Parlamentarische Anfrage - E-7899/2010Parlamentarische Anfrage
E-7899/2010

Beschämende Umsetzung der gemeinschaftlichen Richtlinie zu Haustieren

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-7899/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Cristiana Muscardini (PPE) , Niccolò Rinaldi (ALDE) , Gianluca Susta (S&D) , Crescenzio Rivellini (PPE) , Potito Salatto (PPE) , Patrizia Toia (S&D) , Francesca Balzani (S&D) , Jörg Leichtfried (S&D) und Sirpa Pietikäinen (PPE)

Bei der Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie zu Haustieren hat der italienische Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung im Senat die Sanktionen für diejenigen aufgehoben, die aus rein ästhetischen oder praktischen Gründen Katzen die Krallen entfernen, Hunden die Stimmbänder durchtrennen oder Schwänze und Ohrmuscheln von Haustieren kupieren.

Abgesehen davon, dass es sich um eine schändliche Praxis und für fast alle europäischen Tierärzte um eine Straftat handelt, ist die verbindliche EU‑Regelung mit der Gesetzesänderung umgangen worden, die eigentlich ein Gleichgewicht zwischen Tierschützern einerseits und Züchtern andererseits festigen sollte.

1. Ist die Kommission darüber informiert?

2. Kann die Kommission auf dem Gesetzgebungsweg einschreiten, um bei der italienischen Regierung die voll umfängliche Umsetzung der Richtlinie zu fordern und so Tausende unnötige Operationen und Leiden für Haustiere zu vermeiden?

ABl. C 243 E vom 20/08/2011