Rechtliche und finanzielle Befugnis der Kommission zur Ausführung von Aktivitäten
28.6.2005
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2459/05
von Jeffrey Titford (IND/DEM)
an die Kommission
Kann die Kommission angeben, mit welcher rechtlichen Befugnis sie angesichts der klaren Ablehnung der EU-Verfassung durch Frankreich und die Niederlande solche Vorhaben wie die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (diplomatischer Dienst), einer Europäischen Raumfahrtpolitik, einer Europäischen Verteidigungsagentur und einer schnellen Eingreiftruppe (Streitkräfte), einer Europäischen Agentur für Grundrechte, eines europäischen Polizeikontingents und einer europäischen Asyl‑ und Einwanderungspolitik fortführen wird?
Kann die Kommission ferner die jeweiligen Positionen des EU-Haushaltsplans nennen, mit denen die einzelnen Vorhaben finanziert werden können?
ABl. C 299 vom 08/12/2006