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Verfahren : 2012/2044(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0310/2012

Eingereichte Texte :

A7-0310/2012

Aussprachen :

PV 25/10/2012 - 11
CRE 25/10/2012 - 11

Abstimmungen :

PV 25/10/2012 - 14.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0395

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 105k
Donnerstag, 25. Oktober 2012 - Straßburg
Hauptsorgen von EU-Bürgern und Unternehmen zur Funktionsweise des Binnenmarkts
P7_TA(2012)0395A7-0310/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2012 zu den zwanzig wichtigsten Anliegen der europäischen Bürger und Unternehmen zur Funktionsweise des Binnenmarkts (2012/2044(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommission mit dem Titel „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung: Eine Momentaufnahme der 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen“ (SEC(2011)1003),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen: Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2011)0206),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft: 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (COM(2010)0608),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (COM(2007)0724) und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Single Market: review of achievements“ (SEC(2007)1521),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zur Marktbewertung(1) und die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Der Binnenmarkt: ein Jahr danach“ (SEC(2008)3064),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Intelligente Regulierung in der Europäischen Union“ (COM(2010)0543),

–  in Kenntnis des 27. Jahresberichts der Kommission über die Kontrolle der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften (2009) (COM(2010)0538) sowie des dazugehörigen Arbeitspapiers mit dem Titel „Situation in den einzelnen Sektoren“ (SEC(2010)1143),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ (COM(2007)0502),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes(2),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2010 zur Binnenmarktakte,

–  in Kenntnis des Berichts von Professor Mario Monti an die Kommission über die Wiederbelebung des Binnenmarktes,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger(3),

–  unter Hinweis auf den Binnenmarktanzeiger Nr. 21 (2010) und auf seine Entschließungen vom 9. März 2010(4) und vom 23. September 2008(5) zum Binnenmarktanzeiger,

–  unter Hinweis auf die Artikel 258 bis 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Artikel 7, 10 und 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Rechtsausschusses und des Petitionsausschusses (A7-0310/2012),

A.  in der Erwägung, dass die Unterlage „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung: Eine Momentaufnahme der 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen“ bestätigt, dass es beim Binnenmarkt eine Diskrepanz zwischen Erwartungen und Realität gibt;

B.  in der Erwägung, dass es nach wie vor zu viele Hemmnisse gibt, die die Europäerinnen und Europäer daran hindern, uneingeschränkt von der Existenz eines gemeinsamen Binnenmarktes zu profitieren, was sie wiederum darin behindert, ein Gefühl der Zugehörigkeit zu ein- und derselben Gemeinschaft zu entwickeln; in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, diese Probleme zu beheben, damit die Europäerinnen und Europäer uneingeschränkt von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und in den Genuss der Vorteile kommen können, die mit der Zugehörigkeit zur Europäischen Union verbunden sind;

C.  in der Erwägung, dass die Beseitigung der Hindernisse und die Neubelebung des Binnenmarkts im gegenwärtigen Kontext der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Krise, von der Europa betroffen ist, außerordentlich wichtig sind, da so zur Innovation, zum Wachstum, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu mehr Vertrauen des Marktes beigetragen werden kann; in der Erwägung, dass der weitere Ausbau des Binnenmarkts allen europäischen Bürgern zugute kommt und damit zum territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Union beiträgt;

D.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein grundlegendes Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ sowie zur Umsetzung der Ziele für ein nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum darstellt; in der Erwägung, dass für die Neubelebung des Binnenmarkts das neue politische Denkmuster auf die Bürger, auf die Verbraucher und insbesondere auf KMU ausgerichtet sein muss;

E.  in der Erwägung, dass die europäischen Bürger mit verschiedenen Schwierigkeiten sowie komplizierten und diskriminierenden Vorschriften der Banken bei der Eröffnung eines Kontos konfrontiert sind, was zur Folge hat, dass 30 Millionen europäische Bürger kein Bankkonto haben und dadurch ihre Mobilität eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass es den Eurobarometer-Daten zufolge 29 % der befragten Verbraucher schwer fällt, die verschiedenen Angebote für ein Girokonto zu vergleichen, und sie daher nicht in der Lage sind, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechende Kontoart auszuwählen;

F.  in der Erwägung, dass etwa 30 % der europäischen Bürger nicht wissen, dass sie das Recht auf medizinische Behandlung im Ausland und Erstattung der anfallenden Kosten haben; in der Erwägung, dass nur einer von drei europäischen Bürgern weiß, dass er bei seinen Auslandsreisen eine europäische Krankenversicherungskarte mit sich führen muss und dass diese Karte bei Kurzaufenthalten, wie zum Beispiel bei Urlaubs- und Geschäftsreisen oder Studienaufenthalten, in einem anderen Land unerlässlich ist;

G.  in der Erwägung, dass der freie Warenverkehr ein Eckpfeiler der EU ist und die Union ein einheitliches System für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen sowie einheitliche Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge eingeführt hat; in der Erwägung, dass der Erwerb von Kraftfahrzeugen in anderen Mitgliedstaaten oder die Überführung eines Fahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat dadurch weitaus einfacher geworden sind; in der Erwägung, dass europäische Bürger, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen und ihr Auto mitnehmen wollen, mit langwierigen und komplizierten Verfahren konfrontiert sind, wobei Dokumente, die es in ihrem eigenen Mitgliedstaat nicht gibt, sowie die Zahlung von zusätzlichen Steuern gefordert werden; in der Erwägung, dass europäische Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat ein Auto kaufen wollen, auf ähnliche Schwierigkeiten treffen; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament zahlreiche Beschwerden von Bürgern erhält, die sich bei der Neuzulassung ihrer Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat häufig mühsamen Formalitäten und damit verbundenen zusätzlichen Kosten gegenübersehen; in der Erwägung, dass die Union und die Mitgliedstaaten gleichzeitig sicherstellen müssen, dass einer Neuzulassung gestohlener Fahrzeuge mit gefälschten Zulassungsbescheinigungen vorgebeugt wird;

H.  in der Erwägung, dass mit den Bestimmungen der EU zu Fahrgastrechten für einen Mindestschutz der Bürger gesorgt wird und auf diese Weise Mobilität und soziale Integration gefördert werden; in der Erwägung, dass sie dazu beitragen, einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Beförderungsunternehmen sowohl innerhalb der Verkehrsträger als auch verkehrsträgerübergreifend zu schaffen; in der Erwägung, dass mit dem Rechtsrahmen der EU zum Schutz der Fahrgastrechte für einen Mindeststandard beim Schutz von Verbrauchern gesorgt werden muss, mit dem den sich herausbildenden Geschäftspraktiken wie etwa der Erhebung von Zusatzgebühren begegnet werden kann und Fälle der Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit von Fluggesellschaften erfasst werden; in der Erwägung, dass die Union auf neue multimodale Mobilitätsmuster reagieren muss;

I.  in der Erwägung, dass die Beseitigung regulatorischer und physischer Hindernisse zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, insbesondere in Bezug auf den Güterverkehr, dazu beitragen würde, dem Wachstum innerhalb des Binnenmarktes neue Impulse zu geben;

J.  in der Erwägung, dass 62 % der europäischen Energieverbraucher in einen günstigeren Tarif wechseln würden, aber ihre Wahlfreiheit aufgrund des Fehlens von eindeutigen und vergleichbaren Informationen und der Hindernisse bei der Kündigung ihres bestehenden Energieversorgungsvertrages eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass ein solcher Wechsel eine Einsparung von 100 Euro pro Kunde bedeuten würde, das heißt 13 Milliarden Euro in ganz Europa;

K.  in der Erwägung, dass die Vertiefung des Binnenmarktes im Bereich der mobilen Telekommunikation, insbesondere in Bezug auf Roaming, von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern sehr begrüßt würde;

L.  in der Erwägung, dass 26 % der befragten europäischen Verbraucher bereits Probleme in Bezug auf Internetdienste hatten; in der Erwägung, dass das Verfahren zum Wechsel des Internetanbieters kompliziert und kostspielig ist und Verbraucher häufig mangelnde Servicequalität vorfinden und nationale Vorschriften unterschiedlich durchgesetzt werden;

M.  in der Erwägung, dass das Fehlen von Informationen über die Rechte der Verbraucher, die fehlerhafte Anwendung von Rechtsvorschriften und die Probleme bei der Beilegung von Streitigkeiten bei grenzüberschreitenden Einkäufen zum Misstrauen der Bürger gegenüber Online-Einkäufen führen und bewirken, dass die EU nicht über einen echten digitalen Markt im Dienst der Bürger und der Unternehmen verfügt; in der Erwägung, dass laut Angaben der Europäischen Verbraucherzentren (EEC) die Mehrheit der von den Verbrauchern erhobenen Klagen auf Online-Einkäufe (59 %) entfallen;

N.  in der Erwägung, dass die Unternehmen insbesondere aufgrund der unterschiedlichen einzelstaatlichen Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der komplizierten administrativen Anforderungen in bestimmten Mitgliedstaaten nach wie vor mit Schwierigkeiten beim Zugang zum öffentlichen Auftragsmarkt in anderen Mitgliedstaaten sowohl als Auftragnehmer als auch als Unterauftragnehmer konfrontiert sind;

O.  in der Erwägung, dass der verbesserte Zugang von KMU zu Fördermitteln bei dem gegenwärtigen Wirtschaftsklima sowohl für das Überleben und Wachstum der Unternehmen selbst, als auch für die Stärkung des Unternehmertums und des Wachstums in Europa im Allgemeinen von großer Bedeutung ist;

P.  in der Erwägung, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, damit diese den Binnenmarkt bestmöglich nutzen können, indem Maßnahmen ergriffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass die neuen elektronischen Inhalte auch für Menschen mit Behinderungen gemäß den internationalen Standards für den Zugang zum Internet (6) und im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(7), in dem Verpflichtungen hinsichtlich der Zugänglichkeit festgelegt sind, uneingeschränkt zugänglich sind;

I.Einleitung

1.  begrüßt die Vorlage der Arbeitsunterlage mit dem Titel „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung: Eine Momentaufnahme der 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen“ durch die Kommission, die auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger folgte;

2.  ist erfreut über diese sinnvolle Initiative der Kommission, mit der die Schwierigkeiten und Sorgen der Bürger und der Unternehmen bei der Ausübung der durch die EU gewährten Rechte untersucht werden; ist allerdings der Auffassung, dass das Thema in der Arbeitsunterlage hätte noch vertieft werden können;

3.  ist davon überzeugt, dass die Vollendung des Binnenmarkts für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der EU-Bürger notwendig ist; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen und realisierbare Vorschläge vorzulegen, um die Probleme zu lösen, auf die sich die 20 wichtigsten Kritikpunkte der Bürger bezogen;

4.  ist der Ansicht, dass die EU in diesen Zeiten einer schweren Finanzkrise verstärkt Anstrengungen unternehmen muss, um Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu beseitigen, insbesondere in Bereichen, die als Antriebskraft für nachhaltiges Wachstum wirken können, wie grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und Unternehmertätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen, Mobilität, Zugang zu Finanzmitteln und Kompetenz in Finanzfragen;

5.  räumt ein, dass eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte zu einem wettbewerbsfähigeren Europa beitragen kann; meint, dass es hierfür erforderlich ist, dass ein moderner Rahmen für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen durch Einsatz des Warnmechanismus des Binnenmarktinformationssystems beschlossen wird;

6.  begrüßt die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, der durch das Binnenmarkts-Informationssystem unterstützt wird, in dessen Rahmen die Kriterien für einen derartigen Ausweis derzeit bewertet werden, um die Verwaltungsverfahren und die freiwillige grenzüberschreitende Mobilität in der EU zu erleichtern; ist der Meinung, dass das IMI eine schnellere Kooperation zwischen dem Heimatmitgliedstaat und dem Gastland erreichen kann, um dazu beizutragen, dass die anhaltenden Diskrepanzen auf dem EU-Arbeitsmarkt thematisiert werden;

7.  betont, dass die Mobilität der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten auf Freiwilligkeit beruhen und stets mit einer uneingeschränkten Achtung der Arbeitnehmerrechte einhergehen muss;

8.  äußert sich besorgt über das Aufkommen betrügerischer Arbeitsagenturen, die in der gesamten EU mit ausbeuterischen Praktiken Arbeitskräfte anstellen und damit das ordnungsgemäße Funktionieren der Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen, und fordert die Kommission und den Rat auf, einen Aktionsplan zu erarbeiten, um dieses Problem anzugehen, beispielsweise durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden;

9.  hält es für dringend geboten, die Bürger besser über die Besteuerung in der EU aufzuklären und steuerliche Barrieren für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzubauen, um die Mobilität zu fördern und gleichzeitig Steuerflucht und Steuerbetrug zu bekämpfen;

10.  betont demzufolge den Bedarf an einer Fiskalpolitik, die sozial gerechtfertigt werden kann, für die Umverteilung eine Rolle spielt, auf Wachstum ausgerichtet ist und dafür taugt, die schwerwiegenden Probleme Steuerwettbewerb, wirksame Aufsicht, Besteuerung von Offshore-Unternehmen sowie Ausmerzung von Steuerparadiesen, die derzeit innerhalb der EU gedeihen, zu lösen;

11.  fordert die Kommission auf, die Programme zur Förderung des Unternehmertums, der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU zu stärken, welche das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden;

12.  fordert die Kommission auf, KMU zu ermuntern, junge Menschen einzustellen, und Mobilitätsprogramme auszubauen, um die jungen Menschen zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten anzuregen, wodurch ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und ihr Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert wird;

13.  begrüßt weitere Gesetzesinitiativen zur Schaffung eines uneingeschränkt integrierten Binnenmarktes, damit es für die europäischen Verbraucher mehr Wettbewerb, Effizienz und Auswahl gibt.

