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Verfahren : 2011/2890(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0190/2012

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B7-0190/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 29/03/2012 - 9.14
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Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0117

Angenommene Texte
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Donnerstag, 29. März 2012 - Brüssel
Erweiterungsbericht über Montenegro
P7_TA(2012)0117B7-0190/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 zu dem Fortschrittsbericht 2011 über Montenegro (2011/2890(RSP)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vom 29. März 2010 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 und den dazugehörigen Anhang mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011 über die Fortschritte Montenegros im Beitrittsprozess(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2010, Montenegro den Status eines Bewerberlandes für den Beitritt zur Europäischen Union zuzuerkennen(3),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 12. Oktober 2011 zum Fortschrittsbericht 2011 über Montenegro (SEK(2011)1204 endg.),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2011 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2011-2012“ (COM(2011)0666),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 an das Europäische Parlament und den Rat über die Stellungnahme der Kommission zum Antrag Montenegros auf Beitritt zur Europäischen Union (COM(2010)0670),

–  unter Hinweis auf die in der 3. Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss Europäische Union – Montenegro (SAPC) vom 3./ 4. Oktober 2011 angenommene Erklärung sowie die in dieser Sitzung angenommenen Empfehlungen,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bestrebt sind, die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro im Juni 2012 aufzunehmen; unter Hinweis darauf, dass die Kommission vom Europäischen Rat aufgefordert worden ist, einen Rahmen für Verhandlungen mit Montenegro vorzuschlagen;

B.  unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat den Rat beauftragt hat, die von Montenegro erzielten Fortschritte auf der Grundlage eines Berichts der Kommission zu prüfen;

C.  unter Hinweis darauf, dass der politische Konsens über EU-Angelegenheiten in Montenegro weiterhin groß ist und das Ziel, Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU und der NATO zu erzielen, ein Eckpfeiler der Außenpolitik des Landes ist; unter Hinweis darauf, dass Reformbemühungen einen starken politischen Willen und ein entschiedenes Engagement erfordern, sich den im Verlauf des Beitrittsprozesses zu erwartenden Herausforderungen zu stellen;

D.  unter Hinweis darauf, dass Montenegro beträchtliche Fortschritte bei der Erfüllung der von der Kommission im Jahre 2010 ermittelten sieben Schlüsselprioritäten erzielt hat, wobei insbesondere Verbesserungen in der Arbeit des Parlaments und beim Rahmen für die Wahlen, die Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruptionsbekämpfung, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Gewährleistung der Freiheit der Medien und die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu nennen sind;

E.  unter Hinweis darauf, dass Montenegro eine bescheidene Erholung der Wirtschaft zusammen mit einer niedrigen Inflation und einem beträchtlichen Zustrom von ausländischen Direktinvestitionen sowie einem leichten Rückgang der Arbeitslosenrate verbuchen konnte; unter Hinweis darauf, dass Montenegro die handelsspezifischen Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU umgesetzt hat;

F.  unter Hinweis darauf, dass Montenegro weitere Reformanstrengungen im Hinblick auf die wirksame Umsetzung des Aktionsplans der Regierung zu den Schlüsselprioritäten unternehmen und die Erholung von der Wirtschaftskrise beschleunigen muss, während gleichzeitig eine angemessene Kontrolle der öffentlichen Ausgaben und der Auslandsschulden gewährleistet werden muss, die den Daten für 2011 zufolge einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr aufweisen; unter Hinweis darauf, dass Montenegro außerdem die haushaltspolitische Stabilität aufrechterhalten und gleichzeitig die administrativen und institutionellen Kapazitäten aufbauen und stärken muss, die erforderlich sind, um in Zukunft den mit der EU-Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen nachzukommen;

Allgemeine Bemerkungen

1.  begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, eine Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro im Juni 2012 anzustreben; fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, die Aufnahme der Gespräche nicht auf ungebührende und unverhältnismäßige Weise zu verzögern, da Montenegro mittlerweile beträchtliche Fortschritte bei der Erfüllung der erforderlichen Auflagen erzielt hat;

