Parlamentarische Anfrage - E-0606/2008Parlamentarische Anfrage
E-0606/2008

Register zur Verhinderung von Kindesentführungen

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0606/08
von Hannu Takkula (ALDE)
an die Kommission

Die Entführung von Kindern ist eine schwere Menschenrechtsverletzung sowohl gegenüber dem entführten Kind als auch gegenüber dem Elternteil, das sein Kind verliert. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen und das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses erleichtern die Rückführung von Kindern aus den diesen Übereinkommen beigetretenen Ländern. Eine Entführung hat aber auch immer lang anhaltende psychische Auswirkungen. Auch die Rückführung von entführten Kindern aus Ländern, die den Übereinkommen beigetreten sind, kann im schlimmsten Fall Jahre dauern.

Kindesentführungen und unberechtigte Mitnahmen von Kindern aus EU-Ländern in Länder, die den Übereinkommen nicht beigetreten sind, stellen ein schwieriges internationales Problem dar. Da ein gemeinsamer juristischer Rahmen fehlt, hat das entführende Elternteil in einem den Übereinkommen nicht beigetretenen Länd oft einen Vorteil beispielsweise auf Grund der die Einheimischen bevorzugenden Gerichtsverfahren, der lockeren Bewilligungsverfahren für Reisedokumente und die in verschiedener Weise auf Sorgerechtsfragen und Fragen der Elternrechte bezogenen Praktiken und Rechtsvorschriften.

Bei Kindesentführungen sind die problematischsten Länder, diejenigen, die nicht dem Hager Übereinkommen beigetreten sind. Dazu gehören Russland, fast alle muslimischen Staaten und viele Inselstaaten, beispielsweise Saint Lucia, von denen es auf Grund fehlender Rechtmittel fast unmöglich ist, entführte Kinder zurückzuholen. Diese Länder anerkennen oft auch nicht die Urteile ausländischer Gerichte in Sorgerechtsfällen. Bezogen auf Länder, die dem Hager Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist somit der Rechtsschutz für Eltern und Kinder, die eine Entführung befürchten, im Rahmen der derzeitigen Rechtsvorschriften sehr schwach.

Um Kindesentführungen in Drittländer verhindern zu können, müsste ein gemeinschaftsweites Register zur Verwendung durch Polizeikräfte sowie Grenz- und Zollbehörden eingerichtet werden. In dieses Register sollten alle die Kinder auf Wunsch der Eltern, die eine Entführung befürchten, aufgenommen werden, die einer offensichtlichen Entführungsgefahr ausgesetzt sind. Das Register sollten unter anderem ein jährlich zu aktualisierendes Foto, die Personaldaten und besondere Kennzeichen des Kindes enthalten. Die Daten sollten in dem Register so lange gespeichert werden, bis die Kinder das Alter von 16 Jahren erreicht haben oder bis das eine Entführung befürchtende Elternteil der Auffassung ist, dass die Entführungsgefahr nicht mehr besteht.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission zur Einrichtung eines derartigen Registers einzuleiten?

ABl. C 189 vom 13/07/2010