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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/0066(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0131/2013

Eingereichte Texte :

A7-0131/2013

Aussprachen :

PV 10/10/2013 - 5
CRE 10/10/2013 - 5

Abstimmungen :

PV 10/10/2013 - 9.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0417

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 21k
Donnerstag, 10. Oktober 2013 - Straßburg
Cadmium enthaltende Gerätebatterien und -akkumulatoren ***I
P7_TA(2013)0417A7-0131/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2013 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind (COM(2012)0136 – C7-0087/2012 – 2012/0066(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0136),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 114 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0087/2012),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zur Verwendung delegierter Rechtsakte und zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 192 Absatz 1des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 24. Mai 2012(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Juni 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 und Artikel 37 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0131/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 140.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Oktober 2013 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2013/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und von Knopfzellen mit geringem Quecksilbergehalt sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/603/EG der Kommission
P7_TC1-COD(2012)0066

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2013/56/EU)

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