2.  unterstreicht die Notwendigkeit, ein positives Signal in Richtung Montenegro und andere Länder auszusenden, die entschlossen um die Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft bemüht sind; ist zutiefst davon überzeugt, dass Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer ausschließlich auf der Grundlage ihrer Verdienste und Fortschritte bei der Erfüllung dieser Kriterien beurteilt werden sollten und dass der Prozess ihres Beitritts in keiner Weise mit den Fortschritten in anderen Nachbar- oder Bewerberländern verknüpft werden sollte, damit die Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses gewahrt bleibt;

3.  nimmt mit Genugtuung zu Kenntnis, dass die Heranführungshilfe (IPA) in Montenegro gut funktioniert; hält sowohl die Regierung Montenegros als auch die Kommission dazu an, das Verwaltungsverfahren für die IPA-Finanzierung zu vereinfachen, damit diese für kleinere und regierungsunabhängige Organisationen, Gewerkschaften und andere Empfänger leichter zugänglich ist;

4.  lobt Montenegro für die Verwirklichung eines hohen Grads der Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft durch Erzielung generell zufriedenstellender Ergebnisse bei den Schlüsselprioritäten;

5.  unterstreicht die Notwendigkeit und die Bedeutung, umfassende und qualitätsorientierte Anstrengungen bei der Umsetzung der Reformen – mit besonderem Schwerpunkt auf dem Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte – fortzusetzen; hebt hervor, dass die wichtigste Zielvorgabe solcher Bemühungen in den Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gesehen werden muss, und weist darauf hin, dass diese Maßnahmen während des gesamten Prozesses des Beitritts Montenegros von grundlegender Bedeutung sein werden; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, ihre Verpflichtungen nach dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen weiterhin reibungslos zu erfüllen; ist der Auffassung, dass die Organe der EU am besten in der Lage sein werden, die Reform der Justiz zu überwachen und zu erleichtern, sobald Kapitel 23 der Beitrittsverhandlungen eröffnet worden ist;

6.  begrüßt die von der Kommission bei den Beitrittsverhandlungen praktizierte neue Strategie, die darin besteht, die Kapitel 23 und 24 zu Beginn der Verhandlungen zu eröffnen, und hofft, dass diese beiden Kapitel so rasch wie möglich geöffnet werden, um die Justizreformen in Montenegro weiter zu beschleunigen;

7.  verweist darauf, dass die EU auf den Werten der Toleranz und gleicher Rechte für alle in der Gesellschaft begründet ist; ermutigt Montenegro, weiterhin einen konstruktiven Dialog zwischen den politischen Kräften zu führen mit dem Ziel, den Zusammenhalt und den multiethnischen Charakter des Landes zu bewahren und die verbleibenden kulturellen und nationalen Trennlinien zu überwinden sowie einer Diskriminierung vorzubeugen;

Politische Kriterien

8.  begrüßt die legislativen Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die Arbeit des nationalen Parlaments zu verbessern; empfiehlt jedoch, weiterhin Anstrengungen zu unternehmen mit dem Ziel, den Gesetzgebungsprozess transparenter zu gestalten, die öffentliche Teilnahme an der Ausarbeitung neuer Gesetzesvorschriften durch eine noch engere Konsultation mit der Zivilgesellschaft zu stärken mit dem Ziel, die Leistung des Parlaments sowohl beim Erlass von Gesetzen als auch im Hinblick auf die politische und demokratische Kontrolle der Exekutive zu verbessern, häufiger und effizienter auf das Instrument von Anhörungen zum Zwecke der Beratung und Kontrolle zurückzugreifen und parlamentarische Anfragen und an die Regierung gerichtete Forderungen systematisch weiterzubehandeln; empfiehlt insbesondere, dass die Aufgaben und Befugnisse des entsprechenden Ausschusses ausgeweitet werden, damit das Parlament eine angemessene und effektive Kontrolle des Prozesses der Europäischen Union durchführen kann;

9.  begrüßt die Verabschiedung von Änderungen am Gesetz über die Wahl von Gemeinderäten und Parlamentsmitgliedern als eine der noch verbleibenden Auflagen im Rahmen der sieben Schlüsselprioritäten; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen jedoch auf, solche legislativen Errungenschaften durch neue Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter zu vervollständigen, da diese in der Praxis noch nicht gewährleistet ist;

10.  unterstreicht das Problem, dass Frauen im Parlament, in leitenden Regierungsämtern und in Entscheidungspositionen im öffentlichen und privaten Sektor weiterhin ernsthaft unterrepräsentiert sind; begrüßt deshalb die neuen Bestimmungen, wonach die Kandidatenliste zu 30 % aus Frauen bestehen muss, ist jedoch in dieser Hinsicht besorgt darüber, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis nicht gewährleistet wird; ist ferner besorgt über die weit verbreiteten Verstöße gegen die Rechte der Frauen im Bereich der Beschäftigung, einschließlich des Rechts auf gleiche Bezahlung; hält die montenegrinischen Regierungsstellen dazu an, die Bemühungen um die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in sämtliche Politikbereiche zu intensivieren und den Grundsatz der gleichen Entlohnung einzuführen;

11.  fordert außerdem die Annahme von Änderungen des Bildungsgesetzes, mit denen die lang anhaltende politische Kontroverse über den Status der serbischen Sprache im Bildungssystem Montenegros beigelegt wird; ist der Auffassung, dass dieser positive Kompromiss den breiten Konsens aller politischen Kräfte über den Charakter des Landes als Einheit, gleichzeitig jedoch auch als multiethnisches und multireligiöses Gebilde verdeutlicht;

12.  sieht die neue Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2011-2016 als positiven Schritt, der darauf zielt, europäische Standards für die Einstellung und Beförderung einzuführen und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der staatlichen Verwaltung zu ergreifen; fordert die Regierung Montenegros nachdrücklich auf, sich mit den größten noch bestehenden Schwachstellen bei der Leistungsfähigkeit des Verwaltungssystems im Hinblick auf die Beschlussfassung und die organisatorische Gestaltung der Regierungstätigkeit zu befassen, einschließlich des Systems der Übertragung von Befugnissen und der Dezentralisierung der Macht, um einen entpolitisierten und professionell arbeitenden öffentlichen Dienst zu schaffen, der effektiv und unparteiisch arbeitet; fordert die Regierungsstellen auf, einer guten Regierungsführung Priorität einzuräumen, zur schrittweisen Entwicklung einer rechtlich-administrativen Kultur beizutragen und Erleichterung für überlastete und über Gebühr strapazierte Verwaltungsstrukturen zu schaffen;

13.  stellt fest, dass Fortschritte bei der Reform der Gerichtsbarkeit – insbesondere was den Abbau des Verfahrensrückstands bei den Gerichten betrifft – erzielt worden sind, indem Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit, der Rechenschaftspflicht, der Unparteilichkeit und der Effizienz von Richtern und Staatsanwälten – einer der Schlüsselprioritäten – ergriffen worden sind und der Rat der Justiz auf systematischere Weise Disziplinverfahren gegen verdächtige Richter und Staatsanwälte einleitet; fordert das montenegrinische Parlament auf, verfassungsrechtliche Bestimmungen zu erlassen, die die rechtliche Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz sowie die Unabhängigkeit der Gerichte und die professionelle Autonomie des Rates der Richter und Staatsanwälte verstärken würden; unterstreicht die Notwendigkeit, die Vorschriften über Korruption und Interessenkonflikte effizienter zu überwachen; fordert die Straffung des Gerichtssystems mit dem Ziel einer Verbesserung der Effizienz der Justiz angesichts der Tatsache, dass Montenegro weiterhin eines der Länder mit der höchsten Pro-Kopf-Zahl von Amtsgerichten, Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsbediensteten in Europa ist;

14.  fordert die Regierungsstellen Montenegros auf, den Schwerpunkt auf die Auswahl von Richtern und Staatsanwälten, ihre finanzielle Unabhängigkeit von der Regierung und die strikte Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen sowohl gegen Richter als auch gegen Staatsanwälte im Falle von Verstößen zu legen; fordert außerdem die Regierungsstellen auf, die Transparenz des Justizwesens zu steigern; bekräftigt seine Forderung nach Gewährleistung eines vorhersehbaren Justizsystems und des Vertrauens der Öffentlichkeit; fordert dass der Justiz angemessene Haushaltsmittel für die Infrastrukturen, die Ausstattung und die Ausbildung zugewiesen werden, um die Effizienz der Gerichtsbarkeit zu steigern; hält es für wichtig, gemeinsame Kriterien für die Ausbildung in der Justiz festzulegen, die vom Justizausbildungszentrum zur Anwendung gebracht werden müssen;

15.  begrüßt weitere gute Fortschritte beim Erlass von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das Gesetz über die Parteienfinanzierung und die Änderungen der gesetzlichen Regelung von Interessenkonflikten; stellt jedoch fest, dass das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen restriktiver sein kann als die früheren gesetzlichen Bestimmungen und deshalb von der Berichterstattung über Fälle von Korruption abhalten könnte; ist besorgt über die starke Rolle der Vertreter der Parteien in der Kommission für die Vorbeugung von Interessenkonflikten, die für die Umsetzung der jüngsten Änderungen am Gesetz über Interessenkonflikte verantwortlich ist; ist der Auffassung, dass der derzeit vorliegende Gesetzentwurf über den freien Zugang zu Informationen auf eine Beschränkung des Zugangs zu Information hinauslaufen und damit die Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und der Medien, Fälle von Korruption aufzudecken, einschränken kann; stellt jedoch fest, dass die Korruption in vielen Bereichen immer noch weit verbreitet ist und weiterhin ein Problem darstellt, das besonderen Anlass zur Sorge gibt und auch beträchtliche Kosten für die öffentlichen Finanzen verursachen kann;

16.  hält die Regierung dazu an, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption sowie die Rechtsvorschriften über die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen konsequent umzusetzen; fordert die zuständigen Strafvollstreckungsbehörden auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption umfassend fortzusetzen und mehr Korruptionsfälle – einschließlich von Fällen hochrangiger Korruption – mit Verurteilungen abzuschließen; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, präzisere Mechanismen für die solide Umsetzung und Überwachung von Initiativen und Projekten zur Bekämpfung der Kommunikation einzuführen sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen und den Informationsaustausch – insbesondere zwischen der Polizei und den Staatsanwälten – zu verstärken; ermutigt das montenegrinische Parlament, verstärkt seine Rolle als Kontrollorgan der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Regierungsstellen zu übernehmen; fordert die Regierungsstellen auf, mutmaßliche Fälle von Korruption – insbesondere bei Privatisierungen – gründlicher zu untersuchen; ersucht die Kommission zu bewerten, wie sich die Zuweisung von EU-Mitteln auf die Reform der Justiz und die Bekämpfung der Korruption ausgewirkt hat und welche Ergebnisse erzielt worden sind;

17.  unterstreicht die Notwendigkeit, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen zu intensivieren, insbesondere was die Stärkung der Verwaltungs- und Ermittlungskapazitäten der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden betrifft, um die Effizienz dieser Organe zu verbessern; hält es für wichtig, die Bemühungen um die effiziente Verarbeitung von kriminalpolizeilichen Erkenntnissen zu intensivieren und die internationale und regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität – insbesondere der Geldwäsche und des Schmuggels – weiter auszubauen;

18.  würdigt zwar den gesetzgeberischen Prozess zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den Medien, nimmt jedoch die mutmaßlichen Fälle von Einschüchterung und körperlicher Gewalt gegen Journalisten und Meldungen über eine Einschränkung der Freiheit der Medien zur Kenntnis; ist besorgt über den Rückstand bei den vor den Gerichten gegen Medien und Journalisten anhängigen Klagen wegen Verleumdung und übler Nachrede;

19.  fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, Fälle von physischer Gewalt und Einschüchterung von Journalisten gründlich zu ermitteln und ihr Engagement für freie Medien ohne politische Einmischung unter Beweis zu stellen; fordert die staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, die Ermordung von Journalisten und die gegen Journalisten begangenen Übergriffe sowie den Brandanschlag auf Fahrzeuge der Tageszeitung Vijesti ernsthaft zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen und außerdem diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die für den Übergriff auf das Team des Fernsehsenders Vijesti in Humci bei Nikšić im November 2011 verantwortlich sind; fordert die Regierungsstellen auf, die Unabhängigkeit der Regulierungsgremien sicherzustellen und alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das für die Selbstregulierung der Medien verantwortliche Gremien seine Arbeit auf der Grundlage der besten verfügbaren europäischen Standards aufnehmen kann; fordert die montenegrinische Regierung auf, eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Informationsfreiheit dergestalt vorzuschlagen, dass sie nicht zu einer Einschränkung des Zugangs zur Information und zu einer Beschränkung der Transparenz führen würden; fordert die Journalisten auf, sich an berufsständische ethische Grundsätze und Standards im Hinblick auf die Achtung der Privatsphäre und der Menschenwürde in den Medien zu halten;

20.  begrüßt die Bemühungen der Regierung um eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit regierungsunabhängigen Organisationen und fordert kontinuierliche Konsultationen mit der Zivilgesellschaft bei der Politikgestaltung und der Ausarbeitung von Gesetzen; hält es für positiv, dass die staatlichen Institutionen Kontaktpersonen, die regierungsunabhängigen Organisationen angehören, benannt haben, und dass viele dieser Institutionen Kriterien und Verfahren für die Auswahl von Vertretern der Zivilgesellschaft in den von der Regierung eingesetzten einschlägigen Arbeitsgruppen festgelegt haben; unterstreicht jedoch, wie wichtig es ist, auch den Dialog mit den Gewerkschaften sowie den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken, die die verwundbarsten Gruppen vertreten und sich mit Fragen der Gleichstellung der Geschlechter befassen;

21.  würdigt die allgemein positiven interethnischen Beziehungen einschließlich der Behandlung sensibler Fragen wie der Angabe der ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit bei der Volkszählung; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der legislative Rahmen für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten weitgehend geschaffen worden ist, einschließlich des Beraters des Premierministers für Menschenrechte und den Schutz vor Diskriminierung; unterstreicht, dass weitere Bemühungen mit Blick auf ihre Umsetzung erforderlich sind; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine bessere Vertretung von Minderheiten in öffentlichen Einrichtungen auf der nationalen und lokalen Ebene sicherzustellen, da Minderheiten angehörende Personen in den öffentlichen Institutionen nach wie vor unterrepräsentiert sind; fordert die Regierungsstellen auf, die Diskriminierung der Volksgruppen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter zu bekämpfen und ihre Lebensbedingungen, den Zugang zur sozialen Sicherheit, zum Gesundheitswesen, zur Bildung, zu einer Wohnung und zu Arbeitsvermittlungsdiensten zu verbessern; fordert außerdem die Regierung und die kommunalen Behörden auf, sich dem europäischen Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma anzuschließen, indem sie nach Auslaufen der gegenwärtigen Strategie für den Zeitraum 2008-2012 eine auf zehn Jahre angelegte nationale Integrationsstrategie initiieren und vorlegen, um den Status der Volksgruppen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter zu verbessern;

22.  begrüßt die unlängst erfolgte Annahme des Gesetzes über die Bekämpfung von Diskriminierung, in der die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentität ausdrücklich genannt werden, und fordert die korrekte Umsetzung des bestehenden Gesetzesrahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung; fordert die montenegrinische Regierungsstellen auf, die Maßnahmen zur Umsetzung des rechtlichen und institutionellen Rahmens des Landes im Zusammenhang mit den Rechten der Gruppe der LGBT zu verstärken; hält die Regierungsstellen dazu an, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einschüchterung von LGBT-Organisationen und von Angehörigen der Gruppe der LGBT zu unterbinden, und alles in ihren Kräften stehende zu unternehmen, um Übergriffen gegen die Gruppe der LGBT vorzubeugen;

23.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Montenegro die acht wichtigsten Arbeitnehmerrechtsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert hat; unterstreicht, dass die grundlegenden Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte im Arbeitsrecht zwar vorgesehen sind, es jedoch weiterhin Einschränkungen gibt; fordert Montenegro auf, die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte weiter zu stärken; verweist auf die wichtige Rolle des sozialen Dialogs und fordert die Regierung Montenegros auf, ehrgeizigere Ziele in Bezug auf den Sozialrat zu verfolgen und diesen weiter zu stärken; hält es für äußerst wichtig, die Transparenz und die Effizienz des Sozialrates zu verbessern;

