Parlamentarische Anfrage - E-0376/2010Parlamentarische Anfrage
E-0376/2010

Förderung der Mechanismen für die Meldung von Missständen in der EU

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0376/10
von Sonia Alfano (ALDE)
an die Kommission

Es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Hinweisgeber (Whistleblowers) bei der Aufdeckung und Verhinderung von Korruption, Betrug und Misswirtschaft eine unentbehrliche Rolle spielen.

Fast alle EU‑Mitgliedstaaten und die Europäische Gemeinschaft haben das UN-Übereinkommen gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert, akzeptiert oder gebilligt, das alle Vertragsparteien verpflichtet, in ihren innerstaatlichen Rechtsordnungen geeignete Maßnahmen vorzusehen, um Personen, die Sachverhalte anzeigen, zu schützen (Artikel 33). Vergleichbare Bestimmungen finden sich im Zivilrechtsübereinkommen über Korruption und im Strafrechtsübereinkommen über Korruption (Artikel 22) des Europarates.

Wie neuere Erhebungen belegt haben, kamen etwa ein Viertel der Betrugsfälle durch Hinweisgeber zutage, also mehr als durch alle anderen Akteure wie Regulierungsbehörden, Rechnungsprüfer und die Medien. Die Meldung von Missständen ist ein wirksamer Frühwarnmechanismus für private und öffentliche Einrichtungen, doch werden die Personen, die die Hinweise geben, in der Regel nicht ausreichend gegen Vergeltung geschützt und/oder sind sich nicht sicher, ob ihre Informationen auch beachtet werden.

1. Kann die Europäische Kommission einen Überblick über die jeweils in den EU‑Mitgliedstaaten geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften für die Meldung von Missständen geben?

2. Kann die Kommission einen umfassenden Überblick über die Instrumente im Gemeinschaftsrecht geben, die Regelungen zur Meldung von Missständen beinhalten? Dazu können auch Bestimmungen zur Schaffung von Mechanismen für Enthüllungen, deren Entgegennahme, Untersuchung und Weiterverfolgung, Mechanismen für den Schutz von Hinweisgebern, z. B. im europäischen Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht, usw. gehören.

3. Gedenkt die Kommission, Mechanismen für die Meldung von Missständen in EU‑Mitgliedstaaten für die Verhütung von Korruption und Fehlverhalten zu fördern, und wenn ja, wie?

4. Gedenkt die Kommission, wissenschaftliche Untersuchungen zur Meldung von Missständen in Europa zu fördern und eine Erhebung in Auftrag zu geben (z. B. Eurobarometer), um die Akzeptanz, Nutzung und Wirksamkeit der Mechanismen für die Meldung von Missständen in EU‑Mitgliedstaaten zu bewerten?

ABl. C 138 E vom 07/05/2011