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Verfahren : 2016/2326(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0202/2017

Eingereichte Texte :

A8-0202/2017

Aussprachen :

PV 12/06/2017 - 15
CRE 12/06/2017 - 15

Abstimmungen :

PV 13/06/2017 - 5.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0254

Angenommene Texte
PDF 403kWORD 59k
Dienstag, 13. Juni 2017 - Straßburg
Bausteine für die Kohäsionspolitik der EU in der Zeit nach 2020
P8_TA(2017)0254A8-0202/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2017 zu Bausteinen für die Kohäsionspolitik der EU in der Zeit nach 2020 (2016/2326(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 4, 162, 174 bis 178 und 349,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1) (im Folgenden „Dachverordnung“),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006(6),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014‑2020 – Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ (COM(2016)0603),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Europäischen territorialen Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2016 zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2010 zu einer europäischen Strategie für den Donauraum(12), seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und die Rolle der Makroregionen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik(13), seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer(14) und seine Entschließung vom 13. September 2016 zu einer EU-Strategie für den Alpenraum(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Synergien für Innovation: die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und andere europäische Innovationsfonds und EU-Programme(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2016 zu neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)(17),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zur Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung(18),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“(19),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder(20),

–  unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission und seine Entschließungen zu den Gebieten in äußerster Randlage, insbesondere seine Entschließung vom 18. April 2012 zur Rolle der Kohäsionspolitik in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union im Kontext von Europa 2020(21) sowie seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zur Optimierung des Potenzials der Regionen in äußerster Randlage durch Schaffung von Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Programmen der Europäischen Union(22),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und der Überprüfung der Strategie Europa 2020(23),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Überwachung der Vereinfachung für die Nutznießer der ESI-Fonds,

–  unter Hinweis auf die am 21. März 2017 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 31/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit Titel „Mindestens jeder fünfte Euro des EU-Haushalts für den Klimaschutz: Trotz ehrgeiziger Bemühungen besteht ein großes Risiko, das Ziel nicht zu erreichen“,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Dezember 2015(24) zur Auslegung von Artikel 349 AEUV,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 19/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehende Lehren“,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Februar 2016 zum Thema: Komplementarität der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen – Koordinierung, Synergien und Komplementarität sicherstellen,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0202/2017),

A.  in der Erwägung, dass die EU-Kohäsionspolitik im EUV und AEUV verankert ist und der Solidarität in der EU – einem der wichtigsten Grundsätze der Union – Ausdruck verleiht, indem sie das in den Verträgen niedergelegte Ziel verfolgt, regionale Unterschiede abzubauen und den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt aller Regionen in der gesamten EU zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass die EU seit 2008 ihre Funktion als „Konvergenzinstrument“ nicht mehr erfüllt, wodurch die bestehenden Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten verstärkt und die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in der gesamten EU vertieft wurden; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik auf europäischer Ebene sehr effizient ist, insbesondere bei der Förderung der verschiedenen Formen der territorialen Zusammenarbeit, und somit im Hinblick auf ihre wirtschaftliche, soziale und territoriale Dimension nach wie vor ein dringend notwendiges politisches Instrument darstellt, das die spezifischen Bedürfnisse einer Region mit den Prioritäten der EU kombiniert und den Bürgern vor Ort greifbare Ergebnisse liefert;

C.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik insbesondere vor dem Hintergrund deutlich sinkender öffentlicher und privater Investitionen in zahlreichen Mitgliedstaaten und der Auswirkungen der Globalisierung ein wichtiges, sehr erfolgreiches und geschätztes EU-weites Investitions- und Entwicklungsinstrument bleibt, das auch nach 2020 für dauerhafte Arbeitsplätze, ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Wettbewerb sorgen wird; erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik eine bedeutende Rolle gespielt und sich in Bezug auf makroökonomische Zwänge als äußerst reaktionsfähig erwiesen hat;

D.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik letztmalig 2013 umfassend und in wesentlichen Punkten überarbeitet wurde, wobei ihr Schwerpunkt einerseits auf eine ergebnisorientierte Vorgehensweise, thematische Konzentration, Wirksamkeit und Effizienz und andererseits auf Prinzipien verlagert wurde, wie etwa das Partnerschaftsprinzip, die Politikgestaltung auf mehreren Ebenen, die intelligente Spezialisierung und ortsbezogene Konzepte;

E.  in der Erwägung, dass die reformierte Kohäsionspolitik dazu geführt hat, dass sich der Schwerpunkt allmählich von großen infrastrukturbezogenen Vorhaben hin zu einer Stimulierung der wissensbasierten Wirtschaft und der Innovation verlagert hat;

F.  in der Erwägung, dass diese Grundsätze nach 2020 beibehalten und konsolidiert werden sollten, damit für Kontinuität, Außenwirkung, Rechtssicherheit, Zugänglichkeit und Transparenz der Umsetzung der Politik gesorgt ist;

G.  in der Erwägung, dass es für den Erfolg der Kohäsionspolitik in der Zeit nach 2020 unerlässlich ist, den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden zu verringern, die richtige Balance zwischen der Ergebnisorientierung der Politik und dem Ausmaß der Prüfungen und Kontrollen zu finden, um der Verhältnismäßigkeit besser gerecht zu werden, eine Differenzierung bei der Durchführung der Programme einzuführen und die Vorschriften und Verfahren, die derzeit häufig als zu komplex betrachtet werden, zu vereinfachen;

H.  in der Erwägung, dass diese Elemente gemeinsam mit der integrierten politischen Herangehensweise und dem Partnerschaftsprinzip den Mehrwert der Kohäsionspolitik deutlich machen;

I.  in der Erwägung, dass die EU-Kohäsionspolitik weder durch den zunehmenden Druck auf den EU-Haushalt und die nationalen Haushalte noch infolge des Brexit geschwächt werden darf; fordert in diesem Zusammenhang die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs auf, sich Gedanken über die Vor- und Nachteile einer weiteren Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den Programmen für die europäische territoriale Zusammenarbeit zu machen;

J.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik bereits eine enorme Bandbreite an Herausforderungen im Zusammenhang mit den in den Verträgen niedergelegten Zielen angeht und von ihr nicht erwartet werden kann, dass sie mit Finanzmitteln in derselben oder gar einer niedrigeren Höhe alle neuen Herausforderungen, die auf die EU nach 2020 zukommen werden, bewältigt, obwohl mit ihr noch bessere Ergebnisse erzielt werden könnten, wenn den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten mehr Flexibilität zugestanden würde, um neuen politischen Herausforderungen zu begegnen;

Mehrwert der EU-Kohäsionspolitik

1.  lehnt jedes im Weißbuch zur Zukunft Europas enthaltene Szenario für die EU der 27 im Jahr 2025 strikt ab, das darauf abzielt, die Bemühungen der EU in Bezug auf die Kohäsionspolitik zurückzufahren; fordert die Kommission im Gegenteil dazu auf, einen umfassenden Legislativvorschlag für eine starke und wirksame Kohäsionspolitik nach 2020 vorzulegen;

2.  betont, dass Wachstum sowie regionale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konvergenz nur mit einer verantwortungsvollen Verwaltung, Zusammenarbeit, gegenseitigem Vertrauen zwischen allen Akteuren und der im Partnerschaftsprinzip (Artikel 5 der Dachverordnung) verankerten wirksamen Einbindung sämtlicher Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erzielt werden können; bekräftigt, dass die EU mit der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik über ein einzigartiges Instrument verfügt, mit dem die Belange der Bürger in Bezug auf interne und externe Herausforderungen unmittelbar angegangen werden können; ist der Auffassung, dass die geteilte Mittelverwaltung, die auf dem Partnerschaftsprinzip, einer Politikgestaltung auf mehreren Ebenen sowie der Koordinierung verschiedener administrativer Ebenen beruht, von erheblichem Nutzen ist, wenn es darum geht, die Eigenverantwortung sämtlicher Akteure im Hinblick auf die Umsetzung der Politik zu verbessern;

3.  betont die Katalysatorwirkung der Kohäsionspolitik sowie die Lehren, die Verwaltungen, Begünstigte und beteiligte Akteure aus der Kohäsionspolitik ziehen können; betont die horizontale und bereichsübergreifende Herangehensweise der Kohäsionspolitik als eine intelligente, nachhaltige und integrative Politik, die den Rahmen dafür bereitstellt, nationale und subnationale Akteure zu mobilisieren und zu koordinieren und sie durch kofinanzierte Vorhaben direkt in die gemeinsame Arbeit an der Verwirklichung der EU-Prioritäten einzubinden; fordert in diesem Zusammenhang eine optimale Koordinierung zwischen der für die Kohäsionspolitik zuständigen Generaldirektion der Kommission und den anderen Generaldirektionen sowie mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden;

4.  bedauert die verzögerte Verabschiedung einiger operationeller Programme und die in manchen Mitgliedstaaten spät erfolgte Benennung von Verwaltungsbehörden im laufenden Programmplanungszeitraum; begrüßt, dass im Jahr 2016 erste Anzeichen für eine beschleunigte Umsetzung der operationellen Programme zu beobachten waren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Taskforce für eine bessere Umsetzung fortzuführen, um die Umsetzung zu unterstützen und die Ursachen für die Verzögerungen bei der Umsetzung zu ermitteln, und praktische Lösungen und Maßnahmen vorzuschlagen, wie solche Probleme im nächsten Programmplanungszeitraums von Anfang an vermieden werden können; fordert alle beteiligten Akteure auf, die Umsetzung weiter zu verbessern und zu beschleunigen, ohne Engpässe zu verursachen;

5.  weist auf die Schwachstellen des Systems der finanziellen Planung und Umsetzung hin, die zu einer Anhäufung unbezahlter Rechnungen und einem beispiellosen Zahlungsrückstand geführt haben, der vom letzten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf den gegenwärtigen Finanzrahmen übertragen wurde; fordert die Kommission auf, strukturelle Lösungen vorzulegen, um derartige Probleme noch vor dem Auslaufen des gegenwärtigen MFR zu beheben und zu verhindern, dass diese Probleme auf den nächsten MFR übergehen; weist darauf hin, dass die Höhe der Mittel für Zahlungen den früheren Verpflichtungen entsprechen muss, insbesondere gegen Ende des Zeitraums, wenn die Mitgliedstaaten tendenziell wesentlich mehr Zahlungsanträge einreichen;

6.  weist darauf hin, dass das Partnerschaftsprinzip in manchen Mitgliedstaaten eine engere Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Behörden bewirkt hat, aber noch Spielraum für Verbesserungen besteht, damit alle Beteiligten tatsächlich und frühzeitig eingebunden werden, darunter auch die Zivilgesellschaft, um die Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik zu verbessern, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen oder Verzögerungen zu verursachen; betont, dass interessierte Akteure weiterhin in Übereinstimmung mit dem Konzept der Politikgestaltung auf mehreren Ebenen einbezogen werden sollten; ist der Auffassung, dass das Partnerschaftsprinzip und der Verhaltenskodex künftig gestärkt werden sollten, z. B. indem klare Mindestanforderungen für die Einbindung von Partnerschaften aufgestellt werden;

7.  unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik zwar die Auswirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise in der EU sowie der Sparpolitik abgemildert hat, die regionalen Unterschiede, die Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit und die sozialen Ungleichheiten aber trotzdem nach wie vor groß sind; fordert verstärkte Maßnahmen zum Abbau dieser Disparitäten und zur Vermeidung neuer Disparitäten in allen Arten von Regionen sowie die Beibehaltung und Konsolidierung der Unterstützung für die Regionen, um die Eigenverantwortung für die Politik in allen Arten von Regionen zu erleichtern und die Ziele der EU in der gesamten EU zu erreichen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass mehr darauf geachtet werden sollte, die Regionen gegen plötzliche Schocks widerstandsfähiger zu machen;

8.  stellt fest, dass die territoriale Zusammenarbeit in all ihren Ausprägungen – darunter auch makroregionale Strategien, deren Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird – das Konzept der grenzübergreifenden politischen Zusammenarbeit und Abstimmung von Regionen und Bürgern in der EU umsetzt; unterstreicht die Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Inseln, Grenzregionen und den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte gemäß Artikel 174 AEUV, mit den in Artikel 349 AEUV genannten Gebieten in äußerster Randlage, die einen besonderen Status genießen und deren besondere Instrumente und Finanzierung in der Zeit nach 2020 beibehalten werden sollten, und mit abgelegenen Regionen;

9.  weist darauf hin, dass die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) eines der Ziele der Kohäsionspolitik 2014-2020 ist, die den EU-Zielen einen erheblichen Mehrwert verleihen, die Solidarität zwischen den Regionen der EU und ihren Nachbarn fördern und den Austausch von Erfahrungen und die Weitergabe bewährter Verfahren erleichtern, z. B. mittels standardisierter Dokumente; besteht darauf, dass im Rahmen des in Artikel 174 AEUV niedergelegten Ziels der Stärkung des territorialen Zusammenhalts die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit fortgesetzt wird; ist der Auffassung, dass sie ein wichtiges Instrument für die Zeit nach 2020 bleiben sollte; betont allerdings, dass die aktuelle Mittelausstattung der ETZ weder den großen Herausforderungen für die Interreg-Programme gerecht wird noch eine wirksame Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ermöglicht; fordert, dass die Mittel für die ETZ im nächsten Programmplanungszeitraum deutlich aufgestockt werden;

10.  betont, dass das aktuelle Kooperationsprogramm Interreg Europe für Behörden in der EU wichtig ist, um den Erfahrungsaustausch und die Weitergabe von bewährten Verfahren zu erleichtern; empfiehlt, die Finanzierungsmöglichkeiten des anschließenden Programms Interreg Europe nach 2020 zu erweitern, um Investitionen in reale Pilot- und Demonstrationsprojekte zu ermöglichen, für die auch eine Beteiligung von Interessenträgern in der gesamten EU in Betracht gezogen wird;

Struktur der Kohäsionspolitik in der Zeit nach 2020 – Kontinuität und Verbesserungsmöglichkeiten

11.  unterstreicht, dass die derzeitige Einteilung der Regionen, die durchgeführten Reformen, wie die thematische Konzentration, und der Leistungsrahmen die Bedeutung der Kohäsionspolitik verdeutlicht haben; fordert die Kommission auf, Ideen vorzulegen, wie bei der Ausführung des EU-Haushalts insgesamt mehr Flexibilität erreicht werden kann; ist der Auffassung, dass die Schaffung einer Reserve in diesem Zusammenhang eine interessante Option darstellt, um große unvorhergesehene Ereignisse während des Programmplanungszeitraums zu bewältigen und die Neuprogrammierung operationeller Programme zu erleichtern, sowie um ESIF-Investitionen an den sich ändernden Bedarf jeder Region anzupassen und die Auswirkungen der Globalisierung auf regionaler und lokaler Ebene anzugehen, ohne jedoch die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik, die langfristigen Ziele für die strategische Ausrichtung und die Planungssicherheit und Stabilität der mehrjährigen Programme für regionale und lokale Gebietskörperschaften zu beeinträchtigen;

12.  weist auf den Wert der Ex-ante-Konditionalitäten hin, insbesondere derjenigen zu Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3), die die strategische Programmplanung der ESI-Fonds weiterhin unterstützen und zu einer verbesserten Leistungsorientierung geführt haben; weist darauf hin, dass die Ex-ante-Konditionalitäten die ESI-Fonds in die Lage versetzen, die Verwirklichung der Ziele der EU für die Zeit nach 2020 unbeschadet der im Vertrag festgelegten Kohäsionsziele effektiv zu unterstützen;

13.  spricht sich gegen makroökonomische Konditionalitäten aus und betont, dass die Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und den Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung gegenüber allen interessierten Parteien ausgewogen, reziprok und ohne strafenden Charakter sein sollte; befürwortet eine weitergehende Anerkennung der territorialen Dimension, die im Hinblick auf das Europäische Semester von Vorteil sein könnte, dass also die wirtschaftspolitische Steuerung und die kohäsionspolitischen Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Umweltschutz, im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes berücksichtigt werden sollten;

14.  ist der Ansicht, dass die Kommission in ihrem siebten Kohäsionsbericht und in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten prüfen sollte, wie sich die Auswirkungen, die diese Investitionen auf das Haushaltsdefizit dieser Regierungen haben, ausgleichen lassen, zumal mit den Kohäsionsfonds Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der gesamten Union auf den Weg gebracht werden sollen;

15.  stellt fest, dass es unbedingt verstärkter administrativer und institutioneller Kapazitäten und somit einer Stärkung der nationalen und regionalen Agenturen für die Investitionsförderung in den Bereichen Planung, Umsetzung und Bewertung von operationellen Programmen bedarf und die Qualität der beruflichen Ausbildung in den Mitgliedstaaten und Regionen verbessert werden muss, damit die Kohäsionspolitik zeitnah und erfolgreich Ergebnisse liefern und eine Konvergenz hin zu höheren Standards erreicht werden kann; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Initiative „Taiex Regio Peer 2 Peer“, mit deren Hilfe die administrativen und institutionellen Kapazitäten verbessert und bessere Ergebnisse für EU-Investitionen erzielt werden;

16.  hält es für geboten, die allgemeine Verwaltungsstruktur der Kohäsionspolitik auf allen Verwaltungsebenen zur Unterstützung der Planung, Verwaltung und Bewertung operationeller Programme zu vereinfachen, damit sie leichter zugänglich, flexibler und effektiver ist; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, der Überregulierung in den Mitgliedstaaten entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, mehr Möglichkeiten für E-Kohäsion und bestimmte Arten von Ausgaben wie der Standardeinheitskosten und Pauschalbeträge im Rahmen der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen anzubieten und eine digitale Plattform oder zentrale Anlaufstellen für Informationen für Antragsteller und Begünstigte einzuführen; schließt sich den Schlussfolgerungen und dazugehörigen Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der ESI-Fonds an und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Empfehlungen nachzukommen;

17.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung der Programme über auf Proportionalität und Differenzierung beruhende Lösungen nachzudenken, und zwar auf der Grundlage von Risiken, objektiven Kriterien und positiven Anreizen für Programme, deren Umfang und administrative Kapazität, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Prüfungsebenen, die sich auf die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten, wie Betrug und Korruption konzentrieren sollten, sowie über die Anzahl der Kontrollen, um eine verbesserte Harmonisierung der Kohäsionspolitik, der Wettbewerbspolitik und anderen EU-Politiken – insbesondere den Vorschriften über staatliche Beihilfen, die auf die ESI-Fonds anwendbar sind, nicht aber auf den EFSI – zu erreichen, sowie im Hinblick auf die Möglichkeit einheitlicher Bestimmungen für alle ESI-Fonds, um Finanzierungen effizienter zu machen und dabei den Besonderheiten jedes Fonds Rechnung zu tragen;

18.  ersucht die Kommission, mit Blick auf eine tatsächliche Vereinfachung und im Einvernehmen mit den Verwaltungsbehörden der nationalen und regionalen Programme einen realisierbaren Plan für die Ausweitung der Vorschriften über vereinfachte Kosten auf den EFRE zu entwickeln, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag für eine Verordnung, in der eine Änderung der Regeln, die für den Gesamthaushaltsplan der Union gelten, vorgesehen wird (sogenannte „Omnibus“-Verordnung);

19.  ist der Ansicht, dass Zuschüsse auch in Zukunft der Finanzierung der Kohäsionspolitik zugrunde liegen sollten; verweist jedoch auf die zunehmende Bedeutung von Finanzierungsinstrumenten; weist darauf hin, dass Kredite, Kapitalbeteiligungen oder Garantien eine ergänzende Rolle spielen können, jedoch mit Vorsicht eingesetzt und auf der Grundlage einer angemessenen Ex-ante-Bewertung eingesetzt werden sollten, und dass Finanzhilfen nur dann ergänzt werden sollten, wenn die betreffenden Finanzierungsinstrumente nachweislich einen Mehrwert mit sich bringen und mit einem Hebeleffekt einhergehen könnten, indem sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung anziehen, und dass regionale Unterschiede und die verschiedenen Methoden und Erfahrungen berücksichtigt werden müssen;

20.  betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften im Wege von Plattformen wie Fi-Compass oder durch Anreize für Begünstigte von der Kommission, der EIB und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die innovativen Finanzierungsinstrumente unterstützt werden müssen; erinnert daran, dass diese Instrumente nicht für alle Arten von Interventionen im Rahmen der Kohäsionspolitik geeignet sind; ist der Auffassung, dass alle Regionen auf freiwilliger Grundlage in der Lage sein sollen, im Einklang mit ihren Bedürfnissen über die Umsetzung von Finanzinstrumenten zu entscheiden; spricht sich jedoch gegen verbindliche quantitative Ziele für die Inanspruchnahme von Finanzinstrumenten aus, und betont, dass ein stärkerer Rückgriff auf Finanzinstrumente nicht zu einer Reduzierung des EU-Haushalts im Allgemeinen führen darf;

21.  fordert die Kommission auf, für bessere Synergien und eine verbesserte Kommunikation zwischen den ESI-Fonds und anderen Fonds und Programmen der Union, wie etwa dem EFSI, Sorge zu tragen und die Umsetzung von Operationen zu erleichtern, die aus mehreren Fonds finanziert werden; weist darauf hin, dass der EFSI die strategische Kohärenz, die territoriale Konzentration und die langfristige Perspektive der Programmplanung der Kohäsionspolitik nicht untergraben und Finanzhilfen nicht ersetzen oder verdrängen darf und auch nicht darauf abzielen sollte, die Mittelausstattung der ESIF zu verringern; beseht auf der tatsächlichen Zusätzlichkeit seiner Mittel; fordert, dass zwischen dem EFSI und der Kohäsionspolitik eine klare Grenze gezogen wird und dass Möglichkeiten für eine Kombination und erleichterte Inanspruchnahme ohne Vermischung vorgesehen werden, was die Finanzierungsstruktur attraktiver machen kann, um die knappen EU-Mittel sinnvoll zu verwenden; ist der Auffassung, dass die Vorschriften für aus mehreren Fonds finanzierte Operationen harmonisiert werden müssen und eine klare Kommunikationsstrategie in Bezug auf bestehende Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ein Instrumentarium für die Begünstigten zu entwickeln;

22.  legt der Kommission nahe, über die Ausarbeitung einer Reihe zusätzlicher Indikatoren als Ergänzung zum BIP-Indikator nachzudenken, der auch künftig die wichtigste legitime und verlässliche Methode für eine gerechte Zuweisung der Mittel aus den ESI-Fonds darstellt; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang der Index für sozialen Fortschritt oder ein demografischer Indikator bewertet und in Betracht gezogen werden sollte, um ein umfassendes Bild der regionalen Entwicklung zu erhalten; ist der Ansicht, dass solche Indikatoren besser auf neu auftretende Formen von Ungleichheiten zwischen den Regionen der EU reagieren könnten; betont außerdem die große Bedeutung von Ergebnisindikatoren, damit die Politik stärker auf Ergebnisse und Leistung ausgerichtet ist;

23.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Schwierigkeiten der Einzelstaaten bei der Finanzierung von Projekten der Kohäsionspolitik zu beheben und zwar in Hinsicht auf Schwierigkeiten der lokalen und regionalen Regierungsebenen in stark zentralisierten Mitgliedstaaten, die nicht in ausreichendem Maß über steuerliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und große Schwierigkeiten mit der Kofinanzierung ihrer Projekte haben, und häufig auch bei der Vorbereitung von Projektdokumentationen aufgrund unzureichender Mittelausstattung, wodurch es zu einer geringeren Nutzung der Kohäsionspolitik kommt;

24.  bestärkt die Kommission darin, in der Kohäsionspolitik für einige ausgewählte Prioritäten die Ebene III der NUTS-Systematik zur Klassifizierung von Regionen in Erwägung zu ziehen;

Wichtige Politikbereiche für eine modernisierte Kohäsionspolitik in der Zeit nach 2020

25.  betont die große Bedeutung des ESF, der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen insbesondere für die Bekämpfung der Langfrist- und der Jugendarbeitslosigkeit in der Union, die in erster Linie in weniger entwickelten und am stärksten von der Krise betroffenen Regionen sowie in Gebieten in äußerster Randlage derzeit auf einem historischen Höchststand sind; unterstreicht die wichtige Rolle von KMU, die 80 % der Arbeitsplätze in der EU bereitstellen, für die Schaffung von Beschäftigung und für die Förderung innovativer Branchen wie zum Beispiel der Digitalwirtschaft und der CO2-armen Wirtschaft;

26.  vertritt die Ansicht, dass in der Kohäsionspolitik nach 2020 die Anstrengungen fortgesetzt werden sollten, für die Schwachen und Marginalisierten zu sorgen, die wachsende Ungleichheit zu bekämpfen und die Solidarität zu fördern; weist auf die positiven Auswirkungen der Investitionen in Bildung, Ausbildung und Kultur und deren Mehrwert in sozialer Hinsicht und in Bezug auf die Beschäftigung hin; weist ferner darauf hin, dass die soziale Eingliederung, einschließlich der ESF-Ausgaben, die in diesem Bereich durch EFRE-Investitionen ergänzt werden, beibehalten werden muss;

27.  schlägt vor, die ESI-Fonds besser in Anspruch zu nehmen, um den demografischen Wandel anzugehen und seine regionalen und lokalen Auswirkungen zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass in Regionen, die mit Herausforderungen wie etwa Bevölkerungsrückgang konfrontiert sind, die ESI-Fonds so gut wie möglich auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen ausgerichtet sein sollten;

28.  weist auf die zunehmende Bedeutung der Territorialen Agenda und erfolgreicher Stadt-Land-Partnerschaften sowie die Vorbildfunktion intelligenter Städte als Mikrokosmen und Katalysatoren für innovative Lösungen für regionale und lokale Herausforderungen hin;

29.  begrüßt den Pakt von Amsterdam und die bessere Anerkennung der Rolle der Städte und der städtischen Gebiete für die Politikgestaltung in der EU und fordert, dass die kooperative Arbeitsmethode durch die im Pakt vorgesehenen Partnerschaften wirksam umgesetzt werden; geht davon aus, dass die Ergebnisse in künftigen EU-Strategien nach 2020 verankert werden;

