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Verfahren : 2010/2242(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0228/2011

Eingereichte Texte :

A7-0228/2011

Aussprachen :

PV 06/07/2011 - 3
PV 06/07/2011 - 5
CRE 06/07/2011 - 3
CRE 06/07/2011 - 5

Abstimmungen :

PV 06/07/2011 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0331

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 122k
Mittwoch, 6. Juli 2011 - Straßburg
Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen für Maßnahmen und Initiativen
P7_TA(2011)0331A7-0228/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2011 zu der Finanz, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen und Initiativen (2010/2242(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 7. Oktober 2009(1) über Einsetzung, Zuständigkeiten, zahlenmäßige Zusammensetzung und Mandatszeit eines Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS-Ausschuss) gemäß Artikel 184 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 16. Juni 2010 über die Verlängerung des Mandats des CRIS-Ausschusses bis zum 31. Juli 2011(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht),(3)

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur innovativen Finanzierung auf globaler und europäischer Ebene,(4)

–  unter Hinweis auf die laufende Legislativagenda der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Änderung des Vertrags, die wirtschaftspolitische Steuerung, die Binnenmarktakte und die Energiepolitik,

–  unter Hinweis auf seine in Anlehnung an die Vorschläge des Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013 (SURE) vorgelegten Schlussfolgerungen für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen,

–  in Kenntnis der erhaltenen Beiträge der folgenden nationalen parlamentarischen Gremien: des österreichischen Bundesrats, des österreichischen Nationalrats, des Senats und der Abgeordnetenkammer Belgiens, der bulgarischen Nationalversammlung, des Senats und der Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik, des dänischen Folketinget, des finnischen Eduskunta, der französischen Nationalversammlung, des Deutschen Bundestags, des Deutschen Bundesrats, des griechischen Vouli Ton Ellinon, der ungarischen Nationalversammlung, der Abgeordnetenkammer und des Senats Italiens, des lettischen Saeima, des litauischen Seimas, des niederländischen Parlaments, des Sejm und des Senats Polens, der Versammlung der Republik Portugal, des Abgeordnetenhauses und des Senats Rumäniens, des slowakischen Nationalrats, der Nationalversammlung der Republik Slowenien, des schwedischen Riksdagen sowie des House of Lords und des House of Commons des Vereinigten Königreichs,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (A7-0228/2011),

A.  in der Erwägung, dass die sozialen Kosten der Krise angesichts eines Rückgangs der Beschäftigung in der EU um 1,8 % und der daraus resultierenden 23 Millionen Arbeitslosen (9,6 % der gesamten Erwerbsbevölkerung) gravierend sind, die Jugendarbeitslosigkeit bei 21 % liegt, ungewisse Aussichten für einen Anstieg der Beschäftigungszahlen bestehen und 17 % der EU-Bürger von Armut bedroht sind(5),

B.  in der Erwägung, dass die Volksaufstände an der Südküste des Mittelmeers und im Nahen Osten unter anderem als Folge der wirtschaftlichen und sozialen Mängel und Ungleichheiten sowie der hohen Arbeitslosigkeit angesehen werden können, die besonders die jüngere gebildete Generation betrifft, und in der Erwägung, dass sie uns den Wert der Demokratie vor Augen führen und zeigen, dass die Globalisierung nach umfassenden Antworten verlangt, die mit der Anerkennung und Wahrung der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Behebung der Ungleichheiten zwischen den Ländern und den verschiedenen Gesellschaftsschichten innerhalb der einzelnen Länder einhergehen,

C.  n der Erwägung, dass drei Jahre nach der Insolvenz von Lehman Brothers einige Schritte zur Bekämpfung der Finanzkrise unternommen wurden; in der Erwägung, dass jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, um einen nachhaltigen Finanzsektor zu errichten, der in der Lage ist, übermäßigem spekulativem Verhalten zu begegnen und die Realwirtschaft zu finanzieren, vorzugsweise durch die Deckung des langfristigen Investitionsbedarfs und die Schaffung von Arbeitsplätzen; in der Erwägung, dass im Rahmen der Reformen der wirtschaftspolitischen Steuerung das Problem der Ungleichgewichte auf globaler und auf EU-Ebene nicht wirksam angegangen worden ist,

D.  in der Erwägung, dass die Finanzkrise eine Wirtschafts- und Sozialkrise ausgelöst hat, die in einigen Ländern eine politische Krise zur Folge hatte,

E.  in der Erwägung, dass sich die Produktion Vorausschätzungen der Europäischen Kommission zufolge bis 2013 um etwa 4,8 % des BIP verringert und im nächsten Jahrzehnt deutlich geringer ausfallen wird als in den letzten 20 Jahren(6),

F.  in der Erwägung, dass die Krise einen Mangel an Vertrauen, Zuversicht und Weitblick in der EU offenbart,

G.  in der Erwägung, dass die weitere Ausrichtung auf die soziale Marktwirtschaft und ihre Werte ein grundsätzliches Ziel der Europäischen Union darstellt,

H.  in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die in relativem Wohlstand leben, angestiegen ist, die wirtschaftliche und soziale Kluft sich jedoch gleichzeitig vertieft hat,

I.  in der Erwägung, dass die globale Finanzkrise schwerwiegende Auswirkungen auf die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele hat, insbesondere was das Ziel betrifft, die Armut bis 2015 weltweit zu halbieren,

J.  in der Erwägung, dass die Krise deutlich gemacht hat, dass die Union zu einer echten aus einem systematisch aufgebauten Paket politischer Maßnahmen bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung gelangen muss, die darauf ausgerichtet ist, nachhaltiges Wachstum, sichere und hochwertige Beschäftigung, Haushaltsdisziplin, die Berichtigung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der europäischen Wirtschaft und eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte sowie einen angemessenen Mechanismus zur Bewältigung von Finanzkrisen zu gewährleisten,

K.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“ deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass der EU Haushalt bei seiner derzeitigen Gesamthöhe von 1 % des BNE ungeachtet erzielbarer Einsparungen nicht in der Lage ist, die Finanzierungslücke zu schließen, die sich aus dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf aufgrund des Vertrags sowie aufgrund politischer Prioritäten und Verpflichtungen ergibt; in der Erwägung, dass es daher der Überzeugung ist, dass für den nächsten MFR im Vergleich zu 2013 ein Anstieg der Mittel um mindesten 5 % erforderlich ist;

L.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in derselben Entschließung feststellt, dass die Eigenmittelobergrenze seit 1993 unverändert geblieben ist; ist der Auffassung, dass die Eigenmittelobergrenze unter Umständen einer gewissen progressiven Anpassung bedarf, da die Mitgliedstaaten der Union mehr Zuständigkeiten übertragen und mehr Zielsetzungen für sie festlegen; ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Obergrenze der Eigenmittel, die vom Rat einstimmig festgelegt wurde, zwar einen ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum bietet, um den drängendsten Herausforderungen der Union gerecht zu werden, dass es jedoch immer noch unzureichend wäre, wenn der EU Haushaltsplan zu einem wirklichen Instrument für die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa oder in größerem Umfang zur Investition in die Strategie Europa 2020 auf der Ebene der EU beitragen würde;

M.  in der Erwägung, dass es für die Gewährleistung nachhaltigen Wachstums in der Union und für das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 erforderlich ist, die nicht verwendeten Zahlungsermächtigungen umzuwidmen und sie für Gemeinschaftsprogramme zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zur Verfügung zu stellen, und das Volumen der von der EIB vergebenen Darlehen zu erhöhen und einen attraktiven projektbezogenen Anleihemarkt für öffentliche und private Anleger zu schaffen, um so gemeinschaftliche Vorhaben von Bedeutung für die gesamte Union zu fördern (Schuldverschreibungen für spezifische Vorhaben),

I.Die staatliche Schuldenkrise und die Eurokrise einschließlich der gegenseitigen Ausgabe von staatlichen Schuldtiteln und Eurobonds

1.  erinnert an das Dreieck miteinander verknüpfter Schwachstellen, wobei die bereits zuvor vorhandenen öffentlichen Defizite durch die unausgewogene Haushaltspolitik einiger Mitgliedstaaten vergrößert wurden und die Finanzkrise wesentlich zu einem Aufblähen dieser Defizite beigetragen hat, gefolgt von Spannungen an den Anleihemärkten in einigen Mitgliedstaaten;

