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Verfahren : 2012/2063(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0302/2012

Eingereichte Texte :

A7-0302/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/10/2012 - 14.11
CRE 25/10/2012 - 14.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0399

Angenommene Texte
PDF 228kWORD 131k
Donnerstag, 25. Oktober 2012 - Straßburg
EU-Bericht über die Politikkohärenz der EU im Interesse der Entwicklung 2011
P7_TA(2012)0399A7-0302/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2012 zum Bericht 2011 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (2012/2063(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 9 und 35 der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens(1)“,

–  gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, dabei insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 über die Festlegung der Grundsätze und Ziele der EU für die internationalen Beziehungen sowie Artikel 208 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt von 1992 und das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe,

–  unter Hinweis auf Artikel 12 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (Abkommen von Cotonou),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Bericht 2011 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung“ (SEC(2011)1627),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Die EU als globaler Partner für Entwicklung - die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele schneller vorantreiben“ (SEC(2008)0434),

–  in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Policy Coherence for Development Work Programme 2010-2013“ (SEC(2010)0421),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – politischer Rahmen für ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union“ (COM(2009)0458),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu dem Konzept der EU für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus“(2),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vom 14. Mai 2012 (Dok. 09317/2012),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ vom 14. Mai 2012 (Dok. 09369/2012),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum Ansatz der EU für den Handel, das Wachstum und die Entwicklung im nächsten Jahrzehnt vom 16. März 2012 (Dok. 07412/2012),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum globalen Ansatz für die Migration und Mobilität vom 3. Mai 2012 (Dok. 09417/2012),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vom 18. November 2009 (Dok. 16079/2009),

–  in Kenntnis des Peer-Reviews der DAC-OECD über die Europäische Union aus dem Jahre 2012,

–  in Kenntnis des Berichts 2012 über die Rechenschaftslegung zur Überprüfung der Fortschritte der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungsfinanzierung vom 9. Juli 2012,

–  in Kenntnis des Berichts der Evert Vermeer Foundation mit dem Titel „The EU Raw Materials Policy and Mining in Rwanda – Policy Coherence for Development in practice“ vom Februar 2012,

–  in Kenntnis der Erklärung A(2010)21584 der 21. Sitzung der Gemeinsamen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 28. September 2010,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Fischereiausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0302/2012),

A.  in der Erwägung, dass Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gemäß des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik die Verringerung und langfristig gesehen die Beseitigung der Armut als oberstes Ziel der Entwicklungspolitik der EU festsetzt, und in der Erwägung, dass die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung von Politiken, die aller Wahrscheinlichkeit nach Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben, Rechnung tragen muss;

B.  unter Hinweis auf die die Verpflichtung der Europäischen Union, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) sicherzustellen, gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von 2005, die vor kurzem in den Schlussfolgerungen zur PKE bekräftigt wurden;

C.  in der Erwägung, dass es klare Widersprüche in den politischen Strategien der EU in den Bereichen Handel, Landwirtschaft, Fischerei, Klima, Recht des geistigen Eigentums, Migration, Finanzen, Waffen und Rohstoffe gibt, die Auswirkungen auf die Entwicklungsziele haben; in der Erwägung, dass die PKE durch Nutzung grundlegender Synergien zwischen politischen Strategien der EU zur Armutsbekämpfung beitragen kann;

D.  in der Erwägung, dass das neue Rahmenwerk zur Entwicklungspolitik, das in der Agenda für den Wandel vorgestellt wurde, durch die Förderung gemeinsamer Planung und der Bekräftigung der Rolle der EU als Instanz der Koordination, Organisation und politischen Entscheidungsfindung, auf Politikkohärenz nicht nur innerhalb der Union, sondern auch im Hinblick auf die Union und ihre Mitgliedstaaten abzielt;

E.  in der Erwägung, dass ein internationales Rahmenwerk zur Entwicklungszusammenarbeit für die Zeit nach 2015 über das Potenzial verfügt, eine katalytische Rolle dabei zu spielen, Antworten auf wichtige Entwicklungsfragen und andere globale Herausforderungen zu finden und zudem dazu beitragen könnte, individuelle Rechte und Bedürfnisse zu wahren bzw. zu befriedigen;

F.  in der Erwägung, dass direkte oder indirekte Fördermittel für Agrarerzeugnisse wie bei der EU trotz der Verbesserungen weiterhin negative Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit und die Entwicklung eines rentablen Agrarsektors in Entwicklungsländern haben;

G.  in der Erwägung, dass die EU sich verpflichtet hat, das UN-Ziel, in dessen Rahmen 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNI) für Entwicklungshilfe aufgewendet werden sollen, bis 2015 einzuhalten;

H.  in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im November 2008 einen Beschluss gefasst hat, demzufolge der Entwicklung als oberstem wirtschaftlichen und politischen Ziel bei den Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in den Entwicklungsländern Priorität einzuräumen ist;

I.  in der Erwägung, dass eine Vielzahl von Studien ergeben hat, dass aus den Entwicklungsländern pro Jahr zwischen 850 Mrd. US-Dollar und einer Billion US-Dollar illegal abfließen, was zu massiven Steuerausfällen in diesen Ländern führt und letztlich ihre Möglichkeiten zur Entwicklung aus eigener Kraft gravierend beeinträchtigt;

J.  in der Erwägung, dass das in der Agenda für den Wandel (COM(2011)0637) festgeschriebene Ziel, die Wirkung der EU-Entwicklungshilfe zu erhöhen, darauf verweist, dass die Ziele in den Bereichen Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte, gute Regierungsführung und Sicherheit miteinander verflochten sind;

K.  in der Erwägung, dass das öffentliche Auftragswesen einen Anteil von 19% am Welt-BIP hat, oder das fast 40-fache der von der EU und den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungshilfe bereitgestellten Mittel beträgt; in der Erwägung, dass es sich als solches sehr gut als Instrument zur Umsetzung nachhaltiger Regierungspolitik in der EU und in den Nehmerländern eignen würde;

L.  in der Erwägung, dass jedes Jahr schätzungsweise 2,6 Mio. Kinder an den Folgen von Unterernährung sterben, und dass in den nächsten 15 Jahren fast eine halbe Milliarde Kinder Gefahr laufen, bleibende Schäden zu erleiden, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden; in der Erwägung, dass weltweit rund ein Drittel der Kinder im Vorschulalter an Untergewicht (zu wenig Gewicht für ihr Alter) oder Wachstumsstörungen (zu klein für ihr Alter)leiden; in der Erwägung, dass Unterernährung den jeweiligen Ländern Kosten in Höhe von 2-4 % des BIP verursacht und einer Einzelperson Kosten in Höhe von schätzungsweise 11 % des Lebenseinkommens, während gleichzeitig erprobte, kosteneffiziente Ernährungslösungen existieren, die eine rentable Investition darstellen würden;

M.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Energie und Wasser im Zusammenhang mit einer wachsenden Mittelklasse in den Entwicklungs- und Schwellenländern bis 2030 erwartungsgemäß um 40 % und die Nachfrage nach Lebensmitteln um 50 % steigen wird, was in der Folge starken Druck auf natürliche Ressourcen, insbesondere Wasser, Energie und Landflächen, sowie auf die Umwelt ausüben wird;

N.  in der Erwägung, dass die Konzepte der menschlichen Entwicklung und der Sicherheit des Menschen vier grundlegende Gemeinsamkeiten aufweisen: sie sind auf den Menschen ausgerichtet, verfügen über mehrere Dimensionen, sie bieten umfassende Perspektiven der Entfaltung des Menschen und richten sich gegen anhaltende Armut(3);

O.  in der Erwägung, dass die externe Dimension der neuen GD für innere Angelegenheiten (DG Home Affairs) sowie die Migrations- und Asylkomponente des Thematischen Programms zu den neuen globalen öffentlichen Gütern und Herausforderungen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, wie in den festgelegten Prioritäten vorweggenommen, ähnliche thematische Bereiche abdecken, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven;

P.  in der Erwägung, dass klinische Versuche, die von Ethikkommissionen in Westeuropa nicht mehr anerkannt werden, von den jeweiligen Ethikkommissionen in Ländern wie Indien, China, Argentinien und Russland anerkannt werden; in der Erwägung, dass insbesondere die ethischen Prinzipien, die für Entwicklungsländer, wie in der Deklaration von Helsinki festgelegt, von größter Bedeutung sind, von Unternehmen und Regulierungsbehörden missachtet werden;(4);

Q.  in der Erwägung, dass Kultur, in all ihren Dimensionen, eine grundlegende Komponente nachhaltiger Entwicklung darstellt, da sie durch materielles und immaterielles Kulturerbe, kreative Industrien und verschiedene Formen des künstlerischen Ausdrucks kraftvolle Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur sozialen Stabilität und zum Umweltschutz leisten kann;

R.  in der Erwägung, dass es Studien zufolge positive Auswirkungen hat, wenn Frauen über Bildung verfügen und eigenes Einkommen erwirtschaften und darüber verfügen können: die Mutter- und Kindersterblichkeit sinkt, die Gesundheit und Ernährung von Frauen und Kindern verbessert sich, die Agrarproduktion steigt, der Klimawandel kann abgeschwächt werden, das Bevölkerungswachstum verlangsamt sich, Volkswirtschaften wachsen und Armutsspiralenwerden durchbrochen(5),

S.  in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dazu beitragen können, den Klimawandel abzuschwächen, sowohl durch eine Reduzierung des eigenen Anteils an Treibhausgasemissionen, als auch durch Verwendung von IKT zur Reduzierung von Emissionen in anderen Sektoren und um Systemwandel und Rebound-Effekte zu meistern, z. B. durch Entmaterialisierung und Online-Lieferungen, Substitution im Transport- und Reisesektor, Überwachungs- und Verwaltungsanwendungen, umfassendere Energieeffizienz bei Produktion und Verbrauch sowie Produktverantwortung und Recycling;

T.  in der Erwägung, dass in der Peer-Review der Europäischen Gemeinschaft des Ausschusses für Entwicklungshilfe von 2007 festgestellt wird, dass „ein gutes Verständnis der Angemessenheit von Haushaltshilfen im lokalen Kontext von Bedeutung ist“;

U.  in der Erwägung, dass der Bildungssektor nicht nur in Bezug auf nachhaltige Umweltpraktiken, Gesundheit und Wirtschaftswachstum sowie die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele im Allgemeinen eine entscheidende Rolle spielt, sondern auch bei der Friedenskonsolidierung; in der Erwägung, dass der Bildungssektor, vielleicht mehr als jeder andere Sektor, die in hohem Maße sichtbaren frühen Friedensdividenden erzeugen kann, auf denen der Fortbestand von Friedensabkommen beruhen kann, wenn Bildungssysteme integrativ und darauf ausgerichtet sind, Verhaltensweisen zu fördern, die gegenseitigem Verständnis sowie Toleranz und Respekt zuträglich sind, um in der Folge Gesellschaften weniger anfällig für gewaltsame Konflikte zu machen;

Operationalisierung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

1.  begrüßt die Bemühungen der EU hinsichtlich der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE); unterstreicht, dass die PKE nicht nur als eine rein gesetzliche Verpflichtung zu verstehen ist, sondern dass der EU durch die Ausarbeitung einer rechenschaftspflichtigen, transparenten, menschenrechtswahrenden und integrativen Politik zugleich die Gelegenheit geboten wird, gleichberechtigte und nachhaltige Partnerschaften mit Entwicklungsländern aufzubauen, die über die Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich hinausgehen; betont zudem, dass Regierungen und Gesellschaften in Entwicklungsländern durch eine auf PKE gerichtete Politik die Möglichkeit erhalten sowie die Verantwortung übertragen bekommen, eigene Erfolge zu erzielen;

2.  ist der Ansicht, dass die PKE auf der Anerkennung des Rechts eines Landes oder einer Region zur Schaffung eigener Politiken, Prioritäten und Strategien mit demokratischen Mitteln basieren muss, um den Lebensunterhalt der Bevölkerung im Einklang mit dem Internationalen Pakt der UN über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu schützen;

3.  begrüßt die acht Handlungsbereiche für die Jahre 2011-2014, die von der Kommission in ihrem Vorschlag für eine neue Politik zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) ausgewählt wurden; unterstreicht die Bedeutung von verbindlichen CSR-Verpflichtungen und von Aufforderungen an die Arbeitgeber, soziale Standards anzuwenden, die über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, einschließlich der Möglichkeit, ein soziales Gütesiegel zu entwickeln und zu vergeben; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der sorgfältigen Überwachung der Umsetzung und Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, und beharrt darauf, dass die anstehende CSR-Initiative den Verpflichtungen in Bezug auf die PKE gerecht wird und verbindliche CSR-Standards anstrebt;

4.  betont, dass die PKE nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern vielmehr eine politische Verantwortung ist, und dass das Parlament als Mitgesetzgeber und demokratisch gewähltes Organ eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Verpflichtungen in konkrete politische Strategien spielt;

5.  besteht darauf, dass der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, einschließlich der darin enthaltenen Definition für die PKE, weiterhin der maßgebende Rahmen für die Entwicklungspolitik der EU ist und dass bei jeglichen Versuchen, diesen Konsens im Rahmen der Agenda für den Wandel zu überarbeiten oder zu ersetzen, diejenigen Organe einbezogen werden sollen, die deren Aufstellung genehmigten;

6.  erinnert daran, dass jegliche politische Neuorientierung im Kontext des 11. EEF, die aus der Agenda für den Wandel hervorgeht, in Geist und Buchstabe mit dem Abkommen von Cotonou vereinbar sein muss;

7.  betont, dass Transparenz in allen Bereichen eine zentrale Rolle bei der Erzielung von PKE ist, da durch Transparenz nicht nur unbeabsichtigte Inkohärenz vermieden, sondern auch Interessenkonflikte effektiv gelöst werden können;

8.  fordert die Einführung strukturierter Jahrestreffen zwischen Vertretern der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, um Einheitlichkeit bei der Bereitstellung von Entwicklungshilfe sicherzustellen;

9.  weist auf die Bedeutung des Aufbaus von Wissen und Fachkompetenz in Bezug auf die Komplexität von PKE hin; ersucht die Kommission daher, sicherzustellen, dass der Fokus einiger Programme der GD Forschung auf im Zusammenhang mit PKE relevante Fragen gerichtet wird; empfiehlt zudem die Ausarbeitung und Förderung einer Entwicklungsforschungsstrategie, um die Koordinierung mit der GD Forschung und anderen mit Forschung befassten GD sowie mit anderen relevanten Organen außerhalb der Kommission, wie z. B. der OECD oder der Weltbank, zu ermöglichen;

10.  betont mit Nachdruck, dass die Fragen in Bezug auf die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen politischer Strategien innerhalb und außerhalb der EU, die in den Leitlinien für die Folgenabschätzung 2009 festgelegt sind, in den Folgenabschätzungen der Kommission sowie in den künftigen Folgenabschätzungen des Parlaments beantwortet werden; ersucht die Kommission zudem, die Folgenabschätzungen vor dem entsprechenden Politikvorschlag fertigzustellen, um sicherzustellen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und andere relevante Interessenvertreter an diesem Prozess teilhaben können und somit auch einen Mehrwert im Hinblick auf die Kapazitäten schaffen;

11.  unterstreicht, dass der Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission sowie die ähnliche, vom Parlament einzurichtende Institution angemessene Fachkompetenz im Hinblick auf entwicklungspolitische Strategien benötigen, um ihrem Auftrag, die Qualität der Folgenabschätzungen in Bezug auf PKE zu prüfen, gerecht zu werden;

12.  empfiehlt, dass eine Referenz zur PKE in Überprüfungen und Ex-post-Bewertungen von politischen Strategien der EU, falls zutreffend, angeführt werden soll; ist der Ansicht, dass jede Bewertung eines im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) oder des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) durchgeführten Programms eine Einschätzung der Konsequenzen für die PKE enthalten sollte;

13.  begrüßt die Aufnahme spezifischer PKE-Ziele in das Arbeitsprogramm der dänischen Ratspräsidentschaft und ersucht die kommen Ratspräsidentschaften, diesem Beispiel zu folgen;

14.  begrüßt den dritten Zweijahresbericht der Kommission zu PKE 2011, stimmt allerdings mit dem Rat überein, dass es notwendig ist, eine unabhängige Fortschrittsbewertung in den Bericht aufzunehmen, die sich mit qualitativen und quantitativen Konsequenzen und Kosten inkohärenter Politiken in künftigen Berichten auseinandersetzt; empfiehlt die Aufnahme eines umfassenden Überblicks über die Ergebnisse der Dialoge auf Länderebene mit Bezug zur PKE, um den Bürgern der Entwicklungsländern eine Stimme zu verleihen;

15.  fordert die Mitgliedstaaten und deren nationale Parlamente auf, die PKE durch spezifische Arbeitsprogramme mit verbindlichen Zeitplänen zu fördern, um das europäische PKE-Arbeitsprogramm zu verbessern;

16.  stimmt der Kommission zu, dass für die Ausarbeitung des nächsten fortlaufenden PKE-Arbeitsprogramms ausführlichere Gespräche mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Interessenvertretern, wie zum Beispiel nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, geführt werden müssen; stimmt zu, dass weniger Indikatoren bei gleichzeitig genauerer und besserer Überprüfung zu einem operationelleren Rahmen und einer einfacheren Überwachung führen können;

17.  fordert die Hohe Vertreterin sowie den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die zentralen Rollen, die sie bei Umsetzung der PKD spielen, zu bekräftigen;

18.  schlägt vor, die PKE zu einer eindeutigen Priorität des EAD und der Delegationen zu erklären, indem der politische Dialog der EU mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, lokalen Parlamenten und anderen Interessenträgern gestärkt wird, indem diese des Weiteren, um das Sammeln von Beweisen zu fehlenden Widersprüchen bzw. fehlender Kohärenz, gebeten werden, indem die Bezüge auf die PKE in den Programmplanungsdokumenten verbessert und umgesetzt werden und indem ein Ausbildungsprogramm für alle neuen EAD-Mitarbeiter erarbeitet wird – in Zusammenarbeit mit der GD DEVCO –, um zu gewährleisten, dass diese Mitarbeiter die PKE verstehen und umsetzen können; weist darauf hin, dass den Delegationen sowie den entsprechenden Institutionen zur Erfüllung dieser Aufgabe angemessene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen;

19.  unterstreicht, dass die EU-Delegationen einen zentralen Stellenwert bei der Aufstellung und Verwaltung der Budgethilfe einnehmen und dass ihre Ressourcen entsprechend gewährleistet sein müssen;

20.  erinnert an die grundlegende Bedeutung von Artikel 12 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und der Verpflichtung der Kommission, das Sekretariat der Gruppe der AKP-Staaten über geplante Vorschläge regelmäßig in Kenntnis zu setzen, die Einfluss auf die Interessen der AKP-Staaten haben könnten; fordert die Kommission auf, das Parlament zu informieren, wenn derartige Vorgänge stattfinden;

21.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Kooperation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten im Bereich der PKE zu vertiefen, indem verstärkt Informationen zu dem Thema ausgetauscht werden und indem die Kommission das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente dabei unterstützt, spezifische Analysekapazitäten zu gewinnen, mit dem Ziel der Förderung von PKE in der EU; schlägt vor, dass der Informationsaustausch zwischen nationalen Parlamenten, dem Europäischen Parlament und der Kommission in Form strukturierter Jahrestreffen stattfinden soll, die klare Zielvorgaben haben und deren Fortschritt kontrolliert wird, mit dem Ziel, die PKE in der EU zu stärken;

22.  ist der Ansicht, dass das öffentliche Auftragswesen wirkungsvoll eingesetzt werden sollte, um die allgemeinen EU-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und ist deshalb der Ansicht, dass es im Rahmen künftiger Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesen ermöglicht werden sollte, Nachhaltigkeitskriterien in den gesamten Vergabeprozess zu integrieren;

Besondere Empfehlungen zu den fünf Kernbereichen
Handel

23.  begrüßt, dass die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel, Wachstum und Entwicklung: Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder“ die Verpflichtung eingeht, kleine Erzeuger zu unterstützen und faire, ökologische und ethische Handelsinitiativen zu fördern, bedauert allerdings die fehlende Zusage, faire Handelsprinzipien in die EU-Politik zu integrieren;

24.  bedauert die Veröffentlichung zweier getrennter Berichte durch die Kommission zum Thema Handel im Allgemeinen und zum Thema Handel und Entwicklung, die aus Sicht der PKE kontraproduktiv war;

25.  bedauert, dass das BIP pro Kopf das einzige Kriterium für das APS ist, da dies den Entwicklungszielen der EU entgegenwirken könnte; erinnert an die Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“(6), die sich auf den Index der menschlichen Entwicklung bezieht;

26.  erinnert an die Uneinheitlichkeiten, die im Zusammenhang mit den europäischen Partnerschaftsabkommen entstanden, und zwar: (a) dass einige Länder dazu gedrängt werden, ein Abkommen zu unterzeichnen, bevor die genauen Bestimmungen gemeinsam festgelegt wurden, (b) dass die Kommission vorschlägt, 18 der unter Anhang I gelisteten Länder von der Marktzugangsverordnung zu streichen, und (c) dass Menschenrechtsfragen bei den Verhandlungen zu kurz kommen;

27.  ist der Ansicht, dass die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verbindliche Standards für EU-Investitionsabkommen für Handel und Industrie werden sollten, damit sichergestellt wird, dass derartige Abkommen Klauseln in Bezug auf Transparenz und die Bekämpfung gesetzwidriger Kapitalbewegungen sowie ein umfassendes Berichtswesen der Unternehmen zu ökologischen und sozialen Fragen enthalten; weist darauf hin, dass Investitionsabkommen die Rechte und Pflichten von Regierungen zur Regulierung von Wirtschaftstätigkeit in sensiblen Politikbereichen wie dem Umweltschutz ausweiten und eine verantwortungsvolle Arbeit im allgemeinen öffentlichen Interesse und im langfristigen Interesse künftiger Generationen befördern sollten;

Agrar- und Fischereipolitik

28.  bedauert, dass der Anteil der EU-Strategie für Handelshilfe an LDC 2010 im Vergleich zum Vorjahr von 22 % auf 16 % eingebrochen ist (1,7 Mrd. EUR gegenüber 8,7 Mrd. EUR an Nicht-LDC)(7); fordert die Kommission auf, das Parlament über den jährlichen und/oder mehrjährigen Anteil der EU-Strategie für Handelshilfe am EEF zu informieren;

29.  empfiehlt, dass die Kommission auf internationaler Ebene neue Impulse zugunsten einer nachhaltigen öffentlichen Auftragsvergabe setzt, und dass der in der Folge entstehenden Rahmen zur Überprüfung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe den Vergabebehörden den nötigen politischen Freiraum einräumen sollte, fundierte Entscheidungen zugunsten der Entwicklung treffen zu können;

30.  fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO den Vorschlag aktiv zu unterstützen, dass einige Geberländer den Anwendungsbereich der EU-Strategie für Handelshilfe einengen sollten, um die Kontrolle zu erleichtern, die Effizienz zu steigern und den Fokus auf zentrale Elemente der Schnittstellen zwischen Handel und Entwicklung zu legen, mit dem Ziel, die Effektivität der Strategie zu erhöhen und die Finanzierung der Geberländer sicherzustellen;

31.  weist auf die Veröffentlichung einer abgeänderten IPR-Strategie gegenüber Drittländern hin, die aus einer entwicklungsgemäßen Perspektive, die ausreichende Verfügbarkeit von Medikamenten gewährleisten und effektive Anreize für pharmazeutische Forschung setzen soll, durch die Anwendung der Flexibilitäten des TRIPS-Abkommens in entsprechenden Fällen, wie z. B. bei gesundheitlichen Notfällen, und durch die Herstellung von Kompatibilität mit der Parallelagenda für den „erschwinglichen Zugang zu Medikamenten“; betont zudem, dass die Verbindung zur Agenda für Lebensmittelsicherheit in diesem Kontext von großer Bedeutung ist, z. B. um den Schutz von Pflanzensorten zu gewährleisten und die Bedeutung unterschiedlicher Landwirtschaftssysteme und herkömmlicher Saatgutzufuhrsysteme zu berücksichtigen;

32.  schlägt die Umsetzung präferenzieller Handelsbestimmungen vor, die den Weg ebnen für grüne landwirtschaftliche Technologietransfers innerhalb der WTO und in bilateralen Handelsabkommen mit Entwicklungsländern;

33.  begrüßt die Entscheidung des Teams für nachhaltige Entwicklung der GD Handel im Jahr 2010, einen Schwerpunkt auf den fairen Handel zu legen, um Aktivitäten mit Bezug zu fairem Handel zu koordinieren, die ein Beispiel dafür sind, wie die Handels- und Entwicklungspolitik der EU kohärenter gestaltet und die gegenseitige Unterstützung ausgebaut werden kann;

34.  stellt fest, dass ein fairer Handel zwischen der EU und Entwicklungsländern auch bedeutet, einen fairen Preis für die Ressourcen und Agrarerzeugnisse der Entwicklungsländer zu bezahlen, d. h. einen Preis, der die internen und externen Kosten widerspiegelt und gleichzeitig die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie internationalen Standards zum Umweltschutz gewährleistet;

35.  bekräftigt erneut die Forderung nach einer effektiven Lösung für die Problematik der Konflikt-Mineralien und anderer Ressourcen im Zusammenhang mit Konflikten in Entwicklungsländern, die zum Tod und zur Vertreibung von Millionen von Menschen geführt haben;

36.  ist der Ansicht, dass Entwicklungsländer ihre Wirtschaft schützen und den Übergang zu selektiven Marktöffnungen vollziehen müssen, wie es in Europa der Fall war;

37.  ersucht die Kommission, die Integration international vereinbarter Arbeits- und Umweltnormen in Instrumente wie Wirtschaftspartnerschafts- und Freihandelsabkommen weiter voranzutreiben;

38.  begrüßt die Tatsache, dass die EU die wichtige Rolle der Kleinbauern im Kampf gegen den Hunger anerkennt, und dass Anpassungsmaßnahmen in der Agenda zur Lebensmittelsicherheit eine vorrangige Rolle spielen; unterstreicht, dass die Förderung von als Kleinbauern tätigen Frauen eine besondere Vorrangstellung einnimmt;

39.  bekräftigt, dass die entwicklungsspezifischen Belange in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess der EU-Agrarpolitik einbezogen werden sollten und fordert, falls notwendig, die Schaffung von Begleitmaßnahmen ähnlich den Begleitmaßnahmen des Zuckerprotokolls (SPAM),

40.  bekräftigt die Forderung nach regelmäßigen und unabhängigen Prüfungen und Bewertungen der Agrar- und Handelspolitik der EU, mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf lokale und kleine Erzeuger und auf der Grundlage von Hinweisen von Regierungen, Vereinigungen von Landwirten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Interessenvertretern in Entwicklungsländern, die Handel mit der EU treiben;

41.  fordert die EU nachdrücklich dazu auf, die EU-AKP-Versorgungsketten zu stärken und die Stärkung der Versorgungsketten zwischen den AKP-Staaten zu unterstützen, da sich beide Märkte in gegenseitiger Wechselwirkung entwickelt haben; schlägt vor, den Einsatz moderner Marktverwaltungsinstrumente, wie Transparenzvorschriften, Kapazitätsaufbau, technischer Vorschriften oder Unterstützung, bezüglich der Vertragsverhandlungen in Entwicklungsländern auszubauen, z. B. im Rahmen der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika;

42.  schlägt vor, transnationale Partnerschaften zwischen Natura-2000-Gebieten und ähnlichen landwirtschaftlichen Umweltmanagement-Gebieten in Entwicklungsländern einzugehen, mit dem Ziel a) des Wissensaustauschs bei der Verwaltung derartiger Gebiete durch lokale Behörden, lokale Führungskräfte und lokale Agrargemeinden, um zu gewährleisten, dass sich die künftige Verwaltung an sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltigen und durchführbaren Grundsätzen orientiert, b) der Kapazitätsbildung durch die Förderung der Handelsketten in den jeweiligen Gebieten im Rahmen der transnationalen Partnerschaften, um eine nachhaltige Lebensmittelsicherheit in den jeweiligen Gebieten umzusetzen, und c) Forschungen in Bezug auf den Schutz landwirtschaftlicher Vielfalt und biologischer Vielfalt zu ermöglichen, um das langfristige Überleben wertvoller und gefährdeter Spezies und Lebensräume zu gewährleisten; schlägt zudem vor, ein transnationales Partnerschaftszentrum für den Erwerb und die Entwicklung von Wissen zwischen Natura-2000-Gebieten und ähnlichen Gebieten in Drittländern einzurichten; schlägt zudem vor, ein transnationales Partnerschaftszentrum für den Erwerb und die Entwicklung von Wissen zwischen Natura-2000-Gebieten und ähnlichen Gebieten in Drittländern einzurichten;

43.  betont, dass eine zeitnahe Information über derartige Änderungen oder die Anwendung gleichwertiger Alternativnormen auf Importe für die langfristige Planung und Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage von Qualitätskriterien in Entwicklungsländern unabdingbar ist;

44.  fordert die Kommission auf, einen integrierten Ernährungsansatz zu entwickeln und einen speziellen Treuhandfonds einzurichten, um die Probleme der Unterernährung in Entwicklungsländern zu bekämpfen und die erforderlichen Mittel für grundlegende Maßnahmen aufzubringen, die, insbesondere im kritischen 1000-Tage-Zeitfenster zwischen Empfängnis und dem Alter von zwei Jahren, Unterernährung größtenteils verhindern könnten; hierzu gehört die Förderung optimaler Ernährungs- und Fürsorgepraktiken wie z. B. Stillen, um verseuchtes Wasser zu meiden, angemessene Einführung verschiedener Nahrungsmittel für Säuglinge oder Ergänzung und Vitaminanreicherung von Nahrungsmitteln; vertritt die Auffassung, dass zur Erschließung und Bündelung von Ressourcen der Kommission und der Mitgliedstaaten und möglicherweise weiterer Geber ein Treuhandfonds geeignet wäre und dass dieser auch zu einer verbesserten Wahrnehmung des Engagements der EU zur Rettung von Leben beitragen würde;

45.  bedauert, dass derzeit nur etwa 418 Millionen EUR, d. h. etwa 3,4 % des gesamten Entwicklungshilfeetats der Kommission, der jährlich 12 Milliarden EUR beträgt, für die direkte Nahrungsmittelhilfe eingesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf das Problem der Unterernährung ein multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden sollte, an dem die verschiedensten Akteure beteiligt werden sollten und der sich an den nationalen Prioritäten der betroffenen Länder orientieren sollte;

46.  vertritt die Ansicht, dass die Größe des EU-Fischmarkts und die geografische Ausdehnung der Fischereitätigkeiten von im Namen der EU fahrenden oder EU-eigenen Fischereifahrzeugen der Union ein hohes Maß an Verantwortung abverlangt, um zu gewährleisten, dass diese Tätigkeiten die gleichen Normen in puncto ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Transparenz innerhalb und außerhalb der EU-Gewässer aufweisen; weist darauf hin, dass zur Erreichung einer solchen Kohärenz eine Koordinierung innerhalb der Kommission selbst und zwischen der Kommission und den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich ist;

47.  bekräftigt, dass für eine Verbesserung der PKE die Verhandlungen der Fischereipartnerschaftsabkommen (FPA) auf den Prioritäten des Verhandlungslandes in Bezug auf die geeignete Entwicklung seines Fischereisektors basieren müssen; betont, dass die FPÖ-Zahlungen mit Entwicklungszielen im Einklang stehen und die Auswirkungen der FPA von der EU streng überwacht werden sollten;

48.  vertritt die Ansicht, dass die PKE verstärkt werden sollte durch (a) die gemeinsame Verantwortung der GD MARE und der GD Entwicklung für die PKE, (b) die Anwendung relevanter Prinzipien wie im FAO-Verhaltenskodex für eine verantwortungsbewusste Fischerei, den Verpflichtungen der EU zur Politikkohärenz für Entwicklung und dem EU-AKP-Abkommen von Cotonou formuliert, (c) die Integration von Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Rechenschaftspflicht in alle FPA und (d) die Gewährleistung, dass die FPA mit der Bekämpfung der Armut und den Zielen der menschlichen Entwicklung, wie in den länder- und regionsspezifischen EU-Strategiepapieren dargelegt, konform sind oder dazu beitragen;

49.  betont, dass beim Zugang zu Fischereiressourcen in Gewässern von Drittländern nicht nur Artikel 62 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) zu Bestandsüberschüssen, sondern auch die Artikel 69 und 70 zu den Rechten von Binnenstaaten und geographisch benachteiligten Staaten in der Region gewahrt werden müssen, unter Beachtung der Nahrungsmittelbedürfnisse und der sozioökonomischen Bedürfnisse der Bevölkerung der betreffenden Staaten;

50.  schlägt vor, der Europäischen Kommission, in Übereinstimmung mit dem Beschluss über die regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs) der UN-Generalversammlung von 2006, ein eindeutiges Verhandlungsmandat für alle RFMOs zu verleihen, um den Schutz der Meere und nachhaltige Fischereien zu fördern;

51.  ist der Meinung, dass jedes System zur Festlegung von Fangmöglichkeiten für Länder innerhalb der länder- und regionsspezifischen Fischereiorganisationen (RFMOs) die legitimen Rechte und Ansprüche von Entwicklungsstaaten, eigene Fischereien zu entwickeln, beinhalten muss; besteht darauf, dass die EU sich der Einführung von Systemen für übertragbare Fischereibefugnisse in RFMOs entgegenstellt, da diese die Lebensgrundlage und das Wohlergehen abhängiger Gemeinschaften der Entwicklungsländer gefährden würden;

52.  ist der Auffassung, dass die EU-Entwicklungspolitik im Rahmen der von den Vereinten Nationen sowie anderen zuständigen internationalen Organisationen vereinbarten Verpflichtungen durchgeführt und dass der Beitrag der Fischerei zur Entwicklung gemäß den Grundsätzen und Zielen des auswärtigen Handelns der Union geleistet werden muss und dabei dem Hauptziel der EU-Entwicklungspolitik verpflichtet sein sollte, das darin besteht, die Armut in den Entwicklungsländern zu reduzieren und letztendlich zu beseitigen;

53.  ist der Auffassung, dass die Union wird weiterhin einen Beitrag zur Entwicklung im Bereich der Fischerei gemäß dem Grundsatz der Überschussbestände sowie den im SRÜ vereinbarten Regeln, den Leitlinien der FAO für eine verantwortliche Fischerei und dem Übereinkommen der FAO zum Erhalt und der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen auf globaler Ebene leisten sollte;

54.  betont, dass die Ziele der Fischereipolitik in transparenter Weise und im Einklang mit den übrigen Zielen der Union umgesetzt werden müssen und dass ihre Auswirkungen auf die Entwicklung geplant, gemessen und bewertet werden und einer regelmäßigen und systematischen demokratischen Kontrolle unterworfen werden müssen;

55.  stellt klar, dass die partnerschaftlichen Fischereiabkommen und die Fischereiaspekte innerhalb der Partnerschaftsabkommen über Entwicklungszusammenarbeit und der Handelsabkommen der Europäischen Union dazu beitragen müssen, dass die Fischerei eine nachhaltige Tätigkeit in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht für die Europäische Union und ihre Partner ist;

56.  bedauert die Tatsache, dass ein Großteil der FPA-Ziele noch nicht umgesetzt wurde; bedauert insbesondere die unzureichenden Ergebnisse in den Bereichen der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit und der Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors (und der verwandten Industriezweige) der Entwicklungsländer; ist der Auffassung, dass es im Zuge einer kohärenten und internationalen Ordnungspolitik in Bezug auf die Fischerei Verbesserungen in diesen Bereichen geben kann;

57.  betont, dass die EU gewährleisten muss, dass die derzeitige Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik mit ihrer Verpflichtung gegenüber den Entwicklungsländern in Einklang steht, die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele sowie das grundlegende Menschenrecht auf Nahrung, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt, zu unterstützen;

58.  fordert die Kommission auf, mit ihrem auswärtigen Handeln im Allgemeinen und mit den FPA im Besonderen die verantwortungsvolle Regierungsführung und Transparenz zu fördern sowie die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Entwicklungsländer ihre Fischereipolitik auf dieselben Leitlinien und Nachhaltigkeitsstandards gründen wie die EU-Fischereipolitik, dazu gehören: Entscheidungen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Berichten und Folgenabschätzungen und die Erstellung von mehrjährigen Plänen, mit denen eine maximale Ausbeutung der Ressourcen gemäß dem Grundsatz der Nachhaltigkeit erreicht werden kann; die besondere Förderung der handwerklichen Fischerei und der Aquakulturtätigkeiten in kleinem Maßstab sowie der in hohem Grade davon abhängigen Gemeinschaften; die Förderung der selektiven Fischerei und Anpassung der Flottenkapazität an die Ressourcen sowie verantwortlichere Fischfangmethoden; die schrittweise Reduzierung und letztendliche völlige Vermeidung von Rückwürfen, der Kampf gegen illegalen, ungeregelten und nicht gemeldeten Fischfang; die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Arbeitsbedingungen, der Umwelt- und Artenschutz und Maßnahmen gegen den Klimawandel; die Qualität der Produkte und ihre verbesserte Vermarktung sowie Impulse für die Forschung und Innovation, um die Nachhaltigkeit der Tätigkeiten im Bereich der Fischerei, der Aquakultur und damit zusammenhängender Industrien zu verbessern;

59.  betont, dass die FPA und die sich in deren Umfeld entwickelnden Industrien einen Beitrag zur Entwicklung der Drittstaaten und dazu leisten, dass diese in Zukunft ihre eigenen Ressourcen bewirtschaften können;

60.  hält nachdrücklich daran fest, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Drittstaaten und in ihrem Wirken in internationalen Organisationen dazu beitragen müssen, dass die Gesellschaften und Regierungen der Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden, eine nachhaltige Fischereipolitik zu gestalten, auszuführen und zu überwachen, mit der sie ihre Ernährungssicherheit erhöhen und ihre Entwicklung befördern;

61.  befürwortet die gemeinsame Formulierung von Matrizes mit Zielwerten, Maßnahmen und Indikatoren, um die Verwendung der Mittel in einem partnerschaftlichen Geist besser zu begleiten; betont, dass diese Begleitung Korrekturverfahren mit einschließen muss, die immer dann mit dem Drittland abzustimmen sind, wenn ein Abweichen von den Zielen bei einem der Vertragspartner festgestellt wird;

62.  begrüßt das Beispiel der Transparenz, das die EU durch die Veröffentlichung der Bedingungen ihrer FPA einem globalen Kontext gesetzt hat; fordert die Kommission auf, ihre Offenheit fortzusetzen, indem sie gewährleistet, dass auch die Bewertungen dieser Abkommen unter Wahrung der Grundsätze des Übereinkommens von Aarhus öffentlich zugänglich sind, damit lokale Parlamente, die Zivilgesellschaft und andere Akteure die Umsetzung und die Wirkung der Abkommen eingehend prüfen können;

63.  macht auf die Bedeutung transparenter und aktualisierter wissenschaftlicher Daten über die Fischereibestände, alle Fischereiabkommen einschließlich der unter Beteiligung der EU und die gesamte Fischereitätigkeit in den Gewässern jedes einzelnen Landes aufmerksam; ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Bewertung vor der Unterzeichnung von Abkommen erfolgen muss oder dass diese zumindest zur Erfassung der Daten beitragen müssen;

64.  macht auf das Problem der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) aufmerksam; weist darauf hin, dass viele Schiffe ihre Fänge nicht ordnungsgemäß melden, nicht kontrolliert werden, die von den Fischereifahrzeugen vorgelegten Angaben nicht geprüft werden und es keine eindeutige Identifizierung der gefangenen Arten gibt; vertritt die Ansicht, dass die EU einen wirksameren Beitrag zur Überwindung dieser Probleme leisten kann und muss; fordert die Kommission auf, im Rahmen all ihrer internationalen Beziehungen den Grundsatz der Verantwortung des Flaggenstaats zu unterstützen, der im Völkerrecht verankert ist und der grundlegend ist für eine wirksame Umsetzung der IUU-Verordnung;

65.  befürwortet eine verstärkte Verknüpfung der FPA mit den vorhandenen Instrumenten im Bereich der Entwicklungspolitik, insbesondere mit dem EEF, sowie mit den Bedingungen des Zugangs der Entwicklungsländer zu den Märkten der EU;

66.  betont, dass die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei unmittelbar den 150 Millionen Menschen zugute kommen kann, die weltweit mit dem Fischfang und den damit verbundenen Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt verdienen.

Klimawandel und Energie

67.  bekräftigt, dass einer Maximierung der Synergien zwischen der Klimawandelpolitik der EU und ihren Entwicklungszielen mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden muss, vor allem in Bezug auf die eingesetzten Mittel und Instrumente und die begleitenden Entwicklungsansätze und/oder die entstehenden Vorzüge der Anpassung an den Klimawandel;

68.  betont, dass Investitionen in Bildung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels ein Bereich sind, in dem Entwicklungshilfe verschiedene Ziele gleichzeitig erreichen kann, vor allem wenn Frauen die Zielgruppe sind;

69.  vertritt die Auffassung, dass die Herausforderungen des Klimawandels mit Strukturreformen bewältigt werden sollten und fordert eine systematische Risikobewertung des Klimawandels in allen Aspekten der Politikplanung und Entscheidungsfindung der EU, einschließlich Handel, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit etc., und fordert ferner, dass das Ergebnis der Bewertung für die Formulierung klarer und kohärenter länder- und regionsspezifischer EU-Strategiepapiere sowie für Entwicklungsprogramme und -projekte genutzt wird;

70.  fordert die besondere Beachtung der speziellen Bedürfnisse von Kleinbauern und Viehzüchtern, die bei jeder Politik und jedem Abkommen in Bezug auf eine mögliche Reduzierung oder Einschränkung des Zugangs zu Ressourcen für die Lebensmittelherstellung, unter anderem Land, Wasser und Mobilität, vor den Konsequenzen des Klimawandels stehen;

71.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, bei der Planung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen, Programmen und Projekten zur Bekämpfung des Klimawandels länderspezifische und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben, um die unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die beiden Geschlechter wirksam beurteilen und ihnen entgegenwirken zu können, und einen Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen, in dem Maßnahmen aufgezeigt werden, die Frauen schützen können und sie befähigen, sich gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen;

72.  begrüßt die im Europäischen Entwicklungsbericht 2011/2012 formulierten Vorschläge zu einem integrierten und auf dem Ökosystem basierenden Management von Wasser, Energie und Land, wobei diese drei Ressourcen für die Entwicklung entscheidend sind; fordert die Kommission auf, die in dem Bericht formulierten Empfehlungen aufzugreifen; weist ausdrücklich auf das Vorhandensein erheblicher Governance-Lücken in der EU und weltweit hin; und betont die Notwendigkeit einer Veränderung hin zu mehr Nachhaltigkeit beim Verbrauch und den Produktionsmustern innerhalb der Union selbst;

73.  rät der EU, sich in Entwicklungsländern darum zu bemühen, Investitionen, innovative Ansätze und hohe Standards in Unternehmenspraktiken im integrativen und nachhaltigen Umgang mit Wasser, Energie und Land zu fördern; schlägt ferner vor, den Fokus auf nachhaltige Energie und Landwirtschaft in der „Agenda für den Wandel“ um Maßnahmen im Bereich Wasser zu ergänzen;

74.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 über die soziale Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zu berichten und sich vor der Ausarbeitung des Berichts mit betroffenen Gemeinschaften und lokalen nichtstaatlichen Organisationen zu beraten; weist darauf hin, dass dies eine Gelegenheit ist, eine geeignete Methodik für den Bericht vorzuschlagen und alle Auswirkungen, die europäische Biokraftstoffziele auf die Lebensmittelsicherheit, Landrechte und andere Angelegenheiten haben, zu erfassen; erinnert daran, dass die Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission, wie in der vorgeschlagenen Richtlinie formuliert, die Möglichkeit bietet, gegebenenfalls auf Erfahrungen basierende Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen;

75.  unterstreicht die Bedeutung der Garantie, dass importierte Biokraftstoffe auf der Grundlage vertretbarer Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsstandards produziert wurden und lokale Zivilgesellschaften respektieren;

76.  ermutigt zur weiteren Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation aus Biomassenebenprodukten, Abfällen und Rückständen;

77.  fordert die Kommission auf, das Ziel für Biokraftstoffe aus erneuerbaren Energieträgern, wie es in der Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien für den Zeitraum bis 2020 auf eine Höhe von 10 % festgesetzt wurde, noch einmal zu überdenken, sofern keine strikten Nachhaltigkeitskriterien angewendet werden;

78.  fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, einen beträchtlichen Anteil aus den Auktionserlösen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) für Aktivitäten mit Bezug zum Klimawandel in Entwicklungsländern von 2013 an zuzuteilen;

79.  fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, einen Vorschlag für eine geeignete und im Einklang mit der PKE stehenden Methodik zu unterbreiten, um die Auswirkungen der indirekten Flächennutzungsänderungen abschätzen zu können; erinnert die Kommission daran, dass diese Methodik Ende 2010 fällig war;

Sicherheit

80.  betont, dass die im 2012 fällige Überprüfung der Waffenausfuhren der EU auf umfangreichen Daten aufbauen muss, um die Entwicklungsziele einzuhalten; weist darauf hin, dass im Dreizehnten Jahresbericht des Rates bezüglich gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern die Verlässlichkeit und Verwendbarkeit der vorgelegten Daten hinterfragt wurde;

81.  weist auf die Zusicherungen der EU hinsichtlich Demokratie und Menschenrechte hin sowie auf Bedingungen, wie z. B. im Prinzip „Mehr für mehr“ verankert, in Bezug auf die unmittelbare Nachbarschaftspolitik der EU; betont, dass ihre Relevanz nur gewährleistet werden kann, wenn kein anderer Politikbereich und keine Interaktionen mit Partnerländern den Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, menschlicher Sicherheit und Demokratie in Partnerländern entgegenwirken;

82.  erinnert daran, dass Rüstungsexporte eine zwischenstaatliche Angelegenheit sind und dass die PKE dabei berücksichtigt werden sollte; kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung darüber, ob Waffenexporte in Entwicklungsländer in Bezug auf das Kriterium der „nachhaltigen Entwicklung“, nämlich Kriterium 8 der „Consolidated EU and National Arms Export Licensing Criteria“, erlaubt sein sollten, schwierig sein kann, in Anbetracht der Tatsache, dass andere politische Entscheidungen sich über die Anwendung des Kriteriums hinwegsetzen können; empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine vollständige Stellungnahme zu der angewendeten Methode hinsichtlich dieses Kriteriums vorzulegen;

83.  nimmt die gegenseitige Abhängigkeit von Entwicklung, Demokratie, Menschenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung und Sicherheit zur Kenntnis, die in jeder Diskussion über die PKE in Betracht gezogen werden sollte;

84.  ist der Ansicht, dass die Konzepte der menschlichen Sicherheit und der Entwicklung bei der Verknüpfung dieser beiden Bereiche als wesentlich zu betrachten sind, da sie um das Individuum kreisen;

85.  weist darauf hin, dass die Koordinierung der Aktivitäten zur Friedenskonsolidierung, humanitären Hilfe und Entwicklung in Situationen nach der Konfliktlösung gemäß dem strategischen Rahmen „Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung“ (LRRD) verbessert werden sollte, um die Grundsätze der PKE und der menschlichen Sicherheit zu wahren, wobei letztere bislang noch unterbewertet werden; erinnert die Kommission daran, dass der Rat ebendiese im Jahre 2009 ersucht hatte, einen EU-Aktionsplan zu fragilen und Konfliktsituationen auszuarbeiten, und dass die EU sich für den „New Deal“ für das Engagement in fragilen Staaten ausgesprochen hat, der vom hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe in Busan angenommen wurde;

86.  hebt hervor, dass es angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsgruppe des Rates zur Ausfuhr von konventionellen Waffen der hauptverantwortliche Ausschuss für den EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren ist, in diesem Forum zwingend erforderlich ist, die Entwicklungsziele zu berücksichtigen; ruft den Rat dazu auf, den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren rechtlich verbindlich zu machen;

Migration

87.  betont, dass die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu ernsthaften Problemen in Entwicklungsländern führen kann, die sich vor allem in der Gesundheitsbranche zeigen würden; räumt ein, dass dieses Phänomen auf eine Kombination aus strukturellen Ursachen und Schub- und Sog-Faktoren zurückzuführen ist; fordert die Kommission daher auf, die Auswirkungen des Blue-Card-Systems auf Entwicklungsländer zu überwachen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen; fordert die Kommission des Weiteren auf, die Anwendung des WHO-Verhaltenskodexes für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu fördern;

88.  unterstreicht, dass gewährleistet werden muss, dass Mobilitätspartnerschaften mit dem rechtlichen Rahmen zu internationalen Menschenrechten konform sind; fordert die EU auf, Bedingungen für Entwicklungshilfen in Bezug auf die zukünftige Abschwächung der Migration sowohl in bilateralen als auch in multilateralen Verhandlungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu unterbinden;

89.  besteht darauf, dass der Schwerpunkt der externen Dimension im Migrations- und Asylfonds mit den externen Hilfsinstrumenten und Entwicklungszielen der EU vollständig kohärent sein muss; schlägt vor, Schutzmechanismen einzurichten, um Mitgliedstaaten daran zu hindern, diese Ausrichtung der Finanzierung lediglich dafür zu nutzen, die Migration aus Entwicklungsländern zu bremsen;

90.  unterstützt einen auf Migranten ausgerichteten und auf Menschenrechten basierenden Ansatz zur Migrationspolitik der EU im Hinblick darauf, den Mitgliedstaaten und Partnerländern die Möglichkeit zu geben, die Menschenrechte aller Migranten zu respektieren, zu schützen und zu gewähren, und den Migranten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte während der gesamten Migrationsreise einzufordern; betont, dass auf Migranten ausgerichtete und auf Menschenrechten basierende Ansätze dazu beitragen werden, die grundlegenden Ursachen erzwungener Migration, nämlich Konflikte, Klimawandel, Arbeitslosigkeit und Armut zu analysieren und dafür sorgen, dass die EU, in Übereinstimmung mit der PKE, hinreichende Antworten hierzu bietet;

91.  weist darauf hin, dass es vorteilhaft wäre, Diasporagemeinschaften und Diasporarückkehrer als Entwicklungshelfer einzubeziehen, wobei letztere vor allem im Zusammenhang mit der europäischen Finanzkrise von Bedeutung sind;

92.  hebt die Notwendigkeit hervor, die Parameter der Komplementarität noch genauer zu erklären und einen kohärenten und integrierten institutionellen Dialog zu schaffen, um externe und interne Fonds auszuarbeiten und zu verwalten, die die Migrationsangelegenheiten aus der Perspektive der PKE und der Menschenrechte behandeln werden;

93.  fordert die Europäische Kommission und die AKP-Staaten auf, während der andauernden Revision des AKP-EU-Abkommens den Grundsatz der zirkulären Migration und der leichteren Ausstellung von „zirkulären Visa“ in Artikel 13 aufzunehmen; hebt hervor, dass dieser Artikel die Menschenrechte und die gerechte Behandlung der Staatsangehörigen von AKP-Staaten betont, die Reichweite dieser Grundsätze aber durch bilaterale Rückübernahmeabkommen mit Transitländern, die zusammengenommen eine Externalisierung von Migrantenströmen durch Europa darstellen, ernsthaft gefährdet ist, bei denen die Rechte der Migranten nicht gewährleistet sind und die zu aufeinander folgenden Rückübernahmen führen können, die die Sicherheit und das Leben der Migranten gefährden;

94.  bekräftigt erneut die Bedeutung der Ko-Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen als Prinzip, das die Empfänger der Finanzhilfen zu größerer Rechenschaftspflicht und zu einem größeren Beitrag zur Entwicklungseffizienz motiviert und die Zusammenarbeit aller Akteure, wie von den Istanbul-Prinzipien1 empfohlen, verbessert(8);

Sonstige Verhandlungsergebnisse

95.  wirbt um die Hervorhebung des allgemeinen Rahmens der guten Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte und deren Katalysatorfunktion für die Entwicklung in Partnerländern in allen politischen Dialogen, unabhängig von den fünf Kernfragen zum Zwecke der Bewertung von PKE;

96.  schlägt vor, das Konzept der Wirksamkeit der Hilfe um das Konzept der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu ergänzen, da sich letzteres eher eignet, PKE zu bewerten und den Dialog mit den BRICS-Staaten auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik zu vertiefen;

97.  macht auf den Querschnittscharakter von Programmen zur guten Regierungsführung in Entwicklungsländern aufmerksam und fordert zu weiteren Bemühungen der Kommission in dieser Hinsicht auf; macht zudem vor dem aktuellen Hintergrund mehrfacher Krisen auf die Notwendigkeit einer verbesserten globalen Regierungsführung aufmerksam, welche bei der weltweiten Entwicklung eine zentrale Rolle spielt; bedauert, dass im Abschlussdokument der Rio+20 Konferenz der Vereinten Nationen die Verpflichtung zur Erhaltung der Ressourcen, zur Anpassung an den und zur Abschwächung des Klimawandels und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, zu der die EU aufgefordert hatte, fehlt; fordert dennoch nachdrücklich von der EU, weiterhin eng in die Formulierung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) eingebunden zu bleiben, sodass sie bis 2015 durchführbar sind;

98.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, einen umfassenden Überblick über die Kosten von politischen Strategien zu erstellen, die nicht auf PKE ausgerichtet sind, sowie über den Nutzen von auf PKE ausgerichteten politischen Strategien, der für weitere Bemühungen im Bereich Sensibilisierung und Ausbildung sowie als Grundlage für eine Diskussion mit den europäischen Bürgern und anderen Interessenvertretern genutzt werden kann, um falsche Vorstellungen aus dem Weg zu räumen, die noch immer bezüglich der Kosten und des Nutzens der PKE vorherrschen; eine derartige Analyse könnten insbesondere auf dem Gebiet der Migration von Nutzen sein, wo die EU einen Fokus auf die Verbindungen zwischen Migration und Entwicklungspolitik legen und die EU-Bürger regelmäßig über den Nutzen dieser Verbindungen sowie den Nutzen nachhaltiger Energie informieren sollte;

99.  fordert die Kommission und den Rat auf, eine langfristige sektorübergreifende EU-Strategie für Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und die entsprechende Sensibilisierung sowie aktive globale Bürgerschaft auszuarbeiten;

100.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Entwicklungsbildungsstrategien und Erziehungsprogramme in Bezug auf nachhaltige Entwicklung zu auszuarbeiten oder zu verbessern und die PKE in die entsprechenden Lehrpläne aufzunehmen;

101.  weist darauf hin, dass die fortlaufende Initiative zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) durch eine Begrenzung von Positionslimiten, eine Begrenzung von Ausnahmen der MiFID sowie durch eine Ausweitung der Befugnisse von Regulierungsbehörden, Eingriffe bei spezifischen Produkten oder Aktivitäten zu unternehmen, einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung der übergeordneten Ziele der Entwicklungszusammenarbeit der Union leisten kann;

102.  erinnert daran, dass der EAD und die GD DEVCO im Interesse der Transparenz und der Rechenschaftspflicht überwachen sollten, wie die Aufteilung der Verantwortung zwischen der Kommission und dem EAD in der Praxis abläuft und dieses Verfahren in einer Art und Weise verbessern sollten, die Überschneidungen vermeidet und Synergien gewährleistet;

103.  bezieht sich auf die Tatsache, dass der EAD das Konzept der „Akteursqualität der EU“ vorgelegt hatte, um die Sichtbarkeit von EU-Aktivitäten zu erhöhen; vertritt die Ansicht, dass damit die PKE noch wichtiger wird, da alle negativen Auswirkungen noch stärker als zuvor mit der EU in Verbindung gebracht werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Konzept nicht in Konflikt mit anderen Zielen der Entwicklungspolitik, wie von der EU vorgeschrieben, steht, insbesondere den Zielen der Eigenverantwortlichkeit und der politischen Freiheit für Entwicklungsländer;

104.  schlägt vor, dass, gemäß dem Cotonou-Abkommen und dem Referenzdokument „Engaging Non-State Actors in New Aid Modalities“(9), die EU-Delegationen eine umfassende Zuordnung der Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen lokalen Behörden, die für ihre Arbeit im jeweiligen Land relevant sind, durchführen sollten, insbesondere von lokalen und kommunalen Organisationen;

105.  bekräftigt, dass der Einsatz eines ständigen Berichterstatters für die PKE von den AKP-Staaten im Kontext eines gemeinsamen parlamentarischen Ausschusses die Koordination und Arbeit des ständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments in Bezug auf die PKE und die relevante Abteilung der Kommission und des Rates erleichtern würde und dazu beitragen würde, die Hindernisse für die PKE innerhalb der Entwicklungsländer selbst zu beseitigen;

106.  erinnert daran, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über den Mehrjährigen Finanzrahmen vom Juni 2011 eine Ausweitung der Kontrollbefugnis bezüglich des EEF auf das Parlament vorgeschlagen hatte; bedauert, dass dieser Vorschlag nicht im Legislativvorschlag für den 11. EEF auftaucht;

107.  unterstreicht, dass ein internationales Rahmenwerk zur Entwicklungszusammenarbeit für die Zeit nach 2015 über die traditionelle Interpretation von Entwicklungszusammenarbeit hinausgehen sollte, um einen umfassenderen Ansatz zur Bekämpfung der Armut und zu nachhaltiger Entwicklung zu schaffen, durch den wirksamen Einsatz von Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung als einem wichtigen Mechanismus und die Förderung von rechtsbezogenen Ansätzen; weist darauf hin, dass ein solches Rahmenwerk über das derzeitige Konzept von öffentlichen Maßnahmen und staatlichen Beihilfen hinaus gehen muss und alle Länder einbeziehen sollte (Industrieländer, Entwicklungsländer und Schwellenländer) sowie alle Akteure (traditionelle und neue Geberländer, Regierungen der Entwicklungsländer sowie der entwickelten Länder, lokale Behörden, den privaten Sektor, nichtstaatliche Organisationen, Sozialpartner etc.) und zwar in einem zusammenhängenden und gesamtheitlichen Verfahren;

108.  begrüßt die Tatsache, dass die Sozialklausel in Artikel 9 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der EU gilt;

109.  unterstreicht die Notwendigkeit der Sicherstellung, dass die in den Handelsabkommen der EU verankerten Sozialbestimmungen umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden; hält es für notwendig, sicherzustellen, dass Mechanismen für die Überprüfung und Durchsetzung verfügbar sind;

110.  ersucht die Kommission, Bestimmungen zu Sozialstandards sowie zu den Zielen der Vollbeschäftigung und der produktiven Beschäftigung, insbesondere unter der Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und der Bedürfnisse von Jugendlichen, und der menschenwürdigen Arbeit, der Wahrung von Arbeitnehmerrechten, einschließlich der Rechte von Arbeitsmigranten, und der Gleichstellung der Geschlechter in alle Handelsabkommen der EU aufzunehmen;

111.  betont die Notwendigkeit, Tarifverhandlungen als Mittel zum Abbau der Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, zur Durchsetzung menschenwürdiger Arbeit und Löhne, zur Verhinderung von Sozialdumping und Schwarzarbeit sowie zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zu fördern und zu verbreiten;

112.  betont die Notwendigkeit, die Bedingungen der Arbeitsverträge zu respektieren und dafür zu sorgen, dass die Arbeit von Jugendlichen und Frauen keine Form von Ausbeutung darstellt, sei es in Form von sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdiensten, Sklaverei oder sklavereiähnlichen Praktiken;

113.  unterstreicht die Bedeutung der CSR-Verpflichtungen und von Aufforderungen an die Arbeitgeber, soziale Standards anzuwenden, die über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, einschließlich der Möglichkeit, ein soziales Gütesiegel zu entwickeln und zu vergeben; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der sorgfältigen Überwachung der Umsetzung und Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzung dieser Verpflichtungen zu unterstützen;

114.  betont die Wichtigkeit der Einrichtung von Kontaktstellen im Rahmen der PKE auch in Entwicklungsländern, um den Informationsaustausch u. a. über Probleme außerhalb der Zuständigkeit der EU, wie etwa die sozial inklusive Verwendung von Ressourcenrenten, Steuern, Abgaben usw., zu verbessern und den Auswirkungen des sogenannten Braindrain in den Herkunftsländern entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, die Sozialpolitik als wichtigen Aspekt in die Arbeit des EAD einfließen zu lassen; vertritt die Auffassung, dass es für Länder mit mittlerem Einkommen von zentraler Bedeutung ist, einen größeren Teil ihrer Einnahmen für soziale Zwecke zu verwenden, insbesondere durch die Entwicklung ihrer Steuersysteme und soziale Fürsorge;

115.  drängt die Kommission und die Mitgliedstaaten, der Einbindung und Integration von Migranten, insbesondere Frauen und Kindern, in den aufnehmenden Ländern und der Portabilität der sozialen Rechte mehr Beachtung zu schenken;

116.  fordert die Kommission auf, in einen Sozialdialog mit Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften außerhalb der EU über die Umsetzung von sozialen Standards in ihren jeweiligen Ländern einzutreten sowie für zusätzliche technische Unterstützung bei der Umsetzung der Sozial- und Fiskalpolitik zu sorgen.

117.  ersucht die Kommission, ihre Unterstützung für kulturbezogene Programme oder Kooperationsprojekte mit Partnern aus Entwicklungsländern, aufgrund ihres Querschnittscharakters in Bezug auf die Entwicklungsziele der EU auszuweiten;

118.  hebt hervor, dass bei der Planung zur Bereitstellung grundlegender Dienste, wie z. B. Grundschulbildung, stärker auf die besonderen Charakteristiken von Randgruppen geachtet werden muss, da hier die Bereitstellung dieser Dienste schwieriger ist und die Möglichkeiten dieser Gruppen, die bereitgestellten Dienste zu nutzen, beschränkt sind;

119.  unterstreicht den dringenden Bedarf, die humanitäre Haltung zu ändern und die entscheidende Rolle von Bildung, insbesondere Bildung während konfliktbezogener Notstände und der Nachwirkung von Konflikten, anzuerkennen; bedauert, dass Bildung nach wie vor zu den am stärksten unterfinanzierten Bereichen humanitärer Hilfe zählt;

120.  ersucht die Kommission, den Querschnittscharakter von IKT zu bedenken, insbesondere den positiven Einfluss, den sie auf das Bildungssystem haben können, und betont, dass der Schutz geistigen Eigentums, der Technologietransfer und der Aufbau lokaler Kapazitäten in diesem Kontext besonderer Beachtung bedürfen;

121.  weist darauf hin, dass zwischen echten Banktransaktionen mittels der Mobiltelefontechnologie (M-Banking) und einfachen Geldtransfers mittels dieser Technologie (M-Payments) unterschieden werden sollte, und betont die Notwendigkeit, die Regulierung internationaler Geldtransaktionen (um z. B. Geldwäsche oder die Finanzierung von terroristischen Organisationen zu vermeiden) mit der Förderung der Verwendung von Mobiltelefonen für einen bezahlbaren Zugang zu Geld für die Armen in Einklang zu bringen; legt nahe, dass das Sammeln bestehender bewährter Praktiken dem Wissensaustausch dienen und dabei helfen könnte, diese Herausforderungen anzugehen;

122.  bedauert, dass Haushaltshilferegelungen immer noch von einer mangelhaften Übersicht der Bürger und der Parlamente über die Abkommen sowie ihre Umsetzung und Überwachung geprägt sind;

123.  bekräftigt, dass, obwohl Haushaltshilfen im Einklang mit der Förderung demokratischer Staatsführung, der Stärkung der eigenen wirtschaftlichen Ressourcen der Entwicklungsländer, dem Kampf gegen Korruption und die Stärkung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf öffentliche Ausgaben stehen sollten, der Fokus hauptsächlich auf der Ausmerzung der Armut liegen sollte;

124.  bekräftigt, dass die Bemühungen der EU, den Zugang zu Rohstoffen aus Entwicklungsländern zu sichern, nicht die lokale Entwicklung und Bekämpfung der Armut untergraben dürfen, sondern vielmehr Entwicklungsländer darin unterstützen sollten, ihren Mineralienreichtum in eine tatsächliche Entwicklung umzuwandeln; betont ferner, dass die EU verantwortungsvolle Staatsführung, Wertschöpfungsprozesse und finanzielle Transparenz von Regierungen und Handelsbetrieben unterstützen sollte, damit lokale Bergbausektoren als Katalysatoren für die Entwicklung dienen können;

125.  betont, dass finanzielle Transparenz entscheidend ist für die Förderung der Mobilisierung von Einnahmen und für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung; besteht darauf, dass die derzeitige Reform der Transparenzrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinien der EU die Forderung enthalten sollte, dass börsennotierte und große Unternehmen im Rohstoff- und Forstbereich ihre Zahlungen an die Regierung offenlegen, basierend auf einzelnen Projekten und mit Meldeschwellen, die die Größenordnung von Zahlungen aus der Sicht armer Länder widerspiegeln;

126.  vertritt die Ansicht, dass, während die Möglichkeiten in Bezug auf das, was mit einer Geberhilfe bei der Stärkung inländischer Rechenschaftspflicht erreicht werden kann, begrenzt sind, einige Arten von Hilfen auch einen Unterschied ausmachen können, von „nicht schädlich“ zur tatsächlichen Stärkung bestehender inländischer Systeme der Rechenschaftspflicht, z. B. durch die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Parlamenten von Entwicklungsländern in den Kontext der sektorweiten Ansätze (SWAp);

127.  bedauert, dass die weltweite(n) Gesundheitsfinanzierung und -maßnahmen sich auf öffentlichkeitswirksame Ereignisse wie z. B. den Tsunami in Asien sowie einige wenige wohlbekannte Infektionskrankheiten (wie HIV/AIDS) konzentrieren, wodurch die Tatsache in den Hintergrund gerät, dass nicht übertragbare Krankheiten für 63 % aller Todesfälle weltweit verantwortlich sind und Verletzungen 17 % der Krankheitsfälle weltweit ausmachen und dass Frauen und Kinder weiterhin aufgrund unzureichender grundlegender Versorgung während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Säuglingsalter sterben;

128.  betont, dass es im Einklang mit seiner Verantwortung, die Rechte von Versuchsteilnehmern in Entwicklungsländern und die Gesundheit der EU-Bürger zu schützen, von seinem Recht Gebrauch machen kann, Untersuchungen einzuleiten; schlägt die Überwachung der europäischen Arzneimittelagentur (EA) in Bezug auf bestimmte Bereiche vor, z. B. zu prüfen, was die EMEA unternimmt, um die praktische Anwendung ethischer Normen in klinischen Studien zu verdeutlichen, und dafür Sorge zu tragen, dass die EMEA Maßnahmen zur Harmonisierung der Anwendung ethischer Normen durch die verantwortlichen Behörden ergreift;

129.  ersucht die Kommission, lokale Gruppierungen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, insbesondere Frauengruppen und solche, die eine geschlechtsspezifische Agenda vertreten, durch zugängliche Finanzierung und Aufbau der Kapazitäten, damit sie ihre Rolle als wichtige Akteure der effektiven Entwicklung und Hüter des Friedens und verantwortungsvoller Staatsführung erfüllen können, insbesondere im Hinblick auf fragile Situationen und Konflikte;

130.  begrüßt den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen an der Entwicklungszusammenarbeit und rät zur Überwachung und Umsetzung der Gleichstellung von Geschlechtern in von der EU finanzierten Projekten auf Landesebene; fordert die Hohe Vertreterin der EU auf, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um für eine angemessene und effektive Schulung des Delegationspersonals der EU in Bezug auf einen gleichstellungsorientierten Ansatz zur Friedensbewahrung, Konfliktverhütung und Friedensschaffung zu sorgen;

131.  begrüßt die aktive Arbeit der Kommission sowohl auf der politischen Ebene als auch durch ihre verschiedenen Finanzierungsinstrumente und die Mechanismen der Budgethilfe, die darauf abzielen, ihr Engagement für die Stärkung der Rolle der Frauen zu intensivieren, insbesondere unter Einbeziehung der Prioritäten und Bedürfnisse der Frauen in alle wichtigen PKE-Bereiche;

132.  betont die Notwendigkeit, weiterhin zuverlässige statistische Daten zu erheben und die Gründe für die Müttersterblichkeit gemäß dem ICD-Verzeichnis der WHO über Müttersterblichkeit zu erfassen, was den Ländern Leitlinien an die Hand geben und ihnen dabei helfen kann, die Gründe für die Müttersterblichkeit zu ermitteln und zu bewerten;

133.  bekräftigt seine Erklärung A (2010) 21584 der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU;

134.  fordert, dass die PKE einen partizipativen gleichstellungsorientierten Ansatz bevorzugt, der auf die Autonomie und die Selbstbestimmung der Bevölkerung und prioritär der Frauen abzielt;

135.  bekräftigt erneut, wie wichtig die Berücksichtigung der Situation der Frauen ist, nicht nur als schutzbedürftige Bevölkerungskategorie, sondern auch als Aktionshebel der Entwicklungspolitiken; weist diesbezüglich darauf hin, dass die Frauen für 80% der Landwirtschaft in Afrika verantwortlich sind, selbst wenn sie noch selten Zugang zum Eigentum der von ihnen bewirtschafteten Flächen haben; fordert folglich, dass die Agrarpolitik und die Fischereipolitik nicht nur aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Entwicklung in die PKE einbezogen werden, sondern dass sie auch gemäß ihrer unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer bewertet werden;

136.  betont die Bedeutung der Berücksichtigung der am meisten benachteiligten und schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere Frauen und Mädchen, und betont, wie wichtig es ist, ihnen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um eine wachsende Ungleichbehandlung zu vermeiden; verweist darauf, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass die „neutralen“ Maßnahmen die bestehenden Machtstrukturen stärken und dass es notwendig ist, positive, bewusste, systematische Maßnahmen zugunsten der Verbesserung der Situation der Frauen durchzuführen, damit die Vorteile aus diesen Maßnahmen den am meisten Benachteiligten zugute kommen;

137.  betont, dass die Politik der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur Gegenstand einer spezifischen Haushaltslinie im Rahmen der Entwicklungspolitiken sein, sondern auch als Querschnittsthema betrachtet werden muss, da jedwede Politik, die Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, unterschiedliche Auswirkungen auf die Frauen und Männer hat; in Anbetracht des Fortbestehens der geschlechterbezogenen Rollen in der Gesellschaft ist die PKE ein konkretes Instrument, um die erheblichen negativen externen Effekte auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu vermeiden;

138.  betont, wie wichtig es ist, in die PKE einen globalen Ansatz einzubeziehen, der über den familiären und mikrosozialen Rahmen hinausgeht und der die Beziehungen zwischen den Geschlechtern berücksichtigt; ist der Auffassung, dass es sich um einen übergreifenden Ansatz der Geschlechterfrage handelt, der in allen Entwicklungsvorhaben und allen Analysen einer Gesellschaft notwendig ist; bekräftigt, dass der Ansatz nicht nur in Bezug auf die Sektoren, sondern auch in Bezug auf die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, Umwelt-, kulturellen usw. Bereiche horizontal ist; verweist darauf, dass solch ein Ansatz, der in systematischer Weise die Lage und Rolle von Frauen und Geschlechterbeziehungen in einer Gesellschaft berücksichtigt, umfassender, menschlicher und demokratischer ist als ein Ansatz, bei dem Frauen gesondert betrachtet werden, insbesondere, wenn man dabei versucht, der Marginalisierung von Frauen durch „Frauenprojekte“ zu begegnen, in denen man ihnen mehr Arbeit und Verantwortung aufbürdet, ohne ihnen mehr Befugnisse oder Kontrolle über den durch diese Objekte geschaffenen Nutzen einzuräumen;

139.  bekräftigt, dass der Erfolg der Entwicklungspolitik und folglich der Erfolg der PKE einzig und allein durch allgemeine Indikatoren bewertet werden kann, die bereits ihre Grenzen gezeigt haben, wie z. b. die Entwicklung des BIP pro Einwohner, sondern dass andere Indikatoren ermöglichen müssen, ein vollständigeres Bild der Auswirkungen der Entwicklungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit zu vermitteln, wie z. B. Indikatoren für die Gleichstellung von Frauen und Männern; stellt fest, dass daher die Bewertung und Verbesserung der Auswirkungen der PKE die Erhebung von Daten getrennt nach Geschlechtern vor Ort notwendig macht;

140.  bekräftigt die Rolle der Frauen als Hebel der Entwicklungspolitik hinsichtlich der Beteiligung an der Ausarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen, denn durch die Frauen können deren Interessen die politischen und wirtschaftlichen Verhandlungen erreichen, was die Schaffung einer positiven Entwicklungsspirale voraussetzt, in der die Frauen die Motoren der Entwicklungspolitiken sind, was es wiederum ermöglicht, die notwendigen Instrumente für die Gewährleistung der Teilhabe der Frauen zu schaffen; betont ferner die Bedeutung der Unterstützung der Organisationen und Gruppen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe der Frauen einsetzen;

141.  stellt fest, dass die Rolle der Frauen in der Entwicklung wesentlich ist, denn sie übernehmen aufgrund ihrer Rolle als Mütter und Verantwortliche für die Betreuung der Kinder und anderer pflegebedürftiger Familienangehöriger die Verantwortung für das allgemeine Wohlergehen der Familie; weist darauf hin, dass dies zum Beispiel die Ernährung und die Nahrungsmittelsicherheit betrifft, in Bezug auf die die Frauen eine wichtige Rolle spielen, insbesondere für die Lebensmittelproduktion;

142.  betont, dass die Situation der Frauen sich oft relativ als auch häufig absolut stärker verschlechtert als die Situation der Männer; verweist mit Sorge darauf, dass man seit etwa zwanzig Jahren eine Zunahme der Armut, vor allem bei Frauen, feststellt;

143.  betont, dass trotz der Tatsache, dass die Bedeutung der Rolle der Frauen in der Entwicklungspolitik und in der Politik der Entwicklungszusammenarbeit weitgehend anerkannt ist, die frauenspezifischen quantitativen Statistiken und Angaben noch unzureichend sind und nicht dem Ziel entsprechen, die Situation der Frauen in den Entwicklungsländern zu berücksichtigen, insbesondere was die Bereiche Gesundheit, Bildung, Prävention und Befriedigung der Grundbedürfnisse betrifft; betont, dass man daher dafür Sorge tragen muss, dass hinsichtlich aller Ziele, Analysen, Dokumente und Bewertungen der PKE die quantitativen Angaben nach Geschlechtern aufgeschlüsselt werden und dass geschlechtsspezifische Indikatoren aufgenommen werden, um die tatsächlichen Lebensbedingungen der Frauen zu berücksichtigen;

144.  stellt fest, dass jedes Kind unabhängig von seinem Geschlecht das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung hat, und bekräftigt, dass auch Mädchen gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes gleichrangig sind; fordert die EU-Delegationen in den Entwicklungsländern auf, mit den Regierungen der jeweiligen Länder zusammenzuarbeiten um zu gewährleisten, dass Mädchen ohne Diskriminierung ihre Rechte wahrnehmen, unter anderem durch die Forderung nach sofortiger Registrierung aller Kinder nach der Geburt, den gleichberechtigten Anspruch von Mädchen und Jungen zu Bildungsmaßnahmen und zum Schulbesuch, die Bekämpfung von Stereotypen sowie die Beendigung der unethischen und diskriminierenden Verfahren der pränatalen Geschlechtsbestimmung, der Abtreibung weiblicher Föten, der Tötung weiblicher Nachkommen, der frühzeitigen Zwangsheirat, der Verstümmelung der weiblichen Genitalien und insbesondere der Kinderprostitution sowie des Sextourismus; bekräftigt seine Entschließung vom 5. Juli 2012 zu dem Skandal um eine Zwangsabtreibung in China(10);

145.  betont die Notwendigkeit der Achtung des Rechtes der Mädchen, eine Meinung zu äußern und zu Fragen, die ihre Gesundheit und Menschenwürde betreffen, gehört zu werden, wobei betont wird, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen muss; unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Kinder und insbesondere die Mädchen in einem familiären Umfeld von Frieden, Würde, Toleranz, Freiheit, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Solidarität aufwachsen können; fordert die strikte Umsetzung der Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder und der Pekinger Erklärung zum Thema Frauen;

146.  erinnert daran, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Rechte und Pflichten von Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen Personen, die rechtlich für das Kind verantwortlich sind, berücksichtigen müssen, wenn sie sich mit den Rechten des Kindes im Rahmen der Entwicklungshilfe befassen; fordert die zuständigen Institutionen auf, den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern besondere Aufmerksamkeit beizumessen, beispielsweise durch länderspezifische Programme, welche konkrete Maßnahmen beinhalten, um die größte und bestmögliche Unterstützung zur Erfüllung der elterlichen Pflichten der Erziehungsberechtigten zu ermöglichen, damit ein Auseinanderbrechen der Familie, die Misshandlung von Kindern oder ihre Unterbringung in sozialen Einrichtungen infolge extremer Armut vermieden wird bzw. dies nur als absolut letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen wird;

147.  erklärt, dass bei der Umsetzung des in Kairo von der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung ausgesprochenen Verbots der Anwendung von Gewalt oder Zwang in Fragen der Sexualität und der reproduktiven Gesundheit sowie der rechtlich verbindlichen internationalen Menschenrechtsinstrumente, des EU-Besitzstands und der politischen Befugnisse der Union in dieser Frage Hilfen der Union nicht an Regierungen, Organisationen oder Programme vergeben werden sollten, die die Durchführung von Maßnahmen fördern, unterstützen oder daran beteiligt sind, bei denen es zu Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise Zwangsabtreibungen, Sterilisationen von Männer und Frauen ohne Einwilligung der Betroffenen, der Bestimmung des Geschlechts von Föten kommt, was die vorgeburtliche Geschlechtsauswahl oder Kindestötungen zur Folge hat, insbesondere, wenn die Prioritäten dieser Maßnahmen durch psychologischen, sozialen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Druck zustande kommen; fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Umsetzung der externen Unterstützung der Union für dieses Programm vorzulegen;

148.  äußert große Besorgnis über die geschlechtsbezogene Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, Ausbeutung und Frauenmorde in vielen Teilen der Welt und insbesondere in den Entwicklungsländern; betont, dass die Verteidigung der Rechte der Frauen, einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte und die Gewährleistung der Achtung ihrer Menschenwürde wesentlich ist, um geschlechtsbezogene Gewalt zu vermeiden und zu bekämpfen, um den Opfern Schutz und angemessene Beratung zu bieten und die Bestrafung der Täter zu gewährleisten ist; fordert die Kommission auf, den Kampf gegen die Straflosigkeit für die Verantwortlichen für diese Gewalt zu einer der Prioritäten ihrer Entwicklungshilfepolitik zu machen;

149.  macht auf die häufige Diskriminierung der Frauen hinsichtlich der Anerkennung ihrer Rolle im Kampf für Frieden und auf die spezifischen und dramatischen Folgen aufmerksam, unter denen die Frauen in Ländern im Kriegszustand leiden; betont, dass dieses Vorgehen, insbesondere die Vergewaltigung von Mädchen durch Soldaten, die Zwangsprostitution, die Zwangsschwangerschaft, die sexuelle Versklavung, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung, einvernehmliche Entführungen (durch Verführung) Verbrechen sind, die nicht ignoriert werden dürfen, und erklärt, dass die EU diese wesentlichen Probleme berücksichtigen muss;

150.  betont, dass besonderes Augenmerk auf die Erziehung im Sinne der Gleichstellung für Mädchen und Jungen ab dem frühen Schulalter gerichtet werden muss, um die gesellschaftlichen Einstellungen und Stereotypen allmählich in Richtung auf die gleichberechtigte Stellung von Männern und Frauen zu verändern;

151.  stellt fest, dass die Hilfsmaßnahmen den spezifischen Merkmalen von Krisen oder Notfällen sowie von Ländern oder Situationen Rechnung tragen müssen, in denen ein ernster Mangel an Grundfreiheiten herrscht, die Sicherheit der Menschen besonders stark gefährdet ist oder Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unter schwierigsten Bedingungen arbeiten; betont, dass besonderes Augenmerk auf Situationen gerichtet werden sollte, in denen Frauen physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind;

152.  betont die Bedeutung der Förderung der Menschenrechte der Frauen und der Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in die zivilgesellschaftlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereiche sowie in die nationale Gesetzgebung;

153.  betont die Bedeutung der Stärkung der Rolle der Frauen bei der Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Reform, bei der Unterstützung der Konfliktprävention und der Konsolidierung der politischen Teilhabe und Vertretung;

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154.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(2) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 47.
(3) Sen, Amartya: Text vorgelegt auf dem „International Symposium on Human Security“ in Tokio am 28. Juli 2000.
(4) „Clinical trials in developing countries: How to protect people against unethical practices?“ (Klinische Studien in Entwicklungsländern: Wie können die Menschen vor unethischen Verfahren geschützt werden?) Studie des Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union des Europäischen Parlaments.
(5) Isobel Coleman: „The global glass ceiling: Why empowering women is good for business’,: Foreign Affairs, vol. 89, May/June 2010, p 13-20; UNFPA: “State of World Population 2009, Facing a changing world: women, population and climate’.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0264.
(7) Europäische Kommission, Bericht über die Rechenschaftslegung der EU im Bereich der Entwicklungsfinanzierung für 2012, 9. Juli 2012
(8) Istanbul-Prinzipien, wie in der „Open Forum’s Global Assembly“ in Istanbul vom 28. -30. September 2010 vereinbart.
(9) Tools and Methods Series, Reference Document no 12: Engaging Non-State Actors in New Aid Modalities for Better Development Outcomes and Governance.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0301.

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