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Verfahren : 2013/2005(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0262/2013

Eingereichte Texte :

A7-0262/2013

Aussprachen :

PV 09/09/2013 - 23
CRE 09/09/2013 - 23

Abstimmungen :

PV 10/09/2013 - 11.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0344

Angenommene Texte
PDF 279kWORD 45k
Dienstag, 10. September 2013 - Straßburg
Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
P7_TA(2013)0344A7-0262/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2013 zu dem Thema „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ (2013/2005(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ und die ihr beiliegenden Arbeitsdokumente (COM(2012)0663),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts(3),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz(6),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 994/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (8),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2012 mit dem Titel „Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (COM(2012)0271),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu dem Thema „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011–2020“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zu der Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Krise in der Stahlindustrie(11),

–  in Kenntnis der Empfehlungen der hochrangigen Gesprächsrunde vom 12. Februar 2013 zur Zukunft der europäischen Stahlindustrie,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und ‑öl(14) sowie zu den Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl(15),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0262/2013),

A.  in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten auf klare Fristen für die Vollendung des Energiebinnenmarktes bis 2014 und die Beseitigung von Energieinseln in der EU bis 2015 festgelegt haben;

B.  in der Erwägung, dass ein vollendeter Energiebinnenmarkt für die gesamte Energieversorgungssicherheit und ‑nachhaltigkeit in der Union unverzichtbar und eine Grundvoraussetzung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Union, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist, was auch in der Binnenmarktakte II und in der Strategie Europa 2020 anerkannt wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Strategie Energie 2020 der Kommission den erforderlichen Investitionsbedarf auf dem Energiesektor bis zum Jahr 2020 auf 1 Billion EUR schätzt, von denen 540 Milliarden EUR auf die Energieerzeugung und 210 Milliarden EUR auf Strom- und Gasnetze von europäischer Tragweite entfallen;

D.  in der Erwägung, dass im Energiefahrplan 2050 betont wird, dass die vollständige Integration der europäischen Energienetze und die Öffnung der Märkte von entscheidender Bedeutung sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Kosteneffizienz, einer nachhaltigen Wirtschaft und den Verbraucherinteressen aufrechterhalten zu können; in der Erwägung, dass im Energiefahrplan 2050 festgestellt wird, dass Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur risikolose Optionen sind;

E.  in der Erwägung, dass der Anteil erneuerbarer Energien (RES) am europäischen Energiemix kurz-, mittel- und langfristig zunimmt; in der Erwägung, dass eine groß angelegte Integration von RES eine Anpassung des Netzes und eine verbesserte Flexibilität voraussetzt;

F.  in der Erwägung, dass ein Energiebinnenmarkt die Union in die Lage versetzen wird, gegenüber externen Partnern geschlossen aufzutreten, und dass durch ihn gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten geschaffen, gleichzeitig soziale und ökologische Standards sichergestellt werden und die Gegenseitigkeit mit Drittstaaten angestrebt wird;

G.  in der Erwägung, dass ein Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Abkommen mit Drittstaaten über Energielieferungen eingerichtet werden muss;

H.  in der Erwägung, dass ein europäischer Energiebinnenmarkt und die jeweiligen nationalen Energiemärkte wettbewerbsfähig sein und den Verbrauchern, die eine wichtige Rolle im Energiemarkt einnehmen, echte Wahlmöglichkeiten sowie transparente Informationen bieten müssen; in der Erwägung, dass die Vollendung des Energiebinnenmarkts eine Grundvoraussetzung für die kurz-, mittel- und langfristige Senkung der Energiekosten und ‑preise auf ein erschwingliches und wettbewerbsfähiges Niveau ist; in der Erwägung, dass Preissenkungen auf den Energiemärkten häufig nicht an die Verbraucher weitergegeben werden;

I.  in der Erwägung, dass eine Europäische Energiegemeinschaft die Gemeinschaftsmethode anwenden und auf einem stabilen gemeinsamen Energiemarkt, einer koordinierten Energiebeschaffung in Drittländern und einer gemeinsamen europäischen Finanzierung neuer nachhaltiger Energietechnologien vor allem im Bereich der Forschung und Innovation beruhen muss;

J.  in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit einer verstärkten grenzübergreifenden Zusammenarbeit, der teilweisen Beseitigung von Energieinseln und der Verhinderung von Versorgungsengpässen gewisse Fortschritte erzielt wurden;

1.  begrüßt die wesentlichen Punkte der Mitteilung und des dazugehörigen Aktionsplans, in denen die bislang erzielten Fortschritte und die Herausforderungen bis zur Vollendung des Energiebinnenmarktes zusammenfassend dargelegt werden;

2.  weist darauf hin, dass die Energiepreise voraussichtlich weiter ansteigen werden, da sie derzeit – im Fall von Gas – an den Ölpreis pro Barrel bzw. – im Fall von Strom – an die schwankenden Kraftstoffpreise gekoppelt sind und außerdem von der Abhängigkeit Europas von Öl- und Gasimporten, von den Auswirkungen von Interventionsmaßnahmen, von der unzureichenden Förderung der Energieeffizienz und von mangelnden Investitionen in die Instandhaltung und die Modernisierung von Energiesystemen (u. a. für Lastflüsse entgegen der Hauptflussrichtung und Verbindungsleitungen) beeinflusst werden, wobei ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sichergestellt und die Integration von RES gefördert werden soll; spricht sich aus diesem Grund dafür aus, den Gaspreis nicht mehr an den Ölindex zu koppeln, sondern flexiblere Lösungen zu suchen und gleichzeitig die Freiheit des Handels zu achten;

3.  betont, dass der Ausbau der heimischen Ressourcen die Entstehung neuer Handelsplätze in der EU sowie neuer Spotmärkte für Gas und Strom zur Folge haben und somit der EU und den Mitgliedstaaten eine echte Chance bieten wird, ihre eigenen Energiepreise – auch auf regionaler und lokaler Ebene – festzulegen;

4.  weist auf den zusätzlichen Nutzen für Europa hin, der sich aus der besseren Koordinierung der Energiepolitik und der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Geiste der Solidarität und aus der Einrichtung von effizienten und sicheren grenzüberschreitenden Energiesystemen ergibt, wobei eine verbesserte und durch den Einsatz intelligenter Technologien auf Verteilernetzebene vereinfachte Steuerung des Angebots an und der Nachfrage nach Energie Synergien schafft;

5.  hebt die Bedeutung der regionalen Märkte und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten für die Beseitigung von Hemmnissen, die Beschleunigung des Integrationsprozesses und die Steigerung der Effizienz der Netze hervor;

6.  bekräftigt seine Unterstützung der Schaffung einer Europäischen Energiegemeinschaft der EU-Mitgliedstaaten und fordert die Kommission und den Europäischen Rat auf, über die diesbezüglichen Fortschritte zu berichten;

Ein verbraucherorientierter Markt

7.  betont, dass die Energieendverbraucher – Privatpersonen gleichermaßen wie KMU und die Industrie – im Mittelpunkt eines verbraucherfreundlichen und transparenten Energiebinnenmarktes stehen; weist darauf hin, dass sie als solche hinreichend geschützt werden und anhand leicht zugänglicher Informationen detailliert Auskünfte erhalten müssen, sodass sie in der Lage sind, ihre Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen, wobei sie gleichzeitig anzuhalten sind, eine aktivere Rolle bei der Förderung des Wettbewerbs auf dem Markt einzunehmen, indem sie sich von passiven Dienstleistungsempfängern zu aktiven informierten Verbrauchern und Prosumenten wandeln;

8.  betont die große Bedeutung eines wettbewerbsfähigen, leicht steuerbaren und transparenten Energiemarkts, der den Verbrauchern eine echte Wahlmöglichkeit und wettbewerbsfähige Preise sichert und allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbrauchern in der EU sichere, nachhaltige, erschwingliche und zuverlässige Formen der Energieerzeugung bietet, wobei die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden;

9.  vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte Beteiligung der Verbraucher durch lokale Genossenschaften für erneuerbare Energien, kollektive Wechselinitiativen, Gemeinschaften oder andere Hilfsmittel wie dezentrale Speicherung und intelligente Haushaltsgeräte erleichtert wird; ist der Ansicht, dass solche Hilfsmittel dazu beitragen, dass die Verbraucher ihren Energieverbrauch besser verstehen und verwalten und dadurch (sowohl für die Nachfrage als auch für das Angebot) flexibler und verantwortungsbewusster werden, den Zugang zu erneuerbaren Energien stärken und die notwendigen finanziellen Investitionen ermöglichen können;

10.  weist auf die Vorteile von variablen Netznutzungstarifen hin, um den Verbrauchern im Interesse der Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs Anreize für einen Energieverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten zu bieten;

11.  ist der Ansicht, dass intelligente Technologien dem Verbraucher korrekte, verständliche und benutzerfreundliche Informationen bieten und ihn in die Lage versetzen müssen, seinen Energieverbrauch und seine Energieerzeugung zu steuern; vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass intelligente Technologien durch ein dynamisches Online-Übertragungs- und Verteilernetzmanagement ergänzt werden müssen, das Dienstleistungen wie Netzunterstützungsdienste, freiwillige Laststeuerung, Energieeffizienzdienstleistungen, Kleinsterzeugungs- und Speicherlösungen sowie den lokalen oder von zu Hause betriebenen Energiehandel umfasst; weist jedoch darauf hin, dass der Energieverbrauch, der erforderlich ist, damit intelligente Zähler einen wirtschaftlichen Vorteil bieten, genau geprüft werden muss, und dass Verbraucher, die weniger als diese Menge an Energie verbrauchen, nicht verpflichtet werden dürfen, in diese Zähler zu investieren;

12.  äußert seine Besorgnis über Entwicklungen, in deren Rahmen Telekommunikationsunternehmen zur Verwaltung von Verteilernetzdaten aufgefordert werden, da eine Verantwortung für diese Daten in den Händen von Telekommunikationsunternehmen ernsthafte Fragen zum Datenschutz aufwirft und die Gefahr beinhaltet, dass Betreiber die für die Erfüllung ihrer Funktion als Verteilnetzbetreiber benötigten technischen Daten zukaufen müssen;

13.  weist darauf hin, dass die Energiearmut eine beträchtliche Herausforderung in den Mitgliedstaaten darstellt; stellt fest, dass ein undifferenziertes Einheitskonzept die Verschiedenartigkeit der nationalen Gegebenheiten nicht berücksichtigt; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass schutzbedürftigen Verbrauchern ein besonderer und effektiver Schutz zukommen muss, und dass hierzu geeignete Mechanismen eingerichtet und Marktverzerrungen vermieden werden müssen; betont, dass im dritten Energiepaket geforderte spezifische Maßnahmen bereits bestehen;

14.  weist darauf hin, dass die Schiefergasrevolution in den USA die CO2-Emissionen reduziert und der US-Industrie zu einem deutlichen Wettbewerbsvorteil verholfen hat;

Derzeitige Herausforderungen bei der Vollendung des Energiebinnenmarktes

15.  betont, dass der Energiebinnenmarkt noch nicht vollendet ist und es im Rahmen nationaler Energiemärkte nicht gelingt, die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen, da sie in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor mit hohen Preisen konfrontiert sind, nur zwischen einer begrenzten Anzahl an Versorgern, Erzeugern und Tarifen auswählen können, die ihnen angebotenen Dienstleistungen insgesamt von geringer Qualität sind, ihnen nur ein schwacher Verbraucherschutz zur Verfügung steht und sie nur unter großen Schwierigkeiten den Versorger wechseln können; betont aus diesem Grund, dass ein verbraucherfreundlicherer Markt geschaffen werden muss, in dem die Verbraucher eine aktive Rolle spielen, auf einem EU-weiten Markt zu Prosumenten werden und sich so über die Angebotsbedingungen der verschiedenen Versorger informieren können, dass ein Vergleich möglich ist; weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle des kollektiven Anbieterwechsels bei der Stärkung der Verbraucher und der Senkung der Energiekosten hin;

16.  ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt nicht vollständig umgesetzt sind, nach wie vor eines der Haupthindernisse für die Vollendung dieses Marktes ist; ist der Ansicht, dass die notwendige Konsolidierung des Binnenmarktes die Erweiterung der Infrastruktur bei gleichzeitiger Umsetzung des Binnenmarktrechts und Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften einschließt;

17.  betont die große Bedeutung einer Modernisierung der bestehenden Energie-Infrastruktur und des Aufbaus neuer intelligenter und flexibler Erzeugungs-, Übertragungs- (insbesondere grenzüberschreitender Gas- und Stromleitungen), Verteilungs- und Speicherinfrastrukturen für die Entstehung eines stabilen, gut integrierten und vernetzten Energiemarktes, auf dem negative Auswirkungen wie ungeplante Stromflüsse vermieden werden, auf dem die Energieversorgung zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt ist, auf dem das gesamte Potenzial aller nachhaltigen Energiequellen, der Kleinsterzeugung, der Kraft-Wärme-Kopplung, der Energieeffizienz, des nachfrageseitigen Managements und der Speicherung voll ausgeschöpft wird, und auf dem bis 2015 kein Mitgliedstaat mehr von den europäischen Gas- und Stromnetzen abgeschnitten ist, was u. a. durch die synchrone Integration isolierter Stromnetze in die kontinentalen europäischen Netze verwirklicht werden kann; betont, dass nicht nur Investitionen in Großprojekte, sondern gleichzeitig auch in regionale oder sogar kommunale Netze erfolgen sollten, da sich die Energieerzeugung zunehmend auf die regionale/lokale Ebene verlagert;

18.  stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien die Notwendigkeit des Aufbaus neuer Übertragungsleitungen – und somit die damit verbundenen Kosten – verringert, da dezentrale Technologien – die direkt in Gebäude, Städte und entlegene Gebiete integriert werden können – viel näher an den Endverbrauchern sind;

19.  weist darauf hin, dass mit einem Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ein angemessener Ausbau der hierfür benötigten Infrastruktur einhergehen sollte, da sonst die Gefahr von unkoordinierten grenzüberschreitenden Ringflüssen und folglich nicht optimalen Energiepreisen besteht;

20.  weist erneut darauf hin, dass das bei den Tagungen des Europäischen Rates 2002 und 2007 vereinbarte Ziel der Mitgliedstaaten, Strom- und Gasverbindungsleitungen mit einer Kapazität von mindestens 10 % ihrer installierten Produktionskapazität einzurichten, noch nicht verwirklicht wurde;

21.  begrüßt, dass die Kommission großen Wert auf die Flexibilität künftiger europäischer Energiesysteme legt; stellt fest, dass gut funktionierende grenzüberschreitende Großhandelsmärkte für alle Zeitfenster Flexibilität begünstigen; fordert zu weiteren Bemühungen auf, künftig die Energiespeichertechnologien und die Nachfragesteuerung auszuschöpfen, da diese zusätzlich zu Flexibilität beitragen können;

22.  ist der Ansicht, dass Energieeffizienz eine der nachhaltigsten und kosteneffektivsten Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten, Stärkung der Versorgungssicherheit, Verringerung des Importbedarfs für fossile Brennstoffe und zur Vermeidung von Kohlendioxidemissionen ist; weist darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragen, kosteneffektiv sein und von den richtigen Anreizen begleitet sein müssen;

23.  betont, dass den Erkenntnissen der Internationalen Energie-Agentur zufolge die Gasimporte der EU durch ein entschlosseneres Umsetzen von Energieeffizienz bis 2035 um ein Drittel gesenkt werden können, was 100 Mrd. Kubikmetern Gas entspricht;

24.  weist erneut darauf hin, dass Synergien bei Entwicklung, Ausbau und Instandhaltung der Telekommunikations- und Energie-Infrastruktur eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich der Energieeffizienz spielen werden;

25.  hebt die Notwendigkeit einer weiteren Entflechtung der europäischen Energiemärkte hervor, um den Wettbewerb und die Stromversorgung zu einem möglichst niedrigen Preis sicherzustellen;

26.  ist der Ansicht, dass Investitionen in Infrastruktur durch stabile, innovationsfreundliche und berechenbare Rechtsrahmen gefördert werden müssen, die das Funktionieren des Binnenmarktes nicht behindern, und dass es Rentenfonds und institutionellen Investoren ermöglicht werden sollte, in die Übertragung zu investieren, wobei festzustellen ist, dass dies nur über den Markt erfolgen kann; weist gleichzeitig darauf hin, dass in manchen Sonderfällen jedoch Umwälzungen der Infrastruktur kaum ohne öffentliche Mittel zu bewältigen sind, durch die wichtige Infrastrukturprojekte gefördert werden, die nicht wirtschaftlich realisierbar sind; betont in diesem Zusammenhang die Rolle der Fazilität „Connecting Europe“ und bedauert, dass der Anteil dieses Instruments an den für Energiepolitik zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln unter dem im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Umfang bleibt;

27.  fordert, mittels Studien die Einrichtung eines europäischen Investitionsfonds für Energienetzwerke zu prüfen;

28.  unterstreicht, dass eine Angleichung der Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Infrastrukturnetze und zur Freisetzung von Investitionen beitragen wird; betont, dass die lokalen und regionalen Behörden eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielen sollten, indem Planungsverfahren vereinfacht werden und die Energieinfrastruktur in die lokalen und regionalen Planungsmaßnahmen integriert wird;

29.  stellt fest, dass aufgrund des erschwerten und diskriminierenden Zugangs zu Übertragungsinfrastrukturen neue Marktteilnehmer nach wie vor mitunter am Zugang zu dem Netz bzw. an der Teilnahme an einem fairen Wettbewerb mit etablierten Unternehmen auf dem Markt gehindert werden; betont, dass strukturelle Marktverzerrungen, die in mehreren Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Konzentration zur Folge haben, angegangen werden müssen;

30.  betont in diesem Zusammenhang, dass die Vorschriften des dritten Energiepakets in vollem Umfang sowohl auf europäische als auch auf nichteuropäische Unternehmen Anwendung finden sollten; ist der Ansicht, dass jegliche von der Kommission gewährten Ausnahmen von diesen Vorschriften in Umfang und Dauer ihrer Anwendung begrenzt bleiben und einer Prüfung durch das Parlament und den Rat unterliegen sollten;

31.  betont, dass die fehlende Transparenz und die wettbewerbswidrigen Praktiken auf den Energiegroßhandelsmärkten das Vertrauen der Verbraucher untergraben; ist der Ansicht, dass dringend verstanden werden muss, wie sich die Kosten auf den Großhandelsmärkten zusammensetzen, und wie sich dies auf die Rechnungen der Verbraucher auswirkt;

32.  tritt ohne Einschränkung für die ergriffenen Maßnahmen zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen ein, durch die Modelle für stärker dezentralisierte Märkte mit mehr Wettbewerb entstehen, weil davon größere Chancen für lokale Energieerzeuger und für neue Wirtschaftsakteure ausgehen;

33.  weist erneut darauf hin, dass verhindert werden soll, dass marktbeherrschende etablierte Versorger die Marktöffnung torpedieren, und dass deshalb Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle geschaffen werden müssen, wie beispielsweise die Möglichkeit, gleichzeitig Verträge mit mehreren Versorgern zu schließen;

34.  hält einen stabilen Rechtsrahmen – für die Erzeuger, Regulierungsbehörden, Netzbetreiber, Energieversorger, nachfrageorientierte Dienstleistungserbringer und vor allem für Verbraucher und Prosumenten – für grundlegend, damit der Binnenmarkt gut funktioniert und langfristige Investitionen in die Infrastrukturentwicklung mobilisiert werden; betont, dass die Ausarbeitung von Netzkodizes mit fundierten, nichtdiskriminierenden und ausgewogenen Vorschriften zur Harmonisierung von Netzmanagement, Marktgestaltung und zu Interoperabilität führen sollte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Abkommen über die Entflechtung der Übertragungsnetze sowie der Erzeugung und Lieferung, einschließlich der Vereinbarungen über die unabhängige Stellung der Energieregulierungsbehörden und über Anforderungen zum Verbraucherschutz, innerhalb der gesamten EU eingehalten werden müssen; betont daher die Notwendigkeit der Förderung und Weiterentwicklung der Rolle der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), insbesondere in Bezug auf ihre Kompetenz zur Prüfung von nationalen Regulierungsbeschlüssen und zur Beilegung von Streitfällen;

35.  nimmt die Besorgnis darüber zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten bereits eigene Mechanismen für Kapazitätsentgelte eingeführt haben bzw. die Einführung planen, um so die Stromversorgung sicherzustellen, ohne alle potenziellen alternativen Lösungen – insbesondere grenzüberschreitende Lösungen und Flexibilitätsressourcen – angemessen auszuloten; weist darauf hin, dass diese Mechanismen zwar unter Umständen notwendig sind, jedoch die Struktur der Großhandelsmärkte stören und verzerren und – wenn sie fehlerhaft konzipiert sind – möglicherweise zu Lock-in-Effekten führen könnten; fordert die Kommission auf, für einen besser abgestimmten Ansatz auf EU-Ebene Sorge zu tragen und so sicherzustellen, dass diese Mechanismen für Kapazitätsentgelte jeweils notwendig, effizient, transparent, technologisch neutral und nichtdiskriminierend sind;

36.  bedauert, dass die durch die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen eingeführten Kooperationsmechanismen bislang nicht genutzt werden; verweist auf Erkenntnisse der Kommission, denen zufolge die bessere Nutzung der bestehenden Kooperationsmöglichkeiten große Vorteile mit sich bringen könnte, beispielsweise die Ausweitung des Handels; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die Kooperationsmechanismen gegebenenfalls besser zu nutzen und die Kommunikation untereinander auszubauen;

37.  betont, dass, ungeachtet des Rechts der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst festzulegen, bzw. ungeachtet der Notwendigkeit einer besseren EU-weiten Abstimmung, die EU als Ganzes das Potenzial sämtlicher den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehender nachhaltiger Energiequellen in vollem Umfang nutzen muss, wobei die drei Ziele der Energiepolitik der EU insgesamt – Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit – zu verfolgen sind;

38.  stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten als Energieinseln nach wie vor komplett von den europäischen Gas- und Stromnetzen abgeschnitten sind und dort immer noch höhere Preise für Energie bezahlt werden, was ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränkt; weist darauf hin, dass es diesen Mitgliedstaaten ohne bedeutende Investitionen in die Infrastruktur nicht gelingen wird, die vom Europäischen Rat erneut eingegangene Verpflichtung umzusetzen, der zufolge bis 2015 kein Mitgliedstaat mehr von den EU-Netzen abgeschnitten sein sollte; ist der Auffassung, dass die Kommission auf Anfrage dieser Mitgliedstaaten an den Verhandlungen mit Energielieferanten aus nicht der EU angehörigen Staaten über Energiepreise teilnehmen sollte, beispielsweise im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gas;

39.  betont, dass die im EU-Vertrag geforderte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowohl im Tagesgeschäft als auch bei dem Krisenmanagement der internen und externen Energiepolitik zutage treten sollte; fordert die Kommission auf, den Begriff „Energiesolidarität“ so klar zu bestimmen, dass sich alle Mitgliedstaaten tatsächlich daran halten;

40.  betont die Notwendigkeit, die kurz- und mittelfristig erwartete Zunahme der Gas- und Stromimporte aus Drittländern in die EU im Interesse der Sicherung der Energieversorgung, der Lastenteilung und der fairen Funktionsweise des Binnenmarkts anzugehen; bekräftigt, dass diese Herausforderung für einige Mitgliedstaaten in engem Zusammenhang mit der Abhängigkeit von Gas- und Erdölimporten aus einem einzigen Drittland steht und dass Maßnahmen zur Diversifizierung der Energielieferanten, ‑transportwege und ‑quellen notwendig sind, um diese Herausforderung zu bewältigen; nimmt zur Kenntnis, dass als strategische Ziele in diesem Sinne die Realisierung eines südlichen Gaskorridors mit der Nabucco-Pipeline und der potenziellen Anbindung an mittel- und osteuropäische Länder sowie die Bereitstellung von Energietransportwegen in die EU bis 2020 zu nennen sind, durch die etwa 10-20 % des Gasbedarfs der EU transportiert werden können, wobei darauf zu achten ist, dass jede Region Europas über physischen Zugriff auf mindestens zwei verschiedene Bezugsquellen für Gas verfügt;

41.  ist der Ansicht, dass ein offener und transparenter Binnenmarkt, auf dem alle Unternehmen sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand im Energiebereich achten, dazu beitragen kann, die Verhandlungsmacht von Energieversorgern aus der EU gegenüber externen Konkurrenten zu stärken, was besonders im Hinblick auf eine stärkere EU-weite Koordinierung der Energiebeschaffung in Drittstaaten von großer Bedeutung ist; fordert die EU auf, zum Ausgleich der Monopolstellung dominierender Lieferanten aus Drittländern die Einrichtung einer gemeinsamen Agentur und die dafür benötigten Mechanismen für die Beschaffung von Gas in Erwägung zu ziehen; weist darauf hin, dass bei den Beziehungen zu den Energielieferanten aus der EU und aus Drittstaaten der Grundsatz der Gegenseitigkeit zu beachten ist; betont, dass die Kommission die Auswirkungen ihrer Beschlüsse auf die Verbraucherpreise in ihren Beziehungen zu den Energieversorgern aus Drittländern berücksichtigen und offenlegen muss;

42.  ist der Überzeugung, dass der Kommission das Mandat übertragen werden sollte, Verhandlungen über strategisch wichtige Infrastrukturprojekte zu führen, die die Versorgungssicherheit der EU insgesamt betreffen, und dass ein solches Mandat auch für andere zwischenstaatliche Übereinkommen in Erwägung gezogen werden sollte, von denen angenommen wird, dass sie bedeutende Auswirkungen auf die langfristigen Ziele der Energiepolitik der EU und insbesondere auf ihre Unabhängigkeit in der Energieversorgung haben; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte, die bei den von der Kommission geführten Verhandlungen über den Vertrag zwischen der EU, Aserbaidschan und Turkmenistan über den Bau einer transkaspischen Pipeline erzielt wurden;

43.  betont, dass die schrittweise Annäherung der Anreize für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie der Energienebenkosten zwischen allen Mitgliedstaaten in der Zeit nach 2020 von grundlegender Bedeutung ist, damit der Energiebinnenmarkt sowohl auf Großhandels- als auch auf Verbraucherebene gut und effizient funktioniert, und damit günstige Bedingungen für die langfristige Entwicklung und die groß angelegte Einführung erneuerbarer Energieträger geschaffen werden;

44.  ist der Ansicht, dass auf kurze Sicht regionale Zusammenschlüsse benachbarter Mitgliedstaaten dazu angehalten werden sollten, anstelle von nationalen Plänen ein harmonisiertes oder gemeinsames regionales System zur Förderung erneuerbarer Energien einzuführen;

45.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Einspeise- oder ihre anderen Fördertarife regelmäßig auf transparente Weise zu überprüfen, da dies eine Anpassung der Tarife in Einklang mit sinkenden Kosten für Technologien und Bereitstellung ermöglichen würde;

46.  weist darauf hin, dass durch Rahmenprogramme und Initiativen wie den SET-Plan unterstützte gemeinsame EU-Forschungsprojekte nicht ausreichend für die Entwicklung neuer Technologien genutzt wurden, die in den für den Energiemarkt grundlegenden Bereichen Verbesserungen bei der Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern, der Sicherheit von Kernkraftwerken, der emissionsarmen Verwendung von fossilen Kraftstoffen und intelligenten Netzen beitragen können;

47.  vertritt die Auffassung, dass größere Fortschritte bei den Stromautobahnen der Zukunft und insbesondere bei der Stromautobahn Südosten–Norden (South Eastern - North Electricity Highway – SENEH) erzielt werden müssen, die u. a. zum Transport der in Fotovoltaikparks wie beispielsweise dem Helios-Projekt erzeugten Energie aus dem Südosten Europas in den Norden und Westen beitragen würde;

Dringend erforderliche Maßnahmen

Ein gut integrierter und regulierter, offener und wettbewerbsfähiger Energiebinnenmarkt

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle einschlägigen EU-Vorschriften – vor allem das dritte Energiepaket – umgehend vollständig umzusetzen und anzuwenden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen gegen diejenigen Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Umsetzung ungerechtfertigt verzögern; begrüßt, dass die Kommission bereits formelle Verfahren zur Ermittlung von Verstößen gegen die EU-Regelungen eingeleitet hat;

49.  betont, dass strukturelle Marktverzerrungen und der Mangel an Transparenz auf dem Markt angegangen werden müssen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Durchsetzung der Umsetzung des dritten Energiepakets zu verstärken;

50.  fordert die Kommission auf, die wirksame Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich genau zu überwachen, insbesondere die Vorschriften, mit denen grundlegende Verbraucherrechte geschaffen werden, die Vorschriften, die Systembetreiber, nationale Regulierungsbehörden, Wettbewerbsregeln und staatliche Beihilfen betreffen, und die Vorschriften, mit denen Ringflüsse im Energiebinnenmarkt begrenzt werden sollen, wobei diese eine große, aber handhabbare, Herausforderung im Energiebinnenmarkt darstellen, weil sie durch die Verringerung von Speicheroptionen und Netzkapazität die Sicherheit des Energiesystems beeinträchtigen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, im Falle einer fortgesetzten Nichteinhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften die geeignetsten ihr zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden;

51.  weist darauf hin, dass alle bisherigen Stromausfälle die Folge von Betriebsstörungen und nicht von Kapazitätsengpässen waren; weist darauf hin, dass Investoren in der Europäischen Union aufgrund der schlechten Konjunkturlage, hoher Erdgaspreise und des steigenden Anteils von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, dessen Erzeugung Schwankungen unterliegt, erheblicher Unsicherheit bei der Entwicklung flexibler Stromerzeugungskapazitäten ausgesetzt sind; fordert die Kommission auf, mittels einer harmonisierten Methodik die Angemessenheit der Stromerzeugung umfassend zu bewerten und Leitlinien dazu bereitzustellen, wie die Flexibilität verbessert und die Versorgung gesichert werden kann;

52.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Infrastrukturprojekte besser abzustimmen und ihren Netzausbau gemeinsam zu planen, um so durch die Ausschöpfung grenzüberschreitender Synergien und ein effizienteres Energie-Infrastrukturnetz EU-weit Verbundfähigkeit und Kosteneffizienz sicherzustellen; weist darauf hin, dass ein integrierter Ansatz unter Einbeziehung der Verteilnetzbetreiber gefördert werden sollte; hält zu diesem Zweck die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, für eine rasche Bewertung, Auswahl, Genehmigung und Umsetzung von Projekten von gemeinsamem europäischen Interesse Sorge zu tragen, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen für Strom und Gas einschließlich Mechanismen für den Transport entgegen der Hauptflussrichtung, flüssigem Erdgas, Infrastrukturen zur Speicherung von Energie sowie intelligenten Übertragungs- und Verteilernetzen, die für einen gut integrierten und funktionierenden Energiemarkt unerlässlich sind;

53.  empfiehlt der Kommission, bei der Ausführung des Haushaltsplans der Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich Energie solchen Projekten Vorrang einzuräumen, die sich besonders auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken, und so den Wettbewerb, die zügige Verbreitung erneuerbarer Energien, die Entstehung der benötigten grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen und die Versorgungssicherheit zu fördern;

54.  fordert die Kommission auf, die vorhandenen Pläne für Energieprojekte erneut zu überprüfen, insbesondere den Neubau von Flüssiggas-Terminals mit einer Bauzeit von mehr als 10 Jahren, deren wirtschaftlichen Nutzen – unter Berücksichtigung der in einzelnen Mitgliedstaaten bereits im Bau befindlichen oder noch in Planung stehenden nationalen Flüssiggas-Terminals, die in naher Zukunft zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in den als Energieinseln eingestuften Mitgliedstaaten beitragen werden – abzuschätzen sowie die Finanzierung solcher Projekte mitzutragen;

55.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ein wirksames System zur Bewältigung von Engpässen aufzubauen, um die effiziente Nutzung bestehender Gas- und Stromübertragungskapazitäten zu fördern und so die Kosten für den Ausbau der Netzkapazitäten zu verringern und die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien in die Stromnetze zu vereinfachen;

56.  fordert die Mitgliedstaaten auf, baldmöglichst von nationalen Preisobergrenzen oder regulierten Verbraucherpreisen für Energie, die unterhalb der tatsächlichen Kosten angesetzt sind, abzusehen, da solche Maßnahmen den Wettbewerb verzerren und zukünftige Investitionen in die Kapazität und die Infrastruktur des Energiesektors ernsthaft gefährden können; betont jedoch, dass die in diesem Zusammenhang verfolgten Strategien die berechtigten Interessen schutzbedürftiger Verbraucher berücksichtigen sollten, die nicht immer die Vorteile eines echten Wettbewerbs im Energiemarkt nutzen können;

57.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, kartellrechtliche und gegen staatliche Beihilfen gerichtete Vorschriften für sämtliche Unternehmen des Energiesektors und ihre auf dem Gebiet der EU tätigen Tochterunternehmen durchzusetzen, um so für alle Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen mit gleichen Zugangschancen zu schaffen; fordert die Kommission auf, Leitlinien darüber herauszugeben, wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens auf dem Gas- und Strommarkt bewertet werden kann, und beratend über bewährte Methoden und im Zusammenhang mit der Unterstützung erneuerbarer Energien gemachte Erfahrungen zu informieren;

58.  fordert die Kommission auf, die Regelungen für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den nationalen Energieeffizienzmaßnahmen sowie den im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Energieprojekten zu überprüfen, damit mehr Maßnahmen für staatliche Beihilfen in Frage kommen, wodurch mehr Projekte abgeschlossen werden können;

59.  empfiehlt der Kommission, ihre Kontrollbefugnis für staatliche Beihilfen für die Förderung der Entwicklung grenzüberschreitender Infrastruktur zu nutzen; ist der Auffassung, dass solche Verbindungsleitungen von großer Bedeutung sein können, wenn zunehmend die Möglichkeit geschaffen werden soll, im Falle eines Energieengpasses oder eines ‑ungleichgewichts auf die Versorgung eines benachbarten Staates zurückzugreifen, und wenn im Laufe der Zeit die Subventionen verringert werden;

60.  unterstützt nachdrücklich die auf der Grundlage der koordinierten Arbeit der Europäischen Netze der Fernleitungsnetzbetreiber und der Übertragungsnetzbetreiber unternommenen Bemühungen der Kommission, bis 2014 einheitliche Netzkodizes sowie planmäßig die entsprechenden Vorschriften einzuführen und die Stabilität sowie die verstärkte Innovationsfreundlichkeit des Rechtsrahmens des Energiebinnenmarktes sicherzustellen;

61.  unterstützt ausdrücklich die von ACER und den nationalen Regulierungsbehörden ergriffenen Regulierungsmaßnahmen, um den grenzüberschreitenden Energiehandel u. a. auf Intra-day‑, Day-ahead‑ und Ausgleichsmärkten zu fördern, zu verbessern und zu vereinfachen und die Lücken zwischen den Energiesystemen in verschiedenen Mitgliedstaaten durch die Förderung des transparenten Einsatzes von Verbindungsleitungen zu schließen; betont, dass ACER und die nationalen Regulierungsbehörden über ausreichend qualifiziertes, erfahrenes und kenntnisreiches Personal verfügen müssen, damit sie ihren Aufgaben in Bezug auf die Überwachung von Großhandelstransaktionen sowie die Ermittlung von Insiderhandel und versuchter Marktmanipulation nachkommen können;

62.  fordert die Kommission in Bezug auf den Energiebinnenmarkt auf, umgehend eine tiefgreifende Kurz- und Langfristanalyse der systemischen Eignung und der Flexibilität nationaler Erzeugungskapazitäten zu erstellen, wobei der potenzielle Beitrag aller Maßnahmen zur Flexibilisierung – wie Nachfragesteuerung, Energiespeicherung und Verbindungsleitungen – zu berücksichtigen ist, und über die Auswirkungen der angewandten nationalen Maßnahmen zur Kapazitätsbewertung und Ausbauplanung auf den Energiebinnenmarkt und die Wettbewerbsregelungen zu berichten, wobei die Folgen dieser ergänzenden Politik der Marktgestaltung für die Versorgungssicherheit und die grenzüberschreitenden Aspekte berücksichtigt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang weitere Bemühungen zur zukünftigen Einführung von Technologien zur Energiespeicherung und zur Nachfragesteuerung, da diese Technologien Flexibilität begünstigen;

63.  fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Nutzung und Anwendung von Flexibilitätsressourcen – wie Nachfragesteuerung, Speicherung, physische und grenzüberschreitende Infrastrukturen – auszuarbeiten, damit die Mitgliedstaaten nationale Strategien zur Anwendung von Flexibilitätsressourcen in ihren Hoheitsgebieten erarbeiten und umsetzen können;

64.  fordert die Kommission und das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) auf, kohärente und abgestimmte Methoden für die Sicherstellung einer angemessenen Stromerzeugung in Europa auszuarbeiten, unter Berücksichtigung des positiven Beitrags erneuerbarer Energien und insbesondere variabler erneuerbarer Energieträger;

65.  fordert die Kommission auf, zukünftige Energiemarktkonzepte zu untersuchen, die, im Gegensatz zu den derzeitigen nationalen Mechanismen zur Kapazitätssicherung, den Investoren zusätzliche, nichtdiskriminierende Ertragsströme aus allen Formen der Stromerzeugung bieten und die kosteneffizienteste Bereitstellung von Flexibilitätsleistungen im Energiesektor sicherstellen könnten;

66.  fordert die Kommission auf, Regelungen für die Förderung der weiteren Entwicklung eines Markts für Zusatzleistungen zu schaffen, der allen Energieträgern, einschließlich erneuerbarer Energien, offenstehen würde;

67.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenträger auf, Anreize anzubieten und regionale Initiativen und Partnerschaften für eine engere Marktintegration zu unterstützen, und zwar durch die Einrichtung von regionalen Energiebörsen und Handelszentren für Gas, durch einheitlichere Regelungen zum Gashandel und Mechanismen zur Marktkopplung für alle Zeitfenster und durch die Einführung eines angemessenen Grades an Marktliquidität und ‑transparenz;

68.  betont, dass Binnenmarktmaßnahmen die Diversifizierung sowohl vor Ort verfügbarer als auch externer Energiequellen fördern und sich nicht primär auf die weitere Entwicklung oder die Erweiterung der bestehenden Routen und Versorgungswege konzentrieren sollten;

69.  verweist auf die externe Dimension des Energiemarktes, die allen Mitgliedstaaten den Zugang zu diversifizierten Energiequellen erleichtern soll; fordert die Kommission auf, ihre außenpolitischen Instrumente in Abstimmung mit dem EAD einzusetzen, um die Anwendung der Vorschriften und Normen des Energiebinnenmarktes in ihren Beziehungen mit Drittländern und insbesondere den Nachbarländern der EU zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die offenen Fragen im Zusammenhang mit Regelungen für das Engpassmanagement bei grenzüberschreitenden Strom- und Gasleitungen und dem Zugang Dritter zu den Übertragungsnetzen in bilateralen Gesprächen mit einschlägigen Drittländern zu lösen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Vermeidung wettbewerbsfeindlicher Praktiken seitens Unternehmen aus Drittländern zu ergreifen, da diese Maßnahmen zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, höheren Preisen oder einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen können; fordert die Kommission auf, bei ihren Beziehungen zu externen Partnern dafür Sorge zu tragen, dass EU-Unternehmen weltweit unter gleichen Bedingungen konkurrieren können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der EU zur nuklearen Sicherheit zu intensivieren; fordert die Kommission auf, sämtliche Faktoren offenzulegen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des dritten Energiepakets noch Schwierigkeiten bereiten, und eindeutiges Zahlenmaterial zu deren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise vorzulegen;

70.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die politische und finanzielle Unterstützung der Energiegemeinschaft zu verbessern und weitere Maßnahmen für eine erweiterte Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf Südost- und Osteuropa zu ergreifen;

71.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Mechanismus zum Austausch von Informationen über zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern zur Energiepolitik auf, sich weiter dafür einzusetzen, dass keine Übereinkommen abgeschlossen werden, die im Widerspruch zu den Binnenmarktvorschriften stehen; vertritt die Ansicht, dass es der Kommission möglich sein sollte, Entwürfe von Übereinkommen auf ihre Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu prüfen und gegebenenfalls an den Verhandlungen teilzunehmen;

72.  weist die Kommission erneut darauf hin, dass der Binnenmarkt vom Weltmarkt abhängig ist; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Parlaments zu der externen Dimension der Energiepolitik(16) bei der Planung ihrer Maßnahmen für den Binnenmarkt in vollem Umfang zu berücksichtigen; bekräftigt seine Unterstützung für die These, dass die EU nur dann weltweit geschlossen auftreten kann, wenn der Binnenmarkt reibungslos funktioniert; fordert die Kommission auf, weitere zusätzliche Maßnahmen im Bereich der externen Energiepolitik auszuarbeiten;

73.  vertritt die Ansicht, dass das künftige Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ein Kapitel enthalten sollte, das sich hauptsächlich mit Energiethemen beschäftigt, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnten, wie beispielsweise: Energiegroßhandel, Rohstoffhandel, Vorschriften zum maritimen Energietransport, Emissionshandelssysteme, Sicherheitsnormen für Kraftstoffe, Rechenschaftspraktiken, staatliche Energiesubventionen, Übertragung von geistigem Eigentum hinsichtlich der Nutzung, der Erzeugung und Umwandlung von Energie sowie auslaufende Produkte;

74.  unterstützt das der Kommission vom Europäischen Rat erteilte Mandat zur Erstellung einer Analyse der Zusammensetzung der Energiepreise und ‑kosten sowie der sie bestimmenden Faktoren in den einzelnen Mitgliedstaaten bis Ende 2013, wobei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf Haushalte, KMU und energieintensive Industriezweige zu legen und in einem weiteren Sinn die Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber den entsprechenden wirtschaftlichen Akteuren weltweit zu betrachten ist; fordert die Kommission außerdem auf, die Energiepreise und ‑kosten in den Mitgliedstaaten dauerhaft zu überwachen;

75.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Gasbinnenmarkts auf, alle Gasverträge zu überprüfen, die auf veralteten Preisgestaltungsmechanismen – insbesondere auf dem Grundsatz der Ölpreisbindung – beruhen und durch die den Verbrauchern hohe Preise aufgebürdet werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Prüfung einer möglichen Neuverhandlung dieser Verträge nicht nur im Hinblick auf ihre Verlängerung zu unterstützen; betont, dass alle Produkte und Mechanismen zur Stärkung der kurzfristigen Gashandelskapazitäten ausgebaut und unterstützt werden müssen; betont die grundlegende Bedeutung der oben genannten Maßnahmen für eine echte Wettbewerbsfähigkeit der Gaspreise für alle Verbraucher auf dem Gasbinnenmarkt;

Effektiver Schutz und wirksame Unterstützung der Verbraucher

76.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenvertreter auf, die Qualität und die Verfügbarkeit der für die Verbraucher bereitgestellten Informationen zu verbessern, den Verbrauchern klare und eindeutige Abrechnungsmethoden an die Hand zu geben, Mechanismen für Preisvergleiche einzurichten, damit sie eine fundierte Auswahl treffen können, und ihnen bewusst zu machen, wie sie durch Energiesparen, Energieeffizienz und Kleinsterzeugung ihren Verbrauch kontrollieren können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten umzusetzen; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Informationsplattform für Verbraucherrechte einzurichten; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, verbraucherfreundliche Informationskampagnen durchzuführen, an denen Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv beteiligt sein sollten;

77.  weist darauf hin, dass die Verbraucher weiterhin hohe Preise bezahlen, obwohl die Energiepreise auf den Energiegroßhandelsmärkten weltweit gesunken sind; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher unmittelbar und angemessen von den Entwicklungen des Großhandelspreises profitieren;

78.  hält die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu an, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, mit der Verbraucher und Prosumenten dazu angeregt werden sollen, sich aktiv am Energiemarkt zu beteiligen, u. a. durch die Einbindung gemäß der geltenden Vorschriften oder durch die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Energieeffizienz-Richtlinie; schlägt vor, das Preissignal bei der Nutzung von Netzen regelmäßig anzupassen, um sowohl derzeitigen als auch künftigen Nutzern eine angemessene Orientierung zu geben und somit die Entwicklung der Netze und die individuellen Entscheidungen aufeinander abzustimmen;

79.  fordert die Kommission auf, die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Energiesektor und dem Sektor für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu fördern, die bestehenden Rechtsrahmen zu überprüfen, um Innovationen im Energiebereich zum Nutzen aller Verbraucher zu fördern, und den verbraucherfreundlichen, sicheren und zuverlässigen Einsatz intelligenter Netze zu erleichtern, wobei diese keine finanzielle Belastung für die Verbraucher darstellen dürfen und der Datenschutz berücksichtigt werden muss; fordert eine Zusammenarbeit sowohl bei der Entwicklung intelligenter Netze auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene als auch bei der Entwicklung europäischer Normen für intelligente Netze;

80.  fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, finanzielle Anreize für Investitionen in IKT-Lösungen im Zusammenhang mit intelligenten Netzen zu schaffen und umzusetzen und einen Prosumenten-Markt anzustreben, der zu mehr Flexibilität, Energieeffizienz/‑einsparungen sowie freiwilliger Beteiligung der Nachfrageseite führt;

81.  sieht den Leitlinien der Kommission mit Interesse entgegen, mit denen zur Festlegung ehrgeiziger politischer Ziele in Bezug auf schutzbedürftige Verbraucher beigetragen werden soll, und anhand derer die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihren Ansatz für diese Verbrauchergruppe besser festzulegen; fordert die Kommission auf, diese Leitlinien unter angemessener Berücksichtigung der bestehenden nationalen Mechanismen und Instrumente für den Schutz dieser Verbraucher auszuarbeiten, wobei zwar ein kohärenterer und umfassender Ansatz auf EU-Ebene geschaffen, es aber den Mitgliedstaaten überlassen werden soll, die für die Gewährung dieser Unterstützung am besten geeigneten Instrumente auszuwählen; fügt hinzu, dass umfassende Beratungsangebote für diese Verbrauchergruppe sowie der Austausch bewährter Methoden eine wichtige Rolle spielen können;

82.  begrüßt die bevorstehende Analyse der Kommission über Energiearmut in der EU; vertritt die Auffassung, dass die Kommission im Rahmen dieser Analyse Anstrengungen unternehmen sollte, damit der Kampf gegen die Energiearmut Teil des sozialen Dienstleistungskorbs für Europa wird, z. B. durch die Sozial- und Kohäsionsfonds; ist der Auffassung, dass vorhandene und neue Energieeffizienzprogramme immer auch auf einkommensschwache Gruppen ausgerichtet sein sollten;

83.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine angemessene Verbrauchermarktstruktur, bei der die Versorger im Mittelpunkt stehen, zu entwickeln und zu empfehlen, um die europäischen Verbrauchermärkte aneinander anzugleichen und den Verwaltungsaufwand der Verbraucher dadurch zu erleichtern, dass die Versorger alle Abgaben direkt mit der Stromrechnung abrechnen können;

Bewältigung künftiger Herausforderungen im Bereich Energie und Klimaschutz

84.  fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die einschlägigen Interessenträger auf, die notwendigen Förderregelungen für alle Stromerzeuger baldmöglichst in transparente, berechenbare, konvergente und vom Markt gesteuerte Mechanismen umzuwandeln, damit ein gemeinsamer Markt für angefragte Unterstützungsdienste – wie z. B. Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz, Prosumenten, Kraft-Wärme-Kopplung, Flexibilität, erneuerbare Energieträger und Netzunterstützung – geschaffen wird, und zwar so, dass die Kompatibilität dieser Dienste sichergestellt ist und keine Überlappungen vorkommen; fordert die Kommission auf, Anhaltspunkte zu wirksamen und kosteneffizienten Unterstützungsdiensten für erneuerbare Energien vorzulegen;

85.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden auf, die Indikatoren zur Ermittlung des Wettbewerbsgrads auf Energiemärkten neu zu bewerten und Indikatoren wie den Prozentsatz der Verbraucher mit dem kostengünstigsten Tarif, die Fähigkeit neuer Unternehmen zum Markteintritt und das Niveau des Kundenservices und der Innovation einzuführen, die allesamt dazu beitragen werden, ein reales Bild des Wettbewerbs auf dem Markt zu vermitteln;

86.  fordert die Kommission hinsichtlich des Strombinnenmarkts auf, die Auswirkungen der Integration des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien in die Energienetze eingehend zu analysieren, wobei die finanzielle Unterstützung, die technischen Anforderungen des Gesamtsystems und die Marktstruktur zu berücksichtigen sind; betont, dass es bislang keinen koordinierten Ansatz für diese Energiequellen gibt, was ihre Integration in die europäischen Energiesysteme erschwert; weist darauf hin, dass die derzeitigen europäischen Energienetz- und ‑speicherinfrastrukturen an den Beitrag der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energien angepasst werden müssen; betont die große Bedeutung von Gas als Zusatzbrennstoff zum Ausgleich der Schwankungen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und fordert die Kommission auf, den benötigten Flexibilitätsgrad im Energiesystem (intelligente Netze, nachfrageseitiges Management, Speicherung und flexible Reservekapazitäten) zu bewerten; ist der Ansicht, dass Pumpspeicher eine bedeutende Rolle bei der Speicherung von Strom spielen werden;

87.  fordert die Kommission auf, weiterhin den Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und andere EU-Strukturfonds zu nutzen, um den Aufbau von intelligenten Gas- und Stromnetzen im nächsten Planungszeitraum zu unterstützen, damit neue Energiearten und ‑quellen besser integriert und alle Regionen Europas modernisiert werden; vertritt die Auffassung, dass außerdem Verteilnetzbetreiber ermutigt werden sollten, Anpassungen an ihren Netzen zuzulassen;

88.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Erschließung des ungenutzten Potenzials der Kleinsterzeugung zu fördern, der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Kraft-Wärme-Kopplung als eine der effizientesten Arten der Strom- und Wärmeerzeugung weiterzuentwickeln und diese Option mit der umfassenden Einführung von effizienter Fernwärme und ‑kühlung zu unterstützen;

89.  hebt das Potenzial einer Kombination aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie Fernwärme und ‑kühlung hervor, um den steigenden Anteil an unregelmäßig erzeugter Energie auszugleichen, und zwar durch eine flexiblere und stabilere Gestaltung des Energiemarkts und die Einrichtung einer Möglichkeit zur wirtschaftlichen Energiespeicherung für überschüssigen Strom; fordert die Kommission auf, diese Möglichkeit in ihrer nächsten Initiative zu Mechanismen für Kapazitätsentgelte zu berücksichtigen und zu honorieren und diese Art der sektorübergreifenden Integration und des sektorübergreifenden Ausgleichs im Programm Horizont 2020 zu fördern;

90.  fordert die Kommission auf, eine Studie zur Analyse neuer und kosteneffizienter Marktstrukturen für den europäischen Strommarkt anzufertigen, damit Verbraucher zu angemessenen Preisen mit Strom versorgt werden und der Verlagerung von CO2-Emissionen vorgebeugt wird;

91.  begrüßt die bereits getätigten Bemühungen, Forschung im Energiesektor als Priorität des Programms Horizont 2020 aufzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Planungsbereich voll auszunutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung und die Entwicklung innovativer Technologien im Energiesektor zu unterstützen und bereits bestehende Technologien, die nicht in den Rahmen von Horizont 2020 oder unter Projekte des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) fallen, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Synergien zwischen Forschungsprogrammen der EU und der Einzelstaaten zu schaffen und dabei anzuerkennen, dass Forschung die einzige Möglichkeit ist, Emissionen zu reduzieren, die Energiesicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU auf dem Weltmarkt zu verbessern, die technologische Führungsposition der EU aufrechtzuerhalten und einen Beitrag zur europäischen Agenda für Wachstum und Beschäftigung zu leisten; betont, dass der Industrie über einen Zeitrahmen, der über 2020 hinausgeht, Rechtssicherheit geboten werden muss;

92.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ausreichende Geldmittel für die Entwicklung von intelligenten Verteilernetzen zur Verfügung zu stellen, da diese Netze die kosteneffektivste Möglichkeit einer breiten Marktdurchdringung von dezentral erzeugten erneuerbaren Energien darstellen, gleichzeitig die Versorgungssicherheit sicherstellen und das Energieeinsparpotenzial bestmöglich ausschöpfen;

93.  weist darauf hin, dass das aktuelle System durch einen fragmentierten Binnenmarkt gekennzeichnet ist und Herausforderungen für die langfristige Stabilität von Unternehmen und Investoren beinhaltet, die zu Betriebsschließungen und Unwägbarkeiten hinsichtlich der Beschäftigung und der Kapazität führen könnten; fordert die Kommission auf, eine unabhängige Bewertung der Zukunft des Binnenmarkts für Strom und Gas vorzunehmen, bei der Investitionen, branchenspezifische Beschäftigung sowie Umwelt und Verbraucherschutz im Mittelpunkt stehen; fordert, dass diese Bewertung bis März 2014 abgeschlossen wird und die Stellungnahmen der Interessenträger wie beispielsweise Sozialpartner, Vertreter von Haushalten mit niedrigen Einkommen, Umweltschutzorganisationen und KMU beinhaltet;

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94.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)Angenommene Texte, P7_TA(2013)0061.
(2)ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 1.
(3)ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.
(4)ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94.
(5)ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55.
(6)ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.
(7)ABl. L 172 vom 2.7.2009, S. 18.
(8)ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 13.
(9)ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 64.
(10)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0238.
(11)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0509.
(12)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0086.
(13)Angenommene Texte, P7_TA(2013)0088.
(14)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0444.
(15)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0443.
(16)Angenommene Texte, P7_TA(2012)0238.

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