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Verfahren : 2013/2113(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0453/2013

Eingereichte Texte :

A7-0453/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/01/2014 - 5.16
CRE 14/01/2014 - 5.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0016

Angenommene Texte
PDF 147kWORD 65k
Dienstag, 14. Januar 2014 - Straßburg
Kunststoffabfälle in der Umwelt
P7_TA(2014)0016A7-0453/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2014 zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt (2013/2113(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2012 mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012)0060),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021) und auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ (COM(2011)0244) und auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020(3),

–  in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt (COM(2013)0123),

–  in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0453/2013),

A.  in der Erwägung, dass Kunststoffabfälle nicht ausdrücklich im EU-Recht behandelt und stattdessen als Teil des allgemeinen Abfallstroms betrachtet werden, ohne dass ihre Besonderheiten berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass diese Art Abfall künftig nicht mehr nur als Müll betrachtet werden sollte, sondern als Ressource;

B.  in der Erwägung, dass Kunststoffe immer vielfältiger werden und ihr Einsatz zunimmt, wodurch größere Mengen Abfall anfallen und der Abfall häufiger mit anderen Materialien und Stoffen kombiniert wird; in der Erwägung, dass sich Kunststoff in großen Mengen ansammelt (Schätzungen zufolge treiben insgesamt 80 Mt im Atlantischen und im Pazifischen Ozean) und hunderte von Jahren in der Umwelt bestehen bleibt, wo er den Tod von Meereslebewesen und toxische Reaktionen herbeiführt und Stoffe mit endokriner Wirkung, krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Substanzen, Nanopartikel und persistente organische Schadstoffe in Ökosysteme und damit in die Nahrungsmittelkette freisetzt; in der Erwägung, dass allein im Jahr 2010 auf dem EU-Markt 95,5 Mrd. Plastiktüten in Verkehr gebracht wurden, die zum größten Teil für den einmaligen Gebrauch bestimmt waren, während sie andererseits in vielen Ländern beschränkt oder verboten sind;

C.  in der Erwägung, dass die unzureichende Umsetzung und Durchsetzung des EU-Abfallrechts durch die Mitgliedstaaten, fehlende konkrete Ziele und Preismechanismen, die unzureichende Binnennachfrage nach rezyklierten Materialien, die illegale Deponierung, die illegalen Ausfuhren sowie die unsachgemäße Lagerung und Behandlung und der unsachgemäße Transport von Kunststoffabfällen weltweit zu erheblichen Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, einschließlich der marinen Tier- und Pflanzenwelt, sowie zu einer Zunahme der Ausfuhren von Abfällen geführt haben, weswegen in der EU Materialien und Arbeitsplätze verloren gehen;

D.  in der Erwägung, dass ein Verbot der Deponierung von Kunststoffabfällen für sich genommen nicht die gewünschte Rückgewinnung von Rohstoffen bewirkt, sofern die entsprechenden Abfallmengen stattdessen Müllverbrennungsanlagen zugeführt werden;

E.  in der Erwägung, dass im Fall des Kunststoffabfalls der Schwerpunkt auf die Vermeidung und Minimierung gelegt werden sollte und die Hersteller dazu angehalten werden sollten, sich schon zum Zeitpunkt der Konzeption ihrer Produkte für alternative und nachhaltigere Materialien zu entscheiden;

F.  in der Erwägung, dass Ökoinnovation und Design bei Kunststofferzeugnissen von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind und der Wirtschaft helfen, auf den Druck der hohen Ressourcenpreise und die Materialknappheit zu reagieren, und die Entwicklung von Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies – KET) für eine nachhaltige Gesellschaft vorantreiben;

G.  in der Erwägung, dass die EU hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Wachstums von konkreten Bemühungen um eine durch mehr Recycling herbeigeführte, ausgeglichene, ressourceneffiziente, von Giftstoffen freie und vollständige Kreislaufwirtschaft profitieren könnte, welche auf dem Konzept von ungefährlichem Abfall als Rohstoffquelle beruht; in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Potenzial des Recyclings von Kunststoffabfällen derzeit weit über den 33 % liegt, die in diesem Zusammenhang bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff erzielt werden, bzw. den 25 %, die beim gesamten Kunststoffabfall erzielt werden, und dass hohe Recyclingraten in Fällen von Rohstoffknappheit Vorteile bringen können;

H.   in der Erwägung, dass in der EU ca. 1,6 Millionen Menschen in der Kunststoffindustrie beschäftigt sind;

I.  in der Erwägung, dass in der Strategie Europa 2020 ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gefordert wird;

1.  begrüßt das Grünbuch der Kommission und stellt fest, dass gezielte Maßnahmen zu Kunststoffabfall im EU-Recht sowie eine einheitlichere, konsequentere und strengere Anwendung und Durchsetzung der im Bereich Abfall geltenden Rechtsvorschriften notwendig sind, gerade mit Blick auf die Abfallhierarchie, die die Stufen Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Verwertung umfasst, und insbesondere in den Mitgliedstaaten, die die derzeit bestehenden Ziele noch nicht erreicht haben;

2.  ist der Ansicht, dass die strategische Planung der Ausgangspunkt für eine wirkungsvolle Abfallbewirtschaftung sein kann;

3.  betont, dass die Verpackungsrichtlinie dringend überarbeitet werden muss und Normen für Kunststoffabfall vorgeschlagen werden müssen, die über Produktvorschriften und ‑normen hinausgehen, weil es gilt, den Ansatz der EU in Bezug auf die Abfallströme und die Kreislaufwirtschaft im Rahmen der laufenden „Fitness Checks“ der einschlägigen Rechtsvorschriften kohärenter zu gestalten, und weil die Verpackungsrichtlinie die einzige Rechtsvorschrift ist, in der ein spezifisches Ziel für die Sammlung von Kunststoffabfällen genannt wird, Verpackungen und vor allem Einwegerzeugnisse jedoch etwa 40 % der Kunststoffabfälle ausmachen; ist der Ansicht, dass die Kommission, um das zu erreichen, bei der Ausarbeitung zukünftiger Vorschläge berücksichtigen sollte, dass Kunststoffabfälle kein homogenes Material sind und dass Kunststoffabfallströme Materialien, Zusätze und Kunststoff enthaltende Verbundwerkstoffe verschiedener Art enthalten, die einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen; stellt jedoch fest, dass Kunststoffverpackungen zwar zur Erhaltung der Qualität und zur Verlängerung der Haltbarkeitsdauer von Produkten beitragen, aber für die Haltbarmachung nicht immer erforderlich sind;

4.  betont, dass das EU-Recht im Bereich Kunststoffabfall vor allem auf dessen Verringerung abzielen sollte, und deshalb überarbeitet und um folgende Punkte ergänzt werden sollte:

   spezifische verbindliche Ziele für die Sammlung, Sortierung (die das ambitionierte Niveau von 80 % erreichen könnten) und das Recycling in den einzelnen Kunststoffabfallströmen (z. B. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altfahrzeuge, Verpackungen, landwirtschaftliche Abfälle, Bauschutt usw.) sowie verbindliche Kriterien für die Recyclingfähigkeit (unter Klarstellung der Unterscheidungen zwischen mechanischem/organischem Recycling und Verwertung/Verbrennung); als schrittweise zu verwirklichendes, ambitioniertes Ziel sollten bis 2020 rezyklierte Kunststoffe ohne gefährliche Zusätze, deren Gebrauch in neuen Erzeugnissen nicht mehr erlaubt ist, angestrebt werden; einige Mitgliedstaaten werden eine Übergangsfrist benötigen, um die auf EU-Ebene festgelegten Ziele zu verwirklichen;
   die EU-weite Harmonisierung der Kriterien für Sammlung, Sortierung und allgemeine Abfallbewirtschaftung, um in Einklang mit der Abfallhierarchie gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, auch was die Beseitigung von technischen, ordnungspolitischen, administrativen und wirtschaftlichen Hindernissen für das Recycling anbelangt;
   eine besondere Kennzeichnung von Materialien, um die Verbraucher über die mechanische bzw. organische Recyclingfähigkeit eines Produkts zu informieren, einschließlich Angaben für die Verbraucher dazu, wie die Sortierung und das Recycling gesteigert werden können;
   Kriterien für die Ersetzung von Einweg- und kurzlebigen Kunststofferzeugnissen durch wiederverwendbare und langlebigere Materialien;

