Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Angenommene Texte
PDF 70kWORD 31k
Donnerstag, 5. Juli 2012 - Straßburg
Einführung des Europäischen Tages des handwerklich hergestellten Speiseeises
P7_TA(2012)0303P7_DCL(2012)0010

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2012 zur Einführung des Europäischen Tages des handwerklich hergestellten Speiseeises

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es in den EU-Rechtsvorschriften zunehmend um die Sicherstellung der Lebensmittelqualität geht, und dass handwerklich hergestelltes Speiseeis unter den Frischmilcherzeugnissen ein Musterbeispiel in puncto Lebensmittelqualität und –sicherheit ist, wodurch die Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse jedes einzelnen Mitgliedstaats aufgewertet werden;

B.  in der Erwägung, dass die Verbraucher sich zunehmend für gesunde, nährstoffreiche und geschmacksintensive Lebensmittel entscheiden, die auf umweltverträgliche, traditionelle Verfahren zurückgehen;

C.  in der Erwägung, dass der Sektor mit 300 000 Arbeitsplätzen in etwa 50 000 Eisdielen in ganz Europa zur Beschäftigung – vor allem junger Arbeitsnehmer – beiträgt, dass der Speiseeiskonsum immer weniger saisonalen Schwankungen unterliegt und über das ganze Jahr hinweg einen Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro erwirtschaftet;

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Qualitätsproduktion, um die es sich im Falle des Speiseeises handelt, als wettbewerbsfähigen Bereich der europäischen Wirtschaft zu unterstützen, da dieser Sektor in der derzeitigen Krise, von der auch der Sektor Milch und Milcherzeugnisse betroffen ist, Chancen bietet, die nicht vernachlässigt werden dürfen;

2.  vertritt die Auffassung, dass der 24. März zum Europäischen Tag des handwerklich hergestellten Speiseeises ausgerufen werden sollte, um stärker für dieses Erzeugnis zu werben und die gastronomische Tradition des Sektors zu beleben;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 2 des Protokolls vom 5. Juli 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)07-05(ANN2)).

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen