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Verfahren : 2015/2833(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0832/2015

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/09/2015 - 8.4
CRE 10/09/2015 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0317

Angenommene Texte
PDF 274kWORD 79k
Donnerstag, 10. September 2015 - Straßburg
Migration und Flüchtlinge in Europa
P8_TA(2015)0317RC-B8-0832/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zum Thema „Migration und Flüchtlinge in Europa“ (2015/2833(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2013 zu Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen infolge des Konflikts in Syrien(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu den Flüchtlingswellen im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen Ereignissen vor Lampedusa(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zur Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2015 zu den jüngsten Tragödien im Mittelmeer und zur Migrations- und Asylpolitik der EU(4),

–  unter Hinweis auf die europäische Migrationsagenda der Kommission vom 13. Mai 2015 (COM(2015)0240),

–  unter Hinweis auf den Zehn-Punkte-Aktionsplan zu Fragen der Migration der gemeinsamen Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und des Rates „Justiz und Inneres“ vom 20. April 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondersitzung des Rates der Europäischen Union zur Flüchtlingskrise im Mittelmeer vom 23. April 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom April 2012 mit dem Titel „Tod im Mittelmeer“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015,

–  unter Hinweis auf die am 28. November 2014 von der Afrikanischen Union und den Mitgliedstaaten und Organen der EU angenommene Migrationsrouten-Initiative EU-Horn von Afrika („Khartum-Prozess“),

–  unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Migranten, insbesondere den im Mai 2015 veröffentlichten Bericht mit dem Titel „Banking on mobility over a generation: follow-up to the regional study on the management of the external borders of the European Union and its impact on the human rights of migrants“ („Mobilität einer Generation: Nachfolgebericht zu der Regionalstudie über den Grenzschutz an den Außengrenzen der Europäischen Union und dessen Auswirkungen auf die Menschenrechte von Migranten“),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) über die Asylsituation in der Europäischen Union 2014,

–  unter Hinweis auf die Aussprache über Migration und Flüchtlinge in Europa am 9. September 2015 im Parlament,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass als Folge anhaltender Konflikte, regionaler Instabilität und Menschenrechtsverletzungen beispiellos viele Menschen Schutz in der EU suchen; in der Erwägung, dass die Zahl der Asylanträge von Kindern seit dem letzten Jahr um 75 % angestiegen ist; in der Erwägung, dass der Sommer gezeigt wieder hat, dass Migration kein vorübergehendes Thema ist, und dass sich der akute Anstieg der Flüchtlingszahlen voraussichtlich fortsetzen wird, wodurch einmal mehr deutlich wird, dass dringend alles getan werden muss, um Menschen vor dem Tod zu retten, die aus ihren Ländern fliehen und in Gefahr sind, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ihre internationalen Verpflichtungen – darunter auch die Pflicht zur Rettung von Menschen auf See – einhalten müssen;

B.  in der Erwägung, dass 2015 laut Angaben des UNHCR 2 800 Frauen, Männer und Kinder bei dem Versuch, an einen sicheren Ort in Europa zu gelangen, zu Tode gekommen sind oder seitdem als vermisst gelten; in der Erwägung, dass Flüchtlinge und Migranten auch auf ihrem Weg über Land in Europa ihr Leben verlieren;

C.  in der Erwägung, dass irreguläre Migration von Schleusern und Menschenhändlern ausgenutzt wird, die für ihren eigenen Geschäftsgewinn das Leben von Immigranten gefährden, für tausende von Todesfällen verantwortlich sind und eine massive Herausforderung für die EU und die Mitgliedstaaten darstellen; in der Erwägung, dass die Menschenhändler mit ihren kriminellen Machenschaften Gewinne von 20 Mrd. EUR pro Jahr erwirtschaften; in der Erwägung, dass laut Europol die organisierten kriminellen Banden, die die Beförderung von Migranten ohne geregelten Status über das Mittelmeer aktiv ermöglichen, in Verbindung zu Menschenhandel, Drogen, Waffen und Terrorismus stehen;

D.  in der Erwägung, dass die wichtigsten Herkunftsstaaten der Asylsuchenden 2015 laut Angaben von Frontex Syrien, Afghanistan, Eritrea und Irak sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat der großen Mehrheit der Menschen, die aus diesen Staaten nach Europa fliehen, Schutz gewährt wird;

E.  in der Erwägung, dass regionale Instabilität und Konflikte sowie der Aufstieg des IS/Da'esh in benachbarten Konfliktgebieten Auswirkungen auf den Massenzustrom von Migranten und Ströme von Vertriebenen haben und somit auf die Zahl der Menschen, die versuchen, die EU zu erreichen;

F.  in der Erwägung, dass sich auf der jüngsten Tagung des Europäischen Rates vom 25. und 26. Juni 2015 und auf der anschließenden Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 20. Juli 2015 nicht auf einen Umverteilungsmechanismus für die Umsiedlung und Neuansiedelung von Menschen geeinigt werden konnte und stattdessen ein freiwilliger Mechanismus vereinbart wurde; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf die Bereitstellung von 40 000 Plätzen für die Umsiedlung von Flüchtlingen von Griechenland und Italien einigen konnten und stattdessen für nur 32 256 Plätze Zusagen gemacht wurden;

G.  in der Erwägung, dass der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, am 3. September 2015 dazu aufgerufen hat, mindestens 100 000 Flüchtlinge umzuverteilen;

H.  in der Erwägung, dass statt der gegenwärtigen Ad-hoc-Beschlüsse ein längerfristiges Konzept für Asyl und Migration entwickelt werden muss;

I.  in der Erwägung, dass viele Bürgerinnen und Bürger beispiellose Solidarität mit Flüchtlingen zeigen, sie herzlich willkommen heißen und ein beeindruckendes Maß an Unterstützung gewähren; in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger Europas damit zeigen, dass der Schutz Bedürftiger und Mitgefühl wahre europäische Werte bleiben;

J.  in der Erwägung, dass die derzeitige Lage einen bedauerlichen Mangel an Solidarität einiger Regierungen mit den Asylsuchenden und eine unzulänglich koordinierte und kohärente Vorgehensweise aufzeigt; in der Erwägung, dass diese Situation zu Chaos und Menschenrechtsverletzungen führt; in der Erwägung, dass die verschiedenen Standpunkte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten weiterhin verdeutlichen, dass es in der EU 28 unterschiedliche Migrationsstrategien gibt; in der Erwägung, dass der Mangel an einheitlichen Asylverfahren und -standards in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Schutzniveaus und in manchen Fällen sogar zu unangemessenen Garantien für Asylsuchende führt;

K.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten und ihre führenden Vertreter einen proaktiven Ansatz ergriffen und Bereitschaft und Willen gezeigt haben, Flüchtlinge zu empfangen, und einen dauerhaften und obligatorischen Mechanismus zur Verteilung von Flüchtlingen unter allen Mitgliedstaaten zu schaffen; in der Erwägung, dass andere Mitgliedstaaten diesem guten Beispiel folgen sollten;

L.  in der Erwägung, dass sich der strategische Bericht seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über einen ganzheitlichen Ansatz für Migration mit der Asyl- und Migrationspolitik der EU in all ihren Aspekten befassen wird;

M.  in der Erwägung, dass gemäß des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 Personen ungeachtet ihres Herkunftsstaats aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung in einem anderen Land Asyl beantragen können;

1.  bekundet tiefe Trauer und Bedauern angesichts der tragischen Todesfälle unter den Menschen, die in der EU Asyl suchen; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um weitere Todesfälle auf See oder an Land zu verhindern;

2.  bekundet der hohen Anzahl an Flüchtlingen und Migranten, die Opfer von Konflikten, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, eines handfesten Staatsversagens und extremer Unterdrückung sind, seine Solidarität;

3.  begrüßt die Bemühungen von Gruppen der Zivilgesellschaft und von Einzelpersonen in ganz Europa, die in großen Zahlen aktiv werden, um die Flüchtlinge und Migranten zu begrüßen und ihnen zu helfen; fordert die europäischen Bürger auf, ihre Unterstützung und ihr Engagement für eine humanitäre Reaktion auf die Flüchtlingskrise beizubehalten; ist der Ansicht, dass diese Aktionen die wirkliche Wahrung der europäischen Werte zeigen und ein Zeichen der Hoffnung für die Zukunft Europas sind;

4.  befürwortet erneut seine Entschließung vom 29. April 2015 zu den jüngsten Tragödien im Mittelmeer und zur Migrations- und Asylpolitik der EU; bekräftigt, dass die unmittelbare Reaktion der EU auf die aktuelle Flüchtlingssituation – wie in Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen – auf Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten basieren muss und auf einem umfassenden Ansatz, bei dem sichere und legale Migration sowie die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und Grundwerte Berücksichtigung finden;

5.  bekräftigt seine Zusage, die Grenzen innerhalb des Schengen-Raums zu öffnen, und dabei die wirksame Überwachung der Außengrenzen zu gewährleisten; betont, dass die Personenfreizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration ist;

6.  begrüßt die von der Kommission unterbreiteten Vorschläge für eine Umsiedlung und Neuansiedlung, sowie den neuen Vorschlag für Umsiedlungen im Notfall für eine wachsende Zahl von Asylsuchenden, die internationalen Schutz benötigen, der Griechenland, Italien und Ungarn betrifft; unterstützt den von der Kommission angekündigten Mechanismus für die dauerhafte Umsiedlung auf der Grundlage von Artikel 78 Absatz 2 AEUV, der in Notfallsituationen aktiviert werden soll und die Zahl der sich in einem Mitgliedstaat aufhaltenden Flüchtlinge berücksichtigt; ist bereit, den neuen Plan für Notfall-Umsiedlungen in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln und erklärt seine Absicht, alle anderen von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen gleichzeitig vorzuziehen, sodass sichergestellt wird, dass Mitgliedstaaten den Plan für eine dauerhafte Umsiedlung nicht verzögern; erinnert den Rat daran, dass das Parlament einen verbindlichen Umsiedlungsmechanismus nachdrücklich befürwortet, in dessen Rahmen die Präferenzen der Flüchtlinge so weit wie möglich berücksichtigt werden;

7.  begrüßt die operative Unterstützung, die die Kommission Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, wie Griechenland, Italien und Ungarn, mittels sogenannter „Hotspots“ durch das Nutzen von Fachwissen aus Agenturen der EU wie Frontex, EASO und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) bereitstellen wird, um Mitgliedstaaten bei der Registrierung der ankommenden Menschen zu helfen; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass der Erfolg solcher Registrierungszentren von ihrem Willen abhängt, Flüchtlinge von den „Hotspots“ in ihre Hoheitsgebiete umzusiedeln; ist der Ansicht, dass ein solcher Ansatz eindeutig wirksame Mechanismen für die Identifizierung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und für ihre Überweisung an die entsprechenden Dienste vorsehen muss;

8.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Vorschrift über „sichere Herkunftsländer“ der Asylverfahrensrichtlinie zu stärken und zu diesem Zweck eine gemeinsame EU-Liste der sicheren Herkunftsländer zu erstellen; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Ansatz die Verfahrensrechte von Bürgern dieser Staaten beschränken könnte; erinnert daran, dass die Asylgewährungsquoten der einzelnen Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen, auch was bestimmte Herkunftsländer anbelangt; fordert Schritte, die gewährleisten, dass dieser Ansatz nicht das Refoulement-Verbot und das Individualrecht auf Asyl, insbesondere das von Personen, die schutzbedürftigen Gruppen angehören, untergräbt;

9.  fordert die Kommission erneut auf, die bestehende Dublin-Verordnung zu ändern, um ein dauerhaftes, verbindliches System zur Verteilung der Asylsuchenden auf die 28 Mitgliedstaaten zu ergänzen, bei dem ein obligatorischer Verteilungsschlüssel zum Einsatz kommt und die Aussichten auf Integration und die Bedürfnisse und die spezifischen Umstände der Asylsuchenden berücksichtigt werden;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Haushaltsplan 2016 und in den Bestimmungen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eine große Marge und umfassende Mittel vorzusehen, damit EASO und die Mitgliedstaaten rascher und umfassender unterstützt werden können, was ihre Tätigkeiten bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, auch im Rahmen der Umsiedlungs‑ und Neuansiedlungspläne, anbelangt;

11.  fordert die rasche und vollständige Umsetzung und wirksame Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch alle teilnehmenden Mitgliedstaaten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der EU ordnungsgemäß umsetzen, um dafür zu sorgen, dass gemeinsame wirksame, kohärente und humane Standards in der gesamten EU angewendet werden und dem Wohl des Kindes Rechnung getragen wird;

12.  ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie Hand in Hand mit der Achtung der Verfahren und Normen gehen sollte, mit denen Europa im Einklang mit dem Refoulement-Verbot eine humane und menschenwürdige Behandlung der Rückkehrer gewährleisten kann; weist erneut darauf hin, dass freiwillige Rückkehr Vorrang vor erzwungener Rückkehr haben sollte;

13.  verweist darauf, dass die Möglichkeiten für schutzbedürftige Menschen, legal in die EU einzureisen, sehr beschränkt sind und bedauert, dass sie – unter anderem als Ergebnis des Errichtens von Zäunen und des Abriegelns von Außengrenzen – keine andere Wahl haben, als auf kriminelle Schleuser und gefährliche Routen zurückzugreifen, um in Europa Schutz zu suchen; hält es daher für absolut vorrangig, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sichere und legale Wege für Flüchtlinge schaffen, wie etwa humanitäre Korridore und Visa aus humanitären Gründen; betont, dass sich die Mitgliedstaaten über ein obligatorisches Neuansiedlungsprogramm hinaus auch auf die Bereitstellung anderer Instrumente, wie stärkere Familienzusammenführung, private Patenschaften und flexible Visaregelungen, auch zum Zwecke eines Studiums oder der Arbeitsaufnahme, verständigen sollten; ist der Ansicht, dass der Visakodex geändert werden sollte, indem speziellere gemeinsame Bestimmungen über Visa aus humanitären Gründen eingefügt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu schaffen, in ihren Botschaften und Konsulaten Asyl zu beantragen;

14.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten strenge strafrechtliche Sanktionen gegen Menschenhandel und das Schleusen von Menschen in die und innerhalb der EU erlassen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, kriminelle Schleusernetze zu bekämpfen, aber nicht in der Zwischenzeit diejenigen zu bestrafen, die freiwillig Migranten aus humanitären Gründen helfen, einschließlich Beförderer, wobei die Kommission aufgefordert wird, die Überarbeitung der Richtlinie 2001/51/EG des Rates in Erwägung zu ziehen; nimmt die Operation EUNAVOR Med, die gegen Schlepper und Menschenhändler im Mittelmeerraum gerichtet ist, zur Kenntnis;

15.  bedauert, dass die führenden Vertreter einiger Mitgliedstaaten und die rechtsextremen Parteien die aktuelle Situation nutzen, um die einwanderungsfeindliche Stimmung anzuheizen und der EU die Schuld an der Krise zu geben, was zu einer Zunahme der Gewalttaten gegen Migranten führt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen gegen Gewalttaten und Hassreden, die gegen Migranten gerichtet sind, zu ergreifen; fordert ferner alle führenden Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf, klar für die europäische Solidarität und die Achtung der Würde des Menschen Stellung zu beziehen;

16.  weist darauf hin, dass Migration ein globales und komplexes Phänomen ist, das auch eine langfristige Strategie erfordert, in deren Rahmen ihre eigentlichen Ursachen wie etwa Armut, Ungleichheit, Ungerechtigkeit Klimawandel, Korruption, verantwortungslose Regierungsführung und bewaffnete Konflikte angegangen werden; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, sich auf dem Gipfel von Valletta im November auf diese eigentlichen Ursachen zu konzentrieren; betont, dass ein umfassender Ansatz der EU notwendig ist, durch den die Kohärenz zwischen ihrer Innen- und Außenpolitik gestärkt wird, insbesondere was ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, ihre Entwicklungspolitik und ihre Migrationspolitik betrifft; stellt Pläne in Frage, nach denen Entwicklungshilfe an stärkere Grenzkontrollen durch Drittstaaten oder Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten geknüpft wird;

17.  fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und andere internationale Geber auf, ihre Versprechen, die sie im Juli auf der Konferenz von über die Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba gegeben haben, rasch einzulösen, und hält es für dringend notwendig, die Entwicklungspolitik wieder vorrangig auf den Aufbau friedlicher Gesellschaften, die Bekämpfung der Korruption und die Förderung guter Regierungsführung auszurichten, wie dies im 16. Ziel für eine nachhaltige Entwicklung des Rahmens für die globale Entwicklung nach 2015 näher erläutert wurde;

18.  fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sich stärker in die Beilegung von Konflikten einzubringen und vor allem dazu beizutragen, nachhaltige politische Lösungen in Konfliktstaaten und ‑regionen wie dem Irak, Syrien, Libyen und dem Nahen Osten zu finden sowie den politischen Dialog – auch mit regionalen Organisationen – zu stärken, indem alle Aspekte der Menschenrechte berücksichtigt werden, um integrative und demokratische Einrichtungen und die Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften aufzubauen und die soziale und demokratische Entwicklung in den Herkunftsländern und unter ihren Bevölkerungen zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Staaten der Region, die der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union angehören, um sich um schutzbedürftige Personen zu kümmern, sie umzusiedeln und ihnen Asyl zu gewähren;

19.  fordert die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, eine internationale Konferenz zur Flüchtlingskrise einzuberufen, an der unter anderem die EU, ihre Mitgliedstaaten, Einrichtungen der Vereinten Nationen, die USA, einschlägige internationale nichtstaatliche Organisationen und arabische Staaten teilnehmen, um eine gemeinsame globale Strategie für die humanitäre Hilfe auszuarbeiten;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0414.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0448.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0105.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0176.

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