Parlamentarische Anfrage - E-3996/2009Parlamentarische Anfrage
E-3996/2009

Zugang zum japanischen Markt im Bereich Eisenbahnausrüstungen und Anwendung einer Gegenseitigkeitsklausel

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3996/09
von Daniel Caspary (PPE)
an die Kommission

Europäische Unternehmen stoßen beim Zugang zum japanischen Markt im öffentlichen Auftragswesen für Schlüsselbereiche wie Verkehr auf anhaltende Schwierigkeiten. Bei Eisenbahnausrüstungen ist der japanische Markt für das öffentliche Auftragswesen gegen internationale Anbieter fast völlig abgeschottet, wogegen sich japanische Hersteller von Eisenbahnausrüstungen auf dem europäischen Markt frei bewegen können.

Gegenwärtig stehen nur 2 % des japanischen Marktes für Eisenbahnausrüstungen für internationale Lieferverträge und ausländische Unternehmen offen. Andererseits erhielt Anfang 2009 die Firma Hitachi als bevorzugter Bieter den Zuschlag für die Lieferung von 1 400 Fahrzeugen für das „Intercity Express“-Programm, in der größten Ausschreibung seit der Privatisierung von British Rail. Der Gesamtwert dieses Vertrags wird auf 8,5 Mrd. EUR geschätzt.

Die EU und Japan gehören jedoch zu den Vertragsparteien des als WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) bekannten plurilateralen Übereinkommens im Rahmen der Welthandelsorganisation, dessen Parteien sich zu Offenheit, Transparenz und Nichtdiskriminierung auslän­discher Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet haben. Aus Gründen der „Betriebssicherheit“ wurden Japan allerdings für Schlüsselbereiche wie den Eisenbahnverkehr und die Telekommunikation Ausnahmeregelungen vom GPA zugestanden.

In den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Reform des Regulierungsrahmens in Japan aus dem Jahr 2007 heißt es: „Nach Auffassung der EU wird auf diese Bestimmung zu häufig zurückgegriffen, was zu einem bedauerlichen Ungleichgewicht führt, das Anlass zu Überlegungen über die Einführung von Gegenseitigkeitsklauseln gibt.“

1. Was meinte die Europäische Kommission mit „einem bedauerlichen Ungleichgewicht ..., das Anlass zu Überlegungen über die Einführung von Gegenseitigkeitsklauseln gibt“?

2. Welche Art von Gegenseitigkeitsklauseln könnte in Erwägung gezogen werden?

ABl. C 10 E vom 14/01/2011