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Verfahren : 2011/2664(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0274/2011

Aussprachen :

PV 07/04/2011 - 10.1
CRE 07/04/2011 - 10.1

Abstimmungen :

PV 07/04/2011 - 11.1

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0157

Angenommene Texte
PDF 119kWORD 34k
Donnerstag, 7. April 2011 - Straßburg
Der Fall Ai WeiWei in China
P7_TA(2011)0157RC-B7-0274/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. April 2011 zum Fall Ai Weiwei

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen in der derzeitigen Wahlperiode zu Menschenrechtsverletzungen in China,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass eine Welle von Aufrufen im Internet zu einer (durch die politischen Entwicklungen in Tunesien, Ägypten und Libyen angeregten) chinesischen „Jasmin-Revolution“ eine Reihe von Maßnahmen und ein breit angelegtes gewaltsames Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten durch die chinesischen Behörden nach sich gezogen hat,

B.  unter Hinweis auf die Tatsache, dass der international angesehene Künstler und Regimekritiker Ai Weiwei seit seiner Festnahme vom 3. April 2011 während der Sicherheitskontrollen am Flughafen von Peking nicht mehr gesehen wurde,

C.  unter Hinweis darauf, dass Berichten zufolge nach seiner Festnahme auch sein Studio von der Polizei durchsucht wurde und verschiedene Gegenstände beschlagnahmt wurden,

D.  in der Erwägung, dass Ai Weiwei vor kurzem daran gehindert wurde, nach Oslo zur Verleihung des Friedensnobelpreises zu reisen, und dass er nach der Eröffnung seiner Ausstellung „Sonnenblumenkerne“ in London unter Hausarrest gestellt und sein Studio in Shanghai verwüstet wurde,

E.  in der Erwägung, dass Ai Weiwei außerhalb Chinas sehr bekannt ist, allerdings in China daran gehindert wird, als Künstler auszustellen, obwohl seine Arbeit als Ergebnis seiner Beteiligung an der Gestaltung des Olympiastadions „Vogelnest“ bekannt geworden ist,

F.  in der Erwägung, dass Ai Weiwei durch die Veröffentlichung der Namen der Opfer im Kindesalter des Erdbebens von Sichuan nationale und internationale Bekanntheit erlangt hat und daraufhin von Unbekannten verprügelt wurde, was zu seiner Einlieferung in ein Krankenhaus in Deutschland geführt hat,

G.  in der Erwägung, dass Ai Weiwei einer der prominentesten Unterzeichner der Charta 08 ist, einer Petition, in der China nachdrücklich aufgefordert wird, schleunigst politische Reformen durchzuführen und die Menschenrechte zu schützen,

1.  verurteilt die nicht zu rechtfertigende und inakzeptable Festnahme des Regimekritikers und international anerkannten Künstlers Ai Weiwei;

2.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Ai Weiwei und bekundet seine Solidarität mit den friedlichen Aktionen und Initiativen, die auf demokratische Reformen und den Schutz der Menschenrechte abzielen;

3.  betont, dass sich die Polizei geweigert hat, der Ehefrau von Ai Weiwei Auskunft über den Grund für die Festnahme zu erteilen;

4.  betont, dass die Festnahme von Ai Weiwei typisch für das breit angelegte gewaltsame Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten in China ist, das zahlreiche Verhaftungen, übermäßig lange Haftstrafen, gesteigerte persönliche Überwachung und verschärfte repressive Beschränkungen für ausländische Journalisten umfasst;

5.  fordert die VP/HV Catherine Ashton auf, das Thema Menschenrechtsverletzungen auf der höchsten Ebene ihrer Kontakte mit den chinesischen staatlichen Stellen weiterhin zur Sprache zu bringen – einschließlich der vor kurzem erfolgten Verurteilung von Liu Xianbin zu 10 Jahren Haft und von Liu Xiaobo zu 11 Jahren Haft sowie beispielsweise der Fälle von Liu Xia, Chen Guangcheng, Gao Zhisheng, Liu Xianbin, Hu Jia, Tang Jitian, Jiang Tianyong, Teng Biao, Liu Shihui, Tang Jingling, Li Tiantian, Ran Yunfei, Ding Mao und Chen Wei, und nimmt auch mit Sorge die repressiven Bedingungen zur Kenntnis, unter denen ihre Ehepartner und Familien leben – und dem Europäischen Parlament nach dem bevorstehenden hochrangigen politischen Dialog zwischen der EU und China, an dem die VP/HV teilnehmen wird, über diese Fälle Bericht zu erstatten;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass die Bilanz Chinas im Bereich der Menschenrechte noch Anlass zu sehr großer Besorgnis gibt; betont, dass es notwendig ist, eine umfassende Einschätzung des Menschenrechtsdialogs EU-China vorzunehmen, einschließlich des Rechtsseminars EU-China über Menschenrechte, um die angewandte Methode und die erreichten Fortschritte zu beurteilen;

7.   fordert seine Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China auf, die Frage der Menschenrechtsverletzungen bezüglich insbesondere der in dieser Einschließung aufgeführten Fälle auf dem nächsten interparlamentarischen Treffen zur Sprache zu bringen und gründlich zu erörtern;

8.  fordert die VP/HV auf, diesen Dialog zu überdenken, um ihn wirksam und ergebnisorientiert zu machen, und alle notwendigen Schritte für eine rasche Organisation des nächsten Menschenrechtsdialogs zu unternehmen, in dem diese Fälle und andere in den Entschließungen des EP erwähnte Menschenrechtsverletzungen zur Sprache kommen werden;

9.  erinnert daran, dass China seit 1949 von einer einzigen Partei beherrscht wird und dass in diesem Kontext der politischen Entwicklung in jüngster Zeit und angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in China politische Parteien in der EU ihre Beziehungen überdenken sollten;

10.  ist der Auffassung, dass die Entwicklung der Beziehungen EU-China mit der Entwicklung eines echten, fruchtbaren und wirksamen politischen Dialogs Hand in Hand gehen muss und dass die Achtung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil des neuen Rahmenabkommens sein sollte, das nun mit China ausgehandelt wird;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der VP/HR, dem amtierenden Präsidenten des Rates der Europäischen Union, der Kommission sowie dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Nationalen Volkskongress der Volksrepublik China zu übermitteln.

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