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Verfahren : 2010/0246(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0269/2012

Eingereichte Texte :

A7-0269/2012

Aussprachen :

PV 19/11/2012 - 19
CRE 19/11/2012 - 19

Abstimmungen :

PV 20/11/2012 - 6.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0413

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 40k
Dienstag, 20. November 2012 - Straßburg
Inverkehrbringen und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ***I
P7_TA(2012)0413A7-0269/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (COM(2010)0473 – C7-0279/2010 – 2010/0246(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2010)0473),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0279/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Januar 2011(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 11. Juli 2012 und 17. Oktober 2012 gemachten Zusagen, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0269/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 25.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2012 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung (EU) Nr. .../2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
P7_TC1-COD(2010)0246

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 98/2013.)

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