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Verfahren : 2012/0180(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0281/2013

Eingereichte Texte :

A7-0281/2013

Aussprachen :

PV 04/02/2014 - 3
CRE 04/02/2014 - 3

Abstimmungen :

PV 04/02/2014 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0056

Angenommene Texte
PDF 209kWORD 58k
Dienstag, 4. Februar 2014 - Straßburg
Urheber- und verwandte Schutzrechten und Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken ***I
P7_TA(2014)0056A7-0281/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt (COM(2012)0372 – C7-0183/2012 – 2012/0180(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0372),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe g sowie auf die Artikel 53 und 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0183/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 sowie Artikel 50 Absatz 1, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom französischen Senat, von der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, vom polnischen Sejm und vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2012(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 6. November 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0281/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 104.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. Februar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt
P7_TC1-COD(2012)0180

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/26/EU)

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