Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2010/0064(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0294/2011

Eingereichte Texte :

A7-0294/2011

Aussprachen :

PV 26/10/2011 - 15
CRE 26/10/2011 - 15

Abstimmungen :

PV 27/10/2011 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0468

Angenommene Texte
PDF 212kWORD 51k
Donnerstag, 27. Oktober 2011 - Straßburg
Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie ***I
P7_TA(2011)0468A7-0294/2011
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2011 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (KOM(2010)0094 – C7-0088/2010 – 2010/0064(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0094),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 82 Absatz 2 und 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0088/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. September 2010(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 29. Juni 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0294/2011),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 138.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Oktober 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates
P7_TC1-COD(2010)0064

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/93/EU.)


ANHANG

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

In der Erwägung, dass eine im „realen Leben“ („off-line“) für sexuelle Zwecke vollzogene Kontaktaufnahme zu Kindern in der vorsätzlichen Manipulierung eines Kindes, das das Alter sexueller Mündigkeit nicht erreicht hat, durch Reden, Schreiben, audio-visuelles Material oder durch entsprechende Darbietungen besteht, um ihn oder sie zum Zweck der Begehung einer der Straftaten gemäß Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie zu treffen,

in der Erwägung, dass eine im „realen Leben“ für sexuelle Zwecke vollzogene Kontaktaufnahme zu Kindern bereits durch das nationale Recht der Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise geahndet wird, entweder als Versuch, als vorbereitende Tat oder als eine besondere Form des sexuellen Missbrauchs;

fordern das Europäische Parlament und der Rat die Mitgliedstaaten auf, ihre strafrechtlichen Bestimmungen betreffend die im „realen Leben“ für sexuelle Zwecke vollzogene Kontaktaufnahme zu Kindern gründlich zu überprüfen und erforderlichenfalls ihr Strafrecht in Bezug auf jegliche in dieser Hinsicht möglicherweise noch bestehenden Rechtslücken zu verbessern sowie zu korrigieren.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen