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Verfahren : 2012/2030(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0341/2012

Eingereichte Texte :

A7-0341/2012

Aussprachen :

PV 10/12/2012 - 21
CRE 10/12/2012 - 21

Abstimmungen :

PV 11/12/2012 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0468

Angenommene Texte
PDF 231kWORD 59k
Dienstag, 11. Dezember 2012 - Straßburg
Vollendung des digitalen Binnenmarkts
P7_TA(2012)0468A7-0341/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts (2012/2030(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Oktober 2012 „Binnenmarktakte II“ (COM(2012)0573),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verwaltungsvorschrift des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4. Juni 2012 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (COM(2012)0238),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2012 mit dem Titel „Verbraucherbarometer zeigt, wo die Bedingungen für die Verbraucher am besten sind – Siebte Ausgabe des Verbraucherbarometers“ (SWD(2012)0165),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 über eine Strategie zur Stärkung der Rechte schutzbedürftiger Verbraucher(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 zum Binnenmarktanzeiger(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 22. Mai 2012 mit dem Titel „Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum“ (COM(2012)0225),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommission vom 22. Mai 2012 mit dem Titel „Bericht über Verbraucherpolitik (Juli 2010 - Dezember 2011)“ (SWD(2012)0132), das die Mitteilung „Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum“ (COM(2012)0225) begleitet,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2012 mit dem Titel „Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“ (COM(2012)0196),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2012 mit dem Titel „Eine Strategie für die e-Vergabe“ (COM(2012)0179),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) vom 25. Januar 2012 (COM(2012)0011),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 über die Online-Spiele im Binnenmarkt(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(5),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014 – 2020 (COM(2011)0707) und die begleitenden Dokumente (SEK(2011)1320 und SEK(2011)1321),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(6),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2011 zum Aufbau der Erleichterung der Vernetzung Europas (COM(2011)0665),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2011 „Damit die Märkte den Verbrauchern dienen – sechste Ausgabe des Verbraucherbarometers“ (SEC(2011)1271),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 über mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt(7),

–  unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 7. April 2011 mit dem Titel „Consumer Empowerment in the EU“ (Stärkung der Verbraucher in der EU) (SEK(2011)0469),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2011 mit dem Titel „Verbraucher zu Hause im Binnenmarkt – fünfte Ausgabe des Verbraucherbarometers“ (SEC(2011)0299),

–  unter Hinweis auf Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zur Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel(9),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften(10),

–  unter Hinweis auf die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Google (Verbundene Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08, Urteil vom 23. März 2010) und BergSpechte (Rechtssache C-278/08, Urteil vom 25. März 2010), in denen der Begriff des „normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer“ als durchschnittlicher Internet-Verbraucher bezeichnet wird,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(13),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf den Monti-Bericht vom 9. Mai 2010 über eine „Neue Strategie für den Binnenmarkt“,

–  unter Hinweis auf den Analysebericht mit dem Titel „Meinungen zu grenzüberschreitendem Handel und Verbraucherschutz“, veröffentlicht im März 2010 von der Kommission (Flash-Eurobarometer Nr. 282),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Oktober 2009 über den grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (COM(2009)0557),

–  unter Hinweis auf die im Auftrag der Kommission (GD SANCO) von dem Unternehmen YouGovPsychonomics durchgeführte und am 20. Oktober 2009 veröffentlichte Studie „Bewertung von Testkäufen im Rahmen des grenzüberschreitenden elektronischen Handels in der EU“,

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen vom 22. September 2009 über Folgemaßnahmen zum Verbraucherbarometer in Bezug auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden (SEC(2009)1251),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine harmonisierte Methodik zur Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen (COM(2009)0346) und den dazugehörigen Entwurf einer Empfehlung der Kommission (SEC(2009)0949),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2009 zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (COM(2009)0330),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 2. Juli 2009 über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (COM(2009)0336),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 5. März 2009 mit dem Titel „Bericht über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU“ (SEC(2009)0283),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld(17),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz)(18),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung(19),

–  unter Hinweis auf Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 zu Dienstleistungen im Binnenmarkt(20) ,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zum europäischen Vertragsrecht und zur Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands: weiteres Vorgehen(21) und seine Entschließung vom 7. September 2006 zum europäischen Vertragsrecht(22),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (COM(2006)0334),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)(23),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen(24),

–  unter Hinweis auf das Eurobarometer Spezial Nr. 342 über die Ermächtigung der Verbraucher,

–  unter Hinweis auf den Kongress UNCITRAL über Nutzung elektronischer Kommunikation beim Abschluss grenzüberschreitender Verträge 2005, das UNCITRAL-Modellgesetz über elektronische Signaturen (2001) und das UNCITRAL-Modellgesetz über den elektronischen Handel (1996)(25),

–  unter Hinweis auf den Ersten Anwendungsbericht vom 21. November 2003 über die Richtlinie zum elektronischen Handel (COM(2003)0702),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG(26),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation(27),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt(28),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr(29),

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, so wie sie über Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) aufgenommen wurde, insbesondere auf Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 21 (Nichtdiskriminierung), Artikel 24 (Rechte des Kindes), Artikel 25 (Rechte älterer Menschen), Artikel 26 (Integration von Menschen mit Behinderung) und Artikel 38 (Verbraucherschutz),

–  unter Hinweis auf Artikel 9 AEUV, der vorsieht, dass die Union „bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen … den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung“ trägt,

–  unter Hinweis auf Artikel 11 AEUV, in dem Folgendes verfügt wird: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden“,

–  unter Hinweis auf Artikel 12 AEUV, in dem folgendes verfügt wird: „Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen“,

–  unter Hinweis auf Artikel 14 AEUV und das dazugehörige Protokoll Nr. 26 über Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A7-0341/2012),

A.  in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt ein Schlüsselfaktor ist, um die EU zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Volkswirtschaft der Welt zu machen;

B.  in der Erwägung, dass elektronischer Handel und Onlinedienste ein grundlegender Antrieb des Internets und entscheidend für die EU-2020-Strategie für den Binnenmarkt sind, wobei sie durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowohl Bürgern als auch Unternehmen von Nutzen sind;

C.  in der Erwägung, dass 99 % aller europäischen Unternehmen KMU sind, die 85 % der Arbeitsplätze stellen, und diese KMU die treibende Kraft der europäischen Wirtschaft darstellen, und die Hauptverantwortung für Wohlstandsschaffung und Wachstum und Beschäftigung sowie Innovation und F & E tragen;

D.  in der Erwägung, dass der elektronische Geschäftsverkehr zu einem entscheidenden Bestandteil des Handels sowie zu einer wichtigen Triebkraft für mehr Auswahl für den Verbraucher, Wettbewerb und technologische Innovation geworden ist, da Verbraucher und Unternehmen in ihrem Alltag immer weniger Unterschied zwischen online und offline machen;

E.  weist darauf hin, dass ein digitaler Binnenmarkt, in dem freier Dienstleistungsverkehr in einem Markt mit 500 Millionen Verbrauchern herrscht, eine wesentliche Triebkraft für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum ist, hoch qualifizierte Arbeitsplätze schafft und die Konvergenz der EU zu einer wissensbasierten Wirtschaft erleichtert;

F.  betont, dass Breitbandverbindungen und das Internet wichtige Antriebskräfte für Wirtschaftswachstum, die Wissensgesellschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie für die Förderung von Online-Handel und -Diensten sind; betont, dass Verbraucher und Unternehmen Breitbandzugang benötigen, um im vollen Umfang von den Vorteilen des Internet zu profitieren;

G.  betont den Beitrag, den zentrale Anlaufstellen für die Mehrwertsteuer dazu leisten, den länderübergreifenden elektronischen Handel für KMU zu erleichtern und die elektronische Rechnungsstellung zu fördern; weist dennoch darauf hin, dass solche zentrale Mehrwertsteuer-Anlaufstellen nur im Rahmen bestehender Institutionen eingerichtet werden sollten, ohne die Kosten für die Steuerzahler zu erhöhen;

H.  in der Erwägung, dass Unternehmen, die ihre Internetwirtschaft entwickelt haben, sehr viel weiter gekommen sind als andere, und die Arbeitsplatzschaffung in der momentanen Wirtschafts- und Finanzkrise praktisch von den KMU abhängt, ist es wesentlich, Barrieren zum Onlinehandel abzubauen, damit diese ihr Potenzial voll ausschöpfen können;

I.  in der Erwägung, dass die Online-Märkte möglichst flexibel sein müssen, damit bessere Geschäfts- und Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Sektor geschaffen werden;

J.  in der Erwägung, dass der elektronische Handel eine wichtige Ergänzung zum Offline-Handel darstellt, indem er kleinen Unternehmen Wachstumsmöglichkeiten bietet und auch in entlegenen Gebieten, auf dem Land sowie für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität besseren Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ermöglicht;

K.  in der Erwägung, dass in einigen Ländern der G-8 das Internet in den letzten 5 Jahren 20 % des wirtschaftlichen Wachstums und 25 % der Arbeitsplatzbeschaffung erbracht hat;

L.  in der Erwägung, dass die Vorteile der Globalisierung dank des Internets und elektronischen Handels gleichmäßiger unter den Verbrauchern und KMU aufgeteilt werden können;

M.  in der Erwägung, dass ein effizient funktionierender Binnenmarkt einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der Ziele der Agenda von Lissabon für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit darstellen würde, um 500 Millionen Verbrauchern in der EU zu dienen;

N.  in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt den Verbrauchern eine größere Auswahl zu wettbewerbsfähigeren Preisen ermöglicht, insbesondere den Bürgern, die in schwer zugänglichen oder abgelegenen Gebieten oder Gebieten in Randlage wohnen, sowie denen mit eingeschränkter Mobilität, die andernfalls keinen Zugang zu einem breiteren Warenangebot hätten; in der Erwägung, dass das Internet die Gründung neuer Unternehmen, insbesondere KMU, ermöglicht und dafür sorgt, dass bestehende Unternehmen gedeihen können, indem sie neue Marktnischen erschließen;

O.  in der Erwägung, dass es in Europa 75 Millionen Menschen mit Behinderungen gibt, und diese Menschen ebenso vollen Zugang zum Binnenmarkt haben sollten, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit digitalen Schnittstellen im Falle von Menschen mit Sehbehinderungen gelegt werden sollte;

P.  in der Erwägung, dass das Internet und die Technologie allgemein Instrumente darstellen, die eine Internationalisierung und eine stärkere Aktivität von KMU auf internationalen Märkten und im Welthandel ermöglichen; fordert einen integrierten europäischen Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen; fordert gleichzeitig einen günstigeren Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung („E-Invoicing“); betont bezüglich beider Aspekte die Bedeutung von Interoperabilität und offenen Standards, um ein möglichst großes Marktpotenzial und den Wettbewerb zu fördern;

Q.  in der Erwägung, dass Verbraucher dank des elektronischen Handels von niedrigeren Preisen und einer breiteren Auswahl sowie von der Möglichkeit profitieren, von Zuhause aus einkaufen zu können, was insbesondere für Verbraucher mit Behinderung und Verbraucher in ländlichen und entlegenen Gebieten von Vorteil ist;

R.  in der Erwägung, dass eine reibungslos funktionierende digitale Wirtschaft eine unabdingbare Voraussetzung für eine reibungslose EU-Wirtschaft ist; stellt jedoch fest, dass der freie Verkehr digitaler Dienste derzeit durch die Fragmentierung der Vorschriften auf nationaler Ebene ernsthaft behindert wird und Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf in der EU deswegen vor zahlreichen Hindernissen stehen, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen auf der Ebene der Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen in Bereichen wie Verbraucherschutz, Mehrwertsteuer, produktspezifische Regelungen und Zahlungsverkehr; in der Erwägung, dass die EU-Organe aufgefordert werden müssen, ihrer Zusage Nachdruck zu verleihen, die wesentlichen rechtlichen Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel bis 2015 zu beseitigen, und die Kommission aufgefordert werden muss, Vorschläge für gezielte legislative Maßnahmen vorzulegen, um gegen wesentliche Hindernisse vorzugehen;

S.  in der Erwägung, dass e-Kommerz den Verbrauchern erlaubt, sich günstigerer Preise und größerer Auswahl zu bedienen, zurzeit aber 60 % der Webseiten für grenzüberschreitende Onlinekäufer unzugänglich sind, und dass Verbraucher und Unternehmen in die digitale Umgebung noch immer wenig Vertrauen haben;

T.  in der Erwägung, dass der Zugang zu verlässlichen Informationen und die Transparenz gefördert werden sollten, damit Verbraucher nicht nur Preise, sondern auch Qualität und Nachhaltigkeit von Gütern und Dienstleistungen im Internet vergleichen können;

U.  in der Erwägung, dass die Fragmentierung des digitalen Marktes der EU die Rechte über den Besitzstand der Gemeinschaft gefährden, da Verbraucher und Unternehmen durch das Bestehen von zu vielen rechtlichen Regelungen mit unterschiedlichen Anforderungen geringe rechtliche Gewissheit in Bezug auf grenzüberschreitenden elektronischen Handel haben, ein Umstand, der Unternehmensbetreibern, Behörden oder Verbrauchern nicht erlaubt, sich klarer und durchsetzbarer Vorschriften zu bedienen;

V.  in der Erwägung, dass die meisten Streitigkeiten tatsächlich außergerichtlich gelöst werden und die Zeiträume, die der ADR zugestanden werden, zu kurz sein können und daher ein wirksames ODR-System benötigt wird;

W.  in der Erwägung, dass es entscheidend ist, die jetzt bestehende Fragmentierung in verschiedene Bereiche zu überwinden, um einen vollständigen und echten Digitalen Binnenmarkt zu schaffen;

X.  in der Erwägung, dass elektronischer Handel und Onlinedienste durch den Einsatz von kohlenstoffarmen und umweltfreundlichen Technologien, Standards, Gütezeichen, Produkten und Dienstleistungen die Entwicklung eines ökologischen Binnenmarktes fördern;

Ein Digitaler Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung

1.  betont, dass es in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wesentlich ist, Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu ergreifen, und hebt hervor, dass der digitale Binnenmarkt ein entscheidender Schritt wäre, um dieses Ziel zu erreichen; fordert die Kommission deshalb auf, ihren Plan zur Gründung und Vervollständigung des digitalen Binnenmarktes durchzusetzen; unterstreicht, dass der digitale Binnenmarkt den einfachsten Weg für Unternehmen und Bürger darstellt, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen;

2.  begrüßt die neue Mitteilung der Kommission über den elektronischen Handel und Onlinedienste vom 11. Januar 2012, die darauf abzielt, einen kohärenten Rechtsrahmen für elektronischen Handel durch Vertrauensaufbau und Ausweitung des elektronischen Handels und Onlinediensten für die Bereiche B2B, B2C, C2C und G2G zu entwickeln; fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 über die Fortschritte, die bei den unter den fünf Prioritäten der Mitteilung festgelegten 16 „Hauptmaßnahmen“ gemacht wurden, Bericht zu erstatten;

3.  begrüßt die neue Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktakte II, die vorrangige Maßnahmen zur Förderung der digitalen Wirtschaft in der EU vorsieht; hebt hervor, dass die Vorteile des digitalen Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden müssen;

4.  fordert die Kommission auf, ihren Aktionsplan zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Onlineprodukten und -inhalten durchzuführen, zu entwickeln und effizient zu verfolgen, und dafür einen Fahrplan zur Durchführung einer sektorübergreifenden Planung vorzulegen, um die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes und die Förderung langfristigen Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzschaffung zu sichern und die europäische Wirtschaft an die Herausforderungen der aktuellen Weltwirtschaft anzupassen;

5.  betont, dass Fragmentierung und fehlende rechtliche Sicherheit wichtige Probleme auf dem digitalen Binnenmarkt darstellen und die uneinheitliche Durchsetzung von Vorschriften in den Mitgliedstaaten angegangen werden muss, um die Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu erhöhen; ist der Auffassung, dass die Fragmentierung teilweise auch der unzureichenden oder verspäteten Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten geschuldet ist, und dass dies von den EU-Organen strenger kontrolliert werden sollte;

6.  betont, dass alle relevanten neuen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt einer Prüfung hinsichtlich des digitalen Binnenmarktes unterzogen werden sollten; fordert die Kommission auf, die Machbarkeit der Einführung einer solchen Prüfung im Rahmen ihrer Folgenabschätzung zu untersuchen, um sicherzustellen, dass neue Rechtsvorschriften die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts nicht behindern und sie keine zusätzlichen Hindernisse oder eine Fragmentierung im Hinblick auf den Offline- und Online-Handel nach sich ziehen;

7.  begrüßt die Ankündigung einer neuen Mitteilung und eines Aktionsplans durch die Kommission und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vorsieht, dass Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, tätig zu werden, um rechtswidrige Tätigkeiten im Internet zu verhindern oder abzustellen;

8.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass der gegenwärtige durch die E-Commerce-Richtlinie vorgegebene Rechtsrahmen keine Überprüfung vorschreibt; unterstreicht allerdings, dass im Hinblick auf die Durchführung von Melde- und Abhilfeverfahren im Falle illegaler Inhalte noch Klärungsbedarf besteht;

9.  hebt die Notwendigkeit hervor, die Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu modernisieren und zu vereinfachen und das Prinzip der automatischen Anerkennung auch auf andere als die derzeit abgedeckten Berufe auszuweiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf neue Berufsgruppen gelegt werden sollte, die für umweltfreundliche und digitale Branchen benötigt werden; weist darauf hin, dass dies die Mobilität hochqualifizierter Arbeitnehmer erleichtern wird;

10.  hebt die Bedeutung der Ausarbeitung einer europäischen Cloud-Computing-Strategie hervor, da sie hohes Potenzial für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bietet; betont, dass Cloud Computing dank äußerst niedriger Einstiegskosten und geringer Infrastrukturanforderungen eine Chance für die europäische IT-Branche und insbesondere für KMU darstellt, sich weiterzuentwickeln und in Bereichen wie Outsourcing, neue digitale Dienstleistungen und Datenzentren führende Positionen einzunehmen;

11.  erkennt die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen der Richtlinie über den elektronischen Handel und dem Binnenmarktinformationssystem an;

Kleine und mittlere Unternehmen

12.  betont, dass die KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft darstellen und dass es deshalb wichtig ist, einen Aktionsplan für ihre Einbindung in den digitalen Binnenmarkt aufzustellen; betont ferner, dass es dringend erforderlich ist, dass alle europäischen KMU Zugang zu Breitbandnetzen haben; hebt hervor, dass es von großer Hilfe für die KMU sein würde, einen Ausweg aus der momentanen Krise zu finden und Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, wenn man sich durch Innovation und intelligente Nutzung von IKT einen Vorteil innerhalb der Möglichkeiten des digitalen Binnenmarktes schaffen könnte;

13.  unterstützt die Entscheidung der Kommission, die Entwicklung der IKT-Infrastruktur zu stärken und zu erleichtern, um die digitale Kluft zu überbrücken; erinnert daran, dass die Entwicklung der IKT-Infrastruktur sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt, das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie auf Kommunikation, Kreativität und Zugang der Bürger zu Bildung und Information auswirkt; begrüßt die Initiativen im Rahmen der Programme für regionale Entwicklung und der Entwicklung des ländlichen Raums, aber auch der EIB, zur Verbesserung der Anbindung von ländlichen Gebieten an IKT-Infrastrukturen;

14.  unterstreicht, dass es für das Erreichen des Ziels, Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, von entscheidender Bedeutung ist, die noch bestehenden rechtlichen Hindernisse für den elektronischen Handel zu beseitigen und den Unternehmen die notwendigen Informationen und Fertigkeiten zu vermitteln sowie die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie ihre Geschäftstätigkeit im Internet leichter und wirksamer ausbauen können;

15.  unterstreicht, dass die Vollendung eines voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkts eine koordinierte Anstrengung erfordert, um allen Bürgern unabhängig von Alter, Aufenthaltsort, Bildungsstand oder Geschlecht den Zugang zum Netz und die dazu notwendigen Fähigkeiten zu garantieren;

16.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Kompetenzen im IKT-Bereich von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarktes sind und dass alle EU-Bürger über die entsprechenden Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT verfügen sollten; hält es für entscheidend, sich dafür einzusetzen, dass die Lücken bei den Kenntnissen und Kompetenzen im digitalen Bereich bis 2015 um die Hälfte reduziert werden;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten entsprechend auf, einen solchen Aktionsplan zu entwickeln, der sich auf die Förderung der Einbindung der KMU in die digitale Wertschöpfungskette durch die Ergreifung von Maßnahmen und Initiativen, insbesondere durch intelligente Nutzung von IKT für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung von IKT-Kenntnissen stützen sollte, und, unter anderen Aktionen, auch mehr Information über die Vorteile und das Potenzial der Internetwirtschaft, z. B. durch das europäische eBusiness-Unterstützungsnetzwerk (eBSN), bereitzustellen, und innovativen KMU auch finanzielle Hilfestellung zu geben;

18.  betont, wie wichtig es ist, eine Strategie zur Förderung des digitalen Unternehmertums in Europa zu entwickeln und den Kenntnisstand von Onlinehändlern zu erhöhen sowie Entwicklungsprogramme für KMU zu fördern und dabei den Blick vor allem auf innovative und dynamische KMU aus allen Bereichen zu richten, um so ein hohes Wachstumspotenzial und Innovation zu sichern und neue Arbeitsplätze in Europa zu schaffen, und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen sowie neue Marktnischen für die KMU zu erschließen, die es sonst nicht gäbe;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Rechtsvorschriften umzusetzen, um Hindernisse für das Wachstum von KMU abzubauen, dazu zählen hohe Markteintrittskosten, die Kosten für den Ausbau der Markenbekanntheit in mehreren Ländern oder Beschränkungen im Zusammenhang mit IT-Systemen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuführen, um innovativen KMU durch bestehende Programme, wie das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), das Programm für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) und das Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“, oder die Schaffung von spezifischen Programmen Hilfestellung zu leisten, sowie durch die vorgeschlagene Bestimmung über Risikokapitalfonds;

21.  ist der Meinung, dass es neben dem konsequenten Einsatz von IKT für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung ist, Spitzenforschung im Bereich der IKT zu fördern und öffentliche sowie private Investitionen in risikoreiche, kooperative IKT-Forschung und Innovation zu fördern; betont, dass Europa bei der Entwicklung von Internet-Technologien und -Standards eine Führungsrolle einnehmen sollte; schlägt vor, dass im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau und des Programms Horizont 2020 die von der EU bereitgestellten Haushaltsmittel für IKT-Forschung beträchtlich erhöht werden sollten;

Die verbliebenen Barrieren im digitalen Binnenmarkt überwinden

22.  unterstützt die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Forschungszentren; begrüßt die Pläne der Kommission öffentliche und private Investitionen in transeuropäische Telekommunikationsnetzwerke im Rahmen der Erleichterung der Vernetzung Europas(CEF) voranzutreiben und unterstreicht die Bedeutung der dauerhaften Einführung der transeuropäischen digitalen Dienstleistungsinfrastruktur für das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU;

23.  stellt fest, dass ein schneller Aufbau von Ultrahochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen von wesentlicher Bedeutung ist, was die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas, die Steigerung der Produktivität in der Union und die Entstehung neuer Kleinunternehmen anbelangt, die in verschiedenen Bereichen, z. B. in der Gesundheitsfürsorge, im verarbeitenden Gewerbe oder in den Dienstleistungsbranchen, eine Spitzenposition einnehmen können;

24.  fordert konkrete Maßnahmen, damit KMU die Möglichkeiten von Breitbandnetzen in den Bereichen des elektronischen Handels und der elektronischen Vergabe umfassend nutzen können; fordert die Kommission auf, Initiativen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von IKT-Kompetenzen in KMU zu unterstützen und innovative, internetgestützte Geschäftsmodelle durch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und dessen Nachfolgeprogramm für Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) zu fördern;

25.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Hindernisse für grenzüberschreitende Lieferdienste zu identifizieren und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der neuen Studie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Unternehmer und Verbraucher in den vollen Genuss des digitalen Binnenmarkts kommen; betont, dass Faktoren wie Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit der Zustellung, Kundenfreundlichkeit, Effizienz und Transparenz des Rückgabesystems und günstigere Preise für grenzüberschreitende Versanddienste am besten durch einen freien und fairen Wettbewerb gefördert werden, um den grenzüberschreitenden Handel nicht zu behindern und das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen; ist der Auffassung, dass grenzüberschreitende Versanddienste nicht nur auf physischen Grenzen beruhen, sondern nach Möglichkeit auch die Entfernung zum Verbraucher berücksichtigen sollten; hält es für wesentlich, innovative Lieferformen, die eine größere Flexibilität bei der Auswahl der Zeit und des Orts der Abholung oder einer eventuellen Annahmestelle ohne Zusatzkosten ermöglichen, zu gewährleisten; hält es für unabdingbar, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eine Liefergarantie zu angemessenen Preisen für weiter entfernt liegende Gebiete oder Gebiete in Randlage sicherstellen;

26.  verweist auf die Notwendigkeit eines integrierten politischen Ansatzes zur Vollendung des Verkehrsbinnenmarkts für alle Verkehrsträger (einschließlich Güterverkehr auf der Straße, der Schiene usw.) und von Umweltschutzvorschriften, um Ineffizienzen in der Lieferkette und unnötige Kostenanstiege für den Versandhandel und die Kunden, die am elektronischen Geschäftsverkehr teilnehmen, zu verhindern;

27.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem sie es ermöglichen, entweder das System des Landes des Verkäufers oder das des Landes des Käufers anzuwenden, um doppelte Verfahren und Verwirrung darüber zu vermeiden, welche Regelungen sowohl für die Online-Händler als auch die Online-Verbraucher gelten;

28.  fordert die Kommission auf, Lösungen für KMU zu finden, die Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Rückgaben und Probleme mit der Versandinfrastruktur haben, und die Kosten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beilegung von Beschwerden und Streitigkeiten zu verringern;

29.  hebt hervor, dass die Inhalte von Webseiten relativ leicht grob maschinell übersetzt werden können und somit ein zusätzlicher Vorteil der digitalen Welt darin besteht, dass sie dazu beitragen kann, sprachliche Barrieren im Binnenmarkt abzubauen;

30.  betont, wie wichtig für die Verbraucher eine effiziente Lieferung, bessere Rückmeldungen über die Lieferung sowie eine fristgerechte Zustellung der Waren sind – das sind alles Faktoren, die dem jüngsten Verbraucherbarometer zufolge zu den wichtigsten Anliegen der Verbraucher zählen;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit einer Vereinfachung und Standardisierung der MwSt.-Vorschriften im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Online-Transaktionen zu prüfen; betont, dass der geltende europäische Rechtsrahmen im Bereich der Mehrwertsteuer ein Hindernis für die Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen ist und dass es ein vorrangiges Anliegen bei der Überarbeitung der Mehrwertsteuervorschriften sein sollte, Unternehmen darin zu bestärken, neue europaweite Online-Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten; ist der Auffassung, dass kulturelle, journalistische und kreative Inhalte, die digital vertrieben werden, zur Vermeidung von Marktverzerrungen den selben MwSt.-Sätzen unterliegen sollten wie die entsprechenden Produkte, die in physischem Format oder offline angeboten werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Chance, die sich durch die Änderungen der MwSt.-Regelungen 2015 bietet, zu nutzen, um zumindest für KMU eine zentrale europäische Anlaufstelle für den elektronischen Handel zu schaffen und auszuweiten;

32.  fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung einer neuen Kategorie von elektronisch erbrachten Dienstleistungen mit kulturellen Inhalten, auf die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt wird, vorzuschlagen; schlägt vor, dass für online verkaufte kulturelle Werke und Dienstleistungen, wie beispielsweise digitale Bücher, die gleiche Vorzugsbehandlung gelten sollte, wie für vergleichbare Produkte in traditioneller Form, wie beispielsweise Taschenbücher, und diese daher einem gemäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen sollten; ist der Ansicht, dass durch die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuer-Satzes für digitale Publikationen in diesem Zusammenhang die Zunahme der legalen Angebote begünstigt und die Attraktivität von digitalen Plattformen stark gesteigert werden könnte;

33.  fordert die Kommission auf, sich bei ihrer Überprüfung des MwSt-Rechts mit der Anomalie zu befassen, dass für gedruckte Bücher und andere kulturelle Inhalte ermäßigte MwSt-Sätze gelten können, jedoch nicht für vergleichbare Inhalte in elektronischer Form.

34.  begrüßt das Grünbuch der Kommission für Karten-, Internet- und Telekommunikationszahlungsvorgänge; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung eines vollständig und effizient eingebundenen, wettbewerbsfähigen, innovativen, neutralen und sicheren EU-Bestimmungsrahmens für Online- und Telekommunikationszahlungsvorgänge zu ergreifen;

35.  unterstreicht die Bedeutung des Problems der Mikrozahlungen und der oftmals mit den Zahlungen von kleinen Beträge verbundenen hohen Verwaltungskosten, weist auf die immer häufiger genutzte Möglichkeit der Zahlung über Mobiltelefone, Smartphones und Tablets hin, die neue Antworten erfordert;

36.  betont, dass Kleinstbetragszahlungen zunehmend für die Online-Bezahlung von Medien- und Kulturinhalten verwendet werden, und sieht in ihnen ein nützliches Instrument für die Vergütung von Rechteinhabern;

37.  weist darauf hin, dass die grenzüberschreitenden und inländischen multilateralen Interbankenentgelte (MIF) des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payment Area) zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren; ist der Auffassung, dass Gebühren für inländische sowie für grenzüberschreitende Zahlungen im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) harmonisiert werden sollten, damit die Verbraucher vom Binnenmarkt profitieren können; fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 eine Folgenabschätzung über die Festlegung einer Beschränkung für MIF und deren schrittweise Senkung vorzulegen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung und schrittweisen Senkung der MIF vorzulegen, damit sie bis Ende 2015 den realen Kosten entsprechen; vertritt die Auffassung, dass auch Aufschläge, Rabatte und andere Lenkungspraktiken schrittweise abgeschafft werden sollten, wodurch der Weg für einen transparenteren europäischen gemeinsamen Markt für den Zahlungsverkehr geebnet wird;

38.  hebt hervor, dass Privatsphäre und Datenschutz wichtige Aspekte für Verbraucher sind und sie oftmals veranlasst, sich vom Onlinekauf abzuhalten; hält es für notwendig, die bestehenden Datenschutzvorschriften den neuen Herausforderungen und Innovationen im Bereich aktueller und zukünftiger Technologieentwicklungen, wie z. B. Cloud Computing, anzupassen;

39.  ist sich des bis jetzt gezeigten wirtschaftlichen und sozialen Potenzials von Cloud Computing bewusst und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich Initiativen zu ergreifen, um die Vorteile dieser Technologie voll auszuschöpfen, sobald diese ausgereifter ist; ist sich jedoch auch bewusst, dass mit der Entwicklung von Cloud Computing zahlreiche technische und rechtliche Herausforderungen einhergehen;

40.  ist sich des großen Potenzials von Cloud Computing bewusst und fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für eine europäische Strategie zu diesem Thema zu unterbreiten;

41.  fordert die Kommission auf, die Bestimmungen über die Meldung von Datenschutzverstößen im Telekommunikationspaket durchzusetzen und diese Bestimmungen für alle Verbraucher in den Mitgliedstaaten verfügbar zu machen;

42.  verweist auf die Bestimmungen der Universaldienst- und Nutzerrechterichtlinie, wonach Telekommunikationsbetreiber Internetprovider dazu verpflichten sollten, öffentliche Mitteilungen an alle ihre Kunden weiterzuleiten; fordert die Kommission auf, zu überwachen, wie viele Telekomregulierungsbehörden diese Vorschriften einhalten, und dem Parlament danach Bericht zu erstatten;

43.  begrüßt deshalb die von der Kommission vorgeschlagene Datenschutzverordnung, unterstreicht die Notwendigkeit, den Bürgern eine bessere Kontrolle über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu geben, und betont die Notwendigkeit, eine neue Verordnung zu diesem Thema zu verabschieden und in Kraft zu setzen, so dass sie, unter Schutz der Privatsphäre, Wahrung der Grundrechte und Gewährleistung der Rechtsicherheit den Unternehmen ausreichend Flexibilität verschafft, ihr Geschäft ohne übermäßige Kosten zu betreiben, und ihnen außerdem eine Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten bietet – unter Beibehaltung eines starken Engagements für die Einhaltung der bereits bestehenden Verpflichtungen;

44.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Rechtsrahmen für die kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, der mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz und ein verantwortungsgerechtes Verhalten seitens der Verwertungsgesellschaften herbeiführen, wirksame Streitbeilegungsverfahren schaffen und die Lizenzierungssysteme klarer und einfacher gestalten soll; hält es für unabdingbar, dass Internetnutzer in klarer und verständlicher Weise darüber informiert werden, welche persönlichen Daten für welchen Zweck gesammelt und wie lange sie gespeichert werden, damit ihre Rechte und ihr Vertrauen in das Internet gestärkt werden; betont, dass bei der Überarbeitung des Besitzstandes im Bereich des Datenschutzes Rechtssicherheit und -klarheit sowie ein sehr hohes Datenschutzniveau sichergestellt werden müssen; begrüßt die Ankündigung einer europäischen Gesamtstrategie zum Thema Cloud-Computing für 2012 und erwartet, dass in diesem Zusammenhang insbesondere die Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, des Datenschutzes und der Haftung geklärt werden;

45.  ist der festen Überzeugung, dass der Schutz der Privatsphäre nicht nur ein Grundwert der Europäischen Union ist, sondern auch eine zentrale Rolle bei der Förderung des Vertrauens der Nutzer in das digitale Umfeld spielt, das für eine vollständige Entwicklung des digitalen Binnenmarkts notwendig ist; begrüßt daher die Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie an das gegenwärtige digitale Umfeld, wodurch der innovative Charakter des Online-Umfelds gefördert und die Entwicklung neuer vielversprechender Technologien wie Cloud Computing vorangetrieben wird;

46.  wiederholt, dass unbedingt ein globaler Ansatz erforderlich ist, wenn Herausforderungen wie Datenschutz und rechtswidrige Verwendung von Daten angegangen werden; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Forum für Internet-Governance;

47.  fordert eine Klarstellung, dass Internetdienstanbieter beim Umgang mit oder Sammeln von Daten in der EU verpflichtet sind, das europäische Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr(30) sowie die Vorschriften des Telekompakets(31) einzuhalten, und zwar unabhängig davon, wo diese Daten gespeichert oder verarbeitet werden; vertritt die Auffassung, dass mehr Transparenz bezüglich der Erkennung von Internetdienstanbietern entscheidend dazu beitragen dürfte, das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen und bewährte Praxis auf diesem Gebiet zu fördern, und dass sie im Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Vertrauenssiegels als wesentliches Kriterium dienen sollte;

48.  erinnert daran, dass Anbieter von Online-Diensten nach Artikel 5 der Richtlinie 2000/31/EG dazu verpflichtet sind, ihre Identität klar erkennbar zu machen und dass eine Einhaltung dieser Verpflichtung entscheidend dazu beiträgt, das Vertrauen von Verbrauchern in elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen;

49.  fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Vollendung des digitalen Binnenmarkts den rechtlichen Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums zu modernisieren und eine europäische Strategie für die Rechte des geistigen Eigentums vorzuschlagen und im Hinblick auf die Anpassung an die Online-Realität des 21. Jahrhunderts zügig umzusetzen; sieht den Vorschlägen der Kommission für diesbezügliche Rechtsinstrumente erwartungsvoll entgegen, etwa Rechtsvorschriften zur Vereinfachung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten in Europa und einer Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie; ist weiter der Auffassung, dass innovative Geschäftsmodelle und andere Lizenzstrukturen geprüft und weiterentwickelt werden müssen, mit denen die Verfügbarkeit erhöht und gleichzeitig das Urheberrecht und die Vergütung der Rechteinhaber sichergestellt werden;

50.  betont, dass die Strategien in Bezug auf Ausnahmen und Beschränkungen im Bereich des Urheberrechts sowie die gesetzlichen Ausnahmen für Marken und Patente, die oftmals Forschern und Entwicklern zugute kommen, harmonisiert werden müssen, da es darum geht, die Entwicklung, Einführung und Verbraucherakzeptanz von neuen innovativen Diensten zu erleichtern sowie Rechtssicherheit für Forschungsteams, Innovatoren, Künstler und Nutzer zu gewährleisten, die für die Schaffung eines florierenden europäischen digitalen Umfelds notwendig ist;

51.  weist darauf hin, dass für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts weiter an der Harmonisierung der Regelungen bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums gearbeitet werden muss und dabei die Rechte und Freiheiten der Bürger gewahrt werden müssen;

52.  ersucht die Europäische Kommission, abgestimmte, an die sektorbezogenen Besonderheiten angepasste Lösungen unter Achtung der Urheberrechte vorzuschlagen, indem insbesondere eine angemessene Vergütung der Urheber sichergestellt und der Zugang der Öffentlichkeit zu einem legalen und vielfältigen kulturellen Angebot gefördert wird;

53.  fordert die Kommission auf, ihre vorbereitenden Arbeiten für einen Legislativvorschlag zur „kollektiven Rechteverwertung“ voranzutreiben, um eine bessere Rechenschaftspflicht, Transparenz und verantwortungsvolle Führung seitens der Verwertungsgesellschaften für die kollektive Rechtewahrnehmung zu gewährleisten sowie wirksame Streitbeilegungsmechanismen zu schaffen und die Lizenzierungssysteme im Musiksektor klarer und einfacher zu gestalten;

54.  betont, dass Kleinstbetragszahlungen für die Online-Bezahlung von Medien- und Kulturinhalten immer wichtiger werden, jedoch die Verbraucherfreundlichkeit weiter optimiert werden kann, und sieht in ihnen ein nützliches Instrument, um zu gewährleisten, dass Rechteinhaber eine Vergütung erhalten, da sie der Öffentlichkeit legale Inhalte in erschwinglicher Weise zugänglich machen; ist deshalb der Ansicht, dass das System von Kleinstbetragszahlungen ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von illegalen Inhalten ist; betont jedoch auch, dass Probleme im Zusammenhang mit Online-Zahlungssystemen, wie z. B. der Mangel an Interoperabilität oder die hohen Kosten von Kleinbetragszahlungen für die Verbraucher, im Hinblick darauf angegangen werden müssen, dass einfache, innovative und kostengünstige Lösungen entwickelt werden, die den Verbrauchern und den digitalen Plattformen gleichermaßen zugutekommen; betont, dass eine Ausweitung des legalen Online-Angebots von Kulturinhalten zu erschwinglichen Preisen auf Dauer illegale Plattformen im Internet zurückdrängen kann;

55.  betont, dass neue und expandierende Internettechnologien und Online-Dienstleistungen insbesondere unter jungen Leuten die Nachfrage nach audiovisuellen und anderen kulturellen und kreativen digitalen Inhalten gesteigert haben sowie neue und innovative Wege bieten, um das Angebot anzupassen und zu erweitern; stellt jedoch fest, dass das legale aktuelle Angebot zur Deckung dieser Nachfrage nicht ausreicht, was die Ursache dafür ist, dass die Nutzer motiviert sind, sich illegalen Inhalt anzueignen; ist der Auffassung, dass über innovative Geschäftsmodelle und andere Lizenzstrukturen nachgedacht werden muss, mit denen die Verfügbarkeit erhöht wird; fordert eine bessere Nutzung der digitalen Technologien, die ein Sprungbrett für die Differenzierung und auch die Erweiterung der rechtmäßigen Angebote darstellen sollten, während das Vertrauen der Verbraucher und Wachstum beibehalten und gewährleistet wird, dass Künstler gerecht und proportional vergütet werden;

56.  unterstützt mit Nachdruck mitgliedstaatliche und europäische Maßnahmen gegen Produktfälschungen und Produktpiraterie im Internet;

57.  begrüßt die Vorschläge zu einer Erhöhung der Verfügbarkeit und der Entwicklung von legalen Online-Dienstleistungen, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit eines modernisierten und stärker harmonisierten Urheberrechts; betont deshalb die Notwendigkeit eines Urheberrechts, das geeignete Anreize setzt, Ausgewogenheit gewährleistet und mit den neuen Technologien Schritt hält; vertritt die Auffassung, dass Motivierung, Förderung und Nachhaltigkeit gebietsübergreifender Lizenzierungen im digitalen Binnenmarkt vor allem durch marktorientierte Initiativen in Antwort auf die Nachfrage erleichtert werden sollten; fordert die Kommission dementsprechend auf, die Strategie über geistiges Eigentum unverzüglich umzusetzen;

58.  spricht sich entschieden gegen jegliche Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund von Nationalität und Wohnsitz unter Berufung auf den Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) aus, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine vollständige Durchsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten;

Aufbau von Vertrauen und Zuversicht in den Digitalen Binnenmarkt

59.  betont, dass die Richtlinie zu den Rechten der Verbraucher einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Sicherheit bei Onlinetransaktionen für Verbraucher und Unternehmen dargestellt und heute das wichtigste Instrument zum Verbraucherschutz bei Onlinediensten ist; ersucht die Mitgliedstaaten, ihre effiziente und schnelle Durchsetzung zu gewährleisten; fordert gute Verfahrensregeln für Online-Unternehmen und unterstützt in dieser Hinsicht die Vorschläge für Musterverträge; ist der Auffassung, dass die Umsetzung der CRD einen wichtigen Teil der Musterverträge bilden würde, während bestehende Einzelhandelspraktiken ebenso respektiert werden müssten; fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, zu entscheiden, ob sie - langfristig - die vollständige Harmonisierung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt oder eine zweite nationale Regelung favorisieren; fordert in letzterem Fall die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Bereiche wie das gemeinsame Europäische Kaufrecht konstruktiv voranzubringen, um den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu erleichtern, der Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugute kommt;

60.  sieht in der kürzlich vorgeschlagenen Verordnung über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht, das alternativ zu den nationalen Kaufrechtsregeln von Vertragspartnern vereinbart werden kann, erhebliches Potenzial, um der Fragmentierung des Binnenmarkts zu begegnen und Internetgeschäfte sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen zugänglicher und rechtlich vorhersehbarer zu machen;

61.  erinnert daran, dass auch die Mitgliedstaaten an einer schnellen und unbürokratischen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften mitzuwirken haben, um Verbraucherrechte Wirklichkeit werden zu lassen;

62.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten angemessene Mittel für effiziente Instrumente, wie dem Netzwerk zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), zu entwickeln und bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Onlinehändler die europäischen Rechtsvorschriften über Transparenz und unlautere Geschäftspraktiken einhalten, die ein hohes Niveau an Verbraucherschutz sichern;

63.  betont, dass in den Mitgliedstaaten Initiativen ergriffen werden müssen, um die IKT-Kenntnisse in der breiten Öffentlichkeit zu verbessern; weist darauf hin, dass den EU-Bürgern unbedingt IKT-Kenntnisse vermittelt werden müssen, um sie dabei zu unterstützen, die Vorteile der Internet-Nutzung voll auszuschöpfen und an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben;

64.  fordert die Kommission auf, in allen Politikbereichen des digitalen Binnenmarktes ein Zugangselement für Verbraucher im Hinblick auf die Umsetzung eines barrierefreien Umfelds und eine vollständige Palette von zugänglichen Diensten für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass alle Bürgergruppen Zugang zum digitalen Binnenmarkt haben und diesen nutzen können;

65.  betont, dass in den Mitgliedstaaten Initiativen ergriffen werden müssen, um die IKT-Kenntnisse in der breiten Öffentlichkeit und insbesondere unter sozial benachteiligten Menschen zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf ältere Menschen gelegt werden sollte, um das Prinzip des aktiven Alterns zu fördern;

66.  weist auf die Bedeutung einer Europäischen Charta für Nutzerrechte hin, um die Rechte und Pflichten der Verbraucher in der Informationsgesellschaft festzuschreiben;

67.  unterstreicht die Bedeutung der Förderung von Preisvergleichswebseiten, die transparent, zuverlässig und in unterschiedlichen Sprachen verfügbar sind, als Voraussetzung für die Erhöhung des Vertrauens der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Handel;

68.  betont die Notwendigkeit, ein Europäisches Vertrauenssiegel zu schaffen, das garantieren würde, dass ein online arbeitendes Unternehmen das EU-Recht umfassend beachtet; es sollte einfach und gut konzipiert sein und reich an Inhalten sein, die dem elektronischen Handel einen Mehrwert bieten, der durch Information sowohl der Vertrauensförderung, als auch der rechtlichen Sicherheit von Verbrauchern und Unternehmen dient, und es sollte Informationen in einer Form bereitstellen, die im Interesse von Menschen mit Behinderungen mit den bestehenden, nicht rechtsverbindlichen W3C-Standards übereinstimmt;

69 betont darüber hinaus die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes, um das Vertrauen der Verbraucher in legale, grenzübergreifende Online- Dienstleistungen zu stärken;

70.  betont, dass die EU unbedingt das Vertrauen der Geschäftswelt und der Verbraucher stärken und ihnen Instrumente für den elektronischen Geschäftsverkehr an die Hand geben muss, um den grenzüberschreitenden Handel zu steigern; fordert daher die Vereinfachung von Lizenzsystemen und die Schaffung eines effizienten Urheberrechtsrahmens;

71.  begrüßt die Initiative der Kommission zur Bearbeitung von Hindernissen bei der Vollendung des digitalen Binnenmarkts, insbesondere der Barrieren, die der Entwicklung von legalen, grenzübergreifenden Online-Dienstleistungen entgegenstehen; betont darüber hinaus die Notwendigkeit, das Vertrauen der Verbraucher in legale, grenzübergreifende Dienstleistungen zu stärken; betont, dass der digitale Binnenmarkt den Bürgern EU-weit den Zugang zu allen Formen digitalen Inhalts und digitaler Dienste ermöglichen wird (musikalische, audiovisuelle oder Videospiele);

72.  teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Nutzung des vollen Potenzials des Online-Binnenmarkts dadurch behindert wird, dass nach wie vor ein Flickwerk aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie kaum „interoperablen“ Standards und Praktiken besteht;

73.  begrüßt die Legislativvorschläge der Kommission zur alternativer Streitbeilegungsverfahren (ADR) und der Online-Streitbeilegung (ODR) und betont die Bedeutung ihrer effizienten Anwendung, damit dazu beigetragen werden kann, grenzüberschreitende Beschwerden und Konflikte zu lösen; unterstreicht ferner der Notwendigkeit einer starken Verbreitung dieser Mechanismen unter den Verbrauchern und Händlern, um die gewünschte praktische Wirksamkeit zu erreichen; erinnert an die Bedeutung eines wirksamen Rechtsschutzes, damit sichergestellt wird, dass die Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen können, und betont, dass die Bürger besser über Details eines solchen Mechanismus und anderer Instrumente zur Problemlösung informiert sein sollten; ist der Meinung, dass dadurch grenzüberschreitende Käufe von Waren und Dienstleistungen gefördert werden und auf die Beseitigung der verbleibenden Engpässe hingewirkt wird, die Wachstum und Innovation vor allem auf dem digitalen Markt behindern und die derzeit verhindern, dass der Binnenmarkt sein gesamtes Potenzial entfaltet; betont, dass die Existenz der Online-Plattform für Streitbeilegungsverfahren für inländischen und grenzüberschreitenden elektronischen Handel das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen Binnenmarkt erhöhen wird;

74.  hält es für erforderlich, Wege zu finden, um das Vertrauen der Bürger in das Online-Umfeld zu stärken und den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten, was auch die Beseitigung der geografischen, technischen und organisatorischen Hindernisse umfasst, die der Einlegung von Rechtsbehelfen gegenwärtig entgegenstehen; sieht die zügige und kostengünstige Beilegung von Streitigkeiten gerade bei Online-Geschäften als zentrale Voraussetzung für das Vertrauen der Nutzer; begrüßt daher die Vorschläge der Kommission über die außergerichtliche Beilegung und die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und die angekündigte Legislativinitiative zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen;

75.  nimmt die Vorschläge der Kommission zu Maßnahmen der Zusammenarbeit mit Zahlungssystemen zur Bekämpfung von nicht genehmigten oder illegalen Inhalten zur Kenntnis; betont, dass jede Zusammenarbeit mit privaten Partnern auf einem soliden Rechtsrahmen gründen sollte, der sich durch Datenschutz, Verbraucherschutz, Rechtsschutz und Zugang zu den Gerichten für alle Parteien auszeichnet; unterstreicht, dass der erste Schritt die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur „Informationsaktion“ sein muss, die die Achtung eines gesetzlich festgelegten unwiderruflichen und für alle bestehenden grundlegenden Rechts auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährleisten; unterstreicht, dass alle Akteure, einschließlich Zahlungsdienstleister und Werbetreibende, zum Kampf gegen nicht genehmigte und illegale Inhalte beizutragen haben;

76.  begrüßt sehr die neue Mitteilung der Kommission über eine „Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“; ermutigt die Kommission, die Mitgliedstaaten, und die Industrie, die Nutzung neuer technologischer Entwicklungen für die Erziehung und den Schutz von Minderjährigen zu fördern und eng und effizient zusammenarbeiten, um ein sicheres Internet für Minderjährige zu schaffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Projekte zu unterstützen, die das Verständnis der digitalen Technologien und die Vertrautheit mit ihnen fördern und sich an Erwachsene richten, die im Erziehungs- und Bildungsbereich tätig sind und nachwachsende Generationen betreuen, um ihr Bewusstsein dafür zu schulen, welche Chancen und Risiken die IKT Kindern und Minderjährigen bietet, darüber hinaus aber auch eine Überwindung der Technologiekluft zwischen den Generationen ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ausbildungsprogramme im IT-Bereich zu den Rechten, Pflichten und Risiken für Verbraucher im digitalen Binnenmarkt zu entwickeln;

77.  fordert die Interessenträger eindringlich auf, sich der verantwortungsvollen Werbung gegenüber Minderjährigen zu verpflichten, insbesondere durch den Verzicht auf aggressive und irreführende Fernseh- und Online-Werbung und durch Einhaltung und vollständige Umsetzung der bestehenden Verhaltenskodizes und ähnlicher Initiativen;

78.  hält die Unterstützung der Digitalisierung für Bildung und Kultur relevanter Werke in möglichst vielen Amtssprachen der Europäischen Union für notwendig, um der Öffentlichkeit wertvolle und nützliche Inhalte zu bieten;

79.  unterstreicht, wie wichtig klare Grundsätze bei der Regelung von Beziehungen zu den digitalen Märkten von Drittstaaten sind, insbesondere im Hinblick auf Projekte auf Unionsebene, wie beispielsweise der Digitalisierung des Weltkulturerbes;

80.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Regelungen zum Selektivvertrieb angemessen angewandt werden, um Missbrauch und Diskriminierung zu vermeiden;

81.  fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zur Gewährleistung der Netzneutralität zu unterbreiten;

82.  weist darauf hin, dass mehr Wettbewerb und Transparenz in Bezug auf das Verkehrsmanagement und die Dienstqualität sowie der einfache Anbieterwechsel zu den erforderlichen Mindestvoraussetzungen zur Gewährleistung der Netzneutralität zählen; bekräftigt seine Unterstützung für ein offenes Internet, in dem Inhalte und einzelne kommerzielle Dienste nicht blockiert werden können; verweist auf die jüngsten Erkenntnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und hält weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität für erforderlich;

83.  verweist erneut auf die potenziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Abweichung vom Prinzip der Netzneutralität, etwa durch wettbewerbswidriges Verhalten, das Blockieren von Innovationen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, mangelndes Verbraucherbewusstsein und Verletzungen der Privatsphäre, und weist ferner darauf hin, dass mangelnde Netzneutralität sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern und der Gesellschaft als Ganzes schadet;

84.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, freien und fairen Wettbewerb im Internet sicherzustellen, indem Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer B2B-Geschäftspraktiken, wie Online-Beschränkung, Preiskontrollen und Quoten, ergriffen werden;

85.  hält den weiteren Ausbau der Breitbandnetze sowie insbesondere den Anschluss ländlicher, abgelegener und in äußerster Randlage befindlicher Gebiete an die elektronischen Kommunikationsnetze für eine zentrale Priorität; fordert hierzu die Kommission auf, ständig zu überprüfen und, gegebenenfalls regulatorisch, sicherzustellen, dass die Netzneutralität gewahrt bleibt und Anbietern im Internet nicht der Zugang zur Netzinfrastruktur erschwert beziehungsweise dieser behindert wird.

Die Basis für ein wettbewerbsfähigeres und integrativeres Europa aufbauen

86.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen zu verstärken, denn, während alle Mitgliedstaaten eine nationale Breitbandstrategie haben, haben nur wenige einen vollwertigen operativen Plan, der die notwendigen Ziele zur umfassenden Verwirklichung der Pilotinitiative für eine digitale Agenda für Europa umfasst, wie in der Strategie Europa 2020 dargelegt; begrüßt die neue Initiative „Erleichterung der Vernetzung Europas“, da sie für eine effiziente Durchführung der Ziele der Digitalen Agenda für Europa bis 2020 entscheidend ist und einen Zugang zu Breitbandnetzen für alle verspricht und das Zwischenziel des Zugangs zu einem grundlegenden Internetanschluss bis 2013 für jeden EU-Bürger;

87.  betont, dass Internetdienstleistungen in einem grenzübergreifenden Maßstab angeboten werden müssen und dass sie demzufolge ein konzertiertes Handeln gemäß der Digitalen Agenda für Europa erfordern; hebt hervor, dass ein europäischer Markt mit fast 500 Millionen Menschen, die über eine Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindung verfügen, die Speerspitze für die Entwicklung des Binnenmarktes bilden würde; betont, dass die digitale Agenda mit neuen Diensten wie elektronischem Geschäftsverkehr, Online-Gesundheitsdiensten, E-Learning, Internet-Banking und elektronischen Behördendiensten verbunden werden muss;

88.  betont, wie wichtig es für die Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarkts ist, sich weiter darum zu bemühen, durch die Förderung des Internetzugangs aus dem Festnetz und aus Mobilfunknetzen und den Aufbau von Infrastruktur der nächsten Generation einen flächendeckenden Zugang zum Internet über Hochgeschwindigkeitsverbindungen für alle Verbraucher zu verwirklichen; betont, dass dies Strategien erfordert, durch die der Zugang unter Wettbewerbsbedingungen gefördert wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der europäischen Strategie für schnelle und ultraschnelle Breitbandverbindungen durch die Aktualisierung der Ziele neue Impulse zu verleihen;

89.  unterstreicht den potenziellen Wert der digitalen Umstellung öffentlicher Dienste für Verbraucher und Unternehmen und fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende nationale Pläne aufzustellen, die Ziele und Maßnahmen umfassen, auf deren Grundlage alle öffentlichen Dienste bis 2015 online zugänglich gemacht werden; weist darauf hin, dass Hochgeschwindigkeitsnetze eine Voraussetzung für die Entwicklung von Online-Diensten und Wirtschaftswachstum sind; fordert die Kommission auf, die Ziele der digitalen Agenda so zu gestalten, dass Europa eine weltweite Führungsrolle in Bezug auf Internet-Geschwindigkeit und –Verbundfähigkeit einnimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Breitbandpläne zu erweitern und operationelle Pläne mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der ehrgeizigen Breitbandziele zu verabschieden, und betont die wesentliche strategische Bedeutung der Instrumente, die die Kommission im Zusammenhang mit der Fazilität „Connecting Europe“ vorgeschlagen hat;

90.  bedauert, dass die EU mit der Entwicklung bei glasfaserbasierten Internetverbindungen nicht Schritt halten konnte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, die Verbreitung und Annahme von Ultrahochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen zu beschleunigen, fordert eine EU-Strategie für den breit angelegten Aufbau von FTTx-Netzen („Fiber to the x“);

91.  ordert die Mitgliedstaaten auf, Notfallpläne für Netzstörungen auszuarbeiten, um auf Cyber-Störungen oder Cyber-Angriffe mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu reagieren, einschließlich europäischer und nationaler Pläne für kritische Infrastrukturen, und Strategien für widerstandsfähigere und zuverlässigere Infrastrukturen zu entwickeln; betont, dass die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich intensiviert werden sollte; weist darauf hin, dass die Netz- und Informationssicherheit in der Verantwortung aller Akteure liegt, einschließlich der Nutzer zuhause, der Dienstanbieter und der Produktentwickler; empfiehlt die Förderung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit sowohl für Bürger als auch im beruflichen Umfeld;

92.  betont, dass das Internet zunehmend auf Mobilgeräten verwendet wird, und fordert Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum Funkfrequenzspektrum und zur Verbesserung der Qualität der auf diesen Mobilgeräten bereitgestellten elektronischen Dienste; hebt hervor, dass durch die zukünftige Zuteilung von Funkfrequenzen der Weg für eine Führungsrolle Europas bei drahtlosen Anwendungen und neuen Diensten geebnet werden muss, um Wachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit für Europa zu schaffen;

93.  stellt fest, dass sowohl der Festnetz- als auch der Mobilfunkdatenverkehr exponentiell wachsen und eine Reihe sehr wichtiger Maßnahmen, beispielsweise die fortlaufende Harmonisierung der Frequenzzuteilungen für drahtlose Breitbanddienste, eine größere Effizienz der Frequenznutzung und eine schnellere Bereitstellung des Zugangs zu Netzen der nächsten Generation, zu treffen sein wird, um dieses Wachstum zu steuern;

94.  stellt fest, dass die Öffnung des 700-MHz-Bands für den Mobilfunkdatenverkehr ein notwendiger erster wichtiger Schritt ist, um zukünftige Kapazitätsanforderungen zu erfüllen;

95.  begrüßt die neue Mitteilung der Kommission über e-Beschaffung, die am 20. April 2012 veröffentlicht wurde; betont, dass die e-Beschaffung den Einkaufsprozess vereinfacht, Transparenz gewährleistet, Lasten und Kosten verringert, die Beteiligung von KMU erhöht und für bessere Qualität und niedrigere Preise sorgt;

96.  begrüßt den Legislativvorschlag der Kommission für eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, die die Vertrauen und Benutzerfreundlichkeit in einem sicheren digitalen Umfeld stärken wird und die gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme auf EU-Ebene zum Gegenstand hat und dadurch eine sichere und nahtlose elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen ermöglichen könnte, wodurch die Effizienz öffentlicher und privater Online-Dienste, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU gesteigert werden könnte; betont die Bedeutung von E-Signaturen und die gegenseitige Anerkennung von eIDs auf europäischer Ebene, um Rechtssicherheit für die europäischen Verbraucher und Unternehmen zu gewährleisten; unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung von EU-weiter Interoperabilität, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Schutzes der persönlichen Daten;

97.  weist darauf hin, dass der Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologien durch den öffentlichen Sektor von herausragender Bedeutung für die Entwicklung der digitalen Wissensgesellschaft ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb nachdrücklich zum Ausbau sicherer und effizienter elektronischer Dienste auf; weist darauf hin, dass, insbesondere im Bereich der elektronischen Identifizierung und elektronischen Signaturen, grenzüberschreitende Interoperabilität eine Grundvoraussetzung für die stärkere Verbreitung grenzüberschreitender Lösungen der elektronischen Rechnungsstellung ist;

98.  weist – wie bereits in seiner Entschließung vom 20. April 2012 zu der Vorreiterrolle des E-Government für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste – darauf hin, wie wichtig Rechtssicherheit, ein klares technisches Umfeld und offene und interoperable Problemlösungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind, die – um eine breite Akzeptanz zu ermöglichen – auf gemeinsamen gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsprozessen und technischen Normen basieren sollten; fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit einheitlicher und offener unionsweiter Standards für die elektronische Identifizierung und elektronische Signaturen auszuwerten; stellt fest, dass die wesentlichen Hindernisse beim grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen mit der Verwendung der elektronischen Signaturen und der elektronischen Identifizierung sowie der mangelnden Interoperabilität der eGovernment-Systeme auf EU-Ebene zusammenhängen; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt;

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99.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0209.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0211.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0491.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0492.
(5) ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0453.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0307.
(8) ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 58.
(9) ABl. C 50 E vom 21.2.2012, S. 1.
(10) ABl. L 189 vom 22.7.2010, S. 1.
(11) ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.
(12) ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 1.
(13) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0453.
(14) ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 112.
(15) ABl. C 46 E vom 24.2.2010, S. 26.
(16) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 43.
(17) ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 370.
(18) ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1.
(19) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 21.
(20) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(21) ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 109.
(22) ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 247.
(23) ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.
(24) ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37.
(25) http://www.un.or.at/unictral.
(26) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.
(27) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.
(28) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
(29) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
(30) Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1).
(31) Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.November 2009 (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11) und Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 37).

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