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Verfahren : 2013/0166(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0482/2013

Eingereichte Texte :

A7-0482/2013

Aussprachen :

PV 25/02/2014 - 13
CRE 25/02/2014 - 13

Abstimmungen :

PV 26/02/2014 - 7.4
CRE 26/02/2014 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung
PV 15/04/2014 - 8.19
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0359

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 35k
Dienstag, 15. April 2014 - Straßburg
Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes ***I
P7_TA(2014)0359A7-0482/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes (COM(2013)0315 – C7-0173/2013 – 2013/0166(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0315),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 91 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0173/2013),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2013(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. März 2014. gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0482/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 47.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. April 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses 2014/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes
P7_TC1-COD(2013)0166

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 585/2014/EU.)

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