Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr für aktives Altern (2012) (KOM(2010)0462 – C7-0253/2010 – 2010/0242(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0462),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0253/2010),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Haushaltsausschusses zu der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Oktober 2010(1),
– nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Mai 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf die Artikel 55 und 38 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0061/2011),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Juli 2011 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012)
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 940/2011/EU.)
ANHANG
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bezüglich der Haushaltsmittel
Gemäß Artikel 8 beläuft sich der Finanzrahmen für die Durchführung des Europäischen Jahres auf mindestens 5 000 000 Euro. 2,3 Millionen Euro werden aus dem Haushalt 2011 zugewiesen – ohne die verfügbaren Spielräume zu nutzen –, insbesondere um Kommunikationsaktivitäten und EU-Konferenzen für das Europäische Jahr zu finanzieren, und mindestens 2,7 Millionen Euro, die aus den verfügbaren Mitteln – ohne Nutzung der verfügbaren Spielräume – neu priorisiert werden, werden vorgesehen und in einer Haushaltslinie im Haushaltsentwurf 2012 ausgewiesen.