte Analyse der Strategien und Maßnahmen darzulegen, die die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrug und zur Vorbeugung und Ermittlung von Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung europäischer Mittel ergriffen haben, einschließlich der Fälle, in denen die Unregelmäßigkeiten durch Korruption verursacht werden; vertritt die Ansicht, dass der Ausführung der Mittel der Agrar- und Strukturfonds besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; vertritt die Auffassung, dass in dem Bericht mit 27 Länderprofilen der Ansatz analysiert werden sollte, den die nationalen Justiz- und Ermittlungsbehörden praktizieren, sowie die Quantität und die Qualität der durchgeführten Kontrollen und die Statistiken und die Gründe in den Fällen, in denen die nationalen Stellen im Anschluss an Berichte von OLAF keine Anklage erhoben haben;

40.  fordert nach seinem Aufruf im Bericht des vergangenen Jahres, die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu wahren, den Rat nachdrücklich auf, den Abschluss der Kooperationsabkommen mit Liechtenstein schnellstmöglich abzuschließen, und fordert die Ratspräsidentschaft nachdrücklich auf, der Kommission ein Mandat zu erteilen, Übereinkommen über die Betrugsbekämpfung mit Andorra, Monaco, San Marino und der Schweiz abzuschließen;

41.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Transparenz bei den Begünstigten von EU-Mitteln zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu konzipieren mit dem Ziel, die Transparenz von rechtlichen Regelungen zu erhöhen, sowie ein System, bei dem sämtliche Begünstigten von EU-Mitteln auf der selben Webseite unabhängig vom Verwalter der Mittel und auf der Grundlage von Standardkategorien von Informationen, die von sämtlichen Mitgliedstaaten in mindestens einer Arbeitssprache der Union zu liefern sind, veröffentlicht werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr umfassende und zuverlässige Informationen über die Begünstigten der von den Mitgliedstaaten verwalteten EU-Mitteln zu liefern; fordert die Kommission auf, das System der „geteilten Verwaltung“ zu bewerten und dem Parlament vorrangig einen Bericht zu unterbreiten;

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42.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.

(1) http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/olaf/2009/de.pdf.
(2) ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 1.
(3) ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 243.
(4) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0176.
(6) ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48.
(7) ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 1, ABl. C 151 vom 20.5.1997, S. 1, und ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 11.

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