14.  betont die Rolle des Internet bei der Effizienz der Geschäftstätigkeit und die schnell wachsende Rolle des elektronischen Geschäftsverkehrs („E-Commerce“) für die Erschließung neuer Märkte, Wachstum und Chancen für Unternehmen hin; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die ADR- und ODR-Systeme vollkommen funktionsfähig sind, damit das Vertrauen der Verbraucher und der Unternehmen in den digitalen Markt gestärkt wird; fordert die Vereinfachung von Lizenzsystemen und die Schaffung eines effizienten Urheberrechtsrahmens sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Marken- und Produktpiraterie;

15.  erinnert daran, dass die Energiepolitik der Union gemäß Artikel 194 AEUV vom Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten motiviert ist; hebt hervor, dass bei der Vervollständigung des Energiebinnenmarkts die strukturellen sozioökonomischen Unterschiede zwischen den europäischen Regionen beachtet werden müssen und den Mitgliedstaaten keine Belastung entstehen darf;

16.  stellt fest, dass die Union mit der 2011 angenommenen Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr nun über umfangreiche und integrierte Bestimmungen zu den grundlegenden Fahrgastrechten verfügt, bei denen alle Verkehrsträger berücksichtigt werden;

17.  ist der Ansicht, dass das Hauptziel des EU-Bankensektors die Bereitstellung von Kapital für die Realwirtschaft sein sollte, die eine der Voraussetzungen für die Entwicklung eines wissensbasierten Binnenmarkts ist, der Wachstum und Wettbewerb fördert und Arbeitsplätze schafft;

18.  begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Reform der öffentlichen Auftragsvergabe und ist der Auffassung, dass die Festlegung allgemeiner Grundsätze auf Unionsebene sowie flexibler, klarer und einfacher Regeln für öffentliche Vergabeverfahren den Unternehmen, insbesondere den KMU, eine bessere Nutzung der durch grenzüberschreitende öffentliche Ausschreibungen gebotenen Möglichkeiten erlaubt; betont die Notwendigkeit eines EU-weit geltenden elektronischen Systems für Vergabeverfahren, welches mehr Transparenz, Wettbewerb sowie eine effizientere Verwendung öffentlicher Mittel ermöglichen sollte;

19.  bedauert, dass der Legislativvorschlag, der bis zum Jahr 2015 den vollständigen Zugang auf die Websites öffentlicher Stellen gewährleisten soll, hinausgezögert wird; begrüßt den Fahrplan bezüglich der digitalen Integration und verlangt die Umsetzung der Initiative für den schrankenlosen Zugang auf Websites (WAI), einschließlich der Richtlinien für schrankenlose Webinhalte (WCAG) für eGovernment-Portale;

20.  weist auf die bedeutende Ausarbeitung der europäischen Normen hin, die sowohl für die Errichtung des Binnenmarkts als auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU unumgänglich ist; ersucht die Kommission, den leichteren Zugang von KMU und Kleinstunternehmen auf die europäischen Normen zu gewährleisten;

21.  stellt fest, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Regelung der elektronischen Unterschrift ein großes Hindernis für das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes, insbesondere für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, bleiben; hält es für notwendig, ein einheitliches System der Anerkennung elektronischer Unterschriften in der gesamten EU zu schaffen;

22.  betont die Bedeutung der Rechtssicherheit, eines klaren technischen Umfelds sowie offener und interoperabler, auf rechtliche Anforderungen, Handelsgeschäfte und allgemeine technische Normen gegründeter Lösungen für die stärkere Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung;

23.  betont, dass alle EU-Bürger, die noch kein Bankkonto in dem Mitgliedstaat haben, in dem sie einen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt haben, Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen haben sollten; vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass mit grundlegenden Bankdienstleistungen dafür gesorgt werden muss, dass Verbraucher mit geringem Einkommen Zugang zu wesentlichen Zahlungsinstrumenten wie Einzahlungen, Überweisungen und Bargeldabhebungen im Binnenmarkt bekommen, insbesondere wenn sie Grenzgänger sind; fordert die Kommission daher auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um EU-weit für verbraucherfreundliche Verfahren zur Eröffnung von Bankkonten zu sorgen;

24.  sieht mit Sorge, dass EU-Bürger, die im Ausland eine Erbschaft antreten, sich im Ausland zur Ruhe setzen oder Kapital ins Ausland transferieren, oftmals doppelt besteuert werden; fordert verstärkte Anstrengungen, damit in dieser Angelegenheit Abhilfe geschaffen wird; bedauert, dass die Kommission im Bereich der Erbschaftssteuer lediglich eine Empfehlung vorgeschlagen hat;

25.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, die verschiedenen Regeln zu Rentenfonds und die Notwendigkeit einer Verbesserung der Übertragbarkeit von Renten, insbesondere Betriebsrenten, bei Arbeitgeberwechsel und Umzug der Arbeitnehmer von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu bewerten; fordert dringend eine Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie;

26.  betont die Notwendigkeit, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Gewährleistung eines gerechteren, operativeren, wettbewerbsfähigeren und effizienteren Binnenmarkts verstärken;

II.Governance

27.  weist auf die Notwendigkeit hin, den auf praktische und nützliche Lösungen für die Bürger, die Verbraucher und die KMU ausgerichteten ganzheitlichen Ansatz des Binnenmarkts zu entwickeln, damit diese seine Vorteile voll nutzen können, wobei keine Überregulierung stattfinden darf;

28.  bekräftigt die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit und Interaktion zwischen dem Parlament, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten in der Form zu verstärken, dass sich die Bürger in den Kernprojekten und im Alltag der EU stärker wiederfinden und Maßnahmen der EU, sollten diese für erforderlich erachtet werden, zielgerichtet und nützlich sind; betont, dass der Dialog mit der Zivilgesellschaft für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Binnenmarkt unabdinglich ist;

29.  räumt ein, dass für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes auch der Schutz der sozialen Rechte von Bedeutung ist, und erinnert an die Empfehlung von Prof. Monti, der in seinem Bericht an die Kommission schreibt: „Die soziale Dimension sollte stärkere Beachtung finden, indem der Verpflichtung zu echten “sozialen Folgenabschätzungen„, die auf der Entwicklung präziserer Methoden und auf umfassenderen statistischen Daten beruhen, nachgekommen wird“;

30.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die öffentlichen Verwaltungen durch Vereinfachung des Rechtsrahmens zu modernisieren und die Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Government zu fördern;

31.  ruft die Mitgliedstaaten zum Austausch bewährter Praktiken auf, um so eine einheitliche Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften zu erreichen;

32.  begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, ihre Datenbanken für die Behandlung von Fällen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts weiterentwickeln;(8)

33.  fordert die Kommission auf, das Portal „Ihr Europa“ auszubauen und es in eine echte zentrale digitale Anlaufstelle umzuwandeln, die den Bürgern und Unternehmen Informationen über den Binnenmarkt liefert; fordert die Mitgliedstaaten auf, die fehlenden nationalen Informationen im Portal „Ihr Europa“ schnellstmöglich nachzutragen, weitere Links von ihren nationalen Regierungsportalen bereitzustellen, die von den verschiedenen Rubriken der Internetseite betroffen sind, sowie die Verweise auf „Ihr Europa“ von den Portalen der einschlägigen nationalen und kommunalen Verwaltungseinrichtungen auszubauen, um den Bürgern den Zugang dazu zu erleichtern.

34.  betont die Nützlichkeit des Instruments „Your Europe Advice“, wo den Bürgern ein kostenloser Zugang zu personalisierten Informationen ermöglicht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zum Handeln auf, um den Bekanntheitsgrad des Telefonangebots „Europe direct“ bei den Bürgern erheblich zu steigern;

35.  begrüßt die positive Rolle, die SOLVIT, „Your Europe Advice“, das „Enterprise Europe Network“, die Europäischen Verbraucherzentren, die Informationszentrale „Europe Direct“ und der „European Employment Service“ (EURES) bei der Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Bürger, Verbraucher und Unternehmer im Binnenmarkt spielen; fordert die Kommission auf, Wege zu finden, um die Koordination zwischen diesen Diensten zu verbessern und einen doppelten Arbeits- und Ressourcenaufwand zu vermeiden;

36.  fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um über ihre Vertretungen in den einzelnen Mitgliedstaaten eine zentrale, vor Ort und im Internet verfügbare Anlaufstelle für die Bürger und Verbraucher zu bieten; meint, dass diese Anlaufstellen in enger Zusammenarbeit mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments arbeiten sollten, um eine umfassende zentrale Anlaufstelle für alle Bürger zur Verfügung zu stellen; vertritt die Ansicht, dass die Schaffung einer solchen Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat sehr hilfreich wäre, um den Binnenmarkt besser zugänglich zu machen und einen effizienteren und benutzerfreundlicheren Dienst anzubieten, bei dem nicht nur Auskünfte erteilt werden, sondern der Öffentlichkeit auch in leicht verständlicher Weise vermittelt wird, welche konkreten Möglichkeiten der Binnenmarkt bietet; ist davon überzeugt, dass dies dazu beitragen würde, Unklarheiten bei Durchschnittsbürgern, -verbrauchern und -unternehmen zu vermeiden;

37.  fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Strategie zur Ausweitung des Binnenmarktinformationssystems die Einbindung der kommunalen und regionalen Körperschaften zu analysieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kenntnis der verschiedenen Verwaltungseinrichtungen über ihre Pflichten bei Verwendung des IMI auszubauen und sicherzustellen, dass ihre Bediensteten eine geeignete Schulung erhalten;

38.  betont, dass drei Mängel der Grund für die Kritikpunkte der Bürger an der Arbeitsweise des Binnenmarkts sind, und zwar mangelnde Information, Lücken bei der Anwendung und ein legislatives Vakuum; meint, dass parallele Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese drei Mängel zu beseitigen, wenn man die Arbeitsweise des Binnenmarkts optimal gestalten will;

39.  betont die Bedeutung von KMU für die europäische Wirtschaft und fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten den KMU-Test weiterzuentwickeln um sicherzustellen, dass er konsequent und kohärent in allen relevanten Politikbereichen angewendet und in der Gesamtbewertung eines Vorschlags mit dem Ziel berücksichtigt wird, die die grundlegenden Hindernisse, die Bürokratie und die allgemeine Verwaltungslast zu reduzieren, die die Entwicklung von KMU beeinträchtigen, damit ein Beitrag zu einem günstigeren unternehmerischen Klima geleistet wird, durch das das Unternehmertum, die Innovation, Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden; fordert die Kommission auf, sämtliche Richtlinien und Verordnungen, die sich negativ auf KMU auswirken, zu überprüfen und bis Juni 2013 einen Bericht samt Empfehlungen vorzulegen;

40.  erinnert an die Entscheidung des Parlaments, wonach alle seine Ausschüsse aufgefordert sind, die Grundsätze des KMU-Tests auf die Legislativberichte anzuwenden, nachdem sie im jeweiligen Ausschuss angenommen und dem Plenum zur Genehmigung vorgelegt wurden, und betont die Notwendigkeit, diese Entscheidung rasch umzusetzen.

41.  ist der Auffassung, dass eine strenge Befolgung des Prinzips „Vorfahrt für die KMU“ sicherstellen würde, dass die zukünftigen Rechtsvorschriften nicht weitere Schwierigkeiten und Frustrationen für Bürger und Unternehmen im Binnenmarkt mit sich bringen;

42.  betont, dass die Kommission ihre Bemühungen verstärken und sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen von Verordnungen und Richtlinien auf die Industrie, auf KMU und Kleinstunternehmen mithilfe optimierter Regelungsziele befassen sollte; weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, dass das Programm zur Verringerung der Belastungen über 2012 hinaus mit einer ehrgeizigeren und weiter gefassten Zielsetzung weitergeführt wird, sowie die Einführung von Kompensationen für regulatorische Belastungen;

43.  fordert die Kommission auf, sich nachdrücklicher zu verpflichten zu prüfen, inwiefern ein tatsächlicher Mehrwert für Maßnahmen auf EU-Ebene im Vorfeld der Arbeiten an Vorschlagsentwürfen vorhanden ist;

44.  begrüßt, dass die Kommission ein Programm angekündigt hat, mit dessen Hilfe die Kostenbelastungen für KMU anhand einer Vermutung verringert werden sollen, derzufolge Kleinstunternehmen von belastenden Bestimmungen ausgenommen werden, sofern ihre Einbindung nicht ausdrücklich vorgesehen wird;

III.Information und Kommunikation

45.  bekräftigt, dass es einen Mangel an Informationen über den Binnenmarkt gibt, der häufig dazu führt, dass die Bürger und die Unternehmen ihre Rechte und Pflichten nicht kennen oder nicht verstehen und auch nicht wissen, wie sie die erforderlichen Antworten oder Hilfe erhalten; betont die Notwendigkeit, Informationen zu formulieren, bei denen die spezifischen Eigenschaften von schutzbedürftigen Verbrauchergruppen berücksichtigt werden;

46.  betont, dass es gleichermaßen wichtig ist, dass Bürger ihre Sorgen bezüglich des Binnenmarkts mitteilen und ihre Vorschläge vorbringen können, um sich sowohl in der Kommission als auch im Parlament besser Gehör verschaffen zu können.

47.  fordert die Kommission auf, alle verfügbaren technologischen Ressourcen zu nutzen, um einen Dialog mit den Bürgern über den Binnenmarkt einzuleiten, indem sie interaktive Informationskampagnen durchführt, bei denen den 20 wichtigsten Kritikpunkten Vorrang eingeräumt wird, Bürger und Unternehmen über die Vorteile des Binnenmarkts, praktische und konkrete Lösungen ihrer alltäglichen Probleme sowie ihre Rechte informiert und sie ermuntert werden, sich an der Schaffung eines wettbewerbsorientierten, fairen und ausgeglichenen Marktes zu beteiligen, wobei auch der Stärkung der einzigen Anlaufstellen (Points of Single Contact/PSC) besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist;

48.  begrüßt die Tätigkeit der PSC, mit denen der Zugang zu Informationen über die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in den Mitgliedstaaten erleichtert werden soll und alle erforderlichen Formalitäten und administrativen Anforderungen für die Gründung oder grenzüberschreitende Erweiterung eines Unternehmens über eine zentrale nationale Anlaufstelle abgewickelt werden sollen;

49.  ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um geeignete Kommunikationsstrategien und Informationsmechanismen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der sozialen Rechte und Vorteile in der gesamten EU durch die Bürger zu konzipieren;

50.  weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Einbindung der kommunalen und regionalen Behörden und Organisationen sowie der Zivilgesellschaft in die Informationskampagnen hin, wobei insbesondere die Notwendigkeit von Informationskampagnen in Schulen und Universitäten hervorgehoben wird, damit die nächste Generation eingebunden und auf eine aktivere Unionsbürgerschaft vorbereitet wird;

51.  ist überzeugt, dass das Vertrauen der Verbraucher in einen gut funktionierenden Markt für Finanzdienstleistungen langfristig zu finanzieller Stabilität, Wachstum, Effizienz und Innovation beiträgt; hält es daher für notwendig, sicherzustellen, dass die Verbraucher besseren Zugang zu Informationen und unabhängiger Beratung in diesem Bereich erhalten und Interessenkonflikte vermieden werden;

52.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Energierechnungen je nach Anbieter stark von einander abweichen können, was von Qualität und Quantität der den europäischen Energieverbrauchern verfügbaren Informationen abhängt; betont, dass entsprechende Informationen über Verbrauch und Preise rechtzeitig verfügbar gemacht werden müssen, damit die Verbraucher den gewünschten Energieversorgungsanbieter auswählen können;

53.  empfiehlt die Einführung eines gemeinsamen Abrechnungsverfahrens sowie eines gemeinsamen, umfassenden und übersichtlichen Formats für Energieverbrauchsrechnungen mit einem Mindestmaß an Informationen, die in der Rechnung aufgeführt werden müssen, um den Inhalt der Energierechnungen im gesamten EU-Hoheitsgebiet vergleichbar zu machen und somit eine effiziente Nutzung von Energie zu ermöglichen;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Regulierungsbehörden mit den Befugnissen und Ressourcen auszustatten, die für die Erledigung ihrer Pflichten erforderlich sind, z. B. für Überwachungsaufgaben und die ordnungsgemäße Bearbeitung von Kundenbeschwerden; bittet die Kommission und ACER, Empfehlungen vorzuschlagen, wie die Kontrollbefugnisse der nationalen Regulierungsbehörden verbessert werden können; fordert die Kommission auf, die Koordination und den Austausch bewährter Verfahren und Informationen zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und den zuständigen nationalen und europäischen Behörden mit Verbesserungsvorschlägen zu fördern;

55.  fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten einen digitalen Binnenmarkt zu entwickeln, der diesen Namen verdient, wettbewerbsfähig ist und europäischen Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU, dienen wird; erinnert daran, dass ein echter europäischer digitaler Binnenmarkt den europäischen Verbrauchern im Allgemeinen und den Bewohnern von abgelegenen und schwer zugänglichen Regionen und den durch Behinderungen eingeschränkten Menschen im Besonderen sowie den Unternehmen in der EU, insbesondere den KMU, die dadurch Zugang zu neuen Märkten bekommen, sozioökonomische Vorteile bringt;

56.  unterstreicht, dass für die Schaffung eines echten digitalen europäischen Binnenmarkts das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher verstärkt werden müssen, indem der Schutz der persönlichen Daten der Verbraucher und die Sicherheit der digitalen Unterschrift gewährleistet, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten verbessert und das Vertrauen und die Sicherheit hinsichtlich der genutzten Zahlungsmittel gestärkt werden;

57.  erinnert an die Notwendigkeit der Schließung von vorhandenen Lücken im Bereich des Vertragsrechts sowie der Anwendung von wirksamen Instrumenten zur Beseitigung der aus den Unterschieden bei den geltenden Vertragsnormen resultierenden Hindernisse, die Handelshindernisse, zusätzliche Transaktionskosten sowie Rechtsunsicherheit für die Betriebe mit sich bringen und so wiederum zum Misstrauen der Verbraucher gegenüber dem Binnenmarkt führen;

58.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Rechte im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und alle bestehenden finanziellen Verpflichtungen bei der Nutzung von Gesundheitsdiensten und -versorgung in einem anderen Mitgliedstaat informiert sind; betont, dass diese Informationen leicht erhältlich sein, auch in elektronischer Form vorliegen und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen;

59.  ruft die Kommission dazu auf sicherzustellen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern mit Anrecht auf die EHIC diese auf Wunsch ausgestellt wird und dass Fehlanwendungen der Durchführungsbestimmungen umgehend korrigiert werden; ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, notwendige Informationen über Zusatzversicherungen oder andere Maßnahmen, die für mobile Personen notwendig sind, um den gleichen Gesundheitsschutz wie in ihrem Heimatland zu genießen, zur Verfügung zu stellen;

60.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, die Verwaltungsverfahren für die Erstattung der Kosten für im Ausland erhaltene Behandlungen zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie sicherzustellen, dass ihre Sozial- und Krankenversicherungssysteme hinreichenden Schutz für mobile Arbeitnehmer gewährleisten;

61.  weist darauf hin, dass es nicht genügend Informationen für Beamte und andere Bedienstete regionaler und lokaler Gebietskörperschaften über die Möglichkeiten gibt, die sich im Bereich der europäischen und internationalen Mobilität bieten; weist darauf hin, dass die europäische und internationale Mobilität dieser Beamten und Bediensteten in den Mitgliedstaaten zum Aufbau von moderneren und effizienteren Verwaltungen, die für die Implementierung des EU-Besitzstands und den Austausch von bewährten Verfahren von grundlegender Bedeutung sind, beitragen wird;

IV.Rechtsvorschriften/Umsetzung

62.  betont, dass der Erfolg von EU-Recht immer auch von seiner Anwendung und Umsetzung in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in einer angemessenen Frist abhängt; hält eine regelmäßige, sorgfältige und wirksame Kontrolle in diesem Bereich für wesentlich und fordert die Kommission auf, bei Unzulänglichkeiten in der Umsetzung einzuschreiten und hier weiter eng mit dem Parlament zusammenzuarbeiten;

63.  räumt ein, dass es Ende 2010 trotz einer Verringerung der Anzahl der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren noch ca. 2 100 laufende Vertragsverletzungsverfahren gab;

64.  weist auf die große Zahl von Petitionen hin, die beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingehen und Probleme der Bürger im Binnenmarkt, insbesondere durch die nicht ordnungsgemäße Umsetzung oder Anwendung von EU-Rechtsvorschriften, betreffen; fordert die Kommission auf, die Erkenntnisse und Ergebnisse, die aus den beim Petitionsausschuss eingereichten Petitionen resultieren, in ihren Bericht aufzunehmen; betont, dass das Petitionsverfahren wirksamer genutzt werden sollte, um den EU-Gesetzgebungsprozess zu verbessern, insbesondere was gesetzgeberische Abhilfemaßnahmen bei Hindernissen für den grenzübergreifenden Handel und die Durchsetzung der Verbraucherrechte betrifft;

65.  fordert die Mitgliedstaaten auf, an erster Stelle die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu gewährleisten und die Quote der Nichteinhaltung zu senken; fordert sie auf, im Rahmen ihres nationalen Rechts unter Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Bestimmungen auf die Bürger und Unternehmen innerhalb des Binnenmarkts einen „Binnenmarkttest“ zu entwickeln.

66.  unterstreicht, dass die Verfahren zur grenzüberschreitenden Erstattung der Mehrwertsteuer weniger bürokratisch und schwerfällig für Unternehmen gestaltet werden müssen; betont, dass außerdem verstärkt Zugang zu einer zwischenstaatlichen Risikokapitalfinanzierung möglich sein sollte; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Bemühungen zu verstärken, entsprechende Rechtsvorschriften wirksam umzusetzen, da bei den Binnenmarktvorschriften Rechts- und Umsetzungslücken, vornehmlich im Bereich der sozialen Sicherheit, festgestellt wurden;

67.  fordert die Kommission auf, bei der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender oder unterbliebener Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften den betroffenen Wirtschaftssektor und seine Auswirkungen auf den Binnenmarkt anzugeben;

68.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei den Vertragsverletzungsverfahren die durch Artikel 260 AEUV eingeführten Änderungen umfassend zu nutzen;

69.  unterstützt die Bemühungen der Kommission, die grenzüberschreitende Überführung von Kraftfahrzeugen zu vereinfachen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze des EU-Rechts hinsichtlich der Zulassung von Fahrzeugen in anderen Mitgliedstaaten umfassend anzuwenden; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Kraftfahrzeuge (einschließlich rechtsgesteuerter Fahrzeuge), die den jeweiligen Vorschriften der EU-Typgenehmigung entsprechen, für eine Zulassung in den Mitgliedstaaten in Betracht kommen sollten, und fordert die Kommission auf, die Sicherheit einheitlicher Zulassungsbescheinigungen zu erhöhen, um dem Risiko zu begegnen, dass gestohlene Fahrzeuge mit gefälschten Zulassungsbescheinigungen erneut zugelassen werden;

70.  fordert die Kommission auf, Null-Toleranz bei diskriminierenden Regeln und Praktiken von Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beschäftigung, die gegen das EU-Recht verstoßen, zu üben und bei Zuwiderhandlung unverzüglich geeignete Verfahren einzuleiten; fordert die Kommission zudem auf, keine sonstigen diskriminierenden oder nicht zu rechtfertigende Praktiken, Kontrollen oder Anforderungen zu tolerieren, welche die europäischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte nach EU-Recht behindern;

71.  erinnert daran, dass Freizügigkeit ein Grundrecht darstellt, das Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit im Hinblick auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen wahrnehmen können müssen; ist der Ansicht, dass Arbeitnehmer zur Sicherstellung dieser Freizügigkeit informiert werden sollten, dass angemessene Beschwerdemechanismen eingerichtet werden sollten und dass alle Mitgliedstaaten die einschlägigen EU-Vorschriften strikt umsetzen sollten;

72.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung und wirksame Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG in den Mitgliedstaaten sorgsam zu überwachen und bei Unzulänglichkeiten einzuschreiten; ruft die Mitgliedstaaten und den Rat dazu auf, der dringenden Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie zum Grundsatz der Gleichbehandlung von Personen, unabhängig von Glauben oder Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung, Priorität einzuräumen;

73.  betont die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und einen adäquaten Schutz ohne jegliche Diskriminierung von entsendeten Arbeitnehmern in der EU zu gewährleisten; fordert zur Verbesserung der Umsetzung und Anwendung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern; begrüßt die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Binnenmarktforums;

74.  erinnert daran, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften die Rechte von Verbrauchern schützen und eine solide Grundlage für einen von Wettbewerb geprägten europäischen Energiemarkt bieten, dass sie aber in verschiedenen Mitgliedstaaten noch nicht ordnungsgemäß in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wurden;

75.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das dritte Energiepaket sowie weitere, damit verwandte EU-Rechtsvorschriften unter Einhaltung der vereinbarten Fristen vollständig umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Regeln streng zu überwachen;

76.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin bewährte Verfahren bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu fördern;

77.  betont, dass eine einheitliche und harmonisierte Durchsetzung des Schutzes von Fahrgästen in der gesamten Union sowohl für reisende Bürger, einschließlich solcher mit eingeschränkter Mobilität, als auch für die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Beförderungsunternehmen von grundlegender Bedeutung ist; stellt fest dass Menschen mit Behinderungen beim Reisen sehr oft auf Hindernisse und Barrieren stoßen, welche ihnen viele Möglichkeiten des gemeinsamen Binnenmarktes versperren, und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt in Bezug auf die Fahrgastrechte verstärkt zu berücksichtigen;

78.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften zum Schutz der Fahrgastrechte ordnungsgemäß umgesetzt werden, dass die europäischen Bürger sich der Fahrgastrechte in der EU bewusst sind und insbesondere dafür, dass diese Rechte eingehalten werden;

79.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Probleme der Bürger und Unternehmen anzugehen; betont, dass viele der angesprochenen Problembereiche aufgrund jüngster Sozialverträglichkeitsprüfungen und Vorschläge der Kommission entstanden sind, auch wenn es dazu nur minimale Nachweise im Arbeitsdokument gibt; ist fest davon überzeugt, dass die Kommission, sofern Handlungsbedarf vorgeschlagen wird, einen aussagekräftigen und zweifelsfreien Nachweis zugunsten der im Gesetzesentwurf gewählten Strategieoption vorlegen muss; fordert das Parlament auf, bei der Erwägung von Vorschlagsentwürfen die Genauigkeit und Überzeugungskraft der Sozialverträglichkeitsprüfungen der Kommission vollständig in Betracht zu ziehen, sodass die angenommenen Rechtsvorschriften die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen in gleichem Maße erfüllen;

80.  hält den Austausch zwischen nationalen Systemen und deren Zusammenarbeit für wichtig und begrüßt in diesem Zusammenhang die zuletzt erreichte Verknüpfung der Unternehmensregister(9); drängt weiter auf grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit und eine verbesserte Vernetzung über zentrale Plattformen; begrüßt dahingehende Initiativen der Kommission, wie etwa die Initiativen zur Entwicklung eines Systems zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsdaten zwischen den nationalen Sozialversicherungssystemen;

81.  betont, dass die grenzüberschreitende Vollstreckung und Anerkennung von Entscheidungen sowie der Rechtswirkungen von Urkunden zentral sind für Mobilität im Binnenmarkt; hofft auf baldige Anwendung der Erbrechtsverordnung auf alle Mitgliedstaaten der EU; mahnt die Fortsetzung der Arbeiten der Kommission betreffend die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden auf der Grundlage des Grünbuchs von 2010(10) und der Konsultation von 2011 an und sieht den für 2013 vorgesehenen Gesetzgebungsvorschlägen mit Interesse entgegen;

82.  verweist auf das Ziel der besseren Rechtsetzung und ist der Auffassung, dass die Kommission, das Parlament und der Rat ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Strategie zur intelligenten Regulierung verstärken sollten;

83.  unterstützt die Zusage, das Problem des Regulierungsaufwands anzugehen; verweist in diesem Zusammenhang auf die frühere Zusage des Parlaments, von der Kommission zu verlangen, die entsprechenden Kostenaufrechnungen aufzuzeigen, wenn die neuen Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden; verweist außerdem auf das Ersuchen des Parlaments, dass das Programm zur Verringerung des Verwaltungsaufwands ausgeweitet und ausgebaut wird, und begrüßt deshalb Vorschläge zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Beeinträchtigung durch Regulierungen, was viele der Hauptbedenken der Bürger und Unternehmen hinsichtlich des Binnenmarktes aufgreifen würde;

84.  unterstreicht, dass trotz der Vereinfachung der Gesetzgebung und der Reduzierung von Verwaltungslasten beziehungsweise der Nutzung der Binnenmarktfreiheiten durch Unternehmen im Allgemeinen die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, die Verbraucher und Arbeitnehmer schützen, sichergestellt sein müssen;

85.  fordert die Kommission auf, alle neuen europäischen Regelungen einer „e-Commerce-Prüfung“ zu unterziehen;

V.Empfehlungen

86.  fordert die Kommission auf, die 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen am Binnenmarkt genau zu beobachten und diese nach zwei Jahren zu aktualisieren; fordert die Kommission auch auf, für jeden aufgezeigten Kritikpunkt eine Tabelle zu erstellen, in welcher die für die Behebung der jeweils ermittelten Problemursachen verantwortlichen Akteure angegeben werden;

87.  fordert die Kommission auf, die entsprechenden Maßnahmen, die eindeutig in ihrer Verantwortung liegen, in den zukünftigen Berichten hervorzuheben, wie z.B. das rechtzeitige und angemessene Tätigwerden im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der EU-Rechtsvorschriften und die Überprüfung unangemessener Rechtsvorschriften;

88.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im zweiten Halbjahr 2012 das Dokument „Zwölf neuen Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – “Gemeinsam für neues Wachstum’„ vorzulegen;

89.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, ihre Informationskampagnen während des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 auf die Anliegen zu konzentrieren, welche die sich aus der EU-Bürgerschaft ergebenden Rechte betreffen, da sie aufgrund der dem Bericht zugrunde liegenden Auswahlmethode ein genaues Bild dessen vermitteln, was den EU-Bürgern in ihrem täglichen Leben im Binnenmarkt am meisten am Herzen liegt;

90.  fordert die Kommission auf, nach Wegen zu suchen, künftig den Bericht über die Unionsbürgerschaft und den Bericht „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung“ in einem einzigen Bericht zusammenzufassen, um Überschneidungen und Unklarheiten zu vermeiden und der Gefahr der getrennten Behandlung von Problemen und Lösungen vorzubeugen;

91.  fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten, regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Vertretern der Zivilgesellschaft regelmäßig europäische Informationskampagnen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sowie interaktive Kampagnen durchzuführen, um den Dialog mit den Bürgern über die Vorteile des Binnenmarkts, ihre Rechte und Pflichten sowie darüber zu intensivieren, wo sie Informationen oder Hilfe zur Lösung ihrer Probleme erhalten können; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit und den Erfolg dieser Informationskampagnen zu überwachen und zu kontrollieren;

92.  fordert die Kommission auf, eine effektive Verbindung zwischen den vorhandenen Instrumenten, wie z.B. SOLVIT, Binnenmarktanzeiger, Binnenmarktsinformationssystem, „Your Europe Advice“ und „Ihr Europa“, zu gewährleisten, um die Überwachung der richtigen und fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinien zu ermöglichen;

93.  betont die Notwendigkeit, das EURES-System auszubauen und eine effektive Verknüpfung mit den nationalen Arbeitsvermittlungssystemen zu fördern, als eine der Möglichkeiten, die Arbeitslosigkeit in der EU zu bekämpfen sowie die Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen aufgrund des Mangels an entsprechend qualifizierten Bewerbern abzubauen;

94.  fordert die Kommission auf, die Bereiche zu bewerten, in denen die Gemeinschaftsverordnung die zeitgleiche Umsetzung des Ziels der Vereinfachung und direkten Anwendung durch die Mitgliedstaaten und der Ziele des Binnenmarkts gewährleistet;

95.  fordert die Kommission auf, dringliche Maßnahmen zur Beseitigung der innerhalb der EU bestehenden Infrastrukturungleichgewichte zu fördern, welche ein Hindernis für die Vollendung des Energiebinnenmarktes und die Umsetzung der Ziele von Europa 2020 bilden;

96.  ersucht die Mitgliedstaaten, die IKT-Instrumente zu nutzen, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Verwaltungsverfahren zu verbessern, CO2-Emissions zu reduzieren, öffentliche Mittel einzusparen und zu mehr Beteiligungsdemokratie beizutragen und gleichzeitig das Vertrauen und das Sicherheitsgefühl zu festigen;

97.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Artikel 153 AEUV Studien durchzuführen, um die Kontinuität des Sozialversicherungsschutzes für mobile Bürger innerhalb der EU und deren Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des jeweiligen Landes zu gewährleisten und dabei auch ein optionales, freiwilliges und übertragbares Sozialversicherungssystem auf europäischer Ebene in Ergänzung zum allgemeinen System in Erwägung zu ziehen, um eine engere Zusammenarbeit in der Sozialpolitik herbeizuführen; frühere Überlegungen zu einem 28. Regime der Sozialversicherungssysteme sollten aktualisiert und in die Studien mit einbezogen werden;

98.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die komplexen nationalen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Beschäftigung wie soziale Sicherheit, einschließlich Arbeitslosenunterstützung, Gesundheitsversorgung und Besteuerungsregeln, den Arbeitnehmern, Arbeitgebern und anderen an einer grenzübergreifenden Beschäftigungssituation beteiligten Parteien zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass diese Informationen, im Rahmen des Möglichen in elektronischer Form, vor, während und nach der Mobilitätserfahrung verfügbar sein müssen;

99.  fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene eine zentrale Koordinationsstelle einzurichten, die darauf ausgerichtet ist, die Bedenken der mobilen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und anderer Interessengruppen zu erfassen, um Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten auszuarbeiten und Probleme, die durch mobile Arbeitsverhältnisse, inklusive Arbeitnehmerentsendung, entstehen, zu vermeiden;

100.  ruft die Mitgliedstaaten auf, Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht aus der EU stammen, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, das sie durchlaufen müssen, als Bona-Fide-Kunden zu betrachten;

101.   fordert die Mitgliedstaaten auf, eine zentrale Anlaufstelle für alle mobilen Personen in der EU zu schaffen, durch die es ihnen ermöglicht wird, ihre Verwaltungsangelegenheiten in Sachen Arbeit und Zuhause an einem einzigen Ort im Gastgeberland zu erledigen und sich dort über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, einschließlich der Möglichkeit, Verwaltungsverfahren online abzuwickeln und zu verwalten, um die wirksame Ausübung dieser Rechte durch die Bürgerinnen und Bürger der EU, die innerhalb der EU umziehen, zu verbessern;

102.  fordert die Kommission auf, den Zugang aller Bürger der Europäischen Union zu einem einfachen Zahlungskonto zu einem vernünftigen Preis zu gewährleisten, um die Mobilität zu erhöhen;

103.  begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung des Zugangs zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, eine zügige und wirksame Umsetzung der Richtlinie Nr. 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unter angemessener Berücksichtigung der Grundsätze Universalität, Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung, Gerechtigkeit und Solidarität sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten darüber hinaus dazu auf, weiterhin auf das Ziel einer allgemeinen Einführung von Telemedizin und e-Gesundheitsdiensten bis 2020 hinzuarbeiten; unterstützt zudem Pilotprojekte, die es den Bürgerinnen und Bürgern der EU ermöglichen sollen, sicheren Online-Zugriff auf ihre Patientendaten zu erhalten, und die das Ziel haben, eine Interoperabilität der Patientenakten sicherzustellen und damit eine Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten;