2.  betont, dass nach der Herabstufung der Staatsschulden von Griechenland, Irland und Portugal durch Ratingagenturen ein Ausstrahlungseffekt in den Ländern der Eurozone sowie eine Umschichtung von Portfolios festgestellt werden konnte, die das spekulative und risikoscheue Verhalten von Investoren widerspiegelt, und dass sich Griechenland,Irland und Portugal infolgedessen an den Finanzmärkten nicht mehr zu vertretbaren Zinssätzen finanzieren können, so dass Finanzhilfen im Rahmen von EU/IWF-Programmen bereitgestellt werden müssen;

3.  ist der Auffassung, dass die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) an den Programmen der EU und des IWF zur finanziellen Unterstützung beteiligt werden sollte;

4.  erinnert daran, dass die Ratingagenturen im Vorfeld der Finanzkrise eine maßgebliche Rolle gespielt haben, da sie strukturierten Finanzinstrumenten falsche Ratings ausgegeben hatten, die zurückgestuft werden mussten; stimmt den Grundsätzen zu, die im Oktober 2010 vom Rat für Finanzstabilität aufgestellt wurden und allgemeine Orientierungen dazu vermitteln, wie die Abhängigkeit von externen Kreditratings verringert werden kann, und fordert die Kommission auf, die im Januar 2011 abgeschlossene öffentliche Konsultation gebührend zu berücksichtigen;

5.  fordert eine transparente Prüfung des öffentlichen Schuldenstands, um die Herkunft der Schulden zu bestimmen und die Identität der wichtigsten Schuldtitelinhaber und die Höhe ihrer Beteiligung zu ermitteln;

6.  weist darauf hin, dass bilaterale oder multilaterale Ansätze von Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Integration, die Finanzstabilität und die Glaubwürdigkeit des Euro bedrohen, und begrüßt das Prinzip des Europäischen Semesters der haushalts- und wirtschaftspolitischen Koordinierung, in dessen Rahmen den übermäßigen internen Ungleichgewichten in der EU begegnet werden soll;

7.  betont, dass die staatliche Schuldenkrise die von den innereuropäischen Ungleichgewichten ausgehenden Risiken aufgezeigt hat; unterstreicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Reaktion der EU, einer weitaus engeren Koordinierung der finanzpolitischen Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Schaffung einer gemeinsamen Politik mit ausreichenden EU-Haushaltsmitteln, deren Finanzierung teilweise durch Eigenmittel erfolgt, und der Festlegung angemessener Bestimmungen für das Krisenmanagement sowie für die wirtschaftspolitische Konvergenz;

8.  betont, dass die Ausgaben der Mitgliedstaaten durch den EU-Haushalt rationalisiert werden müssen, vor allem in Bereichen, in denen die Union einen größeren Mehrwert besitzt als die nationalen Haushalte;

9.  unterstreicht, dass die Wachstumsaussichten der Mitgliedstaaten als wesentliches Element bei der Festlegung der relativen Höhe der Zinssätze für diese Staatsschulden betrachtet werden sollten, vor allem im Hinblick auf die Unterstützung durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und von 2013 an durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM);

10.  erkennt die Bemühungen der hoch verschuldeten Mitgliedstaaten um eine Haushaltskonsolidierung und um Strukturreformen an;

11.  betont, dass Banken mit Sitz in Mitgliedstaaten ebenfalls einen Teil der Verantwortung für die unverantwortliche Kreditvergabepraxis ihrer Tochterunternehmen in anderen Mitgliedstaaten tragen, die unter anderem zu den Immobilienblasen in Spanien, Irland und Lettland beigetragen hat, und für die daraus resultierenden aktuellen Haushaltsprobleme dieser Mitgliedstaaten; weist deshalb darauf hin, dass die Gewährung von Finanzhilfen für diese verschuldeten Mitgliedstaaten bei entsprechender Notwendigkeit nicht nur ihren besonderen Interessen, sondern auch dem Interesse jener Mitgliedstaaten dient, in denen die Mutterbanken damals nicht für eine verantwortungsvolle Kreditvergabepraxis in ihren Tochterunternehmen gesorgt hatten;

12.  betont, dass allen Mitgliedstaaten systemische Bedeutung zukommt; fordert ein umfassendes auf soziale Integration und Zusammenhalt ausgerichtetes Reformpaket zur Bekämpfung der Schwächen des Finanzsystems; fordert ferner die Ausarbeitung eines Konzepts für ein europäisches Finanzministerium, um die wirtschaftliche Säule der WWU zu stärken; fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Überwindung des derzeitigen Mangels an Wettbewerbsfähigkeit durch angemessene Strukturreformen, die sich den Zielen der Strategie Europa 2020 und erforderlichenfalls den Ursachen der öffentlichen Schuldenkrise zuwenden; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zu tragfähigen öffentlichen Finanzen und Wachstumsraten auf der Grundlage einer soliden Politik für hochwertige öffentliche Ausgaben und einer fairen und effizienten Erhebung der Einnahmen zurückkehren müssen;

13.  fordert die Kommission auf, ein künftiges System von Eurobonds zu prüfen, um die Bedingungen zu ermitteln, unter denen ein derartiges System allen beteiligten Mitgliedstaaten und der Eurozone insgesamt nützlich sein würde; weist darauf hin, dass Eurobonds eine tragfähige Alternative zum US-Dollar-Rentenmarkt darstellen würden, die darüber hinaus die Integration des Marktes für europäische staatliche Schuldtitel, geringere Kreditkosten, eine größere Liquidität, die Haushaltsdisziplin und Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes begünstigen, koordinierte Strukturreformen fördern, die Kapitalmärkte stabiler machen und somit die Idee des Euro als weltweite sichere Anlage unterstützen können; erinnert daran, dass die gemeinsame Ausgabe von Eurobonds weitere Schritte in Richtung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik erfordert;

14.  betont daher, dass im Falle der Ausgabe von Eurobonds ihre Ausgabe auf eine Schuldenquote von 60 % des BIP begrenzt werden und als vorrangige Staatsschuld der gesamtschuldnerischen Haftung unterliegen und mit Anreizen zur Verringerung der Staatsverschuldung auf dieses Niveau einhergehen sollte; spricht sich dafür aus, dass das übergeordnete Ziel der Eurobonds darin bestehen sollte, die Staatsverschuldung zu verringern, moralischem Fehlverhalten entgegenzuwirken und Spekulationen gegen den Euro zu vermeiden; weist darauf hin, dass für den Zugang zu diesen Eurobonds die vorherige Vereinbarung und Umsetzung messbarer Schuldenabbauprogramme notwendig wäre;

15.  stellt fest, dass eine politische Einigung über die Änderung des Artikels 125 des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) erzielt wurde, um das zeitlich befristete System der EFSF bis 2013 in einen ständigen ESM umzuwandeln; fordert die spätere Umwandlung des ESM in eine Europäische Schuldenagentur und eine konsequente Mitwirkung des Parlaments an dieser Änderung des Vertrags;

16.  bedauert das mangelnde soziale Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter des Finanzsektors, die nicht mindestens ein Jahr lang auf einen Teil ihrer Boni zugunsten eines sozialen Projekts etwa zur Minderung der Jugendarbeitslosigkeit in der Union verzichten wollen;

II.  Globale Ungleichgewichte und Weltordnungspolitik

17.  erinnert daran, dass sowohl Industriestaaten als auch Schwellenländer, etwa die USA und China zu den globalen Ungleichgewichten beitragen; begrüßt die aktive Beteiligung und weitere Einbeziehung Chinas in das System der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung;

18.   stellt fest, dass der Anteil der EU, der USA und Japans an der Weltwirtschaft seit kurzer Zeit erstmals weniger als die Hälfte beträgt;

19.  betont, dass es eines asymmetrischen Ansatzes bedarf, um die weltweite Nachfrage wieder ins Gleichgewicht zu bringen: Länder mit großen Außenhandelsüberschüssen (z. B. China) müssen die treibenden Kräfte für das Wachstum diversifizieren und die Binnennachfrage ankurbeln, während Länder mit großen Defiziten (z. B. die USA) die Inlandsersparnis erhöhen und Strukturreformen vorantreiben müssen;

20.  betont, dass die Finanzmärkte einer nachhaltigen Entwicklung der Realwirtschaft dienen müssen;

21.  unterstützt die G20 bei ihren Bemühungen, die Märkte für Warenderivate zu regulieren; fordert die Kommission auf, die Preisvolatilität auf den Agrarmärkten anzugehen, sämtliche auf der Ebene der G20 vereinbarten Rahmenmaßnahmen uneingeschränkt umzusetzen und übermäßige und schädliche Spekulationen zu bekämpfen, insbesondere auf der Grundlage der bevorstehenden europäischen Rechtsvorschriften im Finanzbereich, sowie der Überprüfung der Richtlinie über den Marktmissbrauch(7) und der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente(8);

