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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/0278(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0180/2011

Eingereichte Texte :

A7-0180/2011

Aussprachen :

PV 22/06/2011 - 16
PV 22/06/2011 - 18
CRE 22/06/2011 - 16
CRE 22/06/2011 - 18

Abstimmungen :

PV 23/06/2011 - 12.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 28/09/2011 - 4.9
CRE 28/09/2011 - 4.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0290
P7_TA(2011)0422

Angenommene Texte
PDF 212kWORD 41k
Mittwoch, 28. September 2011 - Straßburg
Haushaltspolitische Überwachung im Euroraum ***I
P7_TA(2011)0422A7-0180/2011
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum (KOM(2010)0524 – C7-0298/2010 – 2010/0278(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0524),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 121 und 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0298/2010),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),

–  gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0180/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 150 vom 20.5.2011, S. 1.
(2) ABl. C 218 vom 23.7.2011, S. 46.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 23. Juni 2011 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P7_TA(2011)0290).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 28. September 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet
P7_TC1-COD(2010)0278

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1173/2011.)


ANHANG

Erklärung der Kommission

Bis Ende 2011 beabsichtigt die Kommission, in Übereinstimmung mit Artikel [13 Absatz 4] der Verordnung über die Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Schaffung eines Systems zur gemeinschaftlichen Herausgabe europäischer Staatsanleihen (europäischer Schuldtitel) unter gesamtschuldnerischer Haftung vorzulegen. Diese europäischen Schuldtitel würden darauf abzielen, die Haushaltsdisziplin zu stärken und die Märkte im Euroraum zu stabilisieren sowie den Anstieg der Liquidität zu nutzen, damit vermieden wird, dass die Mitgliedstaaten mit dem besten Rating unter höheren Zinsen leiden. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt.

Im Rahmen ihres ersten gemäß [Artikel 13] vorgesehenen Berichts an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung dieser Verordnung beabsichtigt die Kommission, die Funktion jeglicher dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität folgenden Mechanismen für den Berichtszeitraum zu überprüfen. Mit dieser Überprüfung wird der Beitrag dieses Mechanismus zur Erhaltung der finanziellen Stabilität des Euroraums als Ganzes, zur Erhöhung der Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten und zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung sowie zur Koordinierung auf EU-Ebene bewertet. Außerdem werden mit dieser Überprüfung die Wirksamkeit der dem genannten Mechanismus zu Grunde liegenden institutionellen Regelungen und der mögliche Nutzen in Bezug auf Effektivität, Effizienz und Verantwortlichkeit verschiedener institutioneller Regelungen bewertet werden.

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