Parlamentarische Anfrage - E-0213/2004Parlamentarische Anfrage
E-0213/2004

Vereinbarung über die Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0213/04
von Sir Robert Atkins (PPE-DE)
an die Kommission

Die Vereinbarung über die Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse wurde im Rahmen der Uruguay-Runde von 22 Ländern[1] geschlossen und ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Sie bedeutet die Abschaffung von Zöllen auf Tausende pharmazeutischer Produkte und umfasst die Verpflichtung, Zollschranken nicht durch nichttarifäre Handelshemmnisse zu ersetzen. Sie erstreckt sich sogar auf Erzeugnisse, die aus Staaten importiert werden, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben. Alle pharmazeutischen Fertigerzeugnisse[2] unterliegen automatisch der Vereinbarung, Wirkstoffe und Zwischenerzeugnisse (die zur Herstellung der Fertigerzeugnisse verwendet werden) sind jedoch nicht automatisch zollfrei, sondern müssen der Liste der zollfreien Erzeugnisse eigens hinzugefügt werden.

 

Während der Uruguay-Runde verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung, die Liste der Erzeugnisse, die dieser Vereinbarung unterliegen, mindestens einmal alle drei Jahre zu aktualisieren, damit neue Wirkstoffe und Zwischenerzeugnisse aufgenommen werden können, die seit Unterzeichnung der Vereinbarung entwickelt worden sind. Die zweite Aktualisierung trat im Juli 1999 in Kraft.[3] Somit hätte die dritte Aktualisierung (Aktualisierung III) vor achtzehn Monaten abgeschlossen sein müssen. Seit 1999 wurden Tausende neuer Produkte entwickelt, die immer noch nicht der Zollbefreiung unterliegen.

 

Gleichzeitig könnten die Verhandlungsführer der WTO eine Vereinfachung der Verfahren prüfen, um sicherzustellen, dass künftige Aktualisierungen nicht mehr nötig sind, und um weitere WTO-Mitgliedstaaten zu ermutigen, sich der Vereinbarung anzuschließen. Eine solche Initiative würde unter die nächste Handelsrunde fallen, und sollte – so begrüßenswert sie wäre – einen raschen Abschluss der bereits seit langem überfälligen Aktualisierung, zu der man sich in der Uruguay-Runde verpflichtet hatte, nicht verhindern oder weiter verzögern.

 

Kann die Kommission erläutern, in welcher Phase sich die EG bezüglich der dritten Aktualisierung der Vereinbarung über die Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse befindet, die nach dem in Uruguay beschlossenen Zeitplan schon vor achtzehn Monaten hätte beendet sein müssen? Kann die Kommission genau angeben, wann die Aktualisierung abgeschlossen sein wird?