5.  stimmt dem Gedanken zu, dass Kunststoffabfälle als kostbare Ressourcen behandelt werden sollten, indem ihre Wiederverwendung, ihr Recycling und ihre Verwertung gefördert werden und die Schaffung eines geeigneten Marktumfelds ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, bis 2014 Vorschläge vorzulegen, um die Deponierung von recyclingfähigen und verwertbaren Abfällen bis 2020 schrittweise abzuschaffen, ohne jedoch infolgedessen bei der Schaffung von Anreizen die Option der energetischen Verwertung über das Recycling zu stellen, wobei auf alle Entsorgungswege Kriterien der ökologischen Effizienz angewandt werden; vertritt die Auffassung, dass es daher abgesehen von den oben erwähnten Zielvorgaben für das Recycling entscheidend ist, geeignete Maßnahmen gegen das Verbrennen von recyclingfähigen, kompostierbaren und biologisch abbaubaren Kunststoffen einzuführen, um den Lebenszyklus der einzelnen Kunststoffarten zu optimieren und gleichzeitig die Abfallhierarchie einzuhalten; weist darauf hin, dass dies auch eine der Nachhaltigkeit entgegenstehende Tendenz umkehren dürfte, der zufolge die Verwendung fabrikneuer Erzeugnisse anstelle von teureren rezyklierten Erzeugnissen bisher bevorzugt wird; betont, dass die Recyclingfähigkeit und die Reparaturfähigkeit von Produkten bereits in der Phase ihrer Konzeption berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen für die Produktgestaltung vorzuschlagen, mit denen die Umweltverträglichkeit von Produkten insgesamt verbessert, dem Anfallen überschüssiger Abfälle vorgebeugt und die Recyclingmärkte gefördert werden; ist der Ansicht, dass bei der Gestaltung von Kunststoffprodukten in jedem Fall ihre maximale Beständigkeit im Vordergrund stehen sollte, wobei der gesamte Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt wird; ist der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen neuer Rechtsvorschriften über Kunststoffabfall erwägen sollte, bis zum Jahr 2020 verstärkte Kontrollen bei der Annahme von Abfällen auf Deponien einzuführen und die Kontrollen von Verbrennungsanlagen zu verstärken;

6.  fordert nachdrücklich, dass Kunststoffabfälle nur dann zur energetischen Verwertung genutzt werden, wenn alle sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und die dabei eingesetzten Technologien über die erforderlichen Reinigungssysteme verfügen, damit Umweltschäden und Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit verhindert werden;

7.  ist der Ansicht, dass die gefährlichsten Kunststoffe, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge am schädlichsten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind (wie z. B. Kunststoff-Mikropartikel und oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe) bzw. die Schwermetalle und andere Stoffe enthalten, welche zudem die Recyclingverfahren erschweren können, schrittweise vom Markt genommen oder so bald wie möglich und noch vor 2020 ganz verboten werden sollten, um einen Markt für wiederverwendete und rezyklierte Materialien aufzubauen, und ist der Ansicht, dass diese Materialien ab sofort getrennt gesammelt werden sollten; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Ersetzung von gefährlichen Kunststoffen und Zusätzen unterstützt werden sollte, auch durch die Ergänzung der in der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe aufgeführten Liste von Stoffen, die Beschränkungen unterliegen; ist außerdem der Ansicht, dass, wie von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und der Verbraucher der EU(4) gefordert, die Verwendung von Einwegplastiktüten drastisch reduziert und diese nach Möglichkeit schrittweise vom Markt genommen werden sollten, und dass es wichtig ist, das Problem der Abfallvermeidung anzugehen, indem wirksamere Maßnahmen ergriffen werden, um die übermäßige Nutzung und die verantwortungslose Entsorgung von Einweg-Erzeugnissen zu bekämpfen;

8.  weist darauf hin, dass Nachhaltigkeit in einer Welt, in der die natürlichen Ressourcen einschließlich der Ackerflächen immer knapper werden, bedeutet, dass eine Ressource nicht bloß durch eine andere Ressource ersetzt wird, sondern absolut betrachtet weniger Ressourcen verbraucht werden; hebt hervor, dass geeignete Maßnahmen zur Förderung von biologisch abbaubaren, biobasierten und kompostierbaren Kunststoffen ergriffen werden sollten, sofern deren Produktion keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung von Lebensmitteln und Futtermitteln oder auf die Umwelt hat; betont, dass auf bereits anerkannte EU-Normen (nämlich CEN-Norm EN 13432) aufzubauen ist, damit den Verbrauchern, den Recyclingbetrieben und den abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen eine bessere Unterscheidung zwischen abbaubaren, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststofferzeugnissen ermöglicht wird und ihnen genauere Informationen über deren Eigenschaften, die Recyclingfähigkeit und die mögliche Wiederverwendung bereitgestellt werden;

9.  fordert mehr öffentliche und private Investitionen in Forschung und Technologien, die auf die Verfügbarmachung nachhaltigerer Kunststoffe (d. h. durch den geringeren Verbrauch von Rohstoffen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung derselben Qualität, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit) und eine bessere Integration verschiedener Kunststoffarten in Produktionsprozesse und Wiederaufbereitungstätigkeiten ohne Beeinträchtigung der Materialqualität abzielen; vertritt die Auffassung, dass auch für Verbesserungen bei biologischen Kunststoffabbauprozessen, Abfallsortiermethoden, Behandlungen und mechanischem Recycling, der Verwertung von Kunststoffen aus den Ozeanen, Ökodesign und intelligenter Verpackung neue Technologien notwendig sind; ist der Ansicht, dass das Programm Horizont 2020 entsprechende Möglichkeiten bieten könnte, um sich dieser wichtigen gesellschaftlichen Notwendigkeit zu stellen, und dass die Vorteile sowohl für die Umwelt als auch für die Bürgerinnen und Bürger weitreichend wären, von der Schaffung neuer Wirtschaftstätigkeiten (z. B. anspruchsvolle Abfallsortierung durch menschliche Arbeitskraft) bis hin zur Reduzierung von Abfällen im Meer und gesundheitlichen Risiken; betont, dass sich dadurch insbesondere jungen Menschen die Chance bieten kann, in neuen Betätigungsfeldern zu wirken und auf diese Weise in den Arbeitsmarkt integriert zu werden; weist darauf hin, dass sich bei vollständiger Umsetzung des EU-Abfallrechts jährlich 72 Mrd. EUR einsparen, der Jahresumsatz der Abfall- und Recyclingbranche in der EU um 42 Mrd. EUR steigern und bis 2020 über 400 000 Arbeitsplätze schaffen ließen; betont, dass auch im Rahmen anderer EU-Fonds ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer Sammlungs- und Recyclinginfrastruktur geleistet werden kann, wenn sie konsequent im Einklang mit der Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie eingesetzt werden;

10.  spricht sich für Maßnahmen aus, mit denen das Recycling von Kunststoff als die beste Möglichkeit zur Verwirklichung von Umweltschutzzielvorgaben gefördert wird; fordert, dass mehr Ausschreibungen öffentlicher Aufträge, auch die der EU-Organe, klare Forderungen im Hinblick auf das Recycling von Kunststoffabfällen sowie nach Möglichkeit die bevorzugte Verwendung von rezykliertem Kunststoff vorsehen;

11.  ist der Ansicht, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission entschlossener handeln müssen, um gegen illegale Ausfuhren und die Deponierung von Kunststoffabfällen vorzugehen, u. a. durch eine strengere Durchsetzung der EU-Verordnungen über die Verbringung sowie durch strengere Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Häfen und an allen Abfallbehandlungsanlagen, in deren Rahmen mutmaßliche Fälle illegaler Verbringung ermittelt werden und die Ausfuhr von Abfällen zur Wiederverwendung (insbesondere Altfahrzeuge und Elektro- und Elektronik-Altgeräte) bekämpft wird, und um sicherzustellen, dass die Ausfuhren nur in solche Anlagen gelangen, die die Anforderungen an eine umweltgerechte Behandlung gemäß Artikel 49 der Verordnung über die Verbringung von Abfällen erfüllen; merkt an, dass die Anwendung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerverantwortung sowie das Verbraucherbewusstsein bei der Verhinderung illegaler Ausfuhren und einer erheblichen Verringerung von Kunststoffabfällen in der Umwelt eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass die EU bei allen möglichen internationalen Foren, Vereinbarungen und Institutionen einen kohärenten Ansatz für die Abfallbewirtschaftung fördern sollte; hebt hervor, dass die EU eine weltweite Initiative zur Überwachung und deutlichen Verringerung von Abfällen in den Ozeanen leiten sollte; vertritt die Auffassung, dass der Zugang zu zuverlässigen und vergleichbaren Daten über Abfallströme nach und aus Europa, Abfallmengen und ‑bewirtschaftungssysteme von wesentlicher Bedeutung ist;

12.  ist der Ansicht, dass der Finanzierung von Recyclinginfrastrukturen gegenüber der Finanzierung von Abfalldeponien und Abfallverbrennungsanlagen Vorrang eingeräumt werden sollte, wobei selbstverständlich den Bedürfnissen jeder einzelnen Kommune Rechnung getragen werden muss; legt europäischen Gemeinden und lokalen Gebietskörperschaften, der Kunststoffindustrie und der Recycling- und der Abfallbewirtschaftungsbranche nahe, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen auf der Grundlage einer breit angelegten Debatte über „geplante Obsoleszenz“ zur Annahme eines Kreislaufwirtschaftskonzepts für Kunststoffabfall zu bewegen und Anreize dafür zu bieten, indem sie einfache und effektive Trennungs-, Sammlungs-, Wiederverwendungs- und Recyclingsysteme fördern und geeignete Sammelstellen für Kunststoffabfall einrichten, insbesondere in Küstengebieten und ökologisch sensiblen Gebieten, wobei mit der Durchführung dieser Maßnahmen vorrangig in den Gebieten begonnen wird, die von den EU-Mitgliedstaaten zu geschützten Gebieten bzw. Nationalparks erklärt wurden; ist der Ansicht, dass sie einen bedeutenden Beitrag zur europaweiten Harmonisierung der Tätigkeiten der Kunststoffabfallbewirtschaftung leisten könnten, indem sie sich auf gemeinsame Normen und Verfahren einigen; legt den regionalen Gebietskörperschaften nahe, im Hinblick auf die integrierte Abfallbewirtschaftungsplanung zusammenzuarbeiten, wenn dies sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht praktikabel ist, und insbesondere die Einrichtung von „landwirtschaftlichen Sammelstellen“ für landwirtschaftliche Kunststoffabfallströme (z. B. Kunststoff in Gewächshäusern) zu fördern;

13.  spricht sich im Hinblick auf die Sensibilisierung für konkrete Maßnahmen und Kampagnen wie die Einrichtung eines Europäischen Tags des Kunststoffabfalls aus, an dem Bürgerinnen und Bürger Kunststoffabfälle egal welcher Menge an vorgegebenen Stellen, z. B. gegen eine angemessene finanzielle Vergütung, zurückgeben können, als ein Mittel, die Versorgung mit recyclingfähigem Kunststoff zu sichern und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Recycling und Ressourceneffizienz zu schärfen; vertritt die Auffassung, dass auch Säuberungsaktionen von Gemeinden (z. B. an Stränden) zu dieser Veranstaltung gehören könnten, als symbolischer Beitrag zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle; fordert, dass Synergien zwischen dieser Art von Veranstaltung und der Kampagne „Let‘s do it!“, der Europäischen Woche zur Abfallvermeidung (EWWR) und dem künftigen „Clean-Up Day“ geschaffen werden; begrüßt das Pilotprojekt MARELITT der Kommission zur Beseitigung von Abfällen im Meer in den vier Meeresräumen der EU und zur Linderung der ökologischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Kunststoffabfällen im Meer; schlägt vor, dass die Kommission ihren Dialog mit Drittländern wie z. B. denen mit Hoheitsgewässern im Schwarzen Meer ausweitet, um das Problem der Kunststoffabfälle im Meer wirksamer anzugehen;

14.  betont, dass im Vorfeld neuer Initiativen in den Bereichen Umweltschutzpolitik, Ökoinnovation, Abfallbewirtschaftung und Biowirtschaft auf EU-Ebene solide Folgenabschätzungen durchgeführt werden sollten, auch hinsichtlich der sozialen Auswirkungen und der generierten Arbeitsmarktchancen, und zwar insbesondere mit Blick auf das Beschäftigungspotenzial und die erforderliche Einführung von Erst- und Berufsausbildungen, damit Arbeitsplätze im Umweltbereich geschaffen werden können;

15.  weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten Wirtschafts- und Umweltschutzbelange miteinander in Einklang bringen und zugleich Initiativen fördern sollten, die den Ausbau der Branchen mit dem höchsten Beschäftigungspotenzial in Bezug auf menschenwürdige Arbeit ermöglichen und insbesondere zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Schaffung dauerhafter, anspruchsvoller Arbeitsplätze in einer ressourcenschonenderen Wirtschaft entsprechend der Strategie Europa 2020 beitragen; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Vorschriften über Gemeinwohldienstleistungen mit den umweltpolitischen Zielvorgaben abzustimmen, damit die vielfältigen Ziele erreicht werden können und dabei die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Umweltbereich begünstigt wird;

16.  vertritt die Ansicht, dass vorrangig zu ermitteln ist, woran auf dem Arbeitsmarkt künftig Bedarf bestehen wird und welche Kompetenzen nachgefragt werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass Strategien für die Abstimmung der Kompetenzen der Arbeitnehmer auf die künftigen Arbeitsmarkterfordernisse erforderlich sind; betont in diesem Zusammenhang, dass zur Bewältigung des Übergangs zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft ein angemessener Grad an Ausbildung und Kompetenz nötig ist, damit Ökoinnovationen gedeihen können und das EU-Abfallrecht ordnungsgemäß umgesetzt werden kann; empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Themenbereich der Kreislaufwirtschaft in ihre Berufsbildungsangebote aufzunehmen; stellt fest, dass durch die Ausbildung sowohl der empfundene Status der Arbeit in der Recyclingbranche als auch die Mitarbeiterbindung sowie die Gesundheitsschutz- und Sicherheitspraxis verbessert werden können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen des Europäischen Sozialfonds entsprechend dem von der Kommission im Februar 2013 vorgestellten Sozialinvestitionspaket durch die Förderung von Berufsausbildungen und Lernangeboten am Arbeitsplatz dazu beigetragen werden kann, den Bedarf an dauerhaften, anspruchsvollen Arbeitsplätzen in ressourcenschonenderen Wirtschaftszweigen zu decken;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 21.
(2) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 59.
(3) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 99.
(4) Konsultation zu Möglichkeiten, die Verwendung von Kunststofftragetaschen zu reduzieren und die Anforderungen für biologische Abbaubarkeit gemäß der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die Sichtbarkeit von biologisch abbaubaren Verpackungen für die Verbraucher zu verbessern – Statistik: http://ec.europa.eu/environment/waste/packaging/pdf/statistics_consultation.xls

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