Parlamentarische Anfrage - E-3156/2009Parlamentarische Anfrage
E-3156/2009

Zahlungsverzug der Kommission

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3156/09
von Robert Goebbels (PSE)
an die Kommission

In einer lobenswerten Initiative hat die Kommission die Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten aufgefordert, Rechnungen von Unternehmen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, andernfalls hätten sie Zinsen zu zahlen und Schadenersatz zu leisten. Wird dieser Vorschlag, durch den die Liquiditätslage der europäischen Unternehmen verbessert werden soll, auch von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union — angefangen bei der Europäischen Kommission und ihren Dienststellen — angewendet?

Nach der Richtlinie 2000/35/EG[1] vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hatte die Kommission für sich das Recht beansprucht, die Rechnungen ihrer Gläubiger mit einer Frist von längstens 60 Tagen zu begleichen, während für den privaten Sektor die 30‑Tage-Frist gilt.

Ist die Zahlungsfrist, die die Kommission seit dem zweiten Halbjahr 1997 für sich in Anspruch nahm, hinfällig, und wenn ja, seit wann?

ABl. C 189 vom 13/07/2010