Verbraucherorganisationen und Register der Interessenvertreter der Kommission
24.9.2008
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-5329/08
von Giovanna Corda (PSE)
an die Kommission
Ende Juni hat die Europäische Kommission ein „Register der Interessenvertreter der Kommission“ eingeführt und die Verbraucherorganisationen aufgefordert, sich darin einzutragen.
1. Womit rechtfertigt die Kommission diese Aufforderung, da diese Organisationen schließlich nicht „Interessen vertreten“, sondern in erster Linie ihre Mitglieder beraten, informieren und schützen?
2. Unterscheidet die Kommission zwischen echten „Lobbyisten“, die beruflich damit beauftragt sind, auf die in Vorbereitung befindlichen Gesetze Einfluss zu nehmen und ihre Auftraggeber davon finanziell oder geschäftlich profitieren zu lassen, und den im Dienste der Bürger tätigen Nichtregierungsorganisationen?
3. Kann die Kommission erläutern, welche konkreten Vorteile sich für die Verbraucherorganisationen ergeben, wenn sie in diesem Register verzeichnet sind?
4. Am 18. September 2008 hatten sich erst 338 Interessenvertreter eingetragen. Hält die Kommission dies nun für einen Erfolg, oder meint sie, dass die Botschaft eindeutiger sein sollte?
ABl. C 316 vom 23/12/2009