22.  erinnert daran, wie wichtig Rohstoffe für die Europäische Union sowie die weltweite Ernährungssicherheit und Stabilität der Lebensmittelpreise sind, insbesondere für Entwicklungsländer, und an den Inflationsdruck, der weltweit durch Nahrungsmittelknappheit und instabile Preise erzeugt wird; fordert die Europäische Union daher auf, die Bemühungen um eine Verringerung der Rohstoffabhängigkeit durch die rasche Verbesserung von Effizienzstandards zu verstärken und die Produktion und Nutzung erneuerbarer Rohstoffe zu fördern; vertritt die Auffassung, dass als Beitrag zur Ernährungssicherheit und Preisstabilität nachhaltige Erzeugungsmethoden allgemein angewendet und zugleich angebotsseitige Managementmechanismen wieder eingeführt werden müssen; fordert zu diesem Zweck eine verstärkte Transparenz und Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen; warnt zudem vor protektionistischen Tendenzen im Bereich der strategischen Rohstoffe;

23.  fordert eine bessere Regulierung von Kreditausfallversicherungen;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass private Investitionen tendenziell in sehr großem Umfang in Schwellenländer fließen und sich die Zuflüsse im Jahr 2011 voraussichtlich auf beinahe 1 Billion USD belaufen werden(9); fordert den IWF auf, einen Rahmen zur Verhinderung der Bildung spekulativer Blasen zu entwickeln, indem die weltweiten Kapitalströme überwacht werden, und darüber hinaus geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung schädlicher Entwicklungen zu ergreifen; räumt ein, dass Kapitalkontrollen kein Ersatz für geeignete wirtschaftspolitische Maßnahmen darstellen und nur als letztes Mittel angewendet werden sollten; unterstreicht, dass die Länder parallel dazu Maßnahmen gegen die Bildung spekulativer Blasen ergreifen müssen;

25.  weist auf die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit nicht optimalen Bedingungen für die langfristige Finanzierung der Realwirtschaft hin, die aus der anhaltenden Konzentration von Finanzmarktakteuren sowie von Finanzinstitutionen und -strömen hervorgehen; fordert den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken vor diesem Hintergrund auf, sorgfältig zu prüfen, ob im Ergebnis der Konzentration an den Finanzmärkten gegebenenfalls systemische Risiken entstehen;

26.   betont, dass die EU zwar eine ausgeglichene Leistungsbilanz aufweist und nicht zu globalen Ungleichgewichten beiträgt, von einer ungeordneten Korrektur der Ungleichgewichte durch eine Abwertung des US-Dollars jedoch stark betroffen wäre; stellt fest, dass die Union ihre Maßnahmen im Zusammenhang mit Ungleichgewichten im Handel und im Währungssystem eng mit den USA abstimmen muss, um eine rasche Abwertung des Dollar zu vermeiden; fordert die USA und weitere weltweit wichtige Akteure auf, sicherzustellen, dass sich das Währungsmanagement zu einem multilateralen Prozess entwickelt, in den alle wichtigen Währungen der Welt einbezogen werden; begrüßt die Ankündigung von Indikatoren für globale Ungleichgewichte und fordert, dass diese Indikatoren bei der Festlegung makroökonomischer Strategien umfassend berücksichtigt werden;

27.  betont, dass die EU sich einer Reihe von Herausforderungen stellen muss, um ihre Rolle als globaler Akteur zu verbessern, insbesondere in Hinblick auf die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz, eine unzureichende Finanzstabilität, schwache innereuropäische Beschäftigungs- und Wachstumsraten, interne Ungleichgewichte, die sich mit der Vertiefung des Binnenmarktes und der WWU verstärken, und einen Mangel an politischem Gewicht auf internationaler Ebene, der unter anderen auf fehlende Kohärenz bei ihrer Vertretung in internationalen Organisationen zurückzuführen ist, wobei die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer international einheitlichen Vertretung des Euro – wie im Vertrag vorgesehen – Abhilfe schaffen könnte;

28.  erinnert daran, dass die EU mit einer Stimme sprechen und mittelfristig einen einzigen Vertreter in das IWF Exekutivdirektorium entsenden muss, insbesondere für die Eurozone, und im Einklang mit ihrer internen Agenda, soweit dies angebracht ist, die Mitgliedstaaten umfassend vertreten und weltweit Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, eine verantwortungsvolle Staatsführung, eine nachhaltige Entwicklung, einen freien und fairen Handel und Klimaziele befürworten sowie Korruption, Steuerbetrug, Steuerumgehung und Steueroasen bekämpfen muss;

29.  ist der Auffassung, dass Europa ein ausgewogenes, freies und gerechtes globales Handelsabkommen anstreben sollte, um die Unterschiede zwischen Schwellen- und Industrieländern zu verringern; fordert den Abbau von Handelsschranken; ist der Ansicht, dass das Fehlen eines weltweiten Handelsabkommens ein erhebliches Handicap darstellt, da Schwellenländer von den Industrieländern im Bereich der Agrarausfuhren und Industrieländer von den Schwellenländern im Bereich der Dienstleistungen blockiert werden;

30.  betont die Notwendigkeit, die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen nach dem Prinzip der Transparenz und Gegenseitigkeit weiter zu öffnen;

31.  unterstreicht die Bedeutung des Gedankens der Gegenseitigkeit und die zu erzielenden wechselseitigen Vorteile in den Beziehungen der Europäischen Union zu ihren wichtigsten strategischen Partnern; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass sich die Europäische Union die Frage stellen sollte, ob es zweckmäßig sein könnte, sich mit Instrumenten zur Prüfung der Wirtschaftspraktiken in Drittländern im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen sowie zur Bewertung von Verhaltensweisen auszustatten, die möglicherweise auf den Transfer von Schlüsseltechnologien außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets abzielen;

32.  weist darauf hin, dass das International Accounting Standards Board (IASB) derzeit lediglich regional gegliederte Jahresabschlüsse vorschreibt; fordert die Annahme von Vorschriften für die Rechnungslegung, nach denen sämtliche Unternehmen und Stiftungen zu einer länderbezogenen Rechnungslegung verpflichtet werden, sowie die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen durch einen Vertrag über den Datenaustausch zwischen Behörden;

33.  erinnert an seine nachdrückliche Forderung nach einer weitreichenden Reform des weltweiten Wirtschafts- und Finanzsystems, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen und die Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen zu gewährleisten; fordert als ersten Schritt für eine weltweite Struktur der Wirtschaftsführung die Berücksichtigung der Bretton-Woods-Institutionen sowie anderer bestehender Organe der Wirtschaftsführung, einschließlich der G20, in dem UN-System, in dessen Rahmen sie mit der Welthandelsorganisation (WTO), der IAO und einer noch zu schaffenden Weltklimaorganisation zusammenwirken sollen;

34.  fordert die G20-Länder auf, umgehend globale und koordinierte politische Maßnahmen für ein starkes, stabiles, ausgewogenes und weltweit stetiges Wachstum zu ergreifen; fordert die Einbeziehung der jeweiligen Parlamente dieser Länder, um die Legitimität und die Verantwortlichkeit zu erhöhen; fordert darüber hinaus eine Reform des IWF und die Aufstockung seiner finanziellen Ressourcen, um dessen Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und ihn demokratischer zu gestalten und gleichzeitig seine Rolle bei der wirtschaftlichen und finanziellen Überwachung seiner Mitglieder zu stärken und auf diese Weise ein glaubwürdiges Sicherheitsnetz zur Bekämpfung der globalen Ungleichgewichte zu schaffen;

35.  fordert, dass neue Regelungen für die finanzielle Unterstützung wie folgt eingeführt werden:

   ein reformierter IWF könnte als globaler Kreditgeber letzter Instanz fungieren und der Notwendigkeit entgegenwirken, dass einzelne Länder Währungsreserven anhäufen, wenn seine Fähigkeit, kurzfristige Liquidität und stärkere finanzielle Sicherheitsnetze bereitzustellen, gestärkt würde;
   Millenniums-Entwicklungsziele: Die derzeitige Krise hat gezeigt, dass Anreize für Finanzmärkte geschaffen werden müssen, um langfristige Investitionen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern; als Reaktion auf den gestiegenen Finanzierungsbedarf von Entwicklungsländern sollte die finanzielle Rolle der multilateralen und bilateralen Entwicklungsbanken und Organisationen aktualisiert und ausgebaut werden; ein Teil der Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer könnte für die Finanzierung der Millenniums-Entwicklungsziele genutzt werden und wird für die Erfüllung internationaler Klimaschutzverpflichtungen benötigt; die Bedeutung anderer Finanzierungsformen für Entwicklungsinstrumente sollte kontinuierlich geprüft werden, insbesondere die Umschuldung, der Schuldenerlass für die ärmsten Länder und die Förderung von Überweisungsströmen; die Zusagen im Zusammenhang mit der absehbaren öffentlichen Entwicklungshilfe sollten wiederholt, und zusätzliche innovative Finanzierungsquellen zur Schließung der durch die rückläufige Wirtschaftsentwicklung in den Industrieländern verursachten Finanzierungslücke sollten erschlossen werden; die Mitgliedstaaten sollten ihre Zusage über die Bereitstellung von 0,7 % ihres BNE als Entwicklungshilfe für die Finanzierung der Millenniums-Entwicklungsziele bekräftigen;
   die EU muss die politischen Prioritäten und die Finanzinstrumente für eine verstärkte Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum im Anschluss an die Umwälzungen und Entwicklungen in den Partnerländern des südlichen Mittelmeerraums festlegen; in diesem Zusammenhang ist es notwendig, die EU-Projektanleihen auf Europa-Mittelmeer-Projekte etwa in den Bereichen nachhaltiger Verkehr und Energie, digitale Agenda und Bildung auszudehnen und damit einen Mehrwert für beide Küsten des Mittelmeers zu schaffen;

III.  Notwendigkeit eines neuen Währungssystems

36.  erinnert daran, dass kein Land oder Block von Ländern von einem „Währungskrieg“ profitieren würde, der alle Bemühungen zunichtemachen könnte, die die EU-Bürger als Reaktion auf die Notwendigkeit unternommen haben, die Staatverschuldung zu verringern und Strukturreformen durchzuführen; erklärt, dass der Euro den Eintritt einer Währungskrise der Art verhindert hat, die historisch oft mit Finanzkrisen einherging; erinnert daran, dass die Regeln des multilateralen Handelssystems (WTO) sich nicht auf Kapitalströme erstrecken und es kein entsprechendes multilaterales Währungssystem gibt;

37.  verweist auf das von den G20 in Korea formulierte Ziel, ein stabileres und widerstandsfähigeres internationales Währungssystem (IWS) aufzubauen; verkennt nicht die weltweite Besorgnis über das Funktionieren des internationalen Währungssystems und fordert, dass dringend ein großer Sprung nach vorn getan werden muss; spricht sich daher für die Reformierung des IWS aus, die auf die Sicherstellung einer systematischen und umfassenden makroökonomischen Zusammenarbeit mit nachhaltigem und ausgewogenem globalem Wachstum ausgerichtet ist;

38.  betont, dass sich das IWS unter anderem mit Folgendem befassen sollte:

   Wechselkurse: Als erstes müsste eine Politik verfolgt werden, die es ermöglicht, dass sich die Wechselkurse schrittweise und in angemessener Weise an die sich verändernden makroökonomischen Grundlagen anpassen;
   Reservewährung: Es wären Reformen des internationalen Reservesystems erforderlich, um zu vermeiden, dass die Reserven zu globalen Ungleichgewichten führen; das derzeitige auf dem Dollar beruhende internationale Reservesystem könnte schrittweise durch ein multilaterales System auf der Grundlage von Sonderziehungsrechten (SZR) ersetzt werden, das einen weltweiten Korb von Währungen repräsentiert, insbesondere den chinesischen Renminbi und den brasilianischen Real;
   Kapitalströme: Es müsste ein multilaterales Regelwerk beschlossen werden, um langfristige Kapitalbewegungen zu begünstigen, nichtspekulative Kapitalabflüsse zu erleichtern sowie störende Auswirkungen in fragmentierten Wertpapiermärkten zu vermeiden und ein transparentes, offenes und reibungsloses Funktionieren der Staatsanleihemärkte zu gewährleisten, wobei gleichzeitig ihr Missbrauch als Mittel für die Förderung einer merkantilistischen Politik oder einer Politik auf Kosten anderer vermieden werden muss;

39.  fordert darüber hinaus, langfristig die Möglichkeit der Schaffung einer weltweiten Reservewährung in Erwägung zu ziehen, die zunächst auf dem Ausbau und der Umwandlung der Sonderziehungsrechte (SZR) und des IWF beruht;

IV.  Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU und Umsetzung der Strategie Europa 2020 durch die Förderung von Innovationen und langfristigen wachstums- und beschäftigungswirksamen Investitionen

Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenz und die Strategie Europa 2020

40.  fordert eine vollständige und konsequente Berücksichtigung der Ziele der Strategie Europa 2020 und der Notwendigkeit der Überwindung aller EU-internen Ungleichgewichte, wenn es darum geht, den Inhalt des Europäischen Semesters festzulegen;

41.  unterstreicht die Bedeutung von sich gegenseitig stärkenden europäischen Maßnahmen bei der Umsetzung der auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und eine ebensolche Beschäftigung ausgerichteten Strategie Europa 2020, die sich zur Förderung dieser gemeinsamen Ziele auf unterschiedliche Instrumente stützen wie etwa zukunftsorientierte Bildung, Umwelt-, Klima- und Energiestrategien, Ressourceneffizienz, eine erneuerte Agrarpolitik, Kohäsionspolitik, Innovations- und FuE-Strategien, einen erneuerten EU-Haushalt und besser aufeinander abgestimmte nationale Haushalte;

42.  betont, dass das Nachhaltigkeitselement der Strategie Europa 2020 auf alle wichtigen Politikbereiche übertragen werden muss, damit die EU ihre weltweite führende Position wiedererlangen kann; unterstreicht, dass Europa für eine anhaltende Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft bei der umweltfreundlichen Transformation hin zu einer ressourceneffizienten, nachhaltigen Gesellschaft die Führung übernehmen muss; hebt hervor, dass umfangreiche Investitionen in umweltfreundliche Infrastrukturen, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz eine ausgezeichnete Möglichkeit darstellen, um die Konjunktur anzukurbeln und langfristiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

43.  verweist darauf, dass das volle Potenzial des Binnenmarktes noch nicht ausgeschöpft ist und dass es für die Erschließung seines vollen Potenzials für nachhaltiges und sozialverträgliches Wachstum und Beschäftigung neuer politischer Entschlossenheit und eines entschiedenen Handelns bedarf; unterstreicht die Notwendigkeit, den europäischen Dienstleistungssektor weiter zu entwickeln und den Handel mit Dienstleistungen zu verstärken;

44.  betont, dass es vom Engagement der EU insgesamt abhängt und bei den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten, den örtlichen und regionalen Behörden sowie den Sozialpartnern liegt, inwieweit die Strategie Europa 2020 erfolgreich sein wird; erinnert an die Bedeutung eines intensiven und wirkungsvollen sozialen Dialogs und von Tarifvereinbarungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 sowie an die Förderung eines echten europäischen sozialen Dialogs über makroökonomische Strategien und Maßnahmen; stellt fest, dass diese Maßnahmen für einen umfassenden Konsens über das weitere Vorgehen erforderlich sind;

45.  nimmt die wachsenden Befugnisse und Aufgaben regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zur Kenntnis; verweist darauf, dass zwei Drittel der öffentlichen Investitionen in Europa auf der Ebene der Gebietskörperschaften verbleiben; stellt fest, dass sich die Wahl der Ebene, auf der öffentliche Investitionen getätigt werden, entscheidend auf deren Effizienz auswirkt; betont daher, dass es darauf ankommt, öffentliche Investitionen auf der effizientesten Verwaltungsebene zu tätigen;

46.  fordert die nationalen Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich in ihrer nationalen Entscheidungsfindung ihrer Verantwortung gegenüber der EU bewusst zu sein und die europäische Dimension in ihre nationalen Diskussionen einzubeziehen;

47.  unterstreicht, dass die Haushaltskonsolidierung von mittel- und langfristigen Zielen flankiert sein muss, wie sie in der Strategie Europa 2020 aufgeführt sind, vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die soziale Eingliederung, Investitionen in die Infrastruktur, Ressourceneffizienz, eine umweltfreundliche Umgestaltung der Wirtschaft sowie eine wissensbasierte Wirtschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu stärken; weist darauf hin, dass die verschiedenen nationalen und EU-Maßnahmen eine einheitliche Unterstützung für die Strategie bieten sollten und dass die Haushaltsdisziplin langfristig die Wachstumsaussichten unterminieren, die Wettbewerbsfähigkeit senken und der Wirtschaft ernsthaften Schaden zufügen kann, sofern sie keine wohldurchdachte Strategie aufweist; erinnert in Anbetracht dessen, dass die offene Methode der Koordinierung fehlgeschlagen ist, daran, dass die Strategie Europa 2020 verbindliche von der Kommission und den Mitgliedstaaten erarbeitete Ziele mit Maximal- und Minimalwerten enthalten sollte, die auf bestimmte makroökonomische Aspekte ihrer Volkswirtschaften anzuwenden sind;

48.  fordert eine strenge von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit Eurostat einzuleitende Prüfung der Rechnungsführung aller Mitgliedstaaten zur Ermittlung ihrer tatsächlichen finanziellen Lage, um auf diese Weise auf Fakten beruhende Entscheidungen in Hinblick auf die Strategie Europa 2020 und die regionalen und kohäsionspolitischen Projekte treffen zu können; fordert eine Prüfung aller Finanzierungsprogramme der Europäischen Union sowie von nationalen und regionalen Subventionen; empfiehlt, jene Projekte und Programme, deren Erfolge von entscheidender Bedeutung sind, zu intensivieren und unwirksame Subventionen und wirtschaftlichen Entwicklungsprogramme einzustellen;

49.  verweist darauf, dass vor allem Frauen in höherem Maße armutsgefährdet sind; stellt fest, dass die Kinderarmut in mehreren Mitgliedstaaten während der Krise zugenommen hat; betont, dass dies nicht hinnehmbar und eine Umkehrung der negativen Tendenzen notwendig ist; fordert daher insbesondere die Ausweitung bestehender Nichtregierungsorganisationen in ein solides Netzwerk für die Überwindung der Kinderarmut mittels kinderbezogener Ansätze und Ziele, bei denen der Schwerpunkt auf den Rechten von Kindern liegt;

50.  stellt fest, dass tragfähige Wohlfahrtssysteme in schlechten Zeiten als wichtige ökonomische Stabilisatoren fungieren; betont daher, dass es zwar notwendig ist, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren, dass es aber gleichzeitig überzeugende Argumente für den Erhalt der Dienstleistungen der öffentlichen Hand und folglich des derzeitigen Niveaus des sozialen Schutzes gibt; fordert die Annahme von Maßnahmen zur Verringerung der ungleichen Einkommensverteilung, insbesondere durch die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

51.  unterstreicht, dass der Konjunkturrückgang nicht benutzt werden sollte, um bei Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Gang zurückzuschalten, insbesondere bei jenen, die den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt erleichtern;

52.  nimmt die Herausforderungen zur Kenntnis, die sich in Anbetracht eines massiven Konjunktureinbruchs, einer durch den starken Anstieg der strukturellen und Langzeitarbeitslosigkeit bedingten Verringerung der Wachstumsrate, des Rückgangs der öffentlichen und privaten Investitionen sowie des stärkeren Wettbewerbsdrucks seitens aufstrebender Volkswirtschaften aus der Krise ergeben;

53.  erkennt an, dass eine Vorgehensweise nach einheitlichem Schema zur Überwindung der derzeitigen Ungleichgewichte innerhalb der EU nicht ausreichen wird und dass eine wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf angemessene Weise die Ausgangslage der verschiedenen Volkswirtschaften der EU und deren Besonderheiten berücksichtigen muss; betont die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Koordinierung und von Fortschritten bei der Wiederherstellung solider Finanzen;

54.  fordert mehr Kompatibilität und gegenseitige Ergänzung zwischen den nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt; vertritt die Auffassung, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen auf die Hauptprioritäten der Strategie Europa 2020 abstellen und die angemessene Finanzierung der Leitinitiativen in den Bereichen gewährleisten sollte, die einer geteilten Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten unterliegen, was einen beträchtlichen europäischen Mehrwert mit sich bringen kann;

55.  betont, dass sowohl die Landwirtschafts- als auch die Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Strategie Europa 2020 spielen müssen; ist der Überzeugung, dass bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den globalen Herausforderungen Rechnung getragen werden sollte; vertritt die Auffassung, dass der Erfolg der Strategie Europa 2020 von der Kohärenz der EU-Politik abhängt, einschließlich so unterschiedlicher Aspekte wie der Angleichung der nationalen Haushalte und des EU-Haushalts einschließlich der GAP und des Kohäsionsfonds, indem z. B. eine gerechte Aufteilung der Mittel unter den Mitgliedstaaten und Regionen auf Grundlage der Förderung von Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet wird, wobei der Schwerpunkt auf die bedürftigsten Mitgliedstaaten und Regionen sowie auf Maßnahmen im Bereich Bildung, Innovation und auf Ausgaben für FuE zu legen ist;

56.  erinnert ferner daran, dass die Strategie Europa 2020 nur dann glaubwürdig sein wird, wenn sie durch ausreichende finanzielle Mittel abgesichert ist, und unterstützt daher:

   die Annahme aufeinander abgestimmter Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und einen EU-Haushalt, der auf Maßnahmen ausgerichtet ist, die zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen;
   die Zuweisung der EU-Mittel auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Relevanz und Wirksamkeit; Mittel, die von den Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommen wurden, könnten in nachhaltige öffentliche Investitionen auf EU-Ebene für gemeinschaftliche Projekte oder Programme zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie in Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung, Innovation, Forschung und Entwicklung umgelenkt werden;
   die Bereitstellung von technischer Unterstützung, die darauf abstellt, die Inanspruchnahme der Mittel und die wirksame Umsetzung von Investitionsprojekten zu verbessern;
   eine aktivere Rolle für die Europäische Investitionsbank (EIB) bei der Intensivierung der Katalysatorfunktion und Hebelwirkung der Strukturfonds;
   die Weiterentwicklung und bestmögliche Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente, insbesondere unter Einbeziehung der EIB und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), z. B. durch die Kombination von Finanzhilfen und Darlehen, Risikokapitalinstrumente, neue Formen der Risikoteilung und Garantieleistungen;
   Maßnahmen, um das private Sparverhalten durch geeignete Anreize und Mechanismen auf langfristige Investitionen auszurichten;
   die Entwicklung innovativer langfristiger Instrumente zur Investitionsfinanzierung, die sowohl öffentliche als auch private Fonds umfassen;
   die Ausgabe von Projektanleihen, um Privatkapital zur Deckung des europäischen infrastrukturellen Bedarfs zu nutzen;
   Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Verfügbarkeit wesentlich größerer Mengen an Risikokapital für langfristige Investitionen zu gewährleisten;
   Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern, während gleichzeitig strenge Transparenzauflagen einzuhalten sind;

Energie- und Verkehrspolitik und Binnenmarkt

57.  erachtet die Schaffung einer Europäischen Energiegemeinschaft als wichtiges politisches Projekt für die Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf die Förderung eines Übergangs zu erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Steigerung der Energieeffizienz und Energieunabhängigkeit der Union und der Schaffung eines echten vernetzten Energiemarktes; betont die Bedeutung der Außendimension der europäischen Energiepolitik;

58.  ist der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen den Öl und Erdgas produzierenden Ländern und den Verbraucherländern, vor allem den Ländern Europas, verstärkt werden müssen, wobei gleichzeitig die jüngsten Entwicklungen in der politischen Landschaft des Mittelmeerraums berücksichtigt werden sollten; erachtet die Umsetzung einer gemeinsamen Politik im Bereich einer nachhaltigen Energie und Rohstoffbeschaffung als dringend geboten, um negative Auswirkungen zu vermeiden, die die Erholung und künftige Entwicklung der europäischen Wirtschaft verzögern könnten;

59.  unterstreicht die grundlegende Bedeutung, die der Verankerung der Grundsätze der Ressourceneffizienz in allen Politikbereichen der EU für die Gewährleistung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zukommt, einschließlich der Entwicklung innovativer neuer Produkte und Dienstleistungen, neuer Methoden zur Verringerung des Ressourceneinsatzes, zur Verminderung von Ressourcenvergeudung, Verbesserung der Ressourcenbewirtschaftung, Änderung von Verbrauchsmustern und Verbesserung der Logistik; ist der Auffassung, dass Produktionsverfahren, Management- und Geschäftsmethoden so optimiert werden müssen, dass sichergestellt werden kann, dass bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen deren gesamter Lebenszyklus („cradle to grave“-Ansatz) berücksichtigt wird;

60.  erinnert daran, dass der Zugang zu Energie und Rohstoffen und deren effiziente Nutzung unerlässlich sind, um die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen; betont, dass die EU zur Erhaltung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit weltweit führend bei der Förderung von Energieeinsparungen und -effizienz, der Forschung und Investition im Bereich der umweltfreundlichen Technologien, der Diversifizierung und Rationalisierung der Energieversorgung sowie der Entwicklung und verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energiequellen sein muss; erinnert daran, dass die Verringerung der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffeinfuhren dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen und gleichzeitig das Inflationsziel der EU zu erreichen;

61.  betont, dass besonderes Augenmerk auf eine nachhaltige Verkehrspolitik zu richten ist, und zwar konkret auf den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze, wobei die Verbesserung des Zugangs zu diesen Netzen für Regionen mit Entwicklungsrückstand aus Mitteln des Strukturfonds und des Kohäsionsfonds erheblich zur Stärkung des Binnenmarkts beitragen würde; unterstreicht die Bedeutung eines effizienten und vernetzten Verkehrssystems, das einen freien Personen-, Güter-, Waren-, und Dienstleistungsverkehr ermöglicht und das Wachstum fördert; unterstreicht die Bedeutung von transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) für die Sicherstellung eines erheblichen zusätzlichen Nutzens auf europäischer Ebene, da sie zur Beseitigung von Engpässen und zur Überwindung von physischen Barrieren wie unterschiedlichen Spurbreiten bei der Eisenbahn beitragen und eine grenzüberschreitende Infrastruktur gewährleisten;

62.  sieht in der Binnenmarktakte eine grundlegende politische Initiative, mit der die Grundlagen der Ziele und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 gestärkt werden, die darauf abzielen, das Wachstumspotential des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen und diesen im Sinne des Monti-Berichts zu vollenden; betont, dass die Krise deutlich gemacht hat, wie wichtig die Stärkung der industriellen Grundlagen und des Innovationspotenzials der EU mittels Erleichterung des Marktzugangs und der Mobilität sowie der Bekämpfung der sozialen und territorialen Zersplitterung in der gesamten EU ist;

Mobilität und Migration

63.  betont, dass sowohl die großen Aufstände in den Nachbarregionen der EU als auch die demografische Entwicklung innerhalb der EU eine gemeinsame Migrationspolitik erforderlich machen; betont, dass ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt sowie ein höheres Maß an Mobilität durch die Gewährung gleicher beschäftigungspolitischer und sozialer Bedingungen und Rechte für alle gefördert werden muss, einschließlich der EU-weiten Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und Diplome in Verbindung mit der Übertragbarkeit der Sozialversicherungsrechte und Rentenansprüche, um den europäischen Binnenmarkt zu stärken;

64.  ist der Auffassung, dass das Schengener Übereinkommen weiterhin eine herausragende Errungenschaft für die EU-Bürger darstellt und demnach gewahrt werden muss; fordert in diesem Zusammenhang eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit; bringt seine Besorgnis angesichts der möglichen Änderungen der Schengen-Regelung zum Ausdruck; fordert nachdrücklich die angemessene Beteiligung des Parlaments am Gesetzgebungsverfahren und unterstreicht, dass die einseitige Beschlussfassung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich verhindert werden muss; erinnert daran, dass mit der Annahme des Schengener Übereinkommens ein bedeutender Schritt für eine stärkere Integration der EU vollzogen wurde und dass der Grundsatz der Freizügigkeit von Personen gewahrt werden muss;

65.  fordert eine gemeinsame EU-Zuwanderungspolitik und begrüßt die Vorschläge der Kommission, mehr rechtmäßige Möglichkeiten für die Zuwanderung in die EU zum Zweck der Arbeitsaufnahme zu schaffen; hält eine Reform des derzeitigen Blue-Card-Systems (durch Ausweitung auf eine wesentlich höhere Anzahl von Arbeitsplätzen und Berufen) für erforderlich; stellt fest, dass Arbeitgeber in der EU zunehmend auf Bürger aus Drittstaaten angewiesen sind, die zum Zweck der Arbeitsaufnahme in Sektoren wie Landwirtschaft, Gartenbau, Fremdenverkehr, Alten- und Krankenpflege in die EU zuwandern, da für derartige Tätigkeiten immer weniger EU-Bürger zur Verfügung stehen; ist der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission zu Saisonarbeitern diesen Arbeitskräften, die sich häufig in einer prekären Situation befinden, bessere Bedingungen und einen sicheren rechtlichen Status bieten muss, um sie vor Ausbeutung zu schützen;

KMU, Innovation und FuE

66.  empfiehlt, dass die Kommission mehr Eigenkapitalfinanzierung für KMU durch Risikokapital oder Börsennotierung, ein höheres Maß an Unterstützung durch die Strukturfonds sowie eine geringere Fremdkapitalfinanzierung fördern und erleichtern sollte, insbesondere für High-Tech-Unternehmen in der Aufbauphase, die einen hohen Bedarf an Kapital für FuE haben; betont, dass das Garantieinstrument im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestärkt und der Zugang zur Finanzierung für KMU vereinfacht werden müssen; hebt hervor, dass insbesondere Unternehmerinnen gefördert und unterstützt werden müssen;

67.  erkennt die Rolle der Sozialwirtschaft (dritter Sektor) in Europa und ihre Bedeutung für die Innovationsförderung an; betont die Notwendigkeit einer neuen und strategisch orientierten umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Beschaffungspolitik in Europa, um einen gleichwertigen und wettbewerbsfähigen Innovationssektor zu fördern;

68.  fordert nachdrücklich, der EIB und dem EIF auf europäischer Ebene eine führende Rolle bei der Freisetzung von Finanzmitteln für KMU durch die Anwendung strafferer und klarerer Verfahren zu übertragen, wobei mit den Finanzinstitutionen der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und die Schaffung von Systemen parallel zu den bereits auf nationaler Ebene bestehenden Strukturen zu vermeiden ist, damit KMU problemlos und gezielt auf diese Mittel zugreifen können; empfiehlt, dass EIB/EIF als Filter fungieren und sich auf die Sektoren konzentrieren sollten, denen im Rahmen der Strategie Europa 2020 zur Förderung der Wirtschaft, Beschäftigung, umweltpolitischen Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz Vorrang eingeräumt wird, und dass sie ausgewählten Gruppen von KMU Hilfestellung leisten und an Gesprächen mit Banken und deren Risikomanagementteams teilnehmen sollten, um KMU bei der Erlangung langfristiger Darlehen zu unterstützen; fordert, die Kapazitäten der EIB zur Vergabe von Finanzierungsdarlehen voll zu nutzen;

69.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung der Maßnahmen zu beschleunigen, die in dem von der Kommission am 23. Februar 2011 veröffentlichten „Small Business Act“ (2008) und seiner Überprüfung enthalten sind, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Internationalisierung von KMU zu unterstützen;

70.  betont, dass die nächste Generation von EU-Finanzierungsprogrammen systematisch innovative und beschäftigungsfördernde KMU sowohl im Binnenmarkt als auch weltweit unterstützen muss; betont die Notwendigkeit, die schnelle Gründung von Unternehmen zu ermöglichen, und sich zu diesem Zweck neuer Technologien zu bedienen, ihre Finanzierung zu erweitern, behördliche Lasten zu verringern und ihre Internationalisierung zu fördern; erachtet es als äußert wünschenswert, dass die zentrale Rolle des Systems der Volks- und Gebietsbanken anerkannt wird, die eine Optimierung der Beihilfestrategie und die tatsächliche Unterstützung der KMU sicherstellen;

Besteuerung

71.  betont, dass sowohl die WWU als auch der Binnenmarkt eine stärkere Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken erforderlich machen; unterstreicht, dass die Qualität der Besteuerung verbessert werden sollte, um die richtigen Anreize für Beschäftigung, Innovation und langfristige Investitionen zu setzen; ersucht die Kommission, im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester die Stabilität der Steuersysteme der Mitgliedstaaten zu untersuchen, so dass ihre Steuerreformen nicht durch wirtschaftliche Schwankungen beeinträchtigt werden und nicht unnötig von Bemessungsgrundlagen ausgegangen wird, die ausgeprägt zyklisch oder bekanntermaßen anfällig für Blasen sind;

72.  unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, den schädlichen Steuerwettbewerb, die Steuerhinterziehung bzw. den Steuerbetrug sowie Steueroasen in der EU und weltweit zu bekämpfen, die Steuererhebungssysteme zu verbessern und eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage mit nachfolgenden indikativen Steuerspannen sowie ein spezifisches und vereinfachtes Besteuerungssystem für KMU einzuführen; begrüßt die MwSt-Strategie, die von der Kommission vorgelegt werden soll, um ein betrugssicheres System zu schaffen;

73.  stellt fest, dass die Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung und die Verbesserung der Steuereinziehung, auch in Bezug auf Drittstaaten, bei den aktuellen Bemühungen der Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung eine ganz wesentliche Rolle spielen müssen;

