Parlamentarische Anfrage - E-010029/2010Parlamentarische Anfrage
E-010029/2010

Ersuchen um Auskunft über das Abkommen mit Libyen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010029/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Renate Weber (ALDE) , Marietje Schaake (ALDE) , Sonia Alfano (ALDE) , Louis Michel (ALDE) , Cecilia Wikström (ALDE) , Alexander Alvaro (ALDE) , Nathalie Griesbeck (ALDE) und Baroness Sarah Ludford (ALDE)

Die Verhandlungen zwischen der EU und Libyen über ein Rahmenabkommen auch zu migrationspolitischen Fragen wurden im November 2008 aufgenommen. Am 5. Oktober 2010 gab die Kommission bekannt, dass sie Libyen für den Zeitraum 2011-2013 bis zu 60 Mio. EUR an Hilfsgeldern angeboten habe, die dazu dienen sollen, den Strom illegaler Einwanderer nach Europa zu stoppen, Flüchtlinge zu schützen und Initiativen zur Überwachung der Grenzen zu finanzieren.

Das Parlament bedauert, dass es weder von der Kommission noch vom Rat über das Verhandlungsmandat für das Abkommen mit Libyen, insbesondere dessen Rechtsgrundlage, das Protokoll und die Berichte der Verhandlungsrunden, sowie über den konkreten Inhalt der Verhandlungen, vor allem zu Menschenrechten, Flüchtlingsrechten, zur Unterzeichnung der Genfer Konvention und zur Achtung des Status des UNHCR eingehend unterrichtet wurde. Stimmt die Kommission zu, dass das Parlament Zugang zu den genannten Dokumenten erhalten sollte? Wenn nicht, warum nicht?

Darüber hinaus erklärten die libyschen Behörden, der finanzielle Beitrag, den sie von der EU für die Unterbindung der illegalen Einwanderung nach Europa erwarteten, sei viel höher als 60 Mio. EUR. Kann die Kommission die tatsächliche Gesamthöhe der Beiträge angeben, die zugewiesen werden sollen? Wie wird das Geld ausgegeben werden? Ist in dem Abkommen beispielsweise eine Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der EU und Libyens vorgesehen? Welche Auflagen in Sachen Menschenrechte sind aufgeführt? Sollten keine enthalten seien, warum nicht?

Das Parlament ist außerdem über die Begründung besorgt, die Libyen für die Ausweisung des UNHCR angab. Kann die Kommission dem Parlament nähere Einzelheiten über die Wiedereröffnung des UNHCR-Büros und über die Absichten Libyens im Hinblick auf die Unterzeichnung der Genfer Konvention und die Anerkennung des Flüchtlingsstatus mitteilen? Wen nicht, warum nicht?

Am 29./30. November 2010 wird in Tripolis ein Gipfeltreffen EU‑Afrika stattfinden. Hat die Kommission die Absicht, auf diesem Gipfeltreffen migrationspolitische Fragen zu erörtern, und wie gedenkt sie das Parlament über die Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten?

ABl. C 265 E vom 09/09/2011