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Verfahren : 2011/2052(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0370/2011

Eingereichte Texte :

A7-0370/2011

Aussprachen :

PV 15/11/2011 - 5
CRE 15/11/2011 - 5

Abstimmungen :

PV 15/11/2011 - 7.19
CRE 15/11/2011 - 7.19
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0495

Angenommene Texte
PDF 326kWORD 144k
Dienstag, 15. November 2011 - Straßburg
Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung
P7_TA(2011)0495A7-0370/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (2011/2052(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 3 Absatz 3, und auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 9, 148, 160 und 168,

–  gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 16, 21, 23, 24, 25, 30, 31 und 34,

–  unter Hinweis auf die geänderte Europäische Sozialcharta, insbesondere Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung), Artikel 31 (Recht auf Wohnraum) und Artikel 16 (Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1098/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ vom 8. Juni 2010 zum Thema „Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit in allen Politikbereichen: Solidarität im Gesundheitswesen“(4),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 6. Dezember 2010 zum Thema „Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Gemeinsam die Armut bekämpfen – 2010 und darüber hinaus“(5),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ vom 7. März 2011(6),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz vom 15. Februar 2011 zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Leitinitiative der Strategie „Europa 2020“(7),

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Sozialschutz vom 10. Februar 2011 mit dem Titel „Bewertung der sozialen Dimension der Strategie Europa 2020“(8),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“(9),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung(10),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung(11),

–  in Kenntnis der Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen(12),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU' (KOM(2009)0567),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union“ (KOM(2010)0573),

–  unter Hinweis auf die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa (KOM(2010)0636),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (KOM(2011)0173),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2001 zum Internationalen Tag der Armutsbekämpfung der Vereinten Nationen(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und der Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu EU 2020(17),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020(18),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen(19),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 8. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der Integrierten Leitlinien zu Europa 2020(20),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen(21),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa(22),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2011 zu dem Grünbuch mit dem Titel „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“(23),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur Frauenarmut in der Europäischen Union(24),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Rolle der Frauen in einer alternden Gesellschaft(25),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu der Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union(26),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zur EU-Strategie zur Integration der Roma(27),

–  unter Hinweis auf seine Erklärungen vom 22. April 2008 zur Beendigung der Obdachlosigkeit(28) und vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit(29),

–  unter Hinweis auf die Schlussempfehlungen der Europäischen Konsenskonferenz zum Thema Obdachlosigkeit vom 9. und 10. Dezember 2010,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14.September 2011 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit(30),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(31),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter 2011–2020(32),

–  in Kenntnis der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 (KOM(2010)0491),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise(33),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zur Zukunft der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse(34),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2010 zu Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen(35),

–  unter Hinweis auf die Eurostat-Veröffentlichung 2010 mit dem Titel „Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – Ein statistisches Porträt der Europäischen Union 2010“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (KOM(2010)0758),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0370/2011),

Zahlenangaben

A.  in der Erwägung, dass 116 Millionen Personen in der Europäischen Union armutsgefährdet sind und dass 42 Millionen (8 %) „gravierender materieller Deprivation ausgesetzt sind und sich eine Reihe von Gütern nicht leisten können, die in Europa Voraussetzung für einen angemessenen Lebensstandard sind“(36) ; in der Erwägung, dass Armut auf unannehmbare Weise die ungleiche Verteilung der Reichtümer, der Einkommen und der Ressourcen innerhalb einer gedeihenden EU-Wirtschaft widerspiegelt; in der Erwägung, dass die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, am stärksten von der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise betroffen sind, in der Erwägung, dass Beschäftigung und Sozialschutz von den bereits ergriffenen oder noch zu ergreifenden Sparmaßnahmen in der Europäischen Union unberührt bleiben müssen, damit sich die Situation bedürftiger Menschen insbesondere aufgrund von Mittelkürzungen in den Bereichen öffentliche Dienste und Sozialleistungen nicht weiter verschärft und Millionen Menschen vor Arbeitslosigkeit, Unsicherheit und Armut bewahrt bleiben, die bisher in der Lage waren, mit ihrer Arbeit oder ihrer Altersrente ihr Überleben oder ihren Lebensunterhalt und ihre Existenz zu sichern, in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten, denen bedürftige Menschen gegenüberstehen, aufgrund der Verschärfung der Auflagen und Sanktionen in Bezug auf Unterstützungsmaßnahmen im sozialen Bereich als Reaktion auf die Krise weiter zunehmen, während nur wenige menschenwürdige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen; in der Erwägung, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich im Zuge der Krise immer weiter öffnet;

Verletzung der Grundrechte

B.  in Erwägung der neuen Strategie der Kommission zur Umsetzung der Grundrechtecharta, die vor allem einen verbesserten Zugang der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu den Grundrechten umfasst; in der Erwägung, dass diese Charta in allen ihren Punkten einzuhalten ist und dass große Armut eine Menschenrechtsverletzung und einen schweren Angriff auf die Menschenwürde darstellt; in der Erwägung, dass das zentrale Ziel der Einkommensstützungssysteme darin bestehen muss, ein Leben ohne Armut und in Würde zu ermöglichen;

Nicht erfüllte Zusagen

C.  in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung im Zeitraum von 2000 bis 2008 trotz der Zusagen der Union betreffend das auf dem Gipfel von Lissabon vom 23. bis 24. März 2000 gesetzte Ziel der Beseitigung von Armut in der EU bis 2010 und die Vereinbarung des Europäischen Rates von Nizza vom 7. bis 9. Dezember 2000 über zu erreichende Fortschritte zugenommen und neue Gesellschaftsgruppen erfasst haben; in der Erwägung, dass Armut und Ausgrenzung nur dann verringert werden können und integratives Wachstum nur dann erreicht werden kann, wenn gegen Ungleichheiten und Diskriminierung vorgegangen und dafür gesorgt wird, dass sich die einzelstaatlichen Volkswirtschaften entfalten können und Solidarität mit den schwächsten Gruppen der Gesellschaft geübt wird, d. h. wenn der Wohlstand eines Landes gerecht und angemessen verteilt wird;

D.  in der Erwägung, dass von Armut unmittelbar ländliche Gebiete und insbesondere Kleinbetriebe und junge Landwirte betroffen sind, die durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sowie durch starke Schwankungen bei den Rohstoffpreisen gefährdet sind;

Minus 20 Millionen

E.  in der Erwägung, dass im Rahmen der fünf großen Ziele der Strategie Europa 2020 das weiche, d.h. nicht mit Sanktionsmöglichkeiten verknüpfte Ziel verfolgt wird, die Anzahl der armutsgefährdeten Personen auf der Basis von drei durch die Mitgliedstaaten festgelegten Indikatoren (Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers, Index der gravierenden materiellen Deprivation und Prozentsatz von Menschen, die in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung oder in einem von Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalt leben) um 20 Millionen zu senken; in der Erwägung, dass mit diesem Ziel, obgleich in seinem Rahmen die Bedeutung der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung anerkannt wird, angesichts der 116 Millionen Personen, die armutsgefährdet sind, und der 42 Millionen Personen, die gravierender materieller Deprivation ausgesetzt sind, von Beginn an Millionen Menschen in Europa ihrem Schicksal überlassen werden, was das Risiko von Schwelleneffekten einschließt und dazu führt, dass die Schwächsten in den auf quantitative Ergebnisse ausgerichteten politischen Strategien nicht berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen stets mit den schwierigsten Sachverhalten begonnen werden sollte, damit die entsprechenden Probleme auch tatsächlich gelöst werden; in der Erwägung, dass die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung eine der sieben Leitinitiativen der Strategie EU 2020 darstellt;

F.  in Erwägung der zunehmenden sozialen Ungleichheiten in einigen Mitgliedstaaten vor allem infolge der wirtschaftlichen Ungleichheit bei der Verteilung von Einkommen und Reichtum, der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der damit verbundenen sozialen Unsicherheit und des ungleichen Zugangs zu sozialer Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Justiz u. a., die zu den sozialen Aufgaben des Staates gehören;

Beziehung von Wirtschaft und Armut

G.  in der Erwägung, dass die Armut, die in den EU-Mitgliedstaaten seit sehr vielen Jahren groß ist, sich immer spürbarer auf die Wirtschaft auswirkt, dem Wachstum schadet, die Defizite der öffentlichen Haushalte steigen lässt und die europäische Wettbewerbsfähigkeit mindert; in der Erwägung, dass dadurch wiederum Armut und Arbeitslosigkeit zunehmen, wobei jeder dritte Arbeitslose von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist und sich die Situation in wirtschaftsschwächeren Ländern noch schwieriger gestaltet; in der Erwägung, dass die Wahrung der sozialen Rechte in der Europäischen Union bei der Armutsbekämpfung eine wesentliche Rolle spielt;

H.  in der Erwägung, dass Armut mit einer Menschenrechtsverletzung gleichzusetzen und ein Hinweis darauf ist, dass es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um die in Artikel 3 Absatz 5 EUV genannten Ziele zu erreichen;

I.  in der Erwägung, dass es intelligenter Sparmaßnahmen bedarf, durch die antizyklische Investitionen in die großen politischen Prioritäten ermöglicht werden;

J.  in der Erwägung, dass die Verabschiedung von Strukturreformen unerlässlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Armut sicherzustellen;

Armut hat viele Dimensionen

K.  in der Erwägung, dass Armut ein multidimensionales Phänomen ist, das ein integriertes Vorgehen erfordert, in dessen Rahmen die verschiedenen Lebensphasen und die vielfältigen Bedürfnisse der betroffenen Personen berücksichtigt werden müssen sowie der Zugang zu Rechten, Ressourcen und Dienstleistungen sicherzustellen ist, wie in den gemeinsamen Zielen der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung (2006) festgehalten wurde, um Grundbedürfnisse zu decken und soziale Ausgrenzung zu verhindern;

L.  in der Erwägung, dass durch das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung (2010) das Bewusstsein der Öffentlichkeit geschärft und das politische Engagement erhöht wurde;

Menschenwürdige Arbeit/Mittellose Arbeitnehmer

M.  in der Erwägung, dass die Betroffenen allein durch Wachstum und – selbst hochwertige – Beschäftigung nicht aus der Armut geführt werden können, dass die Segmentierung des Arbeitsmarktes zugenommen hat und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen insbesondere im Zuge der Finanzkrise drastisch verschlechtert haben; in der Erwägung, dass die Anzahl der unsicheren Arbeitsverhältnisse drastisch zunimmt und diese bekämpft werden müssen, und dass das Bewusstsein für das Phänomen von Erwerbstätigen, die von Armut betroffen sind, in den vergangenen Jahren zwar zugenommen hat, aber nach wie vor als Problem nicht ausreichend angegangen wird, um den damit verbundenen Herausforderungen für unsere Gesellschaften zu begegnen; in der Erwägung, dass 8 % der Arbeitnehmer trotz Erwerbstätigkeit unter Armut leiden und 22 % der armutsgefährdeten Personen einer Beschäftigung nachgehen, was einem starken Anstieg an Betroffenen gleichkommt(37) ; in der Erwägung, dass der Zugang zu menschenwürdigen und einheitlichen Arbeitsbedingungen einen wichtigen Fortschritt für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung isolierter Familien und Personen darstellt;

N.  in der Erwägung, dass dennoch Personen mit geringem Bildungsniveau oder ohne Ausbildung stärker von Arbeitsmarktrisiken, unsicheren Arbeitsverhältnissen mit niedriger Bezahlung und Armut bedroht sind;

Obdachlose

O.  in der Erwägung, dass Obdachlosigkeit eine der extremsten Formen von Armut darstellt und ein Problem ist, das nach wie vor in allen EU-Mitgliedstaaten besteht; in der Erwägung, dass es in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus verschiedenen Gründen viele Obdachlose gibt und daher spezielle Maßnahmen für deren soziale Eingliederung vonnöten sind; in der Erwägung, dass einer Eurobarometer-Studie zufolge fast ein Viertel der Europäer der Auffassung ist, dass die zu hohen Preise für angemessenen Wohnraum eine der Hauptursachen für Armut sind und fast neun von zehn Europäern der Meinung sind, dass Armut den Zugang zu angemessenem Wohnraum behindert; in der Erwägung, dass der Kontaktverlust der öffentlichen Behörden zu Bürgern, die ihre Wohnung verlieren, nicht nur für mögliche Hilfsmaßnahmen zugunsten letzterer von Nachteil ist, sondern auch als Hinweis darauf gewertet werden kann, dass der Prozess der Ausgrenzung des Einzelnen bereits extreme Ausmaße angenommen hat;

P.  in der Erwägung, dass Armut auch durch die Zugänglichkeit und Qualität von Sozialleistungen in den Bereichen Gesundheit, Kultur, Wohnraum und Bildung beeinflusst wird;

Q.  in der Erwägung, dass Wohnraummangel oder nicht menschenwürdiger Wohnraum einen schweren Angriff auf die Menschenwürde darstellt und schwerwiegende Auswirkungen auf alle weiteren Rechte mit sich bringt;

Warenkorb der grundlegenden Güter und Dienstleistungen

R.  in der Erwägung, dass die Armutsschwelle, deren Definition bei 60 % des jeweiligen nationalen Medianeinkommens liegt, zwar einen nützlichen und notwendigen Indikator der relativen Armut darstellt, dieser aber um andere Indikatoren wie das Konzept und die Berechnung eines „Warenkorbs“ der grundlegenden Güter und Dienstleistungen auf nationaler Ebene (der allerdings nur eine Zwischenlösung für die spezifischen Probleme von Personen, die von Armut betroffen sind, darstellt) und die vom Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ im Juni 2010 festgelegten Indikatoren (Armutsrisiko, materielle Armut und Haushalte mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung) ergänzt werden muss, um den Bedarf an staatlichen Maßnahmen aufzuzeigen;

Sozialschutz

S.  in der Erwägung, dass der Sozialschutz einschließlich der Mindestlohnsysteme ein grundlegendes Element moderner Demokratien darstellt, mit dem das Menschenrecht auf soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft sichergestellt wird, und der als Wirtschaftsstabilisator, der zur Begrenzung der Auswirkungen von Krisen beiträgt, sowie als Mittel, durch das eine lebenslange Umverteilung stattfinden kann, in deren Rahmen der Schutz vor sozialen Risiken und die Vorbeugung von Armut und sozialer Ausgrenzung gewährleistet wird, eine Schlüsselrolle spielt;

T.  in der Erwägung, dass sich die Fälle von Nichtinanspruchnahme der Sozialleistungen den Angaben der OECD zufolge auf 20–40 % der Leistungen belaufen;

Gesundheit

U.  in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung eine Schlüsselkomponente für den Gesundheitszustand(38), die Lebensbedingungen und die Lebenserwartung darstellen, was insbesondere für die Auswirkungen von Kinderarmut auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern gilt, und dass die Unterschiede, die zwischen den wohlhabenden und den armen Bevölkerungsgruppen in Bezug auf einen erschwinglichen Zugang zu Gesundheitsdiensten wie auch in Bezug auf Einkommen und Wohlstand bestehen, weiterhin erheblich sind und in manchen Bereichen sogar noch größer werden;

V.  in der Erwägung, dass bestimmte Gruppen der Gesellschaft, wie beispielsweise Alleinerziehende, ältere Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose, zu den schutzbedürftigsten armutsgefährdeten Personen gehören;

W.  in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung einen Eckpfeiler der Grundrechte bildet, und dass dies auch für die soziale Herkunft gelten sollte;

Senioren

X.  in der Erwägung, dass die Anzahl der betreuungsbedürftigen Personen angesichts unserer alternden Gesellschaft in naher Zukunft deutlich zunehmen wird; in der Erwägung, dass ältere Menschen und insbesondere ältere Frauen aufgrund sinkender Einkünfte durch den Renteneintritt sowie aufgrund anderer Gegebenheiten, wie z. B. physische Abhängigkeit, Einsamkeit und soziale Ausgrenzung, in mehreren Ländern einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als die Allgemeinheit; in der Erwägung, dass die Auflösung der sozialen Beziehungen zwischen den Generationen in der heutigen Gesellschaft ein ernsthaftes Problem darstellt;

Y.  in der Erwägung, dass die Rentenpolitik ein wesentliches Element im Kampf gegen die Armut darstellt;

Geschlecht

Z.  in der Erwägung, dass Frauen durch unterschiedliche Faktoren wie z. B. geschlechtsspezifische berufliche Benachteiligung, die sich in den weiterhin bestehenden Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern und den sich hieraus ergebenden unterschiedlich hohen Renten ausdrückt, aber auch von Unterbrechungen der Berufstätigkeit zum Zwecke der Versorgung pflegebedürftiger Personen und diskriminierenden Einstellungspraktiken herrühren, stärker gefährdet sind als andere Gruppen; in der Erwägung, dass zwar 76 % der Männer in Europa berufstätig sind, jedoch nur 63 % der Frauen; in der Erwägung des Mangels an Netzwerken und konkreten Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und insbesondere des Mangels an erschwinglichen Unterstützungsdiensten;

AA.  in der Erwägung, dass sich Armut unterschiedlich auf in Armut lebende Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen auswirkt, da Frauen und Mädchen oftmals größere Schwierigkeiten haben, Zugang zu geeigneten Sozialleistungen und angemessenem Einkommen zu erhalten;

AB.  in der Erwägung, dass die Plattform den geschlechtsspezifischen Faktoren von Frauen und Männern nicht Rechnung trägt und dass das Phänomen der Feminisierung der Armut nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wird;

AC.  in der Erwägung, dass die Auswirkungen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf das Lebenseinkommen darauf hindeuten, dass Frauen niedrigere Renten beziehen werden und folglich stärker als Männer von dauerhafter und extremer Armut betroffen sind, was durch folgende Zahlen verdeutlicht wird: 22 % der Frauen im Alter ab 65 Jahren sind armutsgefährdet, verglichen mit 16 % der Männer;

AD.  in der Erwägung, dass 20 % der Kinder armutsgefährdet sind, während dieser Prozentsatz in der europäischen Gesamtbevölkerung bei 17 % liegt, und dass einkommensschwache Familien zu den am stärksten armutsgefährdeten Gruppen gehören;

AE.  in der Erwägung, dass die Familienpolitik im Rahmen der Politik zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung von wesentlicher Bedeutung ist;

AF.  in der Erwägung, dass die ersten Anzeichen für einen Schulabbruch als wichtige Signale für die zyklische Wiederkehr der Armut zu werten sind;

Jugendliche

AG.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen in der Europäischen Union, die ohnehin höher ist als die Quote anderer Altersgruppen, seit der Krise weiter auf über 20 % gestiegen ist und in allen Mitgliedstaaten einen kritischen Wert erreicht hat, womit bereits für sehr junge Menschen ein Armutsrisiko besteht; in der Erwägung, dass diese Situation schnelle Antworten auf politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ebene erfordert; in der Erwägung, dass der Fachkräftemangel aufgrund des Zusammenhangs zwischen dieser Situation und dem demographischen Wandel weiter zunehmen wird; in Erwägung der Schlüsselrolle, die die Berufsausbildung zur Förderung der Eingliederung niedrig qualifizierter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt spielen kann; in der Erwägung, dass es nicht immer möglich ist, der Armut durch Berufstätigkeit zu entgehen, und dass Jugendliche besonders anfällig sind, in die Kategorie der von Armut betroffenen Erwerbstätigen zu fallen;

Migranten

AH.  in der Erwägung, dass Migranten und ethnische Minderheiten zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmern gehören und in hohem Maße von der Wirtschaftskrise und daher auch von verstärkter Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, da sie aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Qualifikation häufig unsicheren Arbeitsverhältnissen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmern dieselben Arbeitsbedingungen, Löhne, Ausbildungsmöglichkeiten und Sozialleistungen gewährt werden müssen wie Staatsangehörigen des Landes, in dem sie ihre Berufstätigkeit ausüben;

AI.  in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderung, deren Armutsquote 70 % über dem Durchschnitt liegt, im Mittelpunkt einer Strategie stehen müssen, die darauf ausgerichtet ist, den Mehrwert hervorzuheben, der durch ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt entsteht;

Roma

AJ.  in der Erwägung, dass ein bedeutender Teil der europäischen Roma am Rande der Gesellschaft steht, unter beklagenswerten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen lebt und häufig schwerwiegender Diskriminierung und Segregation in allen Lebensbereichen ausgesetzt ist, wie auch andere ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen;

AK.  in der Erwägung, dass die zunehmende Armut in der EU derzeit durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie stark gestiegene Nahrungsmittelpreise im Zusammenhang mit kaum vorhandenen Nahrungsmittelüberschüssen in der EU noch verstärkt wird und gegenwärtig 43 Millionen Menschen von Ernährungsarmut bedroht sind; in der Erwägung, dass die 1987 eingeführte Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union derzeit Nahrungsmittelhilfe für 13 Millionen unter Armut leidende Menschen in 19 Mitgliedstaaten gewährleistet und dass die Verteilungsketten etwa 240 Lebensmittelbanken und karitative Verbände umfassen; in der Erwägung, dass die EU-Nahrungsmittelhilfe für die Bedürftigsten in Anbetracht der gestiegenen Abhängigkeit des Interventionssystems von Marktkäufen durch das kürzlich erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache T-576/08, in dem die Beschaffung von Nahrungsmitteln am Markt für das oben genannte System für rechtswidrig erklärt wird, gefährdet ist; in der Erwägung, dass die Nichtigerklärung des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 durch den EuGH im Jahr 2012 und den Folgejahren unmittelbare nachteilige Auswirkungen auf das System zu haben und zu einem abrupten Ende der Nahrungsmittelhilfe für die Bedürftigsten in den 19 Mitgliedstaaten zu führen droht;

AL.  in der Erwägung, dass die Kosten für Wohnraum und Energie, die einen wesentlichen Anteil der Ausgaben eines Haushalts ausmachen, im vergangenen Jahrzehnt gestiegen und als wichtige Faktoren der Armutsgefährdung zu werten sind;

AM.  in der Erwägung, dass pflegende Angehörige den größten Teil der Pflegearbeit in der EU leisten;

AN.  in der Erwägung, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, der Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen wie Abhebung, Überweisung oder dem Einzugsermächtigungsverfahren verwehrt bleibt, wodurch sich ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft stark erschwert;

Beteiligung

1.  fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft und alle beteiligten Akteure, wie nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Sozialwirtschaft, Dienstleister, Experten für soziale Innovation und die Sozialpartner sowie auch Personen, die von Armut betroffen sind, zusammen mit den Verbänden, innerhalb derer sie sich frei äußern können und die über Erfahrung und Fachkenntnis verfügen, auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene stärker in die Ausarbeitung einer EU-Strategie einzubeziehen, insbesondere durch den Aufbau nationaler Plattformen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung in allen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden und den europäischen Organen, insbesondere dem Europäischen Parlament, zu stärken; vertritt die Auffassung, dass die Synergieeffekte sämtliche Akteure, auch die KMU und die Unternehmern, umfassen sollten; fordert, Zusammenkünfte von Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, auf die nationale Ebene auszudehnen, ihre Beteiligung und ihren Beitrag zum jährlichen Konvent zum Thema Armut und soziale Ausgrenzung zu formalisieren und zu den dabei entwickelten Empfehlungen angemessene und regelmäßige Folgemaßnahmen zu treffen;

2.  fordert die Europäische Kommission auf, eine lenkende und koordinierende Rolle zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der bestehenden Aufgaben und im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu übernehmen, die notwendige Solidarität und technische Hilfe zu gewähren und dabei stets zu berücksichtigen, dass die Verantwortung für die Bekämpfung der Armut hauptsächlich auf nationaler Ebene liegt;

3.  fordert, dass die Plattform zur Bekämpfung der Armut auch dem europaweiten Zusammenschluss einzelstaatlicher Organisationen der am meisten von Armut gefährdeten Gruppen, die noch keinem Zusammenschluss angehören, dient;

Gemeinsame Schulungen

4.  fordert die Veranstaltung von Seminaren zur Sensibilisierung für das Problem der Armut, die sich an die EU-Institutionen und die einzelstaatlichen Regierungen richten und von Organisationen durchgeführt werden, die konkrete Erfahrungen im Bereich der Armutsbekämpfung gesammelt haben, und setzt sich für den Versuch gemeinsamer Schulungen zu Fragen der Armut und der sozialen Ausgrenzung ein, die sich an EU-Bedienstete und Personen mit persönlicher praktischer Erfahrung im Bereich der Armutsbekämpfung richten;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das kulturelle Erbe für alle Gesellschaftsgruppen zugänglich zu machen und einer Kürzung der Mittel in diesem Bereich vorzubeugen, der soziale Integration gewährleistet und hochwertige Arbeitsplätze bietet;

6.  betont die entscheidende Rolle von Freiwilligenarbeit und aktiver Bürgerbeteiligung als Instrumente für den Zusammenhalt und die Bekämpfung wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener Ungleichheiten, indem die Bürger ermutigt werden, sich durch Sport, Kultur, Kunst sowie soziales und politisches Engagement am öffentlichen Leben zu beteiligen;

7.  fordert, dass der Zugang benachteiligter Personen zu Mobilitätsprogrammen in den Bereichen Bildung und Arbeit gewährleistet wird und für diese Programme mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass mit der Initiative „Jugend in Bewegung“ die Mobilität aller Auszubildenden, Praktikanten und Studenten und die Anerkennung der auf nicht formale bzw. informelle Weise erworbenen beruflichen Fähigkeiten gefördert werden sollten;

8.  befürwortet im Einklang mit der „Digitalen Agenda für Europa“ auch generationenübergreifende Initiativen zur Verringerung der für benachteiligte Personen bestehenden digitalen Kluft, indem ihnen der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht wird;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unterweisung in den neuen Technologien bereits in den frühesten Stadien des Bildungssystems zu unterstützen;

Evaluierungsmechanismus

10.  fordert die Einrichtung eines kritischen und kontinuierlichen Evaluierungsmechanismus unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, der auf präzisen Indikatoren für die einzelstaatliche sowie die europäische Ebene beruht und mit dem die vielfältigen Dimensionen der Armut sowie die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung unter Berücksichtigung von Geschlecht und Alter und seiner Umsetzung im Rahmen von Teilzielen durch die Mitgliedstaaten bewertet werden, da die fehlende genaue Definition des Begriffs „Armut“ den Mitgliedstaaten zu viel Ermessensspielraum lässt und so die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen besteht; fordert die Kommission auf, die einzelstaatlichen und europäischen Indikatoren für die Vergleichbarkeit der nationalen Statistiken zum Thema Armut von gefährdeten Personen zu verbessern und in Zusammenarbeit mit Eurostat genauere Statistiken zu erstellen, und zwar im Rahmen eines ausführlichen Überblicks über Armut und soziale Ausgrenzung, aus dem insbesondere die Anzahl jener Personen hervorgeht, die über ein Einkommen verfügen, das zwischen 50 % und 40 % des Medianeinkommens liegt, und auf dieser Grundlage jährlich eine Bewertung der Armut in der EU vorzunehmen, wobei der statistische Ansatz durch einen qualitativen und partizipativen Ansatz ergänzt werden sollte; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die politischen Maßnahmen allen und nicht nur denjenigen zugutekommen, die sich knapp oberhalb der Armutsschwelle befinden;

11.  fordert, dass sich die Kommission/Eurostat einen umfassenden Überblick über die Armut und die soziale Ausgrenzung verschaffen und die Statistiken unter Verfolgung eines nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten qualitativen und partizipativen Ansatzes erstellen, um das Problem der Armut bei älteren Frauen hervorzuheben; hofft, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, sobald es voll funktionsfähig ist, zur Lösung des Problems fehlender systematischer und vergleichbarer sowie nach Geschlechtern aufgeschlüsselter Daten beitragen wird;

12.  fordert die Entwicklung von Indikatoren auf europäischer Ebene, um die nationalen Statistiken zum Thema Armut zu verbessern und um zu erreichen, dass diese vergleichbar sind;

13.  fordert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise die sofortige Erarbeitung einer ausführlichen und aktualisierten Studie zur Anzahl der in Armut lebenden und in den kommenden Monaten von Armut bedrohten Menschen;

14.  fordert die Kommission auf, einen Jahresbericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung auszuarbeiten und dem Europäischen Parlament vorzulegen;

Die horizontale Sozialklausel

15.  fordert die Kommission auf, die horizontale Sozialklausel in ihrer korrekten Form gemäß Artikel 9 AEUV umfassend zu berücksichtigen, dem zufolge die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung trägt, und fordert sie auf, die Rolle der Plattform in Bezug auf die Bewertung der Umsetzung dieses Artikels näher zu erläutern; fordert eine Vertiefung der sozialen Folgenabschätzung der gemeinschaftlichen Maßnahmen, auch wenn sie nicht von der Europäischen Kommission, sondern vom Europäischen Rat eingeleitet wurden, wie beispielsweise der Euro-Plus-Pakt; vertritt die Auffassung, dass eine solche Vertiefung bei der Anwendung dieser Klausel dazu beitragen wird, ein Wettrennen um niedrigere Sozialstandards in Europa zu verhindern und ein gemeinsames Sozialsystem zu entwickeln; fordert, dass diese soziale Folgenabschätzung in Zusammenarbeit mit den Verbänden erstellt wird, die sich für die Armutsbekämpfung engagieren, und dass hierbei die Situation der ärmsten Menschen in Europa zugrundegelegt wird; vertritt die Auffassung, dass diese Studien unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und der für soziale Fragen zuständigen Kommissionsdienststellen unter der Zuständigkeit eines direkt dem Generalsekretariat der Kommission unterstellten Generaldirektors erstellt werden sollten;

Haushaltsplan

16.  fordert die Kommission auf, die Haushaltslinien, die von der Plattform betroffen sind, und deren Mittelausstattung genauer zu benennen, insbesondere mit Blick auf den ESF und seinen Beitrag zu dieser Leitinitiative über die Finanzierung politischer Prioritäten wie der Vermeidung des Schulabbruchs und der Bekämpfung der Armut von Kindern, Frauen, älteren Menschen und Wanderarbeitnehmern; fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung im Rahmen des mehrjährigen Haushaltsrahmens 2014–2020 vorzulegen, um eine ausreichende Mittelausstattung der Initiativen im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die für die vereinbarten Themenschwerpunkte benötigten Finanzhilfen zu benennen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, die auf nationaler Ebene an nationalen Reformprogrammen, an der zentralen Plattform und an nationalen Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung beteiligten Akteure der Zivilgesellschaft zu finanziell zu fördern; empfiehlt die Fortführung und erhöhte Haushaltsunterstützung derjenigen Programme der EU, die einen Beitrag zu den verschiedenen Aspekten der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, der Armut und der sozioökonomischen Ungleichheiten leisten können – einschließlich Ungleichheiten im Bereich Gesundheit (Forschungsrahmenprogramm, Programm PROGRESS);

17.  nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission im Haushaltsentwurf 2012 für die Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut“ eine Mittelaufstockung um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr veranschlagt hat; fordert die Kommission auf, den Beitrag des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu dieser Leitinitiative und die spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Prioritäten wie die Bekämpfung der Armut von Kindern, Frauen, älteren Menschen und Wanderarbeitnehmern sowie die Vorbeugung des Schulabbruchs näher zu erläutern; bedauert in diesem Zusammenhang den Mangel an Klarheit und die Überschneidung der verschiedenen Instrumente und Haushaltslinien, mit denen die Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 durch den Haushaltsplan der EU verwirklicht werden sollen;

Europäisches Nahrungsmittelhilfeprogramm für bedürftige Bevölkerungsgruppen

18.  lehnt die Entscheidung der Kommission ab, die für das Europäische Nahrungsmittelhilfeprogramm für bedürftige Bevölkerungsgruppen bereitzustellenden Mittel im Rahmen des Haushaltsplans 2012 von 500 Millionen Euro auf 113,5 Millionen Euro zu kürzen; bedauert diesen Umstand angesichts der derzeitigen schweren Wirtschafts- und Sozialkrise zutiefst; fordert die Kommission und den Rat deshalb auf, eine Möglichkeit für eine Fortführung der Regelung zur Abgabe von Nahrungsmitteln für die beiden verbleibenden Jahre des Finanzierungszeitraums (2012 und 2013) zu schaffen und das System für den neuen Finanzierungszeitraum (2014–2020) mit einer Rechtsgrundlage zu versehen, die der EuGH nicht beanstanden kann und in deren Rahmen die jährliche finanzielle Obergrenze von 500 Millionen Euro beibehalten wird, damit sichergestellt ist, dass die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesenen Menschen nicht unter Ernährungsarmut leiden;

Die offene Methode der Koordinierung im sozialen Bereich

19.  fordert, dass die offene Methode der Koordinierung im sozialen Bereich in Bezug auf Armut gestärkt und korrekt angewendet wird, und zwar insbesondere durch einzelstaatliche Strategien der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes, die gemeinsam auf der Grundlage einvernehmlich festgelegter Ziele, im Rahmen nationaler Plattformen zur Bekämpfung der Armut, über den Austausch bewährter Verfahren im Bereich des wirksamen Zugangs zu den Grundrechten, die Umsetzung der Grundrechtecharta der Europäischen Union und der (nicht von allen Mitgliedstaaten ratifizierten) revidierten Sozialcharta, insbesondere deren Artikel 30 und 31, entwickelt, umgesetzt und bewertet werden; verweist darauf, dass in diesem Zusammenhang die Arbeiten des Ausschusses für Sozialschutz des Rates auch weiterhin berücksichtigt werden müssen; fordert, die Beteiligung der lokalen Behörden, der Unternehmen der Sozialwirtschaft und weiterer kommunaler Akteure an der Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Strategieberichte zu fördern und zu überwachen;

Warenkorb der grundlegenden Bedürfnisse und Dienstleistungen

20.  fordert die Kommission auf, für die Definition des „Warenkorbs“ grundlegender Güter und Dienstleistungen, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für die Allgemeinheit notwendig sind, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank gemeinsame Grundsätze vorzuschlagen, und weist darauf hin, dass die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse mit der Achtung der Menschenwürde und einem wirksamen Zugang zu ausnahmslos allen – bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen – Grundrechten einher gehen müssen; fordert die Klärung des Ziels der Preisstabilität, damit jene nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden können, die sich nicht unbedingt wesentlich auf die Indikatoren für das Eurosystem auswirken;

21.  fordert, dass dem Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments eine konkrete Rolle in der Plattform übertragen wird, insbesondere bei der Überwachung der Wirksamkeit der Plattform sowie der Konzepte der EU und der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut und sozialen Ausgrenzung im Rahmen der Strategie Europa 2020;

22.  fordert, dass im Rahmen der Plattform die Möglichkeit besteht, den Zugang zu der (je nach Ort und Gruppe unterschiedlichen) notwendigen Versorgung auf der Grundlage der verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der von Armut betroffenen Personen so konkret wie möglich zu erfassen;

23.  fordert die Kommission auf, die Ziele und Inhalte des jährlichen Konvents der Plattform zur Bekämpfung der Armut festzulegen, wozu unter anderem der Austausch bewährter Verfahren und die unmittelbare Berücksichtigung der Situation der von Armut betroffenen Personen gehören könnten; schlägt als Zeitpunkt und Dauer für dieses Treffen mindestens die ganze Woche vor, in der der internationale Tag der Armutsbekämpfung (17. Oktober) liegt;

24.  vertritt die Auffassung, dass eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der politischen Maßnahmen der Union darin besteht, die Qualität und Vergleichbarkeit der nationalen Statistiken zur Bestimmung der Trends in Bezug auf Ungleichheiten und die Entwicklung der Lebensqualität auf der Ebene der Plattform zu verbessern;

25.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den Ergebnissen des europäischen Jahres der Armutsbekämpfung 2010 sowie des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 auf der Plattform Rechnung getragen wird;

Empfehlung aus dem Jahr 2008

26.  begrüßt die von der Kommission angekündigte Mitteilung über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Strategie der aktiven Eingliederung und fordert, dass in diesem Rahmen insbesondere ein Zeitplan für die Umsetzung der drei Pfeiler und ein mehrjähriges Aktionsprogramm für die einzelstaatliche sowie für die europäische Ebene dargelegt wird; bedauert, dass die Mitteilung über die aktive Integration auf 2012 verschoben wurde, und fordert die Kommission auf, die Mitteilung noch im Jahr 2011 vorzulegen; fordert ein ausdrückliches Bekenntnis des Rates, der Kommission und des Parlaments zur Mobilisierung aller Maßnahmen, die der Verringerung der Armut dienen, wobei dafür zu sorgen ist, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Maßnahmen sowie der Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Bekämpfung und nicht zur Verstärkung der Armut beigetragen wird;

27.  erinnert an die drei Pfeiler der europäischen Strategie zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen in der Empfehlung der Kommission von 2008:

   angemessene Einkommensunterstützung, d. h. die Anerkennung seitens der Mitgliedstaaten, dass jeder Einzelne im Rahmen der umfassenden und kohärenten Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung Anspruch auf ausreichende Zuwendungen und Leistungen hat;
   integrative Arbeitsmärkte, d. h. die Mitgliedstaaten sollten arbeitsfähige Personen wirksam bei der Aufnahme und Wiederaufnahme einer ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechenden Beschäftigung und ihrem Verbleib darin unterstützen;
   Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen, d. h. die Mitgliedstaaten sollten den Betroffenen angemessene soziale Unterstützung gewähren, um die wirtschaftliche und soziale Eingliederung zu fördern;

Schutz der Grundrechte

28.  fordert, dass die Plattform auf die Verwirklichung derjenigen Rechte ausgerichtet wird, mit denen ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleistet wird, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsschutz, Sozialschutz und Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards, Recht, Bildung, Ausbildung und Kultur sowie Schutz der Familie und des Kindes; fordert die Agentur für Grundrechte auf, in Verbindung mit jenen nichtstaatlichen Organisationen, in denen sozial ausgegrenzte Personen sich frei äußern können, eine Studie über den tatsächlichen Zugang der am stärksten von Armut betroffenen Personen zu sämtlichen Grundrechten, über Diskriminierungen, denen sie ausgesetzt sind, und über den Zugang zu anderen Rechten, die Teil der durch die Mitgliedstaaten unterzeichneten internationalen Übereinkommen und Rechtstexte sind, zu erstellen und dabei stets zu berücksichtigen, dass die Umsetzung des Rechts auf Wohnraum für die vollständige Verwirklichung der anderen Grundrechte, einschließlich der politischen und gesellschaftlichen Grundrechte, notwendig ist;

29.  fordert den Rat auf, das Thema „Extreme Armut und Grundrechte“ als Themenbereich in den nächsten Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aufzunehmen;

Obdachlose

30.  ist der Ansicht, dass die Situation der Obdachlosen besondere Aufmerksamkeit und zusätzliche Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten wie auch der Kommission erfordert, die auf die vollständige Eingliederung dieser Menschen in die Gesellschaft bis 2015 abzielen, was die Sammlung vergleichbarer Daten, zuverlässige Statistiken auf Unionsebene sowie deren jährliche Verbreitung zusammen mit den festgestellten Fortschritten und den in den jeweiligen nationalen Strategien und der Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung festgelegten Zielen voraussetzt; fordert die Europäische Kommission auf, dringend eine EU-Strategie zum Thema Obdachlosigkeit im Einklang mit dem Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2010, den Abschlussempfehlungen der Europäischen Konsensuskonferenz zum Thema Obdachlosigkeit (2010) und der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu erarbeiten; fordert die Europäische Kommission auf, einen detaillierten Fahrplan für die Umsetzung dieser Strategie im Zeitraum 2011–2020 aufzustellen; fordert, dass im Rahmen der Plattform der Austausch bewährter Verfahren gefördert wird, um zu vermeiden, dass die öffentlichen Einrichtungen den Kontakt zu den Obdachlosen verlieren;

31.  fordert den Ausschuss für Sozialschutz auf, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit jährlich auf der Grundlage der nationalen thematischen Berichte über Obdachlose (2009) und im Einklang mit dem Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2010 zu überwachen;

Bildung/Ausbildung

32.  ist der Auffassung, dass Armut nur wirklich und vollständig überwunden wird, wenn die entsprechende Stärkung der Schutzinstrumente mit einer entschiedenen Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungswege auf allen Stufen einhergeht; unterstützt die Entwicklung von Bildungssystemen, die integrativer gestaltet sind, als dies aktuell der Fall ist, mit denen der Schulabbruch bekämpft wird und in deren Rahmen jungen Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen der Zugang zu höheren Bildungsebenen ermöglicht wird, damit das Phänomen der generationenübergreifenden Armut überwunden werden kann; unterstützt den Zugang zu der Anerkennung informell erworbener Kompetenzen und dem lebenslangen Lernen für die Bekämpfung der Armut durch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere für die Erleichterung des Zugangs benachteiligter Personen zu menschenwürdiger und hochwertiger Arbeit; vertritt daher die Auffassung, dass die korrekte Umsetzung und Vertiefung der Ausbildungsprogramme im Rahmen des lebenslangen Lernens sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Bildung und beruflichen Ausbildung sowie individuelle Unterstützung bei der Arbeitssuche von wesentlicher Bedeutung sind, und betont, dass diese Maßnahmen für die Personen, die am stärksten von sozialen Problemen betroffen sind, gestärkt werden müssen; empfiehlt die Entwicklung einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut von Arbeitnehmern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die Vereinbarung von Grundsätzen für hochwertige Arbeit;

Menschenwürdige Arbeit/Von Armut betroffene Arbeitnehmer

33.  weist darauf hin, dass sich die Segmentierung des Arbeitsmarktes in den meisten Mitgliedstaaten durch die Verbreitung unsicherer Arbeitsverträge verschärft und diese den Schutz der Bedürftigsten schwächen; unterstreicht daher die Tatsache, dass über die berufliche Aus- und Weiterbildung hinaus neue Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, in deren Rahmen den wesentlichen Grundsätzen der IAO Rechnung getragen wird, das Konzept der menschenwürdigen Arbeit, hochwertiger Arbeitsplätze (menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Recht auf Arbeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, Sozialschutz, Möglichkeit der Vertretung der Beschäftigten und des Dialogs mit ihnen) sowie einer einheitlichen Entlohnung von Männern und Frauen umgesetzt sowie die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Union wohnhaft sind, gewährleistet ist; ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine entschiedene und wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit weiter zu verstärken, die über die äußerst abträglichen finanziellen Auswirkungen hinaus, die sie für die Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme mit sich bringt, nicht mit den Grundsätzen einer menschenwürdigen Beschäftigung in Einklang steht, den Zugang zu den Sozialversicherungssystemen versperrt und damit ein hohes Armutsrisiko birgt; fordert die Kommission auf, sich des Phänomens der Armut von Arbeitnehmern anzunehmen und die Schaffung sicherer Arbeitsplätze zu fördern sowie für eine korrekte Anwendung flexibler Arbeitsverträge zu sorgen, damit diese nicht missbraucht werden;

34.  betont, dass es jungen Menschen vor allem darum geht, selbständig zu sein, Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum zu haben und über die Möglichkeit zu verfügen, sich zu bilden, zu arbeiten und sich zu entfalten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die altersbezogene Diskriminierung beim Zugang zu Mindesteinkommenssystemen zu beseitigen, wie zum Beispiel den Ausschluss Jugendlicher von Mindesteinkommenssystemen aufgrund unzureichender Sozialbeiträge;

35.  besteht auf der Notwendigkeit zielgerichteter zusätzlicher Leistungen für die am stärksten benachteiligten Gruppen (Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Alleinerziehende bzw. kinderreiche Familien), durch die zusätzliche Kosten, die aufgrund ihrer Situation anfallen, insbesondere durch persönliche Unterstützung, die Nutzung spezifischer Einrichtungen sowie ärztliche und soziale Betreuung, abgedeckt werden;

36.  ruft die Mitgliedstaaten auf, die Effizienz der öffentlichen Arbeitsämter unter anderem durch eine effiziente Beurteilung des Arbeitsmarktbedarfs zu verbessern, da Beschäftigung der erste Schritt zur Verhütung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist;

37.  betont, dass es notwendig ist, die Übergänge zwischen Schule, beruflicher Ausbildung, Hochschule und Erwerbstätigkeit besser vorzubereiten und dabei nahtlos an die allgemeine oder berufliche Bildung anzuschließen; betont in diesem Sinne, dass die wirksame Umsetzung der Initiative „Europäische Jugendgarantie“ sehr wichtig ist und sie zu einem Instrument der aktiven Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden muss; ist der Meinung, dass die Sozialpartner, die lokalen und regionalen Behörden und Jugendorganisationen in die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit einbezogen werden müssen, in deren Rahmen erworbene Qualifikationen formell anerkannt werden sollten;

38.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze auf dem Arbeitsmarkt nach Anhörung der Sozialpartner zu gewährleisten, dass der Flexibilität und der Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmer in der Praxis die gleiche Bedeutung beigemessen wird, und die Teilnahme der betreffenden Arbeitnehmer an der Berufsbildung über Anreize zu stärken;

39.  erinnert daran, dass das Risiko, in eine Situation extremer Armut zu geraten, aufgrund der Unzulänglichkeit der Sozialschutzsysteme und der auch weiterhin insbesondere auf dem Arbeitsmarkt bestehenden Ungleichbehandlung für Frauen größer als für Männer ist, was zielgerichtete und vielfältige politische Antworten erfordert, bei denen das Geschlecht und die konkrete Situation zu berücksichtigen sind;

40.  fordert von den Mitgliedstaaten eine bessere Ausstattung der öffentlichen Arbeitsämter, damit diese effizient arbeiten können;

41.  fordert die Kommission zur Lockerung der Regeln und Kontrollverfahren auf, die für Ausgleichsfinanzierungen von Gemeinwohlverpflichtungen gelten und die örtlichen Behörden belasten, die lokale öffentliche Dienste zur Unterstützung der Bedürftigsten bereitstellen;

42.  fordert, dass die Kenntnisse, Erfahrungen und informell erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten benachteiligter Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, und/oder traditioneller Gemeinschaften Wertschätzung erfahren, dass Systeme zur Validierung der Ergebnisse des nicht formalen und informellen Lernens gefördert werden und dass ermittelt wird, wie diese zur Eingliederung der betroffenen Menschen in den Arbeitsmarkt beitragen könnten;

Migranten

43.  fordert unter umfassender Achtung der unterschiedlichen Verfahren, der Tarifvereinbarungen, des einzelstaatlichen Rechts sowie des Subsidiaritätsprinzips gleiche Rechte und gleichen Sozialschutz für jedermann innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, ungeachtet dessen, ob es sich um Unionsbürger oder um Drittstaatsangehörige handelt; fordert die Mitgliedstaaten auf, illegale Arbeit und Schwarzarbeit zu bekämpfen;

44.  fordert insbesondere Maßnahmen zur kulturellen und sprachlichen Integration in den Aufnahmestaaten, um gegen soziale Ausgrenzung vorzugehen;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten in den Bereichen Bildung und Kultur auszubauen, um die Armut und die soziale Ausgrenzung in diesen Ländern zu verringern, die Entwicklung zu fördern sowie der Zuwanderung aus rein wirtschaftlichen Gründen vorzubeugen;

46.  ist der Auffassung, dass Armut bei Personen, die einer Arbeit nachgehen, ungerechte Arbeitsbedingungen widerspiegelt, und fordert, alle Anstrengungen auf die Überwindung dieser Situation durch die Entlohnung im Allgemeinen und durch Mindestlöhne im Besonderen – ob gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt – zu konzentrieren, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten;

47.  stellt fest, dass auch Beschäftigung kein Garant für einen Ausweg aus der Armut darstellt und dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um gegen das Phänomen von Erwerbstätigen, die von Armut betroffen sind, anzugehen und den Zugang zu einer unbefristeten und hochwertigen Beschäftigung zu gewährleisten;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die umfassende Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern, die Rechtsvorschriften zur Lohngleichheit umzusetzen und der Frage angemessener Renten für Frauen mehr Aufmerksamkeit zu widmen;

49.  empfiehlt die Durchsetzung einer geeigneten Besteuerung sehr hoher Gehälter als Beitrag zur Finanzierung der Sozialschutzsysteme und des Mindesteinkommens sowie zum Abbau des Lohngefälles;

Menschen mit Behinderung

50.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, neue Maßnahmen zur Eingliederung gefährdeter und sozial ausgegrenzter Gruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderung, in Unternehmen, auch der Sozialwirtschaft und im öffentlichen Dienst, umzusetzen, um die Eingliederung vor allem in wirtschaftlich schwächeren und sozial gefährdeten Regionen voranzutreiben, oder die bestehenden Rechtsvorschriften, wie etwa die Richtlinie aus dem Jahr 2000 über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, zu stärken; empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung durch den Abbau vorhandener Hindernisse und durch Unterstützung die Teilhabe an Bildung von früher Kindheit an ermöglicht wird; empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine barrierefreie Umgebung für Menschen mit Behinderung zu fördern, und fordert sie auf, besonderes Augenmerk auf die Situation der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu richten, um zu verhindern, dass Kinder, die mit einer Behinderung geboren werden, unwiderruflich und hoffnungslos ausgegrenzt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zu einem intensiveren Austausch über bewährte Verfahren bei der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt auf; empfiehlt den Mitgliedstaaten, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung den Zugang zu sozialen Diensten und Gesundheitsdiensten zu ermöglichen;

Geschlecht

51.  kritisiert nachdrücklich, dass der geschlechtsspezifische Aspekt von Armut und sozialer Ausgrenzung in der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung der Kommission völlig außer Acht gelassen wird;

52.  hebt hervor, dass Frauen in ländlichen Gebieten als Arbeitskräfte oftmals unberücksichtigt bleiben, obwohl ihr Beitrag zur täglichen landwirtschaftlichen Arbeit ebenso wichtig ist wie der der Männer, und dass sie daher von ihren sozialen Rechten als Arbeitnehmerinnen ausgeschlossen und von Armut bedroht sind;

53.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Perspektive als Kernbestandteil aller gemeinsamen politischen Maßnahmen und nationalen Programme zu berücksichtigen, um die Armut zu beseitigen und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen; ist außerdem der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten die geschlechtsspezifische Dimension in ihren Konjunkturprogrammen berücksichtigen sollten;

54.  verweist angesichts der Bedeutung der Sozialfürsorgepolitik bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung darauf, wie wichtig wirksame und ausreichende Sozialleistungen zur Unterstützung sozial schwacher Gruppen (wie z. B. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Arbeitslose usw.), aber auch spezifischer Bevölkerungsgruppen (wie z. B. kinderreiche Familien) sind;

55.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Absicherung von Arbeitnehmern zu verbessern, die infolge einer Erkrankung, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, und zu vermeiden, dass diese Arbeitnehmer in eine finanzielle Notlage geraten; äußert daher den Wunsch, dass die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten dahingehend gestärkt werden, dass als verpflichtende Voraussetzung für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zuvor die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung angeboten werden muss;

56.  ruft die Plattform zu Bemühungen auf, für Arbeitnehmer mit Behinderung einen speziellen Status festzulegen, der ihnen eine auf Dauer angelegte Beschäftigung garantiert;

57.  fordert die Mitgliedstaaten im Rahmen der Steigerung der Beschäftigungsquote, insbesondere jener der Frauen, auf, den Zugang zu qualitativ hochwertigen und finanziell erschwinglichen Betreuungsstrukturen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken, da viele EU-Bürger vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben, weil sie die Betreuung eines Familienmitglieds übernehmen, wodurch sich ihr Armutsrisiko erhöht;

Verwendung der Mittel

58.  hält es für erforderlich, soweit möglich, die Wirksamkeit, die Wirkung und die Koordinierung der europäischen Fonds – vor allem des Europäischen Sozialfonds (ESF) – sowie deren optimale Relation in Bezug auf das Ziel der Armutsbekämpfung zu bewerten, auch wenn dies nicht das primär mit diesen Fonds verfolgte Ziel darstellt, wobei im Hinblick auf dieses Ziel die wirtschaftlichen Unterschiede, die Wohlstandsungleichgewichte und die Unterschiede beim Lebensstandard in den EU-Mitgliedstaaten und Regionen der EU verringert und somit der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass Projekten, in deren Rahmen Beschäftigungsziele und -strategien und darüber hinaus integrative Ansätze für eine aktive Eingliederung verfolgt werden, wie beispielsweise Projekten zur Stärkung der generationsübergreifenden Solidarität auf regionaler und lokaler Ebene oder Projekten, die insbesondere der Gleichstellung der Geschlechter und der Eingliederung gefährdeter Gruppen Rechnung tragen, Priorität zukommt; unterstreicht die Bedeutung wirksamer solidarischer Maßnahmen, wozu Unterstützung, vorgezogene Transferzahlungen und eine Verringerung des Anteils der Mitgliedstaaten an der Kofinanzierung aus Haushaltsmitteln gehören, damit menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen, die produzierenden Sektoren unterstützt, Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden und keine neuen Abhängigkeiten entstehen; betont, wie wichtig es ist, die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung im Hinblick auf den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen und die Nichtdiskriminierung durch die Gewährleistung eines angemessenen Einkommens und die Förderung des Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen zu unterstützen;

59.  unterstreicht die wichtige Rolle der Kohäsionspolitik und der Strukturfonds bei der Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration sowie bei der Bekämpfung von Armut in städtischen Gebieten, in denen die Mehrheit der benachteiligten Menschen lebt, sowie in ländlichen Gebieten; unterstreicht den wichtigen Beitrag des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verhütung von Armut unter den von der Krise betroffenen Arbeitnehmern sowie des Europäischen Mikrofinanzinstruments Progress zur Förderung des Unternehmertums; fordert, dass die spezifische Funktion jedes Fonds innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erhalten wird;

60.  betont, dass der Europäische Sozialfonds das Hauptinstrument bleibt, das speziell auf die soziale Eingliederung ausgerichtet ist, und plädiert für seine Aufstockung, damit er den ehrgeizigen Zielen der Strategie Europa 2020 und der Plattform gegen Armut hinreichend gerecht wird;

61.  ist der Ansicht, dass Instrumenten wie dem Europäischen Mikrofinanzinstrument Progress und dem Grundtvig-Programm eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zukommt und dass sie auf der Grundlage eingehender Analysen weiterentwickelt werden sollten;

62.  fordert die Europäische Kommission auf, Prioritätsbereiche für EU-Ausgaben auszuweisen, damit die Mittel wirksamer in Mikroregionen und/oder Wohngebiete gelenkt werden können, deren Einwohner am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind;

63.  ist der Auffassung, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der spezielle und individuelle Hilfsleistungen für krisen- oder globalisierungsbedingt entlassene Arbeitnehmer gestattet, über 2013 hinaus Bestand haben und seine finanzielle Ausstattung im Haushaltsplan der Europäischen Union für Verpflichtungen ebenso wie für Zahlungen gesichert werden muss;

Wirtschaftspolitische Steuerung/Europäisches Semester

64.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Reformprogramme vorzulegen, die dem Ziel der Plattform und den Zielen der Union im Bereich der sozialverträglichen und nachhaltigen Entwicklung entsprechen; unterstützt die Erkenntnis der Kommission, dass Armut für „Europa im 21. Jahrhundert untragbar“ ist, und fordert deshalb, die Lohn-Indexierungssysteme und Flächentarifverträge nicht in Frage zu stellen und die Kapazitäten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen und Sozialausgaben im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung nicht unvernünftig und ungerechtfertigt einzuschränken und auch für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Schaffung lohnender Arbeitsplätze zu sorgen, da die Verringerung der Armut eine wesentliche Begleiterscheinung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums ist; fordert, dass der Status der nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung und insbesondere die Frage ihrer Einbeziehung in die nationalen Reformprogramme im Rahmen der Strategie Europa 2020 geklärt wird; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Verwirklichung des Ziels der Armutsverringerung für die Mitgliedstaaten Empfehlungen auszuarbeiten, insbesondere für den Fall einer unzulänglichen Verwirklichung, da die Armutsbekämpfung verstärkte Anstrengungen und die Mobilisation aller Akteure und aller Mittel erfordert, um Armut und extreme Armut mittelfristig erheblich zu senken und die Armut bis spätestens 2020 auf ein niedriges Niveau zu bringen, wenn nicht gar zu beseitigen; schlägt vor, dass die Kommission auf europäischer Ebene Leitlinien für die Mitgliedstaaten erarbeitet, um die effektive Teilnahme der Gebietskörperschaften und anderer interessierter Parteien an der Vorbereitung der nationalen Reformprogramme zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die „territorialen Bündnisse“ vom Potenzial her den umfassendsten und konsequentesten Mechanismus zur Einbindung der Gebietskörperschaften in diesen Prozess darstellen, wie im fünften Bericht über den Zusammenhalt vorgeschlagen; vertritt die Auffassung, dass das mit der Strategie Europa 2020 verfolgte Ziel der Senkung der Anzahl der armutsgefährdeten Personen um 20 Millionen nur dann verwirklicht werden kann, wenn durch die in der Union ergriffenen oder noch zu ergreifenden Sparmaßnahmen die Beschäftigung und der Sozialschutz insbesondere der am stärksten benachteiligten Personen nicht gefährdet werden;

65.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten anstreben sollten, die Ziele der Verringerung von sozialer Ausgrenzung/Armut in ehrgeizige nationale und regionale Zielvorgaben umzusetzen und dabei eine spezielle Zielvorgabe zum Bereich Kinderarmut sowie spezielle Strategien mit einem mehrdimensionalen Konzept für die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut aufzunehmen;

66.  fordert, alle nichtstaatlichen Organisationen und kleinen Verbände in ihrem Kampf für die Grundrechte zu unterstützen, um die notwendigen Humanressourcen zu stärken, den von Armut betroffenen Personen die Teilhabe zu ermöglichen und sie besser über ihren Zugang zu den Rechten und zu den Gerichten zu informieren;

67.  begrüßt den Vorschlag zu Globalzuschüssen, die einigen nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden bei ihrer Arbeit für die Armutsbekämpfung helfen könnten;

68.  fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)0426) anzunehmen; fordert die Kommission auf, die Überwindung technischer Schwierigkeiten innerhalb des Rates weiterhin zu unterstützen, damit eine rasche Einigung erzielt wird, und die Lücken in den geltenden Rechtsvorschriften, die derzeit nicht alle relevanten Aspekte abdecken, mit Blick auf die Bekämpfung von Diskriminierungen, auch aufgrund der sozialen Herkunft, zu schließen;

69.  ist der Auffassung, dass die in der Plattform vorgeschlagenen Maßnahmen den Folgen vielfältiger Diskriminierung Rechnung tragen und zu politisch orientierten Maßnahmen führen sollten, wie sie gegenwärtig beispielsweise in den spanischen und rumänischen Rechtsvorschriften vorgesehen sind, und dass insbesondere das Konzept der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern weiter entwickelt werden sollte, um vielfältiger Diskriminierung entgegenzuwirken;

70.  fordert die Durchsetzung der gleichen Entlohnung von Männern und Frauen sowie der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern der Europäischen Union und Angehörigen von Drittstaaten;

71.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, darüber zu beraten, wie die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft am besten bekämpft werden kann;

Sozialwirtschaft

72.  begrüßt die Bereitschaft der Kommission, den Akteuren der Sozialwirtschaft – wie in der Entschließung des Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Sozialwirtschaft festgelegt – im Rahmen verschiedener Initiativen und insbesondere im Rahmen ihrer Bemühungen zur Präzisierung des rechtlichen Rahmens, dem Unternehmen der Sozialwirtschaft (Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Stiftungen und Genossenschaften) unterliegen, in höherem Maße Rechnung zu tragen, damit diese Rechtssicherheit genießen und ihren vollen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten können, ohne Hindernissen entgegensehen zu müssen, sowie mit innovativen und nachhaltigen Lösungsvorschlägen auf die Bedürfnisse der Bürger reagieren können, wobei jedoch auch deutlich werden sollte, dass die Sozialwirtschaft nicht ausschließlich auf diesen Tätigkeitsbereich ausgerichtet ist; bedauert jedoch, dass nicht auf das Statut des Europäischen Vereins Bezug genommen wird, wo doch der Vereinssektor ein Hauptakteur in der Armutsbekämpfung ist; betont allerdings, dass die Maßnahmen, die in Bezug auf die Sozialwirtschaft, insbesondere in Bezug auf Vereine und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, vorgeschlagen werden, bei weitem nicht dem Beitrag der Sozialwirtschaft zum politischen Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie zur europäischen Wirtschaft und zum europäischen Sozialmodell sowie insgesamt nicht ihrer Reaktion auf die Folgen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise gerecht werden; bekräftigt insbesondere seine Forderungen und Erwartungen im Hinblick auf die Anerkennung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie bestätigt in der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Zukunft der Sozialleistungen von allgemeinem Interesse, die am 5. Juli 2011 angenommen wurde; nimmt die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechtsvorschriften der EU über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und staatlichen Beihilfen zur Kenntnis und wiederholt seine Forderung, diese Vorschriften an die spezifischen Merkmale der den Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zukommenden Aufgaben und an deren Organisationsweise anzupassen; unterstützt die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Maßnahmen zur Unterstützung der individuell abgestimmten Arbeitssuche über Berufseingliederungsgesellschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft aufgrund des dort bestehenden Fachwissens im Bereich der beruflichen und sozialen Eingliederung benachteiligter Personen; wiederholt seine Forderung nach sektorspezifischen Rechtsetzungsinitiativen zur Qualität und Zugänglichkeit der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr, Energie, Wasser und Kommunikation;

73.  verweist auf die Bedeutung von Sozial-, Gesundheits-, Pflege- und Bildungsdienstleistungen bei der Schließung von Kapazitätslücken, der Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; erinnert an ihr Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert umfangreiche und nachhaltige Investitionen in die Entwicklung dieser maßgeblichen Dienstleistungen und Infrastrukturen; begrüßt den Aktionsplan der Kommission zur Behebung des Mangels an Arbeitskräften im Gesundheitswesen;

74.  fordert, die Sicherstellung der Qualität und Zugänglichkeit von Sozialdienstleistungen nachdrücklich zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Langzeitpflege, Bildung, Verkehr, Energie, Wasser und Kommunikation;

Wohnungswesen

75.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Bereich des Wohnungswesens eine vorausschauende Politik zu verfolgen, um allen Bürgern den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen, der erschwinglich ist oder zum Vorzugskaufpreis angeboten wird, und der einen Zugang zu den grundlegenden Diensten in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit bietet, sowie seinem Verlust vorzubeugen, da fehlender Wohnraum eine gravierende Verletzung der Menschenwürde darstellt, und auch eine vorausschauende Energiepolitik zu betreiben, durch die eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien und eine erhöhte Energieeffizienz bewirkt werden, damit Energiearmut verhindert wird; fordert, Migranten in Bezug auf die Frage des Wohnraums erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, da sie oft ausgebeutet und gezwungen werden, in gesundheitsschädlichen Wohnungen leben; erinnert an das Protokoll Nr. 26 des Vertrags von Lissabon, was den Sozialwohnungsbau angeht, und ruft zur Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen auf, insbesondere was dessen Organisation durch die Mitgliedstaaten sowie die Frage der Finanzierung betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, besondere Programme für die Bereitstellung von Wohnraum für Obdachlose umzusetzen, um den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft einen grundlegenden Lebensstandard zu ermöglichen;

76.  empfiehlt den Mitgliedstaaten den Ausbau des Angebots an hochwertigen Sozialwohnungen und Notfallunterkünften, um sicherzustellen, dass alle Menschen und insbesondere die Bedürftigsten Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum haben; ist der Auffassung, dass für Gesellschaft und Gemeinwesen die Neuunterbringung von Personen, die ihre Wohnung per Räumungsbefehl verloren haben, teurer ist als deren weitere Unterbringung in der gleichen Wohnung; empfiehlt daher die Einführung von Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungsräumungen, insbesondere durch die Übernahme der Mieten und Mietrückstände von Personen, denen der Verlust der Wohnung droht, durch die öffentlichen Behörden;

77.  erinnert an den Zusammenhang zwischen einem Leben in benachteiligten Wohngegenden, wachsender Armut und sozialer Ausgrenzung und zunehmenden Gesundheitsproblemen; betrachtet daher die europäischen Maßnahmen in benachteiligten Wohngegenden als effiziente Möglichkeit zur Bekämpfung der Ausgrenzung sowie zur Senkung der Gesundheitsausgaben und fordert die Kommission auf, diese Maßnahmen in den kommenden Programmen für Kohäsionspolitik und in anderen EU-Programmen zu stärken;

78.  fordert die Erhöhung der EFRE-Budgets für die Finanzierung der Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Sozialwohnungswesen, um die Energiearmut zu bekämpfen;

79.  betont, dass die Union und die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Anteil der Energiekosten am Gesamtbudget der Privathaushalte zu senken, erstere durch die Gewährleistung von Versorgungssicherheit als Vorsorgemaßnahme gegen die erheblichen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt, letztere durch die Stärkung ihrer politischen Maßnahmen zur Unterstützung der Energieeffizienz in den Haushalten;

Roma

80.  fordert, dass die Roma sowie die Organisationen, die sie vertreten und mit ihnen arbeiten, aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma bis 2020 einbezogen werden, um so einen Beitrag zur Erreichung des EU-Ziels der Armutsbekämpfung zu leisten; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Strategie für die Integration der Roma schnellstmöglich umzusetzen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, bis zum Ende dieses Jahres ihre Maßnahmen zur Integration der Roma entsprechend dem von der Kommission im April 2011 vorgestellten europäischen Koordinierungsrahmen für die nationalen Strategien zur Eingliederung der Roma vorzuschlagen; betont die Tatsache, dass die Eingliederung und Integration der Roma ebenso wie die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung verstärkte Anstrengungen erfordert, um bis 2020 ihre vollständige Eingliederung zu erreichen und den zahlreichen Diskriminierungen, unter denen sie zu leiden haben, ein Ende zu setzen; fordert, dass sonstige mit Ausgrenzung konfrontierte Gemeinschaften wie Einwanderer in alle politischen Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten einbezogen werden, die ihre soziale Eingliederung betreffen;

81.  verweist auf die Bedeutung von Sozial-, Gesundheits-, Pflege- und Bildungsdienstleistungen bei der Beseitigung der Unterschiede, der Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; erinnert an ihr Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert umfangreiche und nachhaltige Investitionen in die Entwicklung dieser maßgeblichen Dienstleistungen und Infrastrukturen; erwartet mit Interesse den Aktionsplan der Kommission, damit dem Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitswesen entgegengewirkt werden kann;

82.  fordert, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung bei der Planung, Verwendung und Kontrolle der Mittel der Union, insbesondere bei der Förderung von Schul- und Berufsausbildung, Beschäftigung und eigenständiger Lebensführung (Verkehr und Kommunikation), berücksichtigt werden;

Kinder

83.  fordert, dass der Schwerpunkt der Bekämpfung der Kinderarmut auf die Prävention gelegt wird, indem, um vielfältige Nachteile beim Schuleintritt zu vermeiden, der gleichberechtigte Zugang zu hochwertigen Bildungs- und Betreuungsdiensten für Kleinkinder und zu anderen kinderbezogenen Maßnahmen (Aktionszentren für Schul- und Ferienzeit usw., schulvorbereitende, kulturelle, sportliche usw. Aktivitäten, Tagesstätten) durch die Schaffung angemessener regionaler Netze für derartige Dienstleistungen sichergestellt wird; fordert die finanzielle Unterstützung von als bewährt eingestuften Leistungen und eine systematische Einbeziehung der politischen Maßnahmen zur Unterstützung der von Armut betroffenen Familien in alle relevanten Tätigkeitsbereiche, indem ein universeller Ansatz mit gezielten Maßnahmen für die schutzbedürftigsten Familien, insbesondere Familien mit Kindern mit Behinderung, alleinerziehende Familien und Großfamilien, kombiniert wird; fordert, dass in den Programmen zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung die Eltern-Kind-Beziehungen besondere Aufmerksamkeit erfahren, um die Fremdunterbringung von Kindern infolge extremer Armut zu vermeiden;

84.  betont, dass alle Kinder und Jugendlichen gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ein Recht auf Bildung haben, das auch für jene Kinder und Jugendlichen gilt, die in dem Land, in dem sie sich aufhalten, keine Aufenthaltsgenehmigung haben;

85.  erinnert daran, dass Tausende von Kindern von ihren Eltern getrennt sind, weil ihre Lebensbedingungen dies erfordern (fehlender Wohnraum) oder weil die Eltern in einer Lage extremer (materieller, sozialer und kultureller) Armut nicht die Unterstützung bekommen haben, die notwendig ist, damit sie ihren elterlichen Pflichten nachkommen können;

86.  fordert besondere Aufmerksamkeit für die Zukunft der Jugendlichen und eine klare Strategie, um den jungen Menschen den Zugang zu einer ersten menschenwürdigen Beschäftigung entsprechend ihrem Bildungsniveau zu ermöglichen;

87.  unterstreicht, dass die Bemühungen um Armutsbekämpfung einen integralen und kontinuierlichen, alle Politikbereiche umfassenden Ansatz erfordern; erinnert darüber hinaus daran, dass es dabei besonders wichtig ist, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die Maßnahmen zu verstärken, die auf die Vorbeugung und Bekämpfung des fraglichen Phänomens ausgerichtet sind;

88.  betont die Notwendigkeit eines umfassenderen Ansatzes für das Problem der Kinderarmut und hebt zugleich die bisherigen Ergebnisse bei der Festlegung „gemeinsamer Grundsätze“ hervor, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung“ vom 6. Dezember 2010 herausgestellt wurden, denen zufolge die Bekämpfung der Kinderarmut Priorität haben sollte;

89.  bestärkt die Kommission in ihrer Bereitschaft zur Vorlage einer Empfehlung über Kinderarmut im Laufe des Jahres 2012;

90.  unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ vom Juni zur Verhinderung von Kinderarmut und zur Förderung des Wohlergehens von Kindern mit Schwerpunkt auf einem angemessenen Familieneinkommen, Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich frühkindlicher Bildung und Kinderbetreuung, sowie Teilhabe von Kindern; fordert einen ausführlichen Fahrplan für die Umsetzung der vorgeschlagenen Mitteilung im Jahr 2012;

91.  betont, wie wichtig die Strukturfonds sind, insbesondere der Europäische Sozialfonds, der das zentrale Instrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung darstellt; verlangt von den Mitgliedstaaten mehr kofinanzierte Maßnahmen, um Dienstleistungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen;

92.  fordert die Kommission auf, dafür zu Sorge zu tragen, dass die mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Sparmaßnahmen die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, die Anzahl der von Armut bedrohten Personen um 20 Millionen zu senken, nicht gefährden oder in Frage stellen;

93.  ruft zum Kampf gegen den Teufelskreis der Armut auf, um einem Übergreifen der Armut auf die nachfolgenden Generationen entgegenzuwirken;

94.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den wahren Wert von Künstlern für die soziale Integration und die Bekämpfung der Armut anzuerkennen, indem insbesondere ihr Arbeitsumfeld und ihr Status gefördert werden;

Mindesteinkommen

95.  fordert die Kommission auf, unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eine Anhörung über die Möglichkeit einer Legislativinitiative für ein angemessenes und dem Wirtschaftswachstum zuträgliches Mindesteinkommen einzuleiten, durch das der Armut vorgebeugt und eine Grundlage für ein menschenwürdiges Leben geboten werden kann, durch das die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und Fortschritte im Hinblick auf die Arbeits- bzw. Ausbildungssuche ermöglicht werden und das für die Wirtschaft eine automatische stabilisierende Funktion erfüllt, wobei die unterschiedlichen Verfahren, die Tarifverträge und die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden müssen und die Festlegung eines Mindesteinkommens den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben muss; wünscht, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, sich über bewährte Verfahren für ein Mindesteinkommen in entsprechender Höhe auszutauschen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Mindesteinkommenssysteme zu schaffen, die auf mindestens 60 % des Medianeinkommens des jeweiligen Mitgliedstaats beruhen;

Nichtinanspruchnahme

96.  erinnert daran, dass laut OECD 20 % bis 40 % der Leistungen nicht in Anspruch genommen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Einkommensstützungs- und Sozialleistungssysteme zu bewerten, um die Schaffung versteckter Armut zu verhindern, indem erhöhte Transparenz geschaffen wird, die Zahlungsempfänger wirksamer über ihre Rechte informiert werden, effektivere Beratungsdienstleistungen angeboten werden, Verfahren vereinfacht und Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung vorgesehen werden, die mit dem Bezug des Mindesteinkommens verbunden sind;

97.  fordert von den Mitgliedstaaten angemessene Unterstützungs-, Schulungs- und temporäre Entlastungsdienstleistungen für pflegende Familienangehörige, so dass ältere Menschen und Pflegebedürftige so lange zu Hause und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, wie sie möchten;

98.  fordert die Kommission auf, zu bewerten, in welchem Maße die Überschuldung am Phänomen der Armut beteiligt ist, und den Austausch von für die Bekämpfung der Überschuldung geeigneten Verfahrensweisen im Rahmen der Plattform zu fördern;

Ältere Menschen – Pflegezeit

99.  vertritt die Auffassung, dass die Programme zur Betreuung älterer Menschen, einschließlich der häuslichen Pflege, in allen Mitgliedstaaten ausgebaut und überarbeitet werden müssen, um zu verhindern, dass diese ausgegrenzt werden oder in die Armut abgleiten; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die familiäre Betreuung älterer Menschen im Einklang mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Gesellschaft und insbesondere im Hinblick auf die Förderung des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen sowie der Förderung des Zugangs und der Solidarität und der Verbesserung der langfristigen Pflege möglichst auch finanziell unterstützt werden soll; fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob eine Richtlinie über eine Pflegezeit dazu beitragen könnte;

100.  fordert die Kommission auf, der Entwicklung der sozialen Innovation, der Förderung einer evidenzbasierten Sozialpolitik sowie der wohlüberlegten Umsetzung von Folgenabschätzungen im Hinblick auf einen echten Mehrwert und Vorschläge für innovative und nachhaltige Lösungen, die den demografischen Prozessen Rechnung tragen, gebührende Aufmerksamkeit zu widmen;

101.  betont, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten konzeptionelle Vorschläge zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Armut und Ausgrenzung, wie Obdachlosigkeit sowie Drogen- und Alkoholabhängigkeit, entwickelt werden sollten; fordert einen wirksameren Austausch bewährter Verfahren in diesen Bereichen zwischen den Mitgliedstaaten;

102.  betont, wie wichtig Vorschläge für Maßnahmen sind, die den Zugang der ehrenamtlichen Organisationen zu EU-Finanzmitteln erleichtern;

103.  fordert die Kommission auf, den Bericht des Europäischen Parlaments zum Grünbuch über die Zukunft der Renten in Europa zu berücksichtigen;

104.  empfiehlt den Mitgliedstaaten die Einrichtung einer angemessenen Mindestrente, die älteren Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht;

105.  fordert die Kommission auf, durch die Schaffung eines europäischen Rahmens von Leitlinien und Grundsätzen für die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Pensions- und Rentensysteme das Armutsrisiko für Frauen wirksam zu bekämpfen, das auf die Unsicherheit und die Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit sowie auf die niedrigen Löhne und Gehälter zurückzuführen ist; weist außerdem darauf hin, dass eine stärkere Anpassbarkeit der Sozialversicherung an die persönlichen und familiären Umstände notwendig ist, damit Mutterschaft und Pflegetätigkeit besser anerkannt werden;

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106.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(2) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(3) ABl. L 298 vom 7.11.2008, S. 20.
(4) Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 10560/10 (Presse 156), 3019. Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, Luxemburg, 7./8. Juni 2010.
(5) Rat der Europäischen Union, 3053. Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, Brüssel, 6. Dezember 2010.
(6) Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 7360/11 (Presse 52), 3073. Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, Brüssel, 7. März 2011.
(7) Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz des Rates, Rat der Europäischen Union, 6491/11, SOC 124, 15. Februar 2011.
(8) Bericht des Ausschusses für Sozialschutz des Rates, Rat der Europäischen Union, 6624/11 ADD 1 SOC 135 ECOFIN 76 SAN 30, vom 18. Februar 2011.
(9) Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz des Rates, Rat der Europäischen Union, 9960/10, SOC 357 SAN 122, vom 20. Mai 2010.
(10) ABl. C 166 vom 7.6.2011, S. 18.
(11) ABl C 248 vom 25.8.2011, S. 130.
(12) ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11.
(13) ABl. C 87E vom 11.4.2002, S. 253.
(14) ABl. C 9E vom 15.1.2010, S. 11.
(15) ABl. C 212E vom 5.8.2010, S. 23.
(16) ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 16.
(17) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.
(18) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 120.
(19) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0262.
(20) ABl C 308 E vom 20.10.2011, S. 116.
(21) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0376.
(22) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0375.
(23) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0058.
(24) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0086.
(25) ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 49.
(26) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0338.
(27) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0092.
(28) ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 19.
(29) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0499.
(30) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0383.
(31) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0453.
(32) Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011, Brüssel.
(33) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 79.
(34) P7_TA(2011)0319.
(35) P7_TA(2010)0365.
(36) Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (KOM(2010)0758).
(37) Eurostat (2009), Bericht des Ausschusses für Sozialschutz vom 10. Februar 2011 mit dem Titel „Bewertung der sozialen Dimension der Strategie Europa 2020“.
(38) Kommission für soziale Determinanten von Gesundheit (2008): Überwindung der Kluft in einer Generation – Gleichheit in der Gesundheit durch ein Einwirken auf die sozialen Gesundheitsfaktoren. Abschlussbericht der Kommission für soziale Determinanten von Gesundheit. Genf, Weltgesundheitsorganisation.

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