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Verfahren : 2011/2267(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0407/2011

Eingereichte Texte :

A7-0407/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 01/12/2011 - 6.3
CRE 01/12/2011 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0522

Angenommene Texte
PDF 213kWORD 39k
Donnerstag, 1. Dezember 2011 - Brüssel
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011: Eigenmittel, Integrierte Meerespolitik, Griechenland, ESF, Palästina
P7_TA(2011)0522A7-0407/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III – Kommission (17631/2011 – C7-0440/2011 – 2011/2267(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 a,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der am 15. Dezember 2010(2) endgültig erlassen wurde,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der von der Kommission am 18. Oktober 2011 vorgelegt wurde (KOM(2011)0674),

–  in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011, der vom Rat am 30. November 2011 festgelegt wurde (17631/2011 – C7-0440/2011),

–  gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0407/2011),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 zum Gesamthaushaltsplan 2011 unter anderem eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen der Rubriken 1 und 4 um 3,25 Mio. EUR bzw. 113,4 Mio. EUR, eine Erhöhung der Zahlungsermächtigungen zur Deckung des Bedarfs der Rubrik 1 um 550,3 Mio. EUR und eine Aktualisierung der Einnahmenansätze zum Gegenstand hat;

B.  in der Erwägung, dass der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 dahin gehend abgeändert hat, dass er den Nettogesamtbetrag der Erhöhung der Zahlungsermächtigungen auf 200 Mio. EUR gekürzt hat;

C.  in der Erwägung, dass das Parlament während des gesamten Haushaltsverfahrens 2011 immer wieder betont hat, dass der Gesamtbetrag der vom Rat befürworteten und für das Haushaltsjahr 2011 angenommenen Zahlungsermächtigungen nicht ausreichend sei und der eindeutig festgestellte Bedarf damit nicht gedeckt werden könne;

D.  in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde sich während der Vermittlung zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 auf eine Gemeinsame Erklärung zu den Zahlungsermächtigungen geeinigt haben, die Parlament und Rat verpflichtet, „Deckungslücken bei den Zahlungsermächtigungen zu vermeiden“;

E.  in der Erwägung, dass bestimmten benötigten Zahlungsleistungen zum Teil bereits durch die globale Übertragung von Zahlungsermächtigungen (DEC 34/2011) in Höhe von insgesamt 719,2 Mio. EUR Rechnung getragen wurde, sowie in der Erwägung, dass die Kommission in Kürze eine neue globale Übertragung wird vorlegen müssen, die dem durch die Vereinbarung über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2011 nicht abgedeckten Bedarf möglichst umfassend Rechnung trägt – d.h. 1 047 Mio. EUR zum 18. November 2011 –, um die rechtlichen Verpflichtungen der Union in Bezug auf die Zahlungsermächtigungen zu erfüllen;

F.  in der Erwägung, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Zahlungsermächtigungen um 200 Mio. EUR nur einem begrenzten Teil des bis Ende 2011 ermittelten zusätzlichen Bedarfs entspricht, der sich zum 18. November 2011 auf 1 642 Mio. EUR beläuft;

G.   in der Erwägung, dass die Mittelaufstockungen im Rahmen der Rubrik 4 für die finanzielle Unterstützung Palästinas, des Friedensprozesses und des UNRWA und für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor durch die Umschichtung nicht verwendeter Mittel im Rahmen der Makrofinanzhilfe ermöglicht wurden und Teil der Einigung sind, die im Vermittlungsausschuss zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 erzielt wurde;

H.  in der Erwägung, dass die Zunahme der Einnahmen zum Teil aus Geldbußen und Verzugszinsen in Höhe von insgesamt 435 Mio. EUR, d. h. aus der Durchsetzung der Wettbewerbspolitik, resultiert;

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 und späteren Neubewertungen, die zu einer Aktualisierung des Bedarfs an Zahlungsermächtigungen und möglichen Umschichtungen bei den Verpflichtungsermächtigungen führen werden;

2.  stellt fest, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 in der vom Rat geänderten Form der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung entspricht, die sich sowohl auf den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 als auch auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 bezieht;

3.  bedauert zutiefst das Klima des Misstrauens, von dem die Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Höhe der zusätzlichen Zahlungsermächtigungen gekennzeichnet waren, die die Kommission im Jahr 2011 benötigt, um die rechtlichen Verpflichtungen der Union erfüllen zu können; fordert die Kommission auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde und der allgemeinen Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Auswirkungen diese Einigung auf die Durchführung laufender Programme hat; ist insbesondere besorgt über die Auswirkungen dieses Beschlusses auf die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in den Mitgliedstaaten sowie auf die zentralen Programme unter der Rubrik „Nachhaltiges Wachstum“;

4.  unterstreicht, dass der Ansatz des Rates den Prozessen des Europäischen Semesters und der Verbesserung der europäischen wirtschaftspolitischen Entscheidungsverfahren widerspricht, wonach Synergien und Ergänzungen zwischen den Haushalten der Union und der Mitgliedstaaten gefunden werden sollten; ist umso mehr besorgt über die Haltung des Rates, da – wenn sich die Union von der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise erholen soll – zukunftsweisende Investitionen gefördert werden müssen;

5.  bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, gemeinsam mit Rat und Kommission eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und sich möglicher Mängel und Unzulänglichkeiten bei der Durchführung der derzeit laufenden Mehrjahresprogramme, insbesondere unter den Teilrubriken 1a und 1b, anzunehmen;

6.  verleiht erneut seiner festen Überzeugung Ausdruck, dass der Teil der Einnahmen, der aus Geldbußen und Verzugszinsen, d. h. aus der Durchsetzung der Wettbewerbspolitik, einer ausschließlichen Zuständigkeit der Union, resultiert, unmittelbar zurückgeführt und erneut in den Unionshaushalt investiert und nicht im Rahmen des Saldos an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt werden sollte;

7.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2011 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2011 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 68 vom 15.3.2011.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S.1.

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