Erklärungen des italienischen Ministers für Infrastruktur über die Kontrolle strategischer Netze
20.4.2007
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2355/07
von Gabriele Albertini (PPE-DE) , Luis de Grandes Pascual (PPE-DE) , José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE-DE) und John Purvis (PPE-DE)
an die Kommission
Laut neuesten Pressemitteilungen über die Pläne ausländischer Unternehmen zur Erlangung der Kontrolle über die Telecom Italia soll der Minister für Infrastruktur, Herr Antonio Di Pietro, erklärt haben, die italienische Regierung müsste dringend eine gesetzlichen Regelung (Gesetzesdekret) treffen, um die nationale Kontrolle über die Leitung der bereits privatisierten Netzinfrastrukturen abzusichern. Der Minister verwies ausdrücklich auf einen auf seine Initiative hin erfolgten analogen Eingriff der Regierung im Bereich Autobahnkonzessionen, und zwar durch den Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 262/2006 (in der Folgezeit geändert durch das Gesetz Nr. 286/2006 und modifiziert durch das Gesetz Nr. 296/2006). Durch das Dekret, das im Laufe des Fusionsverfahrens Autostrade-Abertis wenige Tage nach Genehmigung des Vorgangs durch die Kommission gemäß EG-Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen erlassen wurde, wurde das Zustandekommen dieses großen grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlusses verhindert. Tatsächlich wurden durch den Artikel 12 des Gesetzesdekrets und die nachfolgenden Durchführungsverordnungen (Beschluss 1/2007 des Interministeriellen Ausschusses für Wirtschaftsplanung) völlig unerwartet und einseitig sowohl die zuvor geltenden Gesetze als auch der von den Behörden selbst unterschriebene Vertrag zur Privatisierung der Autobahnen abgeändert und eine von gravierender Rechtsunsicherheit geprägte Situation hervorgerufen, indem dem Staat extrem weit reichende und ungerechtfertigte Ermessensspielräume eingeräumt wurden. Auf die ungünstigen Auswirkungen dieser neuen Regelung und insbesondere auf deren starke Hemmwirkung für innergemeinschaftliche Investitionen wurde von zahlreichen qualifizierten Finanzanalysten (z.B. Moody’s, UBS, Standard&Poors) aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang ergriff die Kommission (GD Wettbewerb und GD Markt) einige Initiativen, um die italienischen Behörden zu bewegen, sich an das Gemeinschaftsrecht zu halten. Doch soll die Regierung nach diesen ersten Maßnahmen lediglich allgemeine Versicherungen abgegeben und bekräftigt haben, dass die Bestimmungen der neuen Regelung nicht auf bereits geschlossene Verträge anzuwenden seien. All diesen Behauptungen zum Trotz hat sich nichts geändert, und es wurde keine formelle Änderung des Gesetzes angekündigt.
Welche Initiativen gedenkt die Kommission vor diesem Hintergrund zu ergreifen, um die Rechte der Investoren zu schützen und damit wieder ein sicherer und kohärenter Rechtsrahmen mit dem im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Schutz in den Bereichen Wettbewerb, Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr entsteht?
ABl. C 45 vom 16/02/2008