24.  unterstreicht, dass alle Parteien ungeachtet der Gemeinschaft, die sie vertreten, danach streben sollten, einen konstruktives und reifes politisches Klima zu bewahren, und davon absehen sollten, politische Anweisungen aus Drittländern entgegenzunehmen;

25.  ermutigt Montenegro, den rechtlichen Rahmen für die Rechte von Personen mit Behinderungen zu stärken und ihren Zugang zur Beschäftigung – auch in öffentlichen Einrichtungen – zu verbessern; fordert die staatlichen Stellen auf, die öffentlichen Plätze entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen und die Sensibilisierungskampagnen mit dem Ziel der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen fortzusetzen;

26.  weist darauf hin, dass es derzeit in Montenegro etwa 15 000 Flüchtlinge, intern Vertriebene und Vertriebene aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina und aus dem Kosovo gibt; fordert die montenegrinische Regierung auf, eine dauerhafte und tragfähige Lösung für das Problem zu finden, auch durch uneingeschränkte Umsetzung ihrer einschlägigen Strategie und durch Fortsetzung der Bemühungen um die Schaffung eines Rechtsstatus für Vertriebene; hält ihre Rückkehr in ihre Heimatländer für wichtig und verweist auf die Notwendigkeit, bestehende Hindernisse zwischen den Ländern der Region zu beseitigen und die Rückkehr zu erleichtern; nimmt in dieser Hinsicht mit Genugtuung die aktive Rolle Montenegros im regionalen Programm „Belgrad-Initiative“ und die Verabschiedung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie für die dauerhafte Lösung des Problems der Vertriebenen und intern Vertriebenen in Montenegro zur Kenntnis;

Wirtschaftliche Kriterien

27.  lobt Montenegro für die Bewahrung der makroökonomischen Stabilität des Landes, nimmt jedoch auch die prognostizierte Verlangsamung des Wirtschaftswachstums und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zur Kenntnis; ermutigt die Regierung, die Erholung von der schweren Rezession des Jahres 2009 bei gleichzeitiger Erhaltung der haushaltspolitischen Stabilität durch Verfolgung einer umsichtigeren Haushaltspolitik und einer Verringerung der Staatsschulden zu beschleunigen, um einen gesunden wirtschaftlichen Fortschritt zu schaffen mit dem Ziel, den Lebensstandard zu verbessern;

28.  begrüßt die Verabschiedung wichtiger Strukturreformen, z.B. die Reform des staatlichen Rentensystems, die Straffung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst bzw. die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für die kommunale Selbstverwaltung; ermutigt Montenegro, die Strukturreformen fortzusetzen, insbesondere durch Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der physischen Infrastrukturen und der Humanressourcen, und weiterhin Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für Unternehmen sowie zur Verbesserung des Umfeldes für die Unternehmen durchzuführen und außerdem die Arbeitsmarktflexibilität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit im Export zu fördern; ist weiterhin besorgt über das große Ausmaß der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft, das beträchtliche Herausforderungen für die Wirtschaft und Gesellschaft Montenegros aufwirft;

29.  begrüßt die Annahme der Entwicklungsstrategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Zeitraum 2011-2015 und die Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf Mikroebene im Zeitraum 2011-2015; hält die Regierung dazu an, die Koordinierung der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Institutionen zu verbessern, bessere Daten über die KMU zusammenzutragen und das System der vereinheitlichten Registrierung von Unternehmen zu stärken, um die effektive Umsetzung dieser Strategien zu gewährleisten;

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

30.  fordert die Regierung Montenegros auf, die institutionellen und administrativen Kapazitäten sowie die beitrittsbezogene Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den einschlägigen staatlichen Institutionen beträchtlich zu verstärken; fordert die Behörden in dieser Hinsicht auf, die administrative Kapazität des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration zu verstärken und die Kapazitäten der Ministerien, die sich mit Schlüsselbereichen des Besitzstands befassen, ebenfalls zu stärken; fordert die Regierungsstellen auf, sich der Zersplitterung des Verwaltungssystems und der Überschneidung von Zuständigkeiten anzunehmen und in den Fachministerien Kapazitäten zur Politikgestaltung zu entwickeln mit dem Ziel, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und letztlich die Rechtsstaatlichkeit zu stärken;

