Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/2682(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0309/2012

Aussprachen :

PV 14/06/2012 - 16.3
CRE 14/06/2012 - 16.3

Abstimmungen :

PV 14/06/2012 - 17.3
CRE 14/06/2012 - 17.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0265

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 38k
Donnerstag, 14. Juni 2012 - Straßburg
Lage ethnischer Minderheiten im Iran
P7_TA(2012)0265RC-B7-0309/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Lage ethnischer Minderheiten in Iran (2012/2682(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Iran, insbesondere diejenigen zu den Menschenrechten,

–  unter Hinweis auf die Resolution 16/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, in der ein Mandat für einen Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran festgelegt wurde,

–  unter Hinweis auf die Berichte des VN-Sonderberichterstatters zu den Menschenrechten in Iran vom 23. September 2011 und vom 6. März 2012 über die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 30. Mai 2012 zur Anwendung der Todesstrafe in Iran,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zu deren Vertragsstaaten jeweils auch Iran gehört,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Menschenrechtslage im Iran durch ein stetiges Muster systematischer Verletzungen von Grundrechten gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass Minderheiten in Iran weiterhin aufgrund ihres ethnischen oder religiösen Hintergrunds diskriminiert und drangsaliert werden; in der Erwägung, dass in den letzten Monaten Minderheitengruppen für ihre Rechte demonstriert haben und dass dies zur Inhaftierung zahlreicher Teilnehmer geführt hat;

B.  in der Erwägung, dass sechs Mitglieder der Minderheit der Ahwasi-Araber im Iran vor Gericht stehen, nachdem sie in Verbindung mit ihren Tätigkeiten im Namen dieser Minderheit fast ein Jahr lang ohne Anklage in Haft waren; in der Erwägung, dass es begründete Befürchtungen gibt, dass sie womöglich kein faires Verfahren erhalten und ihnen womöglich Folter oder sonstige Misshandlung droht;

C.  in der Erwägung, dass zum Beispiel am 5. Juni 2012 Mohammad Mehdi Zalieh, ein iranisch-kurdischer Gefangener, im Gefängnis von Rajai Shahr infolge unzureichender medizinischer Versorgung durch die Gefängnisbehörden zu Tode kam;

D.  in der Erwägung, dass die Verfassung der Islamischen Republik Iran offiziell die faire Behandlung ethnischer Minderheiten vorsieht; in der Erwägung, dass jedoch in der Praxis Mitglieder ethnischer Minderheiten wie etwa Aserbaidschaner, Araber, Kurden und Belutschen einem breiten Spektrum an Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen ausgesetzt sind, wozu auch Eingriffe in ihr Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung zählen;

E.  in der Erwägung, dass es eine verbreitete wirtschaftliche und soziale Diskriminierung gegen Angehörige von Minderheiten gibt, die auch die Beschlagnahme von Grundstücken und Immobilien und die Verweigerung von Beschäftigung sowie Einschränkungen sozialer, kultureller und sprachlicher Rechte umfasst, was gegen das Internationale Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verstößt;

F.  in der Erwägung, dass sich die Diskriminierung ethnischer Minderheiten erheblich auf den Bereich der Bildung auswirkt, da Schulen in Minderheitenregionen vielfach arm sind und die Schulabbrecherquote und die Analphabetenrate in diesen Regionen tendenziell über dem landesweiten Durchschnitt liegen, was dazu beiträgt, dass nationale und ethnische Minderheiten in hochrangigen staatlichen Ämtern unterrepräsentiert sind;

G.  in der Erwägung, dass nichtpersische Frauen als Mitglieder marginalisierter Gemeinschaften und als Frauen in Iran, wo die Gesetzgebung ihre Rechte besonders einschränkt, einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt sind;

H.  in der Erwägung, dass in den letzten Jahren in Iran ein dramatischer Anstieg von Hinrichtungen, auch von Jugendlichen, verzeichnet worden ist; in der Erwägung, dass die Todesstrafe regelmäßig in Fällen, in denen den Angeklagten ihre angemessenen Verfahrensrechte verweigert werden, und für Verbrechen, die nach internationalen Standards nicht unter die Kategorie „schwerste Straftaten“ fallen, verhängt wird;

1.  bekundet seine ernste Besorgnis über die Menschenrechtslage in Iran, die sich auch für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten aufgrund systematischer politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Diskriminierung stetig verschlechtert;

2.  fordert die iranischen Staatsorgane auf, alle Arten von Diskriminierung gegen Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, ob sie offiziell anerkannt sind oder nicht, zu beseitigen; fordert, dass allen Angehörigen von Minderheiten ermöglicht wird, alle in der iranischen Verfassung und im Völkerrecht verankerten Rechte einschließlich der Garantien, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt sind, zu deren Vertragsstaaten Iran gehört, wahrzunehmen;

3.  fordert die iranischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die inhaftierten Mitglieder der Minderheit der Ahwasi-Araber im Iran – Mohammad Ali Amouri, Rahman Asakereh, Hashem Sha'bani Amouri, Hadi Rashidi, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka – ein faires Gerichtsverfahren im Einklang mit internationalen Standards mit gebührendem Schutz vor Folter und sonstiger Misshandlung und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe erhalten;

4.  fordert die iranischen Behörden auf, alle Aktivisten, die derzeit wegen ihres friedlichen Einsatzes für Minderheitenrechte inhaftiert sind, freizulassen;

5.  fordert die iranischen Behörden auf, das Recht ethnischer Minderheiten, im privaten und im öffentlichen Bereich ihre eigenen Sprachen zu verwenden, zu achten und insbesondere gemäß der Verfassung der Islamischen Republik Iran die allgemeine Bildung in Minderheitensprachen zu gewährleisten;

6.  fordert die Unabhängige Expertin der VN für Minderheitenfragen und den VN-Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz auf, einen Besuch in Iran zu beantragen, um über die Menschenrechtslage und insbesondere die Notlage von Minderheiten zu berichten;

7.  fordert die iranischen Staatsorgane auf, gemäß der iranischen Verfassung und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Religionsfreiheit zu garantieren und der Diskriminierung und Drangsalierung religiöser Minderheiten wie nichtschiitischer Muslime, Assyrer und anderer christlicher Gruppen, der systematischen Verfolgung der Bahai-Minderheit und der Anwendung der Todesstrafe gegen konvertierte ehemalige Muslime in der Praxis Einhalt zu gebieten;

8.  fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament das neue Instrument für Demokratie und Menschenrechte wirksam zu nutzen, um in Iran die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten zu unterstützen;

9.  missbilligt nachdrücklich die im Iran praktizierte Todesstrafe und fordert den iranischen Staat auf, gemäß den Resolutionen 62/149 und 63/168 der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen; fordert die Regierung auf, die Hinrichtung von Jugendlichen zu verbieten und alle derzeit anhängigen Todesurteile gegen Jugendliche umzuwandeln;

10.  bekräftigt seine Bereitschaft, mit Iran auf allen Ebenen einen Dialog über die Menschenrechte auf der Grundlage der in der VN-Charta und in den VN-Übereinkommen verankerten universellen Werte aufzunehmen;

11.  fordert den iranischen Staat auf, zu zeigen, dass er voll und ganz bereit ist, im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten; betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsrat und den Menschenrechtsorganen der Vereinten Nationen;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem VN-Menschenrechtsrat sowie dem Büro des Obersten Führers, der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen