Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2016/2058(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0232/2016

Eingereichte Texte :

A8-0232/2016

Aussprachen :

PV 12/09/2016 - 18
CRE 12/09/2016 - 18

Abstimmungen :

PV 13/09/2016 - 4.15
CRE 13/09/2016 - 4.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0334

Angenommene Texte
PDF 356kWORD 65k
Dienstag, 13. September 2016 - Straßburg
EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung
P8_TA(2016)0334A8-0232/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2016 zu der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung (2016/2058(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das im Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossen wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“ (COM(2016)0051),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030,

–  unter Hinweis auf das dritte Energiepaket,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2015 zum Thema „Auf dem Weg zu einer Europäischen Energieunion“(4),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0232/2016),

A.  in der Erwägung, dass knapp 50 % des Endenergiebedarfs in der EU für die Wärme- und Kälteerzeugung aufgewandt werden, wovon wiederum 80 % auf Gebäude entfallen; in der Erwägung, dass der Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung dem 2015 geschlossenen Klimaübereinkommen von Paris (COP 21) Rechnung tragen sollte; in der Erwägung, dass der Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung bis spätestens 2050 zu 100 % auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhen muss, wenn er den Energie- und Klimaschutzzielen der EU entsprechen soll, was nur erreicht werden kann, wenn weniger Energie verbraucht und der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ / „Energieeffizienz ist der wichtigste Brennstoff“ konsequent befolgt wird;

B.  in der Erwägung, dass die Gaseinfuhren mit jedem Prozent Energieeinsparung um 2,6 % zurückgehen(5);

C.  in der Erwägung, dass mehr dafür getan werden muss, dass der Wärmebedarf von Gebäuden zurückgeht und in Bezug auf den verbleibenden Bedarf ein Wandel weg von eingeführten fossilen Brennstoffen, die in individuellen Heizkesseln verbrannt werden, hin zu nachhaltigen Lösungen für die Wärme- und Kälteerzeugung, die den Zielen der EU für das Jahr 2050 entsprechen, vollzogen werden sollte;

D.  in der Erwägung, dass auf Gebäude ein großer Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs entfällt, und in der Erwägung, dass eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden und Programme zur Nachfragesteuerung eine wesentliche Rolle spielen können, wenn es darum geht, für einen ausgewogenen Energiebedarf zu sorgen und dem Spitzenbedarf gerecht zu werden, wodurch Überkapazitäten abgebaut und die Erzeugungs-, Betriebs- und Transportkosten gesenkt werden können;

E.  in der Erwägung, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen zwar langsam zunimmt (2012 betrug er 18 % der erzeugten Primärenergie), dass jedoch nach wie vor riesiges Potenzial auf allen Ebenen schlummert und der Anteil der für Wärme- und Kälteerzeugung genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen ebenso wie der der rückgewonnenen Wärme weiter ausgebaut werden sollte;

F.  in der Erwägung, dass der Markt für die Wärme- und Kälteerzeugung in der EU aufgrund seines lokalen Charakters und der verschiedenen beteiligten Technologien und Wirtschaftsakteure zersplittert ist; in der Erwägung, dass lokale und regionale Aspekte bei der Festlegung der geeigneten Strategien für die Wärme- und Kälteerzeugung, der Planung und Umsetzung der Heizungs- und Kühlungsinfrastruktur und der Konsultation der Verbraucher unbedingt einbezogen werden müssen, um Hindernisse zu beseitigen und die Wärme- und Kälteerzeugung effizienter und nachhaltiger zu machen;

G.  in der Erwägung, dass Biomasse 89 % des gesamten auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeverbrauchs in der EU und 15 % des gesamten Wärmeverbrauchs in der EU ausmacht und großes Potenzial für weitere bedeutende, kostenwirksame Lösungen für den zunehmenden Wärmebedarf birgt;

H.  in der Erwägung, dass die Wärme- und Kälteerzeugung ein Paradebeispiel dafür ist, dass für Lösungen im Energiebereich ganzheitlich ausgerichtete, integrierte systemgestützte Konzepte vonnöten sind, die auch horizontale Ansätze für die Gestaltung der Energiesysteme und der Wirtschaft insgesamt umfassen;

I.  in der Erwägung, dass der Anteil der für Wärme- und Kälteerzeugung aufgewandten Primärenergie aus fossilen Brennstoffen mit 75 % nach wie vor sehr hoch ist, was ein großes Hindernis für die Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen darstellt und gleichzeitig den Klimawandel beschleunigt und zu beträchtlichen Umweltschäden führt; in der Erwägung, dass der Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung umfassend zu den Klimaschutz- und Energiezielen der EU beitragen sollte und dass Beihilfen für den Einsatz fossiler Brennstoffe in diesem Bereich im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 je nach den Bedingungen vor Ort schrittweise auslaufen sollten;

J.  in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Wärme, die bei industriellen oder anderen gewerblichen Prozessen entsteht und in die Erdatmosphäre oder in Gewässer abgeführt – und nicht nutzbringend eingesetzt – wird, mengenmäßig dafür ausreichen würde, den gesamten Wärmebedarf der EU in Wohn- und Geschäftshäusern zu decken;

K.  in der Erwägung, dass auf den Gebäudebereich etwa 13 % des CO2-Ausstoßes in der EU zurückgehen;

L.  in der Erwägung, dass der Einsatz fortschrittlicher und effizienter Wärme- oder Kühlsysteme in Gebäuden harmonisch mit umfassender Wärmedämmung einhergehen muss, wodurch der Energiebedarf und die Verbraucherkosten sinken und zur Linderung der Energiearmut ebenso beigetragen wird wie zur Schaffung von Facharbeitsplätzen auf lokaler Ebene;

M.  in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Ausarbeitung einer umfassenden, integrierten Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung im Rahmen der Energieunion bei korrekter Umsetzung sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern in der EU mit Blick auf die Verringerung der Gesamtenergiekosten für die Industrie, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneinsparungen für Verbraucher beträchtliche Chancen bieten;

N.  in der Erwägung, dass mit den Regelungsrahmen der EU zwar die allgemeinen Ziele unterfüttert werden, es jedoch wesentlich darauf ankommt, im Zuge eines umfassenderen Umbaus des Energiesystems echte Fortschritte bei der Umgestaltung der Wärme- und Kälteerzeugung zu erzielen;

O.  in der Erwägung, dass durch eine Optimierung des Beitrags, der mit Energie aus erneuerbaren Quellen – vor allem im Strombereich – bei der Einspeisung ins Verbundnetz und durch eine bessere Einbindung von Heizungs- und Kühlanlagen sowie des Verkehrsgewerbes geleistet werden kann, dazu beigetragen wird, dass im Energiesystem weniger CO2-Emissionen anfallen, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert wird, die Energiekosten für die Privathaushalte zurückgehen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zunimmt;

P.  in der Erwägung, dass diese gemeinsamen Ziele am besten verwirklicht werden können, wenn lokale und regionale Behörden sowie sämtliche einschlägige Interessenträger gestärkt und dabei unterstützt werden, für die Stadtplanung, die Entwicklung der Infrastruktur, den Ausbau und die Sanierung des Wohnungsbestands sowie beim Bau neuer Gewerbe- bzw. Industriegebiete nach einem Konzept zu verfahren, bei dem die Systeme vollständig integriert werden, damit sich daraus optimale Übertragungseffekte, Effizienzgewinne und sonstige wechselseitige Vorteile ergeben;

Q.  in der Erwägung, dass die Energieeffizienz von Gebäuden auch davon abhängt, ob in ihnen angemessene Energiesysteme eingesetzt werden; in der Erwägung, dass die Grundsätze „Energieeffizienz an erster Stelle“ und „Energieeffizienz ist der wichtigste Brennstoff“ im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung beachtet werden sollten;

R.  in der Erwägung, dass insbesondere in KMU Millionen Arbeitsplätze in der EU entstünden und die Energieeffizienz zunähme, wenn hochgesteckte Ziele für die umfassende Sanierung des aktuellen Gebäudebestands festgelegt würden, und in der Erwägung, dass dies von wesentlicher Bedeutung wäre, um den Energieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung zu minimieren;

S.  in der Erwägung, dass bei der Planung öffentlicher und privater Energiespar- und Niedrigenergiegebäude der Bedeutung der Architektur, der Städteplanung und der Dichte der Nachfrage nach Wärme sowie der Vielfalt der europäischen Klimazonen und der Gebäudetypen Rechnung zu tragen ist;

T.  in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass die in Europa verfügbare Abwärme den gesamten Gebäudeenergiebedarf in Europa übersteigt und 50 % des gesamten Energiebedarfs in der EU über Fernwärme bereitgestellt werden kann, ein enormes unausgeschöpftes Potential besteht, was die Nutzung von Abwärme und Fernwärmesystemen angeht;

U.  in der Erwägung, dass ein bedeutender Anteil der europäischen Bevölkerung in Gebieten – insbesondere in Städten – wohnt, in denen Überschreitungen der Luftreinheitsgrenzwerte zu verzeichnen sind;

V.  in der Erwägung, dass voraussichtlich auch künftig der größte Anteil des Energiebedarfs in Europa auf die Wärme- und Kälteerzeugung entfallen wird, und in der Erwägung, dass dieser Bedarf zu weiten Teilen mit Erd- und Flüssiggas gedeckt wird, deren Nutzung im Zuge einer hocheffizienten Energiespeicherung optimiert werden könnte; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass nach wie vor auf fossile Brennstoffe zurückgegriffen wird, den Klimaschutz- und Energieverpflichtungen der EU und ihren Zielen in Bezug auf die Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zuwiderläuft;

W.  in der Erwägung, dass es derzeit ein starkes Gefälle bei den jährlichen Heizenergiekosten in den verschiedenen Klimazonen der Europäischen Union gibt, wobei in den Ländern Südeuropas durchschnittlich 60 bis 90 kWh/m2 und in den Ländern Mittel- und Nordeuropas 175 bis 235 kWh/m2 benötigt werden;

X.  in der Erwägung, dass die Umsetzung effizienter Lösungen für Heizung und Kühlung großes Potenzial für die Entwicklung der Industrie und des Dienstleistungssektors in Europa, insbesondere im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen, und für die Schaffung größeren Mehrwerts in abgelegenen und ländlichen Gebieten birgt;

Y.  in der Erwägung, dass Energie zu einem öffentlichen Gut geworden ist, zu dem der Zugang gewährleistet werden muss; in der Erwägung, dass jedoch nicht sämtlichen Bürgern Energie zugänglich ist, da in Europa über 25 Millionen Menschen ernsthafte Probleme haben, Zugang zu Energie zu erhalten;

Z.  in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Maßnahmen für Energieeffizienz darauf liegen sollte, wie der Heizbedarf möglichst kostenwirksam gesenkt bzw. Gebäude möglichst kostenwirksam an hocheffiziente Alternativen angeschlossen werden können, damit sich die Gebäudeenergiebilanz verbessert;

AA.  in der Erwägung, dass die geringen Kenntnisse der Verbraucher über die niedrige Effizienz der Heizungsanlagen maßgeblich dazu beitragen, die Energierechnungen in die Höhe zu treiben;

AB.  in der Erwägung, dass gut wärmegedämmter Wohnraum sowohl für die Umwelt als auch – in Form niedrigerer Energierechnungen – für die Verbraucher Vorteile bringt;

AC.  in der Erwägung, dass 72 % des Wärme- und Kälteverbrauchs in Einfamilienhäusern auf ländliche Gebiete bzw. Gebiete mit mittlerer Besiedlungsdichte entfallen;

AD.  in der Erwägung, dass sich durch sinnvolle natürliche Lösungen, wie eine gut konzipierte Straßenbepflanzung oder grüne Dächer und Wände, die Gebäude isolieren und beschatten, Heiz- oder Kühlbedarf und damit der Energieverbrauch senken lassen;

AE.  in der Erwägung, dass 85 % der in Gebäuden verbrauchten Energie in Raumwärme und Warmwasseraufbereitung fließen und 45 % der Wärme- und Kälteerzeugung in der EU in Wohngebäuden verbraucht werden;

AF.  in der Erwägung, dass die Industrie eine wichtige Rolle spielt, was die bessere Nutzung von Abwärme und -kälte angeht, und in der Erwägung, dass sie dabei auch mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten sollte;

AG.  in der Erwägung, dass durchschnittlich 6 % der Ausgaben der europäischen Verbraucher für Heizung oder Kühlung getätigt werden und dass 11 % der Europäer nicht über die Mittel verfügen, ihr Zuhause im Winter ausreichend zu heizen;

AH.  in der Erwägung, dass der Bereich der Kälteerzeugung nach wie vor einer gründlicheren Analyse bedarf und im Rahmen der Strategie der Kommission und der Maßnahmen der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt werden muss;

AI.  in der Erwägung, dass Studien zur Verringerung des Energieverbrauchs von historischen Gebäuden gefördert werden sollten, damit die Energieeffizienz dort, wo es möglich ist, optimiert wird, wobei gleichzeitig für den Schutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes zu sorgen ist;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“ als wichtigen Schritt, da hiermit ein ganzheitliches Konzept für den Umbau der Wärme- und Kälteerzeugung in der Europäischen Union vorgelegt wird und die Bereiche benannt werden, in denen vorrangig Maßnahmen getroffen werden müssen; unterstützt die Kommission uneingeschränkt bei ihrem Vorhaben, zu ermitteln, welche Synergien zwischen den Branchen der Strom- und Wärmeerzeugung bestehen, und diese Synergien auch zu nutzen, um zu einem effizienten Wirtschaftszweig zu gelangen, der die Energieversorgungssicherheit steigert und ermöglicht, dass die EU ihre Klimaschutz- und Energieziele kosteneffizient erreicht; fordert die Kommission auf, den Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung bei der Gestaltung des europäischen Energiemarkts zu berücksichtigen;

2.  weist darauf hin, dass für die Wärme- und Kälteerzeugung im Zuge der Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU), der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) spezifische Maßnahmen getroffen werden müssen;

3.  ist der Auffassung, dass in der Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung beide Notwendigkeiten gleichermaßen Berücksichtigung finden müssen, wobei den verschiedenen Klimazonen Europas und damit unterschiedlichem Bedarf bei der Energienutzung Rechnung getragen werden muss;

4.  betont, dass im Rahmen der Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung nachhaltigen, kostenwirksamen Lösungen Vorrang gegeben werden muss, mit denen die Mitgliedstaaten die Klimaschutz- und Energieziele der EU verwirklichen können; stellt fest, dass bei der Wärme- und Kälteerzeugung in den Mitgliedstaaten aufgrund von Unterschieden beim Energiemix, den klimatischen Bedingungen, der Effizienz des Gebäudebestands und der Intensität der industriellen Tätigkeit große Unterschiede bestehen, und betont deshalb, dass bei der Wahl der geeigneten Strategie Flexibilität walten sollte;

5.  fordert, dass auf einzelstaatlicher Ebene gemäß Artikel 14 der Energieeffizienzrichtlinie spezifische nachhaltige Strategien für die Wärme- und Kälteerzeugung ausgearbeitet werden, in die insbesondere die Kraft-Wärme-Kupplung sowie Fernwärme und -kälte – vorzugsweise beruhend auf Energie aus erneuerbaren Quellen – eingebunden werden;

6.  stellt fest, dass hohe Energieeffizienz, Hochleistungswärmedämmung sowie die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern und zurückgewonnener Wärme grundlegende Prioritäten der EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung sind; ist daher der Auffassung, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet werden sollte, da Energieeffizienz eine der höchsten und raschesten verfügbaren Renditen abwirft und ein wesentlicher Bestandteil der Strategie dafür ist, dass der Übergang zu sicherer, zuverlässiger und intelligenter Wärme- und Kälteerzeugung erfolgreich vollzogen wird;

7.  stellt fest, dass es sich durch ein stärker dezentral angelegtes, flexibleres Energiesystem, in dem die Strom- und Wärmequellen näher am Ort des Verbrauchs liegen, einfacher gestalten dürfte, Energie auch dezentral zu erzeugen, und dass es so auch möglich wäre, die Verbraucher und die Bevölkerung stärker in den Energiemarkt einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und aktiv an der nachfrageseitigen Steuerung mitwirken können; vertritt die Auffassung, dass die Energieeffizienz des gesamten Energiesystems umso größer ist, je kürzer die Ketten der Umwandlung von Primärenergie in andere Formen von Energie sind, die letztlich zur Erzeugung von Verbrauchsenergie führen; stellt darüber hinaus fest, dass durch einen derartigen Ansatz die Verluste bei der Übertragung und Verteilung abnehmen würden, die Energieinfrastruktur zuverlässiger wäre und sich KMU gleichzeitig auch Geschäftsmöglichkeiten vor Ort eröffnen würden;

8.  betont, dass sich die Rahmenrichtlinien zur umweltgerechten Gestaltung und zur Energieverbrauchskennzeichnung einerseits und die Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden andererseits gegenseitig ergänzen, was die Minderung des Energieverbrauchs für die Wärme- und Kälteerzeugung angeht; ist der Ansicht, dass Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen so gestaltet werden sollten, dass sie möglichst energieeffizient sind und das an der Anschlussstelle vorhandene Warmwasser nutzen können; ist daher der Ansicht, dass die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung regelmäßig überprüft und verbessert werden sollten, um zusätzliche Energieeinsparungen zu erzielen und – durch innovativere Produkte und verringerte Energiekosten – die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

9.  weist darauf hin, dass der größte Anteil des Energiebedarfs der EU auf die Wärme- und Kälteerzeugung entfällt; hebt hervor, dass es beim Übergang zu einer sicheren Energieversorgung mit geringem CO2-Ausstoß im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung von besonderer Bedeutung ist, den Grundsatz der Technologieneutralität gegenüber den derzeit verfügbaren erneuerbaren Energieträgern einerseits und den marktgestützten und staatlichen Anreizen andererseits zu wahren;

10.  betont, dass ein günstiger Rahmen für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern geschaffen werden muss, damit auch sie von den Vorteilen der Eigenerzeugung von Energie, dem Einsatz erneuerbarer Energieträger für die Wärme- und Kälteerzeugung und der Energieeffizienzmaßnahmen profitieren können, zumal so den Problemen der divergierenden Anreize und des mitunter hinderlichen Mietrechts begegnet werden könnte;

11.  betont die wesentliche Rolle auf erneuerbaren Energieträgern beruhender Technologien (beispielsweise die Nutzung von nachhaltiger Biomasse, aerothermischer, geothermischer und solarthermischer Energie sowie Photovoltaikzellen, die an Batterien angeschlossen sind), was die Warmwasseraufbereitung und den Wärmekomfort in Gebäuden angeht, in Verbindung mit Wärmespeicheranlage, die für den Ausgleich von Tagesschwankungen oder jahreszeitbedingten Schwankungen genutzt werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, die dafür geeignet sind, diese Technologien zu fördern und zu erreichen, dass sie auch zur Anwendung kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die geltende Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich der Niedrigstenergiegebäude-Anforderungen und der langfristigen Strategien für Sanierungen, uneingeschränkt umzusetzen und dabei zu berücksichtigten, dass ausreichende Investitionen für die Modernisierung des Gebäudebestands mobilisiert werden; fordert die Kommission auf, darzulegen, wie sich nach ihrer Vorstellung bis 2050 ein Gebäudebestand mit einem Energieverbrauch von nahezu null in der gesamten EU erreichen lässt;

12.  ist der Ansicht, dass die Probleme im Bereich der Energieversorgungssicherheit in der EU größtenteils die Sicherheit der Wärmeversorgung betreffen; ist daher der Ansicht, dass für die Wärmeerzeugung unbedingt mehr Quellen genutzt werden müssen, und fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwiefern die stärkere Nutzung von Technologien für die Wärmeerzeugung, die mit Energie aus erneuerbaren Quellen gespeist werden, gefördert und beschleunigt werden kann;

13.  ist der Ansicht, dass Wärmekarten sowie angemessene architektonische Lösungen, bewährte Verfahren für die Verwaltung von Anlagen und städtebauliche Grundsätze – darunter auch Lösungen für Netze auf städtischer Ebene, z. B. Fernwärme und -kälte – bei der Planung ganzer Wohnsiedlungen und Geschäftsviertel die Grundlage für ein energieeffizientes und emissionsarmes Baugewerbe in den unterschiedlichen Klimazonen in Europa sein sollten; betont, dass eine ordnungsgemäß gedämmte Bausubstanz viel Wärme speichern kann, wodurch im Bereich Wärme und Kühlung wesentliche Einsparungen erzielt werden können;

14.  betont, dass auf den Energieverbrauch im Gebäudebereich etwa 40 % des Energieverbrauchs in der Union und ein Drittel des Erdgasverbrauchs entfallen und dass dieser Verbrauch um bis zu 75 % verringert werden könnte, wenn die Gebäudesanierung beschleunigt würde; betont, dass 85 % des Energieverbrauchs in die Warmwasseraufbereitung in Privathaushalten fließen und daher die Modernisierung alter, ineffizienter Heizungsanlagen, die vermehrte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, eine bessere Nutzung von Abwärme im Rahmen hocheffizienter Fernwärmesysteme sowie eine grundlegende Gebäudesanierung, in deren Rahmen die Wärmedämmung verbessert wird, nach wie vor von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass die Wärmeversorgung sicherer und nachhaltiger wird; empfiehlt, dass die Normen für die Energieeffizienz von Gebäuden auch künftig angehoben werden und dabei technischen Neuerungen – insbesondere in Bezug auf eine einheitliche Dämmung – Rechnung getragen wird und auch Anreize für solche Neuerungen geschaffen werden; empfiehlt darüber hinaus, dass der Bau von Niedrigstenergiegebäuden auch künftig gefördert wird;

15.  legt den Mitgliedstaaten nahe, eine langfristige Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung auszuarbeiten, die auf einem integrierten Konzept, einer harmonisierten Bestandsaufnahme und der Bewertung gemäß Artikel 14 der Energieeffizienzrichtlinie beruht; betont, dass in dieser Strategie dargelegt werden sollte, in welchen Bereichen vorrangig Maßnahmen erforderlich sind, und sie eine optimale städtische Energieplanung ermöglichen sollte; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten diesbezüglich zu unterstützen und ihnen zu diesem Zweck allgemeine Leitlinien für die einzelstaatlichen Strategien für die Wärme- und Kälteerzeugung an die Hand zu geben;

16.  verweist auf den wirtschaftlichen Effekt der Renovierung und Wärmedämmung von Gebäuden, der sich häufig in bis zu 50 % niedrigeren Heizungs- und Kühlungskosten niederschlägt, und fordert die Kommission auf, eine angemessene Kofinanzierung für Initiativen zur Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern mit geringer Energieeffizienz bereitzustellen;

17.  begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, ein Instrumentarium zur Förderung der Sanierung von Mehrfamilienhäusern auszuarbeiten; ist der Ansicht, dass auch für die städtische Energieplanung ein einheitliches, umfassendes Instrumentarium aufgelegt werden sollte, damit das Potenzial der lokalen Wärme- und Kälteerzeugung erfasst und für eine optimale, integrierte Gebäudesanierung und den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur für die Wärme- und Kälteerzeugung gesorgt werden kann;

18.  weist erneut darauf hin, dass EU-Programme mit Anreizen für die energieeffiziente Nachrüstung von öffentlichen Gebäuden, Wohngebäuden und Sozialwohnraum und für den Bau umweltgerechter neuer Gebäude, die nicht nur den rechtlichen Mindestanforderungen genügen, ausgearbeitet werden müssen;

19.  weist auf den örtlichen Charakter und das Potenzial der Wärme- und Kälteerzeugung vor Ort hin; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Wärmedämmung weiter zu fördern, indem bestehende Wohngebäude und öffentliche Gebäude mit geringer Energieeffizienz saniert werden; betont in diesem Zusammenhang, dass Bewegungen wie dem Konvent der Bürgermeister große Bedeutung zukommt, die den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren ermöglichen;

20.  betont, dass eine Bestandsaufnahme des lokalen Wärme- und Kälteerzeugungspotenzials in ganz Europa durchgeführt werden muss, damit die Städte ihre vor Ort verfügbaren Ressourcen besser erkennen und dadurch zu größerer Energieunabhängigkeit der EU beitragen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit durch die Schaffung lokaler, nicht auslagerbarer Arbeitsplätze ankurbeln sowie den Verbrauchern umweltfreundliche und erschwingliche Energie bereitstellen können;

21.  fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, das auf ihrem Gebiet vorhandene Potenzial für die Wärme- und Kälteerzeugung und den Umfang des künftigen einschlägigen Bedarfs zu bewerten, wobei das Potenzial der vor Ort verfügbaren Energie aus erneuerbaren Quellen und aus der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Größe des Fernwärmeflusses zu berücksichtigen sind;

22.  ist der Ansicht, dass für Haushalte, die sich nicht in Gebieten mit zentralen Heizungs- und Kühlsystemen befinden, ein attraktives Finanzierungssystem geschaffen werden sollte, das neue Technologien für die Heizung von Haushalten fördert, bei denen Energie aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz kommt;

23.  fordert die die lokalen Gebietskörperschaften auf, die besonderen Probleme von Gebäuden im ländlichen Raum anzugehen, da diese oft älter, weniger energieeffizient und der Gesundheit weniger zuträglich sind und tendenziell eine geringere thermische Behaglichkeit bieten;

24.  ist der Ansicht, dass die Energieeffizienz umso größer ist, je kürzer die Kette zur Umwandlung von Primärenergie in andere Energieformen zur Erzeugung von Nutzwärme ist; fordert die Kommission unter Hinweis auf die unterschiedlichen klimatischen und sonstigen Bedingungen in der EU auf, technologieneutrale Instrumente zu fördern, durch die die Gemeinden kosteneffiziente Lösungen erarbeiten können, um die CO2-Intensität im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung zu verringern;

25.  stellt fest, dass mit den Regelungsrahmen der EU zwar die allgemeinen Ziele unterfüttert werden, es jedoch wesentlich darauf ankommt, im Zuge eines umfassenderen Umbaus des Energiesystems echte Fortschritte bei der Umgestaltung der Wärme- und Kälteerzeugung zu erzielen;

26.  hebt hervor, dass die politischen Instrumente und Kapazitäten der EU noch nicht hinreichend entwickelt sind, um den Wandel im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung voranzutreiben, die Potenziale optimal auszuschöpfen und Lösungen zur Bedarfsreduktion und zur Verringerung der CO2-Emissionen in dem erforderlichen Umfang und Tempo umzusetzen;

27.  betont die Bedeutung von Fernenergienetzen als Alternative zu weitaus stärker umweltschädigenden Einzelanlagen zur Wärmeerzeugung, da sich mit ihnen besonders effizient und kostengünstig nachhaltige Wärme und Kälte erzeugen lassen, Energie aus erneuerbaren Quellen und rückgewonnene Wärme und Kälte eingebunden sowie überschüssiger Strom aus erneuerbaren Quellen in Zeiten geringeren Stromverbrauchs gespeichert werden kann, womit für mehr Flexibilität im Energiesystem gesorgt wird; hebt hervor, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen erhöht werden muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass über 20 % der Fernwärme und -kälte mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden, im Einklang mit Artikel 14 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wonach umfassende Beurteilungen des Potenzials für effiziente Fernwärme- und Fernkälteanlagen erforderlich sind; fordert, dass die bestehenden Fernwärmesysteme modernisiert und erweitert werden, damit auf hocheffiziente Alternativen aus erneuerbaren Quellen umgestellt wird; hält die Mitgliedstaaten dazu an, steuerliche und finanzielle Maßnahmen als Anreiz für die Entwicklung und Nutzung von Fernwärme und -kälte bereitzustellen und die derzeitigen regulatorischen Hindernisse zu beseitigen;

28.  fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen umfassenden Bewertungen des Potenzials von Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme gemäß Artikel 14 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sorgfältig zu prüfen, damit die Pläne dem tatsächlichen wirtschaftlichen Potenzial dieser Lösungen Rechnung tragen und eine solide Grundlage für Strategien im Einklang mit den Zielen der EU bilden;

29.  betont, dass in dicht bebauten Ballungsräumen ineffiziente und nicht nachhaltige individuelle Heizungs- und Kühlanlagen bzw. Fernwärme- und -kälteanlagen unbedingt schrittweise durch effiziente Fernwärme- und -kälteanlagen ersetzt oder mit neuester Heizungs- und Kühltechnik modernisiert und auf hocheffiziente örtliche Anlagen zur Kraft-Wärme-Koppelung und Alternativen aus erneuerbaren Quellen umgestellt werden müssen;

30.  fordert die Kommission auf, in ihren Initiativen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie und zur Marktgestaltung Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen durch die stärkere Einbeziehung von Strom und Heizungs- und Kühlanlagen zu einem effizienteren und flexibleren Energiesystem beigetragen wird;

31.  fordert die Kommission auf, einen gemeinsamen europäischen Rahmen einzurichten, mit dem die Eigenerzeugung gefördert und für Rechtssicherheit in diesem Bereich gesorgt wird, wobei insbesondere nachbarschaftliche Genossenschaften, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen, gefördert und unterstützt werden müssen;

32.  fordert, dass auf einzelstaatlicher Ebene ein Indikator für den Wärme- und Kältebedarf in Gebäuden entwickelt wird;

33.  fordert, strategisch auf die Verringerung der durch den industriellen Wärme- und Kältebedarf bedingten CO2-Emissionen hinzuwirken, indem die Prozesse effizienter gemacht, fossile Brennstoffe durch nachhaltige Quellen ersetzt und die Industrie in die umgebende Wärmeenergiestruktur eingebettet wird;

34.  betont das enorme Potenzial der Bündelung von Energie- und Ressourcenströmen für die Senkung des Primärenergieverbrauchs, vor allem im industriellen Umfeld, wo im Einklang mit dem Kaskadenverfahren bei einem Prozess anfallende überschüssige Hitze oder Kälte in einem anderen Prozess wiederverwendet werden kann, für den weniger extreme Temperaturen erforderlich sind, was gegebenenfalls bis zum Heizen und Kühlen von Gebäuden über Fernwärmeanlagen reichen kann;

35.  merkt an, dass veraltete Siedlungsheizkraftwerke mit geringer Energieeffizienz durch die besten verfügbaren Alternativen ersetzt werden müssen, die in vollem Einklang mit den Energie- und Klimaschutzzielen der EU stehen, z. B. durch umweltfreundlichere Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, in denen nachhaltige Brennstoffe zum Einsatz kommen, die im Einklang mit den Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse stehen;

36.  weist darauf hin, dass die Wärme- und Kälteerzeugungsbranche sehr ortsgebunden ist, da die Verfügbarkeit und Infrastruktur sowie der Heizbedarf erheblich von den örtlichen Gegebenheiten abhängen;

37.  pflichtet der Kommission darin bei, dass – wie in der Strategie für den Heizungsbereich dargelegt – das wirtschaftliche Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung nicht ausgeschöpft wird, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Mitteilung COM(2015)0572 zur Lage der Energieunion hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sowie hocheffiziente Fernwärme und Fernkälte weiter zu fördern;

38.  hält ein systemorientiertes Konzept für die Kälteerzeugung für geboten, das auch die bauliche Umwelt und weitere Tätigkeiten wie Kühltransporte umfasst;

39.  vertritt die Auffassung, dass in der gemäßigten Klimazone in Europa auf Wärmepumpen beruhende, effiziente umschaltbare Heizungs- und Kühlanlagen aufgrund ihrer Flexibilität unter bestimmten Umständen große Bedeutung erlangen können; betont, dass mit Hybridheizungen, die mit Energie aus zwei oder mehr Energiequellen gespeist werden, dazu beigetragen werden kann, dass die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energieträgern an Bedeutung gewinnt, und zwar insbesondere in bereits bestehenden Gebäuden, da Hybridheizungen hier ohne großen Renovierungsaufwand eingebaut werden können; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Wärmepumpen angemessene angeglichene Berechnungsverfahren bereitzustellen und die Weitergabe bewährter Verfahren für Verfahren zur Förderung effizienter, nachhaltiger und CO2-armer Lösungen für unterschiedlichen Wärmebedarf zu fördern;

40.  fordert die Kommission auf, die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften über fluorierte Treibhausgase streng zu überwachen, damit diese Gase in geringerem Umfang in die Atmosphäre gelangen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Verwendung alternativer Kühlmittel auf unbedenkliche und kostengünstige Weise und im Einklang mit den übrigen EU-Zielen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz erfolgt;

41.  ist der Ansicht, dass in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit untersucht werden muss, die Wärme von Thermalwasser, direkt aus industriellen Prozessen rückgewonnene Energie oder die Wärme sonstiger Quellen mit niedrigerer Temperatur, etwa die Wärme des Grubenwassers, für die Wärmeerzeugung (bzw. Kälteerzeugung) zu nutzen, wodurch es – unter Einsatz großer Wärmepumpen – möglich würde, ganze Siedlungen und nicht nur einzelne Bauobjekte mithilfe bestehender und neuer Fernwärmenetze zu beheizen, sofern eine geeignete Fernwärmeinfrastruktur bereits besteht oder aufgebaut wird;

42.  misst den Technologien, mit denen der Wärmeenergiebedarf und die Treibhausgasemissionen verringert werden können, große Bedeutung bei, z. B. der oberflächennahen Erdwärme, mit Energie aus erneuerbaren Quellen betriebenen Anlagen für Fernwärme bzw. -kälte, kleinen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kälte- oder Kraft-Wärme-Kopplung, in denen Erdgas bzw. Biomethan verbrannt wird, oder Kombinationen hieraus;

43.  vertritt die Auffassung, dass Wärmespeicher, die außerhalb von Spitzenzeiten elektrischen Widerstand nutzen (indem sie Energie in Form von Wärme speichern) und so die Stromversorgung verbessern, indem sie die Einbindung schwankungsanfälliger erneuerbarer Energiequellen ermöglichen, bei der Wärmeerzeugung eine tragende Rolle spielen und dazu beitragen können, dass das Netz ausgewogen ausgelastet wird und Energieproduktion, -einfuhren und -preise verringert werden;

44.  ist der Ansicht, dass Abwärme und Abkälte, die bei industriellen Prozessen und der Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen der Erzeugung von Strom in konventionellen Kraftwerken, in gut wärmegedämmten Wohngebäuden mithilfe rekuperativer Methoden und bei der Erzeugung in Kleinstanlagen gewonnen werden, eine wesentlich größere Rolle als bisher bei der Wärme- und Kälteerzeugung spielen sollten; betont, dass die Forschung der Nutzung in der Industrie erzeugter Abwärme und -kälte den gebührenden Stellenwert zuerkennen und zu dieser Nutzung anhalten sollte, da dies eine hervorragende Möglichkeit für Investitionen und Innovationen bietet; betont, dass darauf hingewirkt werden sollte, Industriegebäude und in der Nähe gelegene Wohn- oder Dienstleistungsgebäude miteinander zu vernetzen, damit sie Energieproduktion und -bedarf miteinander abstimmen;

45.  betont, dass der Umstand, dass Fernwärmeinfrastruktur von der öffentlichen Hand finanziert wird oder öffentliches Eigentum ist, keine kostspielige Bindung an Infrastrukturen mit hohen CO2-Emissionen bewirken sollte; fordert die einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Stellen auf, mit Blick auf das EU-Ziel, bis 2050 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 80 bis 95 % zu senken, und mit Blick auf eine geordnete Transformation der Energiewirtschaft die Förderung der Fernwärmeinfrastruktur mit öffentlichen Mitteln zu prüfen;

46.  vertritt die Auffassung, dass es wirtschaftliche und ökologische Vorteile hat und zu einem Rückgang der Primärenergienachfrage für die Kälteerzeugung führt, wenn die Erzeugung, der Verbrauch und die Wiederverwendung von Abkälte integriert werden;

47.  betont, dass Energie aus Abfall im Bereich der Wärmeerzeugung auch künftig von zentraler Bedeutung sein wird, da die Alternative häufig darin besteht, dass der Abfall auf Deponien landet und stattdessen fossile Brennstoffe verbraucht werden; weist erneut darauf hin, dass mehr Recycling erforderlich ist;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, rechtliche und wirtschaftliche Mittel dafür einzusetzen, die schrittweise vollzogene Abschaffung veralteter Heizsysteme mit Festbrennstofföfen, deren Energieeffizienz unter 80 % liegt, zu beschleunigen, und sie nach Möglichkeit durch effiziente, nachhaltige Heizanlagen auf örtlicher Ebene (z. B. Fernwärmeanlagen) und auf Mikroebene (z. B. Erdwärme- und Solaranlagen) zu ersetzen;

49.  hebt hervor, dass die Einführung von intelligenten Heizungsanlagen die Verbraucher dabei unterstützen kann, ihren Energieverbrauch besser zu verstehen, und zu einem Austausch von ineffizienten Heizungssystemen beitragen könnte, mit denen Energie gespart würde;

50.  weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass 75 % des derzeitigen Gebäudebestands in der EU energieineffizient sind und dass 90 % dieser Gebäude auch 2050 noch in Gebrauch sein werden; betont daher, dass dringend ein spezieller Schwerpunkt auf die gründliche Sanierung dieser Gebäude gelegt werden muss;

51.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms „Energie aus Abfall“ einen Plan auszuarbeiten, damit die nachhaltige Nutzung organischen Abfalls für die Wärme- und Kälteerzeugung im Zusammenhang mit Fernwärme- und Fernkälteanlagen gefördert und ihr potenzieller Beitrag genutzt wird;

52.  hält Biogas für eine wichtige nachhaltige Energiequelle für Heizungs- und Kühlanlagen, weshalb eine klare Zielmarke für die organische Verwertung zu setzen ist, damit Anreize für Investitionen in die Sammlung und Behandlung von Bioabfällen geschaffen werden;

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung veralteter Öfen, die Emissionen in niedriger Höhe bewirken, d. h. Emissionen unvollständig verbrannter organischer Pyrolysegase, Emissionen von Stickoxiden, Ruß, Feinstaub sowie konvektionsbedingt mitgeführter Flugasche in die Atmosphäre, zum Heizen in Ballungsräumen schrittweise zu untersagen und durch entsprechende Anreize den Einsatz nachhaltiger – etwa mit Energie aus erneuerbaren Quellen gespeister – Alternativen zu fördern;