74.  hält einen solchen Schritt im gegenwärtigen Kontext für wichtig, da die Mitgliedstaaten ihre Staatshaushalte konsolidieren müssen; stellt fest, dass der Steuerwettbewerb hinnehmbar ist, solange er nicht die Fähigkeit der Mitgliedstaaten aufs Spiel setzt, die Steuereinnahmen zu erheben, die sie billigerweise erwarten können, und erinnert daran, dass Lösungen zur Einschränkung des schädlichen Steuerwettbewerbs gefunden werden müssen;

75.   vertritt die Auffassung, dass bei der Zuweisung von EU-Finanzmitteln die Steuerstrategie der Mitgliedstaaten und ihre Kooperationsbereitschaft bei der Bekämpfung von Steuerflucht und der Förderung einer engeren steuerlichen Koordinierung berücksichtigt werden sollten;

76.  räumt ein, dass es keine gemeinsame Definition für Steueroasen gibt; fordert bis zur Einigung über solch eine Definition auf globaler Ebene zumindest eine einheitliche europaweit vereinbarte Definition;

77.  fordert die Mitgliedstaaten angesichts der grundlegenden Bedeutung der Korruptionsbekämpfung und zum Zweck einer wirklichen Haushaltskonsolidierung auf, in ihr Strafrecht eine Bestimmung aufzunehmen, wonach bei der Durchführung von Arbeiten Korruption, die Zahlung von Bestechungsgeldern und andere Mechanismen zur Verschaffung illegaler Vorteile zur Folge haben, dass die Zahlstelle die Zahlung annulliert oder, wenn diese bereits erfolgt ist, das Zweifache des ausgezahlten Betrags zurückfordert;

Beschäftigung

78.  betont, dass neue und bessere Arbeitsplätze eine Voraussetzung für eine faire, umweltgerechte und intelligente Wachstumsstrategie sind, und fordert daher:

   die Schaffung neuer Arbeitsplätze unter gebührender Berücksichtigung der Ausgewogenheit der Geschlechter in Sektoren, die auf Innovation, Forschung und Entwicklung beruhen, zum Beispiel im Energie- und Umweltschutzsektor;
   Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der bestehenden EU-Unterstützung für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen, die die Mitgliedstaaten über den Europäischen Sozialfonds erhalten;
   Maßnahmen zur stärkeren Einbeziehung von Frauen (insbesondere durch eine kontinuierliche Ausweitung von erschwinglichen Kinderbetreuungsdiensten), älteren Arbeitnehmern (ohne dass dadurch ihre Rentenansprüche oder sozialen Rechte beeinträchtigt werden) und rechtmäßigen Einwanderern sowie zur Verringerung der Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen;
   Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der schulischen und beruflichen Bildung und die wirkungsvolle Förderung des lebenslangen Lernens und der unternehmerischen Initiative mit dem Ziel der Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Humankapitals;
   die Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Programmen zur sozialen Eingliederung für die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, wie etwa Roma und Menschen mit Behinderungen;
   nachhaltige, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten, die ein angemessenes Einkommen sichern;
   Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit;

79.  weist darauf hin, dass die Arbeitslosigkeit in jenen Mitgliedstaaten, in denen gegenwärtig finanzpolitische Sparmaßnahmen durchgeführt werden, größtenteils einem Rückgang in der Gesamtwirtschaftstätigkeit geschuldet ist, wobei eine alarmierende Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen ist; stellt fest, dass gegen die Langzeitarbeitslosigkeit dringend etwas unternommen werden muss, da sie dem langfristigen Wachstum in den jeweiligen Ländern massiv schaden und sich damit auch nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Union auswirken kann;

80.  stellt fest, dass der Arbeitsmarkt der EU infolge der gegenwärtigen Krise auch langfristig uneinheitlich bleiben könnte, wobei sich die hochqualifizierte Arbeit in den Mitgliedstaaten mit ausgeglichener Leistungsbilanz konzentriert und hohe Arbeitslosenquoten und ein Mangel an wettbewerbsfähiger Arbeit in jenen Mitgliedstaaten anzutreffen sind, die von der Krise am härtesten getroffen und auch am stärksten verschuldet sind;

81.  vertritt die Auffassung, dass es nach wie vor notwendig ist, die Frage der Unternehmensführung in Bezug auf Managementanreize für langfristige Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzugehen; schlägt vor, jährlich einen Bericht zur Bewertung der sozialen und ökologischen Verantwortung von allen börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von mehr als 50 Millionen EUR zu erstellen;

Bildungsstrategie

82.  unterstreicht die Bedeutung der Bildung im Kindesalter sowie der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung für Innovation und Wachstum und betont die Bedeutung der angemessenen Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze; betont die Notwendigkeit der Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Menschen besser mit den Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, die erforderlich sind, um höhere Beschäftigungsraten, Produktivität, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;

83.  schlägt vor, ein EU-Praktikumsprogramm analog zum Erasmus-Programm unter vollständiger Einbeziehung des privaten Sektors auf den Weg zu bringen; vertritt die Auffassung, dass ein solches Programm Cluster von Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsbildungseinrichtungen, Industrieunternehmen, Finanzinstituten und KMU sowie großen Unternehmen einschließen und Bürgern, darunter schutzbedürftigen Gruppen, den Zugang zur Ausbildung ermöglichen sollte, insbesondere den Erwerb übertragbarer Qualifikationen in der wissensbasierten Wirtschaft zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens;

84.  spricht sich nachdrücklich dafür aus, Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität der Hochschulbildung in Europa einzuführen und zu diesem Zweck unter anderem die Hemmnisse für die Mobilität der Studierenden weiter abzubauen, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern und ein stärker unternehmerisch ausgerichtetes Denken in der Gesellschaft zu fördern; schlägt vor, ein europäisches Innovationsstipendium einzuführen, das dazu beiträgt, Kenntnisse und Fähigkeiten zu fördern, die in innovativen Sektoren angewandt werden, und die Schaffung von EU-Netzen sowie die Zusammenarbeit zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass sich ein solches Stipendium an Jugendliche in Berufsausbildungsprogrammen richten würde, die in jedem Mitgliedstaat aufgelegt und gezielt umgesetzt werden;

85.  betont, dass auf europäischer und nationaler Ebene Bedingungen geschaffen werden müssen, damit die privaten und öffentlichen Sektoren ihre FuE-Investitionen erhöhen können; stellt fest, dass die Hochschulen in erster Linie aus den öffentlichen Haushalten finanziert werden, für die bereits ein Konsolidierungszwang besteht; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, sicherzustellen, dass ihr jeweiliges System der Hochschulfinanzierung darauf ausgerichtet ist, die Kapazität für technologische Entwicklung, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu fördern;

86.  ist der Auffassung, dass die öffentlichen Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung und Forschung im Zusammenhang mit der Beurteilung der mittelfristigen Haushaltsziele der Mitgliedstaaten besonders berücksichtigt werden sollten, um die Mitgliedstaaten zu größeren Investitionen in den Bildungsbereich zu ermutigen;

87.  unterstützt die Aufforderung der European University Association (EUA), die öffentlichen Investitionen in die Hochschulbildung auf 3 % des BIP anzuheben; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel bei der Beurteilung des Stabilitäts- und Wachstumspakts einer qualitativen Bewertung der betreffenden Ausgaben bedarf;

88.  fordert durch die Schaffung von Lehrstellen die Verbesserung der Ausbildung für Berufe, für die kein Hochschulabschluss erforderlich ist;

V.  Die EU überdenken: über eine europäische wirtschaftspolitische Steuerung hinaus

89.  betont, dass sich die Europäische Union an einem Scheideweg befindet: Entweder entscheiden sich die Mitgliedstaaten dafür, bei der Vertiefung der Integration zusammenzuarbeiten, oder die EU könnte aufgrund der Stagnation auf der Ebene der Beschlussfassung und der Divergenzen auf wirtschaftlicher Ebene auseinanderdriften;

90.  warnt vor den Gefahren der Zufluchtnahme zu einer zerklüfteten Union, die für Protektionismus und Populismus anfällig ist;

91.  fordert eine vertiefte demokratische politische Union, in der die Position der EU-Organe bei der Gestaltung und Umsetzung der gemeinsamen Politiken gestärkt wird; unterstreicht die Bedeutung der Stärkung der demokratischen Legitimität und Kontrolle der Union;

92.  betont, wie wichtig es ist, die Grundsätze des europäischen Projekts zu achten, nämlich die Gleichheit der Mitgliedstaaten, Solidarität, Zusammenhalt und Kooperation; verweist auf die Notwendigkeit der Wahrung dieser Grundsätze über eine wirksame Auseinandersetzung mit internen Ungleichgewichten und Bemühungen zur Erzielung einer weitgehenden Annäherung auf dem Wege der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone und denen der Nicht-Eurozone;

93.  unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Europäischen Kommission, die dem Parlament gegenüber in höherem Maße rechenschaftspflichtig ist und als wichtigste Stimme der Bürger eine entscheidende Rolle spielt, insbesondere als Forum für öffentliche grenzüberschreitende Debatten, bei denen der Ausstrahlungseffekt nationaler Entscheidungen in Bereichen wie der wirtschafts- und sozialpolitischen Steuerung berücksichtigt wird;

94.  betont, dass die wirtschaftspolitische Steuerung mit einer Angleichung der Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik unter Anwendung der Gemeinschaftsmethode organisiert und von den EU-Organen gelenkt werden muss, wobei die nationalen Parlamente umfassend einzubeziehen sind;

95.  betrachtet die neuen Rechtsvorschriften über den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und die drei europäischen Aufsichtsbehörden als ersten Schritt in die richtige Richtung, vertritt jedoch die Auffassung, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um insbesondere die direkte Aufsicht über systemrelevante Institutionen wie stark fremdfinanzierte Unternehmen auf EU-Ebene sowie die Anwendung eines einheitlichen Regelwerks sicherzustellen; betont, dass die neuen Behörden mit Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden müssen, die ihren zunehmenden Zuständigkeiten angemessen sind;

96.  vertritt die Auffassung, dass neben der Aufsicht zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität Mechanismen zur Überwachung und Vermeidung potenzielle Blasen eingerichtet werden müssen und dass in Anbetracht der makroökonomischen Herausforderungen und Ziele eine optimale Kapitalallokation sowie Investitionen in die Realwirtschaft erforderlich sind; ist ferner der Ansicht, dass zu diesem Zweck auch die Steuerpolitik als Instrument eingesetzt werden muss;

97.  fordert die Kommission auf, zusätzliche Vorschläge für die Regulierung von Finanzmarktstrukturen vorzulegen, deren Größe, systemische Integration, Komplexität oder Verflechtung die Finanzstabilität und die Fähigkeit der Regulierungsbehörden, sich ihren Forderungen zu widersetzen, gefährden können, und dabei Maßnahmen zu berücksichtigen, die es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, ihre Tätigkeiten sowie auch das Schattenbanksystem und dessen Fremdkapitalanteil zu beaufsichtigen; fordert die Kommission auf, Regulierungsoptionen wie etwa Deckelung oder Negativanreize für die Größe oder die Unternehmensformen in Erwägung zu ziehen;

98.  betont, dass die Bewältigung der staatlichen Schuldenkrise und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenz und Solidarität der EU eine Verlagerung von Zuständigkeiten und Ausgaben auf die EU erfordern, infolge dessen die nationalen Haushalte bedeutend entlastet würden, und unterstreicht die Notwendigkeit, maßgebliche Synergien zwischen den nationalen Haushaltsplänen und dem Haushaltsplan der EU herzustellen, um auf allen Ebenen eine bestmögliche Nutzung und Zuweisung der verfügbaren Finanzmittel zu ermöglichen, wobei gleichzeitig der Subsidiaritätsgrundsatz gewahrt werden muss, um starke Regionen und Staaten zu fördern;

99.  gelangt zu dem Schluss, dass die EU für die Verwirklichung der politischen Union und wirtschaftlichen Integration, die der Währungsunion entsprechen, im Einklang mit den vom Europäischen Rat vereinbarten wichtigsten Zielen, über ein ausreichendes Haushaltsvolumen verfügen muss, um den Euro dauerhaft zu festigen und für die Währung einen entsprechenden Haushaltsraum auf Ebene der politischen Organisation sicherzustellen, auf der sie ausgegeben wird;;

100.  erinnert daran, dass die Berichte im Vorfeld der Verwirklichung der Währungsunion – insbesondere der McDougall-Bericht, in dem die für die Umsetzung des Werner-Plans erforderlichen Bedingungen untersucht wurden – bestätigt haben, dass der Umfang solch eines Haushalt 2,5 bis 10 % des BNE entsprechen müsste, in Abhängigkeit davon, ob und welche Funktionen der Neuzuweisung vom Haushaltsplan der Union übernommen werden, und dass der Haushalt durch Eigenmitteln finanziert werden müsste und der Förderung von Strategien und Maßnahmen im Bereich Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Energie und Verkehr, Entwicklungszusammenarbeit und FuE dienen sollte, und dass die nationalen Haushalte entsprechend verringert würden, um für die Bürger und Unternehmen Steuerneutralität zu erzielen;

101.  betont die Notwendigkeit, zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik zu gelangen, einschließlich der Stärkung und Institutionalisierung des makroökonomischen sozialen Dialogs;

102.  erinnert daran, dass die Europäische Union ihre Legitimität aus den von ihr vertretenen demokratischen Werten, den von ihr verfolgten Zielen und den bei ihr liegenden Zuständigkeiten, Instrumenten und Institutionen bezieht; vertritt die Auffassung, dass die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration Europas für die Sicherung der Stabilität der Eurozone sowie der Union insgesamt unerlässlich ist, was weitere Entwicklungen erfordert in Bezug auf die Vertretung der Eurozone nach außen, die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit über die Körperschaftsteuer, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung, mögliche gegenseitige Ausgabe von staatlichen Schuldtiteln und Eurobonds zur Förderung der Haushaltsdisziplin, die Kreditaufnahmekapazität der EU, ein besseres Gleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik, Eigenmittel für den EU-Haushalt sowie die Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments;

103.  ist der Auffassung, dass politische Entscheidungen zur wirtschaftspolitischen Steuerung die auf EU-Ebene eingegangenen Verpflichtungen, die den Zielen und Interessen aller Mitgliedstaaten entsprechen, nicht gefährden sollten, und dass solche Entscheidungen im Vertrag verankert und unter vollständiger Einbeziehung der Europäischen Kommission und des Parlaments umgesetzt werden sollten, die gleichzeitig auch die Kontrolle ausüben;

104.  fordert eine umfassende Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen, denen die Union gegenübersteht, wobei eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung von grundlegender Bedeutung für die Vorgehensweise ist; fordert zudem die unverminderte und entschlossene Fortsetzung der Bemühungen um eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, ein nachhaltiges Wachstum, die Förderung von Strukturreformen sowie die Instandsetzung des Bankensektors; nimmt den vom Rat vorgeschlagenen Euro-Plus-Pakt als ein Element des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung zur Kenntnis, das zwischen dem Parlament und dem Rat verhandelt wird;

105.  fordert, dass der Euratom-Vertrag durch eine Europäische Energiegemeinschaft ersetzt wird;

106.  vertritt die Auffassung, dass diese miteinander verknüpften Fragen – neben den erforderlichen Vertragsänderungen für den Stabilitätsmechanismus – im Rahmen eines Konvents nach Artikel 48 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union behandelt werden sollten;

107.  ist der Ansicht, dass es andernfalls notwendig sein wird, zu einer verstärkten Zusammenarbeit nach Artikel 329 AEUV überzugehen, um eine demokratische und effiziente Funktionsweise der Eurozone zu gewährleisten;

108.  erinnert daran, dass die europäische Antwort auf die Krise auf einer vertieften europäischen Integration, der Anwendung der Gemeinschaftsmethode, der Festigung des interparlamentarischen und sozialen Dialogs, der Stärkung des Wohlfahrtsstaates durch die Förderung der sozialen Eingliederung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum beruhen und darüber hinaus durch die weitere Ausrichtung auf die soziale Marktwirtschaft und ihre Werte als grundlegendes Ziel der Europäischen Union geprägt sein muss, damit alle Bürger für das europäische Projekt eintreten, das auf den in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten beruht;

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109.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Vorsitzenden der Eurogruppe, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern zu übermitteln.

(1) ABl. C 230 E vom 26.8.2010, S. 11.
(2) ABl. C 257 E vom 24.9.2010, S.211.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0376.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0080.
(5) Eurostat, Statistik kurz gefasst, 9/2010, Bevölkerung und soziale Bedingungen http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-SF-10-009/EN/KS-SF-10-009-EN.PDFund Europäische Kommission, Beschäftigung in Europa 2010 (http://ec.europa.eu/employment_social/eie/executive_summarys_en.html#top).
(6) Europäische Kommission, Auswirkungen der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise auf das Produktionspotential, Occasional Papers 49, Juni 2009, Tabelle V, Seite 33 (http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication15479_en.pdf).
(7) Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (ABl. L 96 vom 12.04.2003, S. 16)
(8) Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1).
(9) IMF Staff Position Noteposition, 19. Februar 2010, SPN/10/04, Kapitalzuflüsse: Die Rolle der Unternehmen.

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