Parlamentarische Anfrage - E-3250/2003Parlamentarische Anfrage
E-3250/2003

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Förderung des Übergangs zu einem offenen interoperablen Standard für das digitale Fernsehen durch die Europäische Kommission

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3250/03
von Ruth Hieronymi (PPE-DE), Christa Prets (PSE), Karin Junker (PSE), Raina Echerer (Verts/ALE) und Maria Sanders-ten Holte (ELDR)
an die Kommission

Eine Mandatierung ist nicht wünschenswert und sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Mittel versagen. Um eine Mandatierung zu vermeiden, fordern wir die Europäische Kommission nachdrücklich auf zu erläutern, wie sie die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der ihnen in Artikel 17 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2002/21/EG[1]) auferlegten Verpflichtung, den Übergang zu einem offenen interoperablen Standard für das digitale Fernsehen zu fördern, zu unterstützen gedenkt.

 

Was weiß die Kommission über die Förderung der Interoperabilität durch die Mitgliedstaaten weniger als neun Monate vor dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie. Inwieweit kommen die Mitgliedstaaten der strengen Verpflichtung der Richtlinie nach?

 

Kann die Kommission einen genauen Termin für die Veröffentlichung ihrer Mitteilung über die Maßnahmen nennen, die von den Mitgliedstaaten getroffen wurden, um den Übergang zu einem offenen interoperablen Standard zu fördern?

 

Die Kommission hat am 26. September 2002 in der Plenardebatte über die Interoperabilität beim digitalen Fernsehen erklärt, dass sie „eine freiwillige Einführung dieser Norm durch den Sektor (unterstützt)“. Welche konkreten Maßnahmen hat die Kommission getroffen, um diese Zusage zu erfüllen?

 

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Rechtsunsicherheit bei den nationalen Regulierungsbehörden, den Fernsehveranstaltern und den Zuschauern, die der Einführung des digitalen Fernsehens im Wege steht, zu beseitigen? Kann sie sich klar dazu äußern, welche nationalen Maßnahmen zur Einführung des digitalen Fernsehens sie unter dem Aspekt der Vorschriften über staatliche Beihilfen für unproblematisch hält?

 

Wann wird die Kommission die Kriterien veröffentlichen, die sie bei der Beurteilung der Interoperabilität zugrunde legen wird?

 

Wann genau wird die Kommission nach Juli 2004 mit der Vorbereitung des in Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie vorgesehenen Verfahrens beginnen, durch das die Normen mandatiert werden können, wenn die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind? Durch die Einleitung dieses Verfahrens würden die Mitgliedstaaten unter Handlungszwang gesetzt, indem ihnen zu verstehen gegeben wird, dass man in der Tat zum letzten Mittel greifen wird, wenn alle anderen Mittel versagen.

 

Oder möchte die Kommission bis zum Ablauf der Frist in völliger Untätigkeit verharren, wie sie es in diesem Jahr bereits mehrfach angekündigt hat, und damit nicht nur das Risiko eingehen, dass eine Mandatierung erforderlich ist, sondern sich auch über die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2002 hinwegsetzen?

 

ABl. C 782 E vom 27/03/2004