54.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit mit Heizöl und Kohle betriebene energieineffiziente Öfen und Kessel, die derzeit im ländlichen Raum in mehr als der Hälfte aller Gebäude verwandt werden, schrittweise abgeschafft werden; ist der Ansicht, dass CO2-ärmere und erneuerbare Quellen zur Energieversorgung herangezogen werden sollten;

55.  betont, dass auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhende Fernwärme dazu beiträgt, die Ausbreitung stärker umweltschädigender Einzelanlagen zur Wärmeerzeugung, die die Luftverschmutzung in Wohngegenden erhöhen und deren Schadstoffausstoß schwieriger zu kontrollieren ist als bei ausgedehnten Fernwärmenetzen, zu verhindern; hebt jedoch hervor, dass Infrastruktur- und Wetterverhältnisse nicht überall in der Union dieselben sind und dass die Fernwärmenetze häufig modernisiert werden müssen, um energieeffizienter zu werden; fordert daher, dass unbedingt eingehend zu prüfen ist, ob die Infrastruktur im Bereich Fernwärme gefördert werden sollte und wie erneuerbare Energieträger und Fernwärme besteuert werden sollten;

56.  ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten umgehend mit der Frage der Abschaffung von Niedertemperaturöfen zur Verbrennung fossiler Festbrennstoffe und organischer Abfälle befassen sollten, bei denen im Laufe der Verbrennung verschiedene schädliche Stoffe in die Atmosphäre abgegeben werden; steht auf dem Standpunkt, dass die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit dazu anregen sollten, dass holzbefeuerte Kamine nicht mehr als primäre Quelle für die Beheizung von Privatwohnungen in dicht bebauten Städten eingesetzt werden, und ihre Ersetzung durch moderne, effiziente, Umwelt und Gesundheit schonende Alternativen erleichtern sowie begleitend Kampagnen durchführen sollten, mit denen das Bewusstsein für die möglichen Gesundheitsrisiken der Holzverbrennung und bewährte Verfahren in diesem Zusammenhang geschärft wird;

57.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Regelungslücke zu schließen, die sich zwischen der Richtlinie für umweltgerechte Gestaltung und der Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen auftut und darin besteht, dass es zu Emissionsverlagerungen bei Anlagen unter 1 MW kommt, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien fallen;

58.  vertritt die Auffassung, dass diese Frage aufgrund des wachsenden Kühlbedarfs eingehender erwogen werden muss, was ein integriertes Konzept zur gesamten Kühlkette umfasst – vom Bedarf an industrieller Kühlung mit hohen Temperaturen über die Kühlung in Einzelhaushalten bis hin zum Kühlbedarf in der Nahrungsmittelindustrie;

59.  weist darauf hin, dass Verbrauchern und Behörden unter allen Umständen hochwertige Daten vorliegen müssen, damit sie sachgerechte Entscheidungen in Bezug auf Energieeffizienz und Heizlösungen treffen können; betont, dass die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, auch auf den Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung ausgeweitet werden sollten; fordert die Kommission auf, eine Definition der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Kälte und eine Berechnungsmethode hierfür festzulegen

60.  ist der Ansicht, dass im Bereich der Kälteerzeugung bei Industrieverfahren wassersparende Wärmetauscher eine tragende Rolle spielen können, die Wärme an natürliche Gewässer abgeben, die sich in der Nähe der Produktlagerungsorte befinden und deren Temperatur ganzjährig nicht über 6 °C liegt;

61.  ist der Ansicht, dass stationäre Hochleistungsbrennstoffzellen in nächster Zukunft eine umweltschonende Alternative zur Verbrennung von Feststoffen wie Kohle sein werden;

62.  ist der Ansicht, dass Strom-zu-Gas-Konzepte zukünftig großes Potential bieten, erneuerbare Energien zu speichern, zu transportieren und für die zentrale und lokale Wärmeerzeugung einzusetzen; weist darauf hin, dass der Einsatz von Strom-zu-Gas-Konzepten insbesondere in Ballungsgebieten aufgrund der möglichen Nutzung der vorhandenen Infrastruktur eine effiziente Möglichkeit bietet, erneuerbare Energieträger für die Wärmegewinnung zu nutzen; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Pilotprojekte im Strom-zu-Gas-Bereich entsprechend zu fördern;

63.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Strategie der Europäischen Union für die innovative Wärme- und Kälteerzeugung als Grundlage für die Schaffung von Wirtschaftszweigen, die diesem Zweck dienende umweltfreundliche Anlagen bauen, intensive Forschung erforderlich ist;

64.  betont, dass Forschung und technologische Innovationen von großer Bedeutung für die europäische Industrie sind, deren Wettbewerbsvorteile und Marktfähigkeit stärken und zu den Energie- und Klimaschutzzielen der EU beitragen; betont in diesem Zusammenhang, dass mehr Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Energieeffizienz und der Technologien für die Wärme- und Kälteerzeugung mit Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, damit die Kosten gesenkt und die Leistung der Anlagen sowie ihre Anwendung und Einbindung in das Energiesystem verbessert werden; fordert die Kommission dazu auf, dass sie mit den Akteuren der Branche zusammenarbeitet, um die Technologiepläne zur Wärme- und Kälteerzeugung mit Energie aus erneuerbaren Quellen weiterhin auf dem neuesten Stand zu halten, damit die einschlägige technologische Entwicklung abgestimmt und verfolgt wird und Schwachstellen in diesem Bereich ermittelt werden;

65.  vertritt angesichts dessen, dass in der EU-Wärmewirtschaft dringend konkrete Ergebnisse bei der Wärmedämmung erzielt werden müssen, die Auffassung, dass die EU den Schwerpunkt auf die Forschung legen sollte, damit die besten derzeit verfügbaren Technologien vermehrt zum Einsatz kommen;

66.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Forschungsarbeiten des Rahmenprogramms Horizont 2020 nachhaltige Heizungs- und Kühlanlagen, Technologien zur Verwertung von Abwärme und Abkälte sowie neue Werkstoffe mit maximaler Wärmeleitfähigkeit (Wärmetauscher), mit minimaler Wärmeleitfähigkeit bzw. mit maximalem Wärmeleitwiderstand (Wärmedämmung) und mit maximalem Wärmeakkumulationsfaktor (Wärmespeicher) entwickelt werden müssen;

67.  hält Fortschritte bei der Forschung und Entwicklung in Bezug auf nachhaltige und effiziente Anlagen und Materialien für die Wärme- und Kälteerzeugung, z. B. kleinmaßstäbliche Lösungen für die Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Fernwärme- und Fernkälteanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Dämmmaterialien und innovative Materialien wie Strukturglasscheiben mit hoher Durchlässigkeit für von außen einfallende kurzwellige (Sonnen-) Strahlung und minimaler Durchlässigkeit für langwellige Wärmestrahlung, die nach außen gerichtet wäre, im Rahmen des Rahmenprogramms Horizont 2020 für angebracht;

68.  betont die Bedeutung komplexer Forschung an innovativen technischen Lösungen, deren Ziel der Bau energieeffizienter und mit Energie aus erneuerbaren Quellen betriebener Geräte oder ganzer Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung ist;

69.  fordert, dass die geltenden Rechtsvorschriften überarbeitet werden und der Schwerpunkt dabei auf Technologieneutralität und Kosteneffizienz gelegt wird, damit keine Technologie gegenüber einer anderen begünstigt oder benachteiligt wird – beispielsweise sollte Energie aus erneuerbaren Quellen, die in einem Gebäude (z. B. durch Solarpaneele in Wohngebäuden) oder in dessen Nähe erzeugt wird, in die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz dieses Gebäudes einbezogen werden, und zwar unabhängig von der Quelle;

70.  betont, dass neueste Technologien und intelligente Energiebewirtschaftung unbedingt miteinander verbunden werden müssen, etwa durch Haushaltsautomatisierung und intelligente Heizungssteuerungssysteme, zumal wir in einer vernetzten Welt leben, in der sich Geräte problemlos an Wetterbedingungen und Strompreissignale anpassen und durch Nachfrageverlagerung zur Stabilisierung des Netzes beitragen können; fordert die Kommission auf, intelligente Technologien besser in die einschlägigen Initiativen der Energieunion einzubinden, damit intelligente Geräte, vernetzte Haushalte und intelligente Gebäude tatsächlich mit intelligenten Netzen verbunden werden können; vertritt die Auffassung, dass bei der Wärmedämmung des aktuellen Gebäudebestands auf derlei Lösungen gesetzt werden sollte, da die Verbraucher mit ihrer Hilfe ihre Verbrauchsmuster besser zu verstehen und den Betrieb ihrer Heizanlage entsprechend anzupassen lernen;

71.  betont, dass bei Gebäuden großes Potenzial für die Senkung des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen vorhanden ist; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Gebäudesanierungsquote zu steigern; stellt fest, dass attraktive finanzielle Anreize und äußerst fähige Fachleute auf verschiedenen Ebenen benötigt und bewährte Verfahren ausgetauscht und gefördert werden müssen, wenn dieses Ziel erreicht werden soll;

72.  fordert die Kommission auf, die Hindernisse, die Energieeffizienzmaßnahmen und insbesondere Eigenheimsanierungen noch immer im Wege stehen, zu ermitteln und zu beseitigen und einen echten Energieeffizienzmarkt zu schaffen, damit die Weitergabe bewährter Verfahren gefördert und für die unionsweite Verfügbarkeit von Produkten und Lösungen gesorgt wird, und zwar mit dem Ziel, einen echten Binnenmarkt für energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen zu errichten; hebt hervor, dass nicht nur in der Einführungsphase solcher Produkte und Dienstleistungen Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum besteht, sondern auch bei der laufenden Instandhaltung und dem täglichen Betrieb integrierter Energieanlagen, die Wärme- und Kälteerzeugung gleichermaßen umfassen;

73.  vertritt die Auffassung, dass die Industrie klare Signale von den politischen Entscheidungsträgern benötigt, um die erforderlichen Investitionen zur Verwirklichung der EU-Energieziele zu tätigen; betont, dass hochgesteckte verbindliche Ziele und ein Regelungsrahmen, durch den Innovationen gefördert werden, ohne dass unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht, erforderlich sind, damit kostenwirksame und ökologisch nachhaltige Lösungen im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung am besten unterstützt werden können;

74.  vertritt die Auffassung, dass Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden mit Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung mit Energie aus erneuerbaren Quellen einhergehen sollten; ist der Ansicht, dass die Synergien, die zwischen der Energieeffizienz von Gebäuden und der Wärme- und Kälteerzeugung mit Energie aus erneuerbaren Quellen feststellbar sind, eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten, zu einer CO2-armen Wirtschaft überzugehen; begrüßt die einzelstaatlichen Anstrengungen, die Zahl der Niedrigstenergiegebäude zu erhöhen;

75.  empfiehlt maßgeschneiderte Wärmedämmungsmaßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude, deren Schwerpunkt auf Investitionen in den äußeren Baukörper des Gebäudes und auf der Optimierung ihrer Regulierungs- und Automatisierungssysteme sowie der effizienten Wärme- und Kälteversorgung liegt, wobei darauf zu achten ist, dass der einzigartige architektonische Stil der Gebäude keinen Schaden nimmt;

76.  weist darauf hin, dass bei der architektonischen Gestaltung intelligenter Gebäude ein ganzheitliches Konzept zum Tragen kommen sollte, mit dem durch die Form und Masse der Gebäude, die Raumaufteilung und die Anpassung weiterer Parameter, etwa die Menge des einfallenden Tageslichts, die Intensität der Belüftung und Wärmerückgewinnung – bei niedrigen Betriebskosten – für Heiz- bzw. Kühlkomfort gesorgt wird;

77.  hebt hervor, dass für die Einsparung von Energie und die Emissionsreduzierung einheitliche Wärmeenergieprüfungen ebenso wichtig sind wie die kostenwirksame Behebung von Problemen mit Dämmmaterialien in der Industrie; weist darauf hin, dass die Energiekosten in der Industrie durch Investitionen in bestehende und bewährte nachhaltige Technologien weiter reduziert werden könnten;

78.  betont, dass die Europäischen Struktur- und Investmentfonds ein wichtiges Instrument für die Modernisierung des Energiesystems sind; ist der Ansicht, dass sich die bisherigen Obergrenzen für Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die für die Priorität des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft bereitgestellt werden, als unwirksam erwiesen haben; vertritt die Auffassung, dass der prozentuale Anteil der für diese Priorität vorgesehenen Haushaltsmittel im Programmplanungszeitraum nach 2020 erhöht werden sollte;

79.  betont, dass bei lang- und kurzfristigen Investitionen in Vorhaben jeder Größe im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungs- und Kühlanlagen, z. B. für Fernwärme und -kälte, die Verbesserung der einschlägigen Netzinfrastruktur, die Modernisierung von Heizungsanlagen – was die Umstellung auf erneuerbare Energieträger umfasst – und die rasche Steigerung der Gebäudesanierungsquote, für Zugang zu Finanzmitteln gesorgt werden muss, fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen soliden, innovativen und langfristigen Finanzierungsmechanismus auszuarbeiten; betont den Stellenwert, den der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und weitere einschlägige EU-Fördermittel, etwa diejenigen, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EHS) bereitgestellt werden, bei der Finanzierung und technischen Hilfe haben könnten, da hiermit sichergestellt wird, dass die Vorhaben aufgrund der stabilen regulatorischen Voraussetzungen und insbesondere aufgrund des Umstandes, dass der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten wird und ein zweckmäßiges Antrags- und Genehmigungsverfahren enthalten ist, für Investoren attraktiv sind; fordert die Kommission auf, die geltenden Bestimmungen über die Wärme- und Kälteerzeugung im Programmplanungszeitraum nach 2020 für alle einschlägigen EU-Fördermittel zu stärken und Hindernisse, aufgrund deren lokale Gebietskörperschaften Mittel, die für die Sanierung öffentlicher Gebäude von Nutzen wären, nicht zuweisen können, aus dem Weg zu räumen; unterstützt die Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“, damit sich Energieeffizienz im Gebäudebereich stärker durchgesetzt und in diesem Bereich auch in höherem Maße erneuerbare Energieträger eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass die Modernisierung und Wärmedämmung von Gebäuden aufgrund ihres enormen Potenzials für die Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang vor anderen Maßnahmen beim Zugang von Fördermitteln haben sollte;

80.  weist erneut darauf hin, dass die Mittel aus den Strukturfonds für eine größere Bandbreite an Gebäudesanierungen und Gebäudesystemsanierungen verwendet und hierfür insbesondere Vorzugskredite an private Gebäudeeigentümer vergeben werden sollten, da so wesentlich besser dazu beigetragen werden könnte, dass der derzeitige Gebäudebestand saniert wird, zumal dies – insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der EU – auch dringend notwendig ist;

81.  betont, dass die Kommission zur Anregung von Verbesserungen in der Wärme- und Kälteerzeugungsbranche die in Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorgesehenen Ex-ante-Konditionalitäten uneingeschränkt anzuwenden und dafür zu sorgen hat, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften mit einschlägigen Maßnahmen zur Wärme- und Kälteerzeugung angemessen umgesetzt und angewandt werden;

82.  vertritt die Auffassung, dass bei den Leitlinien für staatliche Beihilfen für effiziente Technologien, die unverzichtbar sind, um die Wärme- und Kälteerzeugungsbranche auf den Weg zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu bringen, was insbesondere Gemeinschaftsanlagen betrifft, dem Erfordernis angemessener öffentlicher Unterstützung Rechnung getragen werden sollte;

83.  vertritt die Auffassung, dass die auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Akteure mithilfe von Initiativen wie dem Europäischen Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA), der Strategie für intelligente Städte und Gemeinschaften und des neuen integrierten Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie bei der energetischen Sanierung von Gebäude unterstützt werden können;

84.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel der EU im Einklang mit den Zielen für eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes und den Energieeffizienzzielen verwandt werden;

85.  fordert die Mitgliedstaaten zu gezielten Maßnahmen und starken Anreizen für Energieeffizienzverbesserungen und die umfangreichere Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in einkommensschwachen und schutzbedürftigen Haushalten auf; fordert die Kommission auf, einen wesentlich größeren Anteil der EU-Fördermittel für Programme in den Bereichen Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen schutzbedürftigen, von Energiearmut betroffenen Haushalten zuzuteilen und die Mitgliedstaaten mit Blick auf spezielle Maßnahmen gegen Energiearmut zu beraten;

86.  vertritt die Auffassung, dass den Bürgern bessere Informationen über den Energieverbrauch ihres jeweiligen Haushalts sowie die Energieeinsparungsmöglichkeiten und möglichen Vorteile der Umstellung auf mit Energie aus erneuerbaren Quellen betriebene Heizungsanlagen bereitgestellt werden sollten, und zwar auch über Möglichkeiten, Energie aus erneuerbaren Quellen zum Heizen und Kühlen selbst zu erzeugen und zu verbrauchen;

87.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten u. a. mittels Informationskampagnen, zentraler Anlaufstellen, Maßnahmen für den gemeinsamen Einkauf (die Verbrauchern dabei helfen, sich zusammenzuschließen, um zu ermäßigten Preisen einzukaufen) und der Bündelung von Einzelprojekten (Zusammenfassung mehrerer kleiner zu einem größeren Projekt, damit Investitionen zu günstigeren Konditionen eingeworben werden können), dafür sorgen müssen, dass die Verbraucher uneingeschränkt über die technischen und wirtschaftlichen Vorteile nachhaltigerer Heizungs- und Kühlanlagen und Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz Bescheid wissen und Zugang zu ihnen haben, damit sie je nach ihren individuellen Umständen die optimale Wahl treffen und von den Verbesserungen profitieren können, die sich ihnen in wirtschaftlicher und gesundheitlicher Hinsicht sowie mit Blick auf die Lebensqualität bieten; stellt fest, dass Haushalte an entlegenen oder abgeschiedenen Orten unter Umständen besonderer Aufmerksamkeit und eigens für sie entwickelter Lösungen bedürfen; betont das Potenzial sogenannter Prosumenten für die Schaffung von Energiesystemen, in denen Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärme- und Kälteerzeugung genutzt wird; betont die Bedeutung stetiger Aus- und Weiterbildung, Zertifizierung und Überprüfung von Anlagenbauern und Architekten, da diese die erste Anlaufstelle für Privathaushalte sind;

88.  hält ständige Schulungen von Fachleuten, die den thermischen Zustand von Gebäuden und die Effizienz ihrer Beheizung (Kühlung) bewerten, für unumgänglich; vertritt die Auffassung, dass den Endverbrauchern unbedingt gebietsweise optimal verteilte Dienstleistergruppen zur Verfügung werden stehen müssen;

89.  hebt hervor, dass es den Verbrauchern ermöglicht werden muss, aus verschiedenen hocheffizienten und mit Energie aus erneuerbaren Quellen betriebenen Heiztechnologien die zu wählen, mit denen sie ihren persönlichen Heizbedarf am besten decken können;

90.  betont, dass es den Verbrauchern daher durch Informationen und Anreize ermöglicht werden muss, ihre alten und ineffizienten Heizungsanlagen schneller zu modernisieren, damit beträchtliche Energieeffizienzgewinne erzielt werden, die sich mithilfe der verfügbaren Technologien – etwa durch den Einsatz von Heizungsanlagen, die mit Energie aus erneuerbaren Quellen gespeist werden – bereits erzielen lassen; weist darauf hin, dass sich die Verbraucher über die häufig unzureichende Leistung ihrer derzeitigen Heizungsanlage nicht im Klaren sind; fordert die Kommission auf, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden konkrete Vorschläge vorzulegen, damit das Bewusstsein für bestehende Heizungs- und Kühlanlagen geschärft und eine höhere Sanierungsquote für diese Anlagen erzielt wird, und die Einführung eines Systems für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs installierter Heizungs- und Kühlanlagen zu erwägen;

91.  betont, dass die Verbraucher am Übergang zu einem nachhaltigen Wärme- und Kälteerzeugungssystem in Europa durchaus aktiv mitwirken können; vertritt die Auffassung, dass es den Verbrauchern leichter gemacht werden kann, bei ihrer Kaufentscheidung auf Energie- und Kosteneinsparungen zu achten, wenn die neue Verordnung über die Energieeffizienzkennzeichnung im Ergebnis bewirkt, dass die neuen Etiketten Abstufungen enthalten, die zukunftsweisend sind und durch die die Unterschiede bei der Energieeffizienz der diversen Produkte deutlich kenntlich gemacht werden können;

92.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle Strategien vorzulegen, mit denen dem immer größere Ausmaße annehmenden Problem der Energiearmut entgegengewirkt wird, damit alle, aber insbesondere die schutzbedürftigsten, Verbraucher dabei unterstützt werden, einzeln oder gemeinsam ihre Wohnverhältnisse sowie ihre Situation im Bereich der Heizung und Kühlung zu verbessern, seien sie Wohnraumeigentümer oder Mieter;

93.  betont, dass es erforderlich ist, durch die vorrangige Verwendung heimischer Rohstoffe ein hohes Maß an Energieunabhängigkeit zu erreichen;

94.  fordert, dass Abwärme aus Industrieunternehmen für die Beheizung von Wohngebäuden verwandt wird;

95.  vertritt die Auffassung, dass es zur Beseitigung der Energiearmut darauf ankommt, die Heizkosten, die Einzelhaushalten insgesamt entstehen, durch eine beträchtliche Steigerung der Energieeffizienz in den drei grundlegenden Energieverbrauchsphasen zu senken, nämlich bei der Umwandlung von Primär- in Verbrauchsenergie, bei der Fortleitung dieser Energie und insbesondere beim Endverbrauch; fordert die Mitgliedstaaten auf, Energieeffizienzmaßnahmen und dem Umstieg auf die Wärme- und Kälteversorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen tatsächlich Vorrang einzuräumen;

96.  hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass ein Teil der für Energieeffizienz bestimmten Finanzmittel für Verbesserungen in Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind, oder für Bewohner benachteiligter Gebiete verwendet wird, indem sie beispielsweise dabei unterstützt werden, in energieeffizientere Heizungs- und Kühlgeräte zu investieren;

97.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie nationale Pläne zur Sanierung von Gebäuden aufstellen sollten, damit diese energieeffizient werden, und zwar nicht zuletzt, indem Anreize für die Sanierung von Gebäuden in Privatbesitz geboten werden, und dass diese Pläne auch konkrete Maßnahmen für die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen enthalten sollten, damit zur Eindämmung der Energiearmut beigetragen wird;

98.  fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie die Ausbildung von Fachleuten für die Durchführung von Prüfungen und für die Planung von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz voranzutreiben und Einzelpersonen und insbesondere die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen bei der Ausübung derartiger Tätigkeiten zu unterstützen;

99.  betont, dass zwar derzeit in vielen Gebäuden in Europa Energie verschwendet wird, weil diese schlecht isoliert und mit alten und ineffizienten Heizanlagen ausgestattet sind, dass aber nahezu 11 % der Bevölkerung in der EU von Energiearmut betroffen sind;

100.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Behörden vor Ort auf, die Gewinnung von Biogas aus Gülle-Verarbeitung angesichts des Risikos potenzieller zukünftiger Gasversorgungskrisen umfassend in die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft einzubeziehen.

101.  beauftragt seinen Präsidenten diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0266.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0444.
(5) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2014)0520).

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen