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Verfahren : 2012/2131(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0040/2013

Eingereichte Texte :

A7-0040/2013

Aussprachen :

PV 12/03/2013 - 20
CRE 12/03/2013 - 20

Abstimmungen :

PV 14/03/2013 - 8.5
CRE 14/03/2013 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0092

Angenommene Texte
PDF 189kWORD 46k
Donnerstag, 14. März 2013 - Straßburg
Integration von Migranten, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU
P7_TA(2013)0092A7-0040/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Integration von Migranten, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU (2012/2131(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 15, 18, 20, 21 und 34,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. März 2012 mit dem Titel „Die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU“ (COM(2012)0153),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. November 2011 mit dem Titel „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ (COM(2011)0743),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2011 mit dem Titel „Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen“ (COM(2011)0455),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Februar 2012 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatangehörigen, (SOC/427),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Neue Europäische Integrationsagenda“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2012 zum Thema „Der Beitrag von Unternehmern mit Migrationshintergrund zur Wirtschaft der EU“(1),

–  unter Hinweis auf die Eurofound-Studie von 2011 mit dem Titel „Promoting ethnic entrepreneurship in European cities“ (Förderung der Unternehmertätigkeit ethnischer Minderheiten in europäischen Städten),

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2012 vom 20. Februar 2012,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 5. Dezember 2011 über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007–2009 (COM(2011)0847),

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht „Sixth meeting of the European Integration Forum: The involvement of countries of origin in the integration process (Brüssel, 9. und 10. November 2011)“,

–  unter Hinweis auf die Studie „Die Integration von Migranten und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“ (Europäisches Parlament, 2011),

–  unter Hinweis auf die Studie „EMN-Synthesebericht: Deckung des Arbeitskräftebedarfs durch Migration“ (Europäisches Parlament, 2011),

–  unter Hinweis auf die Studie „Gallup World Poll: The Many Faces of Global Migration“ (IOM und Gallup, 2011),

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichungen von Eurofound über die Lebensqualität in von ethnischer Vielfalt geprägten Wohngegenden (2011), die Beschäftigungsbedingungen von Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund (2011) und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmern (Employment and Working Conditions of Migrant Workers) (2007),

–  unter Hinweis auf die Untersuchungen des europäischen Städtenetzes für kommunale Maßnahmen zur Integration von Migration – CLIP („Cities for Local Integration Policy“), das vom Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates, der Stadt Stuttgart und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen eingerichtet wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Mai 2010 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Integration als Triebfeder für Entwicklung und sozialen Zusammenhalt,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. März 2010 zu dem Thema „Integration und Sozialagenda“ (SOC/364),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Februar 2010 zu dem Thema „Integration und Sozialagenda“ (SOC/362),

–  unter Hinweis auf das Stockholmer Programm „Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ (10. und 11. Dezember 2009),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen(3),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen(5),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung („Blue Card-Richtlinie“)(6),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2007 mit dem Titel „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ (COM(2007)0248),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union(9),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung(10),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. September 2005 mit dem Titel „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ (COM(2005)0389),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2005 mit dem Titel „Das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ (COM(2005)0184),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. November 2004 über die gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das am 15. und 16. Oktober 1999 vereinbarte Programm von Tampere,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(11),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(12),

–  unter Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(13),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnung fallen(14),

–  unter Hinweis auf die Kommissionsvorschläge vom 30. März 2012, die die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffen (COM(2012)0156, COM(2012)0157, COM(2012)0158 und COM(2012)0152),

–  unter Hinweis auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-214/94, C-112/75, C-110/73, C-247/96, C-300/84, C-237/83, C-60/93 und C-485/07,

–  unter Hinweis auf die Artikel 48, 78, 79 und 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0040/2013),

A.  in der Erwägung, dass die europäische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab 2012 schrumpft und ohne Einwanderung in den nächsten zehn Jahren um 14 Millionen Menschen zurückgeht; und in der Erwägung, dass diese Daten in den einzelnen Mitgliedstaaten stark variieren;

B.  in der Erwägung, dass 2011 in den 27 EU-Mitgliedstaaten 48,9 Millionen Menschen lebten, die im Ausland geboren wurden (9,7 % der EU-Gesamtbevölkerung), 16,5 Millionen davon in einem anderen EU-Mitgliedstaat (3,3 %) und 32,4 Millionen in Drittstaaten (6,4 %);

C.  in der Erwägung, dass dieser Arbeitskräftemangel trotz einer EU-Arbeitslosenquote von ca. 10 % (23,8 Millionen) bereits sichtbar ist und in den nächsten Jahren noch steigt, und dass z. B. 2015 zwischen 380 000 und 700 000 IT-Stellen unbesetzt sein werden; in der Erwägung, dass diesem Fachkräftemangel durch bessere Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und der Unternehmen für eine bessere Qualifizierung und bessere Aufstiegsmöglichkeiten, die Erkennung neuer Zielgruppen und einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Hochschulen für EU-Bürger entgegengewirkt werden muss;

D.  in der Erwägung, dass Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass 70 % der Bürger in der EU denken, dass Immigranten notwendig für die Wirtschaft sind; in der Erwägung, dass die Zahl der in Ländern außerhalb der EU-27 geborenen Staatsangehörigen auf 32 Millionen veranschlagt wird, was 6,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht;

E.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen zwischen 20 und 64 Jahren im EU-Durchschnitt 10 Prozentpunkte unter dem der einheimischen Bevölkerung liegt, und viele Migranten darüber hinaus Tätigkeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus oder unter prekären Verhältnissen ausüben, und dass diesem Phänomen durch eine Ausweitung allgemeinverbindlicher Tariflöhne dort, wo es solche Vereinbarungen gibt, entgegengewirkt werden kann; in der Erwägung, dass der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften steigt und stärker steigen wird als für Niedrigqualifizierte, das durchschnittliche Bildungsniveau von Drittstaatsangehörigen jedoch unter dem von EU-Bürgern liegt, und junge Menschen mit Migrationshintergrund stärker Gefahr laufen, aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem auszuscheiden, ohne einen höheren Schulabschluss erlangt zu haben;

F.  in der Erwägung, dass die EU zwar von einem steten Zustrom an Migranten ausgehen kann, sich jedoch im globalem Wettstreit um die Anwerbung und Bindung von Talenten befindet; in der Erwägung, dass die EU aufgrund des demographischen Wandels und des steigenden globalen Wettbewerbs sich den Problemen zuwenden sollte, die sich abschreckend auf die Einwanderung dieser Personen auswirken könnten und auch die soziale Innovation fördern sollte;

G.  in der Erwägung, dass offene und tolerante Gesellschaften, die von Vielfalt geprägt sind, viel eher qualifizierte Arbeitskräfte anziehen, die das Bildungs- und kreative Kapital mitbringen, das in wissensbasierten Wissenschaften gefragt ist, und dass die Attraktivität Europas daher auch von einem aktiven Ansatz im Bereich der Beschäftigung und der Bereitstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Beschäftigung, der Aussicht auf echte Integration, dem gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung und Bildung und der Nichtdiskriminierung in diesen Bereichen, einer erfolgreichen (Aus-)bildung von Schülern mit Migrationshintergrund im Rahmen der Willkommenskultur und der Beseitigung administrativer Hemmnisse abhängt;

H.  in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Stereotype in Migrantengemeinschaften doch sehr verwurzelt sind, und dass Migrantinnen öfter Opfer von Gewalt gegen Frauen werden, die unterschiedliche Formen annimmt, insbesondere Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, so genannte Ehrenverbrechen, häusliche Gewalt, sexuelle Einschüchterung am Arbeitsplatz bis hin zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung;

I.  in der Erwägung, dass Zahlen des Gallup World Poll 2011 zeigen, dass weltweit doppelt so viele potenzielle Migranten angeben, sie würden lieber zeitweise für Arbeitsaufenthalte ihr Land verlassen als auf Dauer in ein anderes Land auszuwandern;

J.  in der Erwägung, dass Beschäftigung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration ist, und dass die EU-Prinzipien zur Eingliederung darauf verweisen, dass qualitative, nachhaltige und bezahlte Beschäftigung oder Selbstständigkeit eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses sind, die „für die Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung“ ist;

K.  in der Erwägung, dass schätzungsweise 1,9 bis 3,8 Millionen Einwanderer illegal in der EU leben und arbeiten;

L.  in der Erwägung, dass seit 2000 die Schaffung rund eines Viertels der neuen Arbeitsplätze durch den Beitrag von Einwanderern ermöglicht wurde; in der Erwägung, dass Migranten immer häufiger über die Selbstständigkeit den Weg in den Arbeitsmarkt finden, aber dabei auch häufiger in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten; in der Erwägung, dass Unternehmer mit Migrationshintergrund und von ethnischen Minderheiten geführte Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielen und als führende Persönlichkeit einer Gemeinschaft und als wichtige Brückenbauer zu globalen Märkten fungieren und somit zu einer erfolgreicheren Integration beitragen können; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten daher mehr Informationen für diese Gruppen bereitstellen und sie verstärkt sensibilisieren müssen, zum Beispiel durch die Einrichtung einer gastlandbezogenen Website für ethnischen Minderheiten angehörende angehende Unternehmer mit besseren Informationen über die Chancen und Herausforderungen, über europäische und nationale Fördermittel und über Hilfsorganisationen und Hilfsstellen im Bereich der Selbstständigkeit;

M.  in der Erwägung, dass Schüler mit Migrationshintergrund nach wie vor im Bildungssystem benachteiligt werden und Bildungseinrichtungen häufiger ohne Abschluss verlassen;

N.  in der Erwägung, dass durch bürokratische Hürden, mangelnde Anerkennung von Qualifikationen und fehlende Möglichkeiten der Nachqualifikation das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage („skills mismatch“) und die damit einhergehende Verschwendung von Fähigkeiten („brain waste“) bei Immigranten höher liegt als bei Einheimischen;

O.  in der Erwägung, dass wirtschaftliche Globalisierung mit sozialer Globalisierung einhergeht und sich dies vor allem auf die externe Koordinierung der sozialen Sicherheit für EU- und Drittstaatsangehörige auswirkt;

P.  in der Erwägung, dass zwecks besserer Deckung der Nachfrage nach Arbeitskräften auf den europäischen Arbeitsmärkten Beschäftigungspolitiken und Nachbarschaftspolitik Hand in Hand gehen;

Q.  in der Erwägung, dass es für einzelne Mitgliedstaaten unmöglich sein wird, mit allen Drittstaaten bilaterale, gegenseitige Übereinkommen zur sozialen Sicherheit zu schließen, da ein solches Unterfangen zu einem fragmentierten System mit Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgern führen würde; in der Erwägung, dass deshalb ein Handeln auf europäischer Ebene notwendig ist;

R.  in der Erwägung, dass die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende allgemeine Integration auf EU-Ebene auf eine Vielzahl von Generaldirektionen der Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst verteilt ist;

S.  in der Erwägung, dass zwischen den einzelnen Abteilungen und Ebenen der Regierungsstellen und verschiedenen Agenturen ein ähnlich fragmentierter Ansatz auf nationaler Ebene möglich ist, während lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Strategien zur Förderung der Integration an der Basis von entscheidender Bedeutung sind;

T.  in der Erwägung, dass Migrantinnen häufiger von Arbeitslosigkeit, Niedriglohnarbeit und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage betroffen sind;

U.  in der Erwägung, dass Migrantinnen öfter in Bereichen beschäftigt werden, die von den Sozialversicherungssystemen in einigen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden, zum Beispiel im informellen Pflegebereich, und dass sie daher beim Renteneintritt keinen Zugang zur Rentenversicherung haben und somit im Alter arm sind;

V.  in der Erwägung, dass ein Großteil der Studierenden aus Drittländern in der EU nach Abschluss ihres Studiums nicht in der EU arbeiten;

W.  in der Erwägung, dass Menschen mit Migrationshintergrund öfter schlechte schulische Leistungen erbringen und unter sozialer Ausgrenzung leiden, einschließlich Problemen in Sachen Erwerbsbeteiligung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, und dass durch all diese Faktoren ihre Integration in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt wird;

1.  betont, dass Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ein beidseitiges Engagement erfordert, einerseits besonders bei Spracherwerb, Kenntnis von und Achtung vor Rechts- und politischen Systemen, Sitten, Bräuchen und gesellschaftlichem Miteinander im Aufnahmeland, und andererseits die Errichtung einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung, die einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Institutionen sowie zu Bildung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsversorgung, zu Waren, Dienstleistungen und Wohnraum bietet und das Recht auf Teilhabe am demokratischen Prozess; weist infolgedessen darauf hin, dass Bildungseinrichtungen, religiöse und soziale Einrichtungen, Sport- und Kulturvereine, Streitkräfte, Sozialpartner und Unternehmen dabei eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen;

2.  ist der Auffassung, dass nur dann eine möglichst breite gesellschaftliche Unterstützung der beiderseitigen Integrationsbemühungen erzielt werden kann, wenn Integration als Querschnittsaufgabe verstanden wird und die Mitgliedstaaten aktiv und offen mit der Bevölkerung diskutieren und glaubhafte Lösungen für die derzeitigen Integrationsprobleme bieten;

3.  weist darauf hin, dass Integration ein fortlaufender wechselseitiger Prozess ist, der sowohl die Beteiligung der Drittstaatsangehörigen als auch der Gesellschaft des Gastlandes erfordert; begrüßt daher die in der gesamten EU zu beobachtenden zahlreichen guten Beispiele für die Integration von Migranten, Asylsuchenden und Personen mit internationalem Schutzstatus, die oftmals auf Projekte der lokalen Behörden zurückgehen, denen bei der Verwirklichung der Integrationsziele eine wichtige Rolle zukommt;

4.  stellt fest, dass Integration am effektivsten im lokalen Umfeld beginnt und fordert daher Unterstützung durch die EU bei der Schaffung eines Integrationsnetzes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, das nach dem „Bottom-Up-Prinzip“ alle gesellschaftlichen Akteure auf lokaler Ebene zur Integration einbindet, und dem z.B. CLIP(15)ERLAIM(16), ROUTES, City2City und EUROCITIES als Beispiele dienen könnten; betont, dass Städte und Großstädte hierbei eine tragende Rolle spielen und besonders unterstützt werden sollten;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Diskriminierung gegenüber Drittstaatsangehörigen und anderen EU-Bürgern, besonders formelle und informelle Diskriminierung bei der Arbeitsplatzsuche und am Arbeitsplatz, entschieden zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass Diskriminierung und Rassismus im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und des damit einhergehenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit entschieden entgegenzuarbeiten ist; betont, dass Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle Angestellten gleich zu behandeln und Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit zu vermeiden, und dass die Förderung der Grundrechte sowie Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit einen wesentlichen Teil des Integrationsprozesses ausmachen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Entlohnung und die kollektivvertraglichen Rechte in den Gastländern auch bei Migranten eingehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die effektive Beachtung zu überwachen, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, gemeinsame Leitlinien gegen berufliche Diskriminierung zu erlassen und Maßnahmen zur Abmilderung der nachteiligen Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf das Leben der Migranten zu verabschieden, und Anreize und Maßnahmen zu unterstützen, die ein schnelleres Wachstum bewirken und Ungleichheiten und Einkommensgefälle verringern könnten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik in Hinblick auf die Beschäftigung besser zu integrieren, um Arbeitskräftemangel angehen und die heimische Produktion steigern zu können;

7.  fordert die Kommission auf, die künftigen Beitrittsländer durch Heranführungshilfe und eine bessere Überwachung der Fortschritte dabei zu unterstützen, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration der Roma zu intensivieren, wobei der Situation der Mädchen und Frauen der Roma größere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

8.  ist der Auffassung, dass Integrationspolitik und -maßnahmen der Mitgliedstaaten differenzierter, maßgeschneiderter und hochwertiger werden müssen, wobei vor allem eine Differenzierung zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen, z. B. der Hochqualifizierten und der Niedrigqualifizierten, der EU-Bürger und der Drittstaatsangehörigen, und zwischen Migranten mit und Migranten ohne Job-Angebot, und mit Sprachkenntnissen und ohne Sprachkenntnisse oder Familienbindung im Gastland usw. notwendig ist, damit auf diese Weise den Bedürfnissen aller Migranten Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass die Teilhabe davon abhängt, dass solche Maßnahmen verfügbar und erschwinglich sind, sowie von dem Recht auf Begleitung durch die unmittelbaren Familienangehörigen und dem Recht auf Arbeit für Lebenspartner;

9.  weist darauf hin, dass etwa die Hälfte aller Migranten in der EU Frauen sind, und dass ein unabhängiger Migrationsstatus für Frauen und das Recht der Ehepartner auf Zugang zum Arbeitsmarkt wesentliche Elemente dafür sind, eine wirksame Integration sicherzustellen;

10.  fordert, dass auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, vergleichbar dem Gender-Mainstreaming; fordert die Einführung des Prinzips des „Integration Mainstreaming“, bei dem Integrationsfragen in allen Politik-, Legislativ- und Finanzinstrumenten berücksichtigt werden, und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die nationalen Kontaktstellen zu Integrationsfragen zu ersuchen, über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu berichten; fordert die Kommission darüber hinaus auf, eine dienststellenübergreifende Gruppe für Integration einzurichten, die sich mit den Themen Integration, (Arbeits-)Migration und Integration in den Arbeitsmarkt beschäftigt und alle damit befassten Generaldirektionen und den Europäischen Auswärtigen Dienst sowie die betreffenden Akteure umfasst;

11.  begrüßt die Einrichtung des Europäischen Integrationsforums als Plattform, auf der sich Vertreter der Zivilgesellschaft zu den Aufgaben und Prioritäten bei der Integration von Migranten äußern können; ist der Auffassung, dass eine stärkere Verknüpfung des Forums mit dem gegenwärtigen politischen und legislativen Prozess auf EU-Ebene begrüßenswert wäre.

12.  vertritt die Auffassung, dass erfolgreiche Integration auch die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen einschließt und dass insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe der Migranten gefördert werden sollte; setzt sich daher dafür ein, Menschen mit Migrationshintergrund mehr Möglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung zu bieten und ihnen nahezulegen, diese Möglichkeiten zu nutzen;

13.  weist erneut auf die Bedeutung des Stimmrechts für Einwanderer hin, weil dieses insbesondere auf lokaler Ebene ein wichtiges Instrument für die Integration und die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben ist; äußert seine Besorgnis darüber, dass Minderheiten auf allen Regierungsebenen politisch nicht angemessen vertreten sind, so auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament;

14.  betont, dass es wichtig ist, anzuerkennen, dass eine starke kulturelle Identität keine Abstriche bei der Stärke der nationalen Identität bedeuten muss und dass nationales Selbstverständnis über hinreichend Offenheit und Flexibilität verfügen muss, um die besonderen Merkmale der unterschiedlichen kulturellen Herkunft und ihrer Hintergründe, die einen pluralistischen Staat ausmachen, eingliedern und anpassen zu können;

15.  unterstreicht, dass auch die Herkunftsländer eine Verantwortung haben, was die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt betrifft, indem sie erschwingliche Sprach- und andere Vorbereitungskurse anbieten, informieren, Einstellungsagenturen überwachen, damit gewährleistet ist, dass diese verantwortungsvoll handeln, und die Kontakte zur Diaspora und/oder oder zu den entsprechenden Diensten der im Gastland ansässigen Botschaften aufrechterhalten; fordert die Herkunftsländer daher auf, entsprechende Programme weiter auszubauen;

16.  fordert, dass Sprach- und Integrationsprogramme in den Gastländern – ungeachtet des kulturellen Hintergrunds, der Fertigkeiten oder des beruflichen Einsatzgebiets der Einwanderer–Geschichte, Werte und Grundsätze der europäischen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäisches Geschichtsbewusstsein vermitteln und dabei die in der Charta der Grundrechte enthaltenen Rechte und anderen Grundsätze hervorheben und geschlechtsspezifische Stereotypen bekämpfen;

17.  weist auf die zunehmend wichtige Rolle von Migrantinnen bei der Integration hin, da diese nicht nur ein großes Potenzial für den Arbeitsmarkt darstellen, sondern auch oft eine wichtige Rolle bei der Erziehung der Kinder und der Vermittlung von Normen und Werten haben, aber auch weil sie am häufigsten von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die rechtliche und soziale Stellung von Frauen deutlich zu stärken, mit dem Ziel, Diskriminierung in allen Politikfeldern zu vermeiden und das Potenzial der Frauen zu nutzen, damit sie insbesondere zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einen Beitrag leisten;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungs- und Kommunikationsprogramme zu entwickeln, um Migrantinnen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und mehrsprachige Beratungsdienste für Frauen einzurichten;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eng mit Netzwerken und nichtstaatlichen Organisationen, die sich um Migrantinnen kümmern, zusammenzuarbeiten, um gleichstellungsorientierte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen auszuarbeiten, für Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu sorgen und den Frauenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Frauen zu bekämpfen und zu verhindern;

20.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Fachkräftemangel auch durch gezielte Bildungsmaßnahmen und Berufsausbildungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen in den Mitgliedstaaten angegangen werden sollte, auch in den Betrieben; schlägt daher vor, die internationale Dimension des Mobilitätsprogramms für lebenslanges Lernen der EU auszuweiten; weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass unterdurchschnittliche Leistungen und eine hohe Schulabbrecherrate bei Kindern von Wanderarbeitnehmern dadurch angegangen werden sollten, dass das Recht von Minderjährigen auf Bildung sichergestellt wird, und zwar durch Maßnahmen, die unter anderem Finanzierung, Stipendien, weitere Bildungswege und die Bereitstellung von Informationen über die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in so vielen Sprachen wie möglich umfassen; verweist auf den Erfolg des dualen Bildungssystems/dualen Ausbildungssystems, das in einigen Mitgliedstaaten eingesetzt wird, um jungen Migranten dabei zu helfen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen; halt es für notwendig, die Pädagogen darin zu schulen, mit der Vielfalt umzugehen, und zu prüfen, wie Migranten auf staatliche Stellen benannt werden können, insbesondere Lehrer; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmer/innen aus der Gruppe der ethnischen Minderheiten zu fördern und erkennt ihre wichtige Rolle bei der Integration, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Führungsrolle in der Gemeinschaft an;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ausländische Studierende über Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren und ihnen den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu erleichtern, da Menschen durch das Leben im Gastland, Sprachkenntnisse und einem einheimischen Bildungsabschluss bereits als integriert gelten können; weist darüber hinaus darauf hin, dass es auch volkswirtschaftlich für die EU ungünstig ist, die in die Hochschulabsolventen getätigten Investitionen zu verschwenden, weil sie keinen Arbeitsplatz in der EU annehmen dürfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitskräftebedarf auf den europäischen Arbeitsmärkten besser einzuschätzen und Wanderarbeitnehmern mit einem abgeschlossenen Studium in einem EU-Mitgliedstaat im beruflichen Wettbewerb faire Chancen einzuräumen;

22.  erinnert daran, dass die EU-Nachbarstaaten zu den wichtigsten Herkunftsorten von Arbeitsuchenden auf den europäischen Arbeitsmärkten zählen und für deren Entwicklung eine wirkliche Bereicherung darstellen, und dass Ähnlichkeiten in Bezug auf Bildungsprogramme, geschichtlichen Hintergrund und Sprachen für ihre Integration echte Aktivposten darstellen;

23.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine gemeinsame europäische kriterienorientierte Einreiseregelung zu entwickeln und einzuführen, die auf objektiven Kriterien beruht und in Einklang mit dem Ansatz des Europäischen Qualifikationsrahmens steht, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, und an welchem die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis teilnehmen können; stellt fest, dass solch ein System den Arbeitsmarktbedingungen angepasst werden können sollte, um den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte zu erleichtern;

24.  unterstreicht, dass für zugezogene Fachkräfte aus der EU und Drittstaaten das Prinzip des gleichen Lohns und gleicher Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort gelten muss;

25.  fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem oben genannten Einreisesystem über die Entwicklung einer internationalen Plattform bei EURES für standardisierte Stellenprofile und Fähigkeitsprofile nachzudenken und dabei dem Ansatz des Europäischen Qualifikationsrahmens, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, Rechnung zu tragen, um so die Anwerbung und den Vergleich der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen von arbeitsuchenden Migranten zu erleichtern;

26.  unterstreicht die Attraktivität und Vereinfachung für qualifizierte Drittstaatsangehörige, die durch die Teilnahme eines Mitgliedstaates an dem oben genannten Einreisesystem auf der Grundlage des Ansatzes des Europäischen Qualifikationsrahmens, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, herbeigeführt wurde;

27.  unterstreicht die Bedeutung der bedarfsorientierten, qualifizierten Migration, die mit Integrationsmaßnahmen einhergehen sollte, und fordert, dass Kommission und Mitgliedstaaten zusammen mit ihren Regionen und Städten eine gemeinsame europäische Koordinierung zur Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs einführen, um Arbeitsmigration besser zu steuern; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, eine europäische Plattform für den Dialog über die Steuerung der Arbeitsmigration einzurichten und eine regelmäßige systematische langfristige Bewertung der EU-Arbeitsmärkte hinsichtlich Angebot und Nachfrage bis 2020, aufgeschlüsselt nach Branchen, Tätigkeiten, Qualifikationsniveaus und Mitgliedstaaten, einzuführen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass aus einem solchen Plan auch kurz- und mittelfristiger Arbeitskräftemangel in der EU deutlich hervorgehen sollte;

28.  empfiehlt, dass ein solches System mindestens eine Liste von Mangelberufen und eine Analyse des Bedarfs anhand von Arbeitgeberangaben vorsieht;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der Gemeinschaftspräferenzklausel trotz und wegen des steten Mangels an Fachkräften die EU-interne Mobilität zu fördern und dementsprechend die Bedingungen für das Anwerben, die Beschäftigung und die Integration von EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten in den Vordergrund zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Werkzeuge und Instrumente zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, und zwar durch die Nutzung der EU-internen Mobilität, und Dienste zur Wiedereingliederung von EU-Migranten, die erfolglos auf der Suche nach Arbeit waren und daher wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, zu entwickeln und darin zu investieren;

30.  betont, dass das Thema der Arbeitsmigration nicht dafür missbraucht werden darf, Ängste bei der Bevölkerung zu schüren; stellt fest, dass auf Vorurteilen und Ressentiments beruhende vorgefasste Meinungen das solidarische Fundament der Gesellschaft untergraben, weshalb die populistische Instrumentalisierung des Themas strikt abzulehnen ist;

31.  erinnert daran, dass die Massenmedien bei der Bildung der öffentlichen Meinung zu Einwanderung und Integration eine wichtige Rolle spielen, und fordert aus diesem Grund einen verantwortungsvollen Journalismus, um den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis für Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu fördern;

32.  ist der Auffassung, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollten, ohne dass sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, und dass sie mit einer zügigen und kostengünstigen Bewertung und gegebenenfalls Anerkennung und Validierung ihrer Abschlüsse, Qualifikationen und Kompetenzen, die im Rahmen der formalen, informellen bzw. nichtformalen Bildung erworben wurden, rechnen können sollten; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge darüber vorzulegen, wie sich ein Mechanismus zur Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen für Drittstaatsangehörige etablieren ließe, sowie im Falle nicht zugänglicher Dokumente eine effektiven Beurteilung von Kompetenzen; halt es in diesem Zusammenhang für notwendig, die Transparenz in Bezug auf Zuständigkeiten, Qualifikationen und Fertigkeiten in den Partnerländern zu unterstützen;

33.  weist darauf hin, dass arbeitsmarktorientierter Zuzug positive Auswirkungen auf die Sozialsysteme des Aufnahmemitgliedstaats haben kann, indem dadurch ein qualifiziertes Arbeitskräftepotenzial sichergestellt und der Wettbewerbsvorteil gestärkt wird, dank der kulturellen Vielfalt (Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung, Mobilität usw.);

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit den Partnerländern auf, um der Bekämpfung der Kinderarbeit größeres Augenmerk zu widmen und als Ausgleich menschenwürdige Arbeitsplätze für Erwachsene zu schaffen sowie Kindern eine geeignete Ausbildung zu ermöglichen;

35.  befürwortet die uneingeschränkte Verwirklichung der Vereinigungsfreiheit für Gewerkschaften und des Rechts auf Kollektivverhandlungen ohne Ausnahme, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchzusetzen, zu verbessern und zu verteidigen;

36.  fordert, dass Migranten so bald wie möglich auf den heimischen Arbeitsmarkt vorbereitet werden; weist in diesem Zusammenhang auf die bewährte Praxis im Bereich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt hin, z. B. das Mentoring für Migranten, Integrationslotsen, „Migranten für Migranten“ und auf die Berufsausbildung ausgerichtete Sprachkurse, ebenso wie die fördernde Begleitung schulpflichtiger Migrantenkinder als auch die Unterstützung von Unternehmensgründungen durch qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund;

37.  unterstreicht, dass das Erlernen der Sprache des Gastlandes die Grundlage des Erfolges auf dem dienstleistungsorientierten europäischen Arbeitsmarkt ist; unterstreicht, zudem, dass Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass ausreichend Sprachlernangebote vorhanden sind, damit Sprachbarrieren in der Arbeitswelt kein Hindernis bleiben und begrüßt die Eigeninitiative von Unternehmen in diesem Bereich;

38.  fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Migranten besser über Chancen und Herausforderungen, europäische und nationale Fördermittel, sowie über Hilfsorganisationen und Hilfsstellen im Bereich der Selbstständigkeit zu informieren;

39.  schlägt der Kommission vor, das Jahr 2016 zum Europäischen Jahr der Integration zu erklären, und regt gleichzeitig an, den Schwerpunkt auf „Integration durch Arbeit“ zu setzen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in diesem Jahr der Integration konkrete Rechtsvorschriften und Auflagen für die Mitgliedstaaten vorgelegt werden;

40.  legt den Mitgliedstaaten nahe, bewährte Verfahren bei der Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz, z. B. Coaching, Unterstützung für Start-Ups, Eingliederungsprogramme, bezuschusste Arbeit, Fokusgruppen, Diversifizierungspläne, individuelle Betreuung, Sprach- und Kompetenztraining und Anti-Diskriminierungskampagnen, auszutauschen und weiterzuentwickeln;

41.  hält fest, dass in vielen Mitgliedstaaten die Integration von Migranten nicht ausreichend gewährleistet ist und daher noch gezielte Anstrengungen seitens der Behörden erforderlich sind; ist der Meinung, dass dies auch mit dem verfehlten Ansatz zusammenhängt, Migranten in erster Linie als Sicherheitsrisiko darzustellen, während viel zu selten erkannt wird, welche Chancen die Migration bietet; vertritt die Auffassung, dass aus diesem Grunde im Heimatland erworbene Qualifikationen nicht annähernd so zur Geltung kommen, wie sie sollten;

42.  anerkennt das Potenzial der zirkulären (Arbeits-)Migration, zu einer „Triple-Win-Situation“ zu führen, bei der Migrant, Aufnahmeland und Heimatland profitieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dieser Form der Ein- und Auswanderung zu öffnen und diese zu erleichtern;

43.  legt darauf Wert, dass der Mensch im Mittelpunkt der zirkulären Migration steht und dass erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Rückkehr eingesetzt werden können;

44.  fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich zirkuläre Migration zu stärken und sie in Verhandlungen und Verträge aufzunehmen, besonders im „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ und den damit einhergehenden „Migrations- und Mobilitätsdialogen“ und den Mobilitätspartnerschaften;

45.  akzeptiert für den Fall, dass eine der Seiten nicht bereit ist, sämtliche mit einer Mobilitätspartnerschaft verbundenen Verpflichtungen einzugehen, als alternativen Rahmen den Abschluss Gemeinsamer Agenden für Migration und Mobilität zwischen der EU und Drittländern, wobei es jedoch hervorhebt, dass es sich hierbei nur eine Übergangsphase handeln sollte;

46.  begrüßt in diesem Zusammenhang besonders die geplante Einführung von „Migration and Mobility Resource Centers“ (MMRC) in den Partnerländern, die unter die „Mobility Partnerships“ und „Common Agendas“ fallen, und regt an, das Konzept dieser Center auch anderen Drittstaaten vorzuschlagen;

47.  fordert, intelligente Strategien zur zirkulären Migration zu fördern, welche durch die notwendigen Mittel und rechtlichen Garantien und Voraussetzungen unterstützt werden, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen und irreguläre Einwanderung zu verhindern;

48.  weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit dieser Art ein langfristiges Engagement erfordert, das die EU durch ihre Finanzinstrumente besonders gut leisten kann; beispielsweise indem Rückkehr- und Integrationsprogramme durch eine Maßnahme zugunsten der zirkulären Migration unterstützt werden;

49.  betont die Notwendigkeit, Programme zur zirkulären Migration flexibel zu gestalten und Artikel 8 der EMRK sowie die Richtlinien 2003/109/EG und 2003/86/EG in Betracht zu ziehen;

50.  unterstreicht, dass dabei ein Sprach- und Kompetenztraining vor dem Eintreffen im Gastland sowie eine Vorbereitung auf die Rückkehr sinnvoll sind, und erinnert an die Möglichkeit, sogenannte „pre-departure desks“ (Ausreisevorbereitungsbüros) im Heimat- und Gastland einzurichten;

51.  weist darauf hin, dass Migrations- und Arbeitsmarktpolitik Hand in Hand gehen sollten und fordert die Kommission in diesem Sinn auf, Verknüpfungen zwischen Arbeitskräftebedarf, zirkulärer Migration, Entwicklungspolitik und Nachbarschaftspolitik zu stärken und als Priorität zu behandeln; begrüßt die bisherige finanzielle Unterstützung der EU für Migrationsmanagement in Drittstaaten, z.B. „Migration EU-Expertise II“ (MIEUX II) und fordert, dass bei der Finanzierung europäischer Projekte ein Maximum an Synergien zwischen dem Europäischen Sozialfonds und dem Asyl- und Migrationsfonds entstehen;

52.  begrüßt die bestehenden Instrumente der EU zur Erarbeitung integrationspolitischer Maßnahmen, wie etwa das Netz der nationalen Kontaktstellen für Integration, die europäische Website für Integration, das Europäische Integrationshandbuch, den Europäischen Integrationsfonds und den Asyl- und Migrationsfonds, das EU-Zuwanderungsportal und die europäischen Integrationsmodule;

53.  weist erneut auf die gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der EU (GGP) hin; äußert sein Bedauern darüber, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Integrationsfonds derzeit nicht in vollen Umfang ausschöpfen, und erinnert daran, dass dieser Fonds dazu dient, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der GGP zu unterstützen;

54.  hält es für dringend notwendig, festzustellen, welche Verfahren von EU-Staaten und Drittstaaten, deren Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern optimal Rechnung trägt, sich am besten bewährt haben, und die Weitergabe sowie den Austausch dieser Verfahren zu fördern;

55.  hält es für sehr wichtig, das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) optimal zu nutzen, um die Freizügigkeit und die uneingeschränkte Teilhabe von Migrantinnen an der europäischen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken;

56.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eigens für Migranten entwickelte Kampagnen zur Bekämpfung tiefverwurzelter Stereotypen in den betreffenden gesellschaftlichen Gruppen zu organisieren, mit dem Ziel, die Integration und die Teilhabe von Migrantinnen am gesellschaftlichen Leben, an der Wirtschaft, an der Bildung und am Arbeitsmarkt zu verbessern und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen;

57.  weist darauf hin, dass viele potenzielle Migranten in ihren Heimatstaaten mit langen Wartezeiten im konsularischen Dienst der Mitgliedstaaten zu kämpfen haben und somit eine zeitnahe, verlässliche und reibungslose Vermittlung in ein zirkuläres Arbeitsverhältnis äußerst schwierig ist; fordert deshalb Kommission und Mitgliedstaaten auf, verstärkt über den Aufbau eines gemeinsamen europäischen konsularischen Dienstes in den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten nachzudenken;

58.  ruft dazu auf, das Personal des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), insbesondere das in den EU-Delegationen arbeitende Personal, zu schulen und mit dem Gesamtansatz zur Migrationsfrage vertraut zu machen, um die effektive generelle Einbeziehung der EU-Zuwanderungspolitik in das auswärtige Handeln der EU sicherzustellen.0

59.  fordert den EAD nachdrücklich auf, eine aktivere Koordinierungsrolle in Bezug auf die externe Dimension der Migrationspolitik anzustreben;

60.  hält intelligente EU-Grenzkontrollsysteme und die Überwachung mithilfe biometrischer Daten für wichtig;

61.  vertritt die Ansicht, dass Zuwanderung und Aufenthalt eindeutigen und fairen Regeln unterliegen müssen, die nicht diskriminierend sein dürfen und im Einklang mit den rechtsstaatlichen Normen der Mitgliedstaaten und der EU stehen müssen; hebt hervor, dass die Zuwanderungskriterien einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein müssen; stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit Perspektiven eröffnet und damit ein Schlüssel zur Integration ist; räumt ein, dass Sprachkenntnisse wichtig sind und gefördert und unterstützt werden müssen, als Selektions- und Sanktionsinstrument jedoch abzulehnen sind;

62.  stellt unter Hinweis auf die Richtlinien 2008/115/EG und 2009/52/EG fest, dass illegale Arbeitsmigration nicht nur durch effektive Kontrollen, sondern auch dadurch eingedämmt werden kann, dass wirksamere legale Zuwanderungswege bereitgestellt werden;

63.  äußert sein Bedauern darüber, dass die Rechtsvorschriften zum Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Geburt in einigen Mitgliedstaaten unlängst geändert wurden, wodurch die Fälle von Staatenlosigkeit in der EU zunehmen;

64.  betont, dass sowohl die legale als auch die illegale Einwanderung weit verbreitete Erscheinungen sind und dass ein gemeinsamer Rechtsrahmen für migrationspolitische Maßnahmen erforderlich ist, um Migranten und potenzielle Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, zu schützen, die durch verschiedene Formen des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit Migration und durch Menschenhandel gefährdet sind; hebt ebenfalls hervor, dass die illegale Einwanderung durch einen gemeinsamen Rechtsrahmen eingedämmt werden kann;

65.  weist darauf hin, dass viele Migrantinnen in ihrem Herkunftsland mit dem Versprechen getäuscht wurden, sie würden in dem Industrieland einen Arbeitsvertrag erhalten, um dann dort nur von Kriminellen und Menschenhändlernetzen sexuell ausgebeutet zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieses unmenschlichen Missbrauchs zu intensivieren;

66.  fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der zugewanderten Frauen das Recht auf den Besitz ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung einräumt und der die Möglichkeit vorsieht, dass jeder, der ihnen diese Dokumente abnimmt, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird;

67.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Migrantinnen unabhängig von ihrem Ausbildungsniveau und ihrer beruflichen Erfahrung zum größten Teil im Bereich der häusliche Dienstleistungen und der privat organisierten Pflege und Betreuung beschäftigt sind; weist darauf hin, dass die große Mehrheit dieser Frauen ohne Vertrag arbeitet und nur einen sehr geringen Lohn bezieht, ohne dass diese Frauen einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können;

68.  begrüßt das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über Hausangestellte, das 2013 in Kraft tritt, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, es ohne Verzögerung zu ratifizieren;

69.  begrüßt die geltenden EU-Beschlüsse über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit Algerien, Marokko, Tunesien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, San Marino, Albanien und der Türkei; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit für Drittstaatsangehörige zu ergreifen, insbesondere zur Wahrung von Rechten bei der Ausreise aus der oder Wiedereinreise in die EU, und der Migrationspolitik der EU angemessene Maßnahmen zur Seite zu stellen, die auf die erworbenen Sozialversicherungsansprüche betroffener Migranten abzielen;

70.  begrüßt in diesem Zusammenhang das Iberoamerikanische Übereinkommen über soziale Sicherheit und regt an, die Möglichkeit zu schaffen, dass weitere Mitgliedstaaten, neben Portugal und Spanien, diesem Übereinkommen als Plattform der europäischen Koordination beitreten können; verweist darauf, dass bilaterale Abkommen zwischen EU-Staaten und Drittstaaten zwar möglicherweise den Sozialversicherungsschutz verbessern, jedoch Drittstaatsangehörigen bei einem Umzug von EU-Land zu EU-Land die Wahrnehmung ihrer Sozialversicherungsrechte erschweren könnten; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, einen EU-Mechanismus zum Austausch von bewährten Verfahren und Informationen zum Thema Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einzurichten, und schlägt vor, dass bestehende nationale bilaterale Abkommen von der Kommission gesammelt, aufgearbeitet und transparent zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten bei der Schließung bilateraler Abkommen, in denen sowohl die EU-Abkommen zur Koordinierung des Sozialschutzes als auch die Abkommen der IAO zur Sozialversicherung Berücksichtigung finden, Orientierungshilfe zu geben, um EU-weit eine einheitlichere Anwendung sicherzustellen;

71.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den praktischen Anwendungsbereich der Assoziierungsabkommen der EU mit Drittländern und größeren Regionen auszuweiten, was die soziale Sicherheit betrifft; fordert daher, dass die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit als wichtiger Punkt Einzug in die Außenbeziehungen der EU und die Verhandlungen mit Drittstaaten findet;

72.  weist darauf hin, dass durch den Erlass der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 zwar eine Ausweitung der Rechte aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige erzielt wurde, dass diese Rechte jedoch nur bei grenzüberschreitender Tätigkeit innerhalb der EU in Anspruch genommen werden können und dadurch die Mehrzahl der Drittstaatsangehörigen ausgeschlossen ist; geht davon aus, dass die bereits in den EU-Rechtsvorschriften enthaltenen Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit, darunter die Richtlinie über eine kombinierte Aufenthalts/Arbeitserlaubnis, vollständig umgesetzt werden;

73.  begrüßt in diesem Zusammenhang die weitergehenden Regeln für Drittstaatsangehörige in Richtlinie 2009/50/EG („Blue-Card-Richtlinie“), und fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu evaluieren;

74.  betont, dass Rechte von EU-Bürgern auch außerhalb der EU und dann, wenn sie in Drittstaaten arbeiten oder gearbeitet haben, geschützt werden müssen;

75.  fordert deshalb, dass ein einheitlicher und gegenseitiger EU-Ansatz für die Koordinierung der sozialen Sicherheit gegenüber Drittstaaten verfolgt wird, der alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen erfasst, unbeschadet der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich aus Assoziierungsabkommen ergeben und vom Europäischen Gerichtshof ausgearbeitet wurden;

76.  regt an, in diesem Zusammenhang auch ein fakultatives, freiwilliges und übergeordnetes sogenanntes „28. Regime“ für Einwanderer und EU-Bürger in anderen EU-Staaten in Betracht zu ziehen;

77.  begrüßt die Schaffung der europäischen Krankenversicherungskarte und regt an deren Nutzung weiter zu verbreiten und zu vereinfachen;

78.  betont, dass die Attraktivität des europäischen Arbeitsmarktes auch davon abhängt, ob Renten- und Sozialansprüche übertragbar sind und bei eventueller Rückkehr Gültigkeit behalten;

79.  begrüßt die Annahme der Richtlinie über eine einzige Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis, die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen von Drittstaatsangehörigen und deren Hinterbliebenen vorsieht; fordert den gegenwärtigen und die nachfolgenden Ratsvorsitze auf, gemeinsam mit der Kommission die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag zur Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen wiederaufzunehmen;

80.  hebt hervor, dass die EU im Bereich der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Vorreiterrolle spielt und globale Standards setzen kann;

81.  weist auf die Notwendigkeit hin, entsprechende Informationssysteme für Migranten zu entwickeln, u. a. auf dem Gebiet des Zugangs zu Programmen und Leistungen, durch die eine adäquate Schätzung der mit der Entscheidung zu einer Migration verbundenen Kosten und der damit verbundenen Vorteile möglich ist, und die potenzielle Migranten bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen; schlägt vor Einwanderer direkt bei der Ankunft Auskunft über die Rechtstellung nach der Rückkehr zu geben; regt an dafür das MISSOC-System (System zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz in der EU) zu nutzen;

82.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene Informationskampagnen zu organisieren, mit dem Ziel, die Teilhabe von Migrantinnen am demokratischen Leben zu erhöhen und Austauschplattformen für Migrantinnen zu organisieren und zu unterstützen;

83.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) (CESE 638/2012 - SOC/449).
(2) ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.
(3) ABl. L 16 vom 23.1.2004, S. 44.
(4) ABl. L 343 vom 23.12.2011, S. 1.
(5) ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24.
(6) ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17.
(7) ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98.
(8) ABl. C 46 E vom 24.2.2010, S. 48.
(9) ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 845.
(10) ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.
(11) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(12) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(13) ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.
(14) ABl. L 344 vom 29.12.2010, S. 1.
(15) Europäisches Städtenetz für kommunale Maßnahmen zur Integration von Migranten (European network of cities for local integration policies for migrants).
(16) Regionale und lokale Gebietskörperschaften Europas für die Integration von Migranten (European Regional and Local Authorities for the integration of migrants).

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