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Donnerstag, 10. Mai 2012 - Brüssel
Unterstützung der Einführung eines Europäischen Gedenktags für die Gerechten
P7_TA(2012)0205P7_DCL(2012)0003

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zur Unterstützung der Einführung eines Europäischen Gedenktags für die Gerechten

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf die erhebliche moralische Bedeutung des auf Betreiben des verstorbenen Moshe Bejski eingerichteten Gartens der Gerechten in Jerusalem, mit dem diejenigen geehrt werden, die den Juden während des Holocaust beigestanden haben;

B.  unter Hinweis auf die Institutionen, die Menschen geehrt haben, die im Laufe aller Völker- und Massenmorde (wie denjenigen in Armenien, Bosnien, Kambodscha und Ruanda) und aller sonstigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu denen es im 20. und 21. Jahrhundert gekommen ist, Menschenleben gerettet haben;

C.  im Gedenken an all jene, die in den totalitären Regimes des Nationalsozialismus und des Kommunismus für die Bewahrung der Menschenwürde eingetreten sind;

D.  in der Erwägung, dass die Erinnerung an das Gute für den Prozess der europäischen Einigung von wesentlicher Bedeutung ist, da sie den jüngeren Generationen vermittelt, dass ein jeder sich immer dafür entscheiden kann, anderen Menschen zu helfen und die Würde des Menschen zu verteidigen, und dass die öffentlichen Einrichtungen verpflichtet sind, das Vorbild vorzuführen, das jene Menschen gegeben haben, denen es gelungen ist, diejenigen zu beschützen, die aus Gründen des Hasses verfolgt wurden;

1.  unterstützt den von führenden Bürgerinnen und Bürgern verfassten Aufruf zur Einführung eines Europäischen Gedenktags für die Gerechten, um am 6. März jener Menschen zu gedenken, die mit ihrem persönlichen Verantwortungsbewusstsein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und totalitäre Systeme herausgefordert haben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der Unterzeichner(1) der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 10. Mai 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)05-10(ANN1)).

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