104.  fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur technischen Prüfung von Kraftfahrzeugen vorzulegen, damit die Verwaltungslasten für die Bürger und den Sektor verringert werden, die dynamische Weiterentwicklung der Prüfmethoden und -inhalte und gleichzeitig das höchstmögliche Maß an Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet wird;

105.  fordert bei einer grenzüberschreitenden Überführung eines PKWs eine gegenseitige Anerkennung der technischen Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, welche auf den Vorrausetzungen von gemeinsamen Definitionen und einem vergleichbaren Prüfstandard basieren; schlägt die Einrichtung einer europäischen Datenbank vor, welche die technischen Daten aller Fahrzeuge zentralisiert, um eine europaweite Vergleichbarkeit zu erlauben und die grenzüberschreitende Zulassung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den finanziellen Aufwand bei einer grenzüberschreitenden Zulassung von einem PKW für die Bürger so gering wie möglich zu halten, indem unnötige Kosten durch eine gemeinschaftliche Herangehensweise unterbunden werden;

106.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Interoperabilität der einzelstaatlichen Dienstleistungen, Produkte und Systeme im Bereich Verkehr und Mobilität verstärkt durchzusetzen, etwa bei den europäischen elektronischen Mautsystemen und dem ERTMS, sowie zudem für ein integriertes Informations-, Preisgestaltungs- und Fahrscheinsystem auf europäischer Ebene bei der öffentlichen und verkehrsübergreifenden Mobilität zu sorgen;

107.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Zugang zu Mikrofinanzierungsinstrumenten für die Gründung und Entwicklung von Kleinunternehmen zu erleichtern, insbesondere solcher, die grenzüberschreitend tätig werden wollen;

108.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Anlagemöglichkeiten für innovative Start-up-Unternehmen zu erleichtern, indem sie Hindernisse beseitigen, die der Entwicklung eines EU-weiten Risikokapitalmarktes im Wege stehen;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Strukturen für die Schaffung zentraler Anlaufstellen zu nutzen, bei denen KMU europäische, nationale und lokale Gelder beantragen können, da zentrale Anlaufstellen einen größeren Mehrwert haben, wenn sie auf der Grundlage bestehender Verwaltungsstrukturen geschaffen werden und damit die Kosten für den Steuerzahler nicht erhöhen; betont die Bedeutung von zentralen Anlaufstellen als wesentlicher Ausgangspunkt, um private Investitionen im Bereich Forschung und Energie zu fördern und zu ermöglichen, und fordert die Kommission auf, die Maßnahmen für eine weitergehende Vereinfachung und Transparenz der europäischen, nationalen und lokalen Finanzierungsrahmen durchzusetzen. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Vereinfachung der Regeln für die Vorlage der Daten zu erleichtern und Online-Datenspeicher für Zertifikate und andere Belege zu fördern;

110.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass KMU überall in der EU tätig werden und ihre Ideen kommerzialisieren können, indem ihnen ein besserer Marktzugang gewährt und Bürokratie abgebaut wird;

111.  fordert die Kommission auf, einen legislativen Vorschlag zu machen um die Fahrgäste im Falle von Insolvenzen von Fluggesellschaften besser zu schützen, zum Beispiel durch eine Pflichtversicherung für Fluggesellschaften oder die Einrichtung eines Garantiefonds;

112.  weist darauf hin, dass es für Reisende immer noch schwierig ist, für multimodale Reisen innerhalb der EU Beförderungsscheine zu reservieren und zu erwerben, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen des Verkehrssektors auf, dafür zu sorgen, dass ein integriertes, multimodales System zur Ausgabe von Beförderungsscheinen eingeführt wird;

113.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für Fahrgastrechte bei der Nutzung mehrerer Verkehrsträger vorzulegen, damit mit den Rechtsvorschriften den sich entwickelnden multimodalen Mobilitätsmustern Rechnung getragen werden kann.

114.   fordert die Kommission auf, das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) neu zu formulieren, um seinen Geltungsbereich zu erweitern und die Funktionsweise der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu verbessern, und das SOLVIT-Programm zu überarbeiten, um ihm insbesondere hinsichtlich der Humanressourcen einen neuen Rahmen und angemessene Mittel zu geben um sicherzustellen, dass sämtliche Zentren über erfahrenes Personal in ausreichender Anzahl verfügen, damit sie die an sie gerichteten Anfragen voll zufriedenstellend bearbeiten können;

115.  fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, das Erlernen von Fremdsprachen von klein auf zu verbessern, ein System zur Anerkennung formeller und informeller Bildung einschließlich des lebenslangen Lernens und in einem anderen Mitgliedstaat erworbener Kompetenzen einzurichten und dieses besser mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu koordinieren, damit künftig Arbeitskräfte mit vergleichbaren Qualifikationen zur Verfügung stehen, die dem gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt zugute kommen und die Produktivität steigern können; betont zudem, dass die Anstrengungen im Bereich der Entsprechungen zwischen den nationalen Zertifizierungssystemen mithilfe des Europäischen Qualifikationsrahmens fortgesetzt werden müssen;

116.  ist der Ansicht, dass Bildungseinrichtungen in eine Anlage zu dem von ihnen ausgestellten Zeugnis angeben müssen, auf welche Weise ihre nationalen Zeugnisse mit einem Zeugnis in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere in den Nachbarstaaten, zu vergleichen und einzuschätzen sind;

117.  hebt den Erfolg des in der Richtlinie Nr. 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgesehenen automatischen Anerkennungsverfahrens hervor und fordert, die Möglichkeit einer Ausweitung auf weitere Berufe zu prüfen;

118.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, damit der Zugriff auf den Struktur- und Kohäsionsfonds ermöglicht wird, und die zugewiesenen Mittel für berufliche Weiterbildungsprogramme einzusetzen, um so weitere Unterstützung der KMU sicherzustellen;

119.  verweist auf die positiven Auswirkungen von Energiesparauflagen in bestimmten Mitgliedstaaten; so wurde z. B. festgestellt, dass die Energiebranche unter dem Druck der Auflagen den Einsatz intelligenter Stromzähler fördert, was für die Verbraucher von Vorteil ist;

120.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit eines europäischen Austauschprogramms für Beamte und andere Bedienstete der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu prüfen;

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121.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 187 E vom 27.7.2008, S. 80.
(2) ABl. L 176 vom 7.7.2009, S.17.
(3) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 84.
(4) ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 25.
(5) ABl. C 8E vom 14.1.2010, S. 7.
(6) Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0. - http://www.w3.org/TR/WCAG20/
(7) Siehe http://www.un.org/disabilities/convention/conventionfull.shtml.
(8) CHAP - Complaints Handling and Public Enquiries registration system; EU PILOT – Problem-solving with Member States; NIF – Database for registering cases of non-communication.
(9) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2012, (Angenommene Texte, P7_TA(2012)0033).
(10) COM(2010)0747.

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