31.  begrüßt die Verabschiedung des Regierungsplans, in dem die Energiepolitik Montenegros bis 2030 dargelegt wird, und stellt fest, dass eine Reform des Energiesektors eine besonders wichtige Herausforderung darstellt, mit der sich das Land konfrontiert sieht; fordert die Regierungsstellen mit Nachdruck auf, die Fortschritte im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung und der Energieeffizienz zu beschleunigen und außerdem die Bemühungen um die Schaffung eines ordnungspolitischen Umfelds festzusetzen, das den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen in sämtlichen Bereichen entsprechend dem einschlägigen EU-Besitzstand auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien fördern würde;

32.  fordert Montenegro auf, Fortschritte bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Hinblick auf den Zugang zu Umweltinformationen, den Zugang zur Justiz, die Umwelthaftung und strategische Vorschriften zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei grenzüberschreitenden Aspekten zu erzielen; fordert die Regierungsstellen nachdrücklich auf, Fragen der Umwelt und des Klimawandels systematischer in andere sektorale Politiken einzubeziehen; hält es für besonders wichtig, die Probleme der festen Abfälle, der Abwässer und des schlecht regulierten Systems der Abfallbewirtschaftung anzugehen und strengere strafrechtliche Maßnahmen für all diejenigen einzuführen, die gegen die geltenden Verordnungen verstoßen, und ein effizientes Inspektions- und Überwachungssystem zu schaffen; bekräftigt außerdem generell die Notwendigkeit, die unklare Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Behörden und den Mangel an Kohärenz bei ihrem Vorgehen zu überwinden, da dies Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes ernsthaft behindert;

33.  verweist darauf, dass über 25 % der Artenvielfalt Europas in der Region des westlichen Balkan angesiedelt sind; verweist ferner darauf, dass die vielen kleinen und großen Flüsse und Seen – die größten unter ihnen sind der Fluss Moraca und der Skadar-See – viele seltene Arten beherbergen; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, die Pläne zum Bau großer Wasserkraftwerke zu überdenken und sich in erster Linie auf Energien aus solchen Quellen zu verlassen; verweist auf die Notwendigkeit, eine nationale Energiestrategie zu konzipieren, die den verschiedenen erneuerbaren Energiequellen – einschließlich der Wasserkraft in kleinem Maßstab – Rechnung trägt; verweist auf die Notwendigkeit, auch das Naturerbe entsprechend den Bestimmungen der Verfassung zu achten, in der Montenegro als umweltbewusster Staat bezeichnet und darauf hingewiesen wird, dass das Naturerbe und der Fremdenverkehr zwei wichtige Säulen der Wirtschaft Montenegros sind; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, immer ökologische und soziale Folgenabschätzungen im Einklang mit den Normen der EU und internationalen Normen wie den Übereinkommen von Aarhus und Espoo durchzuführen, ehe irgendein Beschluss über den Bau neuer Anlagen gefasst wird; fordert die montenegrinischen Regierungsstellen ferner auf, einen extensiven und transparenten Prozess der öffentlichen Konsultation unter Einbeziehung relevanter Organisationen der Zivilgesellschaft einzuleiten, wenn es um die Planung künftiger Wasserkraftwerkprojekte geht, und einschlägige Beschlüsse, Expertengutachten und andere Dokumente öffentlich zugänglich zu machen;

34.  lobt Montenegro dafür, dass es sich zu einem weltweit nachgefragten Tourismusziel entwickelt und ein hohes Potenzial für einen weiteren Ausbau des Fremdenverkehrs aufweist; stellt jedoch die potenziellen Risiken aufgrund des Tourismus für die Umwelt fest und fordert die Regierung auf, weitere Schritte zum Schutz der Natur – auch entlang der Adriaküste – zu ergreifen;

35.  fordert die montenegrinische Regierung auf, die Fortschritte bei der Schaffung der für die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik erforderlichen Strukturen – z.B. eine Zahlstelle und ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem – zu beschleunigen; fordert Fortschritte bei der Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik zur Förderung der ländlichen Entwicklung, auch durch Fortsetzung der Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Politik und den Einsatz der verfügbaren Finanzhilfen;

36.  lobt Montenegro für den Beitritt zur Welthandelsorganisation auf der Tagung der WTO-Ministerkonferenz vom 17. Dezember 2011; ist der Auffassung, dass die WTO-Mitgliedschaft ein transparenteres, vorhersagbareres und attraktiveres Umfeld für den Handel und ausländische Investitionen schaffen wird;

37.  fordert die montenegrinischen Regierungsstellen auf, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unabhängigkeit der Zentralbank, zur monetären Finanzierung, zum privilegierten Zugang zu Finanzinstitutionen des öffentlichen Sektors und zum Schutz des Euro umzusetzen; stellt fest, dass die Auswirkungen für das Währungssystem Montenegros im Detail festgelegt und bei künftigen Beitrittsverhandlungen angesprochen werden müssen;

38.  lobt Montenegro für die bisher reibungslose Umsetzung des visafreien Reiseverkehrs in den Schengenraum, der am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten ist; fordert die Regierungsstellen jedoch nachdrücklich auf, die Verwaltungskapazitäten des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration sowie sein Netz von diplomatischen und konsularischen Vertretungen auszubauen, indem unter anderem eine Online-Verbindung zwischen dem nationalen Visasystem des Ministeriums und den diplomatischen und konsularischen Vertretungen eingerichtet und eine Visummarke mit Sicherheitsmerkmalen eingeführt wird;

Regionale Zusammenarbeit

39.  lobt Montenegro für sein Engagement und seine konstruktive Rolle durch Leistung eines Beitrags zur regionalen Stabilität sowie die Stärkung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern auf dem westlichen Balkan; nimmt mit Genugtuung die aktive Teilnahme Montenegros an verschiedenen regionalen Initiativen in Südosteuropa zur Kenntnis; unterstreicht insbesondere das Engagement Montenegros, wie es in der Unterzeichnung von Auslieferungsabkommen mit Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien, dem Abschluss von Kooperationsabkommen mit Finanzermittlungsdiensten anderer Länder und dem am 7. November 2011 erfolgten Beitritt zu der gemeinsam von den Außenministern Serbiens, Montenegros, Kroatiens sowie Bosniens und Herzegowinas verabschiedeten Erklärung, mit der eine Lösung der Flüchtlingsproblematik in der Region angestrebt wird, zum Ausdruck kommt;

40.  begrüßt das Engagement sowohl Montenegros als auch Serbiens, die bilateralen Beziehungen auf eine solidere Grundlage zu stellen; ermutigt die führenden Vertreter der politischen Gruppierungen und der religiösen Gemeinschaften in beiden Ländern, weiterhin das Klima des interethnischen und interreligiöse Dialogs zu verbessern, um eine Vereinbarung über die Regulierung der Stellung der serbisch-orthodoxen Kirche in Montenegro zu erreichen; fordert die Kommission auf, parallel zu den Beitrittsverhandlungen den Beziehungen zur montenegrinisch-orthodoxen Kirche und zur serbisch-orthodoxen Kirche Aufmerksamkeit zu widmen, da verbesserte Beziehungen zwischen den beiden Kirchen und den im Lande aktiven Gemeinschaften das politische Klima in Montenegro positiv beeinflussen würden;

41.  nimmt mit Genugtuung die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Montenegro und Kroatien zur Kenntnis; begrüßt die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den montenegrinischen und kroatischen Strafverfolgungsbehörden, die einen Rahmen für gemeinsame Aktivitäten in verschiedenen Bereichen der Polizeitätigkeit – Kriminalprävention, Grenzkontrollen und Bekämpfung komplexer Formen der organisierten Kriminalität auf regionaler und internationaler Ebene – bietet; begrüßt die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zwischen Montenegro und Kroatien und stellt mit Genugtuung fest, dass beide Seiten zugestimmt haben, sich im Zusammenhang mit der immer noch ungelösten Frage des Hoheitsanspruchs auf die Halbinsel Prevlaka an das Urteil des Internationalen Gerichtshofes zu halten;

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42.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament von Montenegro zu übermitteln.

(1) ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 3.
(2) Siehe Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (00139/1/2011) vom 9. Dezember 2011.
(3) Siehe Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates (00030/1/2010) vom 16./17. Dezember 2010.

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