Bisphenol A
30.10.2008
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-6070/08
von Frieda Brepoels (PPE-DE)
an die Kommission
In diesem Jahr hat die EFSA ihr wissenschaftliches Gutachten von 2006 über die Verwendung der Chemikalie Bisphenol A revidiert. Die Schlussfolgerung ist jedoch die gleiche: Der chemische Stoff stelle keine Gefahr für die Volksgesundheit dar, weshalb ein Verbot nicht erforderlich sei. In den Vereinigten Staaten arbeitet man jedoch gegenwärtig an einem Gesetzesentwurf, um die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen, Töpfen und Butterdosen aus Kunststoff zu untersagen. Bisphenol A kann durch Erwärmung freigesetzt werden und stört den Hormonhaushalt.
Kann die Kommission nachstehende Fragen beantworten:
- 1.Wie erklärt die Kommission die Tatsache, dass die USA an einem Verbot arbeitet, während es die EU nicht für nötig erachtet, Maßnahmen zu ergreifen? Verwendet die EFSA andere, weniger strenge Kriterien für die Beurteilung der Auswirkungen von Bisphenol A auf die Volksgesundheit als die zuständigen Instanzen in den USA?
- 2.Verfügen die zuständigen Instanzen in den USA über andere Daten oder Studien als die EFSA? Wenn ja, welche?
- 3.Wird die EFSA der Problematik kontinuierlich Augenmerk schenken und ihre Einschätzung neuen Erkenntnissen anpassen?
- 4.Erwägt die Kommission in Anlehnung an das Vorgehen der USA ein mögliches Verbot der Verwendung von Bisphenol A, wenn sich künftig herausstellt, dass dieser chemische Stoff sehr wohl eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt?
ABl. C 316 vom 23/12/2009