Parlamentarische Anfrage - E-0497/2004Parlamentarische Anfrage
E-0497/2004

Diskriminierung von Jugendlichen der Gemeinschaft beim Zugang zu Sportverbänden in Spanien

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0497/04
von María Valenciano Martínez-Orozco (PSE)
an die Kommission

In ihrer Antwort auf die Anfrage E-4005/03[1] der Abgeordneten Anna Terrón leitete die Kommission der Abgeordneten eine Antwort (P-3911/03[2]) zu, die sich auf die Diskriminierung ausländischer Jugendlicher bezog und nicht auf die Situation von Jugendlichen der Gemeinschaft einging.

 

Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, besitzt auch die Staatsangehörigkeit der Union, und jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist nach den Verträgen und dem Entwurf der europäischen Verfassung (Artikel 4 und 8) verboten.

 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes erkennt in Artikel 31 das Recht des Kindes auf Freizeit und auf Spiel, auf altersgerechte aktive Erholung und auf freie Beteiligung am kulturellen Leben an; Gleiches gilt für die Förderung von Möglichkeiten für die volle Beteiligung am kulturellen Leben sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

 

In Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Anspruch von Kindern auf den Schutz und die Fürsorge festgeschrieben, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.

 

In Spanien werden Mädchen und Jungen beim Zugang zu Sportverbänden durch administrative Hürden oder die Weigerung von Sportverbänden, sie aufzunehmen, in schwerer Weise diskriminiert, obwohl sie Gemeinschaftsbürger sind.

 

Was hält die Kommission von der Weigerung spanischer Sportvereine, Jugendliche aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufzunehmen, wodurch ihnen die Ausübung von Sport verwehrt wird?