Parlamentarische Anfrage - E-9446/2010Parlamentarische Anfrage
E-9446/2010

Förmliches Untersuchungsverfahren gegen den rumänischen Staat in Verbindung mit staatlichen Beihilfen für Oltchim SA (Rechtssache C‑28/2009) — Folgeanfrage zur Anfrage von Renate Sommer, MdEP

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-9446/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Jens Geier (S&D)

Im Mittelpunkt des förmlichen Untersuchungsverfahrens der Kommission gegen den rumänischen Staat (C‑28/2009) stehen ein Schuldenswap und eine staatliche Garantie. Seit der Antwort auf die Anfrage E‑6107/2010 von Frau Sommer gab es mehrere Vorfälle, die möglicherweise Auswirkungen auf die Ermittlungen in der Rechtssache C‑28 haben und ebenfalls eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen könnten. Zum einen legte die Geschäftsführung von Oltchim am 27. September 2010 Pläne zur Errichtung eines Mischkonzerns um Oltchim vor, zu dem Bergwerke, Raffinerien und Kraftwerke gehören sollen, wobei Investitionen in Höhe von 5-7 Mrd. EUR in diese überholten und zerrütteten Organisationen erfolgen sollen. Diese Pläne lassen sich nur mit weiterer staatlicher Unterstützung umsetzen, da Oltchim bereits Verbindlichkeiten von mehr als 500 Mio. EUR angehäuft hat. Zum anderen schuldet Oltchim Presseberichten wie in der Saptamana Financiara (18. Oktober 2010) zufolge dem rumänischen Stromversorger Electrica 50 Mio. EUR. Electrica ist nicht in der Lage, diese Schulden einzufordern, da Oltchim einem Regierungsbeschluss zufolge Teil des nationalen Sicherheitssystems Rumäniens ist, was eine Abschaltung seiner Stromversorgung unmöglich macht. Electrica hat daher kein Druckmittel gegen Oltchim, z. B. durch die Unterbrechung der Stromversorgung, um dessen Schulden einzutreiben.

1. Könnte die Kommission einen Überblick über den aktuellen Stand ihrer Arbeit in der vorgenannten Rechtssache C‑28 geben?

2. Hat die Kommission Kenntnis von den Plänen Oltchims, einen Mischkonzern zu errichten, und werden diese Fakten bei der endgültigen Entscheidung in der Rechtssache C‑28 berücksichtigt?

3. Wird sich die Kommission dazu äußern, wann mit einer Entscheidung in der Rechtssache C‑28 zu rechnen ist?

4. Stellt die Tatsache, dass Oltchim als Teil des nationalen Sicherheitssystems gilt und daher nicht verpflichtet ist, seine Schulden an den Stromversorger zu bezahlen, nach Auffassung der Kommission eine staatliche Beihilfe dar, und wird dies zur Eröffnung eines förmlichen Untersuchungsverfahrens führen?

ABl. C 265 E vom 09/09/2011