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Verfahren : 2018/2842(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0366/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/09/2018 - 10.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0346

Angenommene Texte
PDF 135kWORD 48k
Donnerstag, 13. September 2018 - Straßburg
Kambodscha, insbesondere der Fall von Kem Sokha
P8_TA(2018)0346RC-B8-0366/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2018 zu Kambodscha, insbesondere zu dem Fall Kem Sokha (2018/2842(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kambodscha, insbesondere jene vom 14. September 2017(1) und vom 14. Dezember 2017(2),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2018 zu Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 30. Juli 2018 zu den Parlamentswahlen in Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die Bewertungsmission der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), die sich vom 5. bis 11. Juli 2018 in Kambodscha aufhielt,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2008,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des EAD vom 16. November 2017 zur Auflösung der Partei der nationalen Rettung Kambodschas (CNRP),

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha von 1997,

–  unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der EU vom 22. Februar 2017 zur politischen Lage in Kambodscha und die Erklärungen der Sprecherin der EU-Delegation vom 25. August 2017 und vom 3. September 2017 zur Beschneidung des politischen Spielraums in Kambodscha,

–  unter Hinweis auf die Resolution 36/32 des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 29. September 2017 und den Bericht des Generalsekretärs vom 2. Februar 2018,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Menschenrechte von Parlamentariern und die Beschlüsse des Rates (Governing Council) der Interparlamentarischen Union von März 2018,

–  unter Hinweis auf die Resolution A/RES/53/144 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. März 1999 über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen,

–  unter Hinweis auf das Friedensabkommen von Paris von 1991, in dessen Artikel 15 die Verpflichtung verankert ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kambodscha zu wahren, was auch für die internationalen Unterzeichner gilt,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Kambodschas, insbesondere auf Artikel 41, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit verankert sind, Artikel 35, der das Recht auf politische Teilhabe vorsieht, und Artikel 80 über parlamentarische Immunität,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, das Kem Sokha, der Vorsitzende der Partei der nationalen Rettung Kambodschas (CNRP), am 3. September 2017 festgenommen wurde und der Oberste Gerichtshof am 16. November 2017 am Ende einer eintägigen Anhörung die Auflösung der CNRP verkündete; in der Erwägung, dass es das Oberste Gericht ferner 118 CNRP-Politikern für einen Zeitraum von fünf Jahren verboten hat, sich politisch zu betätigen;

B.  in der Erwägung, dass die regierende Kambodschanische Volkspartei (CPP) 100 % der im Zuge der Wahl zur Nationalversammlung vom 29. Juli 2018 und der Senatswahl vom 25. Februar 2018 zu vergebenden Sitze erhalten hat;

C.  in der Erwägung, dass das Recht auf politische Teilhabe in Artikel 35 der Verfassung Kambodschas verankert ist; in der Erwägung, dass das Parteiengesetz in der geänderten Fassung von 2017 zahlreiche Einschränkungen der Teilnahme oppositioneller Parteien vorsieht, darunter auch die Auflösung von Parteien, wenn Mitglieder der Parteiführung vorbestraft sind;

D.  in der Erwägung, dass die Wahlen von 2018 in Kambodscha de facto ohne die Opposition stattfanden und nicht den internationalen Mindestnormen für demokratische Wahlen entsprachen; in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika die Finanzhilfen für den Nationalen Wahlausschuss Kambodschas ausgesetzt und es abgelehnt haben, die Wahlen zu beobachten;

E.  in der Erwägung, dass der Beschluss, die CNRP aufzulösen, ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem autoritären Staat war; in der Erwägung, dass das politische System Kambodschas nicht mehr als Demokratie gelten kann;

F.  in der Erwägung, dass die Regierung Kambodschas weitreichende Maßnahmen getroffen hat, um dafür zu sorgen, dass die CCP bei der Senatswahl und der Wahl zur Nationalversammlung quasi ohne Gegner war;

G.  in der Erwägung, dass Kem Sokha nach seiner Festnahme am 3. September 2017 ungeachtet seiner parlamentarischen Immunität wegen Verrats gemäß Artikel 443 des kambodschanischen Strafgesetzbuches angeklagt wurde; in der Erwägung, dass sein Recht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung durch Stellungnahmen der Regierung Kambodschas gefährdet wurden; in der Erwägung, dass Kem Sokha bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren droht; in der Erwägung, dass der Präsident des Gerichts, Dith Munty, Mitglied des Ständigen Ausschusses der Regierungspartei ist;

H.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kambodschas am 28. August 2018 14 Mitglieder der CNRP aufgrund einer Begnadigung durch den König aus der Haft entlassen haben; in der Erwägung, dass diese Begnadigung mit der Entlassung von sechs Aktivisten und Journalisten in Zusammenhang steht;

I.  in der Erwägung, dass Kem Sokha über ein Jahr lang ohne Prozess inhaftiert war; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen Kem Sokhas Untersuchungshaft als „willkürlich“ und „politisch motiviert“ bezeichnet hat; in der Erwägung, dass er am 10. September 2018 gegen Kaution entlassen wurde; in der Erwägung, dass er die Umgebung seines Hauses nicht verlassen und ferner weder mit anderen Mitgliedern der Opposition noch mit den Medien kommunizieren darf;

J.  in der Erwägung, dass die Festnahme und Inhaftierung von Kem Sokha vor dem Hintergrund einer flächendeckenden, systematischen Unterdrückung der politischen Rechte und des Wahlrechts in Kambodscha stattfanden; in der Erwägung, dass die Zahl der Festnahmen und Inhaftierungen von Mitgliedern der politischen Opposition und politischen Kommentatoren stetig zunimmt; in der Erwägung, dass der vorherige Vorsitzende der CNRP, Sam Rainsy, wegen Verleumdung verurteilt wurde und inzwischen im Exil lebt;

K.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kambodschas ferner massiv gegen Journalisten und Reporter vorgehen, die über gegen die Oppositionsparteien gerichtete Angriffe berichten; in der Erwägung, dass der 69-jährige preisgekrönte Regisseur James Ricketson zu den Opfern der Angriffe auf die Medien zählt; in der Erwägung, dass James Ricketson im Juni 2017 festgenommen wurde, weil er über einer Veranstaltung der Opposition eine Drohne fliegen ließ; in der Erwägung, dass James Ricketson wegen Spionage zu sechs Jahren Haft in der Hauptstadt Phnom Penh verurteilt wurde;

L.  in der Erwägung, dass die unabhängigen Medien massiven Repressalien ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass ferner auch strikte Maßnahmen in Bezug auf die sozialen Netzwerke getroffen werden; in der Erwägung, dass die Regierung im Mai 2018 Vorschriften erlassen hat, mit denen die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Presse- und Publikationsfreiheit eingeschränkt wurden und die Regierung ermächtigt wurde, die sozialen Netzwerke in Kambodscha zu überwachen und über das Internet agierende Dissidenten zu enttarnen und zum Schweigen zu bringen;

M.  in der Erwägung, dass die Handlungsfreiheit von Gewerkschaftern, Menschenrechtsaktivisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kambodscha immer geringer wird und sie Schikane, Einschüchterungsversuchen und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung mit dem Gesetz über Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen in der geänderten Fassung von 2015 stark eingeschränkt wurden, namentlich durch die Einführung einer Überwachung und Zensur der Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen durch die Regierung; in der Erwägung, dass mit dem Gewerkschaftsgesetz die Vereinigungsfreiheit eingeschränkt wurde und in Bezug auf die Gründung und die Tätigkeiten von Gewerkschaften unnötige Hindernisse und Verwaltungslasten geschaffen wurden;

N.  in der Erwägung, dass fünf Menschenrechtsverteidiger, die Mitglieder der Kambodschanischen Menschenrechts- und Entwicklungsvereinigung (ADHOC) sind, namentlich Nay Vanda, Ny Sokha, Yi Soksan, Lim Mony und Ny Chakrya, wegen Bestechung eines Zeugen und Mittäterschaft bei der Bestechung eines Zeugen angeklagt wurden; in der Erwägung, dass die fünf Menschenrechtsaktivisten 14 Monate in Untersuchungshaft waren, bevor sie gegen Kaution entlassen wurden;

O.  in der Erwägung, dass Kambodscha unter die günstigste Regelung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS), namentlich die Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA), fällt; in der Erwägung, dass die EU Kambodscha im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit für den Finanzierungszeitraum 2014–2020 bis zu 410 Mio. EUR bereitstellt, wovon 10 Mio. EUR für die Unterstützung der Reform des Wahlsystems vorgesehen sind, die entsprechenden Zahlungen derzeit aber ausgesetzt sind;

P.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen im Rahmen seiner Erklärung im Juli dieses Jahres darauf hingewiesen hat, dass inklusive, pluralistische politische Prozesse nach wie vor von wesentlicher Bedeutung sind, wenn die Fortschritte, die Kambodscha bei der Friedenskonsolidierung bislang verzeichnen konnte, auch gewahrt bleiben sollen;

Q.  in der Erwägung, dass die Konflikte im Zusammenhang mit Zuckerrohrplantagen bislang noch nicht beigelegt worden sind; in der Erwägung, dass nach wie vor Bedenken in Bezug auf Landräumungen und die Tatsache bestehen, dass dieses Vorgehen nicht strafrechtlich verfolgt wird, sowie in Bezug auf die Notlage der betroffenen Bevölkerung; in der Erwägung, dass die Regierung von Kambodscha das Mandat der EU für das Auditverfahren in Bezug auf Zuckerrohr bislang nicht unterzeichnet hat;

1.  stellt fest, dass Kem Sokha unter strengen Auflagen gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde; verurteilt, dass Kem Sokha unter Hausarrest gestellt wurde; fordert, dass alle Anklagepunkte gegen Kem Sokha fallengelassen werden und er unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird; fordert darüber hinaus, dass sämtliche politisch motivierten Anschuldigungen und Entscheidungen, die sich gegen Oppositionspolitiker, darunter Sam Rainsy, richten, unverzüglich fallengelassen bzw. aufgehoben werden;

2.  zeigt sich besorgt über den Gesundheitszustand Kem Sokhas und fordert die Staatsorgane Kambodschas auf, ihm eine angemessene medizinische Behandlung zu ermöglichen; fordert die Regierung auf, Kem Sokha Treffen mit ausländischen Diplomaten, offiziellen Vertretern der Vereinten Nationen und Menschenrechtsbeobachtern zu gestatten;

3.  ist der Überzeugung, dass die Wahlen in Kambodscha nicht als frei und fair gelten können; äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Durchführung und der Ergebnisse der 2018 in Kambodscha durchgeführten Wahlen, bei denen es nicht gelang, die Glaubwürdigkeit des Verfahrens unter Beweis zu stellen, und die von der internationalen Gemeinschaft weithin verurteilt wurden;

4.  fordert die Regierung Kambodschas auf, auf eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinzuwirken und die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und mithin auch den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Pluralismus, Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung uneingeschränkt Rechnung zu tragen; fordert die Regierung Kambodschas außerdem auf, sämtliche in jüngster Zeit vorgenommenen Änderungen an der Verfassung, dem Strafgesetzbuch, dem Parteiengesetz, dem Gewerkschaftsgesetz, dem Gesetz über nichtstaatliche Organisationen und an allen anderen Rechtsakten aufzuheben, mit denen die Freiheit der Meinungsäußerung und die politischen Freiheiten eingeschränkt wurden und die nicht in vollem Umfang mit den Verpflichtungen Kambodschas und den internationalen Normen vereinbar sind;

5.  betont, dass ein glaubwürdiger demokratischer Prozess ein Umfeld voraussetzt, in dem die Parteien, die Zivilgesellschaft und die Medien ihrer legitimen Aufgabe ohne Angst, ohne Bedrohungen und ohne willkürliche Einschränkungen nachgehen können; fordert die Regierung auf, mit den notwendigen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Auflösung der CNRP zügig rückgängig gemacht wird;

6.  fordert die Regierung Kambodschas erneut auf, Schikanen, Schmähungen und politisch motivierten Strafanzeigen, die sich u. a. gegen die Mitglieder der politischen Opposition, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschafter, Arbeitnehmerrechts- und Landrechtsaktivisten sowie sonstige Aktivisten aus der Zivilgesellschaft sowie gegen Journalisten richten, eine Ende zu setzen; fordert die Regierung Kambodschas auf, alle Bürger, die aufgrund der Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert wurden, darunter James Ricketson, unverzüglich freizulassen und alle gegen sie erhobenen Anschuldigungen fallenzulassen;

7.  unterstützt die Entscheidung, die Wahlunterstützung der EU für Kambodscha auszusetzen; weist erneut auf die nationalen und internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der demokratischen Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte hin, die Kambodscha eingegangen ist; fordert die Regierung Kambodschas nachdrücklich auf, Reformen einzuleiten, um die Demokratie zu stärken, und bei den Wahlverfahren künftig den international anerkannten Mindestnormen zu entsprechen, wozu die Durchführung freier und fairer Wahlen unter Beteiligung mehrerer Parteien, die Einrichtung eines wirklich unabhängigen Nationalen Wahlausschusses und die Teilnahme nichtstaatlicher Organisationen und unabhängiger Medien an der Wahlüberwachung und -berichterstattung zählen;

8.  weist die Regierung Kambodschas erneut darauf hin, dass sie ihre Verpflichtungen und Zusagen hinsichtlich der demokratischen Grundsätze und grundlegenden Menschenrechte erfüllen muss, zumal diese ein wesentlicher Bestandteil des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Kambodscha und der mit der Initiative „Alles außer Waffen“ verbundenen Bedingungen sind;

9.  begrüßt, dass die EU im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ kürzlich eine Informationsreise nach Kambodscha unternommen hat, und fordert die Kommission auf dem Parlament möglichst rasch die Schlussfolgerungen vorzulegen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob im Zusammenhang mit den dem Land gewährten Handelspräferenzen Konsequenzen gezogen werden sollten, darunter die Einleitung einer Untersuchung nach dem im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ vorgesehenen Verfahren;

10.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, eine Liste der Personen auszuarbeiten, die für die Auflösung der Opposition und andere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte in Kambodscha verantwortlich sind, damit gegen diese Personen Einreisebeschränkungen verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren werden können;

11.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Lage in Kambodscha genau zu beobachten; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, tätig zu werden und auf der bevorstehenden 39. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eine Führungsrolle zu übernehmen, was die Annahme einer entschiedenen Resolution über die Menschenrechtslage in Kambodscha angeht;

12.  fordert die Regierung Kambodschas auf, die Gemeinsame Absichtserklärung mit der Vertretung des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha zu erneuern, wenn sie am 31. Dezember 2018 ausläuft;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN), den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und der Nationalversammlung Kambodschas zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0348.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0497.

Letzte Aktualisierung: 17. September 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen