„European City Guide“ und andere irreführende Werbung betreibende Adressbuchfirmen
20.11.2009
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-5995/09
von Kader Arif (S&D)
an die Kommission
Unter anderem wegen der großen Anzahl entsprechender Petitionen nahm das Europäische Parlament am 16. Dezember 2008 eine Entschließung zu irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen (P6_TA(2008)0608) an.
In dieser Entschließung forderte das Parlament die Kommission auf, Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, besser über das Risiko des Geschäftsbetrugs, das bei Inanspruchnahme solcher Firmen besteht, zu unterrichten. Es forderte die Kommission außerdem auf, „bis Dezember 2009 Bericht zu erstatten über die Durchführbarkeit und mögliche Folgen einer Änderung der Richtlinie 2006/114/EG dahin gehend, dass eine ‚schwarze‘ oder ‚graue‘ Liste aller als irreführend zu betrachtenden Geschäftspraktiken angefügt wird“.
Kann die Kommission angeben, wie weit dieser Bericht gediehen ist und ob die Erstellung einer solchen schwarzen oder grauen Liste in Erwägung gezogen wird?
Kann die Kommission mitteilen, welche Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Richtlinie 2006/114/EG[1] ergriffen wurden, die weiterhin das wichtigste Instrument zur Bekämpfung irreführende Werbung praktizierender Adressbuchfirmen darstellt?
Kann die Kommission angeben, welche Rechtsbehelfe Unternehmen zur Verfügung stehen, die in ihrem Wohnsitzland nicht die Möglichkeit haben, Klage vor Gericht zu erheben?
- [1]
- ABI.L 376 vom 27.12.2006, S. 21.
ABl. C 10 E vom 14/01/2011