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Verfahren : 2012/2571(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0171/2012

Aussprachen :

PV 15/03/2012 - 16.3
CRE 15/03/2012 - 16.3

Abstimmungen :

PV 15/03/2012 - 17.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0094

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 47k
Donnerstag, 15. März 2012 - Straßburg
Menschenrechtsverletzungen in Bahrain
P7_TA(2012)0094RC-B7-0171/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 7. Juli 2011 zur Situation in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika(1) und vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat(3),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 12. April 2011 zum Tod zweier bahrainischer Bürgerrechtler und vom 28. April 2011 zur Verurteilung der Todesurteile, die gegen vier Bahrainer wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen für Demokratie verhängt wurden,

–  unter Hinweis auf die Anhörung zu Bahrain am 3. Oktober 2011 im Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU (VP/HR) zu Bahrain von 2011 und insbesondere vom 24. November 2011 zur Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI), auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, zum Jahrestag der Unruhen in Bahrain am 13. Februar 2012 und auf die Erklärungen der VP/HR zur Lage in Ägypten, Syrien, Jemen und Bahrain im Europäischen Parlament vom 12. Oktober 2011,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain vom 21. März, 12. April und 23. Mai 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. Juni und 30. September 2011 zu den harten Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain, gegen die in einigen Fällen lebenslange Haftstrafen verhängt wurden, und auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs zu Bahrain vom 15. Februar 2012,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der 66. VN-Generalversammlung zu Bahrain vom 29. September 2011,

–  unter Hinweis auf die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Bahrain am 5. Oktober 2011 herausgegebene Presseerklärung und die vom bahrainischen Ministerium für Gesundheit herausgegebene Erklärung zur Verurteilung von Ärzten, Krankenschwestern und Sanitätern vom 30. September 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des bahrainischen Generalstaatsanwalts vom 23. Oktober 2011 zur Wiederaufnahme der Verfahren gegen Ärzte, gegen die zuvor vor einem Militärgericht Anklage erhoben worden war,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) vom 23. November 2011,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 Buchstabe d der Verfassung Bahrains,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 28. Februar 2012,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Proteste der friedlichen Volksbewegung, die mit der Forderung nach Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Reformen aufgetreten war, am 14. Februar 2012 zum ersten Mal jährten; in der Erwägung, dass die Regierung mit Verhaftungen reagierte und die friedliche Demonstration verhinderte; in der Erwägung, dass Regierungstruppen gewaltsam gegen die Demonstranten vorgingen; in der Erwägung, dass in Wohngebieten Tränengas, Schockgranaten und Schrot als Munition eingesetzt wurden und die Polizei Meldungen zufolge in mehrere Häuser eingebrochen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Proteste weiterhin gewaltsam unterdrückt werden; in der Erwägung, dass die Verfolgung, Inhaftierung und Folter von Menschenrechtsaktivisten, Anwälten, Lehrern, medizinischem Personal und Bloggern, die an den friedlichen Demonstrationen für Demokratie teilgenommen haben, weiter an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge in den letzten beiden Monaten mehr als 100 Bürger willkürlich festgehalten wurden;

C.  in der Erwägung, dass Banken und Fremdenverkehr – die Stützen der bahrainischen Wirtschaft – bereits durch die Weltfinanzkrise geschwächt sind und hart um eine Wiederbelebung kämpfen;

D.  in der Erwägung, dass am 29. Januar 2012 etwa 250 politische Gefangene in einen groß angelegten landesweiten Hungerstreik traten, weil 14 namhafte politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger seit März 2011 willkürlich festgehalten wurden;

E.  in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung internationalen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten seit Anfang 2012 die Einreise nach Bahrain verweigert und entsprechende Reisen Beschränkungen unterliegen, sodass die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten kaum in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten;

F.  in der Erwägung, dass aus dem vom König im Juni 2011 in Auftrag gegebenen Bericht der BICI, der im November 2011 veröffentlicht wurde, hervorgeht, dass bei den Unruhen des vergangenen Jahres 35 Menschen, darunter fünf Sicherheitskräfte und fünf zu Tode gefolterte Häftlinge, ums Leben kamen; in der Erwägung, dass das Fazit des Berichts der BICI lautet, dass mit ausufernder Gewalt gegen friedliche Demonstranten, politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vorgegangen wurde, dass oft von Folterungen Gebrauch gemacht wurde und viele Menschen sich vor Gericht verantworten mussten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten; in der Erwägung, dass die BICI in ihrem Bericht den Standpunkt vertritt, dass die Verfahren weder den internationalen Normen zur fairen Verfahrensführung noch dem bahrainischen Strafrecht entsprachen;

G.  in der Erwägung, dass der König von Bahrain die Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis genommen und einen 19-köpfigen nationalen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des nationalen Ausschusses – zur Frage der Führung des Polizei- und Justizapparats, des Bildungswesens und der Mediendienste – am 20. März 2012 verkündet werden sollen; in der Erwägung, dass König Hamad bin Isa Al Chalifa von Bahrain öffentlich die Zusage gegeben hat, im Interesse der nationalen Aussöhnung Reformen auf den Weg zu bringen;

H.  in der Erwägung, dass Bahrain im Anschluss an die Empfehlungen der BICI bei der Staatsanwaltschaft eine Sonderermittlungseinheit eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die aufgrund rechtswidriger oder fahrlässiger Handlungen den Tod, die Folterung und die Misshandlung von Zivilisten im vergangenen Jahr zu verantworten haben;

I.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet; in der Erwägung, dass der nationale Dialog im Rahmen des Aussöhnungsprozesses auf den Weg gebracht wurde;

J.  in der Erwägung, dass mehreren Berichten nichtstaatlicher Organisationen zufolge unfaire militär- und zivilgerichtliche Verfahren ein Kernelement der Unterdrückung der Protestbewegung für Demokratie in Bahrain sind; in der Erwägung, dass eine der Empfehlungen der BICI lautete, dass alle Urteile, die von einem Militärgericht gegen Bürger verhängt wurden, von regulären Gerichten geprüft werden sollten, dass dies jedoch noch nicht in allen Fällen geschehen ist;

K.  in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung wiederholt ihre Bereitschaft zu Reformen im Interesse der Menschenrechte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen bekundet hat;

L.  in der Erwägung, dass die Regierung Bahrains mehrfach aufgefordert wurde, eine ständige Einladung an den Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen;

M.  in der Erwägung, dass Juan Mendez, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 8.-17. März 2012 nach Bahrain reisen sollte, dass er von den bahrainischen Behörden jedoch offiziell ersucht wurde, seine Reise auf einen Zeitpunkt nach Juli 2012 zu verschieben;

N.  in der Erwägung, dass Meldungen zufolge mehr als 4 000 Menschen entlassen oder von der Universität verwiesen wurden, weil sie an den Protesten teilgenommen hatten; in der Erwägung, dass den bahrainischen Gewerkschaften zufolge mehr als 1 000 Betroffene bisher nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und Dutzende von Universitätsstudenten ihre Studien noch nicht wieder aufnehmen durften; in der Erwägung, dass viele derjenigen, die wieder eingestellt wurden, unter Druck gesetzt wurden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, von gewerkschaftlichen Aktivitäten abzusehen, und sich mit der Versetzung auf eine andere als ihre bisherige Stelle einverstanden erklären;

O.  in der Erwägung, dass Bahrain aufgrund der Vorkommnisse des vergangenen Jahres von der Organisation Reporter ohne Grenzen zum „Feind des Internets“ erklärt wurde;

1.  begrüßt die Empfehlungen der BICI und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, alles Notwendige zur vollständigen und zügigen Umsetzung dieser Empfehlungen zu unternehmen, um in den wichtigsten Bereichen eine Lösung herbeizuführen, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, den gesellschaftlichen Konsens wiederherzustellen, die Achtung der Menschenrechte gemäß den internationalen Menschenrechtsbestimmungen zu verbessern und weit reichende Reformen einzuleiten;

2.  bekundet seine Solidarität mit den Opfern der Unterdrückung in Bahrain und ihren Familien;

3.  verurteilt die anhaltende Verletzung der Menschenrechte in Bahrain und fordert die bahrainische Regierung und die Sicherheitskräfte nachdrücklich auf, auf ausufernde Gewalt, auch auf den übermäßigen Einsatz von Tränengas, Folterungen, die ungesetzliche Inhaftierung und Verfolgung friedlicher Demonstranten, zu verzichten und bei der Eindämmung von Protestkundgebungen äußerste Zurückhaltung zu üben; fordert die Staatsorgane auf, sich stets im Einklang mit dem bahrainischen Recht und den internationalen Verpflichtungen zu verhalten; hebt hervor, dass Bahrain sich zur Wahrung des Rechts auf faire Verfahrensführung verpflichtet hat;

4.  wiederholt seine Forderung nach sofortiger und bedingungsloser Freilassung aller friedlichen Demonstranten, politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Ärzte und medizinischen Mitarbeiter, Blogger und Journalisten, insbesondere des Vorsitzenden des bahrainischen Zentrums für Menschenrechte, Abdulhadi al-Khawaja, und des Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft „Bahrain Teachers“ Association„, Mahdi Abu Dheeb, die dafür inhaftiert und verurteilt wurden, dass sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben oder ihren beruflichen Pflichten nachgekommen sind;

5.  hebt hervor, dass die Demonstranten mit legitimen Forderungen nach Demokratie aufgetreten sind und von der bahrainischen Regierung verlangt haben, den Aussöhnungsprozess durch einen konstruktiven Dialog, von dem niemand ausgeschlossen wird, voranzutreiben, da dies angesichts der Vielfalt der bahrainischen Gesellschaft die entscheidende Voraussetzung für eine stabile demokratische Ordnung ist, in der die Rechte jedes Bürgers gleichermaßen sowohl gesetzlich als auch im konkreten Leben garantiert sind;

6.  fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, gründliche, unparteiische und unabhängige Ermittlungen durchzuführen, um Verstöße gegen die Menschenrechte durch Polizei und Sicherheitskräfte oder infolge der Armeeeinsätze gegen friedliche Demonstranten und Bürger während und nach den Protesten für Demokratie in Bahrain zu ahnden, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen unabhängig von Rang und Position zur Rechenschaft gezogen werden und nicht straflos ausgehen, und mit abschreckenden Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte in Zukunft nicht verletzt werden;

7.  fordert die bahrainische Regierung auf, in allen Fällen die Anklage fallen zu lassen und die Urteile aufzuheben, die seit dem Februar 2011 vom Gericht für nationale Sicherheit oder von Zivilgerichten im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit erhoben bzw. verkündet wurden, sowie alle Urteile, die lediglich auf Geständnissen beruhen, aufzuheben;

8.  fordert die bahrainische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden allen Angeklagten sofortigen und umfassenden Zugang zu Rechtsbeistand gewähren, wie im bahrainischen Recht und im Völkerrecht vorgesehen, auch in Verbindung mit Vernehmungen und der Prozessvorbereitung, glaubwürdigen Vorwürfen wegen Folter und Misshandlung während der Vernehmung nachzugehen und Beamte, die die Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens missachten, zur Verantwortung zu ziehen;

9.  fordert die VP/HR auf, die bahrainische Regierung in Bezug auf ihre Zusagen, die Menschenrechte zu achten, die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen, unabhängige Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, in die Verantwortung zu nehmen und nachdrücklich dazu aufzufordern, die Anklagen gegen Ärzte und medizinisches Personal fallen zu lassen und alle wegen der Teilnahme an den friedlichen Protesten für Demokratie Inhaftierten freizulassen;

10.  fordert die bahrainische Regierung auf, Menschenrechte und Grundrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit – auch im Internet –, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Rechte der Frau und das Recht auf Gleichberechtigung der Geschlechter, wiederherzustellen und zu achten, Diskriminierung zu bekämpfen und jegliche Einschränkungen beim Zugang zu Informationen und Kommunikationstechnologien unverzüglich aufzuheben; fordert die bahrainische Regierung auf, jegliche für ausländische Journalisten oder internationale Menschenrechtsorganisationen geltenden Einschränkungen aufzuheben und ihnen zu gestatten, die angekündigten unabhängigen Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen und die Durchführung der angekündigten Reformen zu verfolgen;

11.  begrüßt die Einrichtung eines Ministeriums für Menschenrechte und soziale Entwicklung in Bahrain und fordert das Ministerium auf, im Einklang mit den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen und -verpflichtungen zu handeln;

12.  fordert die betreffenden nationalen Behörden und europäischen Unternehmen auf, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die sofortige Wiedereinstellung derjenigen sicherzustellen, die nach der Entlassung noch nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren durften;

13.  begrüßt die Aussetzung der Ausfuhr von Waffen und anderen Werkzeugen, die zur gewaltsamen Unterdrückung der Bürger und zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, durch die Vereinigten Staaten und fordert die Mitgliedstaaten entsprechend auf, die Einhaltung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sicherzustellen;

14.  weist nochmals darauf hin, dass es die Anwendung der Todesstrafe aufs Schärfste verurteilt, und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich zur sofortigen Einführung eines Moratoriums für die Todesstrafe auf;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0475
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.

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