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Verfahren : 2018/2028(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0228/2018

Eingereichte Texte :

A8-0228/2018

Aussprachen :

PV 10/09/2018 - 27
CRE 10/09/2018 - 27

Abstimmungen :

PV 11/09/2018 - 6.15
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0332

Angenommene Texte
PDF 172kWORD 54k
Dienstag, 11. September 2018 - Straßburg
Gleichstellung von Sprachen im digitalen Zeitalter
P8_TA(2018)0332A8-0228/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2018 zu der Gleichstellung von Sprachen im digitalen Zeitalter (2018/2028(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der UNESCO von 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (Programm ISA2) als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors(3),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit (2008/C 320/01)(4),

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG(5),

–  unter Hinweis auf das von der EU im Jahr 2010 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2008 mit dem Titel „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung“ (COM(2008)0566),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2010 mit dem Titel „Eine Digitale Agenda für Europa“ (COM(2010)0245),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa“ (COM(2010)0245)(6),

–  unter Hinweis auf die auf der 32. Tagung der Generalkonferenz der UNESCO am 15. Oktober 2003 in Paris verabschiedete Empfehlung zur Förderung und Nutzung der Mehrsprachigkeit und zum universellen Zugang zum Cyberspace,

–  unter Hinweis auf das im Juni 2012 veröffentlichte Eurobarometer Spezial 386 mit dem Titel „Europeans and their Languages“ (Die Europäer und ihre Sprachen),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona vom 15./16. März 2002 (SN 100/1/02 REV 1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 1988 zur Zeichensprache für Gehörlose(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2004 zu der Erhaltung und der Förderung der kulturellen Vielfalt: die Rolle der europäischen Regionen und internationaler Organisationen wie der UNESCO und des Europarates(8) und auf seine Entschließung vom 4. September 2003 zu den regionalen und weniger verbreiteten europäischen Sprachen – den Sprachen der Minderheiten in der Europäischen Union – unter Berücksichtigung der Erweiterung und der kulturellen Vielfalt(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zum Thema „Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung“(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2013 zu vom Aussterben bedrohten europäischen Sprachen und der Sprachenvielfalt in der Europäischen Union(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2018 zum Schutz und zur Nichtdiskriminierung von Minderheiten in den Mitgliedstaaten der EU(12),

–  unter Hinweis auf die im März 2017 veröffentlichte Studie des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments (EPRS), Referat Wissenschaftliche Vorausschau (STOA), mit dem Titel „Gleichstellung von Sprachen im digitalen Zeitalter – Für ein Projekt der menschlichen Sprache“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0228/2018),

A.  in der Erwägung, dass Sprachtechnologien Gehörlosen und Schwerhörigen, Blinden und Sehbehinderten sowie Legasthenikern Kommunikation erleichtern kann, und in der Erwägung, dass sich der Begriff „Sprachtechnologie“ für die Zwecke dieses Berichts auf Technologie bezieht, die nicht nur gesprochene Sprachen, sondern auch Gebärdensprachen unterstützt, da Gebärdensprachen ein wichtiger Bestandteil der sprachlichen Vielfalt Europas sind;

B.  in der Erwägung, dass die Entwicklung der Sprachtechnologien zahlreiche Forschungsbereiche und Fachgebiete einschließlich der Computerlinguistik, der künstlichen Intelligenz, der Informatik und der Linguistik (mit Anwendungen wie etwa der natürlichen Sprachverarbeitung, der Textanalyse, der Sprechtechnologie und der Datenauswertung) umfasst;

C.  in der Erwägung, dass aus dem Eurobarometer Spezial 386 mit dem Titel „Europeans and their Languages“ (Die Europäer und ihre Sprachen) hervorgeht, dass gerade einmal etwas mehr als die Hälfte der Europäer (54 %) in der Lage ist, in mindestens einer weiteren Sprache ein Gespräch zu führen, ein Viertel (25 %) zumindest zwei weitere Sprachen spricht und jeder Zehnte (10 %) mindestens drei Sprachen beherrscht;

D.  in der Erwägung, dass es in der Europäischen Union 24 Amtssprachen und mehr als 60 nationale und regionale Sprachen sowie Minderheitensprachen gibt, zu denen sich Migrantensprachen und – auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – mehrere staatlich anerkannte Gebärdensprachen hinzugesellen; in der Erwägung, dass die Mehrsprachigkeit einen der wichtigsten Trümpfe der kulturellen Vielfalt in Europa und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen für die Schaffung einer wirklich integrierten EU darstellt;

E.  in der Erwägung, dass die Unterstützung lokaler Gemeinschaften wie etwa indigener, ländlicher oder abgeschiedener Gruppen bei der Überwindung geografischer, sozialer und wirtschaftlicher Hindernisse mit Blick auf den Breitband-Zugang eine grundlegende Voraussetzung für eine wirksame EU-Politik der Mehrsprachigkeit ist;

F.  in der Erwägung, dass Mehrsprachigkeit in die Einflusssphäre mehrerer Politikbereiche der EU fällt, zu denen beispielsweise Kultur, Bildung, Wirtschaft, der digitale Binnenmarkt, lebensbegleitendes Lernen, Beschäftigung, soziale Inklusion, Wettbewerbsfähigkeit, Jugend, Zivilgesellschaft, Mobilität, Forschung und Medien gehören; in der Erwägung, dass das Augenmerk verstärkt auf den Abbau von Hindernissen für den interkulturellen und interlinguistischen Dialog und auf die Förderung des gegenseitigen Verständnisses gerichtet werden muss;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission einräumt, dass der digitale Binnenmarkt mehrsprachig sein muss; in der Erwägung, dass keine gemeinsame EU-Strategie vorgeschlagen wurde, um das Problem der Sprachbarrieren zu bewältigen;

H.  in der Erwägung, dass Sprachtechnologien in praktisch sämtlichen alltäglichen digitalen Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden, da die meisten von ihnen (insbesondere alle mit dem Internet zusammenhängenden Produkte wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und der elektronische Geschäftsverkehr) in gewissem Maß auf Sprache zurückgreifen; in der Erwägung, dass sich der Rückgriff auf Sprachtechnologien außerdem auf Bereiche wie Bildung, Kultur und Gesundheit auswirkt, denen grundlegende Bedeutung für das Wohlergehen der Bürger Europas im Alltag zukommt;

I.  in der Erwägung, dass 2015 nur 16 % der Bürger Europas einen Online-Einkauf in einem anderen EU-Staat getätigt haben, was bedeutet, dass kaum grenzüberschreitend Online-Handel betrieben wird; in der Erwägung, dass Sprachtechnologien in Europa künftig zur Kommunikation über geografische und sprachliche Grenzen hinweg, zu Wirtschaftswachstum, zur sozialen Stabilität und zum Abbau natürlicher Schranken beitragen können, wobei gleichzeitig Kohäsion und Konvergenz geachtet und gefördert werden und die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit gestärkt wird;

J.  in der Erwägung, dass die technologische Entwicklung zunehmend auf Sprache beruht und sich auf Wachstum und Gesellschaft auswirkt; in der Erwägung, dass es unbedingt mehr sprachsensibler politischer Strategien bedarf und dass in den Bereichen digitale Kommunikation und Sprachtechnologien und mit Blick auf deren Bezug zu Wachstum und Gesellschaft vermehrt technologisch, aber auch wirklich multidisziplinär geforscht und ausgebildet werden muss;

K.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Barcelona-Ziels, wonach die Bürger in die Lage versetzt werden sollen, in ihrer Muttersprache und in zwei weiteren Sprachen gut zu kommunizieren, den Menschen mehr Möglichkeiten bieten würde, Zugang zu kulturellen, bildungsbezogenen und wissenschaftlichen Inhalten in digitaler Form zu erlangen, sich als Bürger einzubringen und auf den digitalen Binnenmarkt zuzugreifen; in der Erwägung, dass zusätzliche – insbesondere die von den Sprachtechnologien bereitgestellten – Mittel und Instrumente für den angemessenen Umgang mit der europäischen Mehrsprachigkeit und für die Förderung der individuellen Mehrsprachigkeit unabdingbar sind;

L.  in der Erwägung, dass auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz bahnbrechende Fortschritte erzielt wurden und dass die Entwicklung der Sprachtechnologien rasch voranschreitet; in der Erwägung, dass sprachorientierte künstliche Intelligenz neue Möglichkeiten der digitalen Kommunikation, der DECT-Kommunikation, der technologiegestützten Kommunikation und der Zusammenarbeit in allen europäischen und in weiteren Sprachen bietet, da Sprechern verschiedener Sprachen ein gleichwertiger Zugang zu Informationen und Wissen gewährt wird und die Netzfunktionen der Informationstechnologie verbessert werden;

M.  in der Erwägung, dass die gemeinsamen europäischen Werte der Zusammenarbeit, der Solidarität, der Gleichheit, der Anerkennung und der Achtung bedeuten sollten, dass alle Bürger über einen uneingeschränkten und gleichwertigen Zugang zu digitalen Technologien verfügen, wodurch nicht nur Zusammenhalt und Wohlergehen in Europa gesteigert würden, sondern auch ein mehrsprachiger digitaler Binnenmarkt ermöglicht würde;

N.  in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von technologischen Anwendungen wie Videospielen bzw. Bildungsanwendungen in Minderheitensprachen und wenig verbreiteten Sprachen im Hinblick auf die Entwicklung von Sprachkompetenzen insbesondere bei Kindern wesentlich ist;

O.  in der Erwägung, dass Sprecher von wenig gesprochenen europäischen Sprachen in der Lage sein müssen, sich kulturell aussagekräftig auszudrücken und ihre eigenen kulturellen Inhalte in lokalen Sprachen zu erschaffen;

P.  in der Erwägung, dass das Aufkommen von Methoden wie etwa des tiefen Lernens, das auf einer größeren Rechnerleistung und dem Zugang zu riesigen Datenmengen beruht, Sprachtechnologien faktisch zu einer Lösung für die Überwindung von Sprachbarrieren macht;

Q.  in der Erwägung, dass sich Sprachbarrieren erheblich auf die Heranbildung der europäischen Identität und die Zukunft des europäischen Integrationsprozesses auswirken; in der Erwägung, dass die EU-Bürger online und offline in ihrer Muttersprache über die Beschlussfassung und die Strategien der EU informiert werden sollten;

R.  in der Erwägung, dass Sprache einen überaus großen Bestandteil des ständig zunehmenden Datenreichtums der Big Data ausmacht;

S.  in der Erwägung, dass riesige Datenmengen in Humansprachen zum Ausdruck gebracht werden; in der Erwägung, dass das Management der Sprachtechnologien zahlreiche innovative IT-Produkte und ‑Dienstleistungen in Industrie, Handel, Regierung, Forschung, öffentlichen Dienstleistungen und Verwaltung möglich machen dürfte, wodurch natürliche Schranken abgebaut und Marktkosten gesenkt würden;

Bestehende Hindernisse für die Verwirklichung der Gleichstellung von Sprachen im digitalen Zeitalter in Europa

1.  bedauert, dass es in Europa aufgrund der Tatsache, dass es an geeigneten Strategien fehlt, derzeit ein immer größer werdendes Technologiegefälle zwischen gut und weniger gut mit Ressourcen ausgestatteten Sprachen gibt, wobei es unerheblich ist, ob die letztgenannten Amtssprachen, Ko-Amtssprachen oder keine Amtssprachen der EU sind; bedauert außerdem, dass mehr als 20 europäische Sprachen vom digitalen Aussterben bedroht sind; stellt fest, dass die EU und ihre Organe in der Pflicht stehen, die sprachliche Vielfalt in Europa zu stärken, zu fördern und zu achten;

2.  weist darauf hin, dass sich die digitale Technologie im letzten Jahrzehnt erheblich auf die sprachliche Entwicklung ausgewirkt hat und dass diese Auswirkungen bislang kaum ermessen werden können; empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern, die Studien ernst zu nehmen, aus denen hervorgeht, dass die digitale Kommunikation die Lese- und Schreibkompetenzen junger Erwachsener untergräbt und grammatikalische und generell sprachliche Gräben zwischen den Generationen aufreißt sowie eine allgemeine Verarmung der Sprache nach sich zieht; ist der Ansicht, dass die digitale Kommunikation zur Vertiefung, Bereicherung und Förderung von Sprachen genutzt werden sollte und dass diesen Bestreben in der einzelstaatlichen Spracherziehung und in den Maßnahmen zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz Rechnung getragen werden sollte;

3.  hebt hervor, dass die weniger verbreiteten europäischen Sprachen aufgrund eines akuten Mangels an Instrumenten, Ressourcen und Forschungsgeldern deutlich benachteiligt sind, wobei dieser Mangel die Tätigkeit der Forscher einschränkt und nicht zur Entfaltung kommen lässt, da diese auch dann, wenn sie über die erforderlichen technologischen Kenntnisse verfügen, nicht den größten Nutzen aus den Sprachtechnologien ziehen können;

4.  nimmt die sich vertiefende digitale Kluft zwischen verbreiteten und weniger verbreiteten Sprachen und die zunehmende Digitalisierung der europäischen Gesellschaft zur Kenntnis, die insbesondere Menschen mit niedrigem Bildungsstand, ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Einkommen und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen beim Zugang zu Informationen benachteiligt; betont, dass die Ungleichheit verringert würde, wenn Inhalte in mehreren Sprachen angeboten würden;

5.  stellt fest, dass Europa zwar in der Sprachtechnik und ‑technologie wissenschaftlich gut aufgestellt ist und ihm Sprachtechnologien wirtschaftlich und kulturell eine riesige Chance bieten, es aber trotzdem nach wie vor erheblich zurückliegt, was auf die Fragmentierung des Marktes, ungeeignete Investitionen in Wissen und Kultur, nicht aufeinander abgestimmte Forschungstätigkeiten, die unzureichende Finanzierung und rechtliche Hindernisse zurückzuführen ist; stellt außerdem fest, dass der Markt derzeit von Akteuren aus Drittstaaten dominiert wird, die nicht auf den konkreten Bedarf eines mehrsprachigen Europas eingehen; hält es für geboten, dieses Muster aufzubrechen und die Führungsrolle Europas bei den Sprachtechnologien zu stärken, indem ein konkret auf den Bedarf und die Anforderungen Europas zugeschnittenes Projekt ins Leben gerufen wird;

6.  stellt fest, dass Sprachtechnologien zunächst in englischer Sprache verfügbar sind; ist sich bewusst, dass große globale und europäische Hersteller und Unternehmen häufig auch für die großen europäischen Sprachen wie Spanisch, Französisch und Deutsch, die über vergleichsweise große Märkte verfügen, Sprachtechnologien entwickeln (wobei es bei diesen Sprachen in einigen Teilbereichen bereits an Ressourcen fehlt); betont jedoch, dass auf EU-Ebene allgemeine Maßnahmen (Strategien, Finanzierung, Forschung und Bildung) ergriffen werden sollten, um dafür zu sorgen, dass Sprachtechnologien für weniger verbreitete Amtssprachen der EU entwickelt werden, und dass auf EU-Ebene konkrete Maßnahmen (Strategien, Finanzierung, Forschung und Bildung) eingeleitet werden sollten, die regionale Sprachen und Minderheitensprachen in diese Entwicklung einbinden und fördern;

7.  betont mit Nachdruck, dass neue technologische Ansätze, die auf höheren Rechnerleistungen und dem besseren Zugang zu umfangreichen Datenmengen beruhen, besser genutzt werden müssen, damit die Entwicklung neuronaler „Deep-Learning“-Netzwerke gefördert wird, durch die Humansprachen-Technologien faktisch zu einer Lösung für die Überwindung von Sprachbarrieren werden; fordert die Kommission daher auf, ausreichend Mittel für die Unterstützung derartiger technologischer Entwicklungen bereitzustellen;

8.  weist darauf hin, dass Sprachen mit weniger Sprechern eine angemessene Unterstützung von Interessenträgern benötigen, bei denen es sich etwa um Schriftenhersteller für diakritische Zeichen, um Tastaturhersteller oder um Inhaltsmanagementsysteme handeln kann, damit Inhalte in diesen Sprachen ordnungsgemäß gespeichert, verarbeitet und angezeigt werden können; fordert die Kommission auf zu bewerten, wie diese Unterstützung eingeleitet und bei Vergabeverfahren in der EU als Empfehlung aufgenommen werden kann;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung mehrerer Sprachen bei digitalen Dienstleistungen wie etwa mobilen Apps zu fördern;

10.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der digitale Binnenmarkt aufgrund zahlreicher Hindernisse – darunter auch Sprachbarrieren – nach wie vor fragmentiert ist und dass hierdurch der Online-Handel, die Kommunikation in sozialen Netzwerken und anderen Kommunikationskanälen, der grenzübergreifende Austausch kultureller, kreativer und audiovisueller Inhalte und eine größere Verbreitung europaweiter öffentlicher Dienstleistungen eingeschränkt werden; hebt hervor, dass der grenzübergreifende Zugriff auf Inhalte – insbesondere zu Bildungszwecken – der kulturellen Vielfalt und der Mehrsprachigkeit in Europa zugutekommen dürfte; fordert die Kommission auf, eine solide und koordinierte Strategie für einen mehrsprachigen digitalen Binnenmarkt auszuarbeiten;

11.  stellt fest, dass Sprachtechnologien in der europäischen politischen Agenda derzeit keine Rolle spielen, obwohl die Wahrung der sprachlichen Vielfalt in den Verträgen verankert ist;

12.  lobt die wichtige Funktion der bislang von der EU finanzierten Forschungsnetzwerke wie etwa FLaReNet, CLARIN, HBP und META-NET (einschließlich META-SHARE), da sie beim Aufbau einer europäischen Sprachtechnologieplattform federführend sind;

Verbesserung des institutionellen Rahmens für Sprachtechnologiestrategien auf EU-Ebene

13.  fordert den Rat auf, eine Empfehlung zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Union unter anderem im Bereich der Sprachtechnologien zu verfassen;

14.  empfiehlt der Kommission, den Bereich „Mehrsprachigkeit und Sprachtechnologie“ in den Aufgabenbereich eines Kommissionsmitglieds aufzunehmen, damit das Profil der Sprachtechnologien in Europa geschärft wird; ist der Ansicht, dass das zuständige Kommissionsmitglied aufgrund der großen Bedeutung der sprachlichen Vielfalt für die Zukunft Europas mit der Förderung der sprachlichen Vielfalt und Gleichstellung in der EU befasst werden sollte;

15.  regt an, die 60 Regional- und Minderheitensprachen auf der Ebene der EU umfassend rechtlich zu schützen, die kollektiven Rechte nationaler und sprachlicher Minderheiten in der digitalen Welt anzuerkennen und für muttersprachlichen Unterricht in den Amtssprachen und den anderen Sprachen der EU zu sorgen;

16.  hält die Mitgliedstaaten, die bereits ihre eigenen erfolgreichen politischen Strategien im Bereich der Sprachtechnologien konzipiert haben, dazu an, ihre Erfahrungen und bewährten Verfahren weiterzugeben, damit andere nationale, regionale und lokale Behörden bei der Konzipierung ihrer eigenen Strategien unterstützt werden;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende Sprachenstrategien zu konzipieren sowie Mittel einzuplanen und geeignete Instrumente zu nutzen, um die sprachliche Vielfalt und die Mehrsprachigkeit im digitalen Bereich zu fördern und zu erleichtern; betont, dass der EU, den Mitgliedstaaten sowie Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Hinblick auf den Erhalt ihrer Sprachen in der digitalen Welt und die Entwicklung von Datenbanken und Übersetzungstechnologien für alle – auch die weniger verbreiteten – EU-Sprachen gemeinsame Verantwortung zukommt; fordert, dass sich Forschung und Wirtschaft mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Verbesserung der digitalen Möglichkeiten bei der Übersetzung von Sprachen und mit Blick auf einen offenen Zugang zu den Daten, die für den technologischen Fortschritt erforderlich sind, abstimmen;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien und politische Maßnahmen zu konzipieren, die Mehrsprachigkeit auf dem digitalen Markt ermöglichen; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang, die zumindest erforderlichen sprachlichen Ressourcen wie Datenbestände, Lexika, Sprachprotokolle, Übersetzungsspeicher, annotierte Korpora und enzyklopädische Inhalte festzulegen, über die sämtliche europäischen Sprachen verfügen sollten, um ihr digitales Aussterben zu verhindern;

19.  empfiehlt der Kommission, die Einrichtung eines Zentrums für sprachliche Vielfalt in Betracht zu ziehen, dass das Bewusstsein für die große Bedeutung weniger verbreiteter, regionaler und von Minderheiten gesprochener Sprachen unter anderem im Bereich der Sprachtechnologien stärkt;

20.  ersucht die Kommission, ihre Rahmenstrategie zur Mehrsprachigkeit zu überarbeiten und einen präzisen Aktionsplan vorzuschlagen, aus dem ersichtlich wird, wie die sprachliche Vielfalt gefördert werden kann und sprachliche Hürden im digitalen Bereich überwunden werden können;

21.  fordert die Kommission auf, bei der Sprachtechnologie kleinen Mitgliedstaaten mit eigener Sprache Vorrang einzuräumen, damit den sprachlichen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, Beachtung geschenkt wird;

22.  hebt hervor, dass die Entwicklung der Sprachtechnologie die Untertitelung, Synchronisierung und Übersetzung von Videospielen und Softwareanwendungen in Minderheitensprachen und weniger verbreiteten Sprachen erleichtern wird;

23.  betont, dass das Technologiegefälle zwischen Sprachen verringert werden muss, indem der Austausch von Wissen und Technologie gestärkt wird;

24.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, wirksame Möglichkeiten zur Konsolidierung ihrer Landessprachen vorzuschlagen;

Empfehlungen für die Forschungsstrategien der EU

25.  fordert die Kommission auf, auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ein groß und langfristig angelegtes koordiniertes Finanzierungsprogramm für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Sprachtechnologien einzurichten, das konkret auf den Bedarf und die Anforderungen Europas abgestimmt ist; betont, dass mit dem Programm versucht werden sollte, im Wege der gemeinsamen Nutzung von Wissen, Infrastrukturen und Ressourcen natürliche Sprachen vertieft zu verstehen und eine Effizienzsteigerung zu erreichen, damit innovative Technologien und Dienste entwickelt werden und auf diese Weise der nächste wissenschaftliche Durchbruch in diesem Bereich erzielt und ein Beitrag zur Verringerung des Technologiegefälles zwischen den europäischen Sprachen geleistet wird; hebt hervor, dass dies unter Beteiligung von Forschungseinrichtungen, der Wissenschaft, Unternehmen (insbesondere KMU und Start-ups) und anderen einschlägigen Interessenträgern erfolgen sollte; betont außerdem, dass dieses Vorhaben offen, Cloud-basiert und interoperabel sein und in hohem Maße skalierbare und grundlegende Instrumente mit hoher Leistung für mehrere Sprachtechnologie-Anwendungen hervorbringen sollte;

26.  vertritt die Ansicht, dass Systemintegratoren in der EU wirtschaftliche Anreize geboten werden sollten, damit sie schneller Cloud-gestützte Dienste bereitstellen, sodass Humansprachen-Technologien reibungslos in ihre Anwendungen für den elektronischen Handel eingebunden werden können und insbesondere KMU die Vorteile der automatisierten Übersetzung nutzen können;

27.  betont, dass Europa seine Führungsposition im Bereich der sprachenorientierten künstlichen Intelligenz sichern muss; weist darauf hin, dass die Unternehmen in der EU am besten in der Lage sind, Lösungen anzubieten, die auf den konkreten kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf Europas abgestimmt sind;

28.  ist der Ansicht, dass gesonderte Programme im Rahmen bestehender Finanzierungsstrukturen wie etwa Horizont 2020 sowie Nachfolge-Finanzierungsprogramme die langfristige Grundlagenforschung sowie den Transfer von Wissen und Technologie zwischen Ländern und Regionen fördern sollten;

29.  empfiehlt die Einrichtung einer europäischen Plattform für Sprachtechnologie unter Beteiligung von Vertretern aller europäischen Sprachen, die insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Dienstleistungen und Paketen offener Quellcodes im Zusammenhang mit der Sprachtechnologie ermöglicht, wobei dafür Sorge getragen werden sollte, dass die Open-Source-Gemeinschaft mit allen Finanzierungsstrukturen arbeiten und auch auf diese zugreifen kann;

30.  empfiehlt die Einrichtung oder Ausweitung von Projekten wie etwa des Projekts für digitale sprachliche Vielfalt, die den digitalen Bedarf sämtlicher europäischer Sprachen – einschließlich der Sprachen mit sehr wenigen Sprechern und der Sprachen mit zahlreichen Sprechern – erforschen, damit die digitale Kluft angegangen und ein Beitrag dazu geleistet wird, diese Sprachen auf eine dauerhafte digitale Zukunft vorzubereiten;

31.  empfiehlt eine Aktualisierung der 2012 veröffentlichten Reihe der META-NET-Weißbücher – einer europaweiten Erhebung zum Status der Sprachtechnologien, zu den Ressourcen für sämtliche europäischen Sprachen, zu Informationen über Sprachbarrieren und zu damit verbundenen Maßnahmen –, damit die Strategien für Sprachtechnologie bewertet und weiterentwickelt werden können;

32.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Finanzierungsplattform für Humansprachen-Technologien einzurichten, die an die Umsetzung des 7. Forschungsrahmenprogramms, von Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ anknüpft; vertritt außerdem die Ansicht, dass die Kommission Forschungsbereiche wie beispielsweise Computerlinguistik, Sprachwissenschaft, künstliche Intelligenz, Sprachtechnologien, Informatik und Kognitionswissenschaft in den Mittelpunkt rücken sollte, die für das vertiefte Verstehen von Sprachen erforderlich sind;

33.  weist darauf hin, dass Sprache ein Hindernis für den Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen darstellen kann; stellt fest, dass die meisten viel beachteten wissenschaftlichen Zeitschriften auf Englisch veröffentlicht werden, was eine enorme Verschiebung bei der Abfassung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse nach sich zieht; betont, dass diese Bedingungen für die Gewinnung von Erkenntnissen in den europäischen Forschungs- und Innovationsstrategien und -programmen zum Ausdruck kommen müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, nach Lösungen zu suchen, mit denen dafür gesorgt wird, dass wissenschaftliche Erkenntnisse auch in anderen Sprachen als Englisch verfügbar gemacht werden, und die Entwicklung der künstlichen Intelligenz für natürliche Sprachen zu unterstützen;

Bildungspolitik für eine bessere Zukunft der Sprachtechnologien in Europa

34.  ist der Ansicht, dass die Bildungspolitik in Europa in Anbetracht der Tatsache, dass der Markt für Sprachtechnologien derzeit von nichteuropäischen Akteuren dominiert wird, darauf abzielen sollte, Talente in Europa zu halten, den gegenwärtigen Bildungsbedarf im Zusammenhang mit Sprachtechnologie (einschließlich aller beteiligten Bereiche und Fachrichtungen) analysieren und auf dieser Grundlage Leitlinien für strukturelle und gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene bereitstellen sollte und Schüler und Studierende für ihre Karrierechancen in der Sprachtechnologie-Branche einschließlich der sprachenorientierten künstlichen Intelligenz sensibilisieren sollte;

35.  vertritt die Auffassung, dass digitale Lehrmaterialien auch in den Minderheiten- und Regionalsprachen ausgearbeitet werden müssen, was wichtig ist, damit keine Diskriminierung erfolgt, da nur auf diese Weise Chancengleichheit und Gleichbehandlung herbeigeführt werden;

36.  hält es für geboten, eine immer stärkere Beteiligung von Frauen – als maßgeblicher Faktor für den Ausbau von Forschung und Innovation – an den europäischen Forschungsarbeiten zu Sprachtechnologien zu fördern;

37.  schlägt der Kommission und den Mitgliedstaaten vor, den Rückgriff auf Sprachtechnologien in den Austauschprogrammen für europäische Bürger auf den Gebieten Kultur und Bildung wie etwa bei Erasmus+ mit der Erasmus+-Online-Sprachunterstützung zu fördern, damit die Hindernisse, die die sprachliche Vielfalt dem interkulturellen Dialog und dem gegenseitigen Verständnis insbesondere beim schriftlichen und audiovisuellen Ausdruck in den Weg legen kann, abgebaut werden;

38.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, auch in den europäischen Minderheiten- und Regionalsprachen Programme für digitale Kompetenzen zu konzipieren und Ausbildungsangebote und Instrumente für Sprachtechnologie in die Lehrpläne ihrer Schulen, Hochschulen und Berufsschulen aufzunehmen; weist außerdem nachdrücklich darauf hin, dass die Lese- und Schreibkompetenz nach wie vor ein wichtiger Faktor und eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass bei der digitalen Inklusion von Gemeinschaften Fortschritte erzielt werden können;

39.  betont, dass die Mitgliedstaaten den Bildungseinrichtungen die Unterstützung zuteilwerden lassen sollten, die für eine bessere Digitalisierung von Sprachen in der EU erforderlich ist;

Sprachtechnologien: zum Nutzen von Unternehmen der Privatwirtschaft und öffentlicher Stellen

40.  hält es für geboten, dass die Entwicklung von Investitionsinstrumenten und Start-up-Beschleunigern gefördert wird, die darauf abzielen, dass Sprachtechnologien in der Kultur- und Kreativbranche vermehrt zum Einsatz kommen, wobei der Schwerpunkt auf Gruppen mit weniger Mitteln gelegt und die Entwicklung sprachtechnologischer Fähigkeiten in Bereichen, die schwächeren Branchen angehören, angeregt werden sollte;

41.  fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen konzipiert und angemessen finanziert werden, mit denen die europäischen KMU und Start-ups in die Lage versetzt und befähigt werden, einfach auf Sprachtechnologien zuzugreifen und diese zu nutzen, sodass sie ihr Online-Geschäft ausbauen, indem sie auf neue Märkte und Entwicklungsmöglichkeiten zugreifen können, und somit ihr Innovationsniveau steigern und Arbeitsplätze schaffen;

42.  fordert die Organe der EU auf, für den Nutzen der Verfügbarkeit von Online-Diensten, ‑Inhalten und ‑Produkten in mehreren – darunter auch weniger verbreiteten, regionalen und von Minderheiten gesprochenen – Sprachen für Unternehmen, öffentliche Stellen und Bürger zu sensibilisieren, damit Sprachbarrieren überwunden werden und ein Beitrag zur Wahrung des kulturellen Erbes von Sprachgemeinschaften geleistet wird;

43.  unterstützt die Entwicklung mehrsprachiger öffentlicher elektronischer Dienstleistungen in den europäischen, nationalen und gegebenenfalls regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden im Wege von innovativen, inklusiven und unterstützenden Sprachtechnologien, die Ungleichheiten zwischen Sprachen und Sprachgemeinschaften abbauen, den gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen fördern, Anreize für die Mobilität von Unternehmen, Bürgern und Arbeitnehmern in Europa schaffen und einen inklusiven mehrsprachigen digitalen Binnenmarkt verwirklichen;

44.  fordert die Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen auf, den Zugang zu Online-Diensten und ‑Informationen in verschiedenen Sprachen – insbesondere für Dienstleistungen in Grenzregionen und bei kulturellen Themen – zu verbessern und bereits verfügbare, frei zugängliche und quelloffene Sprachtechnologien wie beispielsweise maschinelle Übersetzung, Spracherkennung, Text-Sprache-Systeme sowie intelligente Sprachsysteme, die etwa in der Lage sind, Informationen mehrsprachig aufzufinden, Zusammenfassungen oder Kurzfassungen zu erstellen und Sprache zu verstehen, zu nutzen, damit der Zugang zu diesen Diensten verbessert wird;

45.  hebt die große Bedeutung der Techniken der Text- und Datenauswertung für die Entwicklung von Sprachtechnologien hervor; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der Branche und den Eigentümern von Daten ausgebaut werden muss; unterstreicht, dass der Regelungsrahmen angepasst werden muss und dass für eine offenere, interoperable Nutzung von Sprachressourcen und für deren Sammlung gesorgt werden muss; weist darauf hin, dass sensible Daten nicht gewerblichen Unternehmen und ihrer frei zugänglichen Software überlassen werden sollten, da nicht klar ist, wie diese Unternehmen das erworbene Wissen – beispielsweise Gesundheitsdaten – nutzen würden;

o
o   o

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90.
(2) ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 1.
(3) ABl. L 318 vom 4.12.2015, S. 1.
(4) ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 1.
(5) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965.
(6) ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 58.
(7) ABl. C 187 vom 18.7.1988, S. 236.
(8) ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 322.
(9) ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 374.
(10) ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 59.
(11) ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 52.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0032.

Letzte Aktualisierung: 17. September 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen