Verstöße gegen Tierrechte — die Situation in europäischen Hundeheimen
11.10.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-8601/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Vincenzo Iovine (ALDE)
In vielen europäischen Hundeheimen wird gegen Tierrechte verstoßen. Die in diesem Sektor tätigen Organisationen haben beobachtet,
- —dass kranke und verletzte Hunde nicht fachgerecht versorgt werden;
- —dass die auf engstem Raum eingepferchten Hunde in widernatürlichen Umständen leben und verhungern und verdursten;
- —dass die Hunde häufig kein neues Zuhause finden können, da der Öffentlichkeit kein Zugang gewährt wird. Die Hundeheime werden so zu Gefängnissen auf Lebenszeit, in denen die Tiere qualvoll verenden.
Häufig wird in den Hundeheimen eine neue Art von illegalen Geschäften betrieben: Sie handeln mit Tieren, die bei Wetten eingesetzt werden. Dies trifft insbesondere auf Apulien, Latium, Kampanien, Kalabrien und Sizilien zu, es gibt aber auch zahlreiche Fälle in Norditalien und in anderen europäischen Ländern.
Unter Berücksichtigung von Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, in dem die Tatsache anerkannt wird, dass sämtliche Tiere fühlende Wesen sind, und angesichts der Position des Europäischen Parlaments, die in der Entschließung vom 5. Mai 2010 über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006‑2010 (2009/2202(INI)) zum Ausdruck kommt, wird die Kommission gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- 1.Ist sie über die oben dargelegten Tatsachen unterrichtet?
- 2.Bringt die EU Maßnahmen zur Anwendung, um diese Problematik zu lösen und dadurch zu verhindern, dass sich derartige Ereignisse im gesamten europäischen Gebiet wiederholen?
- 3.Erachtet sie es als angemessen, für eine Angleichung der Strafen zu sorgen, die einige Mitgliedstaaten für die Misshandlung und Vernachlässigung von Tieren vorschlagen?
ABl. C 249 E vom 26/08/2011