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Verfahren : 2011/0129(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0244/2012

Eingereichte Texte :

A7-0244/2012

Aussprachen :

PV 11/09/2012 - 21
CRE 11/09/2012 - 21

Abstimmungen :

PV 12/09/2012 - 7.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0327

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 75k
Mittwoch, 12. September 2012 - Straßburg
Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe ***I
P7_TA(2012)0327A7-0244/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe (COM(2011)0275 – C7-0127/2011 – 2011/0129(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0275),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0127/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. Dezember 2011(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Februar 2012(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Juni 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0244/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 39.
(2) ABl. C 113 vom 18.4.2012, S. 56.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. September 2012 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
P7_TC1-COD(2011)0129

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/29/EU.)

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