Parlamentarische Anfrage - E-6422/2008Parlamentarische Anfrage
E-6422/2008

Export von Rebensetzlingen aus Italien in die Volksrepublik China

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-6422/08
von Carlo Fatuzzo (PPE-DE)
an die Kommission

Italien und insbesondere Friaul-Julisch Venetien gehört zu den Regionen der EU mit dem produktivsten Weinbau- und Weinerzeugungssektor.

In diesem Gebiet gibt es viele Betriebe, die Setzlinge züchten, also junge Weinreben, durch die alte Pflanzen, die den Anforderungen des Weinbaus nicht mehr genügen, ersetzt werden.

Kürzlich ging bei der Region Friaul-Julisch Venetien und dem italienischen Landwirtschaftsministerium die Anfrage ein, den Export von Setzlingen in die Volksrepublik China zu erleichtern.

Beim Überfliegen der geltenden Gesetze wird schnell klar, dass für Handelsgeschäfte mit chinesischen Geschäftspartnern Genehmigungen zum Pflanzenschutz von den zuständigen italienischen und chinesischen Behörden vorliegen müssten. Das italienische Landwirtschaftsministerium teilt jedoch diese Ansicht nicht. Dort ist man der Meinung, dass die auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen und die daraus folgende allgemeine Gültigkeit der Risikoanalysen, die bereits an aus Frankreich stammenden Pflanzen durchgeführt worden waren, ausreichen, um Exporte solcher Produkte aus Italien nach China automatisch und im Vorhinein zu erlauben.

Ist die Kommission der Ansicht, dass Weinreben und insbesondere Setzlinge, also junge Weinreben, in die Volksrepublik China exportiert werden können, ohne dass weitere Genehmigungen durch die nationalen oder EU-Behörden gemäß der geltenden Bestimmungen des europäischen Wirtschaftsraums erforderlich sind?

ABl. C 316 vom 23/12/2009