Parlamentarische Anfrage - E-2070/2002Parlamentarische Anfrage
E-2070/2002

Beitrittsvertrag

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2070/02
von Bob van den Bos (ELDR) und Lousewies van der Laan (ELDR)
an die Kommission

In Ziffer 22 der Schlussfolgerungen des Rates von Sevilla ist von einem „Beitrittsvertrag“ die Rede, in Ziffer 10 der Schlussfolgerungen des Rates von Laeken dagegen von „Beitrittsverträgen“.

 

1. Kann die Kommission bestätigen, dass ein einziger Beitrittsvertrag erstellt wird?

 

2. Wenn ja, wann wurde der Beschluss zur Erstellung eines einzigen Beitrittsvertrags gefasst? Aus welchen Gründen wurde beschlossen, einen einzigen Beitrittsvertrag zu erstellen?

 

3. Teilt die Kommission die Ansicht, dass hier kein Präzedenzfall angeführt werden kann, da es um den gleichzeitigen Beitritt von bis zu zehn Ländern geht?

 

4. Wie ist der Grundsatz der individuellen Beurteilung der Bewerberländer mit der Aufnahme aller Bewerberländer in einen einzigen Beitrittsvertrag vereinbar?

 

5. Teilt die Kommission die Ansicht, dass die demokratische Kontrolle des Beitrittsprozesses dadurch beeinträchtigt wird, dass die nationalen Parlamente nur noch dem gesamten Vertrag und nicht der Aufnahme der einzelnen Bewerberländer zustimmen oder diese ablehnen können? Ist die Kommission der Ansicht, dass damit den Bewerberländern ein gutes Beispiel für demokratisches Handeln gegeben wird?

 

6. Plant die Kommission, den nationalen Parlamenten noch ein Mitspracherecht bei der individuellen Beurteilung der Bewerberländer einzuräumen? Wenn ja, in welcher Weise?

 

ABl. C 192 E vom 14/08/2003