30.  unterstreicht die erweiterte städtische Dimension der Kohäsionspolitik in Form von besonderen Bestimmungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und innovativen Maßnahmen für die Stadtentwicklung; vertritt die Ansicht, dass diese künftig weiterentwickelt und nach 2020 finanziell besser ausgestattet werden sollten, und dass die Übertragung von Zuständigkeiten auf die unteren Ebenen gestärkt werden sollte; fordert die Kommission auf, die verschiedenen Maßnahmen zur Stadtentwicklung besser zu koordinieren und im Rahmen der Kohäsionspolitik die direkte Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften durch eine erweiterte Finanzierung und die Bereitstellung von maßgeschneiderten Instrumenten für die territoriale Entwicklung zu verstärken; hebt die künftige Rolle der neuen Instrumente für die territoriale Entwicklung hervor, wie die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) und die integrierten territorialen Investitionen (ITI);

31.  bekräftigt die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens; erinnert in diesem Zusammenhang an das von allen EU-Organen bekräftigte Ziel, mindestens 20 % des EU-Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden, und betont, dass die ESI-Fonds in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen und weiterhin so sinnvoll wie möglich für die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an ihn sowie für grüne Industrien und erneuerbare Energien eingesetzt werden sollten; vertritt die Ansicht, dass das System zur Überwachung und Verfolgung der Ausgaben im Klimabereich verbessert werden sollte; betont das diesbezügliche Potenzial der ETZ sowie die Rolle der Städte und Regionen im Zusammenhang mit der Städteagenda;

32.  weist darauf hin, dass durch das RIS3 das regionale Innovationsnetzwerk gestärkt wird; hebt hervor, dass Forschung, Innovation und technologische Entwicklung weiterhin eine herausragende Rolle spielen sollten, damit sich die EU im weltweiten Wettbewerb behaupten kann; ist der Auffassung, dass das Modell der intelligenten Spezialisierung zu einer der wichtigsten Methoden der Kohäsionspolitik nach 2020 werden sollte, indem die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen und zwischen städtischen und ländlichen Gebieten vorangebracht und die wirtschaftliche Entwicklung der EU unterstützt wird, wodurch Synergien zwischen transnationalen RIS3 und Clustern von Weltrang geschaffen werden; weist erneut auf das bestehende Pilotprojekt „Stufenleiter der Spitzenforschung“ hin, mit dem die Regionen auch künftig bei der Entwicklung und Nutzung von Synergien zwischen dem ESIF, Horizont 2020 und anderen Finanzierungsprogrammen der EU unterstützt werden; ist daher der Auffassung, dass weitere Anstrengungen für möglichst große Synergien unternommen werden müssen, um die intelligente Spezialisierung und Innovation nach 2020 weiter zu stärken;

33.   betont, dass die erhöhte Sichtbarkeit der Kohäsionspolitik von entscheidender Bedeutung bei der Bekämpfung des Euroskeptizismus ist und dazu beitragen kann, das Vertrauen und die Zuversicht der Bürger zurückzugewinnen; betont, dass die Außenwirkung der ESI-Fonds nur dann verbessert werden kann, wenn das Augenmerk stärker auf die Inhalte und Ergebnisse der Programme gerichtet wird, und zwar mithilfe eines Top-down- und Bottom-up-Ansatzes, der die Beteiligung von Interessenträgern und Begünstigten ermöglicht, die als effektiver Kanal für die Verbreitung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik fungieren können; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Städte außerdem mit Nachdruck auf, die messbaren Ergebnisse der Kohäsionspolitik, die für den Alltag der EU-Bürger einen Mehrwert bringen, effizienter zu kommunizieren; fordert nachdrücklich, dass die aus einer besonderen Haushaltslinie im Rahmen der technischen Hilfe finanzierten Kommunikationsaktivitäten gegebenenfalls solange fortgesetzt werden, bis nach Abschluss eines Projekts dessen Ergebnisse klar erkennbar werden;

Ausblick

34.  fordert, dass der Förderung des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalts und der EU-weiten Solidarität sowie der Steuerung der EU-Fonds im Hinblick auf Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit oberste Priorität auf der Tagesordnung der EU eingeräumt wird; fordert ferner, dass regionale Unterschiede, Armut, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung auch künftig bekämpft werden; ist zudem der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik, zusätzlich zu den in den Verträgen verankerten Zielen, weiterhin als Instrument zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU dienen und somit zu einem größeren Verständnis für ihre Ergebnisse beitragen und das wichtigste Investitionsinstrument der Unionspolitik für alle Regionen bleiben sollte;

35.  weist erneut darauf hin, dass es nun höchste Zeit ist, die Kohäsionspolitik der EU für die Zeit nach 2020 vorzubereiten, damit sie gleich zu Beginn des neuen Programmplanungszeitraums auch tatsächlich in Kraft gesetzt werden kann; fordert daher, dass die Kommission zügig mit der Ausarbeitung des neuen Rechtsrahmens beginnt, d. h. unmittelbar nach der Vorlage des Vorschlags der Kommission für den nächsten MFR und seiner Übersetzung in alle Amtssprachen; fordert darüber hinaus, dass alle Legislativvorschläge für die künftige Kohäsionspolitik rechtzeitig verabschiedet werden und dass vor Beginn des neuen Programmplanungszeitraums Leitlinien für die Verwaltung und Kontrolle vorgelegt werden, ohne dass es zu einer rückwirkenden Anwendung kommt; betont, dass sich eine verspätete Umsetzung von operationellen Programmen auf die Effizienz der Kohäsionspolitik auswirkt;

36.  stellt fest, dass der Kern des derzeitigen legislativen Rahmens für die Kohäsionspolitik auch in der Zeit nach 2020 beibehalten und durch eine besser ausgearbeitete, verstärkte, leicht zugängliche und ergebnisorientierte Politik und einen den Bürgern besser vermittelten Mehrwert der Politik ergänzt werden sollte;

37.  unterstreicht in Anbetracht des Vorschlags der Kommission 2016/0282(COD), dass es für die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen im Rahmen der Gewährung von internationalem Schutz sowie für deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration eines kohärenten transnationalen Konzeptes bedarf, das auch im Wege der derzeitigen und künftigen EU-Kohäsionspolitik verfolgt werden sollte;

38.  unterstreicht, wie wichtig ein stabiler Regelungsrahmen ist; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der Vorschriften für die Durchführung der Kohäsionspolitik im Rahmen des nächsten MFR die Änderungen auf ein Minimum zu beschränken; ist der Überzeugung, dass der auf die Kohäsionspolitik entfallende Anteil des EU-Haushalts in der Zeit nach 2020 in angemessener Höhe beibehalten, wenn nicht gar erhöht werden muss, um den komplexen innen- und außenpolitischen Herausforderungen, die die Politik im Hinblick auf ihre Ziele bewältigen muss, Rechnung tragen zu können; vertritt die Auffassung, dass diese Politik unter keinen Umständen – auch nicht durch den Brexit – geschwächt werden darf und dass ihr Anteil am Gesamthaushalt der EU nicht durch das „Absaugen“ von Mitteln zur Bewältigung neuer Herausforderungen verringert werden darf; hebt ferner die mehrjährige Ausrichtung der Kohäsionspolitik hervor und fordert die Beibehaltung des siebenjährigen Programmplanungszeitraums bzw. die Einführung eines Programmplanungszeitraums von zweimal fünf Jahren mit einer verpflichtenden Überprüfung nach der Hälfte der Laufzeit;

39.  fordert, dass die leistungsgebundene Reserve frühzeitig zugewiesen wird; weist darauf hin, dass der Zeitraum zwischen der erbrachten Leistung und der Freigabe der Reserve zu lang ist, was ihrer Wirksamkeit abträglich ist; fordert die Kommission daher dringend auf, den Mitgliedstaaten den operationellen Einsatz der leistungsgebundenen Reserve zu gestatten, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist;

40.  weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die digitale Agenda, einschließlich der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und fortschrittlicher technologischer Lösungen, im Rahmen der Kohäsionspolitik eine Priorität vor allem in der nächsten Förderperiode sein muss; stellt fest, dass die Entwicklungen im Telekommunikationsbereich in jedem Fall von den entsprechenden Schulungsmaßnahmen begleitet werden müssen, die ebenfalls von der Kohäsionspolitik unterstützt werden sollten;

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41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
(4) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
(5) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
(6) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
(7) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(8) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0053.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0321.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0217.
(12) ABl. C 305 E vom 11.11.2010, S. 14.
(13) ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 1.
(14) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0383.
(15) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0336.
(16) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0311.
(17) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0211.
(18) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0419.
(19) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0308.
(20) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0307.
(21) ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S.1.
(22) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0133.
(23) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0384.
(24) ECLI:EU:C:2015:813.

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