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Verfahren : 2016/2274(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0213/2017

Eingereichte Texte :

A8-0213/2017

Aussprachen :

PV 03/07/2017 - 19
CRE 03/07/2017 - 19

Abstimmungen :

PV 04/07/2017 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0278

Angenommene Texte
PDF 335kWORD 65k
Dienstag, 4. Juli 2017 - Straßburg
Europäische Normen für das 21. Jahrhundert
P8_TA(2017)0278A8-0213/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2017 zu dem Thema „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (2016/2274(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netzen und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 in den Jahren 2013 bis 2015“ (COM(2016)0212),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Analysis of the implementation of the Regulation (EU) No 1025/2012 from 2013 to 2015 and factsheets“ (Analyse der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 in den Jahren 2013 bis 2015 und Informationsblätter) (SWD(2016)0126),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (COM(2016)0358),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Tapping the potential of European service standards to help Europe's consumers and businesses“ (Ausschöpfung des Potenzials europäischer Dienstleistungsnormen zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen in Europa) (SWD(2016)0186),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017“ (COM(2016)0357),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „The implementation of the actions foreseen in the 2016 Union work programme for European standardisation, including the implementing acts and mandates sent to the European standardisation organisations“ (Die Durchführung der Maßnahmen, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2016 vorgesehen sind, einschließlich der Durchführungsrechtsakte und der den europäischen Normungsorganisationen übermittelten Aufträge) (SWD(2016)0185),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ (COM(2016)0176),

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Normungsinitiative im Rahmen der Binnenmarktstrategie, auf die sich die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550) bezieht,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses mit dem Titel „Arbeitsprogramm 2016 europäische Normung“,

–   unter Hinweis auf die Strategie der Kommission zur quelloffenen Software 2014–2017(2),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0213/2017),

A.  in der Erwägung, dass das europäische Normungssystem für die Vollendung des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Maßnahmen der Kommission zur Festlegung einer gemeinsamen Vision für die europäische Normung eine direkte Folge der zehn Prioritäten der Juncker-Kommission und insbesondere der Prioritäten im Hinblick auf den vernetzten digitalen Binnenmarkt und die Binnenmarktstrategie sind;

B.  in der Erwägung, dass einem offenen, integrativen, transparenten und vorrangig marktorientierten europäischen Normungssystem, das auf Vertrauen und ordnungsgemäßer Einhaltung beruht, eine zentrale Rolle dabei zukommt, den steigenden Bedarf an Normen in industrie-, wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der EU angemessen zu decken, mit denen für Produktsicherheit, Innovationen, Interoperabilität, Nachhaltigkeit und barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen ebenso gesorgt werden kann wie dafür, dass die Lebensqualität von Bürgern, Verbrauchern und Arbeitnehmern gehoben wird;

C.  in der Erwägung, dass sich ein effizientes europäisches Normungssystem auf eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Industrie, Behörden, Normungsorganisationen und anderen interessierten Kreisen wie den in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 genannten Organisationen stützen sollte;

D.  in der Erwägung, dass europäische Normen im Rahmen eines offenen, integrativen und transparenten Systems, das auf Einvernehmen zwischen allen Interessenträgern beruht, und mit dem Ziel der Festlegung strategischer technischer oder qualitativer Anforderungen, denen bereits bestehende oder künftige Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Methoden entsprechen können, ausgearbeitet werden müssen;

E.  in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“ der hohe Stellenwert von offenen Normen gewürdigt, der Begriff „offene Norm“ jedoch nicht bestimmt wird; in der Erwägung, dass sich offene Normen für die Einrichtung und Entwicklung des Internets und von Internetdienstleistungen als wesentlich erwiesen haben, durch welche wiederum Innovationen geschaffen sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven eröffnet wurden;

F.  in der Erwägung, dass Lizenzierungslösungen für quelloffene Soft- und Hardware europäischen Unternehmen und Verwaltungen den Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen erleichtern sollten und können;

G.  in der Erwägung, dass ein modernes und flexibles europäisches Normungssystem sinnvoller Bestandteil einer ehrgeizigen und überarbeiteten europäischen Industriepolitik ist und der Funktionsweise des Binnenmarkts zuträglich ist; in der Erwägung, dass Normen die Wettbewerbsfähigkeit der EU, das Wachstum, den fairen Wettbewerb und Innovationen verbessern und die Qualität, die Unternehmen und insbesondere die Leistungsfähigkeit der KMU und den Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umwelt fördern können;

H.  in der Erwägung, dass in Europa zwei unterschiedliche Systeme für die Ausarbeitung von Normen nebeneinanderbestehen, wobei das eine auf dem Grundsatz der nationalen Delegation beruht, den das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) anwenden, und das andere auf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft der Interessenträger, die das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ersonnen hat; in der Erwägung, dass diese beiden mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zusammenhängenden Systeme für die Ausarbeitung von Normen bewertet werden müssen, um bestehende Herausforderungen und bewährte Verfahren zu ermitteln;

I.  in der Erwägung, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 das Normungsverfahren durch die erstmalige Einbeziehung gesellschaftlicher Interessenträger und KMU in die Rechtsgrundlage des europäischen Normungssystems verbessert wurde;

J.  in der Erwägung, dass IKT-Normen, die überwiegend auf internationaler Ebene ausgearbeitet werden, interoperable Lösungen für Ergänzungsprodukte und für die unterschiedlichen Bestandteile eines bestimmten Produkts ermöglichen, was für die Weiterentwicklung des „Internets der Dinge“ von besonderer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die große Vielzahl der Normen und proprietärer oder halbgeschlossener Lösungen dem Wachstum und der Inanspruchnahme des Internets der Dinge im Wege stehen, weshalb ein strategisches Konzept für die europäische IKT-Normung erforderlich ist, damit man den Bedürfnissen des kommenden Jahrzehnts gerecht werden kann und der Europäischen Union auf diese Weise ermöglicht wird, ihre führende Stellung im weltweiten Normungssystem zu wahren;

K.  in der Erwägung, dass die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten dazu dient, die staatlichen Aufgaben und Ziele im Bereich der Transparenz zu erfüllen, zu denen Rechenschaftspflicht, Vergleichbarkeit, Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit staatlicher Maßnahmen zählen; in der Erwägung, dass die Dokumente oder Daten in offenen, genormten Formaten veröffentlicht werden müssen, damit die Bindung an eine bestimmte, unter Umständen nicht mehr im Handel erhältliche Software oder einen möglicherweise nicht mehr auf dem Markt vertretenen Anbieter verhindert werden kann, sodass unabhängige Einrichtungen und Unternehmen diese Formate im Rahmen verschiedener Entwicklungs- und Geschäftsmodelle – auch quelloffener Modelle – nutzen können, um den Fortbestand staatlicher und administrativer Prozesse sicherzustellen;

L.  in der Erwägung, dass das Verkehrswesen bei der Ausarbeitung und Einführung von Normen, die für die Schaffung des einheitlichen europäischen Verkehrsraums notwendig sind, eine Vorreiterrolle eingenommen hat;

Allgemeine Erwägungen

1.  begrüßt das übergeordnete Normungspaket der Kommission, das neben der Mitteilung über IKT-Normen und der gemeinsamen Normungsinitiative darauf abzielt, ein kohärentes und einfaches europäisches Normungssystem zu schaffen, damit seine vielen Vorzüge erhalten bleiben, seine Mängel behoben werden und das richtige Gleichgewicht zwischen europäischen, nationalen und internationalen Aspekten gefunden wird; betont, dass bei einer künftigen Überarbeitung des europäischen Normungssystems auf den Stärken des bestehenden Systems, die eine solide Grundlage für Verbesserungen sind, aufgebaut und von radikalen Änderungen, die seine zentralen Errungenschaften beeinträchtigen würden, Abstand genommen werden sollte;

2.  würdigt die Besonderheiten und die Bedeutung des europäischen Normungssystems aus der Sicht aller Interessenträger, darunter Industrie, KMU, Verbraucher und Arbeitnehmer, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das europäische System fortbesteht und ausreichende Mittel vorhält, um die Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu erreichen und so unter anderem zur Interoperabilität, zur Rechtssicherheit und zur Anwendung angemessener Vorkehrungen für Unternehmen, Verbraucher und den freien Verkehr von Informationstechnologie beizutragen; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens für einen tragfähigen Haushalt des europäischen Normungssystems zu sorgen;

3.  begrüßt, dass der Runde Tisch zur Marktrelevanz von Normen (SMARRT) im Rahmen der gemeinsamen Normungsinitiative eingerichtet wurde, durch den ein Dialog zwischen der Kommission und der Industrie ermöglicht und dafür gesorgt wird, dass die Tagesordnungspunkte des Ausschusses für Normung für die Interessenträger vollkommen transparent sind;

4.  stellt fest, dass Normen ein freiwilliges, marktorientiertes Werkzeug sind, das technische Anforderungen und Leitlinien bereitstellt, durch deren Anwendung dafür gesorgt werden kann, dass Waren und Dienstleistungen den Rechtsvorschriften der EU entsprechen, und die Politik der EU erleichtert werden kann, sofern sie auf nachvollziehbare, transparente und alle einbeziehende Weise ausgearbeitet werden; hebt jedoch hervor, dass Normen nicht als Teil des Unionsrechts aufgefasst werden können, da die Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich auf das Niveau des Verbraucher-, Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Datenschutzes sowie den Grad der sozialen Inklusion beziehen, vom Gesetzgeber festgelegt werden;

5.  würdigt den Stellenwert offener, genormter Formate für die Erfüllung der Transparenzpflichten von Regierungen, Verwaltungen und europäischen Organen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Bereich der digitalen Verwaltung auf die Anwendung gemeinsamer Normen hinzuwirken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Justizbehörden und den lokalen Gebietskörperschaften liegen muss; betont, dass offene Normen von entscheidender Bedeutung sind, um offene staatliche Datenbestände weiter auszubauen und Strategien für intelligente Städte weiterzuentwickeln, weshalb Dokumente und Daten in offenen, genormten und leicht anwendbaren Formaten veröffentlicht werden müssen, damit die Wiederverwendung von Daten ermöglicht wird; hebt den Stellenwert hervor, den die Vergabe öffentlicher Aufträge und offene Normen dabei haben, die Abhängigkeit von einem bestimmten Anbieter zu verhindern;

6.  ist der festen Überzeugung, dass offene Daten vor allem im Verkehrswesen nach wie vor wesentlich dafür sind, dass die Vorteile des digitalen Binnenmarkts, z. B. die Förderung und Entwicklung des multimodalen Verkehrs, in vollem Umfang ausgeschöpft werden können; betont daher, dass mehr Rechtssicherheit, vor allem in Bezug auf die Eigenverantwortung und die Rechenschaftspflicht, erforderlich ist; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Fahrplan für die Ausarbeitung von Normen zur Harmonisierung von Daten zum öffentlich finanzierten Verkehr und Programmierschnittstellen zu veröffentlichen, damit datenintensive Innovationen und die Erbringung neuer Verkehrsdienstleistungen begünstigt werden;

7.  betont, dass mit dem derzeitigen System für die Zulassung von Prüfungseinrichtungen nicht immer garantiert werden kann, dass die auf dem Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die freiwillig europäischen Normen entsprechen sollen, dies auch tatsächlich tun; bedauert, dass in der gemeinsamen Normungsinitiative und im jährlichen Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung weder der Zulassung von Prüfungseinrichtungen noch den Prüfungsnormen Bedeutung beigemessen wird, und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt zu berücksichtigen, wenn sie neue Initiativen vorschlägt;

8.  ist der Ansicht, dass offene Normen in Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und den Grundsätzen der WTO auf der Offenheit des Normungsverfahrens und der Ausarbeitung und Verfügbarkeit von Normen für die Umsetzung und Nutzung beruhen müssen; würdigt die von der Kommission im Fahrplan für standardessenzielle Patente zum Ausdruck gebrachte Absicht, Fragen im Zusammenhang mit der Lizenzierung von standardessenziellen Patenten zu FRAND-Bedingungen zu klären; fordert die Kommission, die europäischen Normungsorganisationen und alle an quelloffener Software Arbeitenden auf, nach geeigneten Kooperationsmöglichkeiten zu suchen;

9.  betont, dass das neue europäische Normungssystem zur Innovation in Europa beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Union und ihre Position im Welthandel stärken und den Bürgern zugutekommen muss; hält es daher für wichtig, dass Europa seine zentrale Rolle im internationalen Normungssystem aufrechterhält, und betont, dass auf internationaler Ebene bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern für europäische Normen geworben wird; betont, dass Partnerschaftsvereinbarungen, die die europäischen Normungsorganisationen mit Drittländern aushandeln, auch dem europäischen Normungssystem zum Vorteil gereichen können, und weist darauf hin, dass in den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 bereits die Beteiligung zahlreicher Normungsorganisationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im IKT-Bereich vorgesehen ist; empfiehlt den europäischen Normungsorganisationen, die engere Zusammenarbeit mit nationalen Normungsorganisationen und auch mit begleitenden Normungsorganisationen in Erwägung zu ziehen, falls dies möglich ist; regt an, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Normungsorganisationen weiter auf die Schaffung weltweit geltender Normen hinarbeiten und bei der Mitwirkung an Normungstätigkeiten auch auf den regionalen Kontext und die Relevanz der Norm achten;

10.  betont, dass die internationale Zusammenarbeit im Normungswesen Transparenz, Effizienz und Kohärenz begünstigt und ein wettbewerbsfreundliches Umfeld für die Industrie schafft, wofür das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), das für die IKT-Branche eingerichtet wurde, ein gutes Beispiel ist;

11.  hebt hervor, dass von internationalen Organisationen angenommene Normen gemeinhin außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ausgearbeitet werden, und empfiehlt den europäischen Normungsorganisationen, diese erst nach einem internen Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung von Vertretern der Interessenträger zu bestätigen, was insbesondere für harmonisierte Normen gilt, mit denen die Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften unterstützt wird;

12.  vertritt die Auffassung, dass die europäischen Normungsorganisationen unter allen Umständen integrative, nachhaltige, sichere und hochwertige Normen mit gerechtem Zugang für alle Interessenträger und gerechter Behandlung aller Interessenträger sowie mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt und angemessenem Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre ausarbeiten sollten;

13.  ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten mit der Industrie der EU äußerst wichtig ist, damit die Normen, die im Hinblick auf die Gestaltung und Einführung der 5G-Technik auf internationaler Ebene angenommen werden, eine europäische Handschrift tragen;

14.  bedauert, dass Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Normen, etwa in der Güterverkehrs- und Logistikbranche, nach wie vor ein Hemmnis auf dem Binnenmarkt sind, und fordert die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen daher auf, angemessene Normen auszuarbeiten, um die Bedingungen auf einzelstaatlicher Ebene gegebenenfalls zu harmonisieren und so etwaige Hemmnisse für den Binnenmarkt zu beseitigen; hebt hervor, dass diesbezüglich auf eine verkehrsträgerübergreifende Harmonisierung von Normen hingearbeitet werden muss;

15.  weist zudem darauf hin, dass mit der Normung nicht nur der Fragmentierung des Marktes vorgebeugt, sondern auch (z. B. durch elektronische Dokumente) wesentlich zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Transportkosten für alle Unternehmen und insbesondere für KMU beigetragen und die ordnungsgemäße Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften (z. B. durch digitale Fahrtenschreiber oder elektronische Mautsysteme) ermöglicht werden kann;

16.  stellt fest, dass das europäische Normungssystem durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 integrativer geworden ist und KMU, Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umweltorganisationen die aktive Mitwirkung am Normungsverfahren ermöglicht, und fordert, dass diese Richtung weiterverfolgt wird, damit wirklich alle angemessen vertreten sind, am Normungsverfahren teilnehmen und so die Vorteile der Normung uneingeschränkt nutzen können; fordert die Kommission und die europäischen und nationalen Normungsorganisationen auf, dass sie ermitteln, wie sich dieses Ziel am besten erreichen lässt und wie die der weiteren Einbeziehung im Wege stehenden Probleme, darunter der Mangel an Sensibilisierung, am besten bewältigt werden können;

17.  begrüßt die Anstrengungen des ETSI, einfachen Zugang für europäische KMU zu schaffen, und befürwortet die spezifische langfristige Strategie (2016–2021) des Instituts für branchenübergreifende Zusammenarbeit;

18.  würdigt, dass Normen schneller bereitgestellt werden, und weist erneut darauf hin, dass das Erfordernis, Normen rechtzeitig auszuarbeiten, in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Erfordernis, hochwertige Normen bereitzustellen, stehen muss;

19.  ist der Auffassung, dass das Normungssystem in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht weiter verbessert werden kann, wenn nicht nur die Verfahren, die sich im Normungsbereich bewährt haben, angewandt werden, sondern auch die Öffentlichkeit stärker für die vorgeschlagenen Normen sensibilisiert wird, alle einschlägigen Interessenträger ordnungsgemäß und frühzeitig eingebunden werden und die Qualität der Normungsaufträge verbessert wird;

20.  fordert die Kommission ferner auf, den Bemühungen der Bewerberländer um die Harmonisierung ihrer Normen mit den Normen der EU Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen hierbei Unterstützung angedeihen zu lassen, damit die bestehenden Engpässe möglichst weitgehend beseitigt werden;

IKT-Normen

21.  begrüßt die Mitteilung über die Schwerpunkte der IKT-Normung, in der ein strategischer Ansatz für die Normung im Bereich der IKT-Technologie festgelegt wird, fordert die Kommission jedoch auf, die Übereinstimmungen zwischen der Mitteilung, dem fortlaufenden Plan für den IKT-Bereich, dem Paket „Normen für das 21. Jahrhundert“ und dem jährlichen Arbeitsprogramm eindeutig zu benennen;

22.  stellt fest, dass aufgrund der in letzter Zeit feststellbaren gegenseitigen Annäherung von Technologien und der Digitalisierung der Gesellschaft, der Unternehmen und der öffentlichen Dienste die herkömmliche Abgrenzung der allgemeinen Normung von der IKT-Normung zusehends unschärfer wird; ist der Auffassung, dass die IKT-Normung Teil einer europäischen digitalen Strategie sein sollte, durch die für europäische Unternehmen Skaleneffekte, Kosteneinsparungen sowie eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und bessere Innovationen erzielt werden und die branchen- und grenzüberschreitende Interoperabilität von Waren und Dienstleistungen verbessert wird, indem freiwillige Normen, die von KMU leicht umgesetzt werden können, schneller sowie in offener und wettbewerbsorientierter Weise festgelegt werden;

23.  betont, dass die Zusammenarbeit der für die IKT-Normung Zuständigen intensiviert werden muss, insbesondere die Zusammenarbeit der europäischen Normungsorganisationen, und fordert diese auf, ein gemeinsames jährliches Arbeitsprogramm auszuarbeiten, in dem Querschnittbereiche benannt werden, die von gemeinsamem Interesse sind;

24.  betont, dass offene, freiwillige, integrative und konsensorientierte Normungsverfahren insofern wirksam sind, als sie Innovationen, Verbundfähigkeit und den Einsatz von Technologien fördern, und weist erneut darauf hin, dass es ebenfalls von Bedeutung ist, angemessene Investitionen und Fachkenntnisse im Bereich von Spitzentechnologien und deren Entwicklung sicherzustellen und KMU zu unterstützen;

25.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, den europäischen Normungsorganisationen nahezulegen, dass sie zu hochwertigen, interoperablen und offenen Normen beitragen, damit gegen die Fragmentierung von Normen vorgegangen und auf ihre allgemeine Annahme hingewirkt wird, und das bestehende Ökosystem sowie die unterschiedlichen Geschäftsmodelle zu würdigen, die als Unterstützung für digitale Technologien dienen, was zur sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten im Bereich der IKT beitragen und die Verpflichtung zur Wahrung des öffentlichen Interesses im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz bekräftigen wird;

26.  betont, dass die Strategie für die IKT-Normung unbedingt an die Entwicklungen auf den Märkten und in der Politik angepasst werden muss, da hierdurch wichtige Ziele der EU-Politik wie Barrierefreiheit, Sicherheit, elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Verwaltung, elektronische Gesundheitsdienste und Verkehr, die Interoperabilität voraussetzen, verwirklicht werden können; empfiehlt der Kommission und den europäischen Normungsorganisationen, Normen in den Bereichen 5G, Cloud-Computing, Internet der Dinge sowie Daten- und Cybersicherheit sowie in vertikalen Bereichen wie „vernetztes und automatisiertes Fahren und intelligente Verkehrssysteme“, „intelligente Städte“, „intelligente Energie“, „fortgeschrittene Fertigung“ und „intelligentes Lebensumfeld“ Vorrang einzuräumen;

27.  betont, dass ein offenes, interoperables IKT-Ökosystem auf der Grundlage der fünf IKT-Schwerpunktbereiche geschaffen werden muss, damit der Wettbewerb bei der Wertschöpfung gefördert wird, sodass ein innovationsfreundliches Klima entsteht; vertritt die Auffassung, dass

   durch 5G-Normen ein wirklicher Generationswechsel ermöglicht werden sollte, was die Kapazität, Zuverlässigkeit und Latenzzeiten anbelangt, sodass mit 5G die erwartete Steigerung beim Datenverkehr bewältigt werden kann und die unterschiedlichen Anforderungen der daraus entstehenden Dienstleistungen erfüllt werden können,
   durch Normen für Computer- und Netzsicherheit der Einbau von Sicherheitsfunktionen ermöglicht werden sollte, wobei der Grundsatz des eingebauten Datenschutzes beachtet und die Netzstabilität und die Risikosteuerung unterstützt werden sollte, sodass die Normen mit den rasant zunehmenden Cyberbedrohungen für alle Weiterentwicklungen von IKT-Technologien Schritt halten können,
   Normen für das Cloud-Computing zusammengeführt werden sollten, damit für Interoperabilität in allen Aspekten der Cloud gesorgt und Portabilität ermöglicht wird,
   mit Datennormen ein branchenübergreifender interdisziplinärer Datenfluss begünstigt werden sollte, was bessere Interoperabilität von Daten und Metadaten bewirkt (und auch die Semantifizierung umfasst), und zum Aufbau einer Referenzarchitektur für Massendaten (Big Data) beigetragen werden sollte,
   mit Normen für das Internet der Dinge das gegenwärtige Problem der Fragmentierung gelöst wird, ohne dass dadurch Innovationen in diesem sich rasant entwickelnden Bereich behindert werden;

28.  stellt fest, dass die Effizienz der 5G-Kommunikationsnetze in entscheidendem Maße von gemeinsamen Normen abhängt, mit denen für Interoperabilität und Sicherheit gesorgt wird, weist allerdings auch darauf hin, dass der Aufbau eines Netzes mit sehr hoher Kapazität der Grundstein eines zuverlässigen 5G-Netzes ist;

29.  stellt fest, dass eine gut funktionierende datengesteuerte Wirtschaft von einem weiter gefassten IKT-Ökosystem abhängt und dass dafür auch gut ausgebildete Experten und Fachkräfte gebraucht werden, damit die digitale Kluft überwunden und der digitalen Ausgrenzung ein Ende gesetzt werden kann;

30.  fordert die Kommission auf, Statistiken anzufertigen, um die Auswirkungen der Digitalisierung und der IKT auf Verkehr und Fremdenverkehr besser beurteilen zu können;

31.  ist sich der zunehmenden Zahl der Plattformen, Gruppen, Sitzungen und Kanäle für IKT-Normen bewusst; fordert die Kommission auf, die Zahl der mit Normungsangelegenheiten befassten Plattformen und Koordinierungsmechanismen zu verringern und Normungsorganisationen an neuen Initiativen zu beteiligen, damit die Interessenträger nicht mehrfach belastet werden; betont, dass IKT-Normen und Prioritäten für die Normung von den verschiedenen Organisationen besser koordiniert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die interessierten Kreise umgehend über den Stand der laufenden Initiativen oder über künftige Initiativen im Bereich der IKT-Normung zu informieren;

32.  betont, dass der digitale Wandel rasch voranschreitet und für die Ankurbelung der Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung ist; betont, dass die vertikale Industrie wirksam digitalisiert werden muss, damit sie den KMU sowie vor allem den Verbrauchern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene Nutzen bringt, und dass ihre Standpunkte im Rahmen der internationalen IKT-Normung angemessen berücksichtigt werden müssen;

33.  unterstützt das Vorhaben der Kommission, Initiativen wie ein Siegel für Vertrauenswürdigkeit im Internet der Dinge und ein entsprechendes Zertifizierungssystem in Erwägung zu ziehen, wodurch dazu beigetragen werden kann, das Vertrauen in das Datenschutzniveau und die durchgängige Sicherheit von Geräten im Internet der Dinge zu stärken, indem mess- und vergleichbare Bewertungen der möglichen Risiken bereitgestellt werden, die mit dem Betrieb und der Nutzung eines Geräts im Internet der Dinge verbunden sind; ist der Ansicht, dass diese Initiativen ergriffen werden sollten, sofern dies erforderlich ist und wenn Geräte im Internet der Dinge Auswirkungen auf die einschlägige Infrastruktur haben könnten, und zwar auf der Grundlage der Anforderungen gemäß der NIS-Richtlinie, anhand deren die Sicherheitsanforderungen festgelegt werden sollten; stellt fest, dass sich ein solches Siegel den künftigen technologischen Veränderungen anpassen lassen und erforderlichenfalls weltweiten Normen Rechnung tragen muss;

34.  fordert die Kommission auf, eine Führungsrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, bereichs- und sprachübergreifende Normen sowie zuverlässige und sichere Dienstleistungen zu fördern, in deren Rahmen der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist;

35.  befürwortet vor diesem Hintergrund, dass spezifische und messbare Mindestanforderungen festgelegt werden und dass dabei die langfristige Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit von Geräten oder Diensten im Internet der Dinge sowie branchenübliche Computersicherheits- und -nachhaltigkeitsnormen berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass eine solche Liste zum Beispiel die Verpflichtung, für einen Mindestzeitraum nach dem Erwerb Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen, oder die Verpflichtung eines Herstellers oder Anbieters umfassen sollte, für einen bestimmten Zeitraum, nachdem eine Schwachstelle erkannt und gemeldet wurde, eine Softwareaktualisierung zur Verfügung zu stellen; ist der Auffassung, dass die Kommission angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Normen und Technologien im IKT-Bereich entwickeln, und der Vielfalt an Entwicklungs- und Geschäftsmodellen, darunter quelloffene Modelle, Jungunternehmen und KMU, untersuchen sollte, inwiefern die Selbstregulierung der Branche möglich ist;

36.  nimmt Cybersicherheitsbedenken ebenso zur Kenntnis wie die Besonderheiten der Bedrohungen im Verkehrsbereich; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Besonderheiten bei der Annahme ihrer Empfehlungen zu Cybersicherheitsnormen, die bis Ende 2017 erwartet werden, als ersten Schritt hin zu einer umfassenden Cybersicherheitsstrategie für den Verkehrsbereich zu berücksichtigen;

37.  weist darauf hin, dass die IKT-Normung der Entwicklung von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Fremdenverkehr sowie von multimodalen Verkehrslösungen förderlich sein wird; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen im Rahmen der Umsetzung ihres Plans mit Schwerpunktmaßnahmen für die IKT-Normung stärkeres Gewicht auf die Entwicklung solcher Dienstleistungen zu legen und insbesondere zu ermitteln, ob die Normung bei der Förderung technologischer Veränderungen und neuer, in der Fremdenverkehrsbranche entstehender Geschäftsmodelle eine Rolle spielen könnte; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich der integrierten intelligenten Fahrschein- und Informationssysteme sowie von neuen Mobilitätskonzepten wie jenem, bei dem Mobilität als Dienstleistung betrachtet wird („Mobility-as-a-Service“), zu fördern;

38.  stellt fest, dass die Bevölkerung aufgrund der zunehmenden Nutzung des Internets, automatisierter Bankdienstleistungen, sozialer Netzwerke und der Initiativen für elektronische Gesundheitsdienste immer stärker um Sicherheit und Datenschutz besorgt ist und dass IKT-Normen den Grundsätzen des Schutzes von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr solcher Daten Rechnung tragen müssen;

39.  fordert die Kommission auf, die digitale Integration der verarbeitenden Industrie als einen Schwerpunkt der IKT-Normung aufzunehmen, und fordert die Entwicklung offener Normen für das Übertragungsprotokoll und die Datenformate, die bei der digitalen Integration der Fertigungstechnik zum Einsatz kommen, damit vollständige Interoperabilität zwischen Maschinen und Geräten sichergestellt werden kann;

40.  räumt insbesondere in Bezug auf IKT und standardessenzielle Patente einige Bedenken ein, und weist darauf hin, dass durch konsequente, gerechte und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums Anreize für die Förderung von Investitionen und Innovationen gesetzt werden und die Einführung des digitalen Binnenmarkts und neuer Technologien erleichtert wird, zumal im Hinblick auf die Einführung von 5G-Geräten und Geräten im Internet der Dinge, die in erheblichem Maße auf die Normung angewiesen sind; hebt hervor, dass ein ausgewogener Rahmen für die Normung und die effiziente Vergabe standardessenzieller Patente auf der Grundlage fairer, zumutbarer und diskriminierungsfreier Lizenzbedingungen (FRAND-Methode) unbedingt beibehalten werden muss, mit dem auf die berechtigten Interessen derjenigen, die standardessenzielle Patente vergeben bzw. deren Inhaber sind, gleichermaßen eingegangen und dafür gesorgt wird, dass die Normungsverfahren unter gleichen Bedingungen erfolgen und Unternehmen jeder Größe, auch KMU, zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten können; bestärkt die Kommission in ihren Bemühungen, Interoperabilität zwischen digitalen Komponenten durch verschiedenerlei Lizenzregelungen und Geschäftsmodelle sicherzustellen;

41.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die Kernelemente eines gerechten, wirksamen und durchsetzbaren Lizenzerteilungsverfahrens auf der Grundlage der FRAND-Grundsätze zu erläutern und dabei den Interessen der Rechteinhaber und der Anwender von Normen, einschließlich standardessenzieller Patente, ebenso Rechnung zu tragen wie einer fairen Kapitalrendite und der allgemeinen Verfügbarkeit von Technologien, die im Rahmen eines nachhaltigen offenen Normungsverfahrens entwickelt werden; fordert die Kommission auf, das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑170/13 (Huawei gegen ZTE), durch das ein Ausgleich zwischen den Inhabern von standardessenziellen Patenten und den Anwendern der Normen geschaffen wird, zur Kenntnis zu nehmen, damit Patentverletzungen ein Ende bereitet und für wirksame Streitbeilegung gesorgt werden kann; fordert die Kommission ferner auf, die Informationen über den Geltungsbereich eines Patents besser zu definieren und Probleme im Zusammenhang mit Informationsasymmetrien zwischen KMU und großen Unternehmen zu beheben, Anmeldungen standardessenzieller Patente transparenter zu machen sowie die Qualität der Informationen über die Anwendung von standardessenziellen Patenten auf Produkte zu verbessern; ist der Auffassung, dass Entschädigungen für die Entwickler standardessenzieller Patente auf fairen, verhältnismäßigen und diskriminierungsfreien Bedingungen sowie auf transparenten, zumutbaren, berechenbaren und nachhaltigen Lizenzgebühren beruhen müssen, es sei denn, die Entwickler entschließen sich, die entsprechende Norm unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; weist jedoch darauf hin, dass verschiedene Geschäftsmodelle bestehen, etwa gebührenfreie Lizenzen oder die Anwendung quelloffener Software, und dass dementsprechend in den Rechtsvorschriften und Debatten die Nutzung all dieser Modelle auf der Grundlage der Rechte aller Marktbereiche und Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums weiterhin anerkannt werden sollte;

42.  weist darauf hin, dass sich die Überwachung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Lizenzerteilung auf Fakten stützen muss, damit für ein dynamisches Ökosystem gesorgt ist, das Mehrwert und Beschäftigung schafft;

43.  fordert die Kommission auf, alle zwei Jahre einen Bericht mit Angaben zu erwiesenen Fällen der Nutzung von standardessenziellen Patenten ohne Lizenz (d. h. Patentverstößen) über einen Zeitraum von 18 Monaten oder länger und zu Problemen beim Zugang zu Normen aufgrund systematischer Verstöße gegen FRAND-Verpflichtungen zu veröffentlichen;

44.  fordert die Kommission auf, die Diskussionen um einen „erkennbaren Bedarf“ für eine wissenschaftliche Cloud zu beenden und in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten unmittelbar Maßnahmen in Bezug auf die europäische Cloud für offene Wissenschaft zu ergreifen, mit der im Rahmen der gemeinsamen Strategien und IKT-Normen für die nahtlose Integration bestehender Netze, Daten- und Hochleistungsrechensysteme sowie elektronischer Infrastrukturdienste auf sämtlichen wissenschaftlichen Gebieten gesorgt werden sollte;

Europäische Normen für das 21. Jahrhundert

45.  begrüßt das Normungspaket der Kommission mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und vertritt die Auffassung, dass das Normungssystem transparenter, offener und integrativer gestaltet werden sollte, damit den Bedenken von Bürgern, Verbrauchern und KMU umfassend Rechnung getragen wird;

46.  bedauert, dass es vor der Annahme des Pakets nicht angehört wurde, und fordert die Organe der EU nachdrücklich auf, die unterschiedlichen Initiativen zu einem einzigen, ganzheitlichen Arbeitsprogramm zusammenzuführen, damit sich Maßnahmen und Strategien nicht überschneiden; betont, dass die einschlägigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments bei der Überprüfung der harmonisierten Normen durch die Öffentlichkeit, die von der Kommission vorgeschrieben wird, eine wichtige Rolle spielen können;

47.  fordert, dass das jährliche Arbeitsprogramm der Union weiter ausgebaut wird sowie kohärenter und genauer wird;

48.  hebt hervor, dass im nächsten Jahresarbeitsprogramm der Union gezielte Maßnahmen erforderlich sind, damit IKT-Normen und Normen ohne IKT-Bezug aufeinander abgestimmt werden, zur Verbesserung der Bestimmungen der unterschiedlichen nationalen Normungsorganisationen beigetragen wird und die europäischen Normungsorganisationen dadurch integrativer gemacht werden, dass die Rolle der in Artikel 5 aufgeführten Interessenträger stärker berücksichtigt wird;

49.  hebt den Stellenwert des interinstitutionellen Dialogs für die Vorbereitung des jährlichen Arbeitsprogramms der Union hervor und unterstützt die Bemühungen, alle einschlägigen Interessenträger vor der Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms der Union im Rahmen eines jährlichen Normungsforums einzubeziehen, um neue Bereiche, aktuelle Probleme und erforderliche Verbesserungen des Normungsverfahrens zu erörtern;

50.  legt den Mitgliedstaaten nahe, in nationale Normungsstrategien zu investieren, was auch öffentliche Einrichtungen, Normungsorganisationen, gesellschaftliche Interessenträger, KMU und akademische Kreise auf nationaler Ebene darin bestärken wird, einzelne Aktionspläne für die Normung auszuarbeiten und umzusetzen;

51.  begrüßt die gemeinsame Normungsinitiative, empfiehlt, das Parlament ebenfalls aufzufordern, sich daran zu beteiligen und dazu beizutragen, und betont, dass die Regeln solcher öffentlich-privaten Partnerschaften von allen Interessenträgern und damit auch von den EU-Organen respektiert werden müssen; fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen und Empfehlungen der gemeinsamen Normungsinitiative eine tragende Rolle zu übernehmen und dem Europäischen Parlament bis Ende 2017 Bericht über die erzielten Fortschritte zu erstatten;

52.  begrüßt die im Rahmen der gemeinsamen Normungsinitiative eingegangene Verpflichtung, eine Studie über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Normen und ihrer Anwendung zu erstellen, die Informationen zu den Maßnehmen, Risiken und Ergebnissen in Bezug auf Lebensqualität sowie soziale und arbeitnehmerspezifische Aspekte enthält; fordert die Kommission auf, der Studie quantitative und qualitative Daten zugrunde zu legen und darin die Geschäftsmodelle des Normungsverfahrens ebenso zu untersuchen wie die unterschiedlichen Finanzmodelle – einschließlich der Chancen und Herausforderungen –, damit der Zugang zu harmonisierten Normen vereinfacht wird;

53.  betont, dass die Normung in zunehmendem Maße als wichtiger Faktor für die Förderung von Forschung und Investitionen anerkannt wird, dass sie von großer Bedeutung ist, um die Kluft zwischen der Forschung und dem Markt zu überbrücken, und dass sie der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen förderlich ist und die Grundlage für weitere Innovationen bildet;

54.  fordert die Kommission auf, politische Maßnahmen zur Beseitigung übermäßiger Hindernisse in innovativen Branchen und zur Anregung von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in die EU-Normung zu verabschieden; stellt fest, dass die vertikalen Branchen eigene Pläne für die Normung erstellen und dabei auf brancheneigene Verfahren zurückgreifen sollten, wobei der starke Wille, gemeinsame Normen festzulegen, bewirken könnte, dass diese Normen dann weltweit übernommen werden; vertritt die Auffassung, dass den EU-Normungsorganisationen hierbei eine besondere Aufgabe zukommt;

55.  fordert die Teilnehmer an der gemeinsamen Normungsinitiative nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich Forschung und Innovation besser mit den Prioritäten im Bereich der Normung in Einklang gebracht wird;

56.  hält frei verfügbares Wissen und offene Lizenzen für das beste Mittel, um starke Anreize für Innovationen und technologische Entwicklungen zu setzen; legt den Forschungsinstitutionen, die EU-Mittel erhalten, nahe, offene Patente und Lizenzen zu nutzen, um bei der Normung eine größere Rolle spielen zu können;

57.  befürwortet Maßnahmen, die zur Verbesserung der Synergien zwischen Normungs- und Forschungsgemeinschaften dienen sollen und mit denen Normen in der Frühphase von Forschungsprojekten begünstigt werden; fordert die nationalen Normungsorganisationen auf, unter Forschern und in der Innovationsgemeinschaft, auch bei einschlägigen Regierungsorganisationen und Leistungsträgern, für die Normung zu werben, und empfiehlt, dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 ein spezielles Kapitel über Normung ausgearbeitet wird;

58.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dass sie den europäischen Normungsorganisationen nahelegt, dafür zu sorgen, dass marktrelevante Normen für Dienstleistungen der zunehmenden Dienstleistungsorientierung der Wirtschaft Rechnung tragen und zu dem Zweck ausgearbeitet werden, die Sicherheit und Qualität von Dienstleitungen zu verbessern und den Schwerpunkt auf Bereiche mit den größten Nachteilen für Verbraucher zu legen, ohne dass dabei in geltende nationale Rechtsvorschriften, insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen oder Tarifverträge und -verhandlungen, eingegriffen wird; würdigt zudem, dass mit Dienstleistungsnormen häufig auf nationale Eigenheiten reagiert wird und dass ihre Ausarbeitung mit den Bedürfnissen des Marktes, den Interessen der Verbraucher und dem öffentlichen Interesse verknüpft ist; betont, dass die Ausarbeitung europäischer Dienstleistungsnormen zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen beitragen und zugleich Transparenz, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Wettbewerb, Innovation und Verbraucherschutz begünstigen sollte;

59.  weist darauf hin, dass in den europäischen Normungsprozess Normen einbezogen werden müssen, durch die der barrierefreie Zugang zu Verkehrsmitteln und Verkehrsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen verbessert wird;

60.  vertritt die Auffassung, dass aufgrund der raschen Veränderungen in der modernen Welt und ihrer aus technischer Sicht zunehmenden Komplexität immer mehr Normen und nicht zu den anerkannten Normungsorganisationen nach Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zählende Plattformen für die Ausarbeitung verfahrenstechnischer Festlegungen entstehen und dass es nun der stärkeren Einbeziehung von KMU und Kleinstunternehmen bedarf; betont, dass unbedingt Maßnahmen unterstützt werden müssen, mit denen der Zugang von KMU zu Mitteln für die Ausarbeitung und Anwendung von Normen verbessert wird;

61.  betont, dass Plattformen und Datenbanken auf europäischer Ebene vernetzt werden müssen, damit die Interoperabilität von Netzen und Systemen verbessert wird;

62.  ist der Ansicht, dass die IKT-Normung nicht nur die Festlegung von Produktanforderungen, sondern auch die Entwicklung innovativer Technologien umfasst;

63.  betont, dass einheitliche (technische) Regelungen dazu beitragen, die Kosten für die Ausarbeitung, Produktion und Zertifizierung zu reduzieren und Doppelarbeit zu verhindern;

64.  hebt hervor, dass aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung in Europa den Bedürfnissen von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und sonstigen schutzbedürftigen Mitgliedern der Gesellschaft bei der Ausarbeitung von Normen systematisch Rechnung getragen werden muss, da mit Normen zu einer aktiven und gesunden Gesellschaft in Europa beigetragen werden kann und den Menschen Produkte und Dienstleistungen besser zugänglich gemacht werden können;

65.  weist darauf hin, dass Innovationen in Verkehr und Fremdenverkehr sowohl der Gesellschaft als auch den Unternehmen in der EU – insbesondere KMU und Jungunternehmen – beachtliche Möglichkeiten eröffnen, und bekräftigt, dass neue Normen, möglichst mit einem bereichsübergreifenden Ansatz, ausgearbeitet werden müssen und dass die Normung weiterhin gefördert werden muss, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Initiativen auf dem Gebiet der Digitalisierung, z. B. der kooperativen intelligenten Verkehrssysteme (C‑ITS) und der Entwicklung von verkehrsbezogenen Anwendungen im Rahmen der Satellitennavigationssysteme der EU (Galileo und EGNOS), sicherzustellen;

Europäische Normungsorganisation

66.  begrüßt die Rolle, die die europäischen Normungsorganisationen spielen, fordert jedoch weitere Initiativen, die darauf abzielen, die Offenheit, Zugänglichkeit und Transparenz dieser Organisationen zu verbessern, und empfiehlt, dass sie sich in ihrer Arbeit von europäischen Interessen leiten lassen;

67.  stellt fest, dass der Grundsatz der nationalen Delegation für das europäische System von entscheidender Bedeutung ist, gibt jedoch zu bedenken, dass mit Blick auf Ressourcen, technische Fachkenntnisse und die Einbeziehung von Interessenträgern auf einzelstaatlicher Ebene Unterschiede bestehen, und empfiehlt nachdrücklich, die Arbeit der nationalen Delegationen zu ergänzen;

68.  weist darauf hin, dass Normen unbedingt rechtzeitig vorliegen müssen und dass bei harmonisierten Normen überdies die Bezugsdaten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen; ist sich der abnehmenden Zahl von Verweisen auf Normen im Amtsblatt der Europäischen Union bewusst und fordert die Kommission auf, die Gründe hierfür zu untersuchen und anzugehen sowie unnötige Hindernisse zu beseitigen; empfiehlt in diesem Zusammenhang die stärkere Mitwirkung der Sachverständigen der Kommission und der „Berater für das neue Konzept“ am Normungsverfahren und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen Richtlinien für die Bewertung von Normen auszuarbeiten, um die verschiedenen Dienststellen der Kommission, die europäischen Normungsorganisationen und die „Berater für das neue Konzept“ bei der kohärenten Bewertung der Normen zu unterstützen;

69.  weist ein weiteres Mal darauf hin, dass mit einem transparenten und zugänglichen Beschwerdemechanismus Vertrauen in die europäischen Normungsorganisationen und die Normungsverfahren geschaffen wird;

70.  fordert, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien – wie das KMU-Werkzeug für IT-gestütztes Lernen von CEN und CENELEC – eingesetzt werden, um die Zugänglichkeit und Transparenz der Normungsverfahren zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass mit digitalen Werkzeugen die Beteiligung der Interessenträger an der Ausarbeitung von Normen erleichtert werden kann und Informationen über bevorstehende, laufende und abgeschlossene Normungsarbeiten bereitgestellt werden können;

Strategische Empfehlungen

71.  fordert die Kommission auf, dass sie für mehr Synergien und bessere Koordination zwischen den Organen der EU, europäischen und nationalen Normungsorganisationen sowie allen einschlägigen Organisationen von Interessenträgern im Rahmen des jährlichen Normungsforums sorgt und zugleich den internationalen Kontext von Normen anerkennt; weist darauf hin, dass die allermeisten Normen freiwillig als Reaktion auf die Bedürfnisse des Markts und der Verbraucher ausgearbeitet werden, und befürwortet dies;

72.  fordert, dass die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 im Hinblick auf die Berücksichtigung der in Anhang III aufgeführten Organisationen und die Veröffentlichung der Berichte, die gemäß Artikel 24 der Verordnung vorgeschrieben sind, strikt angewandt wird;

73.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bedingungen für die in Anhang III genannten Organisationen in vollem Umfang zu vereinheitlichen und dafür zu sorgen, dass die faktischen Hindernisse, die ihrer wirksamen Einbeziehung in das Normungsverfahren entgegenstehen, beseitigt werden;

74.  empfiehlt, den Mitgliedsstatus sowie die Rechte und Pflichten der in Anhang III aufgeführten Organisationen – z. B. das Beschwerderecht, die beratenden Befugnisse, das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme vor der Annahme einer Norm und der Zugang zu Fachausschüssen und Arbeitsgruppen – im Rahmen der europäischen Normungsorganisationen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu überprüfen;

75.  fordert die europäischen Normungsorganisationen auf, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Wiener Übereinkommen zwischen ISO und CEN und das Frankfurter Übereinkommen zwischen IEC und CENELEC die Mitwirkung der in Anhang III genannten Organisationen am Normungsverfahren nicht verhindert oder gefährdet wird;

76.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Infrastruktur, die für die Marktakzeptanz neuer, durch europäische Normen unterstützter Technologien erforderlich ist (z. B. die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe), zu fördern, deren Finanzierung zu erleichtern und deren Aufbau voranzutreiben, und zwar unter anderem durch deren Modernisierung, Anpassung und Nachrüstung und in Übereinstimmung mit den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften; hebt hervor, dass es sich bei der Infrastruktur um eine langfristige Investition handelt, weshalb durch ihre Normung für möglichst große Interoperabilität gesorgt werden sollte und künftige technologische Entwicklungen und deren Anwendung ermöglicht werden sollten;

77.  fordert die Kommission auf, mit europäischen und nationalen Normungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um einfach zugängliche Anlaufstellen für Normungsfragen einzurichten, bei denen die Nutzer von Normen Hilfestellung und Informationen zu den verfügbaren Normen und ihren allgemeinen Spezifikationen erhalten können und mit deren Hilfe sie die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechenden Normen ermitteln und sich zu ihrer Anwendung beraten lassen können; spricht sich überdies für einzelstaatliche und unionsweite Informations- und Bildungskampagnen zur Erläuterung der Funktion von Normen aus und bestärkt die Mitgliedstaaten darin, einschlägige berufsbildende Lehrgänge zu Normen in die nationalen Bildungssysteme aufzunehmen;

78.  fordert die Kommission auf, dass sie die technologische Entwicklung intensiver beobachtet, um künftige Entwicklungen im IKT-Bereich auszumachen, denen die Normung zum Vorteil gereichen könnte, den Informationsfluss und die Transparenz, die für die Marktdurchdringung und den Betrieb dieser Technologien erforderlich sind, zu ermöglichen und in diesem Zusammenhang die Bereitstellung leicht zugänglicher und benutzerfreundlicher Bewertungsverfahren im Internet zu fördern;

79.  ist der Ansicht, dass nationale Normungsorganisationen untersuchen sollten, ob Normen so zugänglich gemacht werden können, dass Nutzer von Normen deren Relevanz selbst beurteilen können; empfiehlt nachdrücklich, dass nationale und europäische Normungsorganisationen bei der Festlegung der Gebühren für Normen die Bedürfnisse der KMU und der Interessenträger berücksichtigen, die keine gewerblichen Nutzer sind;

80.  fordert die Kommission auf, ein europäisches Register zu erstellen, in dem die geltenden europäischen Normen in allen Amtssprachen der EU aufgeführt sind und das auch Informationen über die laufenden Normungsarbeiten der europäischen Normungsorganisationen, bestehende Normungsaufträge, Fortschritte und Entscheidungen enthält, zu denen formelle Einwände vorliegen;

81.  fordert die Kommission auf, die Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Normen im IKT-Bereich zu überwachen und erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass europäische Interessenträger in Spitzenpositionen der entsprechenden Normungsorganisationen und in strategisch wichtigen Normungsprojekten vertreten sind und sich abstimmen, damit für das europäische Regulierungsmodell und europäische Interessen geworben wird; fordert, dass die Multi-Stakeholder-Plattform für die IKT-Normung eingesetzt wird, um europäische Normungsorganisationen und internationale IKT-Normungsorganisationen zusammenzubringen;

82.  regt an, dass das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 für die Digitalisierung der europäischen Industrie von der EU angenommen wird;

83.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei öffentlichen Vergabeverfahren auf europäische IKT-Normen zurückzugreifen, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu heben und innovative Technologien zu begünstigen; betont jedoch, dass durch den Rückgriff auf Normen keine weiteren Hindernisse entstehen sollten, zumal für kleine Unternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen wollen;

84.  fordert die Organe der EU, die nationalen Regierungen und die europäischen Normungsorganisationen auf, Leitlinien für die Fortbildung von politischen Entscheidungsträgern auszuarbeiten, um diese dabei zu unterstützen, Unstimmigkeiten zu bereinigen, die durch die Anwendung unterschiedlicher Arbeitsmethoden in unterschiedlichen Dienststellen und Einrichtungen entstehen, sowie eine Normungskultur und ein Verständnis dafür zu schaffen, wie Normungsverfahren funktionieren und wann sie angewandt werden können;

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85.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 56.
(2) https://ec.europa.eu/info/european-commissions-open-